Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1366128.pdf
Größe
166 kB
Erstellt
05.02.18, 12:00
Aktualisiert
22.02.18, 12:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05434
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Überplanmäßige Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 Abs. 1
SächsGemO für die Kinder- und Jugendförderung und Zuschüsse für Vereine und
Verbände im Sozial- und Gesundheitsamt (A-05422 und A-05423)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
28.02.2018
Bestätigung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Mehrbedarf für das Jahr 2018 in der Budgeteinheit 51_362_ZW, PSP-Element
1.100.36.2.0.01.21 „Zuschüsse an freie Träger nach § 11“ in Höhe von 404.255 € wird
bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 108.216 Euro - wie im Sachverhalt dargestellt durch Nichtausschöpfung von Mitteln im Budget der Kinder- und Jugendförderung
(51_362_ZW und 51_363_ZW; Aufgliederung siehe Tabelle in der Begründung).
Die verbleibenden überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 78 SächsGemO in
Anlehnung an § 79 Abs. 1 SächsGemO werden in Höhe von 296.039 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Budgeteinheit „Hilfen für Asylbewerber“ (50_313_ZW).
2. Etwaige Rücklaufgelder - abzüglich zu finanzierender Betriebskostennachzahlungen - im
Budget der Kinder- und Jugendförderung werden im Jahr 2018 bis zu einer maximalen
Höhe von 60.000 € zur Reduzierung der im BSP 1 genannten Deckung eingesetzt.
3. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 78 SächsGemO in Anlehnung an
§ 79 Abs. 1 SächsGemO für das Jahr 2018 in der Budgeteinheit 50_331_ZW, PSPElement 1.100.33.1.0.01 „Förderung von Vereinen und Verbänden“ in Höhe von 235.000
€ werden bestätigt. Die Mittel sind für die Finanzierung von Personalaufwendungen bei
freien Trägern sowie für die Bereiche offene Seniorenarbeit und die Wohnungsnotfallhilfe
einzusetzen. Die Deckung erfolgt aus der Budgeteinheit „Hilfen für Asylbewerber“
(50_313_ZW).
4. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 78 SächsGemO in Anlehnung an
§ 79 Abs. 1 SächsGemO für das Jahr 2018 in der Budgeteinheit 53_414_ZW, PSPElement 1.100.41.4.0.03.04 „Gesundheitsförderung/-berichterstattung“ in Höhe von
15.000 € werden bestätigt. Die Mittel werden für Zuwendungen an Vereine, Verbände
und Selbsthilfegruppen in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention,
Suchthilfe und Hilfe für psychisch Kranke verwandt. Die Deckung erfolgt aus der
Budgeteinheit „Hilfen für Asylbewerber“ (50_313_ZW).
1/6
2/6
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
404.255 51_362_ZW
1.100.36.2.0.01.21
235.000 50_331_ZW ….
1.100.331.0.01
15.000 53_414_ZW
1.100.414.0.03.04
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/6
Sachverhalt:
1. Kinder- und Jugendförderung (VI-A-05422 Nachtragshaushalt 2018 - Finanzierung von
Leistungsangeboten von Trägern der Kinder- und Jugendförderung)
Mitte Dezember 2017 wurde in Vorbereitung des Haushaltjahresabschlusses festgestellt,
dass bei der Aufstellung der Förderliste 2017/2018 für die Kinder- und Jugendförderung eine
Fehlberechnung erfolgte.
Im lll. Quartal 2016 wurde für die Kinder- und Jugendförderung von einem erhöhten Budget
ausgegangen. Grund dieser Abweichung ist ein Übertragungsfehler in das
Berechnungsdatenblatt für die Förderliste der Kinder- und Jugendförderung. Hierbei wurde
von einer Steigerung der Jugendpauschale Sachsen in Höhe von rund 400 T€ ausgegangen.
