Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1369874.pdf
Größe
8,3 MB
Erstellt
20.02.18, 12:00
Aktualisiert
11.09.18, 07:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-DS-05098-NF-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Nahverkehrsplan des ZVNL
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
28.02.2018
Information zur Kenntnis
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Fortschreibung des Nahverkehrsplans des ZVNL wird zur Kenntnis
genommen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Durch den Nahverkehrsplan des ZVNL wird die zukünftige Ausrichtung und Entwicklung für
alle Akteure des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Gebiet der Landkreise
Nordsachsen und Leipzig sowie der Stadt Leipzig festgeschrieben. Er stellt somit die
entscheidenden Weichenstellungen für den SPNV in den nächsten Jahren. Mit dem
vorliegenden Nahverkehrsplan werden die Rahmenbedingungen für den SPNV im Raum
Westsachsen skizziert (Kapitel 1) und vor diesem Hintergrund eine Bestandsaufnahme der
gegenwärtigen Situation im schienengebundenen Nahverkehr durchgeführt (Kapitel 2).
Darauf aufbauend erfolgt eine Prognose der zukünftigen Verkehrsentwicklung im ÖPNV
(Kapitel 3), um daraus Schlussfolgerungen für die Gestaltung des ÖPNV abzuleiten (Kapitel
4). Kapitel 5 widmet sich der Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger im ZVNL-Raum; in
Kapitel 6 wird die Finanzierung des ÖPNV dargestellt und Kapitel 7 enthält ein
Literaturverzeichnis.
Die Stadt Leipzig hatte sich in den Prozess der Erarbeitung intensiv eingebracht, damit die
verkehrspolitischen Zielstellungen der Stadt auch im SPNV umgesetzt werden. Eine zentrale
Rolle kommt dabei der Weiterentwicklung des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes zu. Hier gilt
es vor allem die Qualität des Angebotes zu erhöhen, einen dichteren Takt auf der S1
anzubieten, die Verknüpfung mit Straßenbahn und Bus zu verbessern sowie neue S-BahnStationen planerisch zu untersuchen.
Der Nahverkehrsplan ZVNL wurde am 28.11.2017 auf der Verbandsversammlung des ZVNL
beschlossen.
Anlagen:
Nahverkehrsplan ZVNL
Abwägungsprotokoll
3/3
TOP 11 – Begründung
Im Freistaat Sachsen bilden das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNVG) und im Speziellen die „Verordnung des SMWA über die Aufstellung von
Nahverkehrsplänen (NVP) für den öffentlichen Personennahverkehr“ den gesetzlichen
Rahmen für die Nahverkehrsplanerstellung.
Die ÖPNV-Aufgabenträger haben demnach für den jeweiligen Nahverkehrsraum einen
verbindlichen NVP zu erstellen. Dieser ist nach erfolgter Abstimmung mit den ÖPNVAufgabenträgern der benachbarten Regionen und den Unternehmen zu beschließen.
Der NVP bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs. Im
Wesentlichen umfasst er eine Bestandsaufnahme und deren Bewertung, eine
Verkehrsprognose, die Zielstellung, die Rahmenvorgaben für die weitere Gestaltung, die
geplante Vernetzung der Verkehrsträger, die Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur
sowie die geplanten Investitionen und die Finanzierung.
Der NVP des ZVNL wurde nach seiner ersten Verabschiedung am 12.02.2001 und seiner
Fortschreibung vom 06.11.2008 nun erneut fortgeschrieben. Anpassungsbedarf ergab sich
neben der Fristsetzung aus o. g. Verordnung auch durch die wesentlichen Veränderungen,
so die Anpassung des Verbandsgebiets (Austritt des Altkreises Döbeln aus dem ZVNL), die
Inbetriebnahme des City-Tunnels in Leipzig sowie die Einführung des Mitteldeutschen SBahn Netzes (MDSB).
Durch den Nahverkehrsplan des ZVNL wird die zukünftige Ausrichtung und Entwicklung für
alle Akteure des SPNV festgeschrieben. Mit dem vorliegenden Nahverkehrsplan werden die
Rahmenbedingungen für den SPNV im Raum Westsachsen skizziert und vor diesem
Hintergrund eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation im schienengebundenen
Nahverkehr durchgeführt. Darauf aufbauend erfolgt eine Prognose der zukünftigen
Verkehrsentwicklung im ÖPNV, um daraus Schlussfolgerungen für die Gestaltung des ÖPNV
abzuleiten. Weitere Kapitel widmen sich der Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger im
ZVNL-Raum sowie der Finanzierung des ÖPNV.
Folgende Träger öffentlicher Belange und Verkehrsunternehmen wurden in die Erstellung
des vorliegenden Entwurfes einbezogen:
• Kreisfreie Stadt Leipzig, Dezernat ÖPNV und Behindertenbeauftragter
• Landkreis Leipzig, Dezernat ÖPNV und Behindertenbeauftragter
• Landkreis Nordsachsen, Dezernat ÖPNV und Behindertenbeauftragter
• NASA Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
• NVS Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen
• Z-VOE Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe
• ZVMS Zweckverband Mittelsachsen
• VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
• ZVV Zweckverband ÖPNV Vogtland
• ZVON Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien
• Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH
• DB Regio AG, Regio Südost
• Erfurter Bahn GmbH
• Transdev Regio Ost GmbH
• Döllnitzbahn GmbH
• Regionaler Planungsverband Westsachsen
• IHK Leipzig
• MDV Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH
76. VWR TOP 11 – Nahverkehrsplan ZVNL
1
•
•
•
•
DB AG Konzernbevollmächtigter, DB Netz AG, DB St&S AG
Regionalbereich Südost
VCD Verkehrsclub Deutschland e.V. Landesverband Elbe-Saale
VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
Landesgruppe Sachsen/Thüringen
VDK Sozialverband VdK Sachsen e.V.
Ergänzend zu den TÖB wurden folgende Vertreter angehört:
• ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Sachsen e.V. Vorstand
• Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland - Freistaat Sachsen e.V.
• Blinden- und Sehbehindertenverband BSVS e.V. Koordinierungsstelle
• Landesdirektion Sachsen, Abteilung 3 Infrastruktur
• Landestourismusverband Sachsen e. V.
• Sächsischer Landkreistag e.V. Geschäftsstelle
• Sächsischer Städte- und Gemeindetag e.V.
• Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
• Sozialverband VdK Sachsen
• VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
• Verkehrsclub Deutschland Landesverband Elbe-Saale e. V.
Die durch die Beteiligten eingebrachten Hinweise und Vorschläge wurden im Verband im
Rahmen eines Workshops diskutiert und entsprechend berücksichtigt bzw. im Rahmen der
Abwägung verworfen.
76. VWR TOP 11 – Nahverkehrsplan ZVNL
2
Zweckverband für den
Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL)
NAHVERKEHRSPLAN 2017
BESCHLUSSFASSUNG
Leipzig, den 12.10.2017
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
IMPRESSUM
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL)
Emilienstraße 15
04107 Leipzig
Telefon: 0341 / 22586-0
Telefax: 0341 / 22586-29
Internet: www.zvnl.de
E-Mail: info@zvnl.de
In Kooperation mit:
Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH
Prager Straße 8
04103 Leipzig
Telefon: 0341 / 86843-0
Telefax: 0341 / 86843-99
Internet: www.mdv.de
E-Mail: post@mdv.de
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH
Brucknerstr. 9
D-01309 Dresden
Telefon: 0351 / 31407-0
Telefax: 0351 / 31407-77
Internet: www.vcidresden.de
E-Mail: info@vcidresden.de
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 2 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Inhaltsverzeichnis
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ............................................................................................... 5
TABELLENVERZEICHNIS .................................................................................................... 6
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS.............................................................................................. 7
1
RAHMENBEDINGUNGEN ............................................................................................. 9
2
BESTANDSAUFNAHME ...............................................................................................11
2.1
Raum- und Bevölkerungsstruktur ...........................................................................11
2.1.1 Einordnung des Untersuchungsgebiets .............................................................. 11
2.1.2 Raumstruktur...................................................................................................... 12
2.1.3 Bevölkerungsstruktur.......................................................................................... 15
2.2
Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs differenziert nach Verkehrsarten .18
2.2.1 Angebotscharakterisierung SPNV ...................................................................... 19
2.2.2 Exkurs: Generelle Grundstruktur ÖSPV ............................................................. 31
2.2.3 Exkurs: Generelle Grundstruktur Eisenbahnfernverkehr und Fernbusverkehr ... 33
2.3
Verkehrsnachfrage im SPNV ..................................................................................33
2.4
Tarif ........................................................................................................................36
2.5
Information und Service .........................................................................................36
2.5.1 Fahrplaninformationen ....................................................................................... 37
2.5.2 Kundenbetreuung und Fahrausweisverkauf ....................................................... 38
2.5.3 Informationssystem ............................................................................................ 41
3
2.6
Infrastruktur ............................................................................................................41
2.7
Organisation ...........................................................................................................43
2.8
Nahverkehrsplan 2008 ...........................................................................................46
VERKEHRSPROGNOSE ÖPNV ...................................................................................49
3.1
Raum- und Bevölkerungsstruktur ...........................................................................49
3.2
Gegenstand und Szenarien ....................................................................................51
3.3
Methodik ................................................................................................................52
3.4
Entwicklung der Verkehrsnachfrage .......................................................................53
3.4.1 Prognose-0-Fall (Strukturdatenprognose ohne Änderungen am Angebot) ......... 53
3.4.2 Prognoseplanfall (Strukturdatenprognose mit Weiterentwicklung des SPNVAngebots)........................................................................................................... 54
4
GESTALTUNG DES ÖPNV ..........................................................................................56
4.1
Festlegung der SPNV-Bedienungsstandards .........................................................56
4.1.1 Bedienzeiträume ................................................................................................ 58
4.1.2 Mindesterschließung .......................................................................................... 59
4.1.3 Verbindungsqualität............................................................................................ 60
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 3 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
4.1.4 Platzkapazität ..................................................................................................... 62
4.1.5 ÖSPV-Standards im MDV .................................................................................. 63
4.1.6 Anschlüsse durch den ÖSPV ............................................................................. 63
4.2
SPNV-Konzeption und Leistungsangebot...............................................................64
4.2.1 Zielnetz 2018+ ................................................................................................... 65
4.2.2 Zielnetz 2025+ ................................................................................................... 73
4.2.3 Prüfaufträge Zielnetz 2025+ ............................................................................... 79
4.2.4 Exkurs Fernverkehr ............................................................................................ 81
4.3
5
6
Maßnahmenprogramm Infrastruktur .......................................................................82
VERNETZUNG DER EINZELNEN VERKEHRSTRÄGER .............................................87
5.1
Festlegung der ÖPNV-Verknüpfungspunkte ...........................................................87
5.2
Infrastrukturell bedingte Mindestübergangszeiten an den Verknüpfungspunkten ...88
5.3
Verknüpfung zum motorisierten und nicht- motorisierten Individualverkehr (P+R,
B+R) ......................................................................................................................90
5.4
Maßnahmen zum Ausbau der Verknüpfungspunkte ...............................................91
5.5
Exkurs: Barrierefreiheit ...........................................................................................93
5.6
Exkurs: Informationstechnologie.............................................................................94
FINANZIERUNG DES ÖPNV ........................................................................................97
6.1
Finanzierungsquellen .............................................................................................97
6.2
Mittel gemäß Verordnung des SMWA zur Finanzierung des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNVFinVO) ....................................................................97
6.3
Investitionsförderung gemäß ÖPNV-Landesinvestitionsprogramm des SMWA ....100
7
QUELLENVERZEICHNIS ...........................................................................................101
8
ANLAGENVERZEICHNIS ...........................................................................................104
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 4 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Abbildung 3:
Abbildung 4:
Abbildung 6:
Abbildung 7:
Abbildung 8:
Abbildung 9:
Abbildung 10:
Abbildung 11:
Abbildung 12:
Abbildung 13:
Abbildung 14:
Abbildung 15:
Abbildung 16:
Abbildung 17:
Abbildung 18:
Abbildung 19:
Abbildung 20:
Abbildung 21:
Abbildung 22:
Abbildung 23:
Abbildung 24:
Abbildung 25:
Untersuchungsgebiet: Der Nahverkehrsraum Leipzig ....................................12
Raumstruktur im Nahverkehrsraum Leipzig ...................................................14
EVU im SPNV-Netz des ZVNL ......................................................................29
SPNV-Angebot 2016 – Taktverkehr werktags ................................................30
Querschnittsbelastungen am Durchschnittswerktag (in 1 000, 2015) .............34
SPNV-Einsteiger/Tag Mo-Fr an Zugangsstellen >500 Einsteiger (2015) ........35
Möglichkeiten zum Fahrkartenerwerb mit jeweiligem Angebot .......................40
Streckengeschwindigkeit, Elektrifizierung (Quelle: Stredax DB Netz AG 2016)
......................................................................................................................43
Organisationsstruktur des ZVNL ....................................................................44
Kernaufgaben des ZVNL ...............................................................................45
Verknüpfung ZVNL, Verkehrsunternehmen und MDV ....................................46
ÖPNV-Netzebenen im Gebiet des ZVNL .......................................................57
S-Bahn Zielnetz 2018+ ..................................................................................66
Prinzipskizze Taktfolge im Abschnitt Leipzig–Torgau– Cottbus/Hoyerswerda 68
Expresslinien Zielnetz 2018+ .........................................................................70
Regionalbahnlinien Zielnetz 2018+ ................................................................71
SPNV-Angebot gemäß Zielnetz 2018+ – Taktverkehr werktags ....................73
Mitteldeutsches S-Bahn-Netz 2025+..............................................................74
Expresslinien 2025+ ......................................................................................76
Regionallinien 2025+ .....................................................................................78
SPNV-Angebot gemäß Zielnetz 2025+ – Taktverkehr werktags ....................79
Maßnahmenprogramm Infrastruktur ..............................................................82
ÖPNV-Verknüpfungspunkte im ZVNL ............................................................88
Kostenentwicklung CTL-Stationen 2013-2018 ...............................................99
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 5 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1:
Tabelle 2:
Tabelle 3:
Tabelle 4:
Tabelle 5:
Tabelle 6:
Tabelle 7:
Tabelle 8:
Tabelle 9:
Tabelle 10:
Tabelle 11:
Tabelle 12:
Tabelle 13:
Tabelle 14:
Tabelle 15:
Tabelle 16:
Tabelle 17:
Tabelle 18:
Tabelle 19:
Tabelle 20:
Tabelle 21:
Tabelle 22:
Tabelle 23:
Übersicht der zentralen Orte im Nahverkehrsraum Leipzig ............................13
Daten der Bevölkerungsstruktur im Nahverkehrsraum Leipzig .......................16
SPNV-Aufteilung der SPNV-Verkehrsleistung im ZVNL auf die Betreiber und
die Verbandsmitglieder (Fahrplan 2. Hj. 2016) ...............................................29
ÖSPV-Angebotscharakterisierung .................................................................31
ÖSPV-Angebotscharakterisierung II ..............................................................32
Aufgliederung der Werktäglichen SPNV-Nachfrage nach Hauptrelationen ....35
Grundlegende Veränderungen von Zugangsstellen 2006 bis Juni 2016 ........41
Charakteristik der SPNV-Netzebenen ............................................................58
Mindestbedienhäufigkeit ................................................................................59
Haltestelleneinzugsbereich des SPNV ...........................................................60
Verbindungsqualität zentrale Orte (Zielstellung) ............................................61
PlusBus-Standards ........................................................................................63
Zug-km ZVNL im Normjahr ............................................................................65
S-Bahn Takt, abschnittsweise Darstellung .....................................................69
Angebotsänderungen zur Prüfung .................................................................69
Expresslinien Zielkonzept 2018+ Maßnahmen ..............................................71
Regionalbahnlinien Zielkonzept 2018+ Maßnahmen .....................................72
S-Bahn Linien 2025+ .....................................................................................75
Expresslinien 2025+ ......................................................................................77
Regionalbahnlinien 2025+ .............................................................................78
Infrastrukturell bedingte Übergangszeiten an ÖPNV-Verknüpfungspunkten ..88
Verknüpfungspunkte – PlusBus-Anschlüsse und Maßnahmen ......................91
Entwicklung verfügbarer Mittel .......................................................................98
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 6 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AEG
Allgemeines Eisenbahngesetz
AT
Aufgabenträger
B+R
Bike-and-Ride
Bf.
Bahnhof
CTL
City-Tunnel Leipzig
DB
Deutsche Bahn AG
DBG
Döllnitzbahn GmbH
DFI
Dynamische Fahrgastinformation
DNOT
Dieselnetz Ostthüringen
DNWS
Dieselnetz Nordwestsachsen
EB
Erfurter Bahn
EBO
Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung
EVU
Eisenbahnverkehrsunternehmen
EW
Einwohner
FS SN
Freistaat Sachsen
GVZ
Güterverkehrszentrum
Hbf.
Hauptbahnhof
Hj.
Halbjahr
HOAI
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
HVZ
Hauptverkehrszeit
IC
InterCity
ICE
Intercity-Express
KBS
Kursbuchstrecke
LVB
Leipziger Verkehrsbetriebe
MDSB
Mitteldeutsches S-Bahn-Netz
MDV
Mitteldeutscher Verkehrsverbund
MIV
Motorisierter Individualverkehr
MRB
Mitteldeutsche Regiobahn
NASA
Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
NVP
Nahverkehrsplan
NVZ
Nebenverkehrszeit
OHV
Omnibus-Verkehrsgesellschaft mbH "Heideland"
ÖPNV
Öffentlichen Personennahverkehr
ÖPNVFinVO
Verordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs
ÖPNVG
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 7 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
ÖSPV
Öffentlicher Straßenpersonenverkehr
P+R
Park-and-Ride
PBefG
Personenbeförderungsgesetz
Pkm
Personenkilometer
RB
Regionalbahn
RE
Regional-Express
RegG
SächsKomZG
SMWA
Regionalisierungsgesetz
SOK
Schienenoberkante
SPFV
Schienenpersonenfernverkehr
SPNV
Schienenpersonennahverkehr
STS
Saale-Thüringen-Südharz-Netz
SV
Sozialversicherung
SVZ
Schwachverkehrszeit
Tfv
VDE
Tarifverzeichnis
Technische Spezifikationen für die Interoperabilität - Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit
VMS
Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH
ZVG
Zweckverbandsgrenze
ZVMS
Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen
ZVNL
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ZVV
Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland
TSI PRM
Sächsisches Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 8 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
1 RAHMENBEDINGUNGEN
Mit dem ZVNL wurde für die Stadt Leipzig sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsen im gemeinsamen Nahverkehrsraum ein schlagkräftiges Instrument zur Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs auf der Schiene (SPNV) geschaffen.
Die Inbetriebnahme des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes einschließlich der neugeschaffenen Infrastruktur hat entscheidend zu einer wesentlich besseren Erreichbarkeit und erheblich gestiegener Angebotsqualität im ÖPNV in Mitteldeutschland beigetragen. Dieser Erfolg ist in Zahlen messbar: Die Zahl der Fahrgäste im Mitteldeutschen S-Bahn-Netz ist zwischen 2014 (als dem ersten vollen Betriebsjahr nach der
Eröffnung des City-Tunnels Leipzig) und 2016 absolut von 18,5 auf 21,3 Mio. Fahrgäste gestiegen. Das Mitteldeutsche S-Bahn-Netz steht mit 9,4 Mio. Zugkm an siebter Stelle der insgesamt 14 deutschen S-Bahn-Systeme – knapp hinter der S-Bahn
Stuttgart und noch vor den S-Bahnen von Hannover, Nürnberg oder Dresden. Der
ZVNL verantwortet damit in Sachsen das größte Leistungsvolumen.
Die demographische Entwicklung ist im ZVNL von Bevölkerungswachstum in der
Stadt Leipzig sowie positiven Wanderungssalden im angrenzenden Verdichtungsraum bei gleichzeitig rückläufigen Einwohnerzahlen im weiter entfernten Umland
gekennzeichnet. Hierfür bedarf es regional angepasster ÖPNV-Angebote, um den
öffentlichen Daseinsvorsorgeauftrag zu erfüllen. Der Klimawandel erfordert wirksame Maßnahmen zum Abbau von Luftverschmutzung – der ÖPNV spielt dabei eine
entscheidende Rolle.
Im Mittelpunkt aller Planungen und Maßnahmen des ZVNL steht der Anspruch,
„ÖPNV aus einem Guss“ sicherzustellen. D. h., die verkehrstechnisch und manchmal auch verkehrsorganisatorisch bedingten Schnittstellen sollen für den Fahrgast
soweit wie möglich unsichtbar bleiben. Der ZVNL versteht sich dabei als Scharnier
zwischen den mitteldeutschen SPNV-Aufgabenträgern und als Mittler zu den Aktivitäten der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland und bringt sich mit dieser
Zielsetzung aktiv in die Arbeit der Strategiekommission für den sächsischen ÖPNV
ein.
Der Nahverkehrsplan (NVP) des ZVNL ist nach seiner ersten Verabschiedung vom
12.02.2001 und seiner Fortschreibung vom 06.11.2008 nun erneut fortzuschreiben.
Anpassungsbedarf ergibt sich beispielsweise durch die Veränderungen des Ver-
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 9 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
bandsgebiets1, die Inbetriebnahme des City-Tunnels in Leipzig sowie die oben bereits erwähnte Einführung des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes (MDSB).
Durch den Nahverkehrsplan des ZVNL wird die zukünftige Ausrichtung und Entwicklung für alle Akteure des SPNV festgeschrieben. Dazu wird im vorliegenden Dokument zunächst eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation im schienengebundenen Nahverkehr vorgenommen (Kapitel 2). Darauf aufbauend erfolgt eine
Prognose der zukünftigen Verkehrsentwicklung im ÖPNV (Kapitel 3), um daraus
Schlussfolgerungen für die Gestaltung des ÖPNV abzuleiten (Kapitel 4). Kapitel 5
widmet sich der Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger im ZVNL-Raum. In Kapitel 6 wird die Finanzierung des ÖPNV dargestellt. Kapitel 7 enthält das Quellenverzeichnis.
Eine Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Regelungen sowie der überregionalen,
regionalen und lokalen Planungen, die für diese Fortschreibung des Nahverkehrsplans des ZVNL berücksichtigt wurden, findet sich in Anlage 1.
1
Im Vergleich zum Jahr 2008 hat sich das Verbandsgebiet durch die Zuordnung des ehemaligen Landkreises Döbeln zum Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) verkleinert sowie die Anzahl der Landkreise
reduziert.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 10 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
2 BESTANDSAUFNAHME
Das Ziel der Bestandsaufnahme ist es, die derzeitige Situation im Gebiet des ZVNL
zu analysieren. Dafür wird die Raum- und Bevölkerungsstruktur, das Angebot des
öffentlichen Personennahverkehrs, die Beförderungsströme, der Tarif, das Angebot
an Informationen und Service, die Infrastruktur und die Organisation betrachtet.
2.1
Raum- und Bevölkerungsstruktur
2.1.1
Einordnung des Untersuchungsgebiets
Als Planungsgebiet für den Nahverkehrsplan ist der Nahverkehrsraum Leipzig das
zentrale Untersuchungsgebiet. Der Nahverkehrsraum Leipzig liegt im Nordwesten
des Freistaates Sachsen und umfasst gemäß der Verordnung des SMWA über die
Aufstellung von Nahverkehrsplänen für den ÖPNV (§ 2 Nr. 3) die Landkreise Nordsachsen und Leipzig sowie die kreisfreie Stadt Leipzig. Damit ist der Nahverkehrsraum Leipzig mit der Planungsregion Leipzig-Westsachsen identisch.
Der Nahverkehrsraum Leipzig ist ein Teilgebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes. Der MDV hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit seinen Partnern für die
Menschen in Mitteldeutschland einen integrierten, kundenfreundlichen Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) zu realisieren – mit einem einheitlichen Tarifangebot,
abgestimmten Liniennetzen und Fahrplänen sowie einem übergreifenden Service.
Der MDV ist sowohl Dienstleister für die Kunden des ÖPNV als auch für seine Gesellschafter, die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger. Als Aufgabenträger für
den SPNV ist der ZVNL Gesellschafter und Verbundpartner im MDV2.
Das Planungsgebiet des ZVNL liegt in der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland, die sich als eine Art Privat-Public-Partnership-Modell versteht und auf
eine nachhaltige Entwicklung und Vermarktung der traditionsreichen Wirtschafts-,
Wissenschafts- und Kulturregion Mitteldeutschland abzielt.
Die räumliche Einordnung kann in der Abbildung 1 nachvollzogen werden. In Anlage
2 ist das Untersuchungsgebiet in den mitteldeutschen Raum eingeordnet.
2
Für weiterführende Informationen siehe www.mdv.de, Stand: 12/2015.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 11 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Abbildung 1:
2.1.2
Untersuchungsgebiet: Der Nahverkehrsraum Leipzig
Raumstruktur
Die Raumstruktur wird im Wesentlichen durch das System der zentralen Orte, Verbindungsachsen und Raumkategorien geprägt. Hierzu sind im Nahverkehrsraum
Leipzig die sächsische Landesentwicklungsplanung und die Regionalplanung der
Planungsregion Westsachsen heranzuziehen3.
3
Die genaue Definition und Funktionsbestimmung der hier verwendeten raumstrukturellen Kriterien kann dem Landesentwicklungsplan 2013 beziehungsweise dem Regionalplan Westsachsen 2008 entnommen werden.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 12 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Das dreistufige System der zentralen Orte bestehend aus Ober-, Mittel- und Grundzentrum repräsentiert verschiedene übergemeindliche Entwicklungs- und Versorgungsfunktionen im jeweiligen Wirkungs- und Verflechtungsbereich. Aus diesem
Grund ist die Erreichbarkeit solcher Orte von besonderer Bedeutung. Sie müssen im
Nahverkehrsplan angemessene Berücksichtigung finden. Als Sonderform dieser
Systematik gelten Verbünde von zentralen Orten, die im Untersuchungsgebiet nur
auf grundzentraler Ebene vorkommen.
Tabelle 1:
Übersicht der zentralen Orte im Nahverkehrsraum Leipzig
Grundzentrum,
inkl. grundzentrale Verbünde
Mittelzentrum
Oberzentrum
Bad Düben
Borna
Leipzig
Bad Lausick
Delitzsch
Belgern-Schildau
Eilenburg
Brandis/Naunhof (Verbund)
Grimma
Böhlen/Zwenkau (Verbund)
Markkleeberg
Colditz
Oschatz
Dahlen
Schkeuditz
Dommitzsch
Torgau
Frohburg
Wurzen
Geithain
Groitzsch/Pegau (Verbund)
Markranstädt
Mügeln
Taucha
Quelle: Landesentwicklungsplan 2013, Regionalplan Westsachsen 2008.
Die Struktur des Systems der zentralen Orte wird durch Verbindungsachsen ergänzt, die sowohl für regional als auch für überregional bedeutsame Achsen die jeweiligen zentralen Orte verbinden.
Eine weitere Möglichkeit zur Einordnung des Nahverkehrsraums Leipzig bieten die
Raumkategorien der sächsischen Landesentwicklungsplanung. Dieses raumordnerische Gebietsraster kann zur Bewertung von Entwicklungsprozessen und strukturellen Unterschieden der Teilräume, ohne spezielle Gegebenheiten zu vernachlässigen, herangezogen werden. Die Raumkategorien sind in erster Linie siedlungsstrukturell abgegrenzte Räume, die in „ländlicher Raum“, „verdichteter Bereich im
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 13 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
ländlichen Raum“ und „Verdichtungsraum“ unterschieden werden. Die Raumkategorien werden gemeindescharf abgegrenzt.
Abbildung 24 zeigt die zentralörtliche Gliederung, die Verbindungsachsen sowie die
Raumkategorien für den Nahverkehrsraum Leipzig.
Abbildung 2:
Raumstruktur im Nahverkehrsraum Leipzig
4 Grundlage: Landesentwicklungsplan 2013, Regionalplan Westsachsen 2008
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 14 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
An dieser Stelle wird auf die räumliche Nähe zur Stadt Halle (Saale) hingewiesen,
die zwar außerhalb des Untersuchungsgebietes liegt, jedoch aufgrund ihrer engen
funktionellen und verkehrlichen Verflechtung insbesondere zur Stadt Leipzig bei der
Fortschreibung des Nahverkehrsplans Berücksichtigung finden muss.
Für eine weitergehende Einschätzung der Raumstruktur können für den Nahverkehrsraum Leipzig in Anlage 3 die Flächenwerte nach Bodennutzungsart eingesehen werden. Diese können neben dem Grad der Heterogenität des Untersuchungsraumes auch unterschiedliche Ansprüche der Teilräume an verschiedene Verkehrsarten (bspw. touristische Verkehre) veranschaulichen.
2.1.3
Bevölkerungsstruktur
Neben der Raumstruktur liefert auch die Bevölkerungsstruktur bedeutsame Erkenntnisse zur Analyse des Nahverkehrsraums Leipzig und damit zur Einschätzung
von Mobilitätsbedürfnissen der Bevölkerung. Für die Betrachtung der Bevölkerungsstruktur wird sich vor allem auf die Einwohnerzahlen, Altersstruktur, Beschäftigtenzahlen und Schülerzahlen fokussiert.
Die verschiedenen Strukturdaten der Bevölkerung sind in Tabelle 2 für den Nahverkehrsraum Leipzig dargestellt. Zudem kann
in Anlage 4 eine Karte zur Einwohnerdichte,
in Anlage 5 eine Karte zur Erwerbstätigendichte am Arbeitsort,
in Anlage 6 eine Karte zur Erwerbstätigendichte am Wohnort,
in Anlage 7 eine Karte zu den Auspendlern im ZVNL-Gebiet sowie
in Anlage 8 eine Karte zu den Einpendlern im ZVNL-Gebiet
eingesehen werden.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 15 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Tabelle 2:
Daten der Bevölkerungsstruktur im Nahverkehrsraum Leipzig
Datenstand:
EW, Fläche, Alter, Anzahl Gemeinden, Städte: 31.12.2015
kreisfreie
Stadt
Leipzig
Landkreis
Nordsachsen
Landkreis
Leipzig
560.472
197.605
258.408
1.016.485
4.084.851
274.414
98.052
126.877
499.343
2.011.561
286.058
99.553
131.531
517.142
2.073.290
298
2.028
1.651
3.978
18.449
1.882
97
156
256
221
Anzahl Gemeinden
1
30
32
63
429
davon Anzahl Städte
1
11
20
32
171
SV-pfl. beschäftigte Pendler:
30.6.2015
Nahverkehrsraum Leipzig
Sachsen
Schulen, Schüler: Schuljahr
2015/2016
Insgesamt
Einwohner männlich
weiblich
Fläche in km²
Einwohnerdichte: EW/km²
unter 6
35.233
9.591
12.852
57.676
218.380
6 bis unter 15
38.739
14.816
19.954
73.509
299.844
15 bis unter 18
11.000
4.696
6.336
22.032
93.928
18 bis unter 20
8.872
2.771
3.569
15.212
60.461
20 bis unter 30
92.065
15.726
19.394
127.185
428.796
30 bis unter 65
257.636
101.858
131.359
490.853
1.958.078
65 bis unter 85
101.533
41.921
56.728
200.182
888.254
15.394
6.226
8.216
29.836
137.110
SV-pflichtig Beschäftigte:
am Wohnort
210.795
78.828
101.278
390.901
1.558.256
SV-pflichtig Beschäftigte:
am Arbeitsort
248.952
70.476
73.975
393.403
1.529.978
Einpendler über jeweilige
Gebietsgrenze
93.787
27.206
25.011
67.067
105.053
Auspendler über jeweilige
Gebietsgrenze
55.742
35.592
52.333
64.730
133.674
Pendlersaldo
38.045
-8.386
-27.322
2.337
-28.621
Schüler an allgemeinbildenden Schulen*
46.487
17.740
21.986
86.213
353.872
152
81
96
329
1.494
Altersverteilung
über 85
allgemeinbildende Schulen*
* einschließlich Freie Waldorfschulen und Schulen des zweiten Bildungsweges
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, GENESIS-Online Datenbank,
http://www.statistik.sachsen.de/genonline/online.
Aus diesen Daten der Bevölkerungsstruktur können unterschiedliche Erkenntnisse
gewonnen werden. Im Folgenden werden beispielhaft einige Merkmale erläutert.
Der Nahverkehrsraum Leipzig umfasst circa 25 Prozent aller Einwohner in Sachsen.
Der kreisfreien Stadt Leipzig kommt mit mehr als 560.000 Einwohnern eine besondere Bedeutung im ZVNL-Raum zu. Dieses Oberzentrum ist von überwiegend länd-
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 16 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
lich geprägten Landkreisen umschlossen, wobei der Landkreis Nordsachsen mit einer Einwohnerdichte von 98 EW/km² durchschnittlich deutlich weniger Bewohner in
der Fläche aufweist als der Landkreis Leipzig mit einer Einwohnerdichte von 156
EW/km². Ein Unterschied zwischen den beiden Landkreisen zeigt sich auch insbesondere an der Anzahl der Städte innerhalb der Kreisgrenzen. Der Landkreis
Leipzig hat mit 20 Städten fast doppelt so viele wie der Landkreis Nordsachsen (11
Städte).
Anhand der Altersstruktur im Nahverkehrsraum Leipzig lässt sich verdeutlichen,
dass knapp die Hälfte (ca. 49 %) der Einwohner im Alter zwischen 30 und 65 Jahren
ist. Ungefähr ein Drittel der Bewohner des ZVNL-Gebiets sind unter 30 Jahre (ca.
28 %) und ungefähr ein Viertel über 65 Jahre alt (ca. 23 %).
Die meisten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Nahverkehrsraum Leipzig
arbeiten in der Stadt Leipzig (241.065 Personen)5. In den beiden Landkreisen ist
trotz der unterschiedlichen Einwohnerdichte die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort auf ähnlichem Niveau (Landkreis Nordsachsen
69.224 Personen; Landkreis Leipzig 73.772 Personen). Insgesamt betrachtet zeigen
die Pendlerzahlen im Nahverkehrsraum Leipzig, dass circa 145.000 Menschen die
Gebietsgrenze der Stadt Leipzig für die Ausübung ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung überschreiten. Für den Landkreis Nordsachsen liegt diese Zahl
bei fast 61.000 Personen und im Landkreis Leipzig bei etwa 76.000 Personen. Die
Pendlerbewegungen sind dabei nicht auf den Nahverkehrsraum Leipzig beschränkt,
sondern können sich beispielsweise auch auf die Stadt Halle (Saale) beziehen, die
durch ihre enge Verflechtung mit Leipzig eine bedeutsame Rolle in den Pendlerverkehren einnimmt.
Hinsichtlich der Schülerzahlen zeigt sich ebenso die besondere Bedeutung der
Stadt Leipzig für den Nahverkehrsraum Leipzig. Insgesamt knapp 45.000 Schüler
verteilen sich auf 149 allgemeinbildende Schulen im Stadtgebiet Leipzig. In den
Landkreisen sind die Schülerzahlen – entsprechend den Einwohnerzahlen – nur
knapp halb so hoch. Im Landkreis Nordsachsen gehen circa 17.500 Schüler auf 82
allgemeinbildende Schulen und im Landkreis Leipzig etwas über 21.000 Schüler auf
96 allgemeinbildende Schulen.
5
Zur Erläuterung der Definition von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort bzw. Arbeitsort siehe:
https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_280848/Statischer-Content/Grundlagen/Methodische-Hinweise/BSTMethHinweise/Pendler-meth-Hinweise.html, Stand: 12/2015.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 17 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Die Stadt Leipzig hat neben ihrer besonderen Bedeutung als Schulstandort im Nahverkehrsraum Leipzig auch eine herausragende Funktion als Hochschulstandort. In
Leipzig waren im Wintersemester 2014/2015 über 36.000 Studenten an der Universität Leipzig oder an den verschiedenen Fachhochschulen immatrikuliert.
Im Vergleich zum Nahverkehrsplan des ZVNL von 2008 mit dem Datenstand aus
dem Jahr 2002 hat die Bevölkerung im Nahverkehrsraum Leipzig um etwa 1 % abgenommen6. Eine differenzierte Betrachtung zeigt, dass die Stadt Leipzig in diesem
Zeitraum (2002-2014) jedoch knapp 10 % an Einwohner gewonnen hat. Hingegen
haben in der gleichen Zeit der Landkreis Nordsachsen circa 14 % und der Landkreis
Leipzig etwa 10 % ihrer Einwohner verloren.
Hingewiesen werden muss an dieser Stelle auf die Zensuskorrektur in 2009. Durch
diese wurden in der Planungsregion über 30.000 Personen (entspricht fast 3 % der
Einwohner im Nahverkehrsraum) aus der Statistik gelöscht.
2.2
Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs differenziert
nach Verkehrsarten
Das Verkehrsangebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) besteht aus
dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und dem öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehr (ÖSPV). Im vorliegenden Nahverkehrsplan wird das Angebot des SPNV dargestellt. Die Analyse bezieht sich auf das Angebot ab
13.12.2015 im ZVNL-Verbandsgebiet7.
Eine Bewertung des Angebotes, die Ableitung von Mängeln sowie die Entwicklung
von Maßnahmen ist Gegenstand späterer Kapitel.
Über die Darstellung des SPNV hinaus folgen zwei knappe Exkurse:
Generelle Grundstruktur ÖSPV
Generelle Grundstruktur Eisenbahnfernverkehr und Fernbusverkehr
6
Für den Vergleich wurden nur die Teilräume des Nahverkehrsraums Leipzig berücksichtigt, die nach der sächsischen Kreisreform vom 1. August
2008 zum Verbandsgebiet des ZVNL zählen. Das heißt, der alte Landkreis Döbeln wurde nicht berücksichtigt. Die alten Landkreise Delitzsch und
Torgau-Oschatz wurden zum Landkreis Nordsachsen. Zudem wurden die alten Landkreise Leipziger Land und Muldentalkreis zum Landkreis
Leipzig.
7
Das Angebot außerhalb des ZVNL bei Verbandsgrenzen übergreifenden Linien ist von der Analyse i.d.R. nicht abgedeckt.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 18 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
2.2.1
Angebotscharakterisierung SPNV
Seit Juni 2016 sind alle SPNV-Verkehrsleistungen im Verbandsgebiet des ZVNL im
Wettbewerb vergeben. In den folgenden Übersichten werden die jeweiligen Verkehrsverträge kurz dargestellt.
Stand der Darstellung ist das 2. Halbjahr des Fahrplans 2015/16.
Mitteldeutsches S-Bahn-Netz I (MDSB I)
Vertragsdauer
bis Dezember 2025
EVU
DB Regio AG
Linien (KBS )
S 1 Leipzig Messe / Leipzig Miltitzer Allee–Leipzig-Stötteritz (KBS
501.1)
10
S 3 (Halle-Trotha –)Halle(Saale)–Schkeuditz–Leipzig Hbf (Tief)–
Borna(–Geithain) (KBS 501.3, 501.4),
S 4 (Oschatz–)Wurzen–Leipzig Hbf (Tief)–Taucha(–Eilenburg–
Torgau–Hoyerswerda) (KBS 501.1, 501.4),
Sonntag auch ein Fahrtenpaar bis Riesa
S 5/S 5x (Halle(Saale)–)Leipzig/Halle Flughafen–Leipzig Hbf (Tief)–
Altenburg(–Zwickau) (KBS 501.5)
Betriebsleistung/
Jahr
5,8 Mio. Zugkm/Jahr im Verbandsgebiet des ZVNL
9
8
Takt
S 1 halbstündlich (beide Teillinien zur Messe/zur Miltitzer Allee)
S 3 halbstündlich ZVG Nordwest–Borna, stündlich Borna–Geithain
S 4 einzelne Fahrten Oschatz–Wurzen,
halbstündlich Wurzen–Leipzig-Thekla,
halbstündlich Leipzig-Thekla–Eilenburg (durch Überlagerung mit RE
10, Einschränkungen durch anderes Haltemuster RE 10),
stündlich Eilenburg–Torgau (durch Überlagerung mit RE 10) und MoFr ergänzt um Verstärker,
stündlich Torgau–ZVG Nordost (durch Überlagerung mit RE 10),
S 5/S 5x stündlich ZVG Nordwest–Leipzig/Halle Flughafen (S 5),
halbstündlich Leipzig/Halle Flughafen–ZVG Süd (S 5, S 5x je stündlich, durch Überlagerung halbstündlich, Einschränkungen für kleinere
Stationen durch anderes Haltemuster im Südabschnitt S 5 vs. S 5x)
8
KBS: Grundlage für Darstellung im elektronischen Kursbuch der DB, neben der Liniennummer Orientierungsmerkmal für Nutzer, zudem in KBS-Tabellen grobe Ermittlung Fahrtlänge möglich
9
Leipzig Messe–Leipzig-Stötteritz ab Dez. 2016 als S 11
10
ab Dez. 2016 nach Halle-Nietleben
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 19 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Mitteldeutsches S-Bahn-Netz I (MDSB I)
Fahrzeuge
drei- und vierteilige Fahrzeuge des Typs E-Talent 2,
Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h,
150 bzw. 200 Sitzplätze
Ausstattung
Steckdosen,
Schiebetritte zur Verringerung der Lücke zwischen Zug und Bahnsteigkante, Niederflureinstieg
Klimatisierung,
Monitore (Fahrplan- und Echtzeitinformationen),
Tische, Gepäckablagen
Mehrzweckbereiche für Fahrrad, Kinderwagen
ausgewiesene Rollstuhlplätze,
mobile Überfahrrampe für barrierefreien Zugang
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 20 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Mitteldeutsches S-Bahn-Netz II (MDSB II)
Vertragsdauer
bis Dezember 2030
EVU
DB Regio AG
Linien (KBS)
S 2 (Dessau–)Bitterfeld–Leipzig Hbf (Tief)–Leipzig-Connewitz–
Markkleeberg-Gaschwitz (KBS 501.2)
RE 13 Magdeburg–Dessau–Bitterfeld–Leipzig Hbf (KBS 250)
RB 75 Eilenburg–Delitzsch–Halle(Saale) (KBS 219)
Betriebsleistung/
Jahr
1,4 Mio. Zugkm/Jahr im Verbandsgebiet des ZVNL
Takt
S 2 in 2016 baubedingt nur einzelne Fahrten MarkkleebergGaschwitz–Leipzig-Connewitz,
halbstündlich Leipzig-Connewitz–Delitzsch unt Bf,
stündlich Delitzsch unt Bf–ZVG Nord (tlw. in HVZ verstärkt v./n. Bitterfeld)
RE 13 Zweistundentakt,
RB 75 Stundentakt, zweistündlich am Wochenende
Fahrzeuge
Elektrotriebzüge Bombardier Talent 2 (drei- und fünfteilig)
Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h,
135 bzw. 225 Sitzplätze,
Ausstattung
Steckdosen,
Schiebetritte zur Verringerung der Lücke wischen Zug und Bahnsteigkante, Niederflureinstieg
Klimatisierung, Monitore (Fahrplan- und Echtzeitinformationen),
Tische, Gepäckablagen
Mehrzweckbereiche für Fahrrad, Kinderwagen
ausgewiesene Rollstuhlplätze,
mobile Überfahrrampe für barrierefreien Zugang
Fahrkartenautomat im Zug
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 21 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Saxonia-Express
Vertragsdauer
bis Dezember 2022
EVU
DB Regio AG
Linien (KBS)
RE 50 Leipzig Hbf–Riesa–Dresden Hbf (KBS 500)
Betriebsleistung/
Jahr
777.000 Zugkm/Jahr im Verbandsgebiet des ZVNL
Takt
Stundentakt
Fahrzeuge
Elektrotriebzüge Bombardier Talent 2 (drei- und fünfteilig)
Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h,
194 bzw. 328 Sitzplätze,
Ausstattung
Steckdosen, Tische, Gepäckablagen
Schiebetritte zur Verringerung der Lücke wischen Zug und Bahnsteigkante, Niederflureinstieg
Klimatisierung
Monitore (Fahrplan- und Echtzeitinformationen),
Mehrzweckbereiche für Fahrrad, Kinderwagen
ausgewiesene Rollstuhlplätze,
mobile Überfahrrampe für barrierefreien Zugang
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 22 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
RE 10 Leipzig–Cottbus
Vertragsdauer
bis Dezember 2022
EVU
DB Regio AG
Linien (KBS)
RE 10 Leipzig Hbf–Torgau–Falkenberg–Cottbus
(KBS 509.43/ 501.4)
Betriebsleistung/
Jahr
357.000 Zugkm/Jahr im Verbandsgebiet des ZVNL
Takt
Zweistundentakt
Fahrzeuge
Elektrotriebzüge Bombardier Talent 2 (vierteilig)
Höchstgeschwindigkeit vom 160 km/h,
205 Sitzplätze,
Ausstattung
Steckdosen,
Schiebetritte zur Verringerung der Lücke wischen Zug und Bahnsteigkante, Niederflureinstieg
Monitore (Fahrplan- und Echtzeitinformationen),
Teilklimatisierung
Mehrzweckbereiche für Fahrrad, Kinderwagen
ausgewiesene Rollstuhlplätze,
mobile Überfahrrampe für barrierefreien Zugang
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 23 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Saale-Thüringen-Südharz-Netz (STS)
Vertragsdauer
bis Dezember 2030
EVU
Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH
Linien (KBS)
SE 15 Leipzig Hbf–Weißenfels–Naumburg–Jena–Saalfeld (KBS 560/
580)
RE 17 Leipzig Hbf–Weißenfels–Naumburg–Weimar–Erfurt (KBS 560/
580)
Betriebsleistung/
Jahr
287.000 Zugkm/Jahr im Verbandsgebiet des ZVNL
Takt
Stundentakt (durch Überlagerung im ZVNL)
Fahrzeuge
Elektrotriebzüge Bombardier Talent 2 (drei- und fünfteilig)
Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h,
135 bzw. 225 Sitzplätze
Ausstattung
Steckdosen, Tische, Gepäckablagen
Schiebetritte zur Verringerung der Lücke wischen Zug und Bahnsteigkante, Niederflureinstieg
Monitore (Fahrplan- und Echtzeitinformationen),
Klimatisierung
Mehrzweckbereiche für Fahrrad, Kinderwagen
ausgewiesene Rollstuhlplätze,
mobile Überfahrrampe für barrierefreien Zugang,
Reservierungssystem,
Leselampe und Sonnenschutzrollos in der 1. Klasse,
Sitzclubecke
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 24 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Dieselnetz Nordwestsachsen (DNWS) Teil A
Vertragsdauer
bis Dezember 2025
(bei Elektrifizierung der Strecke bis Dezember 2023)
EVU
Transdev GmbH
Linien (KBS)
RE 6 Leipzig Hbf–Bad Lausick–Geithain–Chemnitz Hbf (KBS 525)
Betriebsleistung/
Jahr
650.000 Zugkm/Jahr im Verbandsgebiet des ZVNL
Takt
Stundentakt
Fahrzeuge
Dieselelektrische Lokomotive vom Typ Siemens ER 20
Reisezugwagen (Abteilwagen)
Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h,
ca. 300 Sitzplätze pro Wagenpark,
Ausstattung
großzügige Mehrzweckbereiche mit 20 Fahrradstellplätzen
ausgewiesene Rollstuhlplätze
öffnungsfähige Fenster
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 25 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Dieselnetz Nordwestsachsen (DNWS) Teil B
Vertragsdauer
bis Dezember 2025
EVU
Transdev GmbH
Linien (KBS)
RB 110 Leipzig Hbf–Borsdorf–Grimma(–Döbeln) (KBS 506)
Betriebsleistung/
Jahr
760.000 Zugkm/Jahr im Verbandsgebiet des ZVNL
Takt
Stundentakt,
teilweise Verstärker Leipzig Hbf–Grimma,
ausgedünnt: zweistündlich am Wochenende zwischen Grimma und
Döbeln
Fahrzeuge
Dieseltriebwagen
Typ Talent mit 140 Sitzplätzen
Typ Regio-Shuttle mit 70 Sitzplätzen,
Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h,
Ausstattung
Niederflureinstieg,
Mehrzweckbereich für Fahrräder und Kinderwagen,
separater Rollstuhlbereich
Monitore,
Ablageflächen, Tische
Luftabkühlungsmöglichkeit
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 26 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Dieselnetz Nordwestsachsen (DNWS) Teil C
Vertragsdauer
bis Dezember 2025
EVU
DB Regio AG
Linien (KBS)
RB 113 Leipzig Hbf–Bad Lausick(–Geithain) (KBS 525)
Betriebsleistung/
Jahr
478.000 Zugkm/Jahr im Verbandsgebiet des ZVNL
Takt
Stundentakt
ausgedünnt: vereinzelt Mo-Fr, zudem am Wochenende und zwischen
Bad Lausick und Geithain
Fahrzeuge
modernisierte Dieseltriebwagen
Typ Alstom Coradia A TER
Höchstgeschwindigkeit vom 120 km/h,
69 Sitzplätze
Ausstattung
Niederflureinstieg,
Mehrzweckbereich für Fahrräder und Kinderwagen und Rollstühle,
Lüftung, Teilklimatisierung
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 27 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Dieselnetz Ostthüringen (DNOT)
Vertragsdauer
bis Dezember 2024
EVU
Erfurter Bahn GmbH
Linien (KBS)
EBx 12/EB 22 Leipzig Hbf–Zeitz–Gera(–Weida–Saalfeld) (KBS 550)
Betriebsleistung/
Jahr
470.000 Zugkm/Jahr im Verbandsgebiet des ZVNL
Takt
Stundentakt (durch Überlagerung)
Fahrzeuge
Dieseltriebwagen
Typ Regio-Shuttle mit 70 Sitzplätzen
Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h,
Ausstattung
Niederflureinstieg,
Mehrzweckbereich für Fahrräder und Kinderwagen,
separater Rollstuhlbereich,
Tische, Gepäckablagen,
Klimatisierung,
Reservierungssystem,
Leselampe und Sonnenschutzrollos in der 1. Klasse,
Sitzclubecke
Insgesamt bestellt der ZVNL damit jährlich eine Verkehrsleistung von mehr als 10,9
Mio. Zugkm. Im Vergleich zum Jahr 2010 (10,1 Mio. Zugkm/Jahr) ist dies eine Steigerung von 8 %.
Die Aufteilung der Verkehrsleistung auf die verschiedenen Verbandsmitglieder bzw.
auf die Eisenbahnverkehrsunternehmen wird in der Tabelle 3 deutlich.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 28 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Tabelle 3:
SPNV-Aufteilung der SPNV-Verkehrsleistung im ZVNL auf die Betreiber und die Verbandsmitglieder (Fahrplan 2. Hj. 2016)
Eisenbahnverkehrsunternehmen
11
Anteil Verkehrsleistung
Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH
3%
DB Regio AG
80 %
Erfurter Bahn GmbH
4%
Transdev Regio Ost GmbH
(Mitteldeutsche Regiobahn)
13 %
Verbandsmitglied
Landkreis Nordsachsen
24 %
Landkreis Leipzig
36 %
Stadt Leipzig
40 %
Abbildung 3:
11
Anteil Verkehrsleistung
EVU im SPNV-Netz des ZVNL
ohne Döllnitzbahn, Quelle: Verkehrsmodell des MDV für Mo-Fr
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 29 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Das Verkehrsangebot des SPNV ist mit Ausnahme der Döllnitzbahn angebotsorientiert im halbstündlichen, stündlichen und vereinzelt im zweistündlichen Takt aufgestellt. Zudem erfolgt durch Überlagerung von Linien in bestimmten Abschnitten bzw.
für bestimmte Stationen eine Verdichtung.
Abbildung 4:
SPNV-Angebot 2016 – Taktverkehr werktags
In der Abbildung 3 ist das Liniennetz im ZVNL-Verbandsgebiet und die Einbindung
in das gesamtregionale Netz im MDV dargestellt. Die Linien sind sternförmig auf das
Oberzentrum Leipzig ausgerichtet. Ausnahmen bilden die Linie RB 75 (Ausrichtung
auf Halle) und die Döllnitzbahn (Schmalspurbahnverkehr in der Region Oschatz). Alle Mittelzentren sind im SPNV direkt mit dem Oberzentrum Leipzig verbunden.
Die Anlage 9 enthält eine Charakterisierung der SPNV-Linien. In Anlage 10 ist das
Haltemuster der verschiedenen Linien dargestellt. Das SPNV-Liniennetz im Verbandsgebiet des ZVNL sowie im gesamten MDV (ergänzt um PlusBus-Linien) ist in
Anlage 23 dargestellt
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 30 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
2.2.2
Exkurs: Generelle Grundstruktur ÖSPV
Der ÖSPV wird durch die Landkreise Leipzig und Nordsachsen bzw. die kreisfreie
Stadt Leipzig als Aufgabenträger verantwortet. Eine Angebotscharakterisierung ist in
den entsprechenden Nahverkehrsplänen der ZVNL-Verbandsmitglieder ersichtlich.
