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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1368184.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
13.02.18, 12:00
Aktualisiert
17.03.18, 20:12

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-05481 Status: öffentlich Eingereicht von Wohlfarth, Nicole Betreff: Verwaltungshandeln in der Ausländerbehörde Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 28.02.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Am 09. Februar 2018 veröffentlichte die Refugee Law Clinic einen Offenen Brief an die Stadt Leipzig, in dem auf die Praxis in der Ausländerbehörde verwiesen wird. Ich bitte daher um schriftliche Beantwortung folgender Fragen. 1. Verlangt die Ausländerbehörde von Asylsuchenden die Beantragung eines Passes bei dem für sie zuständigen Behörden der Herkunftslands? 2. Wie legt die Stadtverwaltung §72 Abs. 1 Nr. 1 AsylG vor dem Hintergrund der Aufforderung zur Beschaffung eines Passes aus dem Herkunftsstaat aus? 3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Annahme, dass durch das oben beschriebene Verfahren, der Verlust des Schutzstatus eintritt? 4. Ist es korrekt, dass die Ausländerbehörde abgelehnte geduldete Asylsuchende zur Antragsstellung auf Aussetzung der Abschiebung auffordert? 5. Welche rechtlichen Grundlagen sieht die Verwaltung für beide Vorgehensweisen? 1/1