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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1367331.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
09.02.18, 12:00
Aktualisiert
01.03.18, 21:17

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-05456 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Kappungsgrenze für Mietererhöhungen und Absenkung der Modernisierungsumlage Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 28.02.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Laut vorliegendem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7.2.2018 soll die Modernisierungsumlage in Gebieten mit geltender Kappungsgrenze auf 8 % abgesenkt werden. Bereits im September 2013 beschloss der Stadtrat einen Antrag der Fraktion die LINKE zur Begrenzung zukünftiger Mieterhöhungen (RB 1754/13). Am 17.5.2017 hat der Stadtrat den Oberbürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Antrag beim Freistaat Sachsen zu stellen (VI-A-03790). Wir bitten dazu um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welchen Stand der Bearbeitung hat der Antrag der Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen? 2. Ist die für Anfang 2018 anvisierte Änderung der Rechtsverordnung durch das Land Sachsen erlassen worden? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? 3. Wann ist mit einer Einführung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen in Leipzig zu rechnen? 4. Welche konkreten Schritte stehen noch aus, um die Kappungsgrenze in Leipzig einzuführen? 1/1