Die Leistungen werden durch kommunale oder private Verkehrsunternehmen in weitestgehend voneinander abgegrenzten Bediengebieten erbracht (vgl. Tabelle 4).
Tabelle 4:
ÖSPV-Angebotscharakterisierung
Landkreis/
kreisfreie
Stadt
Nordsachsen
ÖSPV-Unternehmen
Auto Webel GmbH
Regionalbusverkehr im Raum Delitzsch
Stadtbusverkehr in Delitzsch
Geißler Reisen GbR
Regionalbusverkehr im Bereich Eilenburg
OmnibusVerkehrsgesellschaft mbH
"Heideland" (OVH)
Regionalbusverkehr im Raum Oschatz,
Torgau
Stadtbusverkehr in Oschatz, Torgau
Regionalbusverkehr im Bereich Eilenburg/Delitzsch
Stadtbusverkehr in Delitzsch
Omnibusverkehr Leupold
OHG
Regionalverkehr BitterfeldWolfen GmbH
Regionalbusverkehr im Bereich Eilenburg
Stadtbusverkehr in Eilenburg, Bad Düben
Reiseverkehr Schulze
OHG
Regionalbusverkehr im Bereich Torgau
Regionalbus Leipzig
GmbH
Landkreis
Leipzig
THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH
Stadt Leipzig
überwiegendes Bediengebiet
Leipziger Verkehrsbetriebe
(LVB) GmbH
Regionalbusverkehr in den Bereichen Bad
Lausick, Brandis, Grimma, Groitzsch,
Markranstädt, Naunhof, Pegau, Wurzen,
Zwenkau,
Stadtbusverkehr in Colditz, Grimma, Wurzen, tlw. Markkleeberg
Regionalbusverkehr in den Bereichen Bad
Lausick, Borna, Frohburg, Geithain,
Groitzsch, Pegau,
Stadtbusverkehr in Borna
Stadtverkehr mit Tram und Bus in Leipzig
und angrenzenden Bereichen
Der Stadtverkehr in der Stadt Leipzig zeichnet sich durch ein angebotsorientiertes,
vertaktetes und engmaschiges Angebot aus.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 31 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
In den Landkreisen bestehen überwiegend nachfrageorientierte Angebote, ergänzt
um teilweise angebotsorientierte, vertaktete und engmaschige Stadtbusnetze sowie
PlusBus-Linien (vgl. Tabelle 5).
Tabelle 5:
ÖSPV-Angebotscharakterisierung II
angebotsorientierte
PlusBus-Linien
( verknüpft mit ...)
angebotsorientierte
Stadtverkehre und
AnrufBus-Systeme
( verknüpft mit ...)
Nachfrageorientierte
Stadtverkehre
Regionalverkehr (i.d.R.
nachfrage12
orientiert)
Landkreis Nordsachsen
190/91 ( Zug in LeipzigWahren und Delitzsch unt Bf)
196 ( Zug in Leipzig Hbf)
724 ( Zug in Schkeuditz)
131 ( Zug in Leipzig Hbf)
13
781 ( Zug in Dahlen und
Torgau)
Torgau ( Zug am Bf.)
Bad Düben
Oschatz ( Zug am Bf.)
Delitzsch ( Zug am unt.
Bf.)
Eilenburg ( Zug am Bf.)
AnrufBus-Gebiet Eilenburg–Jesewitz–Taucha–
Zschepplin
x
Borna ( Zug am Bf.)
Colditz
Grimma ( Zug am Bf.)
Wurzen ( Zug am Bf.)
Markkleeberg ( Zug am
Bf.)
x
Landkreis Leipzig
65 ( Zug in Markranstädt,
Leipzig Allee-Center,
Markkleeberg)
100 ( Zug in Markkleeberg)
107 ( Zug in Markkleeberg)
144 ( Zug in Böhlen)
276 ( Zug in Borna)
258 ( Zug in RegisBreitingen)
684 ( Zug in Beucha)
610 ( Zug in Bad Lausick)
630 ( Zug in Grimma)
693 ( Zug in Grimma)
619 ( Zug in Grimma)
Stadt Leipzig
91/190, 65, 131, 196 ( siehe Leipzig ( Zug an BahnLandkreis Nordsachsen und
höfen im Leipziger StadtLandkreis Leipzig)
gebiet außer: LeipzigLützschena, Leipzig Olbrichtstraße, Rückmarsdorf, Miltitz, Leipzig
Grünauer Allee, Leipzig
Miltitzer Allee, Engelsdorf
Werkstätten, Liebertwolkwitz)
12
13
x (ein- und
ausbrechende
Linien)
tlw. flexible Bedienformen
Änderung ab August 2017 vorgesehen
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 32 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Weitere angebotsorientierte Netze sind in Planung (z. B. die Modellvorhaben „Muldental in Fahrt“ im Raum Bad Lausick/Brandis/Colditz/Grimma und „Nordsachsen
bewegt“ im gleichnamigen Landkreis).
2.2.3
Exkurs: Generelle Grundstruktur Eisenbahnfernverkehr und
Fernbusverkehr
In Leipzig Hbf besteht Zugang zum Eisenbahnfernverkehr. Es gibt vertaktete
IC/ICE-Zugverkehre in Richtung Halle/Magdeburg, Lutherstadt Wittenberg/Berlin,
Riesa/Dresden, Naumburg/München und Erfurt/Frankfurt(Main). Grundsätzlich oder
durch Überlagerung bzw. Umstieg jeweils stündlich in den benannten Relationen14.
Zudem halten Fernverkehrszüge zweistündlich am Flughafen Leipzig/Halle.
Die Nahverkehrslinien müssen das Fahrplankonzept des Fernverkehrs beachten15
und sollen nach Möglichkeit und auf ausgewählten Relationen günstige Anschlüsse
herstellen. Einzig die Relation Leipzig Hbf–Leipzig/Halle Flughafen (zweistündlich
mit Fernverkehr) steht in (direkter) Konkurrenz zu Nahverkehrsangeboten innerhalb
des ZVNL (nicht bzgl. Tarif, da im Fernverkehrszug keine Verbundfahrausweise anerkannt werden).
In Leipzig Hbf, am Flughafen Halle/Leipzig und in Schkeuditz besteht aktuell Zugang
zum Fernbuslinienverkehr. Aufgrund der häufigen Veränderungen bei Liniennetz
und Fahrplanangebot ist eine analytische Darstellung an dieser Stelle nicht sinnvoll.
2.3
Verkehrsnachfrage im SPNV
Die SPNV-Verkehrsnachfrage ist in der Abbildung 5 anhand der mittleren Querschnittsbelastungen an einem Durchschnittswerktag im Jahr 2015 dargestellt.
Im Wesentlichen stehen zur Ermittlung der Nahverkehrsnachfrage Fahrgastbefragungen und Automatische Fahrgastzählsysteme als Datengrundlage zur Verfügung.
14
15
Laufwege der Linien tlw. über die benannten Zentren hinaus.
Im ZVNL insb. relevant: Ende 2017 vollständige Inbetriebnahme VDE 8, dann Nutzung der Schnellfahrstrecke
zwischen Leipzig und Erfurt auch durch die Züge nach München mit Entspannung der Streckenbelegung zwischen Leipzig Hbf und Leipzig-Leutzsch aber gleichzeitiger Erhöhung der Streckenbelegung zwischen Leipzig
Hbf und Leipzig/Halle Flughafen/ZVG.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 33 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Sachsen-Anhalt
Bitterfeld
Falkenberg
Brandenburg
Torgau
0,3
6,5
Eilenburg
Leipzig Messe
5,3
12,5
Schkeuditz
19,1
Leipzig Wahren
LeipzigMöckern
Paunsdorf
19,3
Plagwitz
Leipzig MDR
9,7
2,0
Borsdorf
Wurzen
5,4
3,6
Stötteritz
Grimma ob Bf
1,4
8,7
Pegau
Oschatz
4,0
6,7
Beucha
3,4
Connewitz
6,9
4,5
Neukieritzsch
Zeitz
Großbothen
Bad Lausick
Markkleeberg
3,3
Weißenfels
10,6 10,0
3,8
3,4
11,3
Miltitzer
Allee
Engelsdorf
Leipzig Hbf
5,7
Markranstädt
1,3
7,8
Leipzig Nord
2,4
Leutzsch
Taucha
1,8
Halle Hbf
Flughafen Leipzig/Halle
6,0
4,6
Gröbers
0,3
Delitzsch un Bf
1,8
0,6
Borna
Geithain
Altenburg
Werdau/
Zwickau
Chemnitz
Thüringen
Abbildung 5:
Querschnittsbelastungen am Durchschnittswerktag (in 1 000, 2015)
Der City-Tunnel Leipzig zeichnet sich als deutlich nachfragestärkster Abschnitt aus,
was auch auf die konsequente Führung der S-Bahn-Linien durch den Tunnel zurückzuführen ist. Markant sind ebenso die vergleichbar hohen Belastungen bis ins
Leipziger Umland. Vor allem auf den Streckenästen nach Schkeuditz, Delitzsch,
Wurzen oder Neukieritzsch ist eine vergleichbar hohe Nachfrage auszumachen.
Im
ZVNL
betrug
die
Verkehrsleistung
des
SPNV
im
Jahr
2014
533 Personenkilometer pro Jahr und EW. Bei einem Durchschnittwert von
362 Personenkilometer pro Jahr und EW im Freistaat Sachsen verfügt der ZVNL
damit über einen Spitzenwert bei der SPNV-Nachfrage.
Fasst man die täglichen Fahrgastströme im ZVNL zu Hauptrelationen zusammen,
entsteht folgende Übersicht zu Binnen-, Außen- und Durchgangsverkehr. Die Anziehungskraft des Oberzentrums Leipzig und seine Bedeutung für den Nahverkehrsraum werden damit mehr als deutlich.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 34 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Tabelle 6:
Aufgliederung der Werktäglichen SPNV-Nachfrage nach Hauptrelationen
Verkehrsaufkommen SPNV
(Personenfahrten/Werktag)
Hauptrelation
Anteil%
Binnenverkehr der Stadt Leipzig
6.750
13,4
Stadt Leipzig–restlicher ZVNL-Raum
17.280
34,4
Stadt Leipzig–außerhalb ZVNL
13.670
27,2
Binnenverkehr restlicher ZVNL-Raum
6.790
13,5
restlicher ZVNL-Raum–außerhalb
3.420
6,8
Durchgangsverkehr durch ZVNL-raum
2.360
4,7
Summe
50.270
100,0
Die durchschnittlich sehr gute Nachfrage belegt auch Abbildung 6, welche die Einsteiger an den SPNV-Zugangsstellen mit mehr als 500 Einsteigern pro Werktag im
Jahr 2014 darstellt. Hervorzuheben sind dabei die Mittelzentren Delitzsch, Markkleeberg und Schkeuditz, welchen neben den Zugangsstellen im Stadtgebiet Leipzig
über 1 000 Einsteiger pro Werktag aufweisen.
12.000
11.930
10.684
10.000
8.000
6.000
4.168
4.000
3.208
2.721
2.000
1.621
1.555 1.546
1.277
1.067 1.066 1.033 1.022 1.002 974
943
900
857
826
811
788
753
722
712
664
654
644
641
573
555
553
541
530
511
502
0
Abbildung 6:
SPNV-Einsteiger/Tag Mo-Fr an Zugangsstellen >500 Einsteiger (2015)
Ergänzend zur Abbildung 6 sind in Anlage 11 die täglichen SPNV-Einsteiger für alle
Stationen im ZVNL dokumentiert.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 35 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
2.4
Tarif
Im SPNV liegt die Tarifhoheit im Gebiet des ZVNL im Verantwortungsbereich der
Verkehrsunternehmen. Die Tarife sind prinzipiell in unternehmensbezogenen Tarifbzw. Beförderungsbedingungen festgesetzt. In diesen haben die im ZVNL tätigen
Unternehmen (DB Regio AG, Erfurter Bahn GmbH, Transdev Regio Ost GmbH,
Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH) drei weiterführende Beförderungs- bzw. Tarifbestimmungen als Grundlage für den Tarif anerkannt16, einerseits die Tarifverzeichnisse Personenverkehr (Tfv 600 und 601) der Deutschen Bahn AG, andererseits die
Tarifbestimmungen des MDV17. Beide Regelwerke unterscheiden sich hinsichtlich
ihres Anwendungsbereichs. Die Regelungen der Deutschen Bahn AG gelten bei
Fahrten, die über die Grenzen des ZVNL bzw. des MDV hinaus führen. Innerhalb
des Nahverkehrsraums Leipzig bzw. MDV haben die Beförderungs- und Tarifbestimmungen des MDV Vorrang18.
Grundsätzlich gilt bei Fahrten zum MDV-Tarif, dass Fahrscheine bei fast allen Verkehrsunternehmen gekauft und in allen Nahverkehrsmitteln im Verbundraum des
MDV genutzt werden können19. Der Wechsel von Verkehrsunternehmen bei Umsteigevorgängen ist ohne zusätzlichen Fahrausweis jederzeit möglich.
Zur Berechnung der Fahrpreise stellen die MDV-Tarifzonen die Grundlage dar. Dabei bestimmt die Anzahl der durchfahrenden Zonen den Fahrpreis. In der Tarifzone
Leipzig sowie in Halle und den Stadtverkehren in den Landkreisen gelten gesonderte Preisstufen. Die Tarifzonen im Gebiet des MDV können in Anlage 12 und eine
Übersicht der Fahrpreise in Anlage 13 nachvollzogen werden (Stand: 01.08.2017).
Einen Überblick über die Fahrscheinarten und Sonderregelungen des MDV-Tarifs
enthält Anlage 14.
2.5
Information und Service
Zu einem starken öffentlichen Nahverkehr im Nahverkehrsraum Leipzig gehören
nicht nur einheitliche und abgestimmte Verkehrs- und Tarifangebote sondern eben16
Die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Döllnitzbahn GmbH basieren ausschließlich auf den MDV Regelungen, da das Streckennetz innerhalb des MDV Raums liegt.
Die Beförderungsbedingungen (Tfv 600) der Deutschen Bahn AG und die Tarif- und Beförderungsbestimmungen
des MDV sind im WWW veröffentlicht.
18
Aufgrund der Komplexität und der höheren Bedeutung für den ZVNL wird im Folgenden nur der Tarif des MDV in
seiner Grundstruktur mit den elementarsten Merkmalen dargestellt.
19
Eine Übersicht zu den im MDV tätigen Verkehrsunternehmen kann unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.mdv.de/site/uploads/02_verkehrsunternehmen.pdf, Stand: 01/2016. Ein Verzeichnis der in den Tarif
des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes einbezogenen Strecken und Linien – Geltungsbereich des Tarifs – findet sich unter: https://www.mdv.de/site/uploads/01_linienverzeichnis.pdf, Stand: 01/2016.
17
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 36 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
so eine einheitliche sowie leicht verständliche Information zu diesen Angeboten.
Diese Informationen sollen auf Fahrgäste und auch potentielle Kunden ausgerichtet
sein. Dabei werden sämtliche zur Verfügung stehenden klassischen und digitalen
Kommunikationsmedien berücksichtigt. Zudem ist es elementar, durch Lobby- und
Kampagnenarbeit ein attraktives Image des ÖPNV zu bewirken. Im Rahmen eines
einheitlichen ÖPNV-Informationskonzepts im MDV-Verbundgebiet übernimmt der
MDV für den ZVNL den überwiegenden Teil der Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus ergänzt der ZVNL bzw. die im Nahverkehrsraum Leipzig tätigen Verkehrsunternehmen dieses Informationsangebot durch spezifische Öffentlichkeitskampagnen.
2.5.1
Fahrplaninformationen
Für das Einzugsgebiet des ZVNL sind vielfältige Möglichkeiten der Fahrplaninformation nutzbar. Eine wichtige Quelle zur Informationsbeschaffung über das existierende ÖPNV-Angebot ist der veröffentlichte Fahrplan. Die dazugehörigen Fahrplanbücher im MDV-Gebiet werden gebietskörperschaftsbezogen und mit einem entsprechendem Liniennetzplan ausgegeben20. Zur Erleichterung der Informationssuche
sind die Broschüren in ihrer inhaltlichen und grafischen Gestaltung identisch aufgebaut. Alle Fahrplanbücher enthalten die Informationen zu allen ÖPNV-Linien, die im
jeweiligen Einzugsbereich verkehren, einschließlich der gebietsübergreifenden Linien, gleich welcher Verkehrsart.
Neben den Fahrplantabellen sind in den Fahrplanbüchern u. a. folgende Informationen zu finden:
Servicestellen einschließlich der Öffnungszeiten,
Ansprechpartner in den Unternehmen,
P+R-Plätze mit Anzahl der Stellflächen,
Übergangsstellen zum SPNV mit Angabe der Entfernung und der Übergangszeit,
20
Übersichtspläne ausgewählter Haltestellen,
Haltestellen-, Linien- und Ortsverzeichnis,
Liniennetzplan (regional) und Tarifzonenplan (verbundweit),
Im Stadtgebiet Leipzig wird kein Fahrplanbuch ausgegeben. Dafür sind beim städtischen Verkehrsunternehmen
LVB Linienfahrpläne erhältlich.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 37 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Hinweise zu Änderungen im Bahn- und Busverkehr,
Auszüge zu Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen.
Der Einsatz digitaler Kommunikationsmedien wird auch mittelfristig die Fahrplanbücher nicht ersetzen können, um den Zielgruppen, die keinen Zugang zu modernen
Medien besitzen, Informationssicherheit zu bieten.
Die Fahrpläne aller Linien sind im Internet unter www.mdv.de abrufbar. Der Fahrtenplaner erteilt z. B. Auskünfte zu Verbindungen, Haltestellenfahrplänen und Tarifen. Seit Anfang 2016 steht die Fahrplanauskunft in modernerem Design zur Verfügung und bietet Fahrgästen eine intuitive sowie übersichtliche Nutzerführung.
Mit easy.GO bietet der MDV Fahrgästen eine kostenfreie App für den ÖPNV in Mitteldeutschland an. easy.GO erteilt online Fahrplan- und Verbindungsauskünfte und
bietet auch den bargeldlosen Fahrscheinverkauf. Die genannten Systeme werden
auf Basis des INSA-Datenpools bzw. in Kooperation mit INSA betrieben.
Zusätzlich geben die Verkehrsunternehmen in Eigenregie klassische und digitale
Fahrplaninformationen aus. Weitere Fahrpläne und Informationen über die Verkehrsunternehmen sind so auch auf den jeweiligen Webseiten abrufbar.
2.5.2
Kundenbetreuung und Fahrausweisverkauf
Neben den Fahrplanbüchern besteht die Möglichkeit, in Reisezentren der Deutschen Bahn AG bzw. in Servicezentren der Verkehrsunternehmen Informationen
zum gesamten ÖPNV zu erhalten. Zudem betreibt der MDV seit 2007 ein Infomobil,
das eine räumlich flexible Fahrgastinformation, die kostenfreie Mobilitätsberatung
sowie den Erwerb von Fahrausweisen ermöglicht.
Informationen und sonstige, den ÖPNV des Nahverkehrsraums betreffende Fragen
werden verbundweit über das MDV-Infotelefon gewährt bzw. beantwortet21.
Im Internet besteht die Gelegenheit, auf den Seiten des ZVNL (www.zvnl.de) unter
verschiedenen Rubriken konkrete Informationen speziell zum Nahverkehrsraum
Leipzig zu erhalten. Zudem steht unter www.mdv.de neben den oben genannten
Fahrplaninformationen ein umfangreiches Informationsangebot für den gesamten
Verkehrsverbund zur Verfügung.
Informiert wird über:
21
Für weitere Informationen zum MDV-Infotelefon siehe: https://www.mdv.de/kontakt/, Stand: 01/2016.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 38 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Fahrpläne und Verbindungen,
Fahrkarten und Tarif,
Freizeitmobilität und Veranstaltungen,
Handy-App easy.GO,
S-Bahn und PlusBus
News und Presse,
die Organisation des öffentlichen Nahverkehrs im MDV,
Kontaktmöglichkeiten.
Unter der Internetadresse des MDV sind weiterhin Verweise auf alle im Verbund
operierenden Verkehrsunternehmen sowie auf die Aufgabenträger zu finden. Die
Webseite ist responsiv gestaltet, sodass sie sich jeder beliebigen Endgerätegröße
anpasst und den wichtigsten Content übersichtlich darstellt.
Im Rahmen der „MDV-Strategie 2025“ wird zudem ein Social Media-Auftritt des
MDV erarbeitet, der den Kanon an Kommunikationsmöglichkeiten mit der Öffentlichkeit und dem Fahrgast logisch erweitert. Die „MDV-Strategie 2025“ umfasst folgende Kernausrichtung:
Förderung der Standortattraktivität Mitteldeutschlands,
Offensive Platzierung markt- und ertragsorientierter Mobilitätslösungen,
Sicherstellung einer flächendeckenden Mobilitätsversorgung,
Stabilisierung der ÖPNV-Finanzierung und marktorientiertes Wachstum,
Stärkung der kooperativen Zusammenarbeit aller Akteure im MDV bei Akzeptanz unterschiedlicher Entwicklungsgeschwindigkeiten und -schwerpunkte einzelner Regionen.
Im Auftrag der Verkehrsunternehmen des straßengebundenen ÖPNV werden in den
jeweiligen Bediengebieten zudem Servicestellen und Fahrscheinagenturen zumeist
in Kooperation mit dem ansässigem Einzelhandel betrieben. Das dort erhältliche
Fahrscheinsortiment ist zum Teil jedoch eingeschränkt.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 39 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Die Eisenbahnunternehmen unterhalten mehrere stationäre Fahrausweisautomaten
an den Bahnhöfen und Haltepunkten im ZVNL. An diesen Automaten kann das gesamte Sortiment mit Ausnahme von zu beantragenden Fahrausweisen (Abonnements) und Jahreskarten erworben werden. Eine Auflistung der Standorte der Fahrkartenautomaten, differenziert nach Verkehrsunternehmen im ZVNL-Gebiet, findet
sich in Anlage 15.
Die verschiedenen Möglichkeiten, Fahrkarten zu erwerben, sowie das an den jeweiligen Stellen angebotene Fahrkartensortiment kann in Abbildung 7 nachvollzogen
werden:
Abbildung 7:
Möglichkeiten zum Fahrkartenerwerb mit jeweiligem Angebot
Quelle: MDV, Stand: Dezember 2016
Für den SPNV gilt zudem die Regelung, dass der Fahrgast grundsätzlich auch im
Zug ein Ticket beim Zugpersonal lösen kann. Hier muss eine direkte Meldung nach
Zustieg beim Kundenbetreuer erfolgen.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 40 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
2.5.3
Informationssystem
Im Rahmen der „MDV-Strategie 2025“ hat sich die Verbundgesellschaft der Aufgabe
gestellt, den Gesamtkanon der klassischen und digitalen Informations- und Kommunikationsmedien zu optimieren. Ziel des mehrstufigen strategischen Prozesses ist
es, Zugangshürden zum Nahverkehr durch ein besseres, leichter verständliches und
intuitiveres Informationssystem abzubauen.
2.6
Infrastruktur
Im Juni 2016 existieren 103 SPNV-Zugangsstellen im Nahverkehrsraum (ohne die
15 Zugangsstellen der Döllnitzbahn). Im Jahr 2006 waren es noch 118 Zugangsstellen. Die Differenz ergibt sich größtenteils aus dem Wegfall des Landkreises Döbeln
aus dem ZVNL-Gebiet. Seit dem Jahr 2006 wurden im ZVNL-Gebiet 5 Stationen
aufgelassen, 6 Stationen wurden neu errichtet und 22 Stationen erneuert. (vgl. Tabelle 7).
Tabelle 7:
Grundlegende Veränderungen von Zugangsstellen 2006 bis Juni 2016
Neu errichtete
Zugangsstellen
Umgebaute Zugangsstellen
(neue Bahnsteige)
KBS
Station
KBS
Station
KBS
Station
501
Leipzig Nord
501
Leipzig-Connewitz
506
Grimma ob Bahnhof (Bahnsteig 2)
501
Leipzig Markt
501
Leipzig Völkerschlachtdenkmal
506
Naunhof (Bahnsteig 2)
501
Leipzig WilhelmLeuschner-Platz
501
Leipzig-Stötteritz
506
Beucha
501
Leipzig
Bayrischer Bahnhof
501.4
Leipzig-Anger Crottendorf
(Interimslösung)
501.3
503
Frohburg
501
Leipzig MDR
501.1
Leipzig Karlsruher Str.
501.3
503
Lobstädt
501.5
Markkleeberg Nord
501.1
Leipzig Allee-Center
501.3
501.5
503
Böhlen (b. Leipzig)
501.1
Leipzig Grünauer Allee
501.3
503
Großdeuben (geplante Fertigstellung 2017)
501.1
550
Leipzig-Plagwitz
501.2
501.3
503
Markkleeberg Großstädteln
Markkleeberg
Markranstädt
Aufgelassene
Zugangsstellen
KBS
Station
501.1
Leipzig-Lindenau
501.2
501.3
501.5
503
501.2
Sellerhausen (teilweise)
501.1
582
Leipzig-Leutzsch
560
580
501.2
Leipzig-Ost
209.43
Mockrehna (Hausbahnsteig)
501.4
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 41 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Neu errichtete
Zugangsstellen
Umgebaute Zugangsstellen
(neue Bahnsteige)
KBS
Station
KBS
Station
501.1
Leipzig Industriegelände West
209.43
Doberschütz
501.4
550
LeipzigGroßzschocher
501.2
Leipzig-Marienbrunn
KBS
Station
Quellen: ZVNL-Nahverkehrsplan Stand 2006, Stationsdatenbank (Arbeitsstand 2016)
Eine Übersicht über alle Zugangsstellen findet sich in der Anlage 16. Die baulichen
Maßnahmen an Zugangsstellen in den letzten Jahren konzentrierten sich größtenteils auf das Mitteldeutsche S-Bahn-Netz. Außerhalb des MDSB-Netzes wurden mit
Naunhof (Bahnsteig 2), Beucha und Grimma ob Bahnhof (Bahnsteig 2) drei Stationen auf der KBS 506 Leipzig–Döbeln erneuert. Der Schwerpunkt bei den in den
kommenden Jahren zu sanierenden Stationen liegt auf der KBS 501.4 Leipzig–
Torgau. Für die Stationen Taucha und Leipzig-Thekla beginnen die Umbaumaßnahmen schon im Jahr 2017. Die Planfeststellungsverfahren hierzu laufen bereits.
Des Weiteren soll die Station Leipzig-Heiterblick barrierefrei ausgebaut werden.
Abbildung 8 zeigt eine Übersicht der aktuell zulässigen Streckengeschwindigkeiten
sowie den Stand der Elektrifizierung auf den im SPNV bedienten Strecken im Gebiet
des ZVNL.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 42 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Abbildung 8:
2.7
Streckengeschwindigkeit, Elektrifizierung (Quelle: Stredax DB Netz AG
2016)
Organisation
In Deutschland liegt die Organisation des SPNV im Aufgabenbereich der Bundesländer. Diese können ihre Zuständigkeit auf kommunale Zweckverbände übertragen. Im Freistaat Sachsen wird diese Möglichkeit genutzt, indem fünf Verbände als
Aufgabenträger des SPNV lt. Gesetz vorgeschrieben sind. Die Verantwortung der
Verbände bezieht sich dabei jeweils auf ein spezifisches Gebiet – die Nahverkehrsräume. Dadurch werden eine ortsnahe Aufgabenwahrnehmung und die spezifische
Vertretung der Interessen der betroffenen Fahrgäste gewährleistet. Für den Nahverkehrsraum Leipzig hat sich dementsprechend der ZVNL gegründet, um die Planung,
Organisation und Ausgestaltung des SPNV zu bestimmen22.
22
Die Grundlage stellt dabei das sächsische ÖPNV-Gesetz (ÖPNVG) sowie das sächsische Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit (SächsKomZG) dar.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 43 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Die Form der Organisation des ZVNL ist in der verbandseigenen Satzung festgelegt23. Als Aufgabenträger für den SPNV im Nahverkehrsraum Leipzig strukturiert
sich der ZVNL in unterschiedliche Verbandsorgane, die in Abbildung 9 verdeutlicht
werden.
Abbildung 9:
Organisationsstruktur des ZVNL
Quelle: MDV-Darstellung, gemäß Satzung des ZVNL, Stand: 01/2016.
23
Die Satzung des ZVNL kann unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.zvnl.de/wp-content/uploads/2015/08/Satzung-ZVNL-inkl.-4.-%C3%84nderung.pdf, Stand: 01/2016.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 44 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Der Aufgabenbereich des ZVNL umfasst dabei im Wesentlichen die in Abbildung 10
dargestellten Themenfelder.
Abbildung 10: Kernaufgaben des ZVNL
Quelle: MDV-Darstellung, gemäß Satzung des ZVNL und www.zvnl.de, Stand: 01/2016.
Darüber hinaus ist der ZVNL für die Durchführung bestimmter Aufgaben im MDV als
Gesellschafter vertreten. Dadurch übernimmt der MDV spezifische Aufgaben im Interesse des ZVNL. Die Verknüpfung von ZVNL, MDV und Verkehrsunternehmen
kann der Abbildung 11 entnommen werden.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 45 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Abbildung 11: Verknüpfung ZVNL, Verkehrsunternehmen und MDV
Quelle: MDV, Stand 01/2016.
2.8
Nahverkehrsplan 2008
In diesem Kapitel soll der Nahverkehrsplan des ZVNL 2008 rückblickend reflektiert
werden. Es erfolgt eine Einordnung der darin beschlossenen Maßnahmen in Hinblick auf deren Umsetzung und Relevanz für die Fortschreibung dieses Nahverkehrsplans.
Folgende Planungen wurden im Nahverkehrsplan 2008 für den SPNV definiert:
Über mehr Wettbewerb sollen möglichst viele Verkehrsleistungen im Rahmen
der finanziellen Mittel erhalten bleiben. Im Zielnetz 2020+ sind etwa um
1,2 Mio. Zugkm höhere Betriebsleistungen vorgesehen
Mit der Inbetriebnahme des Dieselnetz Nordwestsachsen Teil B und C im Juni 2016
sind im ZVNL-Gebiet alle Nahverkehrsleistungen im Wettbewerb vergeben. Die
Verkehrsleistungen konnten damit seit 2008 nicht nur gehalten, sondern sogar wei-
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 46 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
ter ausgebaut werden. Das aktuell bestellte Zugkilometervolumen im ZVNL-Gebiet
liegt bei ca. 10,9 Mio. Zugkilometer pro Jahr. Im Jahr 2008 waren es noch 9,5 Mio.
Zugkilometer. Damit konnte die Betriebsleistung im Vergleich zu 2008 im ZVNLGebiet um 1,4 Mio. Zug-km gesteigert werden, womit die gesetzte Zielstellung erreicht wird. Zudem wird die Verkehrsleistung ganz überwiegend mit moderneren
Fahrzeugen erbracht.
Inbetriebnahme des City-Tunnel Leipzig (CTL) als bedeutender Meilenstein in
der Entwicklung des SPNV-Netzes auf dem Gebiet des ZVNL (vorgesehen für
Fahrplanwechsel 2011/2012)
Der City-Tunnel Leipzig konnte zum Fahrplanwechsel 2013/2014 in Betrieb genommen werden. Die Inbetriebnahme verzögerte sich damit gegenüber den Planungen aus dem Jahre 2008 um weitere zwei Jahre. Mit Inbetriebnahme des CityTunnels ging auch das Mitteldeutsche S-Bahn-Netz (MDSB) in Betrieb. Mit sechs SBahn-Linien und einer Betriebsleistung von 7,2 Mio. Zug-km pro Jahr (im ZVNLGebiet) stellt es heute das Rückgrat des SPNV im ZVNL-Gebiet dar. Die im Bauund Finanzierungsvertrag City-Tunnel Leipzig definierten netzergänzenden Maßnahmen zum CTL wurden im Wesentlichen abgeschlossen. Herauszuheben sind
hier die:
Elektrifizierung Borna–Geithain,
Neubau
der
zweigleisigen
Verbindungskurve
Semmelweisstraße–
Völkerschlachtdenkmal,
Streckenausbau
zwischen
Gaschwitz
und
Stötteritz
(Fertigstellung
Gaschwitz bis 2018 geplant),
Neubau der Stationen Leipzig Anger-Crottendorf (Interimszustand), Leipzig
Nord und Markkleeberg Nord,
Ausbau der Stationen Leipzig-Stötteritz, Leipzig-Connewitz, Markkleeberg
und Markkleeberg-Großstädteln,
Verlegung und Ausbau der Station Leipzig-Völkerschlachtdenkmal.
Die bis heute noch nicht realisierten Haltepunkte Leipzig Essener Straße und
Leipzig Mockauer Straße befinden sich derzeit im Bau.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 47 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Aufgrund der geringen Nachfrage (weniger als 50 Ein- und Aussteiger pro
Tag) wurde im Nahverkehrsplan 2008 die Auflassung der Halte Pönitz, LeipzigGroßzschocher sowie Leipzig-Knautnaundorf empfohlen.
Der Haltepunkt Pönitz wird aktuell von der S 4 bedient und hatte 2016 im Mittel ca.
83 Ein- und Aussteiger pro Tag. Eine Auflassung ist nicht mehr vorgesehen.
Der Haltepunkt Leipzig-Großzschocher wurde aufgelassen.
Der Haltepunkt Leipzig-Knautnaundorf wird nur noch von einer Fahrt am Morgen
aus Richtung Leipzig bedient. Für den Jahresfahrplan 2018 ist aufgrund der fehlenden Nachfrage die vollständige Auflassung des Haltepunktes vorgesehen.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 48 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
3 VERKEHRSPROGNOSE ÖPNV
Schwerpunkt dieses Kapitels ist die Prognose der künftigen Verkehrsnachfrage im
ÖPNV. Mit der Verkehrsprognose werden einerseits die künftigen Potenziale für den
ÖPNV ermittelt; andererseits wird im Ergebnis auch deutlich, an welchen Stellen
sich eine derzeit vorhandene Nachfrage ansteigend bzw. rückläufig entwickeln wird.
Neben der Bestandsaufnahme und der Bewertung der Bestandsaufnahme ist die
Verkehrsprognose ÖPNV damit eine weitere Grundlage für die Erarbeitung des Angebotskonzeptes.
Die Entwicklung der Verkehrsnachfrage ist von vielen Einflussgrößen abhängig. Neben dem Verkehrsangebot der einzelnen Verkehrsarten sind die raumstrukturellen
Gegebenheiten in einem Gebiet maßgebend. Dazu gehören die Bevölkerungs- und
Wirtschaftsstruktur (Arbeitsplätze) sowie die Bildungs- und Einkaufsmöglichkeiten.
Weitere Einflussgrößen sollen mit dem Motorisierungsgrad der Bevölkerung und der
wirtschaftlichen Entwicklung der Region insgesamt bzw. der Einwohner, die in der
Region leben, beispielhaft genannt sein.
Die Verkehrsprognose ÖPNV besteht aus zwei Teilen:
1) Prognose der Raum- und Bevölkerungsstruktur und darauf aufbauend
2) Prognose der Verkehrsnachfrage für den öffentlichen Verkehr.
Die Prognose der Raum- und Bevölkerungsstruktur dient als Grundlage für die Prognose der Verkehrsnachfrage. Ausgehend von der strukturellen Entwicklung (Bevölkerung, Beschäftigte, etc.) im Nahverkehrsraum wird auf die Entwicklung der Nachfrage geschlossen, wobei das Verkehrsangebot bei diesen Betrachtungen zunächst
als unverändert angenommen wird. Das Ergebnis der Prognoseberechnungen zur
ÖPNV-Nachfrage zeigt, welche Nachfrageentwicklung stattfinden wird, wenn keine
den ÖPNV im Nahverkehrsraum betreffenden Maßnahmen Umsetzung finden. Eine
solche Prognose wird als „Nullfall-Prognose“ bezeichnet.
Der Prognosehorizont ist das Jahr 2025. Damit wird die künftig zu erwartende Bevölkerungs- und Nachfrageentwicklung für den Gültigkeitszeitraum der größten Verkehrsverträge im ZVNL-Gebiet betrachtet.
3.1
Raum- und Bevölkerungsstruktur
Die Prognose der Raum- und Bevölkerungsstruktur wird für die beiden Landkreise
auf der Datengrundlage der 6. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung für
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 49 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
den Freistaat Sachsen bis 2030 realisiert. Diese Prognoserechnung umfasst zwei
Varianten.
Die beiden Varianten unterscheiden sich in den Annahmen zur Auslandswanderung
und der Geburtenhäufigkeit. Im daraus entstehenden Korridor bildet Variante 1 (V1)
die obere und Variante 2 die untere der beiden Varianten. Variante 2 basiert weitestgehend auf den Annahmen der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung des
Statistischen Bundesamtes (Variante 2, G1-L1-W2) für Sachsen.
Mit der Prognosevariante 1 werden im Vergleich zur Variante 2 höhere Einwohnerzahlen ermittelt. Da eine Tendenz zur höheren Wahrscheinlichkeit einer der beiden
Varianten derzeit nicht absehbar ist, basieren die Hochrechnungen zur Verkehrsnachfrage auf einer Schnittmenge (Mittelwert) aus den Prognosevarianten 1 und 2.
Für die Stadt Leipzig kommt die von der 6. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung abweichende Prognose der Stadt Leipzig für das Stadtgebiet (Bevölkerungsvorausschätzung 2016) zur Anwendung. Erst damit wird ein für die Modellberechnungen ausreichender Detaillierungsgrad erreicht und der Vorgabe Rechnung getragen, die aktuellsten verfügbaren Datengrundlagen zu verwenden.
Daraus ergeben sich die in Tabelle 8 dargestellten Werte.
Tabelle 8:
Entwicklung der Bevölkerung bis zum Jahr 2025
Kreisfreie Stadt / Landkreis
31.12.2015
2025 (Prognose)
(offizielle Statistik)
Stadt Leipzig
560.472
682.000
+ 21,7 %
Landkreis Leipzig
258.408
255.000
- 1,3 %
Landkreis Nordsachsen
197.605
192.000
- 2,8 %
1.016.485
1.129.000
+ 11,1 %
ZVNL
Die Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung machen deutlich, dass im Vergleich zum Jahr 2015 bis 2025 mit einem deutlichen Bevölkerungsanstieg von
11,1 % im Nahverkehrsraum Leipzig zu rechnen ist. Dieser konzentriert sich jedoch
weitgehend auf das Gebiet der Stadt Leipzig. In den Landkreisen ist eine noch geringfügig sinkende Bevölkerungszahl zu erwarten. Insgesamt lässt sich deshalb
festhalten, dass der deutliche Negativtrend der vergangenen Jahre in der Bevölkerungsentwicklung im Nahverkehrsraum Leipzig gestoppt bzw. umgekehrt wird und
erstmals wieder von wachsenden Bevölkerungszahlen ausgegangen werden kann.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 50 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Für die Prognose der Verkehrsnachfrage („Prognose-0-Fall“) sind darüber hinaus
die an den ZVNL angrenzenden Regionen in Sachsen-Anhalt und Thüringen zu betrachten. Dafür wurden folgende Grundlagen einbezogen:
1) 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose für die MDV-Landkreise in Sachsen-Anhalt und angrenzende Gebiete im Kordon (Stand 2012)
2) Prognosedaten der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen für den
Landkreis Altenburger Land (Stand 2014)
3) Prognose des Stadtplanungsamts für die Stadt Halle (Saale) (Stand 2014)
Ergänzend wurden erwartete strukturelle Entwicklungen (z. B. Arbeitsplätze in regionalen Bereichen sowie Flughafen Leipzig/Halle und GVZ Leipzig) berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang werden steigende Auspendlerzahlen aus Leipzig erwartet, da die im Umland von Leipzig entstandenen Arbeitsplätze auch besetzt werden
müssen.
3.2
Gegenstand und Szenarien
Die Entwicklung der Bevölkerung sowie die Entwicklung von Schulstandorten und
Arbeitsplätzen haben unmittelbare Auswirkungen auf die zukünftige Verkehrsnachfrage. Innerhalb des Stadtgebietes und im Zulauf auf das Oberzentrum Leipzig sind
im Gegensatz zum ländlichen Raum deutliche Zuwächse zu erwarten, wie den
nachfolgenden Auswertungen entnommen werden kann.
Zur Abschätzung der Tendenz hinsichtlich der künftigen Verkehrsnachfrage in den
Schienenverkehrsmitteln im Bereich des ZVNL werden folgende Planfälle gegenübergestellt:
„Analysefall 2015/2016“
Es werden das Verkehrsangebot Fahrplanjahr 2015/2016 sowie die in diesem Zeitraum aktuellen Strukturdaten berücksichtigt. Der Analysefall dient als Referenzfall
für die Beurteilung der prognostizierten Entwicklung.
„Prognose-0-Fall 2025“
Der Prognose-0-Fall 2025 dient dazu, die Wirkungen der strukturellen Entwicklungen auf die Verkehrsnachfrage abzuschätzen, wenn von einem gegenüber der Analyse konstant bleibenden Verkehrsangebot im ÖPNV ausgegangen wird.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 51 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Prognoseplanfall 2025
In Ergänzung zum oben beschriebenen Prognose-0-Fall werden im Zusammenhang
mit dem Prognoseplanfall 2025 neben den erwarteten strukturellen Änderungen die
beabsichtigten Weiterentwicklungen des SPNV-Angebots berücksichtigt. Die Berechnungsergebnisse setzen somit die Realisierung der Umsetzung der in Kapitel 4
des vorliegenden Nahverkehrsplans beschriebenen Maßnahmen voraus. Hinsichtlich der noch nicht getroffenen Entscheidung über die verdichtete S-BahnBedienung nach Leipzig-Grünau bzw. die Herstellung einer S-Bahn-Verbindung
nach Markranstädt geht der Prognoseplanfall von einem Mittelwert der erreichbaren
Nachfragewirkungen aus.
3.3
Methodik
Als Hilfsmittel für die Berechnung der Verkehrsprognosen wird auf das beim MDV
vorhandene integrierte Verkehrsmodell (unter Nutzung der Planungssoftware PTVVISUM) zurückgegriffen. Das Verkehrsmodell enthält die für den gesamten Verbundraum relevanten Verkehrsangebote des ÖPNV (schienen- und straßengebunden) sowie ergänzend das Netz des motorisierten Individualverkehrs (MIV) in vereinfachter Form. Keine Berücksichtigung findet im Modell der SPFV. Neben der Erzeugung der Verkehrsmengen und deren Verteilung auf die unterschiedlichen Verkehrsmittel erfolgt unter Anwendung des Programms auch die Zuordnung der Verkehrsmengen zu den vorhandenen ÖPNV-Linien im Rahmen der „Verkehrsumlegung“.
Der räumliche Umgriff des eingesetzten Verkehrsmodells und der entsprechenden
linienbezogenen Auswertungen umfasst das Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (im sächsischen Teil deckungsgleich mit dem Gebiet des ZVNL), ergänzt
um einen angrenzenden „Kordon“ zur Berücksichtigung der ein- und ausstrahlenden
Verkehrsströme. Reine „Außenverkehre“ auf den weiterführenden Linien (z. B.
RE 50 zwischen Riesa und Dresden) werden im Modell nicht berücksichtigt.
Zur Bewertung der Auswirkungen der strukturellen Änderungen (Prognose-0-Fall)
sowie der angebotsseitigen Maßnahmen (Kapitel 4) werden die prognostizierten
Entwicklungen jeweils in Relation zu den derzeitigen Nachfragekenngrößen gesetzt.
Grundsätzlich sind auf dem Markt keine universellen Verkehrsmodelle zur Prognose
des Freizeitverkehrs am Wochenende und an Feiertagen, welcher derzeit durch
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 52 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
deutliches Wachstum gekennzeichnet ist, sowie im Nachtverkehr verfügbar. Prinzipbedingt können die Modellberechnungen somit ausschließlich für einen mittleren
Werktag (Schultag) durchgeführt werden.
3.4
Entwicklung der Verkehrsnachfrage
3.4.1
Prognose-0-Fall (Strukturdatenprognose ohne Änderungen am Angebot)
Für die SPNV-Nachfrage im Bereich des ZVNL sind unter den angegebenen Rahmenbedingungen bis 2025 folgende Entwicklungen zu erwarten, sofern das ÖPNVAngebot wie heute beibehalten würde:
SPNV-Verkehrsnachfrage nach Personenkilometern (Pkm)
Dieser Wert steigt um ca. 5 % auf 2,18 Mio. zurückgelegte Personenkilometer je
Werktag in der Summe für alle SPNV-Linien des ZVNL. Gleichwohl gibt es bei Betrachtung der einzelnen Linien deutliche Unterschiede. Die Ergebnisse können der
Anlage 17 entnommen werden.
Die in der Anlage ausgewiesenen deutlichen prozentualen Zuwächse auf der Relation Halle–Delitzsch–Eilenburg und auf der Döllnitzbahn müssen unter Berücksichtigung der zu Grunde liegenden Absolutwerte bewertet werden.
SPNV-Verkehrsnachfrage nach „Linienbeförderungsfällen“
Für die Zahl der „Linienbeförderungsfälle“ (d. h. die Zahl der je Linie und Schultag
beförderten Fahrgäste) ergibt sich ein ähnliches Bild. In der Summe über alle Linien
steigt die Zahl um 6,7 %. Entsprechend ist unter Berücksichtigung der erwarteten
Entwicklung der Personenkilometer hiermit eine geringfügige Abnahme der mittleren
Reiseweiten verbunden.
Linien mit wesentlicher Zunahme der beförderten Personen sind insbesondere der
RE 50 und die S-Bahn-Linien S 1, S 3 und S 4 im Zulauf auf Leipzig. Die innerstädtische Verkehrsfunktion der S-Bahn-Linien im Stadtgebiet Leipzig gewinnt dabei erwartungsgemäß an Bedeutung. Dies spiegelt sich in der erwarteten Steigerung der
SPNV-Nachfrage nach Linienbeförderungsfällen im Gebiet der Stadt Leipzig um
ca. 10 % wider.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 53 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
SPNV-Verkehrsnachfrage an ausgewählten Streckenquerschnitten
Die erwarteten Entwicklungen an ausgewählten Querschnitten des SPNV-Netzes
sind in Anlage 18 dargestellt. Die Angaben korrespondieren mit den linienbezogenen Auswertungen.
Deutliche Zunahmen weisen die Achsen Leipzig–Dresden (KBS 500, hier insbesondere der Regional-Express) und Leipzig–Halle (Saale) sowie Leipzig–Bitterfeld und
Leipzig–Grimma auf.
Verkehrsträgerbezogene Betrachtung
Insbesondere innerhalb des Stadtgebietes von Leipzig erreicht der SPNV eine deutliche Steigerung (annähernd 10 % nach Linienbeförderungsfällen). Diese liegt unterhalb des erwarteten Wachstums der Bevölkerungszahlen, da ein Großteil der
SPNV-Nachfrage aus ein- und ausbrechenden Verkehren besteht, welche nur moderat wachsen und sich mit dem Binnenverkehr überlagern.
Für den Straßenbahn- und Busverkehr werden höhere relative Zuwächse erwartet,
da dieser vorrangig im Binnenverkehr genutzt wird sowie infolge des dichteren Taktes, Linien- und Haltestellennetzes die zusätzlichen Potenziale unmittelbarer erschließen kann. Es wird deutlich, dass insbesondere in den Bereichen mit starkem
strukturellem Wachstum (Stadt Leipzig und Umland) Maßnahmen zur attraktiveren
Gestaltung des Schienenpersonennahverkehrs angezeigt sind, um dessen Bedeutung innerhalb des ÖPNV-Systems zu festigen.
3.4.2
Prognoseplanfall (Strukturdatenprognose mit Weiterentwicklung des
SPNV-Angebots)
Der Prognoseplanfall wurde unter Berücksichtigung der bis 2025 erwarteten strukturellen Entwicklung und der in Kapitel 4 beschriebenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung des SPNV im Verbandsgebiet berechnet. Da hinsichtlich der S-BahnAngebote im Bereich Leipzig Miltitzer Allee bzw. Markranstädt derzeit noch keine
Entscheidung getroffen ist, berücksichtigt der Prognoseplanfall anteilig beide in Kapitel 4.2.2 näher beschriebenen Optionen des Zielnetzes 2025.
SPNV-Verkehrsnachfrage nach Personenkilometern (Pkm)
Im Vergleich zum Analysefall steigt die Verkehrsnachfrage um ca. 11 % auf ca.
2,31 Mio. zurückgelegte Personenkilometer je Schultag in der Summe für alle
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 54 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
SPNV-Linien des ZVNL. Aufgrund abweichender Verknüpfungen der Linienäste
muss auf linienbezogene Betrachtungen an dieser Stelle verzichtet werden.
SPNV-Verkehrsnachfrage nach „Linienbeförderungsfällen“
Auch die Zahl der Linienbeförderungsfälle steigt im Vergleich zum Prognose-0-Fall
signifikant an. Bezogen auf die Analyse liegt das Wachstum bei annähernd 20 %,
was zu wesentlichen Teilen auf die Angebotsverbesserungen zurückzuführen ist.
Analog zum Prognose-0-Fall wird auch hier deutlich, dass das Wachstum der Linienbeförderungsfälle weit über dem der Personenkilometer liegt. Als Ursache kommt
neben kürzeren mittleren Reiseweiten ggf. auch vermehrtes Umsteigen hinzu, d. h.
die Anzahl der Personen, welche mehr als eine Linie nutzt, um zum Ziel zu gelangen, steigt an.
Infolge der teilweise neu verknüpften Linienäste sind linienbezogene Betrachtungen
nicht sinnvoll. Hierzu wird auf die Entwicklung der Querschnittsbelegungen (s. u.)
verwiesen.
SPNV-Verkehrsnachfrage an ausgewählten Streckenquerschnitten
Die erwarteten Entwicklungen an ausgewählten Querschnitten des SPNV-Netzes
sind in Anlage 18 dargestellt.
Alle Strecken weisen eine Konstanz der Nachfrage bzw. ein Wachstum auf. Dies gilt
insbesondere für Strecken mit angebotsseitigen Maßnahmen gemäß Kapitel 4 des
vorliegenden Nahverkehrsplans (z. B. Leipzig Hbf–Leipzig-Leutzsch, Leipzig–
Eilenburg).
Neue Stationen
Die Modellprognose weist für die neuen SPNV-Stationen in Leipzig (Essener Straße
und Mockauer Straße) jeweils ca. 1.500 werktägliche Nutzer (Summe der Ein- und
Aussteiger) aus. Eine gute Verknüpfung mit dem städtischen straßengebundenen
Nahverkehr ist hierfür Voraussetzung.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 55 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
4 GESTALTUNG DES ÖPNV
Der NVP als Instrument der Rahmenplanung dient vor allem der Festlegung von
Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung des ÖPNV. In diesem Kapitel werden
die verbindlichen Rahmenvorgaben zur Ausgestaltung des SPNV-Angebotes definiert. Im Vordergrund steht dabei die Entwicklung des Strecken- bzw. Liniennetzes
des SPNV. Dabei werden die Bedienungsstandards und das Leistungsangebot wer
festgelegt. Das weitere ÖPNV-Netz wird auf dieses Grundangebot ausgerichtet und
ergänzt dieses.
Übergeordnete Zielstellung ist eine optimale ÖPNV-Erschließung und das Erreichen
eines maximalen Fahrgastpotenzials. Im gesamten ÖPNV-System ist die Effizienz
zu steigern, die Nachhaltigkeit zu stärken und die Finanzierung zu sichern. Bei der
Gestaltung des ÖPNV stehen die bessere Verknüpfung der Verkehrsträger und die
Errichtung zusätzlicher S-Bahn-Stationen im Vordergrund.
Die Zugangsstellen des SPNV sind attraktiv und sicher zu gestalten, d. h. die Stationen sollen bzgl. Lage, Erreichbarkeit, Information sowie Ausstattung den Bedürfnissen der Fahrgäste entsprechen. Die Siedlungsräume sind durch den ÖPNV anzubinden, die Wirtschafts-, Wohn- und Freizeitstandorte sind zu stärken.
Für die Nutzung des SPNV soll eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit erzielt
werden. Damit werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben auch die Belange der
Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, berücksichtigt.
Das System der umfassenden Mobilitätsdienstleistung ist weiter auszubauen. Dies
betrifft u. a. ein umfassendes Informationssystem, die Mobilitätsberatung und den
Ausbau der Verknüpfungen zwischen ÖPNV und dem Individualverkehr.
