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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1366128.pdf
Größe
166 kB
Erstellt
05.02.18, 12:00
Aktualisiert
22.02.18, 12:58

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05434 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 Abs. 1 SächsGemO für die Kinder- und Jugendförderung und Zuschüsse für Vereine und Verbände im Sozial- und Gesundheitsamt (A-05422 und A-05423) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 28.02.2018 Bestätigung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Mehrbedarf für das Jahr 2018 in der Budgeteinheit 51_362_ZW, PSP-Element 1.100.36.2.0.01.21 „Zuschüsse an freie Träger nach § 11“ in Höhe von 404.255 € wird bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 108.216 Euro - wie im Sachverhalt dargestellt durch Nichtausschöpfung von Mitteln im Budget der Kinder- und Jugendförderung (51_362_ZW und 51_363_ZW; Aufgliederung siehe Tabelle in der Begründung). Die verbleibenden überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 Abs. 1 SächsGemO werden in Höhe von 296.039 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Budgeteinheit „Hilfen für Asylbewerber“ (50_313_ZW). 2. Etwaige Rücklaufgelder - abzüglich zu finanzierender Betriebskostennachzahlungen - im Budget der Kinder- und Jugendförderung werden im Jahr 2018 bis zu einer maximalen Höhe von 60.000 € zur Reduzierung der im BSP 1 genannten Deckung eingesetzt. 3. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 Abs. 1 SächsGemO für das Jahr 2018 in der Budgeteinheit 50_331_ZW, PSPElement 1.100.33.1.0.01 „Förderung von Vereinen und Verbänden“ in Höhe von 235.000 € werden bestätigt. Die Mittel sind für die Finanzierung von Personalaufwendungen bei freien Trägern sowie für die Bereiche offene Seniorenarbeit und die Wohnungsnotfallhilfe einzusetzen. Die Deckung erfolgt aus der Budgeteinheit „Hilfen für Asylbewerber“ (50_313_ZW). 4. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 Abs. 1 SächsGemO für das Jahr 2018 in der Budgeteinheit 53_414_ZW, PSPElement 1.100.41.4.0.03.04 „Gesundheitsförderung/-berichterstattung“ in Höhe von 15.000 € werden bestätigt. Die Mittel werden für Zuwendungen an Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention, Suchthilfe und Hilfe für psychisch Kranke verwandt. Die Deckung erfolgt aus der Budgeteinheit „Hilfen für Asylbewerber“ (50_313_ZW). 1/6 2/6 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen x nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge 404.255 51_362_ZW 1.100.36.2.0.01.21 235.000 50_331_ZW …. 1.100.331.0.01 15.000 53_414_ZW 1.100.414.0.03.04 Aufwendungen       Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/6 Sachverhalt: 1. Kinder- und Jugendförderung (VI-A-05422 Nachtragshaushalt 2018 - Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Kinder- und Jugendförderung) Mitte Dezember 2017 wurde in Vorbereitung des Haushaltjahresabschlusses festgestellt, dass bei der Aufstellung der Förderliste 2017/2018 für die Kinder- und Jugendförderung eine Fehlberechnung erfolgte. Im lll. Quartal 2016 wurde für die Kinder- und Jugendförderung von einem erhöhten Budget ausgegangen. Grund dieser Abweichung ist ein Übertragungsfehler in das Berechnungsdatenblatt für die Förderliste der Kinder- und Jugendförderung. Hierbei wurde von einer Steigerung der Jugendpauschale Sachsen in Höhe von rund 400 T€ ausgegangen. Mit der Jugendpauschale fördert das Land Sachsen die Kinder- und Jugendförderung (nach §§11-14 und 16 SGB VIII) in den Kommunen. Sie wird auf Grundlage der Anzahl der Einwohner/-innen im Alter von 0-27 Jahren berechnet. Durch den Übertragungsfehler ist der berücksichtigte Ansatz für die Jugendpauschale höher, als der tatsächlich zugewiesene Betrag gemäß Zuwendungsbescheid (1.882.502 €). Dieser bildete jedoch die Grundlage für den Beschluss des Jugendhilfeausschusses zur Förderung von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche in den Jahren 2017 und 2018 und einer entsprechenden Information an die Freien Träger. Für den Doppelhaushalt 2017/18 findet sich dieser Fehler in beiden Jahren in der Förderung der Projekte der Kinder- und Jugendarbeit, d. h. der Mehrbedarf tritt sowohl in den Jahren 2017 als auch 2018 auf. Im Jahr 2017 erfolgte eine Kompensation im verfügbaren Haushaltsbudget des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. Für 2018 entsteht folgende Differenz: HH-Plan mit Anträgen Aufwend. Förderung 11.217.250 € 2018 Förderliste im JHA 2018 Abweichung zum HH-Plan 11.621.505 € 2018 404.255 € Im Unterausschuss Finanzen des Jugendhilfeausschusses positionierte sich die Verwaltung mit zwei Varianten zur Reduzierung der für die Jugendförderung vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Förderungen laut aktuell gültiger Förderliste, um im Jahr 2018 innerhalb des durch den Stadtrat beschlossenen Haushaltsansatzes zu agieren. Diese Varianten fanden keine mehrheitliche Befürwortung, da sie Einschneidungen bei den Leistungen der Kinderund Jugendförderung zur Folge hätten. Mit dem Jugendhilfeausschuss ist