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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1369836.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
20.02.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:27

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Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-04955-ÄA-04 Status: öffentlich Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff: Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege der Stadt Leipzig gemäß § 15 i.V.m. § 14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen rechtsbereinigt 29.04.2015 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst: 1. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis zum 01.05.2018 ein Konzept zur Absenkung der Elternbeiträge auf die untere vom Gesetzgeber vorgesehene Grenze bis zum Jahr 2020 vor. Die Beschlussfassung soll in der Stadtratssitzung am 20.06.2018 erfolgen. 2. Die Stadtverwaltung plant die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2019/20 mit den abgesenkten Elternbeiträgen. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf eine gemeinsame Initiative der kommunalen Spitzenverbände in Sachsen hinzuwirken, um mit der Staatsregierung Finanzierungsmodalitäten für eine elternbeitragsfreie Kita- und Hortbetreuung auszuhandeln. Begründung Das Sächsische Gesetz über die Kindertageseinrichtungen sieht vor, dass die Elternbeiträge bei Krippen zwischen 20 und 23% sowie bei Kindergärten und Horten zwischen 20 und 30% der Personal- und Sachkosten liegen dürfen. 1/2 Der Stadtrat hat 2005 mit übergroßer Mehrheit beschlossen, das Handeln der Stadt Leipzig auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern auszurichten. Die seit Jahren geübte Praxis, hinsichtlich der Elternbeiträge den Rahmen des gesetzlich Möglichen nahezu vollständig auszuschöpfen, steht hierzu in einem eklatanten Widerspruch. Nicht nur aus Gründen der politischen Glaubwürdigkeit sollte die Stadt Leipzig endlich die finanzielle Belastung der Eltern auf die gesetzliche Untergrenze reduzieren. Dieses Ziel sollte nicht irgendwann, sondern mit dem nächsten Doppelhaushalt umgesetzt werden. Die Einführung der kostenlosen Kinderbetreuung wird nicht durch ständige Forderungen an andere politische Ebenen erreicht, sondern nur durch gemeinsames Agieren von Kommunen und Freistaat. Der Oberbürgermeister sollte in diesem Sinne mit Unterstützung des Stadtrates initiativ werden. 2/2