Vor dem Hintergrund eines attraktiven und qualitativ hochwertigen ÖPNV – auch
über die Grenzen des ZVNL hinaus – ist die Zusammenarbeit des ZVNL mit den
angrenzenden Nahverkehrsräumen weiter zu festigen.
4.1
Festlegung der SPNV-Bedienungsstandards
Die Bedienungsstandards definieren die Qualität, die das SPNV-Angebot im ZVNL
erfüllen soll. Die damit angestrebte räumliche und zeitliche Bedienungsqualität umfasst Festlegungen zum Angebot (Bedienungshäufigkeit, Betriebstage, Betriebszeit,
Beförderungsgeschwindigkeit, Anschlusspriorität) sowie zur Erschließung (räumli-
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 56 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
ches Beförderungsangebot, Anbindung und Erreichbarkeit). Innerhalb der jeweiligen
SPNV-Kategorie dienen die Standards der Vereinheitlichung des SPNV-Angebotes.
Die aus den Vorgaben entstehenden Anforderungen bestimmen maßgeblich die Attraktivität wie auch die Kosten des Angebotes. Die Bedienungsstandards berücksichtigen deshalb auch die betrieblichen und finanziellen Rahmenbedingungen im
ZVNL.
Die Hierarchisierung des SPNV-Netzes erfolgt anhand von ÖPNV-Netzebenen, welche eine Grundlage des ÖPNV-Systems bilden. Im ZVNL soll in Abstimmung mit
dem MDV folgende Netzhierarchie gelten:
Abbildung 12: ÖPNV-Netzebenen im Gebiet des ZVNL
Bei der Festlegung der Bedienstandards werden im Sinne einer integrierten Netzplanung auch die Vorgaben der Raumordnungs- bzw. Regionalplanung, der benachbarten Verkehrsräume und der weiteren Verkehrsträger berücksichtigt. Dies
beinhaltet zum Beispiel die zentralen Orte, regional und überregional bedeutsame
Verbindungsachsen oder abzuwägende Vorgaben aus den Nahverkehrsplänen der
angrenzenden Aufgabenträger.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 57 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Für das SPNV-Zielkonzept dieses NVP wurden drei SPNV-Netzebenen, entsprechend ihrer Funktion, festgelegt.
Tabelle 8:
Charakteristik der SPNV-Netzebenen
S-Bahn-Linien
Anbindung der Mittelzentren an ihr jeweiliges Oberzentrum im 60-min-Takt,
mit Verdichtung auf 30-min-Takt
Taktverdichtung durch streckenweise Linienüberlagerung im Bereich des
Oberzentrums
Halt auf allen Stationen
24
Expresslinien
hochwertige Direktverbindungen zwischen den Oberzentren im 60-min-Takt
Beschleunigung durch die Bedienung ausgewählter Systemhalte
Zwischenhalte werden durch parallele S-Bahn- bzw. RB-Linien bedient
Regionale Erschließungslinien
4.1.1
Angebot im 60-min-Takt montags bis freitags
Halt auf allen Stationen
Bedienzeiträume
An den Werktagen Montag bis Freitag wird nach Haupt-, Neben- und Schwachverkehrszeiten unterschieden. Diese werden entsprechend der Netzebene festgelegt
(vgl. Tabelle 9). Am Wochenende und feiertags erfolgt keine Unterscheidung nach
Verkehrszeiten.
Die Hauptverkehrszeit (HVZ) ist durch Ausbildungs-, Berufs-, Einkaufs- und Versorgungsverkehr und damit durch hohe Nachfrage gekennzeichnet. Ein dazu hoher Anteil spontaner Wege, die notwendige zeitliche Flexibilität und hohe Kapazitätsanforderungen erfordern dabei einen dichten Takt.
In der Nebenverkehrszeit (NVZ) kennzeichnen Besorgungsverkehr in den Vormittagsstunden und später Berufsverkehr den vorwiegenden Bedarf. Eine geringere
Nachfrage lässt dann ein reduziertes Angebot und eine niedrigere Taktdichte als in
der Hauptverkehrszeit zu. Ein Auslassen von Haltestellen ist denkbar.
Die Schwachverkehrszeit (SVZ) umfasst die Nachtstunden (einschließlich spätabends und frühmorgens). Die Nachfrage besteht im Wesentlichen aus spontanem
24
Linie S 5x verkehrt als Expresslinie
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 58 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Freizeitverkehr und abendlichem Berufsverkehr (z. B. Schichtwechsel). Das Angebot ist bedarfsorientiert zu gestalten, ohne dabei zu weit vom Haupttakt abzuweichen.
An Wochenenden und Feiertagen sind der Einkaufsverkehr (sonnabends), Tourismus- und Freizeitverkehr sowie auch ein geringer Anteil Berufsverkehr zu gewährleisten. Das Angebot ist bedarfsorientiert zu gestalten.
Tabelle 9:
Mindestbedienhäufigkeit
Mindestbedienhäufigkeit
Mo-Fr
Sa, So/Ftg
HVZ
NVZ
SVZ
05:00-09:00
14:00-18:00
09:00-14:00
18:00-22:00
22:00-05:00
30-min-Takt im
Verdichtungsraum;
30-min-Takt im
Verdichtungsraum;
60-min-Takt im
ländlichen
Bereich
60-min-Takt im
ländlichen
Bereich
Expresslinien
(Oberzentren
verbindend)
60-min-Takt*
60-min-Takt*
nach Bedarf
60-min-Takt**
Regionale
Erschließungslinien
60-min-Takt
60-min-Takt
nach Bedarf
120-min-Takt
Verkehrszeit
S-Bahn
SPNVNetz
06:00-21:00
30-min-Takt im
Verdichtungsraum;
nach Bedarf
60-min-Takt im
ländlichen
Bereich
* inklusive Angebotsverdichtung durch Linienüberlagerung
** inklusive Angebotsverdichtung durch Linienüberlagerung, Ausnahmen sonn- und feiertags von 6:00
bis 9:00 Uhr nachfragebedingt zulässig
4.1.2
Mindesterschließung
Grundsätzlich sind alle Flächen des Nahverkehrsraumes mit zusammenhängender
Bebauung und mehr als 200 Einwohnern bzw. mit maßgeblichem Quell- bzw. Zielpotenzial zu erschließen. Der SPNV gewährleistet dabei eine qualitativ hohe Erschließung entlang der bedienten Eisenbahninfrastruktur und wird in der Fläche zur
Erreichung des Erschließungsziels vor allem durch den weiteren ÖPNV ergänzt.
Mit den angebotenen SPNV-Halten werden Quell- bzw. Zielpotenziale wie Wohngebiete, Gewerbegebiete, Schul-, Freizeit-, Tourismusstandorte oder Einkaufszentren erschlossen. Diese Potenziale sind gemäß Raumstrukturordnung in zentralen
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 59 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Orten gebündelt. Die Erschließung der zentralen Orte sowie der Gemeinden ohne
zentralörtliche Funktion durch die Einzugsgebiete der Haltestellen wird wie folgt bestimmt.
Tabelle 10:
Haltestelleneinzugsbereich des SPNV
zentraler Ort bzw. Ortslage
SPNV-Halt
[Radius in m]
Oberzentrum
Kernzone: zentrales Gebiet der Stadt
500
Außenzone: Außengebiet mit überwiegend offener Bebauung (insbes.
eingemeindete Ortsteile)
500
Mittelzentren
Kernzone: zentrales Gebiet der Stadt
500
Außenzone: städtisch strukturiertes Außengebiet mit überwiegend
offener Bebauung
1000
Ortsteile: isoliert gelegene Wohn- und Arbeitsstättengebiete
1000
Grundzentren
Zentraler Bereich: weitgehend geschlossenes Siedlungsgebiet mit zum
Teil städtischem Charakter
1000
Ortsteile: isoliert gelegene Wohn- und Arbeitsstättengebiete innerhalb
und außerhalb des zentralen Bereichs
1000
Gemeinden
1000
4.1.3
Verbindungsqualität
Die Verbindungsqualität kann durch die Häufigkeit, mit der eine Verbindung angeboten wird und den für die Fahrt erforderlichen Zeitbedarf einschließlich Übergangszeiten, charakterisiert werden. Es erfolgt dabei eine relationsbezogene Betrachtung.
Die direkte und schnelle Beförderung der Fahrgäste und eine gute zeitliche Erreichbarkeit des nächstgelegenen Ortes höherer Zentralität ist die grundsätzliche Maßgabe einer guten Verbindungsqualität.
Das Reisezeitverhältnis ÖPNV zu MIV sollte für die wichtigen, aufkommensstärksten Verkehrsbeziehungen im SPNV (insbesondere Kategorie S-Bahn) nicht den
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 60 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Faktor 1,5 überschreiten. Ab diesem Verhältnis ist das Angebot als ungünstig für
den Fahrtgast zu bewerten und eine Verbesserung anzustreben. Folgende Tabelle
fasst die Festlegungen des ZVNL hinsichtlich der Verbindungsqualität im SPNV des
Nahverkehrsraumes zusammen. Die angegebenen Werte geben die Zielstellung
des ZVNL wieder, welche zum Teil schon erreicht wird oder noch erreicht werden
soll.
Tabelle 11:
Verbindungsqualität zentrale Orte (Zielstellung)
Relation25*
Bedienungshäufigkeit
Beförderungszeit26
zwischen Leipzig und
Halle
Dessau
Chemnitz
Gera
Jena
Zwickau
Dresden
Erfurt
Cottbus
Magdeburg
30 min
45 min
60 min
60 min
70 min
70 min
90 min
90 min
100 min
70 min
Oberzentrum–Oberzentrum
17 Fahrtenpaare
(60-min-Takt)
Mittelzentrum–Oberzentrum
17 Fahrtenpaare
(60-min-Takt)
60 Minuten
Mittelzentrum–Mittelzentrum
10 Fahrtenpaare
(120-min-Takt)
60 Minuten
Grundzentrum–Oberzentrum*
7 Fahrtenpaare
(120-min-Takt)
90 Minuten
Grundzentrum–Mittelzentrum*
7 Fahrtenpaare
(120-min-Takt)
45 Minuten
* bei der Betrachtung sind ebenso Regionalbusverbindungen einzubeziehen
In den Anlagen 19 und 20 ist jeweils eine Verbindungsmatrix der zentralen Orte mit
den Kenngrößen Beförderungszeit bzw. Bedienungshäufigkeit beigefügt. Darin lassen sich die Erfüllung der Standards bzw. verbesserungswürdige Relationen erkennen. Es ist Aufgabe der ÖPNV-Aufgabenträger die vorgegebenen Standards zu erreichen. Aktuell gibt es lediglich beim Erreichen der maximalen Beförderungszeit
zwischen Leipzig und den benachbarten Oberzentren Halle (baubedingt), Chemnitz,
Jena und Cottbus noch Defizite.
25
26
jeweils bezogen auf benachbarte bzw. zugeordnete Zentren
von Station zu Station
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 61 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Ziel des ZVNL ist es, diese Defizite künftig z. B. durch die Verlängerung der S 5
(Halle), durch Infrastrukturausbau (Chemnitz, Zwickau) und durch Haltauflassung
(Cottbus) abzubauen (vgl. auch Kapitel 4.2. und 4.3).
Die tatsächliche und die gefühlte Beförderungsgeschwindigkeit nimmt bei der Verbindungqualität eine gesonderte Stellung ein. Diese wird zum einen durch die Infrastruktur begrenzt (vmax), zum anderen durch den Fahrzeugeinsatz gewährleistet. Bei
längeren Reiseweiten sollten dem Fahrgast adäquate, mit dem MIV vergleichbare
Reisegeschwindigkeiten angeboten werden. Die entsprechenden Infrastrukturdaten
der DB Netz AG (Stand 2016) sind in der Abbildung 8 (vgl. Kapitel 2.6, Infrastruktur)
aufgearbeitet und stellen Geschwindigkeitsstandards im ZVNL dar.
4.1.4
Platzkapazität
Hinsichtlich der angebotenen Platzkapazität ist es das langfristige Ziel des ZVNL,
jedem Fahrgast einen Sitzplatz bieten zu können. Gerade in den Hauptverkehrszeiten und auf den am stärksten nachgefragten Abschnitten wird dies allerdings kurzfristig nicht immer möglich sein. In den Abschnitten im Ballungszentrum Leipzig bzw.
zwischen Leipzig und Halle werden auch künftig Stehplätze genutzt werden müssen. Allerdings darf es nicht dazu kommen, dass Fahrgäste zurück bleiben müssen.
Der ZVNL bemüht sich intensiv um die Erweiterung der vorhandenen Platzkapazitäten, insbesondere auf den Strecken des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes. Die komplexen Rahmenbedingungen (vgl. Exkurs) machen eine solche Erweiterung allerdings sehr schwierig und lassen eine kurzfristige Reaktion auf eigentlich gewünschte Fahrgastzuwächse nicht zu. Die im SPNV im Gebiet des MDV kostenfreie Fahrradmitnahme trägt zur Verschärfung des Problems bei.
Exkurs: Rahmenbedingungen Fahrzeugbeschaffung
Die für eine Erweiterung von Platzkapazitäten zu lösenden Probleme sind vielschichtig. Zum einen sind die bereitzustellenden Kapazitäten in den Verkehrsverträgen mit den EVU geregelt. Sie sind relevanter Bestandteil der mit den EVU vereinbarten Entgelte. Jede Kapazitätserweiterung im Sinne zusätzlicher Fahrzeuge bedeutet eine spürbare Kostensteigerung. Diese muss mit den dem ZVNL zur Verfügung stehenden Mitteln finanzierbar sein, was in aller Regel ausschließlich durch
Einsparungen an anderer Stelle realisierbar ist.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 62 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Zum anderen können technische Neuerungen – so sinnvoll sie aus Sicht der Fahrzeugindustrie auch sein mögen – eine schier unüberwindbare Hürde darstellen. Die
im Mitteldeutschen S-Bahn-Netz eingesetzten Fahrzeuge vom Typ E-Talent 2 sind
inzwischen weiterentwickelt worden. In der Konsequenz sind diese nicht mehr mit
den bereits eingesetzten Fahrzeugen dieser Baureihe kuppelbar. Eine Kapazitätserweiterung durch Beschaffung neuer Fahrzeuge ist daher nur möglich, wenn ganze
Umläufe ersetzt werden.
Der ZVNL setzt sich gemeinsam mit vielen anderen SPNV-Aufgabenträgern und
den Eisenbahnverkehrsunternehmen daher verstärkt für eine Fahrzeugstandardisierung im erforderlichen Rahmen ein.
4.1.5
ÖSPV-Standards im MDV
Die Bedienungsstandards im ÖSPV wurden nach erfolgter Abstimmung durch den
MDV festgelegt. Das PlusBus-Angebot schließt sich hierarchisch direkt an den
SPNV an. Die entsprechenden Bedienungsstandards stellen sich wie folgt dar.
Tabelle 12:
PlusBus-Standards
PlusBus-Standards
4.1.6
optimierte Anschlüsse an das S-Bahn-Netz oder das sonstige Eisenbahnnetz
Ankunftszeiten an Verknüpfungspunkten zwischen Bus und Bahn sind hinsichtlich kurzer
Wartezeiten abgestimmt
schnelle und direkte Verbindung
durchgehender Stundentakt von Montag bis Freitag,
montags-freitags 15 Fahrtenpaare, sonnabends 6 Fahrtenpaare
stets ein gleicher Fahrplan an Wochentagen, auch in den Schulferien
Mindestangebot an Sonn- und Feiertagen 4 Fahrtenpaare
gekennzeichnete Busse
Anschlüsse durch den ÖSPV
Zur Sicherung der Verbindungsqualität sind Anschlüsse u. a. durch den ÖSPV an
den SPNV herzustellen. Für den Nahverkehrsraum Leipzig wurden die vorrangig zu
sichernden Anschlüsse (zum SPNV) festgelegt und mit den durchführenden Unternehmen vereinbart. Die Einhaltung der festgeschriebenen Anschlussbeziehungen
wird kontrolliert.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 63 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Die maximal zulässige Übergangszeit für geplante Anschlüsse soll den Grenzwert
von 15 Minuten nicht übersteigen. Die Übergangszeit für geplante Anschlüsse umfasst die Zeitdauer zwischen Ankunft eines Verkehrsmittels und Abfahrt des Anschluss-Verkehrsmittels und beinhaltet Wege- und Wartezeiten am Haltepunkt bzw.
an der Haltestelle sowie ggf. Reserven bei Verspätung. Die in der Übergangszeit
enthaltene Wegezeit (Zeit für den Weg vom eintreffenden zum abfahrenden Fahrzeug) soll im Regelfall 3-5 Minuten nicht überschreiten. Beträgt die enthaltene Wegezeit mehr als 5 Minuten ist die Übergangszeit von 15 Minuten dennoch einzuhalten.
4.2
SPNV-Konzeption und Leistungsangebot
Die SPNV-Konzeption des ZVNL ist stufenweise ausgerichtet und beinhaltet zeitnahe sowie mittel- und langfristige Maßnahmen zur Verbesserung des SPNVAngebots. Die einzelnen Maßnahmen werden mit den kooperierenden Aufgabenträgern in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen abgestimmt.
Grundlage für die Planungen zum SPNV-Konzept ist das SPNV-Leistungsvolumen,
das dem ZVNL jährlich zur Verfügung steht und vertraglich festgeschrieben ist. Dies
sind aktuell rund 11 Mio. Zugkm/Jahr.
Um auch weiterhin eine hohe Einflussnahme auf die Gestaltung des SPNV insbesondere auf Tarifprodukte zu haben, strebt der ZVNL an, alle zukünftigen SPNVAusschreibungen mit Bruttoverträgen abzuschließen. Des Weiteren verbleiben aus
erwarteten Fahrgastzuwächsen zu erzielende Mehreinnahmen beim ZVNL und können für die Verbesserung des SPNV-Angebots verwendet werden. Im Gegensatz
dazu wirken sich bei Nettoverträgen steigende Tarifeinnahmen nicht auf den vertraglich vereinbarten Zugkilometerpreis aus.
Nachfolgende Tabelle stellt die entsprechenden Zug-km im ZVNL für ein Normjahr
dar.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 64 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Tabelle 13:
Zug-km ZVNL im Normjahr
Linie
Normjahr Zug-km
S1
852.000
S3
1.561.000
S4
1.888.000
S 5/S 5x
1.489.000
Summe MDSB I:
5.791.000
S2
927.000
RE 13
174.000
S 9 (RB 75)
298.000
Summe MDSBII:
1.399.000
sonstige Dieseltraktion:
2.405.000
sonstige Elektrotraktion:
1.404.000
Summe sonstige:
3.809.000
Summe gesamt:
10.999.000
Das Angebot der Döllnitzbahn wird im Umfang des Status quo beibehalten. Die
Döllnitzbahn erschließt auf ihrer 20 km langen Strecke u. a. die Städte Oschatz und
Mügeln. Für diese Region hat die Schmalspurbahn vor allem eine gehobene Bedeutung für die Schülerbeförderung und den touristisch geprägten Verkehr. Der ZVNL
bestellt die Leistungen der Schmalspurbahn gemäß den Vorgaben der ÖPNVFinVO.
4.2.1
Zielnetz 2018+
Mitteldeutsches S-Bahn-Netz
Das Zielnetz 2018+ umschreibt die Fortentwicklung des aktuellen Angebots während der Gültigkeit der 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans.
Die S 1 fährt ausschließlich zum Endpunkt Leipzig Miltitzer Allee und endet nicht
mehr im Wechsel mit dem Ziel Leipzig Messe. Zwischen Wurzen und Miltitzer Allee
wird ein reiner 30-Minuten-Takt erreicht. Weiterführend wird ein regelmäßiges Angebot zwischen Wurzen und Oschatz im 60-Minuten-Takt geprüft.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 65 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Abbildung 13: S-Bahn Zielnetz 2018+
Die neue Linie S 6 verkehrt entweder von Markranstädt oder von Leipzig Miltitzer Allee über Hauptbahnhof, Connewitz und Markkleeberg-Gaschwitz bis nach Borna im
30-Minuten-Takt und weiter bis Geithain im 60-Minuten-Takt. Es werden hierfür die
aktuellen Leistungsteile (Fahrplanjahr 2016) der Linien S 1 Leipzig Messe–
Hauptbahnhof, S 2 Leipzig Hbf–Gaschwitz und S 3 Gaschwitz–Geithain genutzt. Die
Entscheidung zum Startpunkt der Linie (Markranstädt oder Miltitzer Allee) ist während der Laufzeit des vorliegenden NVP noch zu treffen.
Mit dem Startpunkt Markranstädt wäre ein weiteres wichtiges Grundzentrum im
Leipziger Umland an das S-Bahn-Netz angebunden. Zwischen Leipzig-Leutzsch
und Leipzig Hbf würde sich aus der Überlagerung der Linien S 6 und S 1 ein 15Minuten-Takt ergeben (für 4 Zugangsstellen). Gleichzeitig ermöglicht die Anbindung
von Markranstädt direkt über Leipzig-Leutzsch eine kürzere Fahrzeit gegenüber anderen möglichen Varianten sowie eine effiziente Nutzung der vorhandenen Infrastruktur.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 66 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Mit dem Startpunkt Miltitzer Allee würde sich zwischen diesem Startpunkt und
Leipzig Hbf aus der Überlagerung der Linien S 6 und S 1 ein 15-Minuten-Takt ergeben (für 10 Zugangsstellen). Profitieren würden davon insbesondere die Menschen
im Wohngebiet Leipzig-Grünau. Allerdings sind für den Großteil der Bewohner die
Haltestellen der Straßenbahn besser zu erreichen als die S-Bahn-Haltepunkte, da
das Wohngebiet durch zwei Straßenbahntrassen – nördlich und südlich der S-Bahn
– erschlossen wird.
Die Prüfung beider Varianten und die sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile
sind Voraussetzung einer fundierten Entscheidung für eine der beiden Optionen zur
Führung der neuen Linie S 6.
Die Linie S 2 wird zukünftig nicht mehr nach Gaschwitz bzw. Connewitz geführt,
sondern erhält den neuen Endpunkt Stötteritz. Die Bedienung der Strecke CityTunnel–Hbf–Bitterfeld (30-Minuten-Takt) bleibt bestehen. Die Fahrten nach Dessau
Hbf bzw. Lutherstadt Wittenberg erfolgen abwechselnd im 60-Minuten-Takt.
Der Endpunkt Halle-Nietleben wird ab Dezember 2019 durch die Linie S 3 im 30Minuten-Takt neu erschlossen. Der Linienverlauf folgt über Schkeuditz nach Leipzig
Hbf und weiter zum neuen Endpunkt Markkleeberg-Gaschwitz im gleichen Taktgefüge. Der Ast Markkleeberg-Gaschwitz–Borna–Geithain wird nicht mehr von der S 3
bedient.
Die Linie S 4 bedient auch zukünftig ausgehend von Leipzig-Stötteritz und Hauptbahnhof die Mittelzentren Eilenburg und Torgau sowie Hoyerswerda (Oberzentraler
Städteverbund Bautzen-Görlitz-Hoyerswerda). Hierbei wird für die Abschnitte
Leipzig-Thekla–Eilenburg die Verdichtung auf einen 30-Minuten-Takt sowie für Eilenburg–Torgau die Verdichtung auf einen 30- bzw. 60-Minuten-Takt (halbstündlich
versetzt zum RE 10) geprüft. Durch die Überlagerung mit der Linie RE 10 ergäbe
sich mit dieser Verdichtung zwischen Torgau und Leipzig Hbf ein Angebot im 30Minuten-Takt (vgl. Abbildung 14). Der gegenüber dem Status quo verdichtete Takt
bis Torgau würde dann eine Beschleunigung des RE 10 durch Auflassung einzelner
Halte (Doberschütz, Mockrehna, Eilenburg Ost) ermöglichen.
Auf dem Abschnitt Torgau–Hoyerswerda bleibt es beim 120-Minuten-Takt.
Der Streckenast Leipzig-Stötteritz–Wurzen–Oschatz wird nicht mehr durch die Linie
S 4 bedient.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 67 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Abbildung 14: Prinzipskizze Taktfolge im Abschnitt Leipzig–Torgau–
Cottbus/Hoyerswerda
Die S-Bahn-Linien S 5 und S 5x sollen zukünftig beide bis Halle Hauptbahnhof geführt werden. Eine stündliche, tägliche Erweiterung der S 5 nach Halle ist das Ziel
des ZVNL. Seitens der NASA ist dazu jedoch noch keine Entscheidung getroffen
worden, da zunächst die weitere Entwicklung der Nachfrage abgewartet werden
soll. Zwischen Halle, Leipzig und weiter bis Altenburg verkehren beide Linien im 60Minuten-Takt (Überlagerung zum 30-Minuten-Takt). Gemeinsam mit der Linie S 3
resultiert zwischen Halle und Leipzig ein Angebot von 4 Zügen stündlich.
Der Abschnitt Altenburg–Werdau–Zwickau wird auch zukünftig durch einen 60Minuten-Takt der S 5x und einen 120-Minuten-Takt der S 5 erschlossen.
Unter der neuen Bezeichnung S 9 werden die Leistungen der heutigen RB 75 erbracht. Diese verkehrt dann an Wochentagen im Stundentakt von Halle Hauptbahnhof über Delitzsch nach Eilenburg. An Wochenenden wird ein 120-Minuten-Takt angeboten. Das vertaktete Angebot der Linie S 9 wird zukünftig in der Öffentlichkeitsarbeit besser vermarktet. Zudem werden Möglichkeiten einer konsequenteren Ausrichtung der ÖSPV-Angebote auf die betreffenden SPNV-Angebote geprüft.
Durch die Neuordnung der S-Bahn-Linien ergibt sich sowohl für Markkleeberg (MoFr) als auch für Leipzig-Stötteritz (täglich) ein 10-Minuten-Takt.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 68 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Tabelle 14:
S-Bahn Takt, abschnittsweise Darstellung
S-Bahn Linien Abschnitt (rot = neue Linienführung)
S1
S2
S3
S4
Takt (= Status quo)
Oschatz–Wurzen
Wurzen–Leipzig-Stötteritz–Leipzig Hbf (tief)–
Leipzig Miltitzer Allee
Leipzig-Stötteritz–Leipzig Hbf (tief)–Delitzsch
Delitzsch–ZVG–Bitterfeld
Bitterfeld–Dessau-Hbf./Lutherstadt Wittenberg
ab Dez. 2019: Halle Nietleben– Halle (Saale) Hbf
Halle (Saale) Hbf–ZVG–Schkeuditz–Leipzig Hbf (tief)–
Leipzig-Connewitz
Leipzig-Connewitz–Markkleeberg-Gaschwitz
Leipzig-Stötteritz–Leipzig Hbf (tief)–Leipzig-Thekla
Leipzig-Thekla–Taucha–Eilenburg*
einzelne Züge
30‘-Takt
Eilenburg–Torgau
60‘-Takt (durch Überlagerung
mit RE 10) + Verstärker Mo-Fr
60‘-Takt bis Ruhland (durch
Überlagerung mit RE 10)
60‘ –Takt
30‘-Takt
Mo-Fr 30‘-Takt
60’-Takt im Wechsel
30‘-Takt
30‘-Takt
Mo-Fr 30‘-Takt
30‘-Takt
30‘-60‘-Takt (halbstündlich
versetzt zum RE 10)
Torgau–ZVG–Hoyerswerda
S5
S 5x
S9
Halle (Saale) Hbf–ZVG–Leipzig/Halle Flughafen–
Leipzig Hbf (tief)–Markkleeberg Gaschwitz–Altenburg
Altenburg–Zwickau Hbf
Halle (Saale) Hbf–ZVG–Leipzig/Halle Flughafen–Leipzig
Hbf (tief)–Markkleeberg Gaschwitz–Altenburg–Zwickau Hbf
Halle (Saale) Hbf–ZVG–Delitzsch–Eilenburg
Leipzig Messe–Leipzig Hbf (tief)–Leipzig-Connewitz–
Markkleeberg Gaschwitz
S6
Markkleeberg Gaschwitz–Borna
Borna–Geithain
*) Darüber hinaus werden in der Schwachverkehrszeit (SVZ) und ggf.
in Taucha (b Lpz) weiterhin S-Bahnen enden und beginnen.
120‘-Takt
60‘-Takt
Mo-Fr 60‘-Takt,
sonst 120‘-Takt
30‘-Takt
30‘-Takt Mo-Fr
60‘-Takt
auch Nebenverkehrszeit (NVZ)
Überdies befinden sich die in der Tabelle 15 rot dargestellten Angebotsänderungen
in Prüfung:
Tabelle 15:
Angebotsänderungen zur Prüfung
S-Bahn Linien Abschnitt
S1
S4
Oschatz–Wurzen
Leipzig-Stötteritz–Leipzig Hbf (tief)–Taucha–Eilenburg
Eilenburg–Torgau
S6
Var. a): Markranstädt–Leipzig Hbf (tief)
Var. b): Miltitzer Allee–Leipzig Hbf (tief)
Leipzig Hbf (tief)–Leipzig-Connewitz–Markkleeberg
Gaschwitz
Markkleeberg Gaschwitz–Borna
Borna–Geithain
Beschlussfassung 12.10.2017
Takt
Verdichtung Mo-Fr auf 60‘-Takt
30‘-Takt
30‘-60‘-Takt
(halbstündlich versetzt zum RE 10)
30‘-Takt
30‘-Takt
30‘-Takt Mo-Fr
60‘-Takt
Seite 69 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Expresslinien
Abbildung 15: Expresslinien Zielnetz 2018+
Das Angebot der im Verbandsgebiet verkehrenden Expresslinien wird wie im Status
quo aufrechterhalten (RE 6, RE 13) bzw. durch das Schließen von noch vorhandenen Taktlücken (RE 50) verbessert.
Die Expresslinien RE 10, SE 15 und RE 17 werden unter der Voraussetzung einer
Angebotsverdichtung auf der Linie S 4 sowie einer Führung der S 6 nach Markranstädt beschleunigt. Für die Linien SE 15 und RE 17 liegt der Fokus weiterhin auf der
Anbindung zum Fernverkehr von und nach Berlin, insbesondere mit Inbetriebnahme
der VDE 8-Maßnahmen im Knoten Leipzig.
Nach der Inbetriebnahme der VDE 8-Maßnahmen ist die Anbindung zum Fernverkehr nach Berlin in Leipzig durch die EBx 12 weiter zu gewährleisten. Eine Durchbindung der Linie EBx 12 ab Gera nach Plauen Hp. Mitte bzw. in das Elstertal wird
durch die NVS, den ZVV und die beteiligten EVU geprüft. Grundsätzlich strebt der
ZVNL ebenso eine gute Anbindung des Nahverkehrsraums Vogtland an den Fernverkehrsknoten Leipzig an.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 70 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Tabelle 16:
Expresslinien Zielkonzept 2018+ Maßnahmen
Expresslinien Abschnitt
Takt/Maßnahme
RE 13
Magdeburg–Dessau-Roßlau–Bitterfeld–
ZVG–Leipzig Hbf
120‘-Takt
RE 50
Leipzig Hbf–Wurzen–Oschatz–ZVG–Riesa–
Dresden
60‘-Takt,
Schließung bestehender Taktlücken
RE 10
Leipzig Hbf–Eilenburg–Torgau–Beilrode–
ZVG–Falkenberg–Cottbus
120‘-Takt,
Beschleunigung durch Haltauflassung
in Verbindung mit der Taktverdichtung
S 4 im Abschnitt Torgau–Eilenburg
RE 6
Leipzig Hbf–Bad Lausick–Geithain–
Narsdorf–ZVG–Burgstädt–Chemnitz
60‘-Takt
SE 15
Leipzig Hbf–Markranstädt–Großlehna–ZVG–
Weißenfels–Naumburg–Jena–Saalfeld
RE 17
Leipzig Hbf–Markranstädt–Großlehna–ZVG–
Weißenfels–Naumburg–Erfurt Hbf
RE 12
(EBx 12)
Leipzig Hbf–Pegau–ZVG–Zeitz–Gera–
Saalfeld
jeweils 120‘-Takt,
Beschleunigung zwischen Markranstädt und Leipzig Hbf, wenn S 11 nach
Markranstädt geführt wird
120‘-Takt,
weiterhin Fokus auf Anbindung zum
Fernverkehr nach Berlin in Leipzig,
Regionalbahnen
Abbildung 16: Regionalbahnlinien Zielnetz 2018+
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 71 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Nach der Inbetriebnahme der VDE 8-Maßnahmen ist die Anbindung zum Fernverkehr nach Berlin durch die EB 22 in Leipzig weiter zu gewährleisten. Für den Betrieb
der RB 110 ist ein Stärken und Schwächen der Züge in Grimma von und nach Döbeln vorgesehen. Da eine Einbindung Grimmas in das Mitteldeutsche S-Bahn-Netz
aufgrund fehlender infrastruktureller Voraussetzungen und verkehrsvertraglichen
Rahmenbedingungen nicht vor dem Jahr 2025 möglich sein wird, wird derzeit geprüft, ob das vorhandene SPNV-Angebot nach Grimma weiter (z. B. auf einen
durchgängigen 30‘-Takt) ausgebaut werden kann und damit zumindest S-Bahn ähnlich gestaltet wird. Alle Regionalbahnlinien betreffende Maßnahmen werden vor Ihrer Umsetzung umfassend geprüft.
Tabelle 17:
Regionalbahnlinien Zielkonzept 2018+ Maßnahmen
Regionalbahnlinien Abschnitt
RB 22
(EB 22)
RB 110
RB 113
Leipzig Hbf–Pegau–ZVG– Zeitz–Gera–
Saalfeld
Takt/Maßnahme
120‘-Takt,
weiterhin Fokus auf Anbindung zum
Fernverkehr nach Berlin in Leipzig
Leipzig Hbf–Grimma ob Bf
60‘-Takt,
30‘-Takt in HVZ; (durchgehender 30’Takt in Prüfung)
Grimma ob Bf–Tanndorf–ZVG–Leisnig–Döbeln
60‘-Takt Mo-Fr,
120-min-Takt Sa/So/Ftg;
Stärken und Schwächen in Grimma
vorgesehen
Leipzig Hbf–Bad Lausick
Bad Lausick–Geithain
60‘-Takt
60‘-Takt Mo-Fr; sonst 120‘-Takt
In der Abbildung 17 ist das sich gemäß Zielnetz 2018+ insgesamt, d. h. aus der
Überlagerung aller S-, RE- und RB-Linien, ergebende Angebot dargestellt.
Die Einstufung „Takt > 30 - < 60 min“ bildet darin zwei mögliche, unterschiedliche
Konstellationen ab:
a) Zwei im 60-min-Takt verkehrende Linien, die in ihrer Überlagerung aber keinen (näherungsweise) 30-min-Takt ergeben.
b) Angebot im 60-min-Takt mit Verdichterleistungen.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 72 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Abbildung 17: SPNV-Angebot gemäß Zielnetz 2018+ – Taktverkehr werktags
4.2.2
Zielnetz 2025+
Mit dem Ablauf der Verkehrsverträge
MDSB I mit DB Regio AG (ca. 5,7 Mio. Zugkm/Jahr bis Ende 2025),
Saxonia-Express mit DB Regio AG (ca. 777.000 Zugkm/Jahr bis Ende 2023,
ggf. bis Ende 2025 (Verlängerungsoption)),
RE 10 mit DB Regio AG (ca. 357.000 Zugkm/Jahr bis Ende 2022),
Dieselnetz Nordwestsachsen (Teil A, B) mit der Mitteldeutschen Regiobahn
(RE 6, RB 110; ca. 1,41 Mio. Zugkm/Jahr bis Ende 2025),
Dieselnetz Nordwestsachsen (Teil C) mit der DB Regio AG (RB 113; ca.
478.000 Zugkm/Jahr bis Ende 2025),
RB 22/RE 12 (EB 22/EBx 12) mit der Erfurter Bahn bis Ende 2024
werden bei der Neuvergabe weitere Verbesserungen bzw. Optimierungen im SPNVNetz angestrebt. Es ist vorgesehen, dass sich die neuen, vor 2025 abzuschließen-
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 73 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
den Verträge stufenweise in das Zielnetz 2025+ mit weiteren großen Leistungsvergaben ab 2025 integrieren.
S-Bahn-Linien
Abbildung 18: Mitteldeutsches S-Bahn-Netz 2025+
Folgende Maßnahmen sind Bestandteil des SPNV-Konzeptes 2025+ und setzen
u. a. auch zum Teil erhebliche bauliche Maßnahmen voraus (vgl. Punkt 4.3).
Der ZVNL strebt eine gute Anbindung in den Nahverkehrsraum Vogtland sowie weiter nach Oberfranken an. Zur Umsetzung werden zwei Varianten geprüft.
Die S-Bahn-Linie S 5x wird – die Umsetzung entsprechender baulicher Maßnahmen
vorausgesetzt – in Werdau geflügelt und verkehrt dann nach Plauen–Hof und
Zwickau. Dies bedarf allerdings zusätzlicher Fahrzeuge, um die Kurzwende der S 5x
und die Anschlüsse in Zwickau (S) Hbf zu sichern und eines Zugdeckungssignals im
Bahnhof Werdau.
Die Alternative ist die Verlängerung der bisher zweistündlich in Altenburg endenden
S 5 nach Plauen (V) ob Bf. Die Infrastrukturmaßnahme in Werdau ist herfür nicht er-
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 74 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
forderlich, die Kurzwende der S 5x in Zwickau (S) Hbf bleibt ohne den Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge gesichert.
Ausgehend von einer erfolgten Elektrifizierung der Strecke nach Döbeln werden die
vormaligen Leistungen der RB 110 als neue S-Bahn-Linie im 30-Minuten-Takt bis
Grimma und im Stundentakt weiter bis Döbeln erbracht. Welche S-Bahn-Linie bis
Döbeln geführt wird, ist noch zu prüfen. Gemäß Zielnetz 2018+ kommen dafür die
Linien S 2 aus Richtung Delitzsch und S 4 aus Richtung Eilenburg in Betracht.
Für die S-Bahn-Linie S 6 ist eine Verlängerung bis Narsdorf zu prüfen. Voraussetzung dafür ist die Umsetzung der Elektrifizierung Leipzig–Chemnitz sowie der Ausbau des Hp. Narsdorf zum Bahnhof (vgl. Kapitel 4.3) Ebenfalls zu prüfen ist die Option einer Verlängerung der S 6 bis Weißenfels im 60-Minuten-Takt, im Falle es
kommt zur Umsetzung der Variante a).
Tabelle 18:
S-Bahn Linien 2025+
S-Bahn Linien Abschnitt
S1
S2
S3
Takt
Oschatz–Wurzen
Wurzen–L-Stötteritz–L Hbf (tief)–L Miltitzer Allee
Mo-Fr 60‘-Takt
30‘-Takt
Leipzig-Stötteritz–Leipzig Hbf (tief)–Delitzsch
30‘-Takt
Delitzsch–ZVG–Bitterfeld
Mo- Fr 30‘-Takt
Bitterfeld–Dessau/Lutherstadt Wittenberg
60’-Takt im Wechsel
Halle Nietleben–Halle (Saale) Hbf–ZVG–Schkeuditz–
Leipzig Hbf (tief)–Markkleeberg Gaschwitz
30‘-Takt
Leipzig-Stötteritz–Leipzig Hbf (tief)–Taucha–Eilenburg
30‘-Takt
Eilenburg–Torgau
30‘-60‘-Takt
(halbstündlich versetzt
zum RE 10)
60‘-Takt bis Ruhland
(durch Überlagerung
mit RE 10)
S4
Torgau–ZVG–Hoyerswerda
60‘ -Takt
S5
Halle (Saale) Hbf–ZVG–Leipzig/Halle Flughafen–Leipzig Hbf
(tief)–Markkleeberg Gaschwitz–Altenburg
Altenburg–Zwickau Hbf
Altenburg–Plauen ob Bf (alternativ zur Flügelung S 5x in Werdau)
S 5x
Halle (Saale) Hbf–ZVG–Leipzig/Halle Flughafen–L Hbf (tief)–
Markkleeberg Gaschwitz–ZVG–Altenburg–Werdau
Werdau–Zwickau Hbf
Werdau–Plauen–Hof (alternativ zur Verlängerung
S 5 ab Altenburg)
60‘-Takt
Flügeln in Werdau
60‘-Takt
60‘-Takt
S9
Halle (Saale) Hbf–ZVG–Delitzsch–Eilenburg
Beschlussfassung 12.10.2017
120‘-Takt
120‘-Takt
Mo-Fr 60‘-Takt
sonst 120‘-Takt
Seite 75 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
S-Bahn Linien Abschnitt
S6
S N.N.
Var. a): Weißenfels (60‘-Takt)–Markranstädt–Leipzig Hbf (tief)
Var. b): Miltitzer Allee–Leipzig Hbf (tief)
Leipzig Hbf (tief)–Leipzig-Connewitz–Markkleeberg-Gaschwitz
Markkleeberg-Gaschwitz–Borna
Borna–Geithain–Narsdorf
Delitzsch (S 2) oder Eilenburg (S 4)–
L Hbf (tief)–L-Stötteritz–Borsdorf–Grimma ob Bf
Grimma ob Bf–ZVG–Döbeln
Takt
30‘-Takt
30‘-Takt
30‘-Takt Mo-Fr
60‘-Takt
30‘-Takt
60‘-Takt
Expresslinien
Abbildung 19: Expresslinien 2025+
Spätestens mit der Neuvergabe der Leistungen soll der RE 10 beschleunigt werden
und zusammen mit der S 4 ein kohärentes Angebot auf der Strecke nach Torgau
realisieren. Die vorgesehenen Maßnahmen (Streckenausbau, Haltauflassung) stehen deshalb immer im direkten Zusammenhang mit dem 60-Minuten-Takt der SBahn, um eine halbstündliche SPNV-Anbindung bis Torgau sicherzustellen.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 76 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Eine Beschleunigung der Verbindung nach Zeitz und Gera würde die direkte Anbindung von rund 130.000 Einwohnern (Stand 2016) an die Großstadt Leipzig weiter
verbessern. Es wird geprüft, inwieweit der Betrieb dazu beschleunigt werden kann
und einzelne Baumaßnahmen die Streckengeschwindigkeit erhöhen. Weitere
Haltauflassungen im ZVNL-Gebiet sind jedoch nicht vorgesehen.
Auch eine Beschleunigung des RE 17/SE 15 zwischen Leipzig Hbf und Weißenfels
ist denkbar, wenn es gelingt, die S 6 über Markranstädt hinaus bis Weißenfels zu
verlängern. Grundvoraussetzung dafür ist die Umsetzung der Variante a) der Linienführung der S 6 aus dem Zielnetz 2018+.
Tabelle 19:
Expresslinien 2025+
Expresslinien Abschnitt
Takt/Maßnahme
RE 13
Magdeburg–Dessau–Bitterfeld–ZVG–
Leipzig Hbf
120‘-Takt
RE 50
Leipzig Hbf–Wurzen–Oschatz–ZVG–Riesa–
Dresden
60‘-Takt
(Taktlücken bereits mit Zielnetz 2018+ geschlossen)
RE 10
Leipzig Hbf–Eilenburg–Torgau–Beilrode–
ZVG–Falkenberg–Cottbus
120‘-Takt
Beschleunigung (Fahrzeitgewinne durch
Streckenausbau, Haltauflassung Doberschütz, Mockrehna, Eilenburg Ost im Zusammenhang mit der Taktverdichtung S 4)
RE 6
Leipzig Hbf–Bad Lausick–Geithain–ZVG–
Burgstädt–Chemnitz
Beschleunigung (Fahrzeugeinsatz, Elektrifizierung, Auflassung Narsdorf wenn Verlängerung der S 6 bis Narsdorf)
SE 15
Leipzig Hbf–Markranstädt–Großlehna–ZVG–
Weißenfels–Naumburg–Jena–Saalfeld
RE 17
Leipzig Hbf–Markranstädt–Großlehna–ZVG–
Weißenfels–Naumburg–Erfurt Hbf
RE 12
(EBx 12)
Leipzig Hbf–Pegau–ZVG(–Zeitz–Gera)
jeweils 120‘-Takt,
Beschleunigung zwischen Markranstädt
und Leipzig Hbf, wenn S 11 nach Markranstädt geführt wird
Expresslinie Leipzig–Zeitz–Gera
120‘-Takt
Regionalbahnlinien
Die Regionalbahnen wirken auch zukünftig ergänzend zu den S-Bahn- und Expresslinien, um ein SPNV-Angebot mit allen Halten auf den entsprechenden Strecken zu
gewährleisten. Die aktuelle RB 110 wird nach der Elektrifizierung der Strecke nach
Döbeln zukünftig als S-Bahn-Linie verkehren.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 77 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Abbildung 20: Regionallinien 2025+
Die EB 22 und die RB 113 bleiben im Status quo bestehen und bilden weiterhin das
jeweils kohärente Angebot zu EBx 12 bzw. RE 6.
Tabelle 20:
Regionalbahnlinien 2025+
Regionalbahnlinien Abschnitt
Takt/Maßnahme
RB 22
(EB 22)
Leipzig Hbf–Pegau–ZVG
(–Zeitz–Gera–Saalfeld/Hof)
120‘-Takt
ergänzt die Expresslinie Leipzig–Zeitz–Gera,
direkte, umsteigefreie Anbindung bis Hof (Flügelung in Weida)
RB 113
Leipzig Hbf–Bad Lausick
Bad Lausick–Geithain
60‘-Takt
120‘-Takt
Mehrere Maßnahmen des SPNV-Konzepts 2025+ setzen einen weiteren Infrastrukturausbau wie die Elektrifizierung nach Chemnitz und Döbeln und den Ausbau der
Halte Narsdorf und Werdau (im VMS) voraus. Diese Infrastrukturprojekte werden im
Kapitel Maßnahmenprogramm Infrastruktur exakter beschrieben.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 78 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
In der Abbildung 21 ist das sich gemäß Zielnetz 2025+ insgesamt, d. h. aus der
Überlagerung aller S-, RE- und RB-Linien, ergebende Angebot dargestellt.
Die Einstufung „Takt > 30 - < 60 min“ bildet darin zwei mögliche, unterschiedliche
Konstellationen ab
a) Zwei im 60-min-Takt verkehrende Linien, die in ihrer Überlagerung aber keinen (näherungsweise) 30-min-Takt ergeben.
b) Angebot im 60-min-Takt mit Verdichterleistungen.
***
Abschnitt Großkorbetha–Leipzig-Leutzsch: Darstellung gilt bei Umsetzung der Variante a) für Linie S 6, andernfalls bleibt es in diesem Abschnitt beim Angebot gemäß Zielnetz 2018+
Abbildung 21: SPNV-Angebot gemäß Zielnetz 2025+ – Taktverkehr werktags
4.2.3
Prüfaufträge Zielnetz 2025+
Wie in Kapitel 3.1 dargestellt, wird für die Stadt Leipzig bis 2025 ein deutlicher Bevölkerungszuwachs prognostiziert. Damit einhergehen wird u. a. ein steigender Beförderungsbedarf, der sowohl im innerstädtischen Verkehr wirkt, als auch auf die
Verkehre bis in die umliegenden Mittelzentren ausstrahlt. Bereits während der Laufzeit des aktuellen NVP ist zu prüfen, mit welchen Maßnahmen, hier insbesondere im
SPNV, auf diesen steigenden Bedarf geeignet reagiert werden kann.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 79 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Für die neuen Einwohner ist entsprechender Wohnraum zu schaffen. Dieser wird
entweder an neuen Standorten oder durch die Wiederbelebung bzw. Umnutzung
vorhandener Standorte entstehen. Vor diesem Hintergrund sind die Errichtung eines
neuen S-Bahn-Haltepunktes Leipzig-Althen sowie der Ausbau des Haltepunktes
Leipzig-Paunsdorf und dessen Anbindung an das S-Bahn-Netz zu prüfen. Diese
würden ihre Wirkung auf dem S-Bahn-Ast Leipzig-Stötteritz–Wurzen entfalten und
eine bessere Erschließung des Leipziger Ostens durch die S-Bahn ermöglichen.
Voraussetzung für einen S-Bahn-Haltepunkt Leipzig-Paunsdorf ist die Verlagerung
der Aufgaben des Güterbahnhofs Leipzig-Engelsdorf zur Zugbildungsanlage Halle
(Saale), deren Fertigstellung 2018 geplant ist.
Weitere Prüfoptionen bestehen hinsichtlich der SPNV-Anbindung der um das Oberzentrum Leipzig herum angeordneten Mittelzentren. Während alle diese Zentren
mindestens im 30-Minuten-Takt eine SPNV-Verbindung zum bzw. vom Oberzentrum Leipzig aufweisen können, bestehen in der Anbindung von Zeitz noch Defizite.
Es ist zu prüfen, ob auch zwischen Leipzig und Zeitz eine Verdichtung zu einem
werktäglichen 30-Minuten-Takt erfolgen kann.
Zu prüfen ist auch die Option der Errichtung einer Eisenbahnverbindung zwischen
Markranstädt und dem bisherigen S-Bahn-Endpunkt Miltitzer Allee. Die Ergebnisse
einer dazu bereits Anfang der 2000er Jahre durchgeführten Untersuchung sind zu
evaluieren.
Um kurzfristig im bestehenden SPNV-Netz auf steigende Nachfrage reagieren zu
können, ist die Erhöhung der Fahrzeugkapazität eine Option. Hierfür ist die Aufnahme entsprechender Regelungen in den neu abzuschließenden Verkehrsverträgen zu prüfen.
In der Stadtentwicklungsplanung Leipzigs ist die Schaffung eines neuen Tunnels im
spurgeführten Verkehr in Ost-West-Richtung in der Diskussion. Sollte in den nächsten Jahren eine Einwohnerentwicklung in Leipzig und dem Umland entsprechend
der hohen Prognose zu verzeichnen sein, sollte geprüft werden, ob und wie ein solcher Tunnel in das bestehende Eisenbahnnetz eingebunden werden kann. Dabei ist
zu untersuchen, welche SPNV-Kapazitäten zur wirtschaftlichen Ausgestaltung dieser Infrastrukturanlage zu planen und zu bestellen wären und wie dann das bestehende SPNV-System unter Beachtung der effizienten Steigerung der SPNVNutzung zu ergänzen wäre.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 80 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Eine Zusammenstellung der Prüfaufträge des ZVNL während der Gültigkeitsdauer
dieser Fortschreibung des NVP ist in Anlage 22 enthalten.
4.2.4
Exkurs Fernverkehr
Die SPFV-Angebote werden im Allgemeinen eigenwirtschaftlich erbracht. Die Aufnahme eines solchen Angebotes ist eine unternehmerische Entscheidung der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Mit der Ausnahme politischer Appelle gibt es für den
ZVNL keine Einflussmöglichkeiten auf die Bereitstellung von SPFV-Angeboten.
Mit der Fertigstellung der Hochgeschwindigkeitsstrecke Berlin–Halle/Leipzig–Erfurt–
Nürnberg (VDE 8) wird das Fernverkehrsangebot im ZVNL einen großen Qualitätssprung erleben. Reisezeitverkürzungen und der entsprechende Komfort moderner
Hochgeschwindigkeitszüge kommen für die Fahrgäste zum Tragen.
Mit der sog. Fernverkehrsoffensive 2030 hat die DB AG in 2015 ein positives Zeichen gesetzt und ein neues Fernverkehrskonzept vorgestellt. Der Nahverkehrsraum
Leipzig soll damit eine verbesserte Fernverkehrsanbindung erhalten. Die ICEVerbindung Leipzig–Nürnberg–München soll beschleunigt werden. Neue ICVerbindungen wie Schwerin–Magdeburg–Leipzig (ab 2022) und Karlsruhe–
Nürnberg–Jena–Leipzig (ab 2023) werden avisiert. Der ZVNL begrüßt diese Initiative und hofft auf eine entsprechende fahrgastfreundliche Umsetzung.
Mit der Novellierung des PBefG zum 01.01.2013 wurde der bis dato stark reglementierte nationale Fernbuslinienverkehr liberalisiert. Kernpunkt der Novellierung ist die
Entwicklung eines freien Wettbewerbs im Fernbuslinienverkehr durch den Wegfall
des bisherigen Konkurrenzschutzes von Eisenbahnfernverkehr und bereits vorhandenen Fernbuslinien.
Der öffentliche Nahverkehr mit Bussen und Bahnen bleibt weiterhin geschützt. Die
Beförderung von Personen im Fernlinienbus zwischen zwei Haltestellen mit einem
Abstand von bis zu 50 km oder mit einer SPNV-Reisezeit bis zu einer Stunde ist
grundsätzlich unzulässig. Besteht kein ausreichendes Nahverkehrsangebot, kann
die Genehmigungsbehörde in Ausnahmefällen für einzelne Teilstrecken die Beförderung allerdings zulassen. Fernbuslinienverkehre sind genehmigungspflichtig, wodurch auch die Sicherheit und Qualität gewährleistet ist.