Mit der Jugendpauschale fördert das Land Sachsen die Kinder- und Jugendförderung (nach
§§11-14 und 16 SGB VIII) in den Kommunen. Sie wird auf Grundlage der Anzahl der
Einwohner/-innen im Alter von 0-27 Jahren berechnet. Durch den Übertragungsfehler ist der
berücksichtigte Ansatz für die Jugendpauschale höher, als der tatsächlich zugewiesene
Betrag gemäß Zuwendungsbescheid (1.882.502 €). Dieser bildete jedoch die Grundlage für
den Beschluss des Jugendhilfeausschusses zur Förderung von Maßnahmen für Kinder und
Jugendliche in den Jahren 2017 und 2018 und einer entsprechenden Information an die
Freien Träger.
Für den Doppelhaushalt 2017/18 findet sich dieser Fehler in beiden Jahren in der Förderung
der Projekte der Kinder- und Jugendarbeit, d. h. der Mehrbedarf tritt sowohl in den Jahren
2017 als auch 2018 auf. Im Jahr 2017 erfolgte eine Kompensation im verfügbaren
Haushaltsbudget des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. Für 2018 entsteht folgende
Differenz:
HH-Plan
mit Anträgen
Aufwend. Förderung
11.217.250 €
2018 Förderliste
im JHA
2018 Abweichung
zum HH-Plan
11.621.505 €
2018
404.255 €
Im Unterausschuss Finanzen des Jugendhilfeausschusses positionierte sich die Verwaltung
mit zwei Varianten zur Reduzierung der für die Jugendförderung vom Jugendhilfeausschuss
beschlossenen Förderungen laut aktuell gültiger Förderliste, um im Jahr 2018 innerhalb des
durch den Stadtrat beschlossenen Haushaltsansatzes zu agieren. Diese Varianten fanden
keine mehrheitliche Befürwortung, da sie Einschneidungen bei den Leistungen der Kinderund Jugendförderung zur Folge hätten.
Mit dem Jugendhilfeausschuss ist folgendes Vorgehen abgestimmt: Aus dem Budget der
Kinder- und Jugendförderung werden zur Deckung von den Trägern für 2018 angemeldeten
Minderbedarfe in Höhe von 35.703 € eingebracht, des Weiteren stehen durch die Rückgabe
der Maßnahme "Streetwork in Paunsdorf" 57.513 € sowie 15.000 € Mittel bei der Umsetzung
des Beschlusses HP-04326 "Entwicklung eines gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums
Dölitz, Lößnig und Dösen" zur Verfügung.
PSP-Element
1.100.36.2.0.01.21
1.100.36.2.0.01.22
1.100.36.3.1.01.01.21
1.100.36.3.1.01.01.21
1.100.36.2.0.01
Summe:
Bezeichnung
Zuschüsse freie Träger nach § 11
Zuschüsse freie Träger nach § 11
Zuschüsse an freie Träger nach § 13
Zuschüsse an freie Träger nach § 13
Zuschüsse übrige Bereiche
4/6
Minderbedarf
35.703,00 Euro
57.513,00 Euro
15.000,00 Euro
108.216,00 Euro
Durch diese Mittel in Höhe von 108.216 € reduziert sich der Kompensationsbedarf auf
296.039 €. Darüber hinaus hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, Rücklaufgelder von
bis zu 60.000 € aus Minderbedarfen der Träger die im Laufe des Jahres zur Deckung
heranzuziehen, die der Höhe nach Ungewiss sind.
Die verbleibenden überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 296.039 € werden gemäß §
78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 Abs. 1 SächsGemO in der Budgeteinheit 51_362_ZW,
PSP-Element 1.100.36.2.0.01.21 „Zuschüsse an freie Träger nach § 11“ anerkannt.
