Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1370640.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
22.02.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-A-05134-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Stadtrat S. Schlegel
Betreff:
Völkerschlachtpanorama auf der Alten Messe ermöglichen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung und die LEVG GmbH & Co KG prüfen bei Vorhandensein eines
Investors die Bereitstellung eines Grundstücks zur Verpachtung zu marktüblichen
Konditionen auf dem Areal der Alten Messe oder im Umfeld, jedoch außerhalb der durch
Stadtratsbeschluss festgesetzten und im Rahmen eines städtebaulichen
Gutachterverfahrens definierten Event- und Sichtachse Straße des 18. Oktober und anderer
im Rahmenplan definierter Freiräume.
Sachverhalt:
Der im Antrag vorgeschlagene Standort liegt entgegen Behauptungen innerhalb der
Eventachse Straße des 18. Oktober, deren Grenzen mit der Denkmalpflege abgestimmt
wurden und Bestandteil eines städtebaulichen Gutachterverfahrens, einschließlich der neu
zu bauenden Fußgängerbrücke zwischen Alter Messe und Wilhelm-Külz-Park, waren. Der
sogenannte Messebalkon innerhalb der gewundenen Rampen ist für
Veranstaltungsnutzungen vorgesehen. Bei der Achse der Straße des 18. Oktober handelt es
sich um eine der wichtigsten städtebaulichen Sichtachsen in Leipzig, die vom Neuen
Rathaus über den Turm des ehemaligen Sowjetischen Pavillons bis zum
Völkerschlachtdenkmal reicht und die zu keinem Zeitpunkt zugebaut war. Ausgewiesene
und bereits gestaltete oder zur Gestaltung vorgesehene Freiräume und Sichtachsen sollten
nicht - auch nicht temporär - zugebaut werden.
Die Völkerschlacht 1813 hat außerhalb des heutigen Stadtzentrums und damaligen
Territoriums der Stadt Leipzig an zahlreichen Orten des heutigen Stadtgebietes und des
Umlandes stattgefunden. Auch an diesen Orten wird in vielfältiger Form seit über 100
Jahren durch Denkmale oder Erhalt von bereits damals existierenden Gebäuden bzw. durch
Veranstaltungen an die damaligen Ereignisse authentisch erinnert. Somit kommen mehrere
Standorte auch für ein Panometer in Betracht. Zu Bedenken ist weiterhin, dass es sich beim
Panometer um eine rein privatwirtschaftliche Initiative handelt und deshalb auch
betriebswirtschaftlich eine klare Trennung zwischen finanziellem Engagement von Investoren
und Betreibern auf der einen und der Stadt auf der anderen Seite erfolgen muss.
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Anlagen:
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