Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1288875.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
16.06.17, 12:00
Aktualisiert
23.04.18, 12:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-04481
Status: öffentlich
Eingereicht von
Lange, Carola
Lehmann, Jens
Betreff:
Änderung des B-Planes 170
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
1. Der OBM wird beauftragt, einen kleinen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 170 der
Stadt Leipzig “Schongauer Straße“, Leipzig Ost, Ortsteil Paunsdorf – das Sondergebiet SO 1
“Beherbergungsgewerbe und Sport“ - im Zuge eines Änderungsverfahrens gemäß §§1 VIII, 2
I 2,8 ff. BauGB zu ändern. Ziel soll sein, dass von der Zweckbestimmung des
Sondergebietes auch die gegenwärtig vorhandene betreute Service–Wohnanlage für
Senioren umfasst wird. Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplanes
ergibt sich aus der Planzeichnung (Anlage 1 des B-Planes 170). Das Änderungsverfahren
wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
2. Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens trägt der Eigentümer der Grundstücke. Hierzu
wird von der Verwaltung ein städtebaulicher Vertrag nach §11 BauGB erstellt.
Sachverhalt:
Am 03. Juni 2015 wurde ein Bauantrag zur Legalisierung der Nutzungsänderung –von
Boardinghouse zu einer betreuten Servicewohnanlage ‑ eingereicht, der umfangreich
begründet worden ist.
Eine Änderung des B-Planes ist danach ohne Weiteres städtebaulich vertretbar, da die
anderen Bauflächen bzw. Nutzungen –sowohl des Bebauungsplanes Nr. 170 als auch des
Bebauungsplanes Nr. 268 „Möbelmarkt Paunsdorf“ ‑ in keiner Weise durch die Änderung des
Sondergebietes 1 eingeschränkt werden.
Die seit ca. 19 Jahren real genutzte „Seniorenwohnanlage Amalie“ befindet sich im
Geltungsbereich des B-Planes Nr. 170 mit einer Gesamtgröße von 48,5 ha am Rande des
Gebietes. Der zu ändernde Bereich umfasst nur ca. 3 % der Fläche.
Um nun die Rechtssicherheit für die 130 Bewohner ‑viele sind bereits hochbetagt - zu
erreichen, fordern wir erneut die Änderung des B-Planes Nr. 170. Den hochbetagten
Bewohnern ist es nicht zuzumuten, sich eine neue Bleibe zu suchen
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Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Standort auf Grund seiner guten ÖPNV-Anbindung
sowie der unmittelbaren Nachbarschaft zum Paunsdorf-Center sowie zu den zahlreichen
Freizeitmöglichkeiten optimal für eine derartig betreute Seniorenwohnanlage ist.
Der Vorhabenträger wird die Kosten des Bebauungsplanverfahrens übernehmen. Details
werden in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 I 2 Nr. 1 und 3 BauGB geregelt.
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Anlage zu Antrag VI-A-04481
Istzustand
Sollzustand
Wohngebiet
Gemischte Baufläche
Quelle: Bing Maps (https://binged.it/2g7LKqx)