2. Zuschüsse an Vereine und Verbände im Bereich des Sozial- und Gesundheitsamtes
(VI-A-05423 Nachtragshaushalt 2018 – Zuschüsse an Vereine und Verbände im Ergebnishaushalt und VI-A-05425 Nachtragshaushalt – Vereine und Verbände im Bereich des Sozialamtes fördern)
Die Vereine und Verbände im Bereich des Sozial- und Gesundheitsamtes leisten einen
wichtigen Beitrag für die gesellschaftliche Teilhabe, das soziale Miteinander und für
Beratung. Durch das stetige Bevölkerungswachstum in Leipzig steigt auch die Anzahl der
Leipzigerinnen und Leipziger, die Angebote der Vereine und Verbände in diesem Bereich in
Anspruch nehmen. Durch Tarifsteigerungen erhöhen sich die Aufwendungen bei den freien
Trägern. Die bisherige Förderung des Sozial- und Gesundheitsamtes konnte diese
Entwicklungen in den zurückliegenden Jahren nur in geringem Umfang berücksichtigen.
Um Angebote bei Vereinen und Verbänden an die Entwicklungen von Bevölkerungszahlen
und Tarifsteigerungen anpassen zu können, sollen im Jahr 2018 zusätzliche Mittel in Höhe
von 250.000 € im Rahmen der Förderung freier Träger eingesetzt werden. Davon sollen im
Jahr 2018 im Sozialamt 235.000 € und im Gesundheitsamt 15.000 € zusätzlich bereitgestellt
werden.
Im Sozialamt sollen mit den 235.000 € zum einen in Höhe von 65.000 € höhere
Personalaufwendungen bei freien Trägern finanziert werden, um eine weitere teilweise
Angleichung an den Tarif im Öffentlichen Dienst zu erreichen. Zum anderen sollen in
ausgewählten Förderbereichen bedarfsgerechte Angebote bei freien Trägern mit 170.000 €
weiterentwickelt werden. Dabei geht es zum einen um Angebote offener Seniorenarbeit und
zum anderen um Angebote der Wohnungsnotfallhilfe.
Die Angebote der offenen Seniorenarbeit wurden 2016 evaluiert. Derzeit wird vom Sozialamt
in Abstimmung mit freien Trägern und dem Seniorenbeirat ein Konzept erarbeitet, welches
die Ergebnisse der Evaluation auswertet und Vorschläge zur Weiterentwicklung der offenen
Seniorenarbeit in Leipzig unterbreitet. Dabei werden auch Handlungsansätze aus dem
Fachkonzept „Soziale Teilhabe“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030
und aus dem Teilhabeplan 2017-2024 berücksichtigt. Mit zusätzlich 120.000 € sollen im Jahr
2018 wesentliche Inhalte des Konzeptes befördert werden. Dies ist zum einen eine stärkere
sozialräumliche Orientierung von Angeboten offener Seniorenarbeit. Insbesondere sollen
Angebote in den Stadtteilen sein, die einen hohen Handlungsbedarf in Bezug auf Altersarmut
oder Vereinsamung im Alter aufweisen. Dies sind die Ortsteile Schönefeld-Abtnaundorf,
Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Paunsdorf, Anger-Crottendorf, Zentrum-Südost,
Altlindenau und Möckern. Zum anderen soll mit den zusätzlichen Mitteln der mit der
Einführung der Seniorenbüros begonnene Prozess der personellen Qualifizierung offener
Seniorenarbeit fortgeführt werden. Des Weiteren sollen Angebote für ältere Menschen mit
Behinderung in Angeboten offener Seniorenarbeit weiterentwickelt werden.
In der Wohnungsnotfallhilfe bedarf es einer Fortschreibung des Konzeptes von 2014. Die
Angebote der Wohnungsnotfallhilfe bedürfen mit Blick auf neuere Entwicklungen (z. B.
wohnungslose EU-Ausländer, sich verknappender Mietwohnungsmarkt) einer Überprüfung
und Weiterentwicklung. Mit zusätzlich 50.000 € sollen im Jahr 2018 neue Angebote in der
Wohnungsnotfallhilfe bei freien Trägern gefördert werden.
Im Bereich des Gesundheitsamtes sollen die zusätzlichen Mittel in Höhe 15.000 € insbeson-
5/6
dere für höhere Zuwendungen an Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention, Suchthilfe und Hilfe für psychisch Kranke
eingesetzt werden.
6/6