Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1368193.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
14.02.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05485
Status: öffentlich
Eingereicht von
Frau Konstanze Beyerodt
Betreff:
Einwohneranfrage zu den " Blöcken der BE zum Entwurf des Doppelhaushaltes
2017/2018 (zu DS-VI-03318)" sowie zur Antwort VI-EF-05315-AW-01
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
28.02.2018
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
zunächst möchte ich erst mal herzlich bedanken für Ihre oben benannte Antwort und die
Geduld mit meinen Einwohneranfragen. Hierzu erlaube ich mir die Anmerkung (vorrangig im
Hinblick auf andere Anfragen), würden wir auf unsere konkreten Fragen ebenso konkrete
Antworten erhalten, würden wir nicht immer wieder nachhaken müssen und der Stadt Leipzig
scheinbar mehr Arbeit machen.
Im Hinblick auf die BE-Blöcke zum Doppelhaushalt 2017/18 und Ihre Antwort VI-EF-05315AW-01 ergeben sich folgende Fragen:
1. Verstehe ich Sie richtig (Antwort 2), dass ich nunmehr alle o.g.
Bürgereinwendungen beim Büro für Ratsangelegenheiten abfragen soll, um deren
jeweiligen Status abzufragen? (umgesetzt/ in Planung/ Kosten/ Fertigstellung zum…. usw.)
Wenn nein:
2. Sollen wir nunmehr alle BE welche mit dem Vermerk „angenommen“ bzw.
„bereits berücksichtigt“ erneut zum Doppelhaushalt 2019/20 einreichen (um zu
erfahren, welche dieser noch offen sind)?
So ich Ihre Antwort 3 richtig verstehe (Zitat: Die „Fachdezernate organisieren und verwalten
in eigener Zuständigkeit die beschlossenen Bürgereinwände.“) stelle ich die Frage:
3. Existiert eine Liste, welche Dezernate für welche der o.g. Bürgereinwendungen
zuständig sind?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung .
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