folgendes Vorgehen abgestimmt: Aus dem Budget der Kinder- und Jugendförderung werden zur Deckung von den Trägern für 2018 angemeldeten Minderbedarfe in Höhe von 35.703 € eingebracht, des Weiteren stehen durch die Rückgabe der Maßnahme "Streetwork in Paunsdorf" 57.513 € sowie 15.000 € Mittel bei der Umsetzung des Beschlusses HP-04326 "Entwicklung eines gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums Dölitz, Lößnig und Dösen" zur Verfügung. PSP-Element 1.100.36.2.0.01.21 1.100.36.2.0.01.22 1.100.36.3.1.01.01.21 1.100.36.3.1.01.01.21 1.100.36.2.0.01 Summe: Bezeichnung Zuschüsse freie Träger nach § 11 Zuschüsse freie Träger nach § 11 Zuschüsse an freie Träger nach § 13 Zuschüsse an freie Träger nach § 13 Zuschüsse übrige Bereiche 4/6 Minderbedarf 35.703,00 Euro 57.513,00 Euro 15.000,00 Euro 108.216,00 Euro Durch diese Mittel in Höhe von 108.216 € reduziert sich der Kompensationsbedarf auf 296.039 €. Darüber hinaus hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, Rücklaufgelder von bis zu 60.000 € aus Minderbedarfen der Träger die im Laufe des Jahres zur Deckung heranzuziehen, die der Höhe nach Ungewiss sind. Die verbleibenden überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 296.039 € werden gemäß § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 Abs. 1 SächsGemO in der Budgeteinheit 51_362_ZW, PSP-Element 1.100.36.2.0.01.21 „Zuschüsse an freie Träger nach § 11“ anerkannt. 2. Zuschüsse an Vereine und Verbände im Bereich des Sozial- und Gesundheitsamtes (VI-A-05423 Nachtragshaushalt 2018 – Zuschüsse an Vereine und Verbände im Ergebnishaushalt und VI-A-05425 Nachtragshaushalt – Vereine und Verbände im Bereich des Sozialamtes fördern) Die Vereine und Verbände im Bereich des Sozial- und Gesundheitsamtes leisten einen wichtigen Beitrag für die gesellschaftliche Teilhabe, das soziale Miteinander und für Beratung. Durch das stetige Bevölkerungswachstum in Leipzig steigt auch die Anzahl der Leipzigerinnen und Leipziger, die Angebote der Vereine und Verbände in diesem Bereich in Anspruch nehmen. Durch Tarifsteigerungen erhöhen sich die Aufwendungen bei den freien Trägern. Die bisherige Förderung des Sozial- und Gesundheitsamtes konnte diese Entwicklungen in den zurückliegenden Jahren nur in geringem Umfang berücksichtigen. Um Angebote bei Vereinen und Verbänden an die Entwicklungen von Bevölkerungszahlen und Tarifsteigerungen anpassen zu können, sollen im Jahr 2018 zusätzliche Mittel in Höhe von 250.000 € im Rahmen der Förderung freier Träger eingesetzt werden. Davon sollen im Jahr 2018 im Sozialamt 235.000 € und im Gesundheitsamt 15.000 € zusätzlich bereitgestellt werden. Im Sozialamt sollen mit den 235.000 € zum einen in Höhe von 65.000 € höhere Personalaufwendungen bei freien Trägern finanziert werden, um eine weitere teilweise Angleichung an den Tarif im Öffentlichen Dienst zu erreichen. Zum anderen sollen in ausgewählten Förderbereichen bedarfsgerechte Angebote bei freien Trägern mit 170.000 € weiterentwickelt werden. Dabei geht es zum einen um Angebote offener Seniorenarbeit und zum anderen um Angebote der Wohnungsnotfallhilfe. Die Angebote der offenen Seniorenarbeit wurden 2016 evaluiert. Derzeit wird vom Sozialamt in Abstimmung mit freien Trägern und dem Seniorenbeirat ein Konzept erarbeitet, welches die Ergebnisse der Evaluation auswertet und Vorschläge zur Weiterentwicklung der offenen Seniorenarbeit in Leipzig unterbreitet. Dabei werden auch Handlungsansätze aus dem Fachkonzept „Soziale Teilhabe“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 und aus dem Teilhabeplan 2017-2024 berücksichtigt. Mit zusätzlich 120.000 € sollen im Jahr 2018 wesentliche Inhalte des Konzeptes befördert werden. Dies ist zum einen eine stärkere sozialräumliche Orientierung von Angeboten offener Seniorenarbeit. Insbesondere sollen Angebote in den Stadtteilen sein, die einen hohen Handlungsbedarf in Bezug auf Altersarmut oder Vereinsamung im Alter aufweisen. Dies sind die Ortsteile Schönefeld-Abtnaundorf, Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Paunsdorf, Anger-Crottendorf, Zentrum-Südost, Altlindenau und Möckern. Zum anderen soll mit den zusätzlichen Mitteln der mit der Einführung der Seniorenbüros begonnene Prozess der personellen Qualifizierung offener Seniorenarbeit fortgeführt werden. Des Weiteren sollen Angebote für ältere Menschen mit Behinderung in Angeboten offener Seniorenarbeit weiterentwickelt werden. In der Wohnungsnotfallhilfe bedarf es einer Fortschreibung des Konzeptes von 2014. Die Angebote der Wohnungsnotfallhilfe bedürfen mit Blick auf neuere Entwicklungen (z. B. wohnungslose EU-Ausländer, sich verknappender Mietwohnungsmarkt) einer Überprüfung und Weiterentwicklung. Mit zusätzlich 50.000 € sollen im Jahr 2018 neue Angebote in der Wohnungsnotfallhilfe bei freien Trägern gefördert werden. Im Bereich des Gesundheitsamtes sollen die zusätzlichen Mittel in Höhe 15.000 € insbeson- 5/6 dere für höhere Zuwendungen an Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention, Suchthilfe und Hilfe für psychisch Kranke eingesetzt werden. 6/6