Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1367207.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
08.02.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-04955-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den
Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege der Stadt Leipzig gemäß § 15 i.V.m. §
14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
rechtsbereinigt 29.04.2015
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Beschlussvorschlag:
Die Beschlusspunkte 1-3 werden ersatzlos gestrichen.
Beschlusspunkt 4 wird neuer Beschlusspunkt 1 in geänderter Form:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Freistaat und den politischen Vertretern
dafür einzusetzen, dass die Landeszuschüsse gemäß §18 SächsKitaG insbesondere unter
Berücksichtigung von Tarifanpassungen und der seit Jahren steigenden Personal- und
Betriebskosten eine deutliche Erhöhung erfahren und zudem jährlich dynamisiert
werden, um eine gleichbleibende größere Beteiligung des Freistaates an den KitaGesamtkosten zu gewährleisten. Weiterhin sollten die wachsenden Städte vom Freistaat
zusätzlich finanziell unterstützt werden.
Sachverhalt:
Der Anteil des Landes an der Gesamtfinanzierung der Kita-Aufwendungen in Leipzig ist von
2010 bis 2016 zwar aufgrund des leicht verbesserten Betreuungsschlüssels und natürlich der
enorm gestiegenen Kinder- bzw. Platzzahlen von 46,5 auf knapp 68 Mio. € gestiegen,
prozentual jedoch von 30 % auf 26,6 % abgesunken. Die Stadt Leipzig trägt mittlerweile fast
60 % der Finanzierung. In anderen Bundesländern wird zudem immer häufiger auf eine
kostenfreie Kinderbetreuung hingearbeitet, um die Eltern von den Kosten der
Kinderbetreuung zu entlasten und so einen Beitrag zur Familienfreundlichkeit und der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leisten.
Es muss daher mit dem Freistaat verhandelt werden, um die Kostenspirale für Eltern und
Kommunen zu stoppen und eine verantwortungsvolle Beteiligung des Freistaates an den
Gesamtkosten der Kinderbetreuung zu erreichen.
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