Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1245599.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
19.01.17, 12:00
Aktualisiert
22.02.18, 10:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderung zum HH-Planentwurf Nr. VI-HP-03706
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
offen ohne festgelegten RV-Termin/ruhend
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Bereitstellung von 1,5 Mio. Euro zum Ankauf von Mietpreis- und
Belegungsbindungen für Wohnungen für Berechtigte nach SGB II und SGB XII ( A
0112/ 17/18)
Beschlussvorschlag:
Ergänzend zum Förderprogramm des Freistaates Sachsen zur Schaffung von mietpreis- und
belegungsgebundenen Wohnungen stellt die Stadt Leipzig zusätzlich 1.500.000 Euro pro
Jahresscheibe 2017 und 2018 für die Mietpreis- und Belegungsbindung von Wohnungen für
Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII im städtischen Haushalt ein.
1.
Auf Antrag können Vermieter bei der Stadt einen Mietzuschuss erhalten, wenn sie sich im
Gegenzug dazu verpflichten die Wohnung für mindestens 15 Jahre an Leistungsempfänger nach
dem SGB II und SGB XII vermieten.
2.
Mit dem Zuschuss wird der Differenzbetrag zwischen der ortsüblichen Vergleichsmiete pro
Quadratmeter für die Wohnung und der angemessenen Miete nach den Richtlinien der Stadt Leipzig
gemäß SGB II ausgeglichen, maximal aber 2,50 EURO /m² der Nettokaltmiete.
3.
Entfällt der Leistungsbezug für den Mieter, z.B. durch Arbeitsaufnahme, so wird der
Zuschuss unter der Voraussetzung weitergewährt, dass der Mieter dem Grunde nach für einen
Wohnberechtigungsschein die Voraussetzungen hinsichtlich der entsprechenden
Einkommensgrenze erfüllt. Übersteigt das Einkommen die entsprechende Einkommensgrenze wird
der Zuschuss um 50 % gekürzt.
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