Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1368216.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
14.02.18, 12:00
Aktualisiert
17.03.18, 20:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05488
Status: öffentlich
Eingereicht von
Stadträtin J. Nagel
Betreff:
Stand der Sanierung und Umgang mit Mieter*innen von LWB-Objekten in Connewitz
und der Südvorstadt
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
28.02.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Laut Antwort auf die Anfrage VI-F-02826-AW-01 sollen in Leipzig-Connewitz und in der
Südvorstadt bis 2022 340 Wohneinheiten saniert werden.
In der Antwort auf die Anfrage VI-F-02826 wurde ausgeführt, dass es noch keine detaillierten
Zeitpläne für die Sanierung geben würde, ausgenommen die im Jahr 2017 geplanten
Sanierungen der Brandvorwerkstraße 62 - 64 und der Hardenbergstraße 4 - 6. Die
Sanierungen sollen sowohl im bewohnten als auch unbewohnten Zustand durchgeführt
werden.
In der Antwort auf einen Offenen Brief von Mieter*innen der bewohnten Objekte wurde durch
die LWB zudem u. a. die frühzeitige Information über Sanierungsvorhaben zugesagt. Als
Pilotprojekt für eine „Strangsanierung“ in teilbewohntem Zustand wurden die Häuser in der
Richard-Lehmann-Straße 39 - 43 benannt. Die Mieter*innen der Häuser sollten ca. ein Jahr
vor Beginn von Baumaßnahmen informiert werden.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Die Sanierung welcher Häuser wurde bis dato begonnen und abgeschlossen?
Welche Sanierungen sind kurz-, mittel- und langfristig geplant, welche davon im
leeren Zustand und welche durch Strangsanierung? Wie hat sich die Miete in den
bereits sanierten Objekten entwickelt? Wie viele Mieter*innen sind infolge der
Sanierungen wieder in die Wohnungen eingezogen und wie viele verzogen?
2. Wurde in Bezug auf die beabsichtigte Sanierung der Richard-Lehmann-Straße 39 43 bereits des Gespräch mit den Mieter*innen gesucht? Wenn ja, mit welchem
Ergebnis? Wurde/wird die Sanierung mit den Mieter*innen dort umgesetzt, und
inwiefern kann dies als “Pilotprojekt“ für die anderen Sanierungsmaßnahmen im
Leipziger Süden fungieren, wie im Antwortbrief der LWB-Geschäftsführung auf den
Offenen Brief von betroffenen Mieter*innen vom 27.3.2017 ausgeführt?
3. Wie hoch ist der Leerstand in allen betroffenen Häusern? (bitte pro Objekt angeben)
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4. In einem zweiten Offenen Brief vom 23.8.2017 forderten Mieter*innen der betroffenen
Objekte die Einsetzung einer Arbeitsgruppe „„Mieter*innenfreundliche Sanierung/
Modernisierung der LWB-Bestände im Leipziger Süden“, in der sie angemessen
vertreten sein wollen, einerseits, die Zusage KdU-fähiger und preisgünstiger Mieten
auch nach Sanierungen/Modernisierungen andererseits. Wie positioniert sich die
LWB-Geschäftsführung zu diesen Forderungen?
5. Inwiefern können Landesmittel für Wohnungsbauförderung gemäß der Richtlinie für
gebundenen Mietwohnraum für die Sanierung der in Rede stehenden Objekte
genutzt werden?
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