Im Zuge der Liberalisierung sind deutschlandweit – auch im Verbandsgebiet des
ZVNL – zahlreiche Fernbuslinienverbindungen neu entstanden. Die Stadt Leipzig
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 81 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
wird von mehreren Fernbuslinien angefahren. In diesem Kontext kommt dem noch
in 2017 zu realisierenden Bau eines Fernbusbahnhofs am Leipziger Hbf eine wichtige Verknüpfungsfunktion zu.
4.3
Maßnahmenprogramm Infrastruktur
Zu beachten ist im Zusammenhang mit dem Maßnahmenprogramm Infrastruktur der
Fachplanungsvorbehalt zur Eisenbahninfrastruktur des Bundes gemäß AEG. Als
Zugangsberechtigter zur Eisenbahninfrastruktur hat der ZVNL jedoch konkrete Vorstellungen zur Ausgestaltung der Bahnanlagen, um ein qualitativ hochwertiges
SPNV-Angebot zu gewährleisten.
Ein leistungsfähiges ÖPNV-System braucht zukunftsfähige Infrastruktur. Die zur
Umsetzung des SPNV-Konzepts erforderlichen Vorhaben werden in einem Maßnahmenprogramm zusammengefasst und priorisiert. Die voraussichtlich wirkungsvollsten Maßnahmen sollen zuerst umgesetzt werden.
Abbildung 22: Maßnahmenprogramm Infrastruktur
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 82 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Es wird auf den ggf. notwendigen Streckenausbau und den Aus- bzw. Neubau von
Zugangsstellen hingewirkt. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Erhaltung und
Verbesserung der lokalen Infrastruktur gemäß den Intentionen des Freistaates
Sachsen (Landesverkehrsplan) benannt. Abbildung 21 gibt eine Übersicht zu den im
Maßnahmenprogramm vorgesehenen und durch den ZVNL befürworteten SPNVInfrastrukturmaßnahmen.
1. Elektrifizierung Leipzig–Grimma–Döbeln
Der ZVNL strebt eine Einbindung der Linie RB 110 in das Mitteldeutsche S-BahnNetz und den Citytunnel Leipzig an. Die dafür notwendige Elektrifizierung der Strekke Borsdorf–Grimma–Döbeln (auf Wunsch des ZVMS bis Döbeln Zentrum) wird
durch den ZVNL gefordert und ausdrücklich unterstützt. Diese Maßnahme ist Bestandteil der Bund-Länder-Gespräche zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, was die Bedeutung des Vorhabens unterstreicht.
2. Elektrifizierung und Streckenausbau Leipzig–Bad Lausick–Chemnitz
Der ZVNL unterstützt den Ausbau der Strecke Leipzig–Bad Lausick–Chemnitz wie
im Landesverkehrsplan und im -entwicklungsplan des Freistaates Sachsen bereits
festgelegt. Der Ausbau der Strecke beinhaltet sowohl die vollständige Elektrifizierung, als auch den Ausbau mit mehr Begegnungsabschnitten insbesondere zwischen Leipzig und Bad Lausick. Eine Zielstellung ist es, auf den Kreuzungshalt in
Leipzig-Volkmarsdorf in Fahrtrichtung Chemnitz (+ 5 Minuten) verzichten zu können.
Für den ZVNL steht dabei das Ziel im Vordergrund, durch den Ausbau ein deutlich
verbessertes SPNV-Angebot auf dieser Strecke realisieren zu können. Neben der
Elektrifizierung fehlen ausreichend Begegnungsmöglichkeiten für eine flexible Fahrplangestaltung und Betriebsdurchführung. In 2013 wurde das Vorhaben durch den
Freistaat Sachsen für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet und erstmals im
Staatshaushalt 2013/2014 unter dem Titel "Verbesserung des Eisenbahnverkehrs in
Südwestsachsen" ausgewiesen.
Eine Vorplanung (Leistungspunkte 1 und 2 HOAI) der Infrastrukturmaßnahme "Elektrifizierung und Streckenausbau Leipzig–Chemnitz" wurde Ende Juni 2014 abgeschlossen und an das SMWA übergeben. Wesentliche Ergebnisse der Vorplanung
sind die Notwendigkeit eines längeren zweigleisigen Abschnittes nahe Leipzig, zusätzliche Kreuzungsbahnhöfe und die dann mögliche Fahrzeitverkürzung zwischen
Chemnitz und Leipzig.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 83 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
In 2016 wurde die Maßnahme in den potenziellen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 eingeordnet. Nunmehr ist es notwendig, das Projekt mit Leben zu
füllen und die Finanzierung der einzelnen weiteren Planungsstufen bis zur Planfeststellung zu sichern.
3. Haltepunkt Radefeld Porsche
Durch den Bau des neuen Haltepunktes Radefeld wird die SPNV-Anbindung des
wichtigen Gewerbegebietes Güterverkehrszentrum (GVZ) Leipzig möglich. Durch
die großflächigen Ansiedlungen global agierender Unternehmen und deren Zulieferer wurde eine erhebliche Nachfrage im Pendlerverkehr identifiziert. Die Umsetzung
der Maßnahme hat eine hohe Priorität.
4. Ausbau Hp Narsdorf zum Bahnhof
Dieses Vorhaben dient der Verlängerung der S 6 bis Narsdorf. Dafür ist der Ausbau
des Haltepunktes zum Bahnhof notwendig. Die Bahnanlagen müssen um ein Gleis,
Weichen und Signale erweitert werden, um zukünftig die Züge der S 6 wenden lassen zu können. Der Maßnahme wird eine positive Potenzialanalyse vorausgesetzt.
5. Ausbau Werdau
Um zukünftig ein Flügeln der S-Bahn-Linien S 5 und S 5x gewährleisten zu können,
ist der Bahnhof Werdau entsprechend anzupassen. Der ZVNL begrüßt diese Maßnahme außerhalb seines Verbandsgebietes, um die Anbindung der Nahverkehrsräume Chemnitz/Zwickau und Vogtland an das Mitteldeutsche S-Bahn-Netz weiter
zu verbessern.
6. Haltepunkt Zitzschen See
Langfristig ist die weitere SPNV-Erschließung des Leipziger Neuseenlandes zu prüfen. Aus heutiger Sicht ist ein neuer Haltepunkt am Zwenkauer See an der Ortslage
Zitzschen am wirksamsten.
7. Hauptsignal Leipzig-Gohlis
Die Strecke 6382 soll signaltechnisch so umgerüstet werden, dass in Leipzig-Gohlis
ein Wenden (Beginnen und Enden) der S-Bahn-Linien bei Baumaßnahmen und betrieblichen Störungen möglich wird.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 84 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
8. Gleisverbindung im Bahnhof Leipzig-Mockau
Die Haltepunkte Leipzig Nord und Leipzig Essener Straße (in Bau) sind gegenwärtig
nur in/aus Richtung Delitzsch (Strecke 6411) für den SPNV erreichbar. Alle Verkehre von/nach Leipzig/Halle Flughafen und Halle (Saale) Hbf (Strecke 5919) müssen
auf einem anderen Streckengleis an der Verkehrsstation vorbei fahren. Durch die
geforderte Gleisverbindung zwischen den Strecken 6411 und 5919 sollen die Haltepunkte vollständig nutzbar gemacht und eine betrieblich Flexibilität zwischen SPNV
und SPFV erreicht werden.
9. Abstellgleis Bf Taucha
Die Verkehrsstation Taucha hat aufgrund ihrer Lage im Netz und Nähe zum Knoten
Leipzig eine große Bedeutung für die Linienkonfiguration im ZVNL-Verbandsgebiet.
Diese Verkehrsstation ist zur effizienten Gestaltung des SPNV-Netzes als Start und
Endpunkt einer Vielzahl von Zugfahrten aus dem Südraum unverzichtbar. Das gilt
auch vor dem Hintergrund zukünftig fehlender Abstellkapazitäten nach Umbau der
Verkehrsstation Leipzig-Thekla. Darüber hinaus ist sie während Baumaßnahmen
notwendiger Endpunkt und ÖPNV-Verknüpfungsstelle für Fahrten aus bzw. in den
Nordostraum. Aus diesen Gründen muss an dieser Station ein entsprechendes Abstellgleis für Züge des Personennahverkehrs, wie bereits im Planfeststellungsverfahren vorgesehen, geschaffen werden.
Die Stadt Taucha hat bereits mit erheblichen Fördermitteln des ZVNL und des Freistaates Sachsen im Bahnhofsvorfeld eine entsprechende ergänzende ÖPNVInfrastruktur zur Verkehrsträgerverknüpfung und optimalen SEV-Durchführung geschaffen.
10. Bahnsteigkonzept
Die Bahnsteige sind mit einer Höhe von 55 cm über Schienenoberkante (SOK) zu
planen, um im Verbandsgebiet den stufenfreien Zugang in die mehrheitlich darauf
ausgerichteten Fahrzeuge gewährleisten zu können. In Hinblick auf die eingesetzten
und zukünftig einzusetzenden Fahrzeuge auf elektrifizierten Strecken sind Bahnsteiglängen von mindestens 140 m (für 145 m lange Züge) zu planen. In Abstimmung mit den weiteren Aufgabenträgern und zuständigen Ministerien im mitteldeutschen Raum unterstützt der ZVNL das Bahnsteighöhenkonzept der DB AG nicht.
Ein Ausbau der Bahnsteige gemäß Bahnsteighöhenkonzept der DB AG würde den
Umbau von 218 Bahnsteigen auf 76 cm über SOK im Verbandsgebiet bedeuten.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 85 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Dem stehen 23 Bahnsteige gegenüber, die mit 76 cm Bahnsteighöhe gebaut worden sind.
Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen sind im Norden Leipzigs die neuen
Haltepunkte Mockauer und Essener Straße aktuell bereits im Bau. Der Neubau weiterer S-Bahn-Stationen wird fortlaufend untersucht und bewertet. Dazu gehören eine
Anbindung der Linie S 3 an die Station Leipzig Coppiplatz, neue Haltepunkte an der
Delitzscher bzw. Berliner Straße in Leipzig sowie die S-Bahn-Stationen LeipzigAlthen, Leipzig-Paunsdorf (vgl. auch Prüfaufträge Zielnetz 2025+) und Marienbrunn.
Zur Verbesserung der Anbindung der Alten Messe, des MDR und von Teilen der
Südvorstadt an den S-Bahn-Haltepunkt „MDR“ ist im Bereich des Stadtareals „Bayerischer Bahnhof“ die Brücke „Steinstraße“ geplant.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 86 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
5 VERNETZUNG DER EINZELNEN VERKEHRSTRÄGER
Die Vernetzung der Verkehrsträger umfasst die Vernetzung der einzelnen ÖPNVAngebote untereinander, aber auch die Schnittstellen zum Individualverkehr. Darüber hinaus ist die Ausgestaltung der Verbandsgrenzen überschreitenden ÖPNVAngebote zu betrachten.
Die intermodale Verknüpfung der Verkehrsträger bedarf fahrplantechnologischer
und infrastruktureller Voraussetzungen, um einfache und gesicherte Übergänge
zwischen den Verkehrsträgern zu schaffen (intermodale Verknüpfungspunkte).
Grundsätzlich gilt für alle SPNV-Zugangsstellen im ZVNL ein Richtwert von 50 Einund Aussteigern je Werktag. Bei Unterschreiten dieses Richtwertes sind das Angebot und eine Ausbauwürdigkeit an der jeweiligen Zugangsstelle zu prüfen.
Die Stadt Leipzig – Verbandsmitglied des ZVNL – behandelt das Thema Intermodalität und Vernetzung gesondert im Nahverkehrsplan für die Stadt Leipzig, auf dessen
Inhalte der ZVNL an dieser Stelle verweist. Im Jahr 2017 schreibt die Stadt Leipzig
den Nahverkehrsplan ebenfalls fort.
5.1
Festlegung der ÖPNV-Verknüpfungspunkte
In Kooperation mit dem MDV, den Landkreisen, der Stadt Leipzig (AT ÖSPV) und
den Verkehrsunternehmen wurden ÖPNV-Verknüpfungspunkte zur Eisenbahn festgelegt. Diese orientieren sich hauptsächlich an der Verknüpfung der nachgeordneten ÖPNV-Hierarchie PlusBus zum SPNV. Darüber hinaus sieht der MDV weitere
ÖSPV-Verknüpfungspunkte im Gebiet des ZVNL vor.
Folgende Abbildung umfasst alle definierten Verknüpfungspunkte im ZVNL in den
Gebieten der Landkreise. Wegen der Vielzahl der Verknüpfungspunkte im Stadtgebiet Leipzig wurde hierfür auf eine grafische Darstellung verzichtet. Zusätzlich zu
den in der Stadt Leipzig bereits bestehenden Verknüpfungspunkten ist künftig eine
SPNV/ÖSPV-Verknüpfung in Leipzig-Möckern vorgesehen.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 87 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Abbildung 23: ÖPNV-Verknüpfungspunkte im ZVNL
5.2
Infrastrukturell bedingte Mindestübergangszeiten an den
Verknüpfungspunkten
Nachfolgend werden die baulich erforderlichen Mindestübergangszeiten (und fußläufigen Entfernungen) an den Verknüpfungspunkten auf Basis der Datengrundlage
des Informationssystems INSA dargestellt.
Tabelle 21:
Infrastrukturell bedingte Übergangszeiten an ÖPNVVerknüpfungspunkten
Fußweg
Bus [m]
Fußwegzeit 27
Bus [min]
Bad Lausick
100
5
Beilrode
500
10
Beucha
20
3
Böhlen
50
5
Borna
150
6
Verknüpfungspunkt
27
aufgrund der differenten baulichen Gegebenheiten sind Fußwegzeiten nicht immer analog der Entfernung
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 88 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Fußweg
Bus [m]
Fußwegzeit 27
Bus [min]
Borsdorf
150
6
Dahlen
100
5
Delitzsch unt. Bf.
50
5
Eilenburg
100
3
Frohburg
100
5
Geithain
50
3
Gerichshain
540
10
Grimma
50
3
Großdeuben
180
4
Kühren
100
5
Markkleeberg
130
5
Markkleeberg-Gaschwitz
100
4
Markkleeberg-Großstädteln
100
5
Markranstädt
150
4
Mockrehna
100
3
Narsdorf
20
2
Naunhof
50
3
Neukieritzsch
100
3
Oschatz
240
5
Pegau
60
5
Rackwitz
20
3
Regis-Breitingen
100
4
Schkeuditz
200
3
Tanndorf
30
4
Taucha
100
4
Torgau
100
3
Wurzen
100
4
Verknüpfungspunkt
Die Umsteigequalität an den SPNV-Stationen wird durch das Einrichten möglichst
naher ÖSPV-Halte und damit kurzer Umsteigewege weiter verbessert. Die Wege
und Wegezeiten sowie die entsprechenden Fahrgastinformationseinrichtungen werden besonders an den bisher nicht ausgebauten und entsprechend nachgefragten
SPNV-Stationen (> 50 Einsteiger/Tag) vor allem qualitativ ausgebaut. Die Umsetzung barrierefreier Zugänge ist bei der Realisierung kurzer, schneller Wege ein
Mindeststandard.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 89 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
5.3
Verknüpfung zum motorisierten und nicht- motorisierten Individualverkehr (P+R, B+R)
Gegenwärtig verfügen von den 103 SPNV-Zugangsstellen im Nahverkehrsraum 64
über B+R- und 41 über P+R-Anlagen (Angaben ohne Döllnitzbahn). Insgesamt werden durch diese ca. 2.900 Fahrradstellplätze und ca. 3.750 Pkw-Stellplätze angeboten. Eine Übersicht zu allen SPNV-Stationen und ihrer Ausstattung mit P+R- und
B+R-Stellplätzen enthält die bereits im Kapitel 2.6 erwähnte Anlage 16.
Der ZVNL verfolgt das Ziel, alle Zugangsstellen mit P+R-Anlagen auszustatten.
Ausnahmen, d. h. Zugangsstellen ohne P+R-Anlage, müssen dort bestehen bleiben,
wo die räumlichen Platzverhältnisse die Errichtung einer solchen Anlage nicht zulassen.
Besonderer Bedarf wird für eine P+R-Anlage für Großveranstaltungen im Süden
Leipzigs nahe der Bundesstraße 2 gesehen. Bedarf besteht außerdem für Besucher, die von Osten über die A14, die B6 und die B87 anreisen. Im Rahmen des Ersatzneubaus der Georg-Schwarz-Brücken in Leipzig ist die Errichtung eines P+RPlatzes Leutzsch geplant.
Hinsichtlich der B+R-Anlagen strebt der ZVNL die schrittweise Installation von Fahrradstationen an. Solche Stationen bieten neben einem vollständigen Witterungsschutz durch Umhausung auch erhöhten Diebstahlschutz. Aufgrund der immer
hochwertigeren Fahrräder und des Vormarschs der E-Bikes erlangt dieser Aspekt
künftig größere Bedeutung.
Die Planungsansätze der Landkreise bzgl. der Errichtung und Ausstattung von P+Rund B+R-Stationen (z. B: Ausstattung mit Ladesäulen) sind zwischen ZVNL und den
Landkreisen abzustimmen.
Des Weiteren ist geplant, ein Fahrradverleihsystem im ZVNL-Gebiet aufzubauen,
um insbesondere auf der Relation Halle–Leipzig der steigenden Anzahl an Fahrrädern in Zügen gerecht zu werden. Das verbandsweite Fahrradverleihsystem wird
Bestandteil einer noch zu erstellenden konzeptionellen Prüfung.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 90 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
5.4
Maßnahmen zum Ausbau der Verknüpfungspunkte
Neben den ursächlichen verkehrlichen Anforderungen an einen Verknüpfungspunkt
(Verbindungsfunktion, Erschließung) sind wichtige nicht verkehrliche Funktionen wie
Aufenthalt (Sicherheit, Komfort),
städtebauliche Integration (Flächennutzung, Potenziale im Umfeld, bauliche
Gestaltung),
ökologische Aspekte (Energieverbrauch, wirtschaftlicher Betrieb, Umwelteinflüsse) und
ergänzende Funktionen (Gastronomie, Versorgung, Dienstleistung)
beim Ausbau zu beachten.
Diese Funktionen erfordern bei der Umsetzung u. a. die Berücksichtigung der Anforderungen an kurze Wege, Witterungsschutz, Barrierefreiheit oder Sicherheit. Im
Einzelnen sieht der ZVNL während der Gültigkeit dieser Fortschreibung des NVP
folgende Maßnahmen an den aufgeführten Verknüpfungspunkten vor.
Tabelle 22:
Verknüpfungspunkte – PlusBus-Anschlüsse und Maßnahmen
geplante Maßnahme
Verknüpfungspunkt
Anschluss PlusBus28
in Richtung
B+R
P+R
–
–
Bad Lausick
610 Ri. Grimma
ggf. 613 Ri. Colditz
Beilrode
–
Beucha
684 Ri. Brandis
Böhlen (b Leipzig)
144 Ri. Espenhain
Borna (b Leipzig)
258 Ri. Regis-Breitingen,
276 Ri. Kitzscher
–
–
Dahlen (Sachs)
781 Ri. Oschatz, Torgau
–
–
Delitzsch unt Bf
190 Ri. GVZ LeipzigRadefeld
–
4. BA: 121 Pkw/
8 Krad
Grimma ob Bf
610 Ri. Bad Lausick
619 Ri. Colditz
630 Ri. Mutzschen,
Wermsdorf
28
im Zuge Gestaltung Bahnhofsvorplatz,
Anzahl Plätze noch unklar
–
–
Umplanung Bahnhofsvorplatz mit Erweiterung P+R und B+R,
Anzahl Plätze noch unklar
Bahnhofsvorplatzumgestaltung/
-erweiterung
Änderungen durch das fortlaufende Projekt „Muldental in Fahrt“ sind zu beachten
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 91 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
geplante Maßnahme
Verknüpfungspunkt
28
Anschluss PlusBus
in Richtung
B+R
P+R
693 Ri. Wurzen
Großdeuben
107 Ri. Connewitz, Kreuz
107 Ri. Zwenkau
–
–
Markkleeberg
65 Ri. Markranstädt
100 Ri. Groitzsch
107 Ri. Zwenkau
–
–
Markkleeberg-Gaschwitz
107 Ri. Zwenkau
–
Ausbau in Planung
MarkkleebergGroßstädteln
107 Ri. Zwenkau
29 Stellplätze
50 Pkw-/ 3 KradStellplätze
Markranstädt
65 Ri. Markkleeberg
–
–
Narsdorf
–
–
Ausbau in Planung
Oschatz DB
781 Ri. Torgau
–
weitere 62
Stellplätze
Pegau
–
Regis-Breitingen
258 Ri. Borna
258 Ri. Lucka
–
–
Schkeuditz
724 Ri. Merseburg
–
–
–
mit Neubau Buswendeschleife; Anzahl PP noch nicht
definiert
Tanndorf
–
Gestaltung Bahnhofsvorplatz
Im Zuge von Angebotsanpassungen kann es hinsichtlich der vorzusehenden PlusBus-Anschlüsse selbstverständlich noch Änderungen geben. Am Leipziger Hauptbahnhof werden eine Fahrradstation ergänzt und die Defizite der Fahrgastinformation behoben. Der Hauptbahnhof ist aufgrund des höchsten Radpendleraufkommens
im Verbandsgebiet die B+R-Station mit dem höchsten Handlungsbedarf.
Bei der Erweiterung des B+R-Angebotes ist zu beachten, dass insbesondere die
einsteigerstärksten Zugangsstellen erheblichen Nachrüstbedarf aufweisen. Dies betrifft z. B. den Leipziger Hauptbahnhof, den Wilhelm-Leuschner-Platz, den Bayerischen Bahnhof und den Haltepunkt „Leipzig MDR“. Neben der Anzahl der Abstellanlagen ist auch deren Qualität (Überdachung, Fahrradboxen, beschränkt zugängige
Bereiche) zu erhöhen.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 92 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
5.5
Exkurs: Barrierefreiheit
Der MDV hat gemeinsam mit dem ZVNL einen Leitfaden zur Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV innerhalb des Verbundgebiets erarbeitet und
beschlossen. Dieser ist als Anlage 21 dem NVP beigefügt.
Analog zu diesem Leitfaden positioniert sich der ZVNL als Aufgabenträger zur Barrierefreiheit im SPNV. Der ZVNL wirkt dabei als Unterstützer und Ansprechpartner.
Die konkreten notwendigen Maßnahmen werden jedoch durch die Infrastrukturbetreiber durchgeführt.
Grundsätzlich strebt der ZVNL eine vollständige Barrierefreiheit an Zugangsstellen
mit mindestens 50 Ein- und Aussteigern je Werktag an.
Im schienengebundenen Personenverkehr (ausgenommen Straßenbahnen) kommt
das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) zum Tragen (das PBefG gilt für diese Verkehre nicht). Das AEG enthält keine konkreten Vorgaben zur Barrierefreiheit, dient
jedoch als Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnungen, durch welche die Belange hinsichtlich eines barrierefreien schienengebundenen Personenverkehrs geregelt werden können.
Für den Ausbau von SPNV-Anlagen gelten u. a. die Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) sowie die Festlegungen der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität – Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung und Menschen mit
eingeschränkter Mobilität (TSI PRM).
Zur Herstellung der Barrierefreiheit im schienengebundenen Personenverkehr werden in der EBO folgende Aussagen getroffen: „Die Vorschriften dieser Verordnung
sind so anzuwenden, dass die Benutzung der Bahnanlagen und Fahrzeuge durch
behinderte Menschen und alte Menschen sowie Kinder und sonstige Personen mit
Nutzungsschwierigkeiten ohne besondere Erschwernis ermöglicht wird.“29 Um dies
zu realisieren, sind die Eisenbahnen und Infrastrukturunternehmen verpflichtet, Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen mit dem Ziel zu erstellen, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen.30 [2]
Weitere Regelungen wurden für die Europäische Union in den TSI-PRM getroffen.
Diese gelten als internationales Regelwerk zur Herstellung von Barrierefreiheit im
29
EBO § 2 Abs. 3 Satz 1 und 2
DB AG Pressemeldung vom 28.06.2016: Vorstellung des 3. Programms zur Barrierefreiheit
30
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 93 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
transeuropäischen Eisenbahnverkehr. Hierin werden Aspekte der Barrierefreiheit für
die Bereiche Infrastruktur, Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung, TelematikAnwendungen und Fahrzeuge definiert.
5.6
Exkurs: Informationstechnologie
Zur Fahrgastinformation vor Fahrtantritt sowie während der Fahrt werden neben den
klassischen Printmedien wie Fahrplanbüchern und Flyern zu einzelnen Linien oder
touristischen Ausflugszielen vor allem elektronische Medien genutzt. Diese reichen
von den Anlagen zur dynamischen Fahrgastinformation an ÖPNV-Haltestellen über
die elektronische Fahrgastinformation in Fahrzeugen bis hin zur Internetseite des
Mitteldeutschen Verkehrsverbundes, der elektronischen Fahrplanauskunft INSA sowie der App easy.GO für mobile Anwendungen. Heute besitzt ein stetig steigender
Anteil der Fahrgäste ein Smartphone, mit dem u. a. diese Anwendungen nutzbar
sind.
Mit der durch die elektronischen Medien möglichen Echtzeitinformation ist insbesondere im Störungsfall eine verbesserte Fahrgastinformation möglich. Ebenso erleichtern die über das Internet jederzeit abrufbaren Informationen Spontankunden
die Nutzung des ÖPNV. Die Verkehrsunternehmen werden verpflichtet, den Auftraggebern, den Betreibern der Auskunftsdienste und durch diese beauftragte Dritte
die unbegrenzte Weiterverwendung, Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte von
Fahrplandaten, Fahrzeitprognosen, Störungsmeldungen, Tarifdaten und Anschlusssicherungsinformationen zu gestatten.
Trotz dieser heute vielfältigen Möglichkeiten der elektronischen Information darf
auch künftig die klassische, personenbediente Information nicht vollständig außer
Acht gelassen werden. An wichtigen Verknüpfungspunkten soll das Konzept der
Service-Punkte mit personenbedientem Fahrausweisverkauf und Information aufrecht erhalten werden, insbesondere um auch die Fahrgastgruppen ohne Möglichkeit eines Zugangs zu elektronischen Informationen zu versorgen.
Der ZVNL wird eine Konzeption zur weiteren Verbesserung der Fahrgastinformation
erarbeiten, deren Rahmen an dieser Stelle abgesteckt wird. Die zu erarbeitende
Konzeption umfasst:
die
Fahrgastinformation
an
den
Haltepunkten,
Bahnhöfen,
ÖPNV-
Verknüpfungsstellen,
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 94 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
die Fahrgastinformation in den Fahrzeugen,
die webbasierte Fahrgastinformation,
die allgemeine Fahrgastinformation im Rahmen des Marketings.
Insbesondere im Störungsfall besteht noch Potenzial zur Verbesserung der Fahrgastinformation. Dazu soll verstärkt das Instrument der Echtzeitinformation an den Stationen und in den Fahrzeugen Anwendung finden.
Im weiteren Sinne gehört auch das Marketing zur Fahrgastinformation. Das Marketing zielt dabei insbesondere auf die Neukundengewinnung, auf die Ausweitung des
Stammkundenkreises sowie auf die allgemeine Information über Fahrtmöglichkeiten
und Tarifangebote für spezielle Kundengruppen oder für spezielle Fahrtzwecke
(z. B. Freizeit, Tourismus) ab.
Der ZVNL verfolgt das Ziel, die Informationsmöglichkeiten für die Fahrgäste weiter
zu kanalisieren und zu verstärken. Die Datenbasis für Echtzeitdaten, Auskunft und
Datendrehscheibe wird weiter qualifiziert sowie zwischen Aufgabenträgern und Unternehmen abgestimmt.
Konkret ist die Anschlussanzeige durch alle Verkehrsträger (synchron am Bahnsteig
und ÖSPV-Halt) an zu bestimmenden Verknüpfungspunkten zu sichern. Die Anzeige von SPNV-Anschlüssen auf DFI und in Fahrzeugen der Leipziger Verkehrsbetriebe wird angestrebt. Die Verspätungen im SPNV und die gleichzeitige Wartezeit
der PlusBusse werden im Verbandsgebiet besser kommuniziert und an den entsprechenden Verknüpfungspunkten angezeigt.
Der ZVNL wird die Infrastruktur an Dynamischen Fahrgastanzeigern und Informationsterminals (Interaktive Info-Displays mit über den ÖPNV hinausgehenden Informationen) weiter ausbauen. Dafür werden je Standort und Betreiber Einzelprojekte
zu generieren sein. Hinsichtlich der Standorte werden auch die P+R-Plätze an den
Verknüpfungspunkten in die Betrachtung einbezogen.
Gehobener Abstimmungsbedarf existiert insbesondere hinsichtlich der Frage eines
Betreibers für die Standorte der Dynamischen Fahrgastanzeigern und Informationsterminals. Da der ZVNL die Anlagen nicht betreiben kann, ist man auf die Unterstützung und die Mitarbeit der Kommunen angewiesen. Dahingehend bieten Informationsterminals einen Mehrwert für die Kommunen und den ZVNL. Neben gängigen
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 95 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
ÖPNV-Funktionen wie Auskunft, digitale Beschilderung oder Störungsmeldungen
sind beispielsweise Umgebungspläne, Tourismusinformationen oder Präsentationsflächen möglich.
Zur weiteren Verbesserung der Fahrgastinformation am Leipziger Hauptbahnhof
werden die gemäß Konzeption zur Fußgängerwegweisung vorgeschlagenen Maßnahmen vertiefend untersucht und dann umgesetzt.
Die Aktivitäten des ZVNL zur Fahrgastinformation und zum Marketing erfolgen immer in enger Abstimmung mit dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 96 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
6 FINANZIERUNG DES ÖPNV
6.1
Finanzierungsquellen
Für die Finanzierung des ÖPNV stehen dem ZVNL Mittel aus folgenden Quellen zur
Verfügung:
6.2
Regionalisierungsmittel gemäß der ÖPNVFinVO des Freistaates Sachsen –
überwiegend zu verwenden zur Finanzierung der Verkehrsleistungen im SPNV,
Mittel aus dem ÖPNV-Landesinvestitionsprogramm des Freistaates Sachsen zur
Unterstützung von investiven Maßnahmen,
Verbandsumlage (wird im ZVNL derzeit nicht erhoben),
Erlöse aus Bruttoverträgen (um diese vermindert sich der Zuschussanspruch der
Verkehrsunternehmen).
Mittel gemäß Verordnung des SMWA zur Finanzierung des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVFinVO)
Höhe der verfügbaren Mittel
Mit der Revision des Regionalisierungsgesetzes wurde nach langwierigen Verhandlungen in 2015 und 2016 ein neues Gesamtbudget für den SPNV in der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 8,2 Mrd. Euro festgesetzt. Dieser Betrag wird bis
zum Jahr 2031 jährlich um 1,8 % dynamisiert. Die Verteilung zwischen den Ländern
erfolgt unter Berücksichtigung eines von den Ost-Flächenländern ausgearbeiteten
Kompromissvorschlages, in dessen Ergebnis der ursprüngliche, für die Ost-Länder
sehr nachteilige Kieler Schlüssel derart modifiziert wurde, dass alle Länder gegenüber dem Bezugsjahr 2015 immer eine Mindestdynamisierung von 1,5 % pro Jahr
erhalten. Der resultierende Verteilerschlüssel ändert sich jährlich. Für den Freistaat
Sachsen ergibt sich daraus die in Tabelle 23 dargestellte Mittelausstattung.
Die Zweckverbände erhalten von diesen Mitteln allerdings nur einen Anteil. Gemäß
Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen 2015/16 sind dies im Jahr 2016 425,7 Mio.
Euro. Dieser Betrag soll gemäß dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2017/2018 ab
2017 um jährlich 1,8 % dynamisiert werden. Das bedeutet, dass der den Zweckverbänden insgesamt zur Verfügung gestellte Anteil an den Regionalisierungsmitteln
stetig ansteigt (vgl. Tabelle 23), sofern die für die Mittelverteilung im Freistaat Sachsen erforderliche Rechtsgrundlage (ÖPNVFinVO) angepasst worden ist.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 97 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Die einzelnen Zweckverbände wiederum partizipieren bis zum Jahr 2020 nicht im
gleichen Maße von der jährlichen Dynamisierung, da sich gemäß der ÖPNVFinVO
ihr jeweiliger Anteil am Gesamtbetrag jährlich bis zum Erreichen des Zielschlüssels
im Jahr 2020 ändert. Diese stufenweise Annäherung über die Jahre 2015 bis 2020
an den Zielschlüssel der Mittelverteilung ist essentieller Bestandteil der ÖPNVFinVO.
Da mit dem Zielschlüssel der durch die Inbetriebnahme des City-Tunnels Leipzig
und damit einhergehend des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes überdurchschnittlich
gestiegene Mittelbedarf berücksichtigt wird, steigt der Anteil des ZVNL nach gegenwärtigem Stand bis 2020 entsprechend jährlich um mehr als 1,8 % (vgl. Tabelle 23).
Tabelle 23:
Entwicklung verfügbarer Mittel
Einnahmen
Sachsen
gemäß RegG
gemäß RegG
Mittel
alle Zweckverbände
Mittel ZVNL
gemäß ÖPNVFinVO
bzw. Entwurf32 ÖPNVFinVO
31
Betrag
abs.
Betrag
abs.
Anteil an
Reg.-mitteln
Anteil
ZVNL
Betrag
ZVNL
Diff.
zum Vorjahr
[Mio. €]
[Mio. €]
[%]
[%]
[Mio. €]
[Mio. €]
2015
530,428
419,581
79,1
28,82
120,92
-
2016
607,266
425,702
70,1
29,03
123,58
2,66
2017
603,049
447,923
74,3
29,11
130,39
6,81
2018
598,483
457,486
76,4
29,22
133,66
3,27
2019
593,558
467,158
78,7
29,33
137,01
3,35
2020
588,261
477,167
81,1
29,44
140,48
3,47
Jahr
Unter der Voraussetzung eines konstanten Verteilungsschlüssels für die ÖPNVFinVO-Mittel ab 2020 erhalten alle Zweckverbände ab dem Jahr 2021 eine Mitteldynamisierung in Höhe von 1,8 %.
Demgegenüber stehen weit überdurchschnittliche Aufwendungen des ZVNL für die
Stationsentgelte im City-Tunnel Leipzig (CTL). Diese entwickelten sich im Zeitablauf
von 3,19 Mio. € im Jahr 2014 als dem ersten vollen Betriebsjahr des CTL auf
31
Viertes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
für 2017 ff. im Rahmen der Anhörung der Zweckverbände zur Neufassung der
ÖPNVFinVO
32
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 98 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
prognostizierte 3,86 Mio. € im Jahr 2018. Dies entspricht einem Anteil an den gesamten Aufwendungen für die 103 Stationen im ZVNL-Gebiet, die in 2016 mit rd. 17
Mio. € kalkuliert wurden, von über 22 % – Tendenz steigend. D. h. Rund 5 % der
Stationen im ZVNL verursachen über 20 % der Kosten. Zu berücksichtigen ist aber
auch, dass die City-Tunnel-Stationen ein Drittel aller Einsteiger im ZVNL-Gebiet auf
sich vereinen.
Abbildung 24: Kostenentwicklung CTL-Stationen 2013-2018
33
Mittelverwendung
Die dem ZVNL zur Verfügung gestellten Mittel sind für
die Finanzierung von Verkehrsleistungen im ÖPNV insbesondere des SPNV,
die Abdeckung verbundbedingter Aufwendungen,
die Fortschreibung von Nahverkehrsplänen gemäß § 5 ÖPNVG und
die Beteiligungen an Investitionen im ÖPNV zu verwenden.
Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist dem SMWA jährlich nachzuweisen.
33
Gutachterliche Stellungnahme der ETC zur Preisbildung der SPNV-Stationen im CityTunnel Leipzig
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 99 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Finanzierung Schmalspurbahnen
Die ÖPNVFinVO 2015-2020 enthält die Regelung, den ÖPNV-Zweckverbänden
jährlich zweckgebundene Mittel i. H. v. insgesamt 8,74 Mio. Euro für den ÖPNV auf
den fünf ÖPNV-Schmalspurbahnen zur Verfügung zu stellen.
Aus diesen Mitteln erhält der ZVNL bis 2020 für den Betrieb von Schmalspurbahnleistungen im öffentlichen Personennahverkehr auf der Döllnitzbahn 550.000 Euro
pro Jahr. Ob die Finanzierung aus Mitteln gemäß ÖPNVFinVO nach 2020 fortgeführt wird oder eine anderweitige Finanzierung erfolgt ist derzeit noch offen.
6.3
Investitionsförderung gemäß ÖPNVLandesinvestitionsprogramm des SMWA
Investitionen in den ÖPNV sind gemäß Richtlinie-ÖPNV des SMWA mit bis zu 75 %
(Fahrzeugförderung mit bis zu 50 %) der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig.
Für geplante Vorhaben ist jeweils bis Ende Oktober eines Jahres für das Folgejahr
ein Förderantrag beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr zu stellen.
Für die im ÖPNV betriebenen Schmalspurbahnen besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Förderung von Werkstätten zur Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Schmalspurbahnfahrzeugen gemäß Richtlinie des SMWA zur Gewährung
von Fördermitteln für Schmalspurbahnen (RL-SSB).
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 100 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
7 QUELLENVERZEICHNIS
Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH, 2015: Allgemeine Beförderungsbedingungen der
Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH. Siehe:
http://www.abellio.de/sites/default/files/downloads/abrm_befoerderungsbedingungen
.pdf, Stand: 01/2016.
Bundesrepublik Deutschland, 2015a: Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S.
2439), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2015 (BGBl. I S. 824)
geändert worden ist. Siehe: http://www.gesetze-iminternet.de/bundesrecht/aeg_1994/gesamt.pdf, Stand: 12/2015.
Bundesrepublik Deutschland, 2015b: Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen
Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz -RegG). Regionalisierungsgesetz vom
27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378 ,2395), das durch Artikel 1 und 2 des
Gesetzes vom 15. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2322) geändert worden ist. Siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/regg/gesamt.pdf, Stand: 12/2015.
Bundesrepublik Deutschland, 2015c: Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, GVFG). Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 28. Januar 1988 (BGBl. I S.100), das zuletzt durch Artikel
463 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist.
Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gvfg/gesamt.pdf, Stand:
12/2015.
Bundesrepublik Deutschland, 2015d: Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Personenbeförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990
(BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 482 der Verordnung vom 31. August
2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist. Siehe: http://www.gesetze-iminternet.de/bundesrecht/pbefg/gesamt.pdf, Stand: 01/2016.
DB Fernverkehr AG, 2015: Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG, Nr.
600 des Tarifverzeichnisses Personenverkehr (Tfv 600), siehe:
http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2015/fahrplanwechsel/mdb_
212312_befoerderungsbedingungen_15_12_21.pdf, Stand: 01/2016.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 101 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Europäische Union, 2002: VERORDNUNG (EG) Nr. 91/2003 DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2002 über die Statistik des
Eisenbahnverkehrs. Siehe: http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003R0091&rid=1, Stand: 12/2015.
Europäische Union, 2007: VERORDNUNG (EG) Nr. 1370/2007 DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen
(EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates. Siehe: http://eurlex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32007R1370&rid=1, Stand:
12/2015.
Freistaat Sachsen, 2012: Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG). Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im
Freistaat Sachsen vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 412, 449), das zuletzt
durch Artikel 36 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130) geändert
worden ist. Siehe: http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3863-OePNVG, Stand:
10/2015.
Freistaat Sachsen, 2007: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den
Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr des Freistaates Sachsen. Verordnung der
Sächsischen Staatsregierung über den Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr des
Freistaates Sachsen vom 27. August 1999 (SächsGVBl. S. 498), die durch Artikel 5
der Verordnung vom 10. April 2007 (SächsGVBl. S. 102) geändert worden ist. Siehe: www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/3849/10133.pdf, Stand: 12/2015.
Freistaat Sachsen, 2013: Landesentwicklungsplan (LEP). Siehe:
http://www.landesentwicklung.sachsen.de/11117.htm, Stand: 12/2015.
Landkreis Leipzig, 2010: Landkreis Leipzig. Nahverkehrsplan 2010 – 2015 . Siehe:
http://www.landkreisleipzig.de/f-Download-d-file.html?id=1776, Stand: 12/2015.
Landkreis Nordsachsen, 2011: Landkreis Nordsachsen. Nahverkehrsplan 2011. Siehe:
http://www.landkreis-nordsachsen.de/r-oepnv.html, Stand: 12/2015.
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen, 2008: Regionalplan Westsachsen
2008. Siehe: http://rpv-westsachsen.de/der-regionalplan/, Stand: 12/2015.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 102 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen, 2015: Rohentwurf im Zuge der
Gesamtfortschreibung des Regionalplans Westsachsen 2008: Siehe: http://rpvwestsachsen.de/der-regionalplan/gesamtfortschreibung-regionalplan-westsachsen2008/, Stand: 12/2015.
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 2012: Landesverkehrsplan des Freistaates Sachsen 2025. Siehe:
http://www.smwa.sachsen.de/download/LVP_2025_Web.pdf, Stand: 12/2015.
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 2012: Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die
Aufstellung von Nahverkehrsplänen für den öffentlichen Personennahverkehr. Siehe: http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/2634.pdf, Stand: 12/2015.
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 2015: Verordnung
des Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVFinVO). Siehe:
http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/10779.pdf, Stand: 12/2015.
Stadt Leipzig, 2007: Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig. Siehe:
http://www.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzigde/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/nahverk
ehrsplan_20062007.pdf?L=0, Stand: 12/2015.
Transdev Regio Ost GmbH , 2015: Allg. Beförderungsbedingungen der Transdev Regio Ost GmbH. Siehe: http://www.mitteldeutscheregiobahn.de/befoerderungsbedingungen, Stand: 01/2016.
ZVNL, 2008: Nahverkehrsplan. Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig. Siehe: http://www.zvnl.de/blog/downloads/nahverkehrsplan/, Stand: 01/2016.
ZVNL, 2013: Satzung des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig – ZVNL
– (inkl. 4 eingearbeiteter Änderung). Siehe: http://www.zvnl.de/wpcontent/uploads/2015/08/Satzung-ZVNL-inkl.-4.-%C3%84nderung.pdf, Stand:
01/2016.
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 103 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Nahverkehrsplan 2017
8 ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage 1: Übersicht zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Planungen
Anlage 2: Der Nahverkehrsraum Leipzig im mitteldeutschen Raum
Anlage 3: Bodenfläche und Nutzung im Nahverkehrsraum Leipzig
Anlage 4: Karte zur Einwohnerdichte im Nahverkehrsraum
Anlage 5: Karte zur Erwerbstätigendichte nach Arbeitsort
Anlage 6: Karte zur Erwerbstätigendichte nach Wohnort
Anlage 7: Auspendler aus den Gemeinden im ZVNL-Gebiet
Anlage 8: Einpendler in die Gemeinden im ZVNL-Gebiet
Anlage 9: A – Liniencharakterisierung
Anlage 10: B – Liniencharakterisierung (Haltemuster)
Anlage 11: Einsteiger an SPNV-Stationen im ZVNL
Anlage 12: Tarifzonenplan des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes
Anlage 13: Übersicht zu den Fahrpreisen im Mitteldeutschen Verkehrsverbund, gültig: ab
August 2015
Anlage 14: MDV-Tarif Zusammenfassung
Anlage 15: Fahrkartenautomaten: Standorte differenziert nach Verkehrsunternehmen
Anlage 16: SPNV-Zugangsstellen im Nahverkehrsraum Leipzig mit P+R, B+R
Anlage 17: Entwicklung der SPNV-Nachfrage je Linie [Pkm]
Anlage 18: Entwicklung der SPNV-Nachfrage an ausgewählten Querschnitten
Anlage 19: Matrix Beförderungszeit Zentrale Orte
Anlage 20: Matrix Bedienhäufigkeit Zentrale Orte
Anlage 21: Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV
Anlage 22: Prüfaufträge des ZVNL während der Fortschreibungsgültigkeitsdauer
Anlage 23: SPNV-Liniennetz im Verbandsgebiet des ZVNL sowie im gesamten MDV (ergänzt um PlusBus-Linien)
Beschlussfassung 12.10.2017
Seite 104 von 104
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Anlage 1: Übersicht zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Planungen
gesetzliche Grundlagen
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Gesetz über den öffentlichen
Personennahverkehr im Freistaat
weitere relevante Planungen
Freistaates Sachsen (LEP)
Sachsen (ÖPNVG)
Landesentwicklungsplan 2013 des
Landesverkehrsplan des Freistaates
Sachsen 2025
Verordnung des Sächsischen
Regionalplan Westsachsen 2008
Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit
Rohentwurf im Zuge der
und Verkehr zur Finanzierung des
Gesamtfortschreibung des
öffentlichen Personennahverkehrs
Regionalplans Westsachsen 2008
(ÖPNVFinVO)
(Stand 29.05.2015)
Verordnung des Sächsischen
Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr über die Aufstellung von
Nahverkehrsplan für den
Nahverkehrsraum Leipzig 2008
Lokale Nahverkehrspläne der
Nahverkehrsplänen für den öffentlichen
Gebietskörperschaften des Landkreises
Personennahverkehr (VO
Nordsachsen, des Landkreises Leipzig
Nahverkehrspläne für ÖPNV)
und der Stadt Leipzig
EU-Verordnung Nr. 91/2003 und 91/440
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Gesetz zur Regionalisierung des
öffentlichen Personennahverkehrs
(RegG)
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG)
Verordnung der Sächsischen
Staatsregierung über den Fachlichen
Entwicklungsplan Verkehr des
Freistaates Sachsen
1
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Anlage 2: Der Nahverkehrsraum Leipzig im mitteldeutschen Raum
2
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Anlage 3: Bodenfläche und Nutzung im Nahverkehrsraum Leipzig
Lesebeispiel:
Die gesamte Bodenfläche im Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) beträgt 3964,87 km². Davon sind 4,4% (174,85 km²) Verkehrsfläche.
Straßen-, Wege- oder Platzflächen machen an der Gesamtfläche des Nahverkehrsraums Leipzig 3,6 % (144,61 km²) aus. Diese Flächen gehen auch als
Teilflächen in die Kategorie der Verkehrsfläche mit ein.
3
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Anlage 4: Karte zur Einwohnerdichte im Nahverkehrsraum
4
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Anlage 5: Karte zur Erwerbstätigendichte nach Arbeitsort
5
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Anlage 6: Karte zur Erwerbstätigendichte nach Wohnort
6
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Anlage 7: Auspendler aus den Gemeinden im ZVNL-Gebiet
7
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Anlage 8: Einpendler in die Gemeinden im ZVNL-Gebiet
8
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Anlage 9: A – Liniencharakterisierung
Linie
MRB 113
(Leistungsvergabe
ab Juni 2016)
RB 110
RB 75
EB 22/
EBx 12
Kursbuchstrecke
(KBS)
525
genereller
Linienverlauf mit
Kennzeichnung
der
Zweckverbandsgrenze (ZVG)
Leipzig Hbf - Bad
Lausick - Geithain
506
Leipzig Hbf Grimma ob Bf Tanndorf - ZVG (Leisnig - Döbeln)
219
Eilenburg Delitzsch ob Bf Klitschmar - ZVG (Halle Hbf "Südharz")
550
Leipzig Hbf Pegau - ZVG (Zeitz - Gera –
Saalfeld/Hof)
(Flügelzug im 2h
Takt nach Hof,
Flügelung in
Weida)
max. Linienlänge
1
im ZVNL [km]
44
46
Eisenbahnverkehrsunternehmen
Transdev Regio
Ost GmbH
(Mitteldeutsche
Regiobahn)
DB Regio AG
31
DB Regio AG/
Abellio Rail
Mitteldeutschland
GmbH
31
Erfurter Bahn
GmbH
* überregionale
Bedeutung
(Verbindung zu
anderen
Oberzentren)
**
Schmalspurbahn
3
Fahrten je
Richtung Mo-Fr
Fahrten je
Richtung Sa
Fahrten je
Richtung So/Ft
(vereinfacht)
2
Grundtakt
/
Von Leipzig
17 Fahrten (6
Fahrten nur bis
Bad Lausick)
Nach Leipzig
17 Fahrten (6
Fahrten nur von
Bad Lausick)
Von Leipzig
16 Fahrten (3
Fahrten nur bis
Bad Lausick)
Nach Leipzig
14 Fahrten (3
Fahrten nur von
Bad Lausick)
Von Leipzig 15
Fahrten (3 Fahrten
nur bis Bad
Lausick)
Nach Leipzig 13
Fahrten
(3 Fahrten nur von
Bad Lausick)
stündlich,
ausgedünnt:
vereinzelt Mo-Fr,
zudem am
Wochenende,
zudem zwischen
Bad Lausick und
Geithain
/
Von Leipzig 22
Fahrten (4 nur bis
Grimma)
Nach Leipzig
23 Fahrten (5
Fahrten nur von
Grimma)
Von Leipzig
19 Fahrten (10 nur
bis Grimma)
Nach Leipzig
18 Fahrten (9
Fahrten nur von
Grimma)
Von Leipzig 18
Fahrten (9 nur bis
Grimma)
Nach Leipzig
18 Fahrten (9 nur
ab Grimma)
stündlich,
tlw. Verstärker
von/nach Grimma,
ausgedünnt: am
Wochenende
zwischen Grimma
und Döbeln
zweistündlich
* nach Halle
Von Eilenburg 15
Fahrten
Nach Eilenburg 15
Fahrten (1 nur bis
Delitzsch, 1 von
Delitzsch bis
Eilenburg)
Von Eilenburg 9
Fahrten (1 ab
Delitzsch)
Nach Eilenburg 9
Fahrten (1 von
Delitzsch bis
Eilenburg)
Von Eilenburg 8
Fahrten (1 ab
Delitzsch)
Nach Eilenburg 9
Fahrten (1 von
Delitzsch bis
Eilenburg)
stündlich,
ausgedünnt:
vereinzelt Mo-Fr,
zudem am
Wochenende
* nach Gera
Von Leipzig 19
Fahrten
Nach Leipzig 19
Fahrten
Von Leipzig 18
Fahrten
Nach Leipzig 18
Fahrten
Von Leipzig 17
Fahrten
Nach Leipzig 17
Fahrten
stündlich (in der
Überlagerung)
Bedienungszeitraum
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
ab Leipzig Hbf bis
Geithain: 7:34/0:10
Uhr
Erster/Letzter Zug
täglich
verkehrender Zug
bis Leipzig Hbf von
Geithain:
6:33/22:28 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
ab Leipzig Hbf bis
Tanndorf:
6:06/23:06 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
bis Leipzig Hbf von
Tanndorf:
7:09/22:09 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
ab Eilenburg bis
Klitschmar:
7:38/21:41 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
ab Klitschmar bis
Eilenburg:
6:53/20:53 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
ab Leipzig Hbf bis
Pegau: 6:09/0:09
Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
bis Leipzig Hbf von
Pegau: 5:38/22:29
Uhr
Fahrzeiten
Mittelzentrum
Oberzentrum
Leipzig (Hbf)
/
Grimma: 34 Min.
(Pkw 35 Min.)
