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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1370640.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
22.02.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:06

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-A-05134-ÄA-01 Status: öffentlich Eingereicht von Stadtrat S. Schlegel Betreff: Völkerschlachtpanorama auf der Alten Messe ermöglichen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung und die LEVG GmbH & Co KG prüfen bei Vorhandensein eines Investors die Bereitstellung eines Grundstücks zur Verpachtung zu marktüblichen Konditionen auf dem Areal der Alten Messe oder im Umfeld, jedoch außerhalb der durch Stadtratsbeschluss festgesetzten und im Rahmen eines städtebaulichen Gutachterverfahrens definierten Event- und Sichtachse Straße des 18. Oktober und anderer im Rahmenplan definierter Freiräume. Sachverhalt: Der im Antrag vorgeschlagene Standort liegt entgegen Behauptungen innerhalb der Eventachse Straße des 18. Oktober, deren Grenzen mit der Denkmalpflege abgestimmt wurden und Bestandteil eines städtebaulichen Gutachterverfahrens, einschließlich der neu zu bauenden Fußgängerbrücke zwischen Alter Messe und Wilhelm-Külz-Park, waren. Der sogenannte Messebalkon innerhalb der gewundenen Rampen ist für Veranstaltungsnutzungen vorgesehen. Bei der Achse der Straße des 18. Oktober handelt es sich um eine der wichtigsten städtebaulichen Sichtachsen in Leipzig, die vom Neuen Rathaus über den Turm des ehemaligen Sowjetischen Pavillons bis zum Völkerschlachtdenkmal reicht und die zu keinem Zeitpunkt zugebaut war. Ausgewiesene und bereits gestaltete oder zur Gestaltung vorgesehene Freiräume und Sichtachsen sollten nicht - auch nicht temporär - zugebaut werden. Die Völkerschlacht 1813 hat außerhalb des heutigen Stadtzentrums und damaligen Territoriums der Stadt Leipzig an zahlreichen Orten des heutigen Stadtgebietes und des Umlandes stattgefunden. Auch an diesen Orten wird in vielfältiger Form seit über 100 Jahren durch Denkmale oder Erhalt von bereits damals existierenden Gebäuden bzw. durch Veranstaltungen an die damaligen Ereignisse authentisch erinnert. Somit kommen mehrere Standorte auch für ein Panometer in Betracht. Zu Bedenken ist weiterhin, dass es sich beim Panometer um eine rein privatwirtschaftliche Initiative handelt und deshalb auch betriebswirtschaftlich eine klare Trennung zwischen finanziellem Engagement von Investoren und Betreibern auf der einen und der Stadt auf der anderen Seite erfolgen muss. 1/2 Anlagen: 2/2