Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1367331.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
09.02.18, 12:00
Aktualisiert
01.03.18, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05456
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Kappungsgrenze für Mietererhöhungen und Absenkung der Modernisierungsumlage
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
28.02.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Laut vorliegendem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7.2.2018 soll die
Modernisierungsumlage in Gebieten mit geltender Kappungsgrenze auf 8 % abgesenkt
werden.
Bereits im September 2013 beschloss der Stadtrat einen Antrag der Fraktion die LINKE zur
Begrenzung zukünftiger Mieterhöhungen (RB 1754/13). Am 17.5.2017 hat der Stadtrat den
Oberbürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Antrag beim Freistaat Sachsen zu
stellen (VI-A-03790).
Wir bitten dazu um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welchen Stand der Bearbeitung hat der Antrag der Stadt Leipzig beim Freistaat
Sachsen?
2. Ist die für Anfang 2018 anvisierte Änderung der Rechtsverordnung durch das Land
Sachsen erlassen worden? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
3. Wann ist mit einer Einführung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen in Leipzig zu
rechnen?
4. Welche konkreten Schritte stehen noch aus, um die Kappungsgrenze in Leipzig
einzuführen?
1/1