Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1351295.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
18.12.17, 12:00
Aktualisiert
17.03.18, 20:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05124-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Anpassungsmaßnahmen für einen Radweg in Höhe Haltestelle Holbeinstraße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
SBB Südwest
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
05.03.2018
13.03.2018
21.03.2018
Bestätigung
Anhörung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister beauftragt die Leipziger Verkehrsbetriebe Verhandlungen mit
dem Fördermittelgeber aufzunehmen, um umgehend und damit innerhalb der
Fördermittelbindungsfrist 2005-25 eine förderunschädliche Anpassungsmaßnahme
der Radverkehrsführung an der Haltestelle Holbeinstraße aufzunehmen, um die
Sicherheit der Radfahrenden signifikant zu erhöhen.
2. Dazu ist dem Stadtrat innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung Bericht zu
erstatten und im Falle eines positiven Verhandlungsergebnisses sind durch die LVB
GmbH in Abstimmung mit der Stadtverwaltung umgehend entsprechende Planungen
für einen entsprechenden Umbau der Haltestelle zu beauftragen, um eine zeitnahe
Realisierung zu ermöglichen.
1/4
3. Von Seiten der LVB GmbH ist zu prüfen, inwieweit eine Einordnung dieses Vorhabens zusätzlich zu den bisher im Haushalt der LVB GmbH eingestellten Maßnahmen im Jahr 2018 gewährleistet werden kann.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Sachverhalt:
Die Probleme bzgl. des Haltestellentyps und des erforderlichen schiefwinkligen Querens der
Schienen durch Radfahrer sind der Stadtverwaltung bekannt.
Ein Umbau der landwärtigen Haltestelle Holbeinstraße zu einer Kap-Haltestelle mit
angehobener Radfahrbahn analog der Haltestellen Rödelstraße und Stieglitzstraße, bei der
das schiefwinklige Queren der Schienen vermieden werden kann, ist grundsätzlich möglich.
Die Straßenbahnhaltestelle ist eine Anlage der LVB GmbH.
Bezüglich einer Umsetzung eines entsprechenden Umbaus der Haltestelle hat deshalb die
Stadt Leipzig bereits im Rahmen der Baumaßnahme Könneritzstraße bei der LVB GmbH
nachgefragt.
Die LVB GmbH hat einen entsprechenden Umbau der Haltestelle mit Verweis auf die
Bindefrist von 25 Jahren für die geflossenen Fördermittel der erst Ende 2004/Anfang 2005
behindertengerecht ausgebauten Haltestelle und der bei einem vorfristigen Umbau dann
erforderlichen Zurückzahlung der Fördermittel abgelehnt.
Über den Sachverhalt wurde bereits im Rahmen der Baumaßnahme Könneritzstraße
aufgrund einer Anfrage an den Oberbürgermeister im Fachausschuss Stadtentwicklung und
Bau des Stadtrats und erst in diesem Jahr aufgrund einer Anfrage des Stadtbezirksbeirates
Südwest von der Verwaltung informiert.
Von Seiten der LVB GmbH muss geprüft werden, inwieweit eine zeitnahe Realisierung des
Umbauvorhabens zusätzlich zu den bisher im Haushalt der LVB GmbH für 2018 eingestellten Maßnahmen bzw. an Stelle eines anderen Vorhabens erfolgen kann.
Der Realisierungszeitraum für das Vorhaben ist u. a. auch davon abhängig, ob z .B. ein
zeitaufwendiges Genehmigungsverfahren (Änderung der Plangenehmigung) bei der
Landesdirektion Sachsen durchgeführt werden muss.
4/4