/
/
1
Quelle: KBS-Tabellen (von/)bis letzter Halt im ZVNL, Abschnitt letzter Halt im ZVNL - ZVG kommt noch hinzu
Beachte: durch Überlagerung von Linien in bestimmten Abschnitten bzw. für bestimmte Stationen dichterer Takt
3
ermittelt aus Hin- und Rückrichtung von zwei Fahrten im Tagesverkehr, Pkw von Hbf zu Bf entsprechend Internet-Routenplaner im November 2015
2
9
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Linie
RE 10
SE 15 + RE 17
RE 13
RE 50
Nahverkehrsplan 2017
Kursbuchstrecke
(KBS)
genereller
Linienverlauf mit
Kennzeichnung
der
Zweckverbandsgrenze (ZVG)
501.4
Leipzig Hbf Eilenburg - Torgau
- Beilrode - ZVG (Falkenberg Cottbus)
581
SE: Leipzig Hbf Markranstädt Großlehna - ZVG (Weißenfels Naumburg - Jena Saalfeld)
RE: Leipzig Hbf Markranstädt Großlehna - ZVG (Weißenfels Naumburg - Erfurt
Hbf)
250
Leipzig Hbf Delitzsch unt Bf ZVG (- Bitterfeld Dessau Magdeburg)
500
Leipzig Hbf Wurzen - Oschatz ZVG (- Riesa Dresden)
max. Linienlänge
1
im ZVNL [km]
59
18
21
53
Eisenbahnverkehrsunternehmen
* überregionale
Bedeutung
(Verbindung zu
anderen
Oberzentren)
**
Schmalspurbahn
3
Fahrten je
Richtung Mo-Fr
Fahrten je
Richtung Sa
Fahrten je
Richtung So/Ft
(vereinfacht)
2
Grundtakt
* nach Cottbus
Von Leipzig 8
Fahrten
Nach Leipzig 8
Fahrten
Von Leipzig 8
Fahrten
Nach Leipzig 8
Fahrten
Von Leipzig 7
Fahrten
Nach Leipzig 7
Fahrten
zweistündlich
Abellio Rail
Mitteldeutschland
GmbH
* nach Jena, nach
Erfurt
Von Leipzig 20
Fahrten
Nach Leipzig 20
Fahrten
Von Leipzig 19
Fahrten
Nach Leipzig 18
Fahrten
Von Leipzig 19
Fahrten
Nach Leipzig 18
Fahrten
stündlich (SE 15
und RE 17 je
zweistündlich, im
ZVNL durch
Überlagerung
stündlich)
DB Regio AG
* nach Dessau,
Magdeburg
Von Leipzig 8
Fahrten
Nach Leipzig 8
Fahrten
Von Leipzig 8
Fahrten
Nach Leipzig 8
Fahrten
Von Leipzig 8
Fahrten
Nach Leipzig 8
Fahrten
zweistündlich
* nach Dresden
Von Leipzig 18
Fahrten
Nach Leipzig 18
Fahrten
Von Leipzig 18
Fahrten
Nach Leipzig 18
Fahrten
Von Leipzig 17
Fahrten
Nach Leipzig 16
Fahrten
DB Regio AG
DB Regio AG
stündlich
Bedienungszeitraum
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
ab Leipzig Hbf bis
Beilrode:
9:03/21:03 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
bis Leipzig Hbf von
Beilrode:
8:08/20:08 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
ab Leipzig Hbf bis
Großlehna:
5:52/0:12 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
bis Leipzig Hbf von
Großlehna:
5:23/23:25 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
ab Leipzig Hbf bis
Delitzsch:
5:44/19:19 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
bis Leipzig Hbf von
Delitzsch:
6:56/22:22 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
ab Leipzig Hbf bis
Oschatz:
7:00/23:00 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
bis Leipzig Hbf von
Oschatz:
6:14/23:14 Uhr
Fahrzeiten
Mittelzentrum
Oberzentrum
Leipzig (Hbf)
Eilenburg: 21 Min.
(Pkw 36 Min.)
Torgau: 45 Min.
(Pkw 61 Min.)
/
Delitzsch: 18 Min.
(Pkw: 27 Min.)
Wurzen: 18 Min.
(Pkw 38 min.)
Oschatz: 36 Min.
(Pkw 55 Min.)
10
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Linie
RE 6
S1
Nahverkehrsplan 2017
Kursbuchstrecke
(KBS)
525
501.1
genereller
Linienverlauf mit
Kennzeichnung
der
Zweckverbandsgrenze (ZVG)
Leipzig Hbf - Bad
Lausick - Geithain Narsdorf - ZVG (Burgstädt Chemnitz)
Leipzig-Stötteritz Leipzig Hbf Leipzig Messe/Leipzig Miltitzer
Allee
max. Linienlänge
1
im ZVNL [km]
50
12/23
Eisenbahnverkehrsunternehmen
Transdev Regio
Ost GmbH
(Mitteldeutsche
Regiobahn)
DB Regio AG
* überregionale
Bedeutung
(Verbindung zu
anderen
Oberzentren)
**
Schmalspurbahn
* nach Chemnitz
3
Fahrten je
Richtung Mo-Fr
Fahrten je
Richtung Sa
Fahrten je
Richtung So/Ft
(vereinfacht)
Von Leipzig 18
Fahrten
Nach Leipzig 18
Fahrten
Von Leipzig 18
Fahrten
Nach Leipzig 18
Fahrten
Von Leipzig 17
Fahrten
Nach Leipzig 17
Fahrten
Teillinie Leipzig
Miltitzer Allee –
Leipzig-Stötteritz
Von Miltitzer Allee
35 Fahrten
Von LeipzigStötteritz 36
Fahrten
Teillinie Leipzig
Miltitzer Allee –
Leipzig-Stötteritz
Von Miltitzer Allee
33 Fahrten
Von LeipzigStötteritz 34
Fahrten
Teillinie Leipzig
Miltitzer Allee –
Leipzig-Stötteritz
Von Miltitzer Allee
33 Fahrten
Von LeipzigStötteritz 34
Fahrten
Teillinie Leipzig
Messe – LeipzigStötteritz
Von Leipzig Messe
33 Fahrten
Von LeipzigStötteritz 34
Fahrten
Teillinie Leipzig
Messe – LeipzigStötteritz
Von Leipzig Messe
32 Fahrten
Von LeipzigStötteritz 32
Fahrten
Teillinie Leipzig
Messe – LeipzigStötteritz
Von Leipzig Messe
29 Fahrten
Von LeipzigStötteritz 29
Fahrten
/
2
Grundtakt
stündlich
beide Teillinien
halbstündlich
Bedienungszeitraum
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
ab Leipzig Hbf bis
Narsdorf:
5:18/23:26 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
bis Leipzig Hbf von
Narsdorf:
4:45/23:07 Uhr
Teillinie Leipzig
Miltitzer Allee –
Leipzig-Stötteritz
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
ab Leipzig Hbf bis
Leipzig Miltitzer
Allee: 5:43/22:13
Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
bis Leipzig Hbf von
Leipzig Miltitzer
Allee: 5:54/21:54
Uhr
Fahrzeiten
Mittelzentrum
Oberzentrum
Leipzig (Hbf)
/
/
Teillinie Leipzig
Miltitzer Allee –
Leipzig-Stötteritz
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
ab Leipzig Hbf bis
Leipzig Messe:
8:18/21:33 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
bis Leipzig Hbf von
Leipzig Messe:
8:04/22:07 Uhr
11
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Linie
S2
S3
Nahverkehrsplan 2017
Kursbuchstrecke
(KBS)
501.2
501.3
genereller
Linienverlauf mit
Kennzeichnung
der
Zweckverbandsgrenze (ZVG)
MarkkleebergGaschwitz - Leipzig
Hbf - Delitzsch unt
Bf - ZVG (Bitterfeld - Dessau)
Geithain - Borna Neukieritzsch Böhlen Markkleeberg Leipzig Hbf Schkeuditz Schkeuditz West ZVG (- Halle Hbf Halle-Trotha)
max. Linienlänge
1
im ZVNL [km]
MarkkleebergGaschwitz – ZVG
zur NASA: 36
Leipzig-Connewitz
- ZVG zur NASA:
28
67
Eisenbahnverkehrsunternehmen
DB Regio AG
DB Regio AG
* überregionale
Bedeutung
(Verbindung zu
anderen
Oberzentren)
**
Schmalspurbahn
* nach Dessau
* nach Halle
3
Fahrten je
Richtung Mo-Fr
Fahrten je
Richtung Sa
Fahrten je
Richtung So/Ft
(vereinfacht)
Abschnitt
MarkkleebergGaschwitz –
LeipzigConnewitz
Einzelne Fahrten
Abschnitt
MarkkleebergGaschwitz –
LeipzigConnewitz
/
Abschnitt
MarkkleebergGaschwitz –
LeipzigConnewitz
/
Abschnitt LeipzigConnewitz –
Delitzsch unt Bf
Von LeipzigConnewitz 37
Fahrten
Von Delitzsch unt
Bf 38 Fahrten
Abschnitt LeipzigConnewitz –
Delitzsch unt Bf
Von LeipzigConnewitz 39
Fahrten
Von Delitzsch unt
Bf 36 Fahrten
Abschnitt LeipzigConnewitz –
Delitzsch unt Bf
Von LeipzigConnewitz 39
Fahrten
Von Delitzsch unt
Bf 36 Fahrten
Abschnitt
Delitzsch unt Bf –
ZVG
Von Delitzsch unt
Bf 23 Fahrten
Von ZVG 25
Fahrten
Abschnitt
Delitzsch unt Bf –
ZVG
Von Delitzsch unt
Bf 22 Fahrten
Von ZVG 21
Fahrten
Abschnitt
Delitzsch unt Bf –
ZVG
Von Delitzsch unt
Bf 22 Fahrten
Von ZVG 21
Fahrten
Abschnitt ZVG –
LeipzigConnewitz
Von ZVG 40
Fahrten
Von LeipzigConnewitz 42
Fahrten
Abschnitt ZVG –
LeipzigConnewitz
Von ZVG 41
Fahrten
Von LeipzigConnewitz 40
Fahrten
Abschnitt ZVG –
LeipzigConnewitz
Von ZVG 40
Fahrten
Von LeipzigConnewitz 40
Fahrten
Abschnitt LeipzigConnewitz –
Borna
Von LeipzigConnewitz 38
Fahrten
Von Borna 41
Fahrten
Abschnitt LeipzigConnewitz –
Borna
Von LeipzigConnewitz 37
Fahrten
Von Borna 37
Fahrten
Abschnitt LeipzigConnewitz –
Borna
Von LeipzigConnewitz 33
Fahrten
Von Borna 34
Fahrten
Abschnitt Borna –
Geithain
Von Borna 18
Fahrten
Von Geithain 19
Fahrten
Abschnitt Borna –
Geithain
Von Borna 18
Fahrten
Von Geithain 19
Fahrten
Abschnitt Borna –
Geithain
Von Borna 17
Fahrten
Von Geithain 18
Fahrten
2
Grundtakt
MarkkleebergGaschwitz Leipzig-Connewitz
einzelne Fahrten,
Leipzig-Connewitz
- Delitzsch unt Bf
halbstündlich,
Delitzsch unt Bf ZVG stündlich tlw.
in HVZ verstärkt
v./n. Bitterfeld
ZVG - Borna
halbstündlich,
Borna - Geithain
stündlich
Bedienungszeitraum
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
ab Leipzig Hbf bis
Delitzsch unt Bf:
5:02/23:18 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
bis Leipzig Hbf von
Delitzsch unt Bf:
5:24/23:27 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
ab Leipzig Hbf bis
Leipzig-Connewitz:
5:44/22:45 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
bis Leipzig Hbf von
Leipzig-Connewitz:
4:52/00:10 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
ab Leipzig Hbf bis
Geithain:
6:54/00:03 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
bis Leipzig Hbf von
Geithain:
5:07/21:55 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
ab Leipzig Hbf bis
Schkeuditz West:
4:58/00:08 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
bis Leipzig Hbf von
Schkeuditz West:
4:01/00:40 Uhr
Fahrzeiten
Mittelzentrum
Oberzentrum
Leipzig (Hbf)
Delitzsch: 18 Min.
(Pkw: 27 Min.)
Schkeuditz: 17 Min.
(Pkw 23 Min.)
Markkleeberg: 14
Min. (Pkw 15 Min.)
Borna: 40 Min.
(Pkw 35 Min.)
12
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Linie
S4
Nahverkehrsplan 2017
Kursbuchstrecke
(KBS)
501.4
genereller
Linienverlauf mit
Kennzeichnung
der
Zweckverbandsgrenze (ZVG)
(Riesa - ZVG -)
Oschatz - Wurzen Leipzig-Stötteritz Leipzig Hbf Leipzig-Thekla Taucha - Eilenburg
- Torgau - Beilrode
- ZVG (Hoyerswerda)
max. Linienlänge
1
im ZVNL [km]
Wurzen - ZVG zum
VBB: 91
Eisenbahnverkehrsunternehmen
DB Regio AG
* überregionale
Bedeutung
(Verbindung zu
anderen
Oberzentren)
**
Schmalspurbahn
* nach
Hoyerswerda
3
Fahrten je
Richtung Mo-Fr
Fahrten je
Richtung Sa
Fahrten je
Richtung So/Ft
(vereinfacht)
Abschnitt ZVG
Ost – Wurzen
Einzelne Fahrten
Abschnitt ZVG
Ost – Wurzen
Einzelne Fahrten
Abschnitt ZVG
Ost – Wurzen
Einzelne Fahrten
Abschnitt Wurzen
– LeipzigStötteritz
Von Wurzen 38
Fahrten
Von LeipzigStötteritz 37
Fahrten
Abschnitt Wurzen
– LeipzigStötteritz
Von Wurzen 35
Fahrten
Von LeipzigStötteritz 37
Fahrten
Abschnitt Wurzen
– LeipzigStötteritz
Von Wurzen 34
Fahrten
Von LeipzigStötteritz 34
Fahrten
Abschnitt LeipzigStötteritz –
Leipzig Hbf
Von LeipzigStötteritz 39
Fahrten
Von Leipzig Hbf 39
Fahrten
Abschnitt LeipzigStötteritz –
Leipzig Hbf
Von LeipzigStötteritz 38
Fahrten
Von Leipzig Hbf 38
Fahrten
Abschnitt LeipzigStötteritz –
Leipzig Hbf
Von LeipzigStötteritz 37
Fahrten
Von Leipzig Hbf 37
Fahrten
Abschnitt Leipzig
Hbf – LeipzigThekla
Von Leipzig Hbf 38
Fahrten
Von Leipzig-Thekla
39 Fahrten
Abschnitt Leipzig
Hbf – LeipzigThekla
Von Leipzig Hbf 38
Fahrten
Von Leipzig-Thekla
38 Fahrten
Abschnitt Leipzig
Hbf – LeipzigThekla
Von Leipzig Hbf 37
Fahrten
Von Leipzig-Thekla
37 Fahrten
Abschnitt LeipzigThekla –
Eilenburg
Von Leipzig-Thekla
28 Fahrten
Von Eilenburg 29
Fahrten
Abschnitt LeipzigThekla –
Eilenburg
Von Leipzig-Thekla
28 Fahrten
Von Eilenburg 28
Fahrten
Abschnitt LeipzigThekla –
Eilenburg
Von Leipzig-Thekla
27 Fahrten
Von Eilenburg 27
Fahrten
Abschnitt
Eilenburg –
Torgau
Von Eilenburg 19
Fahrten
Von Torgau 20
Fahrten
Abschnitt
Eilenburg –
Torgau
Von Eilenburg 13
Fahrten
Von Torgau 13
Fahrten
Abschnitt
Eilenburg –
Torgau
Von Eilenburg 14
Fahrten
Von Torgau 14
Fahrten
Abschnitt Torgau
– ZVG Nordost
Von Torgau 9
Fahrten
Von ZVG 9 Fahrten
Abschnitt Torgau
– ZVG Nordost
Von Torgau 9
Fahrten
Von ZVG 8 Fahrten
Abschnitt Torgau
– ZVG Nordost
Von Torgau 10
Fahrten
Von ZVG 9 Fahrten
2
Grundtakt
ZVG Ost - Wurzen
einzelne Fahrten,
Wurzen - LeipzigThekla
halbstündlich,
Leipzig-Thekla Eilenburg
halbstündlich
(durch
Überlagerung mit
RE 10,
Einschränkungen
durch anderes
Haltemuster RE
10), Eilenburg Torgau stündlich
(durch
Überlagerung mit
RE 10) Mo-Fr
ergänzt um
Verstärker, Torgau
- ZVG Nordost
stündlich (durch
Überlagerung mit
RE 10)
Bedienungszeitraum
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
ab Leipzig Hbf bis
Beilrode:
5:58/23:10 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
bis Leipzig Hbf von
Beilrode: 6:08 (mit
RE 10)/21:08 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
ab Leipzig Hbf bis
Wurzen: 6:04/00:08
Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
bis Leipzig Hbf von
Wurzen: 5:19/23:19
Uhr
Fahrzeiten
Mittelzentrum
Oberzentrum
Leipzig (Hbf)
Torgau: 52 Min.
(Pkw 61 Min.)
Eilenburg: 27 Min.
(Pkw 36 Min.)
Wurzen: 38 Min.
(Pkw 38 min.)
13
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Linie
S5 + S5X
Nahverkehrsplan 2017
Kursbuchstrecke
(KBS)
501.5
genereller
Linienverlauf mit
Kennzeichnung
der
Zweckverbandsgrenze (ZVG)
S5: (Zwickau Altenburg -) ZVG Regis-Breitingen Böhlen Markkleeberg Leipzig Hbf Leipzig/Halle
Flughafen - ZVG (Halle Hbf)
max. Linienlänge
1
im ZVNL [km]
54
Eisenbahnverkehrsunternehmen
DB Regio AG
* überregionale
Bedeutung
(Verbindung zu
anderen
Oberzentren)
**
Schmalspurbahn
* nach Halle, nach
Zwickau
S5X: (Zwickau Altenburg -) ZVG Böhlen Markkleeberg Leipzig Hbf Leipzig/Halle
Flughafen
Döllnitzbahn
502
Oschatz - Mügeln Glossen
Oschatz - Mügeln:
12
Döllnitzbahn GmbH
**
3
Fahrten je
Richtung Mo-Fr
Fahrten je
Richtung Sa
Fahrten je
Richtung So/Ft
(vereinfacht)
Abschnitt ZVG
Süd – LeipzigConnewitz
Von ZVG 38
Fahrten
Von LeipzigConnewitz 38
Fahrten
Abschnitt ZVG
Süd – LeipzigConnewitz
Von ZVG 39
Fahrten
Von LeipzigConnewitz 39
Fahrten
Abschnitt ZVG
Süd – LeipzigConnewitz
Von ZVG 39
Fahrten
Von LeipzigConnewitz 39
Fahrten
Abschnitt LeipzigConnewitz –
Leipzig/Halle
Flughafen
Von LeipzigConnewitz 42
Fahrten
Von Leipzig/Halle
Flughafen 44
Fahrten
Abschnitt LeipzigConnewitz –
Leipzig/Halle
Flughafen
Von LeipzigConnewitz 44
Fahrten
Von Leipzig/Halle
Flughafen 46
Fahrten
Abschnitt LeipzigConnewitz –
Leipzig/Halle
Flughafen
Von LeipzigConnewitz 44
Fahrten
Von Leipzig/Halle
Flughafen 46
Fahrten
Abschnitt
Leipzig/Halle
Flughafen – ZVG
Nordwest
Von Leipzig/Halle
Flughafen 22
Fahrten
Von ZVG 21
Fahrten
Abschnitt
Leipzig/Halle
Flughafen – ZVG
Nordwest
Von Leipzig/Halle
Flughafen 22
Fahrten
Von ZVG 21
Fahrten
Abschnitt
Leipzig/Halle
Flughafen – ZVG
Nordwest
Von Leipzig/Halle
Flughafen 22
Fahrten
Von ZVG 21
Fahrten
Einzelne Fahrten
Nur an
ausgewählten
Terminen
Nur an
ausgewählten
Terminen
2
Grundtakt
ZVG Nordwest Leipzig/Halle
Flughafen stündlich
(S5), Leipzig/Halle
Flughafen - ZVG
Süd halbstündlich
(S5, S5X je
stündlich, durch
Überlagerung
halbstündlich,
Einschränkungen
für kleinere
Stationen durch
anderes
Haltemuster im
Südabschnitt S5
vs. S5X)
/
Bedienungszeitraum
Fahrzeiten
Mittelzentrum
Oberzentrum
Leipzig (Hbf)
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
ab Leipzig Hbf bis
Regis-Breitingen:
5:09/00:03 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
bis Leipzig Hbf von
Regis-Breitingen:
4:44/23:07 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
ab Leipzig Hbf bis
Leipzig/Halle
Flughafen:
3:11/00:27 Uhr
Erster/Letzter
täglich
verkehrender Zug
bis Leipzig Hbf von
Leipzig/Halle
Flughafen:
4:24/00:19 Uhr
Siehe Fahrplan
Markkleeberg: 15
Min. (Pkw 15 Min.)
/
Quelle: MDV, Stand 01/2016.
14
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Anlage 10: B – Liniencharakterisierung (Quelle: MDV, Stand: 12/2016)
15
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte
im Gebiet des ZVNL
(gemäß Leitlinie für das betriebliche
Leistungsangebot im MDV)
16
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte
im Gebiet des ZVNL
(gemäß Leitlinie für das betriebliche
Leistungsangebot im MDV)
17
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte
im Gebiet des ZVNL
(gemäß Leitlinie für das betriebliche
Leistungsangebot im MDV)
18
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte
im Gebiet des ZVNL
(gemäß Leitlinie für das betriebliche
Leistungsangebot im MDV)
19
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte
im Gebiet des ZVNL
(gemäß Leitlinie für das betriebliche
Leistungsangebot im MDV)
20
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte
im Gebiet des ZVNL
(gemäß Leitlinie für das betriebliche
Leistungsangebot im MDV)
21
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte
im Gebiet des ZVNL
(gemäß Leitlinie für das betriebliche
Leistungsangebot im MDV)
22
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte
im Gebiet des ZVNL
(gemäß Leitlinie für das betriebliche
Leistungsangebot im MDV)
23
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte
im Gebiet des ZVNL
(gemäß Leitlinie für das betriebliche
Leistungsangebot im MDV)
24
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte
im Gebiet des ZVNL
(gemäß Leitlinie für das betriebliche
Leistungsangebot im MDV)
25
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte
im Gebiet des ZVNL
(gemäß Leitlinie für das betriebliche
Leistungsangebot im MDV)
26
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
27
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte
im Gebiet des ZVNL
(gemäß Leitlinie für das betriebliche
Leistungsangebot im MDV)
28
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte
im Gebiet des ZVNL
(gemäß Leitlinie für das betriebliche
Leistungsangebot im MDV)
29
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte
im Gebiet des ZVNL
(gemäß Leitlinie für das betriebliche
Leistungsangebot im MDV)
30
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
31
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Anlage 11:
Nahverkehrsplan 2017
Einsteiger an SPNV-Stationen im ZVNL
Summe
69.008
53.006
44.830
Einsteiger
Mo-Fr
Einsteiger
Sa
pro Tag
Einsteiger
SoF
W[Sa]
Sa [F]
So + F
Leipzig Hbf (Tiefgleise)
11.930
10.021
9.121
Leipzig Hbf
10.684
10.152
8.445
Leipzig Markt
4.168
3.928
2.162
Leipzig Wilhelm-Leuschner-Platz
3.208
2.228
1.429
Leipzig Bayer Bf
2.721
1.819
1.555
Leipzig MDR
1.621
1.206
1.071
Schkeuditz
1.555
1.113
785
Delitzsch unt Bf
1.546
760
837
Leipzig Messe
1.277
743
2.521
Borsdorf (Sachs)
1.067
714
435
Markkleeberg
1.066
807
554
Leipzig/Halle Flughafen
1.033
791
1.120
Leipzig-Gohlis
1.022
609
546
Wurzen
1.002
872
569
Leipzig-Connewitz
974
792
663
Leipzig-Stötteritz
943
780
593
Eilenburg
900
604
513
Leipzig-Engelsdorf
857
619
357
Torgau
826
534
478
Borna (b Leipzig)
811
486
400
Leipzig Allee Center
788
652
371
Böhlen (b Leipzig)
753
472
345
Leipzig Nord
722
433
346
Leipzig Miltitzer Allee
712
527
412
Bad Lausick
664
421
272
Geithain
654
478
337
Grimma ob Bf
644
357
343
Leipzig-Möckern
641
310
291
Leipzig Grünauer Allee
573
373
282
Leipzig-Leutzsch
555
387
322
Leipzig-Wahren
553
369
274
Leipzig Völkerschlachtdenkmal
541
523
390
Taucha (b Leipzig)
530
378
267
Markkleeberg Nord
511
419
284
Leipzig Coppiplatz
502
373
331
Zugangsstelle
32
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Einsteiger
SoF
W[Sa]
Einsteiger
Sa
pro Tag
Sa [F]
Leipzig-Plagwitz
482
326
272
Oschatz
477
471
276
Naunhof
463
308
214
Machern (Sachs)
419
313
240
Leipzig Olbrichtstraße
413
187
147
Neukieritzsch
387
362
295
Schkeuditz West
371
170
158
Rackwitz (b Leipzig)
349
190
208
Beucha
343
180
104
Leipzig Slevogtstraße
342
248
179
Eilenburg Ost
306
166
129
Gerichshain
299
200
143
Leipzig Karlsruher Straße
278
202
174
Markkleeberg-Großstädteln
275
221
147
Leipzig-Lindenau
272
191
174
Zschortau
234
134
147
Pegau
221
128
106
Anger-Crottendorf
208
156
133
Markranstädt
207
87
100
Leipzig-Thekla
204
161
120
Dahlen (Sachs)
201
143
157
Leipzig-Lützschena
185
121
83
Bennewitz
185
156
106
Mockrehna
181
107
98
Gaschwitz
177
127
104
Delitzsch ob Bf
157
46
45
Leipzig-Knauthain
157
75
59
Regis-Breitingen
144
102
93
Großdeuben
132
91
67
Frohburg
126
110
108
Altenbach
122
100
78
Doberschütz
120
72
67
Jesewitz (b Leipzig)
117
90
73
Narsdorf
116
54
80
Leipzig-Paunsdorf
108
66
44
Leipzig-Heiterblick
106
47
22
Lobstädt
104
82
66
Leipzig-Liebertwolkwitz
101
75
53
Beilrode
93
57
59
Zugangsstelle
Einsteiger
Mo-Fr
So + F
33
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Einsteiger
SoF
W[Sa]
Einsteiger
Sa
pro Tag
Sa [F]
Großlehna
90
55
34
Großsteinberg
87
53
27
Leipzig-Sellerhausen
86
69
61
Kühren
77
68
58
Leipzig-Miltitz
76
27
53
Leipzig-Holzhausen
70
55
39
Otterwisch
60
41
27
Oberholz
57
46
37
Deutzen
55
63
41
Tanndorf
54
23
18
Großbothen
53
41
16
Belgershain
51
31
30
Zwenkau-Großdalzig
47
30
24
Leipzig-Werkstättenstraße
43
15
9
Pönitz (b Leipzig)
41
31
23
Hopfgarten (Sachs)
35
20
12
Neukirchen-Wyhra
34
30
29
Leipzig-Mölkau
34
30
15
Petergrube
33
23
21
Leipzig-Rückmarsdorf
32
6
32
Böhlen Werke
26
14
8
Großpösna
25
20
15
Klitschmar
23
6
10
Kyhna
19
8
5
Hohenroda
15
6
12
Lauterbach-Steinbach
15
15
5
Kämmereiforst
14
8
8
Tautenhain
13
12
2
Krensitz
11
10
6
Zugangsstelle
Einsteiger
Mo-Fr
So + F
34
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Anlage 12: Tarifzonenplan des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes
35
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Anlage 13: Übersicht zu den Fahrpreisen im Mitteldeutschen Verkehrsverbund, gültig: ab August 2017
36
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Anlage 14: MDV-Tarif Stand August 2017 – Zusammenfassung
Folgende Grundarten von Fahrscheinen stehen den Fahrgästen zur Verfügung:
Einzel- und 4-Fahrtenkarten für Kurzstrecken
Einzel- und 4-Fahrtenkarten für Erwachsene und Kinder von 6 bis 13 Jahren
flexible Tageskarten für 1-5 Erwachsene sowie Tageskarte Kind,
flexible Monatskarten, Wochenkarten für Erwachsene, Auszubildende,
Schüler und Studenten
Leipzig-Pass-MobilCard (auch im Abonnement) für Fahrten in der Tarifzone
Leipzig,
differenzierte Abonnements (Abo Light, Basis, Premium, Senior, Azubi)4.
Darüber hinaus werden folgende Fahrausweise für spezifische Zielgruppen
angeboten:
MDV-Semesterticket (verbundweite Gültigkeit für Studenten bestimmter
Hochschulen),
Schülerzeitkarten oder Schülerregionalkarten (ähnliches Angebot wie Abo
Azubi jedoch für Schüler),
SchülerMobilCard bzw. SchülerCard (Angebot für Schüler in der Stadt
Leipzig, gültig: Tarifzone Leipzig & einer frei wählbaren angrenzenden Zone),
Job-Tickets (individuelle Vereinbarungen zwischen Verkehrsunternehmen
und Unternehmen, Behörden und Institutionen für deren Mitarbeiter),
Kombitickets (Eintrittskarten für Veranstaltungen wie Theater oder Messen
und gleichzeitige Fahrausweis für bestimmte Tarifzonen).
4
Die verschiedenen ABO Angebote und deren Bedingungen sind unter folgendem Link näher erläutert:
https://www.mdv.de/site/uploads/ABO-Bedingungen.pdf,
37
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Die Möglichkeit einer kostenfreien Beförderung besteht für:
Kinder bis zur Einschulung
mobilitätseingeschränkte Personen mit Schwerbehindertenausweis
Mitfahrer bestimmter Abo-Karten-Besitzer an bestimmten Verkehrstagen und
-zeiten
Fahrräder in S-Bahnen und Nahverkehrszügen.
Innerhalb
des
Verbundgebietes
des
MDV
gelten
zudem
folgende
Sonderregelungen:
Anerkennung des City-Tickets der Deutschen Bahn AG (mit BahnCard
erworbene DB-Fernverkehrsfahrkarte mit einer Reiseweite über 100 km und
auf der der Gültigkeitsbereich der Stadttarifzone Leipzig durch den Aufdruck
„+City“ vermerkt ist)
Nutzung aller Verbundverkehrsmittel in den City-Tarifgebieten für Inhaber
der BahnCard100
Gültigkeit von ermäßigten Fahrausweisen im SPNV, die gegen die Vorlage
von BahnCards ausgegeben werden
Dampfzuschlag zzgl. der MDV-Fahrkarte bei fahrplanmäßigen Fahrten von
Dampfzügen der Döllnitzbahn an ausgewählten Terminen
Gültigkeit haben zudem bspw. das Länderticket für Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen, das „Schönes-Wochenend-Ticket, das „Quer durchs
Land Ticket“ der Deutschen Bahn AG sowie sachsenweit gültige
Semestertickets.
38
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Anlage 15: Fahrkartenautomaten: Standorte differenziert nach Verkehrsunternehmen
Haltepunkte mit
Verkehrsunternehmen
Hinweis
Fahrkartenautomat
Leipzig Hbf
Abellio Rail Mitteldeutschland
Halle Hbf
In allen Zügen des
Verkehrsunternehmens Abellio
befinden sich Ticketautomaten.
Markranstädt
Leipzig Hbf
Transdev Regio Ost GmbH Mitteldeutsche Regiobahn
Bad Lausick
Erfurter Bahn GmbH
Döllnitzbahn GmbH
DB Regio Südost –
DB Regio AG
Keine eigenen
Fahrkartenautomaten.
Keine eigenen
Fahrkartenautomaten.
Beilrode
Beucha
Böhlen (bei Leipzig)
Böhlen Werke
Borna (bei Leipzig)
Borsdorf
Dahlen (Sachs)
Delitzsch ob Bf
Delitzsch unt Bf
Doberschütz
Eilenburg
Eilenburg Ost
Engelsdorf
Frohburg
Geithain
Grimma ob Bf
Großsteinberg
Jesewitz (bei Leipzig)
Kühren
Leipzig Allee-Center
Leipzig Bayrischer Bahnhof
Leipzig Coppiplatz
Leipzig Markt
Leipzig MDR
Leipzig Messe
Leipzig Miltitzer Allee
Leipzig Nord
Leipzig Olbrichtstraße
Leipzig Slevogtstraße
Leipzig
Völkerschlachtdenkmal
Leipzig Wilhelm-LeuschnerPlatz
Leipzig/Halle Flughafen
Leipzig-Connewitz
Die Fahrkartenautomaten der DB
Regio Südost können mitgenutzt
werden. Siehe: DB Regio Südost.
Ein Kauf einer Fahrkarte ist auch im
Zug beim Zugpersonal möglich,
sofern kein Kauf am Zustiegsort
möglich ist (kein oder defekter
Fahrkartenautomat / keine
Vorverkaufsstelle)
Der Kauf eines Tickets ist im Zug
am Fahrkartenautomaten möglich.
Der Kauf von Tickets ist nur bei den
Zugbegleitern möglich.
39
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Verkehrsunternehmen
Nahverkehrsplan 2017
Haltepunkte mit
Fahrkartenautomat
Hinweis
Leipzig-Gohlis
Leipzig-Heiterblick
Leipzig-Lützschena
Leipzig-Plagwitz
Leipzig-Sellerhausen
Leipzig-Stötteritz
Leipzig-Thekla
Leipzig-Wahren
Lobstädt
Machern (Sachsen)
Markkleeberg
Markkleeberg Nord
Markkleeberg-Gaschwitz
Markkleeberg-Großstädteln
Mockrehna
Naunhof
Neukieritzsch
Oschatz
Pönitz (bei Leipzig)
Rackwitz (bei Leipzig)
Regis-Breitingen
Schkeuditz
Schkeuditz West
Taucha (bei Leipzig)
Torgau
Wurzen
Zschortau
Quelle: Mitteldeutscher Verkehrsverbund, Stand: 01/2016.
40
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Anlage 16: Übersicht SPNV-Stationen
Bahnsteighöhe 55cm
barrierefreier
Zugang zum
Bahnsteig
Vorplatz
umgestaltet
B+RStellplätze
P+RStellplätze
Leipzig Thekla
nein
2 von 3
Gleisen nur
stufenfrei
nein
0
0
6
Leipzig Heiterblick
nein
nur stufenfrei
kein Vorplatz
0
0
215
8
Taucha (b Leipzig)
nein
nur stufenfrei
ja
30
22
215
10
Pönitz (b Leipzig)
nein
nur stufenfrei
nein
0
0
KBS
km
215
0
215
Station
215
17
Jesewitz (b Leipzig)
nein
nur stufenfrei
nein
7
(weitere 13
in Planung)
10
(weitere 31
PKW- und 3
KradStellplätze in
Planung)
215
25
Eilenburg
nein
nein
ja
120
87
215
27
Eilenburg Ost
nein
nur stufenfrei
nein
51
20
215
33
Doberschütz
ja
nur stufenfrei
ja
20
39
215
39
Mockrehna
ja /nein
ja/nein
ja
40
65
215
52
Torgau
nein
ja
ja
160
194
215
57
Beilrode
nein
ja/nein
nein
12
7
(Ausbau im
Zuge der
Gestaltung
Bahnhofsvorplatz)
219
18
Klitschmar
nein
nur stufenfrei
nein
0
0
219
21
Kyhna
nein
nur stufenfrei
nein
0
0
219
27
Delitzsch ob Bf
ja
nur stufenfrei
ja
20
6
219
33
Hohenroda
nein
nur stufenfrei
nein
0
0
219
35
Krensitz
nein
nur stufenfrei
nein
0
0
219
41
Kämmereiforst
nein
nur stufenfrei
nein
8
0
253
12
Delitzsch unt Bf
ja
ja
ja
440
131
253
17
Zschortau
ja
ja
nein
7
(weitere 52
in Planung)
10
(weitere 44 in
Planung)
253
22
Rackwitz
ja
nein
ja
32
24
253
27
Leipzig Messe
ja
ja
kein Vorplatz
22
1.224
500
3
Leipzig Sellerhausen
ja
ja
kein Vorplatz
10
0
500
5
Leipzig Paunsdorf
ja
ja
nein
10
0
500
6
Engelsdorf
ja
ja
kein Vorplatz
30
37
41
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Bahnsteighöhe 55cm
barrierefreier
Zugang zum
Bahnsteig
Vorplatz
umgestaltet
B+RStellplätze
P+RStellplätze
Borsdorf (Sachs)
ja
ja
nein
160
28
15
Gerichshain
ja
ja
nein
30
0
500
18
Machern (Sachs)
76 cm
ja
nein
44
80
500
21
Altenbach
76 cm
nur stufenfrei
nein
11
0
500
23
Bennewitz
ja
nein
nein
20
0
KBS
km
500
11
500
Station
500
26
Wurzen
ja
ja
ja
180
36 und
gebührenpflichtige der
DB
500
33
Kühren
ja
ja
kein Vorplatz
20
38
500
43
Dahlen (Sachs)
ja
ja
ja
15
95
500
53
Oschatz DB
76 cm
ja
ja
148
126
(weitere 62 in
Planung)
501.1
2
Leipzig MDR
ja
ja
kein Vorplatz
0
0
501.1
3
Leipzig Bayrischer
Bahnhof
ja
ja
kein Vorplatz
0
0
501.1
4
Leipzig Wilhelm
Leuschner Platz
ja
ja
kein Vorplatz
0
0
501.1
5
Leipzig Markt
ja
ja
kein Vorplatz
0
0
1.260
501.1
6
Leipzig Hbf
ja
ja
kein Vorplatz
800
(40
überdacht)
501.1
7
Leipzig Gohlis
ja
ja
kein Vorplatz
10
0
501.1
8
Leipzig Nord
ja
ja
kein Vorplatz
0
0
501.1
9
Leipzig Coppiplatz
ja
ja
kein Vorplatz
10
0
501.1
10
Leipzig Möckern
ja
ja
kein Vorplatz
20
0
501.1
11
Leipzig Leutzsch
ja
kein Vorplatz
10
0
501.1
14
Leipzig Lindenau
ja
ja
kein Vorplatz
38
0
501.1
15
Leipzig Plagwitz
ja
ja
nein
20
0
501.1
16
Leipzig Grünauer
Allee
ja
ja
kein Vorplatz
0
0
501.1
17
Leipzig Allee-Center
ja
ja
kein Vorplatz
90
0
501.1
18
Leipzig Karlsruher
Straße
ja
ja
kein Vorplatz
0
0
501.1
19
Leipzig Miltitzer Allee
ja
ja
kein Vorplatz
30
300
501.2
5
Leipzig AngerCrottendorf
ja
nein
kein Vorplatz
0
0
501.2
7
Leipzig
Völkerschlachtdenkmal
ja
ja
kein Vorplatz
10
600
42
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Bahnsteighöhe 55cm
barrierefreier
Zugang zum
Bahnsteig
Vorplatz
umgestaltet
B+RStellplätze
P+RStellplätze
MarkkleebergGroßstädteln
ja
nein
kein Vorplatz
29
50
15
MarkkleebergGaschwitz
nein
nein
ja
0
0
501.2
17
Großdeuben
nein
nein
kein Vorplatz
0
0
501.2
23
Böhlen Werke
nein
nein
kein Vorplatz
28
0
501.2
27
Neukieritzsch
nein
2 von 4
Gleisen nur
stufenfrei
ja
40
40
501.2
31
Lobstädt
ja
nein
nein
10
0
504
20
Leipzig/HalleFlughafen
ja
ja
kein Vorplatz
8
0
505
18
Schkeuditz West
ja
ja
kein Vorplatz
30
19
505
20
Schkeuditz
ja
ja
kein Vorplatz
80
107
505
25
Leipzig Lützschena
ja
ja
ja
10
3
505
28
Leipzig Wahren
ja
ja
nein
0
0
505
30
Leipzig Slevogtstraße
ja
ja
kein Vorplatz
0
0
505
31
Leipzig Olbrichtstraße
ja
ja
kein Vorplatz
0
0
506
15
Beucha
ja
ja
ja
64
23
506
20
Naunhof
ja
ja
ja
73
45
506
25
Großsteinberg
nein
nur stufenfrei
ja
40
12
ja (nur
Bahnsteig
2)
nur stufenfrei
ja
52
33
(Bahnhofsvorplatzumgestaltung in
Planung)
nein
1 von 3
Gleisen nur
stufenfrei
nein
100
0
KBS
km
Station
501.2
14
501.2
506
31
Grimma ob Bf
506
38
Großbothen
nein
nein
nein
6
0
(Bereitstellung
mit Neubau
Buswendeschleife in
Planung)
2 von 3
1 von 3
Gleisen nur
stufenfrei
ja
102
82
nein
nur stufenfrei
kein Vorplatz
0
0
Neukirchen-Wyhra
ja
ja
kein Vorplatz
12
10
8
Frohburg
ja
ja
ja
48
35
525
5
Engelsdorf
Werkstätten
nein
nur stufenfrei
nein
0
0
525
7
Leipzig Mölkau
ja
ja
kein Vorplatz
12
0
506
46
Tanndorf
507
0
Borna (b Leipzig)
507
3
Petergrube
507
5
507
43
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Bahnsteighöhe 55cm
barrierefreier
Zugang zum
Bahnsteig
Vorplatz
umgestaltet
B+RStellplätze
P+RStellplätze
Leipzig Holzhausen
ja
ja
kein Vorplatz
0
0
12
Leipzig
Liebertwolkwitz
ja
nein
nein
13
8
535
14
Großpösna
nein
nur stufenfrei
kein Vorplatz
0
0
525
16
Oberholz
ja
ja
ja
26
13
525
20
Belgershain
ja
ja
nein
12
0
525
26
Otterwisch
ja
ja
kein Vorplatz
16
15
525
29
Lauterbach-Steinbach
nein
nur stufenfrei
nein
3
0
525
33
Bad Lausick
ja
ja
ja
44
26
525
38
Hopfgarten
nein
nur stufenfrei
kein Vorplatz
0
0
525
40
Tautenhain
nein
nur stufenfrei
kein Vorplatz
0
0
525
44
Geithain
ja
ja
ja
84
60
525
50
Narsdorf
ja
ja
kein Vorplatz
18
39
530
6
Leipzig Stötteritz
ja
ja
kein Vorplatz
0
0
530
9
Leipzig Connewitz
ja
ja
kein Vorplatz
10
0
530
12
Markkleeberg
ja
ja
ja
40
20
29
(Bahnhofsvorplatz mit
Erweiterung
P+R in
Planung)
KBS
km
525
9
525
Station
ja
ja
ja
60
(Bahnhofsvorplatz mit
Erweiterung
B+R in
Planung)
Deutzen
nein
nur stufenfrei
kein Vorplatz
18
10
34
Regis-Breitingen
nein
nur stufenfrei
ja
45
10
550
16
Leipzig Knauthain
nein
nur stufenfrei
ja
145
30
550
21
Knautnaundorf
nein
nein
kein Vorplatz
0
0
550
25
Groß Dalzig
nein
nur stufenfrei
nein
0
0
550
30
Pegau
nein
Gleis 1 von 2
nur stufenfrei
nein
40
8
582
9
Leipzig Rückmarsdorf
nein
Gleis 1 von 2
nur stufenfrei
nein
0
0
582
12
Leipzig-Miltitz
nein
nur stufenfrei
nein
0
0
582
15
Markranstädt
ja
nein
ja
28
63
582
19
Großlehna
nein
nur stufenfrei
kein Vorplatz
0
0
ja
ja
kein Vorplatz
20
0
530
20
Böhlen (b Leipzig)
530
31
530
530
Markkleeberg Nord
44
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Anlage 17:
Nahverkehrsplan 2017
Entwicklung der SPNV-Nachfrage je Linie [Pkm]
Entwicklung 2016 - 2025
Entw. Lbf
(Mo-Fr)
[%]
+6%
Lbf 2025
(Mo-Fr)
[abs.]
170
Entw. Pkm
(Mo-Fr)
[%]
+4%
RB 113
-2%
-22
-9%
RE 6
+0%
0
+0%
RB 110
+6%
202
+6%
3.800
RB 75
+36%
320
+33%
5.000
RE 10
+2%
54
+1%
1.300
RE 13
+3%
31
+2%
700
RE 50
+19%
861
+26%
42.800
S1
+12%
1.322
+7%
5.600
S2
+8%
549
+4%
5.400
S3
+9%
1.933
+7%
32.400
S4
+9%
950
+7%
10.300
S5
+1%
106
+2%
3.900
S 5x
+2%
95
+5%
6.700
RE15/17
+6%
186
+7%
5.900
Döllnitzbahn
+13%
17
+19%
100
Gesamt
+6,7%
5.802
+4,9%
127.500
Linie
EB
Pkm 2025
(Mo-Fr)
[abs.]
4.800
prognostizierter leichter
-1.500 Bevölkerungsrückgang der
Orte entlang dieser Strecke
300
Lbf:
Linienbeförderungsfälle (je Linie beförderte Fahrgäste)
Pkm: Personenkilometer
45
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Anlage 18:
Nahverkehrsplan 2017
Entwicklung der SPNV-Nachfrage an ausgewählten Querschnitten
Prognosenullfall
Sachsen-Anhalt
Bitterfeld
Falkenberg
Brandenburg
Torgau
0,4
Leipzig Messe
5,3
19,7
Leipzig Wahren
Eilenburg
Leutzsch
Paunsdorf Engelsdorf
20,1
Plagwitz
Miltitzer
Allee
Leipzig MDR
10,3
6,3
Oschatz
5,1
8,3
4,0
Stötteritz
Grimma ob Bf
1,6
9,1
Pegau
Wurzen
Beucha
4,0
Connewitz
5,1
Neukieritzsch
Zeitz
Großbothen
Bad Lausick
3,4
Markkleeberg
7,4
Weißenfels
13,0 12,1
3,8
3,5
Borsdorf
Leipzig Hbf
12,1
2,1
1,4
LeipzigMöckern
Leipzig Nord
5,8
Markranstädt
7,9
Taucha
2,6
Schkeuditz
6,5
5,8
1,8
Halle Hbf
Flughafen Leipzig/Halle
12,8
4,9
Gröbers
0,4
Delitzsch un Bf
1,9
0,6
Borna
Geithain
Altenburg
Werdau/
Zwickau
Chemnitz
Thüringen
46
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Anlage 18:
Nahverkehrsplan 2017
Entwicklung der SPNV-Nachfrage an ausgewählten Querschnitten
Prognoseplanfall
Sachsen-Anhalt
Bitterfeld
Falkenberg
Brandenburg
Torgau
0,4
6,8
23,0
Leutzsch
5,0
Paunsdorf
Plagwitz
Miltitzer
Allee
Borsdorf
Wurzen
10,9
7,3
Oschatz
5,4
8,3
4,0
Beucha
4,6
Connewitz
Stötteritz
Grimma ob Bf
9,7
1,5
5,1
Neukieritzsch
Zeitz
Großbothen
Bad Lausick
3,4
Markkleeberg
7,7
Weißenfels
13,0 12,2
Leipzig MDR
Pegau
Engelsdorf
Leipzig Hbf
11,3
2,1
1,5
LeipzigMöckern
Taucha
Leipzig Nord
23,8
Markranstädt
8,1
11,9
6,7
2,6
Leipzig Wahren
Leipzig Messe
1,8
Schkeuditz
Eilenburg
3,8
Halle Hbf
9,1
Flughafen Leipzig/Halle
15,3
8,0
Gröbers
0,4
Delitzsch un Bf
1,7
0,5
Borna
Geithain
Altenburg
Werdau/
Zwickau
Chemnitz
Thüringen
47
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Groitzsch/Pegau
(Verbund)
Markranstädt
Taucha
19
71
31
66
44
45
49
63
59
87
45
69
46
21
48
74
74
24
31
46
30
14
94
7
15
52
61
81
77
54
64
97
83
26
17
15
33
73
68
62
46
47
65
62
12
15
55
39
48
86
29
69
26
44
67
76
84
57
107
72
101
94
72
16
69
53
62
70
43
113
61
85
78
58
12
72
42
13
75
33
53
34
32
51
63
94
78
72
58
48
23
115
31
96
7
69
114
99
81
55
108
83
67
42
48
85
73
49
55
50
Frohburg
Dahlen
Böhlen/
Zwenkau
(Verbund)
Brandis/
Naunhof
(Verbund)
Bad Lausick
Wurzen
Torgau
46
111
47
21
112
113
63
74
35
15
59
81
47
43
101
75
103
92
8
68
31
70
48
43
45
89
63
17
86
58
71
52
66
74
91
100
100
17 26
23
73 32 87
57 50
73
42 72
53
44
24 11
47 52
50
16 92
45
65 62
53
89 94
75
75
28
68
45
32 59
70
50
65
46
9
63
38
46
83
6
111
95
41
64
68
76
81
51
125
109
59
11
86
77
48
87
24
8
59
40
99
61
72
26
34
105
89
7
80
77
53
49
46
34
77
74
71
65
32
35
91
88
39
59
56
53
88
56
61
69
66
41
35 71
58
68
42 65
85
82
85
62
55
62
86
38
23
9
35
97
85
90
70
71
Schkeuditz
Oschatz
Markkleeberg
Grimma
68
79
64
26
99
58
101
75
39
76
13
25
33
47
57
Taucha
Geithain
32
73
74
64
Markranstädt
Frohburg
24
84
20
Groitzsch/
Pegau
(Verbund)
Dahlen
17
68
Geithain
Böhlen/Zwenkau
(Verbund)
40
Eilenburg
Beförderungs- Leipzig
zeit in Min.
Hbf
Leipzig Hbf
Borna
39
Delitzsch
18
Eilenburg
21
Grimma
35
Markkleeberg
13
Oschatz
36
Schkeuditz
17
Torgau
43
Wurzen
19
Bad Lausick
21
Brandis/Naunhof
23
(Verbund)
Delitzsch
Matrix Beförderungszeit Zentrale Orte
Borna
Anlage 19:
Nahverkehrsplan 2017
22
13
46
55
66
7
77
43
78
60
51
29
49
91
7
75
78
84
98
64 66
65
35
5
120
83
67
50 122
11
84
80
27
54
52
77
93
65
70
60
63
49
48
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Anlage 19:
Nahverkehrsplan 2017
Matrix Beförderungszeit Zentrale Orte
Halle Dessau Chemnitz
Leipzig
Hbf
31
44
65
Jena
Dresden
Erfurt
Cottbus
77
85
90
112
Halle
32
-
-
-
-
-
-
-
Dessau
45
-
-
-
-
-
-
-
Chemnitz
59
-
-
-
-
-
-
-
Jena
76
-
-
-
-
-
-
-
Dresden
88
-
-
-
-
-
-
-
Erfurt
89
-
-
-
-
-
-
-
Cottbus
110
-
-
-
-
-
-
-
LEGENDE:
Fahrtzeiten schnellste
Verbindung im
Zeitfenster 6-9 Uhr
Nur
Busverbindung
Zug+
Busverbindung
Mindeststandard
Verbindungsqualität
Relation Beförderungszeit [min]
Mittelzentrum Oberzentrum
60 o.k.
Grundzentrum Oberzentrum
90 o.k.
Mittelzentrum Mittelzentrum
60 o.k.
Grundzentrum Mittelzentrum
45 o.k.
Grundzentrum Grundzentrum
Oberzentrum Vorgaben werden tlw.
Oberzentrum
var. noch nicht erreicht
49
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
23
23
21
S3, S5, S5X
Markkleeberg
77
38
44
35
22
RE50, S4
Oschatz
20
20
20
19
33
20
S3
Schkeuditz
40
38
38
36
22
39
21
RE10, S4
Torgau
28
28
21
28
16
28
28
28
S4, RE50
Wurzen
38
38
37
37
22
55
20
37
28
RE6, MRB113
35
21
34
25
23
23
20
34
19
35
23
23
23
21
22
23
19
23
21
23
71
38
44
35
22
73
20
37
26
38
39
22
RE50, S4
Bad Lausick
Brandis/Naunhof
(Verbund)
Böhlen/Zwenkau
(Verbund)
Dahlen
20
20
20
19
33
20
20
20
22
20
20
19
20
S3
Frohburg
36
20
35
35
32
36
32
20
33
35
20
30
20
35
49
20
44
36
22
39
22
30
26
47
29
21
21
22
20
19
19
19
19
19
19
17
19
19
19
18
19
19
17
32
19
20
20
20
20
19
20
19
33
20
20
19
19
20
19
32
20
19
42
37
51
36
20
36
21
37
27
37
20
20
37
21
34
36
19
RB 110
S5, S3, S5X
S3, MRB113, RE6 Geithain
Groitzsch/Pegau
EB
(Verbund)
Markranstädt
SE 15, RE 17
S4, RE10
Taucha
39
45
44
22
77
21
40
27
76
35
22
75
21
35
46
19
20
36
36
35
22
38
20
37
26
38
21
21
38
20
18
19
19
19
35
23
22
45
19
39
22
43
22
22
45
19
32
36
19
20
50
21
40
22
37
27
38
20
21
38
21
34
36
19
20
37
23
19
23
21
23
23
23
23
19
33
23
19
18
21
20
37
26
38
39
22
74
20
18
22
19
19
36
20
22
20
20
19
20
20
32
21
18
19
19
27
39
35
22
39
21
18
31
19
21
36
28
20
15
28
28
34
28
19
19
28
24
22
55
20
32
38
19
21
37
21
37
20
19
29
19
19
20
23
19
33
23
19
18
21
20
18
22
19
19
36
32
21
18
19
19
18
35
34
35
19
19
36
18
19
Brandis/
Naunhof
(Verbund)
Böhlen/
Zwenkau
(Verbund)
Taucha
21
Markranstädt
Grimma
Groitzsch/
Pegau
(Verbund)
RB 110
Geithain
22
Frohburg
38
Dahlen
45
Bad Lausick
Eilenburg
Wurzen
RE10, S4
Torgau
38
Schkeuditz
45
Oschatz
Delitzsch
Markkleeberg
38
S2, RE13
Grimma
S3 und RE
Borna
Eilenburg
Fahrten/Tag
Leipzig
Delitzsch
Linien
Borna
Matrix Bedienhäufigkeit Zentrale Orte
Leipzig
Anlage 20:
23
20
19
50
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Anlage 20:
Nahverkehrsplan 2017
Matrix Bedienhäufigkeit Zentrale Orte
LEGENDE:
Leipzig
Leipzig
S3, S5
Halle
S2,
RE 13
Dessau
RE 6
Chemnitz
SE 15
Jena
RE 50
Dresden
RE 17
Erfurt
RE 10
Cottbus
Halle
62
Dessau
26
Chemnitz
Jena
Dresden
Erfurt
Cottbus
8 ohne
Umstieg
+ 20 mit
1 Umstieg
18
8 ohne
Umstieg
+ 26 x mit
1 Umstieg
8 ohne
Umstieg
+ 9 x mit
1 Umstieg
17
Zeitraum: MontagFreitag
Relation
Mittelzentrum Oberzentrum
Grundzentrum Oberzentrum
Mittelzentrum Mittelzentrum
62
-
-
-
-
-
-
-
26
-
-
-
-
-
-
-
17
8 ohne
Umstieg
+ 20 mit
1 Umstieg
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
18
8 ohne
Umstieg
+ 26 x mit
1 Umstieg
8 ohne
Umstieg
+ 9 x mit
1 Umstieg
-
-
-
-
-
-
-
Grundzentrum Mittelzentrum
Grundzentrum Grundzentrum
-
-
-
-
-
-
-
Oberzentrum Oberzentrum
-
-
-
-
-
-
-
Mindeststandard
Verbindungsqualität
Bedienungshäufigkeit [Fahrtenpaare]
17 o.k.
