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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1367207.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
08.02.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:23

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-04955-ÄA-02 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege der Stadt Leipzig gemäß § 15 i.V.m. § 14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen rechtsbereinigt 29.04.2015 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung Beschlussvorschlag: Die Beschlusspunkte 1-3 werden ersatzlos gestrichen. Beschlusspunkt 4 wird neuer Beschlusspunkt 1 in geänderter Form: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Freistaat und den politischen Vertretern dafür einzusetzen, dass die Landeszuschüsse gemäß §18 SächsKitaG insbesondere unter Berücksichtigung von Tarifanpassungen und der seit Jahren steigenden Personal- und Betriebskosten eine deutliche Erhöhung erfahren und zudem jährlich dynamisiert werden, um eine gleichbleibende größere Beteiligung des Freistaates an den KitaGesamtkosten zu gewährleisten. Weiterhin sollten die wachsenden Städte vom Freistaat zusätzlich finanziell unterstützt werden. Sachverhalt: Der Anteil des Landes an der Gesamtfinanzierung der Kita-Aufwendungen in Leipzig ist von 2010 bis 2016 zwar aufgrund des leicht verbesserten Betreuungsschlüssels und natürlich der enorm gestiegenen Kinder- bzw. Platzzahlen von 46,5 auf knapp 68 Mio. € gestiegen, prozentual jedoch von 30 % auf 26,6 % abgesunken. Die Stadt Leipzig trägt mittlerweile fast 60 % der Finanzierung. In anderen Bundesländern wird zudem immer häufiger auf eine kostenfreie Kinderbetreuung hingearbeitet, um die Eltern von den Kosten der Kinderbetreuung zu entlasten und so einen Beitrag zur Familienfreundlichkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leisten. Es muss daher mit dem Freistaat verhandelt werden, um die Kostenspirale für Eltern und Kommunen zu stoppen und eine verantwortungsvolle Beteiligung des Freistaates an den Gesamtkosten der Kinderbetreuung zu erreichen. 1/2 2/2