Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1369836.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
20.02.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-04955-ÄA-04
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den
Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege der Stadt Leipzig gemäß § 15 i.V.m. §
14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
rechtsbereinigt 29.04.2015
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst:
1. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis zum 01.05.2018 ein Konzept zur
Absenkung der Elternbeiträge auf die untere vom Gesetzgeber vorgesehene Grenze
bis zum Jahr 2020 vor. Die Beschlussfassung soll in der Stadtratssitzung am
20.06.2018 erfolgen.
2. Die Stadtverwaltung plant die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2019/20 mit den
abgesenkten Elternbeiträgen.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf eine gemeinsame Initiative der
kommunalen Spitzenverbände in Sachsen hinzuwirken, um mit der Staatsregierung
Finanzierungsmodalitäten für eine elternbeitragsfreie Kita- und Hortbetreuung
auszuhandeln.
Begründung
Das Sächsische Gesetz über die Kindertageseinrichtungen sieht vor, dass die Elternbeiträge
bei Krippen zwischen 20 und 23% sowie bei Kindergärten und Horten zwischen 20 und 30%
der Personal- und Sachkosten liegen dürfen.
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Der Stadtrat hat 2005 mit übergroßer Mehrheit beschlossen, das Handeln der Stadt Leipzig
auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern auszurichten. Die seit Jahren geübte
Praxis, hinsichtlich der Elternbeiträge den Rahmen des gesetzlich Möglichen nahezu
vollständig auszuschöpfen, steht hierzu in einem eklatanten Widerspruch.
Nicht nur aus Gründen der politischen Glaubwürdigkeit sollte die Stadt Leipzig endlich die
finanzielle Belastung der Eltern auf die gesetzliche Untergrenze reduzieren. Dieses Ziel
sollte nicht irgendwann, sondern mit dem nächsten Doppelhaushalt umgesetzt werden.
Die Einführung der kostenlosen Kinderbetreuung wird nicht durch ständige Forderungen an
andere politische Ebenen erreicht, sondern nur durch gemeinsames Agieren von Kommunen
und Freistaat.
Der Oberbürgermeister sollte in diesem Sinne mit Unterstützung des Stadtrates initiativ
werden.
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