7 o.k.
10 o.k.
7 o.k.
17 o.k.
51
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Anlage 21:
Nahverkehrsplan 2017
Leitfaden für die Barrierefreiheit
als gesondertes Dokument zum Nahverkehrsplan beigefügt
52
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Nahverkehrsplan 2017
Anlage 22: Prüfaufträge des ZVNL während der Gültigkeitsdauer der Fortschreibung
des Nahverkehrsplans
lfd.
Nr.
Kapitel NVP
Prüfauftrag
1
4.2.1 Zielnetz 2018+
2
4.2.1 Zielnetz 2018+
3
4.2.1 Zielnetz 2018+
4
4.2.1 Zielnetz 2018+
5
4.2.2 Zielnetz 2025+
6
4.2.2 Zielnetz 2025+
7
4.2.2 Zielnetz 2025+
8
4.2.3 Prüfaufträge
Zielnetz 2025+
9
4.2.3 Prüfaufträge
Zielnetz 2025+
4.3 Maßnahmenprogramm
Infrastruktur
Prüfung S 1:
Prüfen eines 60-Minuten-Takts zwischen Wurzen und Oschatz
Prüfung S 4:
Verdichtung auf einen 30-Minuten-Takt für den Abschnitt LeipzigThekla – Eilenburg,
Verdichtung auf einen 30- bzw. 60-Minuten-Takt (halbstündlich
versetzt zum RE 10) für den Abschnitt Eilenburg – Torgau
Prüfung S 11:
Var. a): Markranstädt – Leipzig Hbf (tief)
Var. b): Miltitzer Allee – Leipzig Hbf (tief)
RB 110:
durchgehender 30’-Takt in Prüfung Leipzig Hbf – Grimma ob Bf;
Stärken und Schwächen in Grimma vorgesehen
Welche S-Bahn-Linie wird bis Döbeln geführt:
Gemäß Zielnetz 2018+ kommen dafür die Linien S2 aus Richtung
Delitzsch und S4 aus Richtung Eilenburg in Betracht.
S 11:
Verlängerung bis Narsdorf ,
Option der Verlängerung der S11 bis Weißenfels im 60-Minuten-Takt
für den Fall, dass die Prüfung für Zielnetz 2018+ eine Entscheidung
für Variante a) zum Ergebnis hat.
EBx12:
Beschleunigung der Verbindung nach Zeitz und Gera ,
Es ist zu prüfen, inwieweit der Betrieb weiter beschleunigt werden
kann und einzelne Baumaßnahmen die Streckengeschwindigkeit
erhöhen
Prüfauftrag S-Bahn nach Plauen
Var a) Flügeln der S5x in Werdau
Var b) Verlängerung der in Altenburg endenden Züge der S5
Stadt und Umland Leipzig:
Prüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der ÖPNV-Versorgung
bei Annahme des prognostizierten Bevölkerungswachstums,
Prüfen der Errichtung neuer S-Bahn-Haltepunkte wie z,. B: an der
Delitzscher bzw. Berliner Straße, Leipzig-Coppiplatz (Anbindung der
S 3), Leipzig-Althen sowie der Ausbau des Haltepunktes LeipzigPaunsdorf und dessen Anbindung an das S-Bahnnetz,
Prüfen einer Verdichtung zum werktäglichen 30-Minuten-Takt
zwischen Leipzig und Zeitz,
Prüfen der Errichtung einer Eisenbahnverbindung zwischen
Markranstädt und dem bisherigen S-Bahn-Endpunkt Miltitzer Allee
sowie Evaluierung der Ergebnisse einer bereits durchgeführten
Untersuchung
Prüfen der Aufnahme entsprechender Regelungen zur Erhöhung der
Fahrzeugkapazität in den neu abzuschließenden Verkehrsverträgen
Haltepunkt Zitzschen See:
Die weitere SPNV-Erschließung des Leipziger Neuseenlandes ist zu
prüfen.
5 Vernetzung der
einzelnen
Verkehrsträger
Bei Unterschreiten des Richtwertes von 50 Ein- und Aussteigern je
Werktag ist das Angebot und eine Ausbauwürdigkeit an der
jeweiligen Zugangsstelle zu prüfen.
4.2.2 Zielnetz 2025+
10
11
53
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
lfd.
Nr.
Kapitel NVP
12
5.2. Verknüpfung
zum motorisierten
und nichtmotorisierten
Individualverkehr
(P&R, B&R)
Nahverkehrsplan 2017
Prüfauftrag
Prüfen des Aufbaus eines verbandsweiten Fahrradverleihsystems
Prüfung der Errichtung von Fahrradgaragen oder überdachten
Fahrradstellplätzen
54
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
ANLAGEN
Anlage 23:
Nahverkehrsplan 2017
SPNV-Liniennetz im Verbandsgebiet des ZVNL sowie im gesamten MDV (ergänzt um PlusBus-Linien)
ZVNL-Gebiet
55
Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH
Arbeitsgruppe Barrierefreiheit
Leitfaden für die
Barrierefreiheit im ÖPNV
im Mitteldeutschen Verkehrsverbund
Stand: Februar 2017
Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV
Mitteldeutscher Verkehrsverbund
Arbeitsgruppe Barrierefreiheit
Inhalt
Barrierefreiheit im ÖPNV ....................................................................................................... 3
1.
Zielstellung ................................................................................................................. 3
2.
Definition von Barrierefreiheit ...................................................................................... 4
3.
Barrierefreiheit im MDV ............................................................................................... 5
3.1.
Haltestellen im ÖSPV .............................................................................................. 6
3.1.1. Bestandshaltestellen ............................................................................................ 6
3.1.1.1. Mindeststandards ........................................................................................... 6
3.1.1.2. Ausnahmen .................................................................................................... 7
3.1.1.3. Bestandsaufnahme ........................................................................................ 7
3.1.1.4. Priorisierung ................................................................................................... 7
3.1.2. Neuanlage von Haltestellen .................................................................................. 8
3.2.
Fahrzeuge im ÖSPV ............................................................................................... 9
3.2.1.
Mindeststandards ............................................................................................. 9
3.2.2.
Ausnahmen .....................................................................................................10
3.2.3.
Bestandsaufnahme .........................................................................................10
3.3.
Information und Kommunikation .............................................................................10
3.3.1.
Mindeststandards ............................................................................................10
3.3.2.
Ausnahmen .....................................................................................................11
3.3.3.
Bestandsaufnahme .........................................................................................12
3.3.4.
Priorisierung ....................................................................................................12
Anlage 1:
Erfassungsbogen für Haltestellen ....................................................................13
Anlage 2:
Erfassungsbogen für Fahrzeuge .....................................................................14
Anlage 3:
Erfassungsbogen der Informations- und Kommunikationswege ......................16
Anlage 3.1: Internetseiten und Apps ...........................................................................16
Anlage 3.2: Informationen an Haltestellen...................................................................17
Anlage 3.3: Barrierefreier Fahrscheinerwerb/ Mobilitätsberatung ................................18
13. Februar 2017
1
Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV
Arbeitsgruppe Barrierefreiheit – mitwirkende Institutionen:
Landkreis Altenburger Land
Landkreis Burgenlandkreis
Landkreis Leipzig
Landkreis Nordsachsen
Landkreis Saalekreis
Stadt Halle (Saale)
Stadt Leipzig
Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
DB Regio AG, Verkehrsbetrieb Mitteldeutschland
Hallesche Verkehrs AG
Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH
Omnibusbetrieb Saalekreis (OBS) GmbH
Omnibus-Verkehrsgesellschaft mbH „Heideland“
Personenverkehrsgesellschaft Burgenlandkreis mbH
THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH
Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH
_________________________________________________________________
1. Version: Stand Februar 2017
13. Februar 2017
2
Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV
Barrierefreiheit im ÖPNV
1. Zielstellung
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Mitteldeutschen Verkehrsverbund ist darauf
auszurichten, dass allen Menschen die Nutzung des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) ermöglicht wird. Deshalb wird
angestrebt – entsprechend dem Leitbild der vollständigen Teilhabe des „Designs für alle“ –
eine vollständige Barrierefreiheit im Sinne des PBefG herzustellen. Dieses Ziel soll durch
eine systematische Herangehensweise planvoll und koordiniert erreicht werden. Aus diesem
Grund sind einheitliche Mindeststandards der Barrierefreiheit sowie Ausnahmemöglichkeiten in den Nahverkehrsplänen der Aufgabenträger festzulegen, um den Ausbaustandard mittels einer Bestandsaufnahme der verschiedenen ÖPNV-Ebenen zu evaluieren und die Umsetzung im Planungsgebiet zu priorisieren und zu unterstützen. Der Fokus
liegt dabei auf den zentralen ÖPNV-Ebenen: Haltestellen, Fahrzeuge und Information und
Kommunikation. Entsprechend der Verantwortung der kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger
werden im vorliegenden Leitfaden ausschließlich Regelungen zum straßengebundenen
ÖPNV getroffen. Für die folgenden Festlegungen gilt, dass diese für die flächenhafte Planung der Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit maßgeblich sind. Werden Elemente
des ÖPNV neu beschafft, neu entwickelt oder saniert, sind hinsichtlich der Barrierefreiheit die
aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sowie der aktuelle Stand der allgemein anerkannten
Regeln der Technik zusätzlich zu den Festsetzungen des vorliegenden Leitfadens zu beachten und umzusetzen.
Als Ausgangspunkt für die Anforderungen an die Barrierefreiheit im ÖPNV ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit folgendem Abschnitt von elementarer Bedeutung:
„Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die [in Satz 3] genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan
werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen.
Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen“ (PBefG, 2016: §8 Abs. 3).
13. Februar 2017
3
Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV
2. Definition von Barrierefreiheit
Die Definition von Barrierefreiheit richtet sich in erster Linie nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, das Barrierefreiheit wie folgt bestimmt:
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete
Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt
notwendiger Hilfsmittel zulässig“ (Behindertengleichstellungsgesetz, 2016: §4).
Aufgrund der Komplexität des Konzepts „Barrierefreiheit“ muss beachtet werden, dass eine
„Freiheit von Hemmnissen und Hürden für alle Formen von Behinderungen […] unmöglich und damit rechtlich nicht regelungsfähig [ist]. Das Konzept „Barrierefreiheit“
ist und bleibt ein Kompromiss zwischen verschiedenen Anforderungen unterschiedlicher Gruppen von mobilitätseingeschränkten Menschen, um ein Optimum für möglichst alle Formen von Einschränkungen zu erzielen“ (ad-hoc-Arbeitsgruppe der
Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV, 2014: S. 8).
Die durch das Behindertengleichstellungsgesetz getroffene Begriffsbestimmung muss für
eine detaillierte Bestandsaufnahme und Planung noch weitergehend spezifiziert werden. Aus
diesem Grund müssen ganz konkrete Standards für das Planungsgebiet definiert werden.
„Die Definition der örtlichen Standards zur Barrierefreiheit, die dem NVP zu Grunde
gelegt werden, obliegt aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände den Aufgabenträgern vor Ort auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Abstimmung mit den Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräten, den Verbänden
der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste sowie den Fahrgastverbänden“ (ad-hoc-Arbeitsgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV,
2014: S. 10).
Diese Standards wurden in Zusammenarbeit der Aufgabenträger, der Verkehrsunternehmen
und verschiedener Betroffenenverbänden festgelegt. Die Mitwirkung des MDV an der Erstellung des Leitfadens verfolgt das Ziel ein möglichst einheitliches und konsistentes Vorgehen
bei der Umsetzung der Barrierefreiheit im MDV-Gebiet zu ermöglichen.
13. Februar 2017
4
Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV
3. Barrierefreiheit im MDV
Die ausführliche Betrachtung der ÖPNV-Ebenen: Haltestellen, Fahrzeuge sowie Information
und Kommunikation erfordert jeweils eine eigene Analyse hinsichtlich der Barrierefreiheit.
Für die Analyse des bisherigen Ausbaugrads der ÖPNV-Ebenen werden im vorliegenden
Leitfaden spezifische Mindeststandards der Barrierefreiheit definiert. Eine Haltestelle oder
ein Fahrzeug des ÖPNV gilt dann als barrierefrei, wenn alle dieser Mindeststandards erfüllt
sind. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die jeweilige Haltestelle oder das betreffende Fahrzeug nicht barrierefrei ist und prinzipiell eine barrierefreie Ausgestaltung noch vorgenommen werden muss.
Die zur Analyse herangezogenen Mindeststandards der Barrierefreiheit dienen nur dem vorgenannten Zweck. Sie sind nicht als Maßstab bei Neu- oder Umbaumaßnahmen von Haltestellen oder bei Neubeschaffung von Fahrzeugen anzulegen, da hierbei zusätzlich die anerkannten Regeln der Technik, Förderrichtlinien und gesetzlichen Bestimmungen zu beachten
und einzuhalten sind.
Eine Auswahl von Bestimmungen zur Barrierefreiheit findet sich in folgender Übersicht:
Abbildung 1: Auswahl überregionaler Regelwerke zur Barrierefreiheit
DIN
Regelungen
E DIN 18030
BOStrab
DIN 18040-1
BOKraft
DIN 18040-3
Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
DIN 32974
Anhang IV zur Verordnung (EG) 661/2009 i. V. m. UN-ECE
Regelung 107
DIN 32975
Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ)
DIN 32976
Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA)
DIN 32984
Kommunikationshilfenverordnung (KHV)
DIN 32986
Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung (VBD)
DIN EN 81-70
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
DIN Fachbericht 124
RICHTLINIE 2001/85/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. November 2001 über
besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und
zur Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und 97/27/EG
Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen – EFA
13. Februar 2017
5
Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV
3.1. Haltestellen im ÖSPV
3.1.1. Bestandshaltestellen
Für die Analyse von Haltestellen im Bestand hinsichtlich deren Barrierefreiheit werden zunächst Mindeststandards sowie Ausnahmen festgelegt. Anschließend erfolgen Ausführungen
zur Bestandsaufnahme und zur Priorisierung der Haltestellen.
Die Realisierung der Herstellung der Barrierefreiheit von Haltestellen obliegt den Straßenbaulastträgern.
3.1.1.1. Mindeststandards
Damit eine Haltestelle im Nahverkehrsraum als barrierefrei gelten kann, muss diese die folgenden Mindeststandards vollständig erfüllen. Erfüllt eine Haltestelle eines oder mehrere der
Kriterien nicht, gilt diese als nicht barrierefrei und muss prinzipiell barrierefrei um- beziehungsweise neugebaut werden.
Tabelle 1: Mindeststandards der Barrierefreiheit von Haltestellen
Mindeststandard
Definition
Zuwegung an und zur Haltestelle
Im Nahbereich der Haltestelle ist eine Bordabsenkung (max.
Höhe ca. 3 cm) oder stufenfreier Zugang vorhanden. Der
Nahbereich ist dabei unter Berücksichtigung der baulichen
Gegebenheiten so kurz wie möglich vor Ort zu bestimmen.
Oberflächenbeläge/ Fugen
Die Haltestelle verfügt über erschütterungsfreie, rollfeste,
stufenlose und rutschfeste Oberflächenbeläge.
Niveaugleichheit/ Bordhöhe
Ein erhöhter Sonderbordstein ist an allen barrierefreien
Türen des Standard-Fahrzeugs vorhanden.
Kontrastreiche Gestaltung
Vorhandene Haltestelleneinbauten sind von der Umgebung
visuell kontrastierend unterscheidbar.
Bodenindikatorenbasiertes
Aufmerksamkeitsfeld
Es ist ein bodenindikatorenbasiertes, kontrastreiches Aufmerksamkeitsfeld in der Einstiegszone des Fahrzeugs vorhanden.
Durchgangsbreiten der Haltestelle
Die Durchgangsbreiten zwischen Einbauten und Bussteig
(Bahnsteig) betragen mindestens 1,50 m.
13. Februar 2017
6
Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV
3.1.1.2. Ausnahmen
Der Aufgabenträger hat die Möglichkeit im Rahmen der Aufstellung des Nahverkehrsplans,
Ausnahmen für Haltestellen zu gewähren, die nach den oben genannten Mindeststandards
noch nicht barrierefrei sind. Haltestellen können dann in dem bisherigen Zustand belassen
werden, wobei die Dauer der Ausnahmegewährung dem Geltungszeitraum des Nahverkehrsplans entspricht. Eine Ausnahmeregelung für Haltestellen gilt nur für spezifische Fälle.
Im Regelfall werden nicht barrierefrei ausgebaute Haltestellen gemäß der Priorisierung in
einer zeitlichen Rangfolge kategorisiert und in einen Umsetzungsplan aufgenommen.
Folgende Ausnahmesachverhalte für Haltestellen sind zulässig:
die Haltestelle wird nicht im regulären Linienbetrieb angefahren
die Haltestelle hat nicht auf Dauer Bestand (temporäre Haltestelle: z.B. Saisonverkehre, Pilotprojekte, Umleitungsverkehre…)
die Haltestelle wird ausschließlich durch alternative Bedienformen1 bedient.
3.1.1.3. Bestandsaufnahme
Die Bestandsaufnahme organisieren die Aufgabenträger des ÖSPV für deren jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Als Grundlage für die Erfassung der Barrierefreiheit von Haltestellen
bildet ein standardisierter Erfassungsbogen, der in Anlage 1 eingesehen werden kann.
Durchgeführt werden die Erhebungen durch die Aufgabenträger ggf. in Kooperation mit den
jeweiligen im Nahverkehrsraum ansässigen Verkehrsunternehmen. Die erhobenen Daten
werden für das gesamte MDV-Gebiet zentral in der MDV-Haltestellendatenbank gespeichert,
wobei die Aufgabenträger einen dauerhaften Zugang zu den betreffenden Haltestellendaten
erhalten. Die regelmäßige Aktualisierung und Pflege der Daten abseits einer flächendeckenden Bestandsaufnahme übernimmt das jeweilige Verkehrsunternehmen entsprechend seinem
Bediengebiet
und
leitet
diese
Informationen
zur
Aktualisierung
der
MDV-
Haltestellenverwaltung an den jeweiligen Aufgabenträger weiter.
3.1.1.4. Priorisierung
Für die systematische Planung und Umsetzung der Barrierefreiheit von Haltestellen, die bisher noch nicht barrierefrei sind, werden folgende Kriterien für eine Priorisierung festgelegt:
1
Unter alternativen Bedienformen wird im MDV-Gebiet der Einsatz von Kleinbussen, Großraumtaxis
und Taxis verstanden, die nach Anrufbestellung eine Haltestellen- oder Haustürbedienung durchführen. Dabei werden die Varianten AnrufBus, AnrufSammel-Taxi, RufBus, AnrufLinien-Taxi und Richtungsbandbetrieb unterschieden, die verschiedene Eigenschaften hinsichtlich Fahrplan, Fahrtroute,
Tarifzuschlag, Haustürbedienung und Fahrzeugtyp aufweisen.
13. Februar 2017
7
Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV
Tabelle 2: Priorisierung von Haltestellen
-
Haltestellen an öffentlichen, medizinischen, Bildungs- und Nahversorgungseinrichtungen (möglichst langfristiger Bestand)
1. Priorität
-
Haltestellen an Einrichtungen von Behindertenverbänden
-
Haltestellen im Zusammenhang mit vorgesehenem grundhaften Straßenausbau
oder vorgesehenem Ausbau der Verkehrsnebenanlage
2. Priorität
-
Haltestellen an Verknüpfungspunkten, z.B. Busbahnhöfen
-
Innerhalb geschlossener Bebauung ist mindestens eine barrierefreie Haltestelle
3. Priorität
4. Priorität
vorzusehen
-
verbleibende Haltestellen, die keine Ausnahmen sind
3.1.2. Neuanlage von Haltestellen
Ein strategisches Ziel des ÖPNV im MDV-Raum ist die Verdichtung des Haltestellennetzes.
Durch die zusätzliche Einrichtung von Haltestellen werden die Zugangswege der Fahrgäste
reduziert und damit ein Betrag zur Erhöhung der Attraktivität und Nutzerfreundlichkeit des
ÖPNV geleistet. Die Verkürzung der Zugangswege stellt zudem für mobilitätseingeschränkte
Personen einen weiteren Schritt zur Barrierefreiheit im ÖPNV dar, da die Hürde von längeren
Distanzen vermindert und dadurch auch die Wahrscheinlichkeit von Hindernissen zwischen
Startort und Haltestelle gesenkt wird.
Um eine bedarfsgerechte und ökonomisch vertretbare Verdichtung des Haltestellennetzes zu
schaffen, ist es notwendig, bestimmte Haltestellen mit geringem Aufwand für eine gewisse
Testphase zu realisieren. In dieser Zeit ist es möglich, Haltestellen von den baulichen Anforderungen der Barrierefreiheit zu entlasten. Dadurch ist es möglich, spezifische neue Haltestellen in Einfachbauweise (Mast, Schild) zu errichten. Sollten ohnehin umfassende Tiefbaumaßnahmen für die Neueinrichtung einer Haltestelle notwendig sein, ist diese direkt baulich gemäß den anerkannten Regeln der Technik, den Förderrichtlinien und gesetzlichen
Bestimmungen, barrierefrei anzulegen.
Prinzipielles Ziel ist, dass sowohl Bestandshaltestellen als auch neue Haltestellen den Anforderungen der Barrierefreiheit unter Berücksichtigung der Ausnahmen und der Priorisierung entsprechen müssen.
13. Februar 2017
8
Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV
3.2. Fahrzeuge im ÖSPV
Für die Analyse von Fahrzeugen hinsichtlich deren Barrierefreiheit werden zunächst Mindeststandards sowie Ausnahmen festgelegt. Anschließend erfolgen Ausführungen zur Bestandsaufnahme von Fahrzeugen.
3.2.1. Mindeststandards
Damit ein Fahrzeug im Nahverkehrsraum als barrierefrei gelten kann, muss dieses die folgenden Mindeststandards vollständig erfüllen. Erfüllt ein Fahrzeug nicht diese Kriterien, gilt
es als nicht barrierefrei und muss prinzipiell barrierefrei umgebaut/ nachgerüstet beziehungsweise neu beschafft werden.
Tabelle 3: Mindeststandards der Barrierefreiheit von Fahrzeugen
Mindeststandard
Fahrzeugeinstieg und –ausstieg /
Niveaugleichheit
Definition
- Fahrzeuge mit Niederflureinstieg und Niederflurbereich zwischen Tür 1 und Tür 2 und Kneeling und Klapprampe oder
Hochflurbusse mit Hublift oder ähnlicher Ausstattung
- visuell kontrastierende Gestaltung der Türen
- Nummer und Ziel in Zielanzeige vorn
- Nummer, Ziel und Linienverlauf an der Fahrzeugaußenseite
rechts
Visuelle und akustische
Informationsvermittlung
- Nummernanzeige am Heck
- Ansage und Anzeige des nächsten Haltestellennames im Inneren des Fahrzeugs
- Piktogramme: visuell kontrastierend und ausreichende Größe
- ausreichende, erreichbare und visuell kontrastierende Haltevorrichtungen
- Fußbodenbelag: rutschfest
- Podeste und Stufen: visuell kontrastierende Gestaltung
- Mindestens 30% der Sitzplätze sind stufenfrei erreichbar.
Innenraumgestaltung
- Haltewunschtasten (bei Neufahrzeugen mit Brailleschrift)
- Mehrzweckfläche:
Stufenlose Erreichbarkeit der Mehrzweckfläche bei Niederflurtechnik
Platz für mindestens einen Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen
13. Februar 2017
9
Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV
3.2.2. Ausnahmen
Der Aufgabenträger hat die Möglichkeit, Ausnahmen für Fahrzeuge zu gewähren, die nach
den oben genannten Mindeststandards nicht barrierefrei sind. Fahrzeuge können dann in
dem bisherigen Zustand belassen werden, wenn insbesondere folgende Ausnahmesituationen vorliegen:
Das betreffende Fahrzeug wird ausschließlich für alternative Bedienformen genutzt.
Es liegt für das betreffende Fahrzeug eine spezifische Genehmigung auf Ausnahme
des Aufgabenträgers vor.
3.2.3. Bestandsaufnahme
Die Bestandsaufnahme erfolgt direkt durch die Verkehrsunternehmen des Nahverkehrsraums im Vorfeld der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Dabei überprüft das jeweilige
Unternehmen jedes Fahrzeug im Bestand hinsichtlich der oben genannten Mindeststandards
und übermittelt den Beschaffungsplan für Fahrzeuge der nächsten 5-8 Jahre.
Die Grundlage der Erhebung der Fahrzeugeigenschaften bildet ein standardisierter Erfassungsbogen, der in Anlage 2 eingesehen werden kann.
3.3. Information und Kommunikation
Für die Analyse der Informations- und Kommunikationsmedien hinsichtlich deren Barrierefreiheit werden zunächst Mindeststandards sowie Ausnahmen festgelegt. Anschließend erfolgen Ausführungen zur Bestandsaufnahme und zur Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der Information und Kommunikation im ÖSPV.
3.3.1. Mindeststandards
Damit die Information und Kommunikation im Nahverkehrsraum als barrierefrei gelten kann,
müssen die folgenden Mindeststandards vollständig erfüllt werden. Sind diese Kriterien nicht
erfüllt, gelten die betreffenden Informations- bzw. Kommunikationwege als nicht barrierefrei
und müssen prinzipiell barrierefrei weiterentwickelt werden.
13. Februar 2017
10
Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV
Tabelle 4: Mindeststandards der Barrierefreiheit der Information und Kommunikation
Mindeststandard
Internetseiten/Apps der MDVGesellschafter und des MDV
Umsetzungsmöglichkeit: barrierefreie Verlinkung auf mdv.de,
easy.go, DB Navigator oder insa.de
Informationen an den Haltestellen
Wege des Fahrscheinerwerbs
Mobilitätsberatung
Definition
- Kontrastmodusänderung für kontrastreiche Darstellung
- Anpassung der Schriftgröße sowie Nutzung einer serifenlosen
Schriftart
- Möglichkeit zur Darstellung in leichter Sprache/ Verwendung
von Symbolen
- Vorlesefunktion und Spracheingabe
- Informationsauskunft für barrierefreie Reiseketten
- Fahrplanaushang:
visuell stark kontrastierende Darstellung
Schriftgröße mindestens 12 Punkt, serifenlose Schriftart
Anbringungshöhe ca. 1,50 m
- Leichte Sprache
- Verwendung von Piktogrammen
- Nutzung von QR-Codes für Bereitstellung von Informationen
für mobilitätseingeschränkte Personen
- Reduktion von Fußnoten auf notwendiges Maß
- Der Fahrscheinerwerb im ÖPNV gilt dann als barrierefrei,
wenn den Kunden alternative Vertriebswege in Verwirklichung
des Zwei-Sinne-Prinzips zur Verfügung stehen, z.B.:
Stationäre Verkaufsstellen (Servicecenter)
Fahrer des ÖPNV-Fahrzeugs (Bus)
Vertriebspartner (z.B. Reisebüro)
MDV-Infomobil
Ticketautomat (stationär, Fahrzeuge)
Online-Shops
Handy-App (easy.go)
- Die Kommunikation und Beratung im ÖPNV gilt dann als barrierefrei, wenn den Kunden alternative Informationswege in
Verwirklichung des Zwei-Sinne-Prinzips zur Verfügung stehen,
z.B.:
Telefonische Beratung
Persönliche Beratung
Beratung über E-Mail
(Beratung über Social-Media)
- Das Personal für die persönliche Beratung ist jährlich durch die
Verkehrsunternehmen speziell für barrierefreie Auskünfte zu
schulen.
3.3.2. Ausnahmen
Als Ausnahme von einer barrierefreien Information und Kommunikation wird die eingeschränkte zeitliche Verfügbarkeit von Dienstleistungen in diesem Bereich definiert, die personenbedient erbracht werden. Solche Angebote können sich auf bestimmte Zeiten der Verfügbarkeit (Öffnungszeiten) begrenzen.
13. Februar 2017
11
Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV
3.3.3. Bestandsaufnahme
Die Bestandsaufnahme erfolgt direkt durch die betreffenden Akteure des Nahverkehrsraums
im Zusammenhang mit einer anstehenden Fortschreibung des Nahverkehrsplans.
Tabelle 5: Akteure der Bestandsaufnahme: Information und Kommunikation
Bereich der Information und Kommunikation
Akteure
Internetseiten/Apps der MDV-Gesellschafter
und des MDV
Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen, MDV
Informationen an den Haltestellen
Verkehrsunternehmen
Wege des Fahrscheinerwerbs/
Mobilitätsberatung
Verkehrsunternehmen, MDV
Die Erhebung der Standards der Information und Kommunikation erfolgt für die einzelnen
Teilaspekte auf Basis standardisierter Erfassungsbögen. Hierzu können die Anlagen 3.1 bis
3.3 eingesehen werden kann. Über die Ergebnisse der Erfassung werden die Behindertenbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte durch die Aufgabenträger informiert und
um Stellungnahme gebeten.
3.3.4. Priorisierung
Prinzipiell sollen folgende Ziele bei der zukünftigen Gestaltung mit besonderer Priorität verfolgt werden:
technisch basierte Lösungen des 2-Sinne-Prinzips (bspw. Apps)
Schulung der Fahrpersonale zum Thema Barrierefreiheit z.B. nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
13. Februar 2017
12
Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV
Anlage 1: Erfassungsbogen für Haltestellen
A: Allgemeine Kriterien
1. Erfassung des Haltestellennamens (Standardisiert nach MDV-Haltestellendatenbank, inkl.
Bussteignummer). [Vorauswahlfeld]
2. Erfassung eines Richtungsbezugs der Haltestelle. (Erfassung der Zielhaltestelle der
höchsten Liniennummer des Fahrplanaushangs). Bitte Foto nach Muster 1 erstellen!
3. Erfassung der GPS-Koordinaten.
4. Erfassung des Erhebungsdatums. [automatisch]
5. Angabe Name des Erfassers. [automatisch]
B: Kriterien der Barrierefreiheit
6. Kann die Haltestellenaufstellfläche stufenfrei oder mittels einer Bordabsenkung (max. Höhe ca. 3 cm, ohne exakte Messung) aus allen üblichen Richtungen erreicht werden?
Hinweis: Nahbereich ist so kurz wie möglich unter Berücksichtigung baulicher Gegebenheiten zu wählen!
Bitte Foto nach Muster 2 erstellen!
a) Ja
b) Nein
7. Ist die Bodenoberfläche des Haltestellenaufstellbereichs: erschütterungsfrei, rollfest, stufenlos und rutschfest? Bitte Foto nach Muster 3 erstellen!
a) Ja
b) Nein
8. Welche Bordsteinkante ist an der Haltestelle vorhanden?
a. Keine Kante: Haltestelle ist ebenerdig mit Straße verbunden.
b. Fußwegkante: kein Unterschied zu Bordsteinkante außerhalb des Haltestellenbereichs.
c.
Sonderbordsteinkante: Besonders erhöhte Bordsteinkante im Unterschied zu Fußwegbereich
außerhalb des Haltestellenbereichs.
9. Sind vorhandene Haltestelleneinbauten visuell kontrastierend von der Umgebung unterscheidbar?
a) Ja
b) Nein
c) keine Haltestelleneinbauten vorhanden
10. Ist ein taktiles Aufmerksamkeitsfeld (d.h. Rippenplattenfeld „Hammer“) im Bereich der
Einstiegszone des Fahrzeugs vorhanden? Bitte Foto nach Muster 4 erstellen!
a) Ja
b) Nein
11. Beträgt die Durchgangsbreite zwischen Einbauten und Bus- bzw. Bahnsteig mind. 1,5 m?
a) Ja
13. Februar 2017
b) Nein
13
Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV
Anlage
Anlage 2: Erfassungsbogen für Fahrzeuge
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Erfassungsbogens folgende Hinweise:
auf allen genutzten Erfassungsbögen ist der Name des Erfassers, das Datum sowie die Seitenzahl anzugeben
im Bereich „allgemeine Angaben“ sind konkrete Eintragungen vorzunehmen
in den restlichen Bereichen
„Fahrzeugeinstieg und –ausstieg / Niveaugleichheit“, „Visuelle und akustische Informationsvermittlung“ sowie „Innenraumgestaltung“
sind zutref-
fende Ausstattungsmerkmale anzukreuzen
eine Ausnahme besteht bei dem letzten Feld der „Innenraumgestaltung“. In diesem Feld ist kein Kreuz sondern eine konkrete Anzahl der
Plätze für Rollstühle. Rollatoren, Kinderwagen oder ähnlichem einzutragen.
Ausstattungsmerkmale, die aus mehreren Teilaspekten bestehen, sind nur dann erfüllt, wenn alle Teilaspekte erfüllt sind.
o
z.B.: „Nummer und Ziel in Zielanzeige“ – es muss die Nummer und das Ziel in der Zielanzeige vorhanden sein, damit das entsprechende Feld
angekreuzt werden kann. Ist beispielsweise nur die Nummer vorhanden, aber das Ziel wird in der Anzeige nicht dargestellt, dann kann das Feld
nicht angekreuzt werden.
13. Februar 2017
14
13. Februar 2017
15
Mehrzweckfläche (MZF): Platzanzahl für
Rollstühle, Rollatoren od. ähnlichem
Datum: _______________
Mehrzweckfläche (MZF): stufenlose Erreichbarkeit der MZF bei NF
Visuelle und akustische
Informationsvermittlung
Podeste und Stufen:
visuell kontrastrierende Gestaltung
Haltewunschtasten mit Brailleschrift
Fußbodenbelag: rutschfest
stufenfreie Erreichbarkeit von min. 30 %
der Sitzplätze
ausreichende, visuell kontrastrierende
und erreichbare Haltevorrichtungen
Erfasser:_______________
Piktogramme: visuell kontrastrierend &
ausreichend Groß
Ansage und Anzeige der nächsten Haltestelle im Inneren des Fahrzeugs
Fahrzeugeinstieg und –ausstieg /
Niveaugleichheit
Nummernanzeige am Heck
Nummer, Ziel und Linienverlauf an der
Fahrzeugaußenseite rechts
Nummer und Ziel in Front-Zielanzeige
visuell kontrastrierende Türgestaltung
Hublift oder ähnliches
Hochflur
Klapprampe
Kneeling
Allgemeine Angaben
Niederflurtechnik (NF) zw. Tür 1 & Tür 2
Fahrzeuglänge in m
Erstzulassung (Monat/Jahr)
Fahrzeughalter
Fahrzeugtyp
Lfd. Nr.
Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV
Anlage
Erfassungsbogen für Fahrzeuge
Seite:__/__
Innenraumgestaltung
Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV
Anlage
Anlage 3: Erfassungsbogen der Informations- und Kommunikationswege
Anlage 3.1: Internetseiten und Apps
A: Allgemeine Kriterien
___________________________________________
1. Name der Institution/ des Verkehrsunternehmens
___________________________________________
2. Internetadresse/ Name der App
___________________________________________
3. Erfassungsdatum
B: Kriterien der Barrierefreiheit
Ja
4.
Verfügt die Internetseite/ App über eine Kontrastmodusänderung zur
kontrastreichen Darstellung?
5.
Sind die verwendeten Schriftarten (Standardschrift) ohne Serifen?
6.
Ist die Schriftgröße nach Bedarf anpassbar?
7.
Besteht eine Option zur Darstellung in leichter Sprache?
8.
Verfügt die Internetseite/ App über eine Vorlesefunktion und die Möglichkeit einer Spracheingabe?
9.
Können über die Internetseite/ App gezielt barrierefreie Reiseketten
beauskunftet werden?
10.
Wird eine barrierefreie Informationsvermittlung durch Verlinkung auf
mdv.de, insa.de, DB Navigator oder easy.go ermöglicht?
13. Februar 2017
Nein
16
Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV
Anlage
Anlage 3.2: Informationen an Haltestellen
A: Allgemeine Kriterien
___________________________________________
1. Name der Institution/ des Verkehrsunternehmens
___________________________________________
2. Erfassungsdatum
B: Kriterien der Barrierefreiheit
Ja
Nein
Fahrplanaushänge
3.
Verfügen die Fahrplanaushänge an allen Haltestellen über eine visuell kontrastrierende Darstellung?
4.
Ist die für Fahrplanaushänge verwendete Schrift ohne Serifen?
5.
Beträgt die für Fahrplanaushänge verwendete Schriftgröße mindestens
12 Punkte?
6.
Beträgt die Anbringungshöhe des Fahrplanaushangs ca. 1,50m?
6.
Wurden Fußnoten in Fahrplanaushängen auf ein notwendiges Mindestmaß
reduziert?
alle Informationsquellen
7.
Erfolgt die Veröffentlichung von Informationen an Haltestellen in leichter
Sprache?
8.
Erfolgt die Verwendung (standardisierter) Piktogramme?
9.
Befinden sich an den Haltestellen QR-Codes welche mit kompatiblen Geräten zur Bereitstellung weiterführender Informationen für mobilitätseingeschränkter Personen genutzt werden können?
13. Februar 2017
17
Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV
Anlage
Anlage 3.3: Barrierefreier Fahrscheinerwerb/ Mobilitätsberatung
A: Allgemeine Kriterien
___________________________________________
1. Name der Institution/ des Verkehrsunternehmens
___________________________________________
2. Erfassungsdatum
B: Kriterien der Barrierefreiheit
3.
Anzahl betriebseigener stationärer Verkaufsstellen:
__________
4.
Anzahl externer Vertriebspartner (Reisebüro, Servicestellen etc.):
__________
5.
Anzahl betriebseigener stationärer Automaten:
__________
6.
Anzahl betriebseigener Automaten in Fahrzeugen:
__________
7.
Anteil der mit mobilen Automaten ausgerüsteten Fahrzeuge (in Prozent):
________%
Fahrscheinverkauf
8.
Personenbedienter Fahrscheinverkauf durch Busfahrer?
9.
Erfolgt der Fahrscheinverkauf über Automaten?
10.
Wird ein Online-Shop zum Fahrkartenverkauf betrieben?
Ja
Nein
Wege der (personenbedienten) Mobilitätsberatung
11.
Telefonische Beratung?
12.
Persönliche Beratung?
13.
Beratung über E-Mail?
14.
Beratung über Social-Media?
Schulung
15.
Wird das Personal für die persönliche Beratung jährlich im Hinblick auf
barrierefreie Auskünfte geschult?
13. Februar 2017
18
Stand: 19.10.2017
Abwägungsprotokoll - Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Leipzig
lfd. Nr.
Autor
Autor + lfd. Nr.Seite
0
Verkehrsverbund
Mittelsachsen GmbH
VMS 1
1
Verkehrsverbund
Mittelsachsen GmbH
VMS 2
2
Verkehrsverbund
Mittelsachsen GmbH
VMS 3
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH
Kap. /
Pkt
Wesentlicher Inhalt/Hinweis
S-Bahn S5 und S5x mit Flügelung Werdau
# Die Zielstellung,[…], in Werdau Züge in Richtung Plauen - Hof und
Zwickau zu flügeln, geht konform mit dem Nahverkehrsplan für den
Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau.
# Die gegenwärtig laufende Vereinbarung, dass die Linie VL 2 […] über
Werdau geführt wird und dort Anschlüsse an die S5 und S5x herstellt, läuft
bis zum 11.12.2017. Diese Linienführung sieht der ZVMS als ein
Kap. Kompromiss [...].
4.2.2 # In den NVP sollte auch ein Flügeln der Züge in Gößnitz einfließen, um
Glauchau ebenfalls umsteigefreu an Leipzig anzubinden. Das könnte
alternierend zur Flügeung in Werdau erfolgen.
# Um eine Geschwindigkeit von bis zu 160 km/h zwischen Zwickau und
Leipzig nutzen zu können, sollte die S5x beschleunigt und zu einem
Regionalexpress weiterentwickelt werden. Wir empfehlen deshalb, das
Erfordernis der Halte zwischen Leipzig und Altenburg als Prüfauftrag in
den NVP aufzunehmen.
Elektrifizierung der Strecke Leipzig - Döbeln
# Die Erweiterung des S-Bahn-Netzes und dessen Ausdehnung bis Döbeln
wird begrüßt
Kap. 4.3 # Innerhalb der Verbindung zwischen dem Gebiet des ZVMS und ZNVL ist
die Bedeutung für den VMS niedriger einzustufen, weil nur ein kleiner Teil
des Verbundgebietes berührt wird
# Der ZVMS verfolgt das Ziel den SPNV bis in das Zentrum von Döbeln zu
verlängern
S-Bahn Verlängerung bis Narsdorf und Ausbau der Strecke Chemnitz Leipzig
# Die Entwicklung dieser Eisenbahnstrecke ist von besonderer Bedeutung
für den Raum Chemnitz - Zwickau / Erzgebirge / Mittlere Zwickauer
Mildental
# Gegen die vorgesehene Erweiterung bis Narsdorf und den Ausbau zu
einem Bahnhof hat der ZVMS Vorbehalte, weil damit der Endpunkt direkt
an der Verbundsgrenze liegen würde und die Trennung der Verbundräume
ungewollt herausgehoben wird.
# Eine Erweiterung der vorhandenen Stellplätze für Fahrräder und PKW
sollte Bestandteil des NVP werden um den Zugang zum RE 6
insbesondere für Pendler zu verbessern
# Die im Umfeld liegenden Orte besitzen keine oder nur dem
Kap. 4.3 Schülerverkehr dienende öffentliche Verkehrsverbindung
# in Anlage 16 sollte die Kapazität der Stellplätze in Narsdorf
nachgetragen und in Tabelle 22 die Einrichtung weiterer Stellplätze
vorgesehen werden
# Die Wegebeziehung für Umsteiger zwischen Bus und Eisenbahn sind
optimal
# Von vordringlicher Bedeutung ist die Umsetzung eines längeren
zweigleisigen Abschnittes vor Leipzig, zusätzlicher Kreuzungsbahnhöfe
und damit Fahrzeitverkürzung zwischen Chemnitz und Leipzig sowie deren
vollständige Elektrifizierung
# kurzfristig sollte der gleichzeitige Halt von zwei RE 6 Zügen auf dem
Leipziger Hbf. als Zielstellung formuliert werden ,um die Fahrzeit in beide
Richtungen geringer als 60 min zu halten. Sonst droht die Bedienung mit
Fernbussen auf der Strecke C-L-
Anlage 2
in
Synops
e
aufgen.
durch
Berücksichtigung
(ja/nein/
Kenntnisnahme)
MN
ja
MN
ja
geänderter Inhalt
Prüfen:
Flügeln der Züge in Gößnitz
Erfordernis der Halte zwischen
Leipzig und Altenburg (RE zwischen
Zwickau und Leipzig)
"(auf Wunsch des ZVMS bis Döbeln
Zentrum)"
ja
Kommentar ZVNL
Die Halte der Linie S 5x im Abschnitt
Leipzig Hbf (tief) - Altenburg stehen für uns
grundsätzlich nicht zur Disskusion. Böhlen
und Markkleeberg sind gesetzt die
Stationen im Citytunnel, Leipzig MDR
sowie Leipzig Connewitz ebenso.
Einzig über den Halt Markkleeberg Nord
könnte man nachdenken, hier wäre jedoch
vorab zu prüfen ob dies nennenswerte
Fahrzeitgewinne brächte.
ggf. Döbeln Zentrum ergänzen
Tab. 22 überarbeiten
Analge 16 enthält Stellplätze in
Narsdorf
Eine Zielstellung ist es den
Ausbau Leipzig - Chemnitz ggf. um
Kreuzungshalt in Leipzig
zweigleisigen Abschnitt ergänzen
Volkmarsdorf in Fahrtrichtung
gleichzeitige Halt von zwei RE 6
Chemnitz (+ 5 Minuten) nicht mehr zu
Zügen auf dem Leipziger Hbf. als
benötigen.
Zielstellung formulieren
P+R Narsdorf: "Ausbau in Planung"
MN
Kommentar vci
Zielstellung sollte sein, dass Züge der Linie
RE 6 sich im Abschnitt Leipzig Hbf Liebertwolkwitz ohne Halt begegnen
können und somit der Kreuzungshalt von 5
Minuten in Leipzig Volkmarsdorf in
Fahrtrichtung Chemnitz entfällt. Der
gelichzeitige Halt von zwei Zügen der Linie
RE 6 wäre theoretisch bereits heute
möglich, auf Grund der Fahrzeiten von
knapp über 60 Minuten zwischen Leipzig
und Chemnitz ist dies derzeit
ausgeschlossen.
Seite 1von 19
Stand: 19.10.2017
lfd. Nr.
3
4
5
Autor
Autor + lfd. Nr.Seite
Nahverkehrsservice
Sachsen-Anhalt
GmbH
Nahverkehrsservice
Sachsen-Anhalt
GmbH
Nahverkehrsservice
Sachsen-Anhalt
GmbH
NASA
1
20
Kap. /
Pkt
Wesentlicher Inhalt/Hinweis
Angebotscharakterisierung SPNV
# In der Tabelle zum Netz MDSB 1 wäre die Linie S11 zu ergänzen
# In der Karte auf Seite 20 ist diese Linie noch als Linie S1 dargestellt
# Tabelle und Karte (Linienverlauf) der Linie S3 korrigieren, sodass diese
von/nach Halle-Nietleben geführt wird anstelle von Halle-Trotha
# Korrektur ebenso in Anlage 9 + 10
# In der Karte sollte die angedeutete Bahnverbindung zwischen Merseburg
Kap.
und Buna-Werken entfernt werden
2.2.1
# Der Eintrag "Zeitweise Abellio GmbH" in der Tabelle zum Netz MDSB II
Anlage
ist nicht erforderlich, da der Verkehrsvertrag nur mit DB Regio
9 + 10
abgeschlossen wurde
# Bei der Auflistung der Ausstattungsmerkmale der Fahrzeuge des Netzes
STS ist das Merkmale "teilklimatisiert" durch "klimatisiert" zu ersetzen
# Bei den Elektronetzen ist das Ausstattungsmerkmal "Niederflursteig" zu
ergänzen
# In den Überschriften zur Tabelle 3 sollten konkrete Jahreszahlen ergänzt
werden
in
Synops
e
aufgen.
durch
MN
Berücksichtigung
(ja/nein/
Kenntnisnahme)
ja
geänderter Inhalt
Kommentar vci
#generell über Kap. 2.2.1 ergänzt:
"Stand der Darstellung ist das 2.
Halbjahr des Fahrplans 2015/16".
#als Fußnoten eingefügt:
"Leipzig Messe – Leipzig-Stötteritz ab
Dez. 2016 als S 11";
"ab Dez. 2016 nach Halle-Nietleben"
(für S3)"
#Merseburg - Buna-Werke entfernt,
Karten sind im Dokument noch zu
die einzelnen Punkte anpassen, dabei Bitte im Konzept die S 11 immer in S 6
ersetzen
umwnadeln. (wird bereits ab Fahrplan
#"Zeitweise Abellio GmbH" gelöscht zwischen Bestandsaufnahme und
Konzept unterscheiden
2018 umgesetzt)
#bei STS "teilklimatisiert" durch
"klimatisiert" ersetzt
#bei E-Netzen nach dem Merkmal
Schiebetritte "Niederflureinstieg"
ergänzt
#über Tab. 3 "(Fahrplan 2. Hj. 2016)"
ergänzt
NASA
2
Verkehrsnachfrage im SPNV
# Abbildung 4: Verkehrsnachfrage entspricht nicht den uns vorliegenden
Kap. 2.3 Daten. Möglicherweise Überlagerung zweiter EVU
# Die Zahl 0,1 (100 Rkm / km BL) ist durch die Zahl 0,4 zu ersetzen zwischen Delitzsch und Eilenburg möglicherweise vergleichbarer Fehler
MN
ja
NASA
3
Tarif
# Es sollte auch auf die besonderen Beförderungsbedingungen für
Aktionsangebote der DB Regio AG (Tfv 601) verwiesen werden
Kap. 2.4 # Erste / Zweite Zeile S. 38: Bei Nutzung der BahnCard wird auch
innerhalb des MDV-Gebiets der BB DB angewendet.
# Bezüglich der Übersicht der Fahrpreise empfehlen wir, eine Anlage
mit Stand August 2017 zu verwenden
MN
ja
MN
ja
ergänzt:
"Die genannten Systeme werden auf
Basis des INSA-Datenpools bzw. in
Kooperation mit INSA betrieben."
Verweis auf INSA ergänzen;
Textvorschlag ist zu diskutieren
MN
ja
ergänzt:
", sofern kein funktionierender
Automat im Zug vorhanden ist."
wird ergänzt
MN
ja
in Karte ergänzt; Karte ist im
Dokument noch zu ersetzen
vci überarbeitet Grafik
MN
ja
Fussnote: "von Station zu Station";
Korrekturen sind erfolgt
Hinweis und Korrektur werden
ergänzt;
Abwägung S5 durch ZVNL
6
Nahverkehrsservice
Sachsen-Anhalt
GmbH
NASA
4
7
Nahverkehrsservice
Sachsen-Anhalt
GmbH
NASA
5
8
Nahverkehrsservice
Sachsen-Anhalt
GmbH
NASA
6
9
Nahverkehrsservice
Sachsen-Anhalt
GmbH
NASA
6
38
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH
Fahrplaninformation
# Wir würden es begrüßen, wenn bzgl. www. Mdv.de und easy.Go
dargestellt würde, dass die Systeme auf Basis des INSA-Datenpools / in
Kap. Kooperation mit INSA betrieben werden. Die betrifft auch die
2.5.1 Tarifinformation in Kapitel 5.2.2
# Empfehlung: ein weiter Abschnitt in Kapitel 4 oder 5 zur
Weiterentwicklung der Fahrgastinformation ist zu empfehlen: Ein TextVordruck ist der Stellungnahme der NASA zu entnehmen!!
Kundenbetreuung und Fahrkartenverkauf
Kap.
# Bezüglich des Kaufs von Tickets beim Zugpersonal empfehlen wir die
2.5.2
Ergänzung "sofern kein Automat im Zug vorhanden ist"
Infrastruktur
# In Abbildung 7 sollte zwischen Halle (Saale) und Gröbers die S-BahnKap. 2.6
Strecke (120 km/h) und Fernbahnstrecke (160 km/h) separat dargestellt
werden
Verbindungsqualität
# Bzgl. Reisezeit zwischen MIV und ÖPNV sollte definiert werden, ob es
von "Tür zu Tür" oder zwischen den Bahnstationen gemeint ist
Kap. 2.6 # Tabelle 12: Korrektur der Reisezeit zwischen Leipzig und Dessau auf 45
Tabelle min
12
# Als Maßnahme zurr Verbesserung der Verbindungsqualität wird die
Verlängerung der S5x nach Halle aufgelistet. Anstatt der S5x sollte die
Linie S5 genannt werden, da die S5x die stündliche Grundbedienung auf
der Flughafenstrecke Halle darstellt
Kommentar ZVNL
geändert auf 0,3
Verweis auf Tfv 601 eingefügt
Werte nochmals prüfen
Prüfung ergab 0,1 ist tatsächlich nicht
korrekt, es Fahren knapp 300 Fahrgäste im
Querschnitt Halle - Delitzsch bzw.
