Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1368184.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
13.02.18, 12:00
Aktualisiert
17.03.18, 20:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05481
Status: öffentlich
Eingereicht von
Wohlfarth, Nicole
Betreff:
Verwaltungshandeln in der Ausländerbehörde
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
28.02.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Am 09. Februar 2018 veröffentlichte die Refugee Law Clinic einen Offenen Brief an die Stadt Leipzig,
in dem auf die Praxis in der Ausländerbehörde verwiesen wird. Ich bitte daher um schriftliche
Beantwortung folgender Fragen.
1. Verlangt die Ausländerbehörde von Asylsuchenden die Beantragung eines Passes bei dem für sie
zuständigen Behörden der Herkunftslands?
2. Wie legt die Stadtverwaltung §72 Abs. 1 Nr. 1 AsylG vor dem Hintergrund der Aufforderung zur
Beschaffung eines Passes aus dem Herkunftsstaat aus?
3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Annahme, dass durch das oben beschriebene Verfahren, der
Verlust des Schutzstatus eintritt?
4. Ist es korrekt, dass die Ausländerbehörde abgelehnte geduldete Asylsuchende zur Antragsstellung
auf Aussetzung der Abschiebung auffordert?
5. Welche rechtlichen Grundlagen sieht die Verwaltung für beide Vorgehensweisen?
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