Delitzsch - Eilenburg bitte den Wert auf 0,3
abändern.
nur Verweis auf Tfv 601 einfügen
nein, bitte nicht ergänzen
ja ist korrekt, eignetlich ist die S 5x die
Grundbedienung und die S 5 die zu
erweiternde. Bitte entsprechend abändern.
Seite 2von 19
Stand: 19.10.2017
lfd. Nr.
Autor
Autor + lfd. Nr.Seite
10
Nahverkehrsservice
Sachsen-Anhalt
GmbH
Kap. /
Pkt
Wesentlicher Inhalt/Hinweis
in
Synops
e
aufgen.
durch
Berücksichtigung
(ja/nein/
Kenntnisnahme)
MN
ja
Beträgt die enthaltene Wegezeit mehr
als 5 min ist die Übergangszeit von 15 vci präzisiert
min dennoch einzuhalten.
was wird präzisiert?
Bis zu welcher max. Wegezeit gilt es noch
als Verknüpfungspunkt
Stationsbezeichnungen werden
angepasst;
weitere Anmerkungen muss der ZVNL
abwägen
Bitte ergänzen, dass die stündliche
tägliche Erweiterung der S 5 nach Halle
Wunsch des ZVNL ist, die Nasa allerings
noch keine Entscheidung dazu getroffen
hat und zunächst die weitere Entwickung
der Nachfrage abwartet.
2023 ergänzen;
Textpassage nicht ergänzen
RE 18 ab Dez. 2017
Sehen wir genau so. Textpasage bitte nicht
ergänzen.
geänderter Inhalt
NASA
6
Anschlüsse durch den ÖSPV
Kap.4.1. #Präzisierung der Textpassage: hat die max. Übergangszeit für geplante
5
Anschlüsse von 15 min auch Gültigkeit, wenn die enthaltene Wegezeit
mehr als 5 min beträgt?
11
Nahverkehrsservice
Sachsen-Anhalt
GmbH
NASA
6
Zielnetz 2018 +
# Die Bedienung von Halle-Nietleben im 30-min Takt erfolgt
voraussichtlich erst ab dem Fahrplan 2019/2010
# Bitte als Endpunkt der S2 immer "Dessau-Hbf." angeben
Kap.4.2.
# Die Führung der S 5 von/nach Halle ist nur Mo-Fr in der
2
Hauptverkehrszeit vorgesehen, die Ausweitung bis zu einem tgl.
Tabelle
halbstündigen Angebot ist noch zu entscheiden
15 + 17
# Diese abweichende Position des Aufgabenträgers Sa-Anhalt zum ZVNL
ist sachlich darzulegen - auch Tabelle 15 ist entsprechend anzupassen
# Tabelle 17: Linienverlauf E 13: Ersetzen von "Dessau" durch "DessauRoßlau"
MN
ja
"Eine stündliche, tägliche Erweiterung
der S5 nach Halle ist das Ziel des
ZVNL: Seitens der NASA ist dazu
jedoch noch keine Entscheidung
getroffen worden, da zunächst die
weitere Entwicklung der Nachfrage
abgewartet werden soll."
12
Nahverkehrsservice
Sachsen-Anhalt
GmbH
NASA
6
Kap.4.2.
4
Tabelle
15 + 17
MN
ja
2023
Exkurs Fernverkehr
# die neue IC-Verbindung Karlsruhe - Nürnberg - Jena - Leipzig ist ab
2023, nicht ab 2030 vorgesehen. An dieser Stelle sollte folgende
Textpassage geändert werden: Siehe Stellungnahme NASA
Maßnahmenprogramm Infrastruktur
# Empfehlung: Infrastrukturmaßnahmen zur doppelten Gleisverbindung in
der Nordeinfahrt des Citytunnel Leipzig zur flexiblen Bedienführung--> (S.
Stellungnahme: Zugehörige Textpassage Nr. 9)
# Künftige Planung von Bahnsteiglängen bei elektr. Strecken von mind.
140m (Sachsen-Anhalt 155m) --> S. Stellungnahme: Zugehörige
Textpassage Nr. 10)
Kap. 4.3
# Alle Bahnsteige mit einer Bahnsteighöhe = 0,55 m planen, damit
insbesondere bei S-Bahnen stufenfreie Einstiege möglich sind
# Prüfung des zusätzlichen Haltepunktes "Zizschen See" wird aufgrund der
kritischen Reisezeit kritischen Reisezeit zw. Gera und Leipzig kritisch
gesehen, Zustimmung erfolgt nur, wenn die Verdichtung des Angebotes zu
einem differenzierten Haltekonzept führt
13
Nahverkehrsservice
Sachsen-Anhalt
GmbH
NASA
6
14
Nahverkehrsservice
Sachsen-Anhalt
GmbH
NASA
6
15
Landratsamt
Landkreis Leipzig
LKRL 1
16
Landratsamt
Landkreis Leipzig
LKRL 2
2
17
Landratsamt
Landkreis Leipzig
LKRL 3
32
18
Landratsamt
Landkreis Leipzig
LKRL 4
50
19
Landratsamt
Landkreis Leipzig
LKRL 5
52 - 53
20
Landratsamt
Landkreis Leipzig
LKRL 6
53
21
Landratsamt
Landkreis Leipzig
LKRL 7
63
Anlage # Legende: Ergänzung, dass nur die wichtigen Streckenknoten und Plus10
Bus-Anschlüsse im ZVNL-Gebiet dargestellt sind
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH
Kap. 0
1.
Jahresangabe 2016: Erarbeitung und Beschlussfassung erfolgt 2017
Deckbla
tt
Kap. 0 Redaktionsschluss: 31.12.2016 Erarbeitung erfolgt 2017 ,
Seite 2 Redaktionsschluss liegt ebenfalls im Jahr 2017
Landkreis Leipzig: Die Regionalbus Leipzig GmbH und die THÜSAC
Kap.
bedienen noch folgende Grund- und
2.2.2
Mittelzentren: Groitzsch/Pegau und Bad Lausiek (beide) Markranstädt,
Tabelle
Naunhof,
4
Brandis (Regionalbus Leipzig) , Frohburg (THÜSAC). Bitte ergänzen.
Ausbau der Stationen Leipzig-Stötteritz., Leipzig- Satzzeichen - Punkt
Kap.:
nach Stötteritz entfernen
2.8
Connewitz, .. ..
Raum- und Bevölkerungsstruktur: Ggf. sollte neben der "Best-Variante I"
auch die Variante 2 der
Bevölkerungsentwicklung/StaLa genannt werden, auch wenn diese
Kap. 3.1 wesentlich
weniger optimistisch ist. Eine Anmerkung diesbezüglich sollte auf jeden
Fall
erfolgen.
2. Absatz, 1. Zeile:
Kap. 3.1 Zwischen dem Wort Verkehrsnachfrage und dem Klammerzusatz ein
Leerzeichen setzen.
Kap. 4.2 Letzter Satz: Vor Normjahr - ein - einfügen.
MN
ja
MN
ja
MN
Kenntnisnahme
MN
Kenntnisnahme
MN
MN
Kommentar vci
9. Bahnsteigkonzept
Die Bahnsteige sind mit einer Höhe
von 55cm über Schienenoberkante zu
planen, um im Verbandsgebiet den
stufenfreien Zugang in die
mehrheitlich darauf ausge-richteten
Fahrzeuge gewährleisten zu können. Vorschläge muss der ZVNL abwägen
In Hinblick auf die eingesetzten und
zukünftig einzusetzenden Fahrzeuge
auf elektrifizierten Strecken sind
Bahnsteig-längen von mindestens
140 m zu planen.
Legende ergänzt
Legende ergänzen
ja
ergänzt wie vorgeschlagen
wird ergänzt
ja
geändert wie vorgeschlagen
Kommentar ZVNL
Zu den Bahnsteiglängen 140 m und
Bahnsteighöhen 55 cm sollten wir uns
äußern. Die doppelte Gleisverbindung
nehmen wir nicht auf.
Die Kritik zu Zitzschen nehmen wir zur
Kenntnis gehen aber nicht weiter darauf
ein. Auch für uns ist klar, dass ein
zusätlicher Halt nur bedient werden kann,
wenn dadurch die Anschlüsse in Leipzig
sowie Gera Hof und Saalfeld nicht
gefähredet werden.
Variante 2 erwähnen und in Tabelle 8
übernehmen
Begründung welche Variante genommen
wurde
MN
nein
MN
ja
geändert wie vorgeschlagen
MN
ja
eingefügt
Seite 3von 19
Stand: 19.10.2017
Autor + lfd. Nr.Seite
Kap. /
Pkt
lfd. Nr.
Autor
22
Landratsamt
Landkreis Leipzig
LKRL 8
65 - 69
Kap.
4.2.1.
23
Landratsamt
Landkreis Leipzig
LKRL 9
83
Kap. 4.3
24
Landratsamt
Landkreis Leipzig
LKRL
10
88
Landratsamt
Landkreis Leipzig
LKRL
11
Landratsamt
Landkreis Leipzig
Landratsamt
Landkreis Leipzig
Landratsamt
Landkreis Leipzig
LKRL
12
LKRL
13
LKRL
14
37,38
29
Landratsamt
Landkreis Leipzig
LKRL
15
41-44
30
Landratsamt
Landkreis Leipzig
LKRL
16
31
Landratsamt
Landkreis Leipzig
LKRL
17
Landratsamt
Landkreis Leipzig
Landratsamt
Landkreis Leipzig
LKRL
18
LKRL
19
25
26
27
28
32
33
34
Abellio Rail
Mitteldeutschland
GmbH
ABELLI
O1
35
Abellio Rail
Mitteldeutschland
GmbH
ABELLI
O2
33
36
39
Wesentlicher Inhalt/Hinweis
Zielnetz 2018+: In der letzten Fahrplankonferenz wurde anstatt der S 11
bis Borna/Geithain die S-Bahn
6 benannt, ab Dezember Fahrplan 2017 . Sollte die Änderung hier nicht
aufgenommen werden.
Punkt 3, Ausbau Hp Narsdorf zum Bahnhof: Bei Verlängerung der S Bahn Punkt 4.2.1 beachten 11 oder 6
Verknüpfung zum motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr
(P&R, B&R)- Das Kapitel kommt aus Sicht des Landkreises Leipzig viel zu
Kap. 5.2 kurz.
Radverkehr und die Elektromobilität muss mehr Berücksichtigung finden.
Ziel: Schaffung von Ladesäulen an den P&R und B&R - Plätzen
Bitte Plausibilitätsprüfung bei den Orten Markranstädt, Frohburg, Narsdorf
Anlage
und Großlehna. Bei diesen Kommunen ist der Wert vor allem am Sonntag
11
und Feiertag viel höher als Mo-Fr
Anlage
13
Anlage
14
Anlage
15
in
Synops
e
aufgen.
durch
Berücksichtigung
(ja/nein/
Kenntnisnahme)
MN
ja
Karten muss noch angepasst werden Prüfung durch ZVNL
Ja bitte S 11 in S 6 abändern (siehe oben)
MN
ja
S6
Ja bitte S 11 in S 6 abändern (siehe oben)
MN
nein
geänderter Inhalt
Kommentar vci
Prüfung durch ZVNL
Querverweis auf die Planungen der LK
ja
geändert lt. Kommentar ZVNL
Stand 2015 - Geht es auch aktueller? Der Nahverkehrsplan soll 2017
beschlossen werden.
MN
ja
auf August 2017 aktualisiert
(einschließl. Anl. 12 Tarifzonenplan)
Tarifstand angeben.
MN
ja
"Stand August 2017" ergänzt
Der Haltepunkt Großbothen hat keinen Fahrkartenautomaten.
MN
ja
Großbothen entfernt
Prüfung durch ZVNL
ja ist korrekt, bitte abändern
MN
ja
Neukirchen-Wyhra auf 12 B&R
Stellplätze geändert.
Prüfung durch ZVNL
Bitte Neukirchen-Wyhra auf 12 B&R
Stellplätze ändern. Alles andere stimmt.
Anlage Bitte Plausibilitätsprüfung: Hat Großbothen wirklich 100B&R Stellplätze,
16
Neukirchen-Wyhra 20 B&R, Lauterbach-Steinbach 3 B&R und 0 P&R?
Prüfung durch ZVNL
bitte aktualisieren
45
MN
Kenntnisnahme
in Antwort an ToeB kommunizieren
46
Anlage Gibt es eine Erklärung für die Negativentwicklung der KBS 525 und der
18
KBS 582?
MN
Kenntnisnahme
in Antwort an ToeB kommunizieren
52
Anlage
Nummer 11, Spalte Kapitel NVP ---+ Schreibfehler: Verkehrsträger
22
MN
ja
53
Kap. 3 Leeres Blatt ?
MN
ja
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH
Werte für Großlehna stimmen nicht: Bitte
anpassen auf Mo - Fr 90, Sa 55 und So 34;
Sonntagswerte für Frohburg, Markranstädt
und Narsdorf stimmen nicht:
Bitte Sonntagswert für Frohburg auf 108
abändern
Bitte Sonntagswert für Markranstädt auf
100 abändern
Bitte Sonntagswert für Narsdorf auf 80
abändern
MN
Anlage
Gibt es eine Erklärung für die Negativentwicklung der RB l13?
17
24
Kommentar ZVNL
Maßnahmenprogramm Infrastruktur
# Empfehlung: Nennung einer einheitlichen Bahnsteighöhe (außer
Kap. 4.3
Fernverkehr) von 55 cm, da im ZVNL alle Neufahrzeuge mit der dazu
passenden Einstiegshöhe bestellt worden sind
MN
ja
Gesamt
Bitte um einheitlichen Firmenbezeichnung als Abellio Rail
dokume
Mitteldeutschland GmbH ( vgl. NVP 2016, S. 24 "Abellio GmbH")
nt
MN
ja
Negativentwicklung ist u.a. mit dem
prognostizierten leichten
Bevölkerungsrückgang der Orte entlang
dieser Strecke zu erklären
Negativentwicklung ist u.a. mit dem
prognostizierten leichten
Bevölkerungsrückgang der Orte entlang
dieser Strecke zu erklären
korrigiert
entfernen
9. Bahnsteigkonzept
Die Bahnsteige sind mit einer Höhe
von 55cm über Schienenoberkante zu
planen, um im Verbandsgebiet den
stufenfreien Zugang in die
mehrheitlich darauf ausge-richteten
Fahrzeuge gewährleisten zu können.
In Hinblick auf die eingesetzten und
zukünftig einzusetzenden Fahrzeuge
auf elektrifizierten Strecken sind
Bahnsteig-längen von mindestens
140 m zu planen.
geändert wie vorgeschlagen
Seite 4von 19
Stand: 19.10.2017
lfd. Nr.
Autor
Autor + lfd. Nr.Seite
Kap. /
Pkt
36
Nahverkehrsgesellsc
NVS 1
haft Thüringen mbH
24
Kap.
2.2.1
37
Nahverkehrsgesellsc
NVS 2
haft Thüringen mbH
28
Kap.
2.2.1
38
Nahverkehrsgesellsc
65,66,69,
NVS 3
haft Thüringen mbH
71
Kap.
4.2.1
39
Nahverkehrsgesellsc
NVS 4
haft Thüringen mbH
76,77
Kap.
4.2.2
40
Nahverkehrsgesellsc
NVS 5
haft Thüringen mbH
78
Kap.
4.2.2
41
Nahverkehrsgesellsc
NVS 6
haft Thüringen mbH
80
Kap.
4.2.4
42
43
Industrie- und
Handelskammer zu
Leipzig
Industrie- und
Handelskammer zu
Leipzig
IHK 1
IHK 2
44
Industrie- und
Handelskammer zu
Leipzig
IHK 3
45
Industrie- und
Handelskammer zu
Leipzig
IHK 4
46
Zweckverband ÖPNV
VVV 1
Vogtland
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH
Wesentlicher Inhalt/Hinweis
Ausstattung, "Steckbrief Saale-Thüringen-Südharz": Teilklimatisierung
stimmt nicht! Mögliche weitere Elemente:
+ Reservierungssystem
+ Leselampe und Sonnenschutzrollos in der 1. Klasse
+ Sitzclubecke
"Steckbrief Dieselnetz Nordosthüringen": Die Bezeichnung dieses Netzes
ist" Dieselnetz Ostthüringen".
+ Reservierungssystem
+ Leselampe und Sonnenschutzrollos in der 1. Klasse
+ Sitzclubecke
Zielnetz 2018+
# Führung der S11 von/nach Markranstädt wird begrüßt
# Bitte um Prüfung, ob S11 gemeinsam mit NASA bis Weißenfels oder
Naumburg verlängert werden kann (somit profitiert die Region vom CTLeipzig und es erfolgt Beschleunigung der SE 15 sowie RE 17)
Zielnetz 2025+
# Begrüßt wird die geplante Gestaltung der Verbindung Leipzig - Zeitz Gera sowie der Beschleunigung der RE 15/RE 17 zwischen
Leipzig und Weißenfels.
Zielnetz 2025+
Die direkte Anbindung der Städte Saalfeld und Hof mit Flügelung in Weida
erfolgt durch die Linie EBx 12 (nicht EB 22).
Exkurs Fernverkehr. 3. Absatz:
Die Einführung der beschriebenen IC-Verbindung Karlsruhe - Nürnberg Jena Leipzig ist nach unserem Kenntnisstand ab Ende 2023 avisiert.
Raum- und Bevölkerungsstruktur: Vorstellung der "Studie zur Organisation
des Stadtverkehrs in Leipzig unter besonderer Beachtung des
Wirtschaftsverkehrs" mit folgenden Anregungen:
# Auspendlerzahlen aus Leipzig steigen, da Arbeitsplätze im Umland von
kap. 3.1 Leipzig besetzt werden müssen
# Der Pendlertrend im NVP sollte die Relation vom Wohnort im
Mittelzentrum zum Arbeitsort im Oberzentrum betrachten!
# Eine neue Schnittstellen Planung SPNV/ÖPNV sollte daher bis in die 2.
Reihe der Mittelzentren (Bis Torbau, Oschatz, Borna) angestellt werden
Linienbezogene Maßnahmen:
# Bessere Vertaktung und Vermarktung der S9 wird erwünscht, damit
diese als Zubringer für den ICE in Richtung München fungiert
Kap. 4.2. # RE 10: Zur Beschleunigung der Fahrzeit ist es nicht nützlich, den Halt in
Taucha zu belassen --> der S-Bahn-Takt (S4) reicht hier aus. Für
Eilenburg Ost wäre er hingegen ein Zugewinn
Stationsbezogene Maßnahmen:
# Station "Eilenburg Ost" sollte mehr in den Fokus gerückt werden, da
immerhin 300 Einsteiger pro Tag - mit Reduzierung der Halte der RE 10
verschlechtert sich hier das Angebot sogar
Kap. 4.2. # Station weißt erhebliche Baumängel auf --> Verbesserung erwünscht
# Alle Stationen der Linie S4 machen keinen guten Eindruck -->
Beseitigung der Mängel hinsichtlich Bahnsteighöhe, Barrierefreiheit und
Vorplatzgestaltung ist erwünscht
Kap. 2
Allgemein:
Analyseteil zum NVP ist weitestgehend schlüssig!
Zielnetz 2018+
# Möglichkeiten der Wiederinbetriebnahme der Expresslinie 16 Leipzig Werdau - Plauen Hofwerden werden geprüft. Umsetzung nächstmöglich,
spätestens zum Zielnetz 2025 +
Kap. 4.2.1# Begründung: derzeit ist die SPNV-Anbindung der Region Hof /
Vogtlandkreis nach Leipzig im Sinne der Reisezeit zum MIV nicht
konkurrenzfähig.
# Ziel: eine schnelle Verbindung ohne Einbindung des CT-Leipzig mit einer
MIV konkurrenzfähigen Reisezeit
in
Synops
e
aufgen.
durch
Berücksichtigung
(ja/nein/
Kenntnisnahme)
MN
ja
korrigiert und ergänzt
wird ergänzt
MN
ja
korrigiert und ergänzt
wird ergänzt
MN
Kenntnisnahme
MN
Kenntnisnahme
MN
ja
Satz gestrichen.
MN
ja
2023
ja
ergänzt:
"In diesem Zusammenhang werden
steigende Auspendlerzahlen aus
Leipzig erwartet, da die im Umland
von Leipzig entstandenen
Arbeitsplätze auch besetzt werden
müssen."
MN
ja
"Das vertaktete Angebot der Linie S9
wird zukünftig in der
Abwägung ZVNL
Öffentlichkeitsarbeit besser
vermarktet."
MN
Nein
MN
Kenntnisnahme
MN
Kenntnisnahme
MN
geänderter Inhalt
Kommentar vci
Kommentar ZVNL
Prüfung durch ZVNL außerhalb NVP
Wird korrigiert
Pendlertrend ergänzen;
Schnittstellenplanung bleibt
Halt des RE 10 in Taucha ist gesetzt.
Bessere Vermarktung der S 9 kann
aufgenommen werden
Prüfung durch ZVNL außerhalb des
NVP
Initiative des ZVV
Finanzierung offen
ggf. in 2025+
Seite 5von 19
Stand: 19.10.2017
lfd. Nr.
Autor
Autor + lfd. Nr.Seite
47
Zweckverband ÖPNV
VVV 2
Vogtland
48
Zweckverband ÖPNV
VVV 3
Vogtland
49
50
Ebx 12 Leipzig - Saalfeld:
Die NVS und ZV ÖPNV Vogtland sowie EVU befinden sich in Gesprächen
Kap. 4.2
zur Durchbindung der Linie ab Gera nach Plauen Hp Mitte bzw. in das
Elstertal. Ergebnis ist noch offen - Ggf. in den NVP mit aufnehmen
Ebx 12 Leipzig - Saalfeld:
# Im Zielnetz 2018+ wird der EBx 12 als Regionalbahn geführt, im Zielnetz
Kap. 4.2.12025+ als Expresslinie - Unterschiedliche Zuordnung ist unklar!
Zweckverband ÖPNV
VVV 4
Vogtland
Landesdirektion
Sachsen
LDS 1
52
Landesdirektion
Sachsen
LDS 2
53
Landesdirektion
Sachsen
LDS 3
54
Landesdirektion
Sachsen
LDS 4
55
Landesdirektion
Sachsen
LDS 5
56
Landesdirektion
Sachsen
LDS 6
57
Landesdirektion
Sachsen
LDS 7
58
Landesdirektion
Sachsen
LDS 8
59
Landesdirektion
Sachsen
LDS 9
60
Landesdirektion
Sachsen
LDS 10
61
Landesdirektion
Sachsen
LDS 11
62
Landesdirektion
Sachsen
LDS 12
Wesentlicher Inhalt/Hinweis
Zielnetz 2025+ / Expresslinien:
Die Expresslinie 16 Leipzig - Werdau - Plauen - Hof wird fortgeführt bzw.
Kap. 4.2.2
soweit noch nicht erfolgt vertraglich zur Betriebsaufnahme ab
Fahrplanwechsel im Dezember 2025 eingeführt.
Zielnetz 2025+ / S-Bahn-Linien:
Sofern die Expresslinie 16 Leipzig - Werdau - Plauen - Hof fortgeführt bzw.
Kap. 4.2.2
ab Fahrplanwechsel im Dezember 2025 eingeführt wird, entfällt die
Verlängerung der S-Bahn-Linie S 5x nach Plauen -Hof.
Zweckverband ÖPNV
VVV 4
Vogtland
51
Kap. /
Pkt
# Kapitel fällt mit 5 Seiten sehr knapp aus
# Fragwürdig ist, warum 2 verschiedene Datengrundlagen zur
Bevölkerungsentwicklung genutzt werden ( 1 x Berechnung Freistaat
Kap. 3.1
Sachsen, 1x Berechnung der Stadt Leipzig)
# Schwachpunkt: integrierte Verkehrsmodell des MDV, da nur mittlere
Werktage in die Berechnung einfließen
# Festgelegte Bedienstandards werden begrüßt
# Einführung Linie S11 wird positiv entgegen genommen --> als Startpunkt
Kap. 4
wird Markranstädt als weiteren wichtiges Grundzentrum im Leipziger
Umland priorisiert
Anbindung Grimma - Zielnetz 2015+
# Die im Zielnetz 2015+ definierte Elektrifizierung der Strecke nach Döbeln
Kap. 4
wird begrüßt, da damit Grimma mit der RB 110 als neue S-Bahn-Linie in
das Mitteldeutsche S-Bahn-Netz eingebunden wird
Kap. 4 # Positive Resonanz auf den Plan, die S5 und S5X bis Halle zu verlängern
Infrastruktur-Maßnahmen
Prüfung der Errichtung neuer S-Bahn-Haltestellen (L-Althen, L-Paunsdorf)
Kap. 4.2 # Aufnahme der von der Stadt Leipzig erarbeiteten Ergebnisse dazu wird
gewünscht (mehr Zusammenarbeit bzw. Abstimmung)
16
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH
Punkt 5: "Haltepunkt Radefeld Porsche"
Kap. 4.2 # durch die Hohe Nachfrage an Pendlerverkehr sollte hier eine höhere
Priorität angesetzt werden!
# Es wird empfohlen, Untersuchungen zu P&R-Anlagen für
Kap. 4.2 Großveranstaltungen im Süden Leipzigs an de B2 zu beschleunigen.
# Auf die Kundengruppe der Fußballanhänger geht der ZVNL nicht ein!
Kap.
Einwohnerzahl Stadt Leipzig: 545.000 korrespondiert nicht mit Tabelle 2.
2.1.3
Allgemein:
# die Ziele der Raumordnung werden im NVP beachtet!
Allg.
# NVP entspricht den Zielen und Grundsätzen der Landesentwicklung bzw.
Regionalplanung
Bestandsaufnahme/Verkehrsprognose:
Kap.3 # Es wird empfohlen die Entwicklung im Tourismusbereich
(Besucheraufkommen) bei der Planung und Gestaltung zu berücksichtigen
# Die Erschließung von Tourismusstandorten ist bzgl.
Kap. 4 Bedienzeiträume/Mindesterschließung/Qualitätsstandards zu wenig
beschrieben
# Das Ziel sollte nicht "langfristig" lauten, sondern: "Die SPNV
Anlage
Erschließung des Leipziger Neunseenlandes ist zu prüfen"
22 /
# Dabei können, wenn nicht bereits erfolgt, die Ergebnisse des im Mai
punkt
2017 stattgefundenen Workshops "Touristische ÖPNV-Erschließung und
10
Wirtschaft im südlichen Neuseenland"
in
Synops
e
aufgen.
durch
Berücksichtigung
(ja/nein/
Kenntnisnahme)
MN
Kenntnisnahme
MN
Kenntnisnahme
geänderter Inhalt
Kommentar vci
Kommentar ZVNL
Initiative des ZVV
Finanzierung offen
ggf. in 2025+
MN
ja
Eine Durchbindung der Linie EBx12
ab Gera nach Plauen Hp. Mitte bzw.
in das Elstertal wird durch die NVS,
den ZVV und die beteiligten EVU
geprüft.
MN
ja
neu zugeordnet
MN
Kenntnisnahme
MN
Kenntnisnahme
MN
Kenntnisnahme
MN
Kenntnisnahme
MN
nein
MN
ja
MN
Kenntnisnahme
MN
ja
MN
Kenntnisnahme
MN
nein
MN
Kenntnisnahme
MN
ja
Einen Satz mit dieser Option
ergänzen
offiziell eine Expresslinie, jedoch ohne
bitte einheitlich zurodnen zu Expresslinien
Fahrzeitvorteil
ja
genaue Erläuterung
ggf. sind die Planugnungsrahmen
ZVNL und Leipzig zu differenzieren
Ergänzung:
"Die Umsetzung der Maßnahme hat
eine hohe Priorität."
schon als Prüfauftrag berücksichtigt
analog dazu Herr Mietzsch
ist berücksichtigt
560000
EW-Zahl 2015 verwenden
"lanfgristig" gestrichen
langfristig streichen
Workshopergebnisse prüfen
Seite 6von 19
Stand: 19.10.2017
lfd. Nr.
Autor
Autor + lfd. Nr.Seite
63
Landesdirektion
Sachsen
LDS 13
64
Regionaler
Planungsverband
LEIPZIGWESTSACHSEN
RPVL
W1
Kap. /
Pkt
Anlage
22 /
punkt
12
Wesentlicher Inhalt/Hinweis
# Prüfung der Anbindung von Bad Düben an das S-Bahn-Netz wird
gewünscht
# Punkt 12 / Anlage 22: Prüfung der Errichtung von Fahrradgaragen oder
überdachten Fahrradstellplätzen
in
Synops
e
aufgen.
durch
Berücksichtigung
(ja/nein/
Kenntnisnahme)
MN
ja
Zielnetz 2025+ / S-Bahn-Linien - Anregung:
Kap. 4.2.2Prüfung: Mitteldeutsches S-Bahn-Netz: Mittelzentrum Merseburg im
weiteren Verfahren mit berücksichtigen
MN
Kenntnisnahme
RPVL
W2
Zielnetz 2025+ / S-Bahn-Linien - Hinweis:
#Die Verbindung zwischen Leipzig Miltitzer Allee und Markranstädt soll
daher auch als Vorbenaltsgebiet Korridor Neubau (Schienenverkehr)
Kap. 4.2.3raumordnerisch gesichert werden.
# Eine zeichnerische Festlegung für die Verbindungsstrecken LeipzigStötteritz - Leipzig-Paunsdorf - Leipzig-Engelsdorf soll demgegenüber
maßstabsbedingt nicht erfolgen.
MN
Kenntnisnahme
66
Regionaler
Planungsverband
LEIPZIGWESTSACHSEN
RPVL
W3
Darstellungen in Karte 2 ist zu korrigieren:
# In der Legende ist in Anlehnung an den LEP der Begriff "Verbindungsund Entwicklungsachsen" zu verwenden.
# Die Verbindung Delitzsch-Halle ist im Regionalplan Westsachsen als
Regionale Achse ausgewiesen.
# Die Verbindung Schkeuditz-Delitzsch ist nicht als Achse ausgewiesen.
# Die Verbindung Leipzig-Bad Lausick-Geithain ist weder im LEP Sachsen
noch im Regionalplan Westsachsen als Achse ausgewiesen.
Kap. 2.1.2
# Die Verbindung Geithain Richtung Rochlitz ist im Regionalplan
Westsachsen als Regionale Achse ausgewiesen.
# Die Verbindung Oschatz-Mügeln-Döbeln ist im Regionalplan
Westsachsen nicht als Regionale Achse ausgewiesen. Die Darstellung
bezieht sich vermutlich auf die Fortschreibung des Regionalplans.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass der Abschnitt
Oschatz - Mügeln mit dem Achsenendpunkt Mügeln als Regionale Achse
festgelegt wird.
MN
ja
67
Regionaler
Planungsverband
LEIPZIGWESTSACHSEN
RPVL
W4
Kap. 3.1
MN
68
Regionaler
Planungsverband
LEIPZIGWESTSACHSEN
RPVL
W5
Die Prognose der Stadt Leipzig unterscheidet sich von der aus der 6.
regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung --> parallele Verwendung
Kap. 3.1 beider ist nicht korrekt.
# Es wird empfohlen, verschiedene Varianten der
Bevölkerungsentwicklung zu betrachten
69
Regionaler
Planungsverband
LEIPZIGWESTSACHSEN
RPVL
W6
70
Regionaler
Planungsverband
LEIPZIGWESTSACHSEN
RPVL
W7
65
71
Regionaler
Planungsverband
LEIPZIGWESTSACHSEN
Regionaler
Planungsverband
LEIPZIGWESTSACHSEN
RPVL
W8
geänderter Inhalt
"Prüfung der Errichtung von
Fahrradgaragen oder überdachten
Fahrradstellplätzen" ergänzt
Kommentar vci
Fahrradgaragen oder überdachten
Fahrradstellplätzen in Prüfauftrag
ergänzen;
Bad Düben nicht (wurde bereits
"geprüft")
im nächsten NVP
Karte ersetzt
Prüfen MDV/ZVNL
ggf. nur Regionalplan verwenden
Grafik stammt vom MDV
Kenntnisnahme
keine Änderung
6. regionalisierte
Bevölkerungsvorausberechnung ist zu
betrachten
MN
Kenntnisnahme
Ergebnis interne Diskussion offen
Auswirkung abwägen durch ZVNL
9
#, 1. Abs. Satz1: Danach wurde der ZVNL durch die Landkreise Leipzig
und Nordsachsen sowie die kreisfreie Stadt Leipzig geschaffen. Im Jahre
Kap. 1 der Gründung des ZVNL bestanden diese Kreise im jetzigen Zuschnitt
jedoch noch nicht, daher wird folgende Änderung empfohlen:
"Mit dem ZVNL besteht für die ... ein schlagkräftiges Instrument... "
MN
ja
geändert wie vorgeschlagen
9
S. 9, 1. Abs.: Der Rückschluss, dass der ZVNL "damit" in Sachsen das
größte Leistungsvolumen beinhaltet, ist so nicht nachvollziehbar.
Kap. 1
# Streichung des Wortes "damit": "Der ZVNL verantwortet in Sachsen das
größte Leistungsvolumen"
MN
ja
geändert wie vorgeschlagen
ja
Die demographische Entwicklung ist
im ZVNL von Zuzug
Bevölkerungswachstum im in der
Stadt Leipzig Ballungsraum sowie
positiven Wanderungssalden in im
angrenzenden Verdichtungsraum
Regionen bei gleichzeitig rückläufigen
Einwohnerzahlen im weiter entfernten
Umland gekennzeichnet.
9
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH
Raum- und Bevölkerungsstruktur - Empfehlung:
# Als Planungsgrundlage sind daher Landkreisdurchschnitte ungeeignet
S.9, 2. Abs.: Generell sollten verwendete Begriffe einheitlich verwendet,
nachvollziehbar und bestimmbar sein.
Kap. 1 # Folgende Begriffe werden empfohlen:Raumkategorien
Verdichtungsraum, ländlicher Raum verdichtete Bereiche im ländlichen
Raum
MN
Kommentar ZVNL
bitte Karte vom MDV überarbeiten lassen
genaue Erläuterung
Seite 7von 19
Stand: 19.10.2017
lfd. Nr.
Autor
72
Regionaler
Planungsverband
LEIPZIGWESTSACHSEN
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
Autor + lfd. Nr.Seite
Regionaler
Planungsverband
LEIPZIGWESTSACHSEN
Regionaler
Planungsverband
LEIPZIGWESTSACHSEN
Regionaler
Planungsverband
LEIPZIGWESTSACHSEN
Regionaler
Planungsverband
LEIPZIGWESTSACHSEN
Regionaler
Planungsverband
LEIPZIGWESTSACHSEN
Regionaler
Planungsverband
LEIPZIGWESTSACHSEN
Regionaler
Planungsverband
LEIPZIGWESTSACHSEN
Regionaler
Planungsverband
LEIPZIGWESTSACHSEN
Regionaler
Planungsverband
LEIPZIGWESTSACHSEN
Regionaler
Planungsverband
LEIPZIGWESTSACHSEN
RPVL
W9
10
Kap. /
Pkt
Wesentlicher Inhalt/Hinweis
S. 10, 2. Abs.: Die Bezeichnung "Raum Westsachsen" ist
Kap. 2 missverständlich. Stattdessen den Begriff "Nahverkehrsraurn Leipzig" oder
"Planungsregion Leipzig-Westsachsen" verwenden
in
Synops
e
aufgen.
durch
Berücksichtigung
(ja/nein/
Kenntnisnahme)
MN
ja
Nahverkehrsraurn Leipzig
geänderter Inhalt
Kommentar vci
RPVL
W 10
Einordnung des Untersuchungsgebiets:
# Hier wird empfohlen, auf die VO des SMWA über die Aufstellung von
Nahverkehrsplänen für den ÖPNV zu verweisen. Darin ist nach § 2 Nr. 3
das Zweckverbandsgebiet räumlich bestimmt.
# Ebenso kann hier aufgeführt werden, dass der Nahverkehrsraum mit
Kap. 2.1.1
Planungsregion Leipzig-Westsachsen identisch ist
# Die Europäische Metropolregion Mitteldeutschland ist nicht nur auf
Wirtschaftsförderung zu reduzieren. Ziel der EMMD ist eine nachhaltige
Entwicklung und Vermarktung der traditionsreichen
Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturregion Mitteldeutschland
MN
ja
#"Der Nahverkehrsraum Leipzig liegt
im Nordwesten des Freistaates
Sachsen und umfasst gemäß der
Verordnung des SMWA über die
Aufstellung von Nahverkehrsplänen
für den ÖPNV (§ 2 Nr. 3) dien
Landkreise Nordsachsen und den
Landkreis Leipzig sowie die kreisfreie
Stadt Leipzig. Damit ist der
Nahverkehrsraum Leipzig mit der
Planungsregion Leipzig-Westsachsen
identisch."
#"... die auf eine nachhaltige
Entwicklung und Vermarktung der
traditionsreichen Wirtschafts-,
Wissenschafts- und Kulturregion
Mitteldeutschland abzielt."
RPVL
W 11
Karten / Text:
# Ein pauschaler Vergleich der Landkreise mit einem Hinweis auf die
Kap. 2.1.3
Anzahl der Städte wird dem nicht gerecht, da das Stadtrecht keine
Aussage über die Größe der Gemeinde beinhaltet.
MN
ja
keine Änderung
Ergänzung zur Einwohnerdichte
16
verschiedene Angaben der Anzahl Einwohner zu Leipzig:
Kap. 2.1.3# mit Zeitbezug: S. 16, Tab. 2: 560.472 und S. 52, Tab. 8: 556.700
# Ohne Zeitbezug: S. 16, letzter Absatz 545.000
MN
ja
S. 16 + S. 52 in Tabelle und Text auf
Stand 31.12.2015 angepasst
anpassen
17
Hinweis:
Menschen, die die Gebietsgrenze der Stadt Leipzig für die Ausübung ihrer
Kap. 2.1.3
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung überschreiten, sind auch die
Auspendler der Stadt Leipzig.
MN
Kenntnisnahme
keine Änderung
Aus- und Einpendler sind gemeint
RPVL
W 12
RPVL
W 13
RPVL
W 14
18
Beim Vergleich der Daten des Zeitraums 2002-2014 sollte auf die
Kap. 2.1.4Zensuskorrektur hingewiesen werden. In der Planungsregion wurden dabei
über 30000 Personen aus der Statistik gelöscht.
MN
ja
"Hingewiesen werden muss an dieser
Stelle auf die Zensuskorrektur in
2009. Durch diese wurden in der
Planungsregion über 30.000
ergänzen
Personen (entspricht fast 3 % der
Einwohner im Nahverkehrsraum) aus
der Statistik gelöscht."
RPVL
W 15
19
1. Satz: Gemeint sind sicherlich die SPNV-Verkehrsleistungen (Leistung
Kap. 2.2.1
mit "s")
MN
ja
geändert wie vorgeschlagen
RPVL
W 16
35
Kap. 2.2.3Exkurs: Satz 2: Richtung: Flughafen Leipzig/Halle
MN
ja
keine Änderung, Aussage ist in Satz 4
Satz 3 prüfen. ("Grundsätzlich...")
enthalten
Verbindungsqualität von SPNV-Bedienungsstandards:
# Die Stadt Weimar ist im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025
Kap. 4.1.3
nicht als Oberzentrum, sondern als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines
Oberzentrums festgelegt.
MN
ja
Weimar entfernt
Tabelle 12 anpassen
Zielnetz2018+:
Kap. 4.2.1.# Hoyerswerda ist kein Mittelzentrum sondern nach LEP Teil des
Oberzentralen Städteverbundes Bautzen-Görlitz-Hoyerswerda
MN
ja
Hoyerswerda (Oberzentraler
Städteverbund Bautzen-GörlitzHoyerswerda)
Tabelle 12 anpassen
Zielnetz 2025+:
# Verlängerung der S 11 bis Narsdorf
Kap. 4.2.2# Diese Maßnahme erschließt sich raumstrukturell nicht. Im Übrigen wird
darauf verwiesen, dass die Gemeinde Narsdorf seit 01.07.2017 in die
Stadt Geithain eingemeindet wurde.
MN
Kenntnisnahme
RPVL
W 17
RPVL
W 18
66
RPVL
W 19
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH
Kommentar ZVNL
Seite 8von 19
Stand: 19.10.2017
Autor + lfd. Nr.Seite
Kap. /
Pkt
Wesentlicher Inhalt/Hinweis
in
Synops
e
aufgen.
durch
Berücksichtigung
(ja/nein/
Kenntnisnahme)
MN
Kenntnisnahme
lfd. Nr.
Autor
83
Regionaler
Planungsverband
LEIPZIGWESTSACHSEN
RPVL
W 20
86
84
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV 1
1
Kap. 0 Deckblatt Nahverkehrsplan 2017 statt 2016
MN
Kenntnisnahme
85
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV 2
2
Deckblatt
Kap. 0 # Bearbeiternamen von vci und ZVNL ergänzen!
# Bearbeitungsstand mit Datum ergänzen
MN
Kenntnisnahme
86
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV 3
19
MN
ja
geändert wie vorgeschlagen
87
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV 4
MN
ja
als Fußnote eingefügt:
Abwägen ZVNL;
"Leipzig Messe – Leipzig-Stötteritz ab
ggf. reicht Fussnote aus
Dez. 2016 als S 11"
88
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV 5
30
MN
ja
geändert wie vorgeschlagen
89
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV 6
33
MN
ja
geändert wie vorgeschlagen
90
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV 7
36
Kap. 2.3 Hervorzuheben sind…"Wurzen und außerdem Borsdorf"
MN
ja
keine Änderung, die enthaltene
Aussage "bis Wurzen" beinhaltet
Borsdorf
91
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV 8
43
Kap. 2.6 Formatierung an verschiedenen Stellen der Tabelle unstimmig
MN
ja
angepasst
92
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV 9
44
Schwerpunkt der in den kommenden Jahren noch zu sanierenden
Kap. 2.6 Stationen bildet die KBS 209 Leipzig - Torgau.
--> 501.4 anstatt der KBS 209
MN
ja
geändert wie vorgeschlagen
93
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV
10
45
Kap. 2.6 Abbildung 8. Falsche Zahl = Abbildung 7
MN
ja
geändert wie vorgeschlagen
94
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV
11
49
MN
ja
"Zudem wird die Verkehrsleistung
ganz überwiegend mit moderneren
Fahrzeugen erbracht."
95
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV
12
52
MN
ja
geändert wie vorgeschlagen
96
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV
13
55
MN
nein
97
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV
14
57
MN
ja
geändert wie vorgeschlagen
im Einklang mit MDV
98
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV
15
58
MN
ja
Fussnote: "Linie S5x verkehrt als
Expresslinie"
Fussnote
99
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV
16
59
MN
ja
diese Formulierung ergänzt
100
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV
17
60
MN
nein
101
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV
18
62
MN
ja
Tabelle 21:
Es wird empfohlen, den Zusammenhang zwischen Entfernung und Zeit zu
Kap. 5.1.1prüfen (gleiche Zeiten für unterschiedliche Entfernungen. Bsp. Bad
Lausick, Beilrode) oder unterschiedliche Zeiten für gleiche Entfernungen:
Bsp.Eilenburg, Frohburg)
Kap.
2.2.1
Kap.
2.2.1
Kap.
2.2.1
MDSB 1
# Takt S1: halbstündlich--> beide Teillinien zur Messe/zur Miltitzer Allee
# im oberen Teil bei der Linienführung der S1 "Messe" ergänzen
Am Ende der Kästen zu den Netzen sollten in einem "Exkurs" die seither
eingetretenen Änderungen dargestellt werden, denn seit der Analyse ist ja
schon wieder ein Fahrplanjahr vergangen. Bsp.: S11 steht oben (zurecht)
noch nicht fährt nun jetzt aber nunmal
3. Satz:
"Ausnahmen bilden die Linie S9 (Ausrichtung auf Halle) und die
Döllnitzbahn."
# müsste es nicht noch RB 75 heißen? --> entsprechend des zu Beginn
des Kapitels benannten Analysestandes
Kap. 2.2.2Tabelle 5: Linie 781: z.B. Fußnote: Änderung ab August 2017 vorgesehen
geänderter Inhalt
Kommentar vci
Kommentar ZVNL
Tabelle 21 wird jedoch zu prüfen sein
ändern auf 2017
Bearbeiternamen besser entfernen
sonst länger als eine Seite
Bearbeiternamen MDV auch weglassen
ja bitte mit Fußnote ergänzen
nach 2. Absatz: man könnte ergänzen:
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH
Kap. 2.8 Zudem
- wird die Verkehrsleistung mit moderneren Fahrzeugen erbracht.
- sind die Züge mit Zugbegleitern besetzt.
2. Absatz
Kap. 3.1 Statt "Prognosenullfall" bitte besser einheitlich die Schreibweise "Prognose0-Fall" verwenden
2., 5, 7. Absatz
Kap. 3.4 informelle Anmerkung: sollte auf diese Aussage (RB 75) nicht eigentlich
verzichtet werden? (3x)
Abbildung 11:Begriff ändern
# PlusBus-Netz = PlusBus
Kap. 4.1
# Grundnetz = TaktBus
# Ergänzungsnetz = Bus
Tabelle 9:
S-Bahn-Linien:
Kap. 4.1
# Diskrepanz zu S5 und insb. S5X: geeignete Formulierung, warum das
bei diesen Linien anders ist sollte ergänzt werden
letzten Satz ergänzen um:
Kap. 4.1.2
... in der Fläche zur Erreichung des Erschließungsziels v.a....
Tabelle 11: SPNV-Halt-Radius Oberzentrum
# Vorschlag: einheitlich 300m
Kap. 4.1.2# Erläuterung: im Rahmen der Nahverkehrspläne für die Landkreise
werden auch für die SPNV-Stationen kürzere Haltestelleneinzugsradien zu
Grunde gelegt.
# ggf. beigefügte Datei in Übersicht ergänzen!
Kap. 4.1.4# PlusBus-Standards:
# ergänzen: Schnell und Direkt
7. Absatz Formulierung streichen
(Marketingmaßnahme), 2 Absatz ebenso
streichen
nicht ändern
ergänzt:
"• schnelle und direkte Verbindung"
PlusBus-Standards ergänzen
Seite 9von 19
Stand: 19.10.2017
lfd. Nr.
Autor
Autor + lfd. Nr.Seite
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV
19
MDV
20
MDV
21
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV
22
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV
23
MDV
24
108
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV
25
87
109
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV
26
88
102
103
104
105
106
107
110
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV
27
64
67
73
75
80
83
89
Kap. /
Pkt
Wesentlicher Inhalt/Hinweis
Tabelle 14: Warum hier so stark aggregiert "übrige" im Gegensatz zu
MDSB I und II
Frage:
Kap. 4.2.1
Enden Züge in Eilenburg oder ggfs. in Eilenburg Ost?
4. Anstrich
Kap. 4.2.2
# RB 113 ist DB Regio!
Kap. 4.2
S-Bahn-Linien:
Kap. 4.2.2
S N.N. --> Empfehlung: Nr. Vorschlagen
Vorletzter Absatz: Neue ICE bzw. IC-Verbindungen: Auswirkungen auf SE
Kap. 4.2.4
15 darlegen!
3. Ausbau Hp Narsdorf
Kap. 4.3
# Empfehlung: zunächst Potenzialanalyse durchführen
Tabelle 21:
Kap. 5.1.1Empfehlung: Aktualität der gesamten Tabelle prüfen (Gerichshain z.B.
derzeit 7 min)
Kap. 5.2 Widerspruch zur Anzahl der Stationen gemäß S. 43 prüfen!
Tabelle 22:
Kap. 5.3 # allgemein: Änderungen durch das Projekt Muldental in Fahrt
berücksichtigen
in
Synops
e
aufgen.
durch
Berücksichtigung
(ja/nein/
Kenntnisnahme)
MN
Kenntnisnahme
ZVNL bilateral erläutern
JW
Kenntnisnahme
ZVNL bilateral erläutern
MN
ja
MN
Kenntnisnahme
MN
Kenntnisnahme
geänderter Inhalt
Kommentar vci
Abwägung ZVNL
dem könnte geht eine
Potenzialanalyse vorausgehen
ja
MN
Kenntnisnahme
MN
ja
103
ZVNL: Welche Zahl ist korrekt?
ja
Fussnote:
Änderungen durch das fortlaufende
Projekt „Muldental in Fahrt“ sind zu
beachten
Fussnote zu möglichen Änderungen
Tab. 21 nochmals prüfen
111
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV
28
90
Andere Formulierung: Der MDV hat gemeinsam mit dem ZVNL einen
Kap. 5.4 Leitfaden zur Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV im
Verbundgebiet erarbeitet
MN
ja
112
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV
29
91
# 2. Satz: Bitte die elektronische Fahrplanauskunft INSA ergänzen.
Kap. 5.5 # Text bzgl. Datenbasis prüfen, zahlreiche Anmerkungen Hr. Jäher Unklarheit über Datenbasis
MN
ja
elektronische Fahrplanauskunft INSA
ergänzt
113
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV
30
92/93
MN
Kenntnisnahme
114
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV
31
MN
Kenntnisnahme
115
Mitteldeutscher
Verkehrsverbund
MDV
32
MN
ja
116
Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg
VBB 1
76
JW
Kenntnisnahme
117
Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg
VBB 2
76
JW
Kenntnisnahme
118
Landkreis
Nordsachsen
TDO 1
8
JW
ja
119
Landkreis
Nordsachsen
TDO 2
16ff.
JW
ja
ist erfolgt
wird aktualisiert
120
Landkreis
Nordsachsen
TDO 3
19
JW
ja
geändert wie vorgeschlagen
wird korrigiert
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH
#1. Anstrich: Hier sollte überlegt werden, bereits konkrete
Verknüpfungsstellen zu benennen und mit dem MDV abzustimmen.
Einsteiger an SPNV-Stationen im ZVNL: Summe ganz oben ohne
Anlage 11
Aussagekraft
Anlage
17 + oehme: informelle Anmerkung: siehe Textband/ lt. telefonischer Absprache
Anlage mit ZVNL sollte diese Angabe nicht im Nahverkehrsplan erscheinen?
18
Somit könnte der RE10 hinsichtlich der die Bedienstandards betreffenden
Qualitätsmerkmale einer Expresslinie weiterentwickelt werden. Eine
Kap. 4.2.2
zeitnahe Umsetzung dieses Konzepts vor 2025 ist aus Sicht des VBB
anzustreben.
Die Fahrzeit des RE10 zwischen Leipzig und Cottbus ist gegenüber der als
Zielstellung angegeben 100 Minuten aus Sicht des VBB weiter zu
Kap. 4.2.2
verkürzen. Der VBB empfiehlt als Zielstellung auf dieser Strecke eine
Fahrzeit von max. 95 Minuten,
lm Abkürzungsverzeichnis sollten alle im Dokument vorkommenden
Kap. 0
Abkürzungen hinterlegt sein.
Kap.
2.1.3 Die in der Tabelle dargestellten statistischen Daten wurden im Text nicht
Tabelle aktualisiert. Es sollte eine Ab- gleichung zwischen Tabelle und Text
2 unter erfolgen.
Punkt
Kap. 2.2.1Schreibfehler - SPNV-Verkehrsleistungen.
da ab 2025 neu ausgeschrieben wird,
können sich die Liniennummern wieder
ändern, deshalb besser noch keine
konkrete Linie benennen.
ZVNL bilateral erläutern
"Der Maßnahme wird eine positive
Potenzialanalyse vorausgesetzt."
Der MDV hat gemeinsam mit dem
ZVNL einen Leitfaden zur Umsetzung
der voll-ständigen Barrierefreiheit im
ÖPNV im Verbundgebiet erarbeitet
und Der ZVNL hat gemeinsam mit
dem MDV einen Leitfaden zur
Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV im
Nahverkehrsraum Leipzig
beschlossen.
Kap. 5.5
differenziern, Diesel und übrige
Vertrag getrennt nach TEIL A, B, C
aufgeführt
MN
MN
Kommentar ZVNL
es sind 103, bitte S. 44 anpassen.
Abstimmung in der Zeit bis Beschluss
ggf. nicht möglich oder auf alle
PlusBus Verknüpfungen verweisen
Summe der 3 Tagesgruppen gelöscht
Abwägung ZVNL
rückfrage bei MDV
wird aktualisiert
Seite 10von 19
Stand: 19.10.2017
lfd. Nr.
Autor
121
Landkreis
Nordsachsen
122
123
124
Autor + lfd. Nr.Seite
Landkreis
Nordsachsen
Landkreis
Nordsachsen
Landkreis
Nordsachsen
TDO 4
34
Kap. /
Pkt
Wesentlicher Inhalt/Hinweis
Das Projekt des Landkreises Leipzig „Muldental in Fahrt“ wurde bereits
aufgenommen. Wir bitten darum das Projekt „Nordsachsen bewegt“ des
Kap. 2.2.2
Landkreises Nordsachsen ebenfalls in den Nahverkehrsplan einfließen zu
lassen.
TDO 5
55
In allen 3 Abschnitten wird auf die RB 75 von Halle (Saale) - Delitzsch Eilenburg eingegangen. Inhallich geht sehr deutlich hervor, dass die
Verkehrsver- bindung zunehmend rückläufig ist. Man sollte den Hinweis
Kap. 3.4
geben, dass sich die RB 75 in eine S 9 wandelt und vor Start derer diese
bewerben. Weiterhin kann man Bezug auf Kapitel 4.2.1 auf Seite 68
nehmen.
TDO 6
63
Kap. 4.2
TDO 7
68
Diese Thematik sollte noch einmal diskutiert werden, ob es von allen
Beteiligten so mit getragen wird. (Bruttoverträge)
Kap. 4.2.1Bevor die S 9 an den Start geht sollte diese beworben werden.
125
Landkreis
Nordsachsen
TDO 8
86f
Kap.
5.1.1,
Tabelle
21
126
Landkreis
Nordsachsen
TDO 9
88ff
Kap. 5.2 Einheitliche Schreibweisen von P+R-Anlagen und B+R-Anlagen.
127
Landkreis
Nordsachsen
TDO 10
88ff
128
Landkreis
Nordsachsen
TDO 11
89
Deutsche Bahn AG
DB AG
1
130
Deutsche Bahn AG
DB AG
2
65 f
131
Deutsche Bahn AG
DB AG
3
65 f
129
35
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH
In der Tabelle sind die Verknüpfungspunkte mit dem Fußweg und der
Fußwegzeit zum Bus dargestellt. Die Zahlen sollten noch einmal überprüft
werden, da diese mitunter, anhand der Entfernung und der benötigten Zeit,
nicht realistisch erscheinen.
Die Untersuchung der Errichtung eines Fahrradverleihsystems ist an
Kap. 5.2 gewissen Punkten sicherlich sinnvoll, sollte sich aber nur auf dem Ge- biet
des Zweckverbandes erstrecken.
Die Aussagen der Tabelle sind zum Teil unklar. Wurden alle
Verknüpfungspunkte in der Tabelle dargestellt? Müssen auch die
Kap. 5.3
Verknüpfungspunkte dargestellt werden, bei denen es keine PlusßusTabelle
Verbindung gibt und ohne geplante Maßnahmen ist? Welche Aussagen
22
verbergen sich unter „X“ in der Spalte P+R? Die Spalten, in denen nichts
geplant ist, sollten mit einem „-“ versehen werden.
Aus unserer Sicht ist die Querschnittsbelastung auf der Strecke Halle Kap. 2.3 Eilenburg mit 0,1 Tau- send Rsd. je Durchschnittswerktag in 2015 nicht
plausibel. Die Belastung müsste nach unserem Ermessen höher sein.
Verlängerung S 1 nach Oschatz
Die Verlängerung der S-Bahn-Linie 1 von Wurzen nach Oschatz (60 minKap. 4.2.1.
Takt) ist vom Ergebnis der derzeit in Vorbereitung befindlichen
fahrplantechnischen Untersuchung abhängig.
Verlängerung S-Bahn (heute S 11, zukünftig S 6) nach Markranstädt
Die Verlängerung der S-Bahn-Linie 6 nach Markranstädt wurde bereits
fahrplantechnisch geprüft. ln Bezug auf Fahrplanverträglichkeit mit den
übrigen Verkehren auf dieser Strecke ergeben sich keine Einwände.
Jedoch ist aufgrund der in Markranstädt verfügbaren Infrastruktur das
Enden und Beginnen von Reisezügen in dieser Fahrplanlage nicht
möglich. Gleiches gilt für den weiter westlich gelegenen Bahnhof
Großlehna. Üie in beiden Bahnhöfen vorhandenen Überholungsgleise
Kap. 4.2.1.
dienen dem Schienengüterverkehr und können nicht für das Wegsetzen
von S- Bahn-Leerzügen genutzt werden. Derzeit sind keine Projekte zum
Ausbau des Bahnhofs Markranstädt zum S-Bahn- Linienendpunkt in
Planung. Wir schlagen als Alternative vor, in Abstimmung mit der
Nahverskehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) eine Führung der SBahn bis zu einem Bahnhof zu untersuchen, dessen infrastrukturelle
Voraussetzungen ein restriktionsarmes Enden und Begin- nen der SBahnen ermöglicht.
in
Synops
e
aufgen.
durch
Berücksichtigung
(ja/nein/
Kenntnisnahme)
JW
ja
ergänzt:
"und „Nordsachsen bewegt“ im
gleichnamigen Landkreis"
JW
ja
am Ende des Kapitels ergänzt:
"Den prognostizierten
Nachfragerückgängen ist mit
geeigneten Maßnahmen zu
begegnen. Dazu gehört eine gezielte
an gegebener Stelle Verweis auf S9
Werbung für den SPNV bei der
Einführung der S 9 (vgl. Kapitel 4.2)
oder auch eine konsequentere
Ausrichtung der ÖSPV-Angebote auf
die betreffenden SPNV-Angebote."
JW
ja
JW
Kenntnisnahme
JW
ja
JW
ja
JW
Kenntnisnahme
JW
ja
JW
ja
JW
Kenntnisnahme
JW
Kenntnisnahme
geänderter Inhalt
Kommentar vci
Kommentar ZVNL
sollte berücksichtigt werden
Abwägung ZVNL
nur an einer Stelle moderat formulieren
Bruttovertrag bevorzugte Lösung
Tabelle 21 prüfen
P+R, B+R im gesamten Text
wird korrigiert
"Des Weiteren ist geplant ein
Fahrradverleihsystem im ZVNLGebiet aufzubauen, ..."
Tabelle angepasst
geändert auf 0,3
Gesamtkontext wird geprüft;
"-" wird ergänzt
Werte nochmals prüfen
Prüfung ergab 0,1 ist tatsächlich nicht
korrekt, es Fahren knapp 300 Fahrgäste im
Querschnitt Halle - Delitzsch bzw.
Delitzsch - Eilenburg bitte den Wert auf 0,3
abändern.
Teil des Prüfauftrags
Seite 11von 19
Stand: 19.10.2017
lfd. Nr.
132
133
Autor
Autor + lfd. Nr.Seite
Deutsche Bahn AG
Deutsche Bahn AG
DB AG
4
DB AG
5
Kap. /
Pkt
Wesentlicher Inhalt/Hinweis
65 f
Verlängerung S 4 von Taucha (b Lpz) nach Eilenburg/Torgau
Die Ausweitung des 30 min-Taktes auf der S-Bahn-Linie 4 nach Eilenburg Torgau stellt die Ausbauziele des aktuell laufenden und mit Bundesmitteln
finanzierten Umbaus des Bf Taucha (b Lpz) zum S-Bahn-Linienendpunkt
infrage. Konkret hinterfragen wir die zukünftige Nutzung der neuen dritten
Bahnsteigkantesowíe des bahnsteignahen S-Bahn-Wendegleises. Sollten
in Taucha (b Lpz) endende und beginnende S-Bahnen in der
Schwachverkehrszeit (SVZ) oder ggf. auch Nebenverkehrszeit (NVZ)
geplant sein, was aus der Tabelle 16 (Seite 69) nicht her- vorgeht, und
sollten zusätzliche Leistungen geplant sein dann bitten wir um
entsprechende Prä- zısıerung. ln den Absprachen zwischen der PD
Kap. 4.2.1.
Leipzigl und dem ZVNL wurde die zwingende Notwendig- keit des
Bahnhofsumbaus zum Linienendpunkt betont und dokumentiert. Wir sehen
die Gefahr, dass nun eine lnfrastruktur geschaffen wird, die keinen Nutzen
erfüllt. Wir bitten deshalb kurz- fristig um eine Aussage des ZVNL über die
konkrete Nutzung der dritten Bahnsteigkante und des Wendegleises im
Zusammenhang mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Bezüglich
der geplanten Verstârkerzüge nach bzw. von Torgau ist zu
berücksichtigen, dass im Bf Torgau keine über den Ist-Zustand
hinausgehenden Abstellrnöglichkeiten für S-Bahnen vor- handen sind.
Eine Finanzierung für den notwendigen Komplexumbau des Bahnhofs ist
mittel- fristig nicht zu erwarten.
73ff
Flügeln S SX in Werdau nach Hof und Zwickau
Die geplante Flügelung der S 5X in Werdau nach Hof /Zwickau erfordert
infrastrukturelle Anpassungen (Zugdeckungssignal im Bf Werdau). Die
(Wieder-) Aufnahme der Planungen für diese Maßnahme ist frühzeitig
durch die beteiligten SPNV-Aufgabenträger ZVNL, Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH (NVS), Verkehrsverbund Mittelsachsen
GmbH (VMS) und Verkehrsverbund Vogtland GmbH (ZW) zu initiieren. Die
Umsetzung des Flügelkonzeptes erfordert bei linienreinen Umläufen (S 5
und S 5X) einen Fahrzeugmehrbedarf, da die Kurzwende Zwickau nicht
mehr erreicht werden kann. Dieser Umstand ist unabhängig vom Ausbau
Kap. 4.2.2
der Sachsenmagistrale Gaschwitz - Crimmitschau, maßgebend ist hier der
30er Knoten Gößnitz. lm Zielnetz 2025+ muss für die S5/5X eine andere
Fahrplanlage im City-Tunnel Leipzig (CTL) gefunden werden, damit die
Fahrzeitverkürzungen von rund 15 min fahrplanwirksam werden können.
Alternativ schlägt die DB Netz AG vor, die zweistündlich in Altenburg
endende S 5 nach Plauen (V) ob Bf zu verlängern. Die Kurzwende der S
5X und die Anschlüsse in Zwickau (S) Hbf sind dadurch gesichert sowie
die lnfrastrukturmaßnahme in Werdau ist nicht erforderlich. lm Ver- gleich
zur Variante Flügeln in Werdau ist der Alternativorschlag abhängig von der
konkreten Umlaufplanung des EVU2 ggf. fahrzeugneutral.
134
Deutsche Bahn AG
DB AG
6
73ff
135
Deutsche Bahn AG
DB AG
7
79
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH
Verlängerung S-Bahn (heute S 3, zukünftig S 6) nach Narsdorf
Die Verlängerung setzt, wie im NVP beschrieben, die Elektrifízierung
Leipzig - Chemnitz und den Ausbau der Üst Narsdorf Hp zum Bahnhof
voraus. Aufgrund der Fahrplanlage der S 6 und des RE 6 Leipzig Chemnitz bzw. des optionalen Fernverkehrs kann ein zusätzlicher infraKap. 4.2.2
strukturbedarf in Geithain erforderlich werden (noch zu bestimmen), da
beider bisherigen Planung zur Elektrifizierung von der Verlängerung der
RB 113 von Geithain nach Narsdorf ausgegangen war. Eine Veränderung
der Projektinhalte ist aus unserer Sicht mit dem Freistaat Sachsen
abzustimmen.
Neuer S-Bahn-Haltepunkt Leipzig-Althen
Die Errichtung des Haltepunktes erfordert vsl. erhebliche Eingriffe in die
Infrastruktur der DB Netz AG, da die Strecke Leipzig - Wurzen im Abschnitt
Engelsdorf - Borsdorf (Sachs) dreigleisig geführt wird. Außerdem erhöht
Kap. 4.2.3sich der Kapazitätsverbrauch auf dieser sehr hoch belasteten
Mischbetriebsstrecke für jede S-Bahn deutlich. Bestandteil eines
möglichen Vorhabens müssten daher kapazitätssteigernde Maßnahmen
werden. Vorhabensträger für neue potenzielle Haltepunkte wäre
zuständigkeitshalber die DB Station & Service AG.
in
Synops
e
aufgen.
durch
Berücksichtigung
(ja/nein/
Kenntnisnahme)
JW
Kenntnisnahme
JW
Kenntnisnahme
JW
Kenntnisnahme
JW
Kenntnisnahme
geänderter Inhalt
Kommentar vci
Kommentar ZVNL
Stellungnahme an DB notwendig
einzelene Züge werden in Taucha enden
Abwägung ZVNL
Bitte den Alternativvorschlag Verlängerung
S 5 von Altenburg nach Plauen
(zweistündlich) als Alternatie zur Flügelung
in Werdau mit in den Nahverkehrsplan
aufnehmen
Abwägung ZVNL
Seite 12von 19
Stand: 19.10.2017
in
Synops
e
aufgen.
durch
Berücksichtigung
(ja/nein/
Kenntnisnahme)
JW
ja
JW
Kenntnisnahme
JW
Kenntnisnahme
JW
Kenntnisnahme
JW
Kenntnisnahme
JW
Kenntnisnahme
84
6. Hauptsígnal Leipzig-Gohlis
Das Vorhaben erfordert einen komplexen Eingriff in die Leit- und
Kap. 4.3
Sicherungstechnik der gesamten Strecke 6382 Leipzig-Wahren West Leipzig Hbf. Eine Finanzierung hierzu ist aus heutiger Sicht nicht gegeben.
JW
Kenntnisnahme
84
7. Gleisverbíndung im Bahnhof Leipzig-Mockau
Der Sollzustand des aktuell in Bau befindlichen Bedarfsplanprojektes
„Einbindung VDE 8.2I8.3 in den Knoten Leipzig" enthält die geforderten
Weichenverbindungen nicht. Die gewünschten Gleisverbindungen
zwischen den Strecken 6411 und 5919 führen zu einer grundlegenden
Umgestaltung des Bahnhofs Leipzig-Mockau, um das Kreuzen von S-Bahn
und Fernverkehr verträglich gestalten zu können. Die Flächen für die
Kap. 4.3
erforderlichen Weichenverbindungen sind planerisch berücksichtigt und
werden frei gehalten. Eine Realisierung muss im Rahmen eines neuen
Vorhabens erfolgen, wofür aus heutiger Sicht keine
Finanzierungsmöglichkeit gegeben ist. Nach Festlegung des BMVI kann
dieser ausschließlich durch den Nahverkehr initiierte Umbau nicht mit
Bundesmitteln finanziert werden. Eine Planung und Realisierung ist damit
nach aktuellem Stand nicht zu erwarten.
JW
Kenntnisnahme
JW
ja
lfd. Nr.
Autor
136
Deutsche Bahn AG
DB AG
8
80
137
Deutsche Bahn AG
DB AG
9
81
138
Deutsche Bahn AG
DB AG
10
81
139
Deutsche Bahn AG
DB AG
11
84
140
Deutsche Bahn AG
DB AG
12
84
141
Deutsche Bahn AG
DB AG
13
84
Deutsche Bahn AG
DB AG
14
142
Autor + lfd. Nr.Seite
143
Deutsche Bahn AG
DB AG
15
144
Deutsche Bahn AG
DB AG
16
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH
Kap. /
Pkt
Wesentlicher Inhalt/Hinweis
Linie 61 Karlsruhe - Nürnberg - Jena - Leipzig
Kap. 4.2.4Nach heutigem Kenntnisstand soll diese Linie bereits ab 12/2023 und nicht
erst ab 2030 verkehren.
1. Elektrifízierung Leipzig - Grimma -Döbeln
Zu diesem Vorhaben laufen keine Planungsaktivitäten der DB Netz AG.
Gemäß den laufenden Abstimmungen zur LuFV 3 Anlage 8.7 mit dem
Kap. 4.3
Freistaat Sachsen erfolgt ein Vorschlag zur Projektdefinition. Eine
zeitgerechte Realisierung sowie eine Finanzierung des Vorhabens für das
Zielnetz 2025+ sind nicht gesichert.
2. Ausbau Hp Narsdorf zum Bahnhof
Kap. 4.3 Voraussetzung für diese Maßnahme ist die Elektrifízierung Leipzig Chemnitz (Punkt 2.)
3. Ausbau Werdau
Kap. 4.3 Gleichlautende Aussage wie Nr.131 zu „4.2.2 Zielnetz 2025+“ (hier
nochmals eingefügt)
4. Haltepunkt Radefeld Porsche
Vorhabensträger ist zuständigkeitshalber die DB Station&Service AG.
Aufgrund der infrastrukturellen Gegebenheiten
Kap. 4.3 (Hochgeschwindigkeitsstrecke) ergibt sich ein erheblicher Infrastrukturbedarf bei der DB Netz AG (neuer Bahnhof mit 2 zusätzlichen
Bahnsteiggleisen). Eine Finanzierungsmöglichkeit für den Anteil DB Netz
AG ist derzeit nicht gegeben.
5. Haltepunkt Zitzschen See
Fahrplantechnisch ist der Halt nur mit kompensierenden Maßnahmen
möglich (Entfall eines anderen Halls). Eine zusätzliche
Kap. 4.3 Geschwindigkeitserhöhung ist nicht zielführend, da die Strecke LeipzigPlagwitz - Zeitz bereits auf 120 km/h ausgebaut wird. Die eingesetzten
Fahrzeuge verkehren bereits mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120
kmlh.
Kap. 2.1
Hinweise der DB Regio AG bitten wir zu beachten und zu berücksichtigen:
Alle Texte und Abbildungen mit Verweis auf S 11 sind in S 6 zu ändern.
geänderter Inhalt
2023
Kommentar vci
Kommentar ZVNL
wird angepasst
Abwägung ZVNL
S6
Seite 13von 19
Stand: 19.10.2017
lfd. Nr.
145
146
147
148
149
Autor
in
Synops
e
aufgen.
durch
Berücksichtigung
(ja/nein/
Kenntnisnahme)
JW
Kenntnisnahme
Vorgriff auf Prüfaufträge
JW
Kenntnisnahme
Aufgabe MDV
DB AG
16
Folgende Hinweise der DB Station&Service AG bitten wir zu beachten und
zu berücksichtigen:
lm Rahmen der Fortschreibung sollte der Nahverkehrsplan neben den istAngaben zur Reisen- den Frequentierung an einer Verkehrsstation auch
Kap. 3.4 / 4.3
über die prognostizierten Ein- und Ausstei- gerzahlen informieren. Diese
Angaben beeinflussen in hohem Maß die Priorisierung und Platzierung von
Investitions- maßnahmen in Verkehrsstationen des Verbandsgebietes im
Mittel- und Langfristzeitraum.
JW
Kenntnisnahme
DB AG
16
Abbestellung Verkehrshalt Leipzig-Knautnaundorf
Die angekündigte Einstellung der planmäßigen Verkehrshalte in der
Verkehrsstation Leipzig- Knautnaundon“ nimmt die DB Statiorı&Service
Kap. 2.8 AG zur Kenntnis. Zur Kündigung bzw. Reduzierung der vertraglich
vereinbarten Betreiberleistungen bitten wir Sie, die DB Station&Service
AG, Löhrstraße 2-6, 04105 Leipzig rechtzeitig zum tatsächlichen Termin
der Abbestellung des Verkehrshalts zu informieren.
JW
Kenntnisnahme
DB AG
16
Bahnsteighöhen Aktuell findet eine Überarbeitung des
Bahnsteighöhenkonzeptes aus dem Jahr 2011 statt. Die DB und das
Bundesministerium für Verkehr und digitale lnfrastruktur (BMVI) haben sich
verständigt das Bahnsteíghöhenkonzept in 2017 gemäß nachfolgenden
Regeln anzupassen:
Sowohl auf Strecken in Ballungsräumen als auch auf Hauptkorrídoren, die
Kap. 4.3 / 5.4
von Fernverkehr oder anderem überregionalen Verkehr bedient werden
bzw. bedient werden sollen („Hauptnetz“), soll es keine Ausnahmen von
der EBO4-Regelhöhe von 76cm (sowie von 96 cm für
Stadtschnellbahnsysteme) geben. Ausnahmen sind für separíerte,
regionale Netze außerhalb des Hauptnetzes möglich, bei denen bereits die
Mehrheit der Bahnsteige mit 55 cm hohen Bahnsteígen ausgerüstet ist.
Autor + lfd. Nr.Seite
Deutsche Bahn AG
Deutsche Bahn AG
Deutsche Bahn AG
Deutsche Bahn AG
Deutsche Bahn AG
DB AG
16
79
DB AG
16
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH
Kap. /
Pkt
Wesentlicher Inhalt/Hinweis
Anmerkungen zum Zielnetz 2025+ bzw. zu den Prüiaufträgen zum Zielnetz
2025+
1. S 2 abhängig von der Nachfrage ggf. täglich bis Bitterfeld, ggf. in
Hauptverkehrszeit (HVZ) bis Dessau im 30' -Takt (abwechselnd mit SB)
2. S 3 abhängig von der Nachfrage ggf. Verdichterzüge in HVZ zwischen
Schkeuditz und Leipzig, ln diesem Zusammenhang auch Prüfung der
Erhöhung der Taktfolgezeit im CTL
3. S 3 Einrichtung eines Haltepunktes „Schkeuditz DHL“ zwischen
Schkeuditz und Leipzig- Lützschena zu prüfen
4. S 4 abhängig von Nachfrage uncl Angebotskonzeption Prüfung, ob
Kap. 4.2.3durchgängige Führung bis Hoyerwerda zielführend ist. Alternativen
könnten ggf. Führung als RB ab Tor- gau oder Falkenberg sein.
5. S 4 Möglichkeit zum Stärken und Schwächen von S-Bahnen in
Eilenburg oder Torgau einrichten
6. S4 (oder ggf. S2) abhängig von der Nachfrage ggf. Verlängerung in HVZ
zwischen L.- Stötteritz und Borsdorf/Wurzen
7. S5/ S5X Möglichkeit zum Stärken und Schwächen von S-Bahnen in
Altenburg einrich- ten, da dies Auswirkungen auf das Kapazitâtsangebot
im Gebiet des ZVNL hat 8. Einrichtung zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkte in
Höhe ehem. Haltpunkt Leipzig- Marienbrunn (S3, S5, S5X, S6) und LeipzigSellerhausen (S1)
Allg.
Anmerkungen zu den Exkursen:
Aus Sicht der DB Regio AG sollte ein Exkurs „Tarif und Vertrieb“ ergänzt
werden. Wesentlicher inhalt ist dabei die integration der Zentren und
Landkreise Bitterfeld, Dessau und Lutherstadt Wittenberg in den
Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV), da eine dadurch
angestrebte Verlagerung vom motorisierten lndividualverkehr (MlV)
erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr im Gebiet des ZVNL hat.
JW
Ja
geänderter Inhalt
Kommentar vci
Kommentar ZVNL
siehe Potentialanalyse P&R und B&R. Es
ist eine Aktualisierung zu erstellen
In Abstimmung mit den weiteren
Aufgabenträgern und zuständigen
Ministerien im mitteldeutschen Raum
unterstützt der ZVNL das
Bahnsteighöhenkonzept der DB AG
nicht. Ein Ausbau der Bahnsteige
Ggf. eigens Bahnsteighöhenkonzept
gemäß Bahnsteighöhenkonzept der und Aufwand der Anpassung an 76
DB AG würde den Umbau von 218
cm darstellen
Bahnsteige auf 76 cm über SOK im
Verbandsgebiet bedeuten.
Demgegenüber stehen 23 Bahnsteige
die mit 76 cm Bahnsteighöhe gebaut
sind.
kurze Darstellung 76 vs. 55 durch ZVNL
Seite 14von 19
Stand: 19.10.2017
lfd. Nr.
150
Autor
Stadt Leipzig
Autor + lfd. Nr.Seite
L1
151
Stadt Leipzig
L2
152
Stadt Leipzig
L3
153
Stadt Leipzig
L4
52
35
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH
Kap. /
Pkt
Wesentlicher Inhalt/Hinweis
Die bislang im Nahverkehrsplan beschriebenen Zielstellungen greifen
allerdings die städtische Zielstellung nur unzureichend auf. insbesondere
bei der prognostizierten Fahrgastgewinnung bleibt der Nahverkehrsplan
bei sehr konservativen Zielen. ln Anlage 17 _ wird eine Steigerung der
SPNV-Nachfrage bis zum Jahre 2025 über alle Linien mit 4,9%
prognostiziert, während gleichzeitig Tabelle B auf Seite 52 ein
Bevölkerungswachstum bis 2025 von 12,2% im ZVNL-Gebiet und von
21,4% in der Stadt Leipzig beschreibt. Dies passt nicht zusammen und
Kap. 3.4
bedeutet sogar eine Verschlechterung des Modal Splits. Aus Sicht. der
Stadt Leipzig sollte die Prognose für den. ZVNL überarbeitet werden und
für das gesamte Verbandsgebiet eine Fahrgaststeigerung von mindestens
30% und im Stadtgebiet ~ eine Fahrgaststeigerung von 50% angestrebt
werden. Diese überarbeitete Prognose sollte auf der Analyse der heutigen
Fahrgastzahlen beruhen und ihr sollte eine Schwachstellenanalyse zur
Seite gestellt werden, aus der sichtbar wird, in welchen Relationen oder
durch welche Maßnahmen die Fahrgäste gewonnen werden können.
Die Abbildung 4 auf Seite 35 zeigt die Verkehrsnachfrage im ZVNL-Gebiet.
Es ist zu vermuten, dass für Streckenabschnitte mit nicht dargestellten
Zwischenstationen (z. B. Leipzig-MDR - Leipzig Hbf) derjeweils höchste
Werl angegeben wurde. Diese Information sollte noch ergänzt werden.
Überprüft werden sollten die Werte für die drei Strecken an der Station
Leipzig Nord. ln der Logik der Karte müssten in Leipzig Nord deutlich über
2.000 Ein- und Aussteiger vorhanden sein, was jedoch nicht mit der
Anlage 11 ham'ıoniert. Für den Abschnitt Stötteritz-Paunsdorf fehlt eine
Kap. 2.3 Zahl. Die RB75 zwischen Halle-Delitzsch- Eilenburg wird mit 100
Fahrgästen im Querschnitt angegeben. Ist die Nachfrage wirklich so
gering? Für diese Linie wird in der bisherigen Verkehrsprognose ein
Fahrgastverlust von 28% oder 652 Linienbeförderungsfällen prognostiziert.
Dieses Beispiel zeigt, dass Analyse und Prognose bislang nicht
miteinander abgestimmt sind. lm Nahverkehrsplan sollten Zielstellungen
fürldiese Linie mit einer deutlichen Fahrgaststeigerung enthalten sein.
Insbesondere sollten noch bessere Verknüpfungen mit dem Busangebot
angestrebt werden.
lm Weiteren sollte der Nahverkehrsplan mit all seinen Maßnahmen darauf
ausgerichtet werden. diese Zielstellung auch erreichen zu können. Dies
betrifft neben den harten Fakten des Fahrtenangebotes und den
angebotenen Platzkapazitäten auch die richtigewveise im
Nahverkehrsplan beschriebenen vielen weichen Maßnahmen. lm Detail
Kap. 4
sieht die Stadt Leipzig vor allem in der besseren Verknüpfung der
Verkehrsträger, der Errichtung zusätzlicher S-Bahn-Stationen, der
besseren Ausstattung und Vermarktung der Stationen sowie in der
Verbesserung der Fahrgastinfomation die größten Potenziale zur
Erreichung dieser_Ziele.
Neben weiteren Angebotsverbesserungen durch Taktverdichtungen und
ausreichende Fahrzeugkapazitäten vor allem die bessere Vernetzung mit
dem Linien-› netz der LVB ein wesentlicher Schlüssel für die Steigerung
der innerstädtischen Nachfrage ist. Die Verknüpfung ist an vielen Stellen
noch unzureichend. Von Seiten der Stadt Leipzig wird dies deshalb ein
Schwerpunkt beider Fortschreibung des lokalen Nahverkehrsplans sein.
So sind die Wege zwischen Bus- und Straßenbahnhaltestellen zur S-Bahn
an einigen Haltepunkten noch zu weit. Beispiele sind hier die S-Bahnhöfe
Kap. 5.1 Connewitz, Stötteritz oder Plagwitz. Aber auch nach einer Optimierung der
Verknüpfungswege wird es notwendig sein, beim Umsteigen Wege
zurückzulegen. Wichtig ist, diese notwendigen Umsteigewege attraktiv zu
gestalten, die Fahrgastinforrnation zu optimieren und so ein Gefühl beim
Fahrgast zu erzeugen, das Umsteigen nicht als Last empfunden wird.
lnsofem sollten vor allem die Informationen zu den Angeboten von
Straßenbahn und Bus bereits in Echtzeit am Bahnsteig der S-Bahn zur
Verfügung stehen und umgekehrt, so dass der Fahrgast individuell die
Geschwindigkeit beim Umsteigen gestalten kann.
in
Synops
e
aufgen.
durch
Berücksichtigung
(ja/nein/
Kenntnisnahme)
JW
ja
JW
ja
JW
ja
JW
Kenntnisnahme
geänderter Inhalt
Kommentar vci
Kommentar ZVNL
Abwägung MDV/ZVNL
MDV prüft Verkehrsmodell
Abwägung MDV/ZVNL
Bitte Zahl zwischen Leipzig Nord und
Leipzig Hbf auf 19,1 reduzieren, die Zahl
ziwschen Leipzig Messe und Leipzig Nord
auf 12,5 reduzieren. Zwischen Stötteritz
und Paunsdorf bzw. Engelsdorf fahren 3,4
im Querschnitt
Allgemeine Zielstellungen mit aufnehmen
Seite 15von 19
Stand: 19.10.2017
lfd. Nr.
154
155
Autor
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
in
Synops
e
aufgen.
durch
Berücksichtigung
(ja/nein/
Kenntnisnahme)
L5
lm Kapitel-5.1 wird ausgeführt, dass aufgrund der Vielzahl von städtischen
Verknüpfunge- punkten auf eine grafische Darstellung verzichtet wurde.
Faktisch gibt es allerdings zu den Verknüpfungen im Stadtgebiet auch in
Kap. 5.1 den nachfolgenden Kapiteln 5.2-5.4 fast keinerlei Aussagen, obwohl
dieses Themenfeld von erheblicher Bedeutung ist. Es sollten auch im
Stadtgebiet alle angedachten Maßnahmen zur Verbesserung der
Verknüpfungspunkte aufgeführt werden.
JW
Kenntnisnahme
L6
Bei der Abwägung, ob die Linie S11 nach Markranstädt oder Grünau weiter
fährt, sollten wie beschrieben beide S-Bahn-Enıveiterungsoptionen
untersucht werden. Sowohl in Grünau, Plagwitz und Lindenau mit ihrem
großen Einwohnerpotenzial als auch in Markranstädt als wichtiges
Grundzentrum und im weiteren Verlauf Weißenfels als Mittelzentrum, sind
Kap. 4.2.3die Einrichtung neuer bzw. die Verbesserung bestehender S-Bahn-Linien
aufgrund des Wachstums in der Region sinnvoll. ln diesem
Zusammenhang sollte durchaus auch die Option der Verbindung von
Grünau nach Markranstädt in die Überlegungen einbezogen werden, da
sich langfristig vielleicht durch die Anbindung beider Gebiete sogar ein
Optimum an-Verkehrsnachfrage erreichen lässt.
JW
Kenntnisnahme
JW
ja
Abwägung ZVNL
ja, mit aufnehmen
JW
ja
Abwägung ZVNL
Aufnehmen
JW
ja
NVP Stadt Leipzig
ja, mit aufnehmen
JW
Kenntnisnahme
Autor + lfd. Nr.Seite
79
Kap. /
Pkt
Wesentlicher Inhalt/Hinweis
Eine weitere Notwendigkeit um die Möglichkeiten des mit erheblichem
Aufwand ausgebauten S-Bahn-Netzes effektiv zu nutzen, sind sicherlich
zusätzliche S-Bahn-Stationen. Insofern ist es sehr erfreulich, dass die
Stationen Mockauer Straße und Essener Straße bald in Betrieb gehen. Die
Forderung an den Haltepunkt Essener Straße auch die Züge aus Richtung
Flughafen heranzuführen, wodurch gleichzeitig der Halt in Leipzig-Nord
gewährleistet würde, sollte aber auf jeden Fall in den Nahverkehrsplan
aufgenommen werden
Konkret sollte über einen Haltepunkt im Umfeld der Delitzscher Straße
oder der Berliner Straße nachgedacht werden.
lm Bereich des Stadtareals „Bayerischer Bahnhof“ taucht die sog. „Brücke
'Steinstraße“, deren Vorüberlegungen dem ZVNL bekannt sind, nicht auf.
Die Realisierung dieser Brücke ' wird die Anbindung des S-BahnHaltepunktes „MDR“ an die Alle Messe, zum MDR und in Teile der
Südvorstadt signiflkant verbessern. Die Brücke muss alsPlanung in den
Nahverkehrsplan aufgenommen werden.
Am Coppiplatz hält bislang nur die S1 in Richtung Leutzsch. Die S3' nach
Halle verschenkt dieses Potenzial. Das hier auch eine Verknüpfung zur
Straßenbahnlinie 4 und damit eine bessere Anbindung der RedBull-Arena
möglich wäre, sollte auch diese Option für einen neuen S-Bahn-Haltepunkt
untersucht werden.
geänderter Inhalt
Kommentar vci
wurde bereits diskutiert
Vorgriff auf Prüfauftrag
156
Stadt Leipzig
L7
Kap. 4.3
157
Stadt Leipzig
L8
Kap. 4.3
158
Stadt Leipzig
L9
Kap. 4.3
159
Stadt Leipzig
L 10
Kap. 4.3
Anl. 22
L 11
Insgesamt zeigt sich, dass erheblicher Untersuchungsbedaıf für neue SBahn-Stationen besteht. Auch wenn eine erste Untersuchung dazu bereits
beauftragt wurde, sollte die Zielstellung im Nahverkehrsplan nochmals
festgehalten werden. Gleichzeitig kann mit einer solchen Untersuchung
Kap. 4.3
auch geklärt werden, ob für die bislang im Nahverkehrsplan, Regionalplan
Anl. 22
Westsachsen oder im Stadtentwicklungsplen Verkehr und öffentlicher
Raum ' enthaltenen Optionen für zukünftige S~Bahn-Stationen in Althen,
Paunsdorf (Richtung Anger-Crottendorfl oder Marienbrunn weiter verfolgt
werden sollten.
JW
ja
Der Neubau weiterer S-BahnStationen wird fortlaufend untersucht
und bewertet.
Prüfauftrag zu neuen SBahnstationen ausweiten
L 12
Neben den bestehenden Abbildungen zum Zielnetz 2018+ und 2025+ (S.
65 ff.) sollten deshalb auch eine generelle Abbildung jeweils für beide
Kap. 4.2 Planungszeiträume eingefügt werden, in der die Taktung der
Nahverkehrszüge in den einzelnen Abschnitten zusammenfassend für die
S-Bahn, die Regionalexpress- und Regionalbahnlinien dargestellt ist.
JW
ja
Karte analog Abb. 2 möglich
Abstimmung notwendig
ja
Am Leipziger Hauptbahnhof wird eine
Fahrradstation ergänzt und die
Defizite der Fahrgastinformation
behoben. Der Hauptbahnhof ist
kurze Ergänzung
aufgrund des höchsten
Radpendleraufkommens im
Verbandsgebiet die B+R-Station mit
dem höchsten Handlungsbedarf.
160
161
162
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
65
L 13
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH
Generell gibt es kaum Aussagen zum Hauptbahnhof, dem wichtigsten
Verknüpfungspunkt in Leipzig. Ist das so gewollt? Einerseits ist sicherlich
Kap. 5.1 schon vieles an diesem Standort gut, aber Themen wie die geplante
Fahrradstation oder Defizite bei der Fahrgastinfonrıation sollten benannt
werden.
JW
Kommentar ZVNL
Prüfauftrag Stadt Leipzig
ja, mit aufnehmen
Seite 16von 19
Stand: 19.10.2017
lfd. Nr.
163
164
165
166
167
168
169
Autor
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
in
Synops
e
aufgen.
durch
Berücksichtigung
(ja/nein/
Kenntnisnahme)
56
Aufgrund der gewünschten Fahrgaststeigerung ist absehbar, dass weitere
Anpassungen bei den Zugkapazitäten erforderlich werden. Es sollten
deshalb klare Zie|vorgaben hinsichtlich der anzubietenden Qualität
Kap. 4.1
erfolgen. Dabei kann es nicht die Zielstellung sein, auch in der
Spitzenstunde jedem Fahrgast einen Sitzplatz anzubieten, gleichzeitig darf
es jedoch auch nicht dazu kommen, dass Fahrgäste zurück bleiben.
JW
ja
56
Insbesondere zur Fahrradmitnahme sollten im Nahverkehrsplan klare
Aussagen getroffen werden, ggf. Anpassungen formuliert und
Entwicklungsstrategien beschrieben werden. Seit " längerem ist die Anzahl
derer, die das Fahrrad in Kombination mit der Bahn nutzen, auf . einigen
Kap. 4.1 Strecken kapazitäts relevant.
Grundsätzlich müssen sich die Mitnahmekapazitäten am Bedarf
orientieren. Dies gilt insbesondere für die Zusammenstellung bzw.
Bestückung entsprechender Zuggarnituren. lm Nahverkehrsplan sollte ein
klares Bekenntnis zur Fahrradmitnahmie erfolgen.
JW
ja
Autor + lfd. Nr.Seite
L 14
L 15
Kap. /
Pkt
Wesentlicher Inhalt/Hinweis
geänderter Inhalt
Kommentar vci
Abstimmung notwendig
L 16
JW
ja
Bei der Erweiterung des B+RAngebotes ist zu beachten, dass
insbesondere die einsteigerstärksten
Zugangsstellen erheblichen
Nachrüstbedarf aufweisen. Dies betrifft z. B. den Leipziger
Hauptbahnhof, den WilhelmZielstellung im Nahverkehrsplan
Leuschner-Platz, den Bayeri-schen
aufnehmen
Bahnhof und den Haltepunkt „Leipzig
MDR“. Neben der Anzahl der
Abstellan-lagen ist auch deren
Qualität (Überdachung,
Fahrradboxen, beschränkt zugängige
Bereiche) zu erhöhen.
L 17
Anlage 16 weist für den Hauptbahnhof 0 B+R und 0 P+R Stellplätze aus.
Dies ist falsch. ln den beiden Parkhäusern stehen 1.260 Stellplätze zur
Verfügung, die teilweise für P+R genutzt werden. Ansonsten befinden sich
Anlage 16
im direkten Umfeld des Hauptbahnhofs rund 400 Fahrradbügel, d.h. 800
Stellplätze für den Radverkehr, davon sind 20 Bügel bzw. 40 Stellplätze
überdacht.
JW
ja
geändert auf 400 B&R (davon 40
überdacht) und 1.260 P&R
L 18
Grundsätzlich hat die Stadt Leipzig für sich definiert, dass ein
Fahrradbügel im Umfeld einer ÖPNV-Haltestelle nicht automatisch eine
B+R~Anlage wird. Kriterium für eine B+R- Anlage ist der Witterungsschutz,
der entweder durch eine Einhausung/Dach oder durch die örtliche Lage (z.
Anlage 16B. unter einer Überführung) gegeben sein muss. Der ZVNL sollte sich
dieser Definition anschließen oder zumindest differenziert auiführen, wie
viel Abstellplätze wettergeschützt sind und wie viele Fahrradbügel
ansonsten noch vorhanden sind. Ich bitte Sie, die Anlage 16 dahingehend
zu überarbeiten.
JW
ja
L 19
L 20
88
89
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH
Die in Kap. 5.3 aufgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der
Nutzungsqualität, der Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit der P+RPlätze sollten auch die Ausstattung- der großen P+R-Plätze mit WCKap. 5.3
Anlagen enthalten. Notwendigerweise sollten dazu entsprechende
Untersuchungen zu wirtschaftlichen Betreiberkonzepten durchgeführt
werden.
JW
JW
mit aufnehmen
Alternative Modelle (z.B auf
Fahrradverleihsystem hinweisen)
Bei der Erweiterung des Bike+Ride-Angebotes ist zu beachten, dass
insbesondere die einsteigerstärksten Zugangsstellen erheblichen
Nachrüstbedarf aufweisen. Dies betrifft z. B. den Leipziger Hauptbahnhof,
den Wilhelm-Leuschner-Platz, den Bayerischen Bahnhof und den
Haltepunkt „Leipzig MDR“. Neben der Anzahl der Abstellanlagen ist auch
deren Qualität (teilweise nicht überdacht, keine Fahrradboxen, keine
Kap. 5.2 / 5.3
beschränkt zügàngigen Bereiche) zu erhöhen. Auch wenn dies in erster
Linie eine Aufgabe der Kommune ist, sollte die Zielstellung im
Nahverkehrsplan des ZVNL verankert werden.
Des Weiteren ist die Errichtung einer echten Fahrradstation/eines
Fahrradparkhauses am Leipziger Hauptbahnhof zwingend erforderlich. Der
Hauptbahnhof ist aufgrund des höchsten Rad-Pendlerauflmmmens im
Verbandsgebiet die B+R-Station mit dem höchsten Handlungsbedarf.
Die Aussage, dass für Großveranstaltungen eine P+R~An|age im Süden
Leipzigs nahe an der Bundesstraße B2 gefunden werden sollte, sollte
ergänzt werden. Bedarf besteht insbesondere auch für Besucher, die von
Osten über die A14, die B6 und die B87 anreisen.
Kap. 5.2
Aufgenommen werden sollte in den Nahverkehrsplan außerdem die
Errichtung des im Rahmen des Ersatzneubaus Georg-Schwarz~Brücken
geplanten P+R-Platzes Leulzsch.
Kommentar ZVNL
ja, mit aufnehmen
Diskussion Fahrradboxen und beschränkt
zugängige Bereiche
wird korrigiert
grundsätzlich Überdachung
ja
Bedarf besteht außerdem für
Besucher, die von Osten über die
A14, die B6 und die B87 anreisen. Im
Rahmen des Ersatzneubaus der
Georg-Schwarz-Brücken in Leipzig ist
die Errichtung eines P+R-Platzes
Leutzsch geplant.
ja, übernehmen
ja
Kap. 5.2:
Zur genauen Lage, der
Dimensionierung und der Ausstattung
mit WC-Anlagen sind nähere
Untersuchungen anzustellen.
nein, da Sache des Eigentümers
Seite 17von 19
Stand: 19.10.2017
lfd. Nr.
Autor
Autor + lfd. Nr.Seite
170
Stadt Leipzig
L 21
171
Stadt Leipzig
L 22
172
Stadt Leipzig
L 23
173
Stadt Leipzig
L 24
174
Stadt Leipzig
L 25
Kap. /
Pkt
Wesentlicher Inhalt/Hinweis
In der Anlage 16 - Übersioht SPNV-Stationen sollte korrigiert werden:
- Leipzig Messe: nach erfolgter Oberfläohenverbesserung Anzahl der P+RAnlage 16Stellplätze 1224
- Markkleeberg-Großstädteln: 29 B+R, -50 PKW-Stellplätze - Leipzig Knauthaín: 30 PKW-Stellplätze
Die eingangs beschriebene Entwicklungsabsicht des Nahverkehrsraums
Leipzig erfordert eine gesicherte und angemessene Finanzierung. Dabei
darf der SPNV nicht singulär betrachtet werden. denn nur wenn auch für
Straßenbahn- und Busangebote eine ausreichende Finanzierung zur
Verfügungg steht, kann das Gesamtsystem funktionieren. Daher sollte sich
der ZVNL für eine für alle Bereiche auskömmliche Finanzierung des
Nahverkehrs einsetzen. Dabei ist der Stadt Leipzig klar. dass neben einer
verbesserten Finanzierung durch den Bund bzw. den Freistaat Sachsen
auch die Kommune selbst in der Pflicht steht.
95
Kap. 6
Auf Seite 95 wird beklagt, dass für die 5 City-`TunneI-Stationen über 20%
der Stationsgebühren im ZVNL-Gebiet anfallen. Warum wird hier der CityTunnel und die Qualität der Stationen so negativ dargestellt? Diese
hochwertigen Stationen stellen das Herzstück des MDSB-Netzes dar und
sind ganz sicher auch ein Garantfür die bisherige Entwicklung der
Fahrgastzahlen. Bitte bedenken Sie, dass diese 5 Stationen ungefähr ein
Drittel aller Ein- und Aussteiger im Verbandsgebiet nutzen und somit die
Aufwendungen pro Fahrgast geringer sind als an vielen anderen Stationen
im Verbandsgebiet.
Im Gegensatz zum Berufsverkehr gibt es im Freizeitverkehr vor allem von
Leipzig in das Umland hinaus noch massive Lücken. So sind das nördliche
Neuseenland (Schladitzer See, Werbeliner See), das südliche
Neuseenland (Störmthaler See, Zwenkauer See, Hainer See), die „Bitterfelder Seenplatte“, die Dahlener sowie die Dübener Heide nicht adäquat an
den ÖPNV angebunden. Folglich werden die genannten
Naherholungsziele größtenteils mit dem MIV besucht. Es wird daher
Kap. 4 empfohlen die genannten Ziele stärker in den Fokus zu rücken und mit den
zuständigen „Seenbetreibern" und Tourismusverbänden noch stärker
zusammen zu arbeiten.
Insgesamt ist festzuhalten, dass der Nahverkehrsplan keine Aussagen zu
den relevanten Freízeitzielen in der Region (mögliche Neukundengewinne)
macht. Es erscheint der Eindruck, dass der Freizeitverkehr noch keine
relevante Größenordnung im Gegensatz zu anderen Regionen
Deutschlands erreicht hat.
Die Fahrgastinformation ist selbst im Vergleich zu Straßenbahn- und
Bushaltestellen der LVB an den SPNV-Stationen nur marginal. Während in
den Fahrzeugen die Information in guter Qualität erfolgt, muss an den
Stationen investiert werden. Für diesen Qualitätsmangel sieht der
vorliegende Nahverkehrsplanentwurf bislang keine angemessenen
Maßnahmen zu Verbesserungen vor. Zur weiteren Verbesserung der
91
Kap. 5.5
Fahrgastinformation am Leipziger Hauptbahnhof kann inhaltlich in Teilen
auf die für den Hauptbahnhof untersuchte Konzeption zur
Fußgängerwegweisung, die auch vom Z\/NL finanziert wurde,
zurückgegriffen werden. Auf Grundlage des vorliegenden Konzeptes
könnten ggf. die vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich des Hbf.
vertíefend untersucht und dann umgesetzt werden
Untersuchungen zu einer Anbindung des Stadions/der Arena Leipzig an
den SPNV, wie bspw. vor Monaten mit ' einem möglichen Ost-West-Tunnel
diskutiert, sind im Planentwurf nicht vorgesehen. Für die Stadt Leipzig
könnte diese Idee einen Sinn ergeben, wenn das prognostizierte
Wachstum der Stadt anhält und gleichzeitig die Räume im Umland der
Kap. 4.2 / 4.3
Stadt stark wachsen. Sollte sich in den ersten Jahren der Laufzeit des
Nahverkehrsplans eine derartige Entwicklung abzeichnen, und damit das SBahn-Netz noch mehr an Bedeutung gewinnen, sollten entsprechende
Untersuchungen zu einem zweiten S-Bahn-Tunnel auf die Tagesordnung '
kommen
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH
in
Synops
e
aufgen.
durch
Berücksichtigung
(ja/nein/
Kenntnisnahme)
JW
ja
JW
ja
JW
Kenntnisnahme
JW
Ja
JW
ja
geänderter Inhalt
Kommentar vci
Kommentar ZVNL
aktualisiert außer L-Knauthain (Wert
bereits enthalten)
positiver formulieren
Zur weiteren Verbesserung der
Fahrgastinformation am Leipziger
Hauptbahnhof werden die gemäß
Konzeption zur
Fußgängerwegweisung
vorgeschlagenen Maß-nahmen
vertiefend untersucht und dann
umgesetzt.
im Bahnbereich normgerecht und
ausreichend. Probleme im kommunalen
Bereich und dort sehr kleinteilig.
infrastrukturelle Maßnahmen im ÖPNV
Seite 18von 19
Stand: 19.10.2017
lfd. Nr.
175
Autor
Stadt Leipzig
Autor + lfd. Nr.Seite
Kap. /
Pkt
Wesentlicher Inhalt/Hinweis
L 26
Die Barrierefreiheit bereits ab 50 Ein- und Aussteigern anzustreben, ist ein
gewaltiger Fortschritt zu den Kriterien der DB AG von 1000 Ein- und
Aussteigern, wobei diese Regelung inzwischen stillschweigend fallen
Kap. 5.4 gelassen wurde. Von Seiten der Stadt Leipzig wird trotzdem empfohlen,
alle Haltestellen barrierefrei auszubauen, schon allein deshalb da es
möglich sein muss, an jeder Station im Verbandsgebiet mehr als 50 Einund Aussteiger pro Tag zu erreichen.
Die klassischen lnformationsmethoden beizubehalten, halte ich für sehr
wichtig und richtig. Da aber die digitale Nutzung von Informationen gerade
auch bei behinderten Menschen zunimmt, sollten Schnittstellen zu
Smartphoneanwendungen besondere Erwähnung finden.
Diese Schnittstellen müssen bei den Verkehrsunternehmen in den
Lastenheften stehen, weil die Verkehrsunternehmen lnformations~ und
Kap. 5.4
Kommunikationsmöglichkeiten in der Hardware verhalten müssen, bis hin
zur Kommunikation bzw. Anmeldung beim Fahrzeug. Was in Dresden als
Bliss-System funktioniert, muss in Zukunft auch über Smartphone oder
Tablet möglich sein. Manche gängigen Auskunftssysteme (z. B. easy.Go)
sind für behinderte Menschen nicht immer optimal. Die Wege zur
gewünschten Auskunft sind zu „weit“. Sie nutzen andere Apps lieber.
176
Stadt Leipzig
L 27
177
Stadt Leipzig
L 28
16
178
Stadt Leipzig
L 29
44
179
Stadt Leipzig
L 30
180
181
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
L 31
L 32
182
Stadt Leipzig
L 33
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH
Auf Seite 16 wurden die Einwohnerzahlen in der Tabelle angepasst,
Kap. 2.1.3
jedoch nicht im Text.
Auf Seite 44 wird der Umbau der Station Heiterblick genannt. Dieser
Umbau ist der Stadt Leipzig nicht bekannt. lnsofem sollte diese Aussage
Kap. 2.6
überprüft werden und ggf. der barrierefreie Ausbau der Station als
Zielstellung aufgenommen werden.
Erfreulicherweise sind im Anhang auch Arbeitsplatzdichte und
Pendlerbeziehungen (IST- Stand) dargestellt. ln der Prognose der
zukünftigen Fahrgäste wird anscheinend aber nur die Bevölkerung
Kap. 3.4
hochgerechnet. Da der Bildungs-/Qualífizierungs- und Berufs-Pendlerver
kehr ca. 40% des Verkehres ausmacht, wäre es hilfreich, diesen in den
Prognosen zu beachten.
Kap. 6 Die Abb. 21, S.96 ist sehr schlecht erkennbar.
Anlage 10Bln der Anlage 10B fehlt auf der Seite der EB 22/EBx12 die Legende.
ln der Anlage 19 sollten nur die relevanten Verbindungen für die zentralen
Orte angegeben werden. Außerdem sollte sichtbar gemacht werden,
Anlage 19
welche Verbindungen o. k. sind und wo Verbesserungen notwendig
werden.
in
Synops
e
aufgen.
durch
Berücksichtigung
(ja/nein/
Kenntnisnahme)
JW
Kenntnisnahme
geänderter Inhalt
Kommentar vci
Kommentar ZVNL
Das die DB AG ihre Regelung fallen ließ,
ist dem ZVNL aktuell nicht bekannt.
JW
ja
Für die digitale Nutzung der
Informationen sind Schnittstellen zu
Smartphoneanwendungen für
mobilitätsbeeinträchtigte Fahrgäste
vci
besonders zu beachten. Diese
Schnittstellen werden bei der
Vertragsgestaltung zukünftig von den
Verkehrsunter-nehmen gefordert.
JW
ja
560000
JW
ja
Abstimmung am 14.09.
nicht die Bahnsteige
JW
ja
MDV
ist berücksichtigt
im Text mit aufnehmen
JW
JW
ja
ja
JW
ja
Grafik neu einfügen
Legende ergänzt
Zeiten für nicht relevante
Verbindungen gelöscht;
alternativ könnten diese grau
dargestellt werden
nicht aufnehmen, technische Normen sind
nicht Bestandteil des Nahverkehrsplans,
auch sind Vergabenormen einzuhalten.
vci
vci
nein, Auswahl relevanter Verbindungen
nur subjektiv möglich
Seite 19von 19