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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1351295.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
18.12.17, 12:00
Aktualisiert
17.03.18, 20:10

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05124-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Anpassungsmaßnahmen für einen Radweg in Höhe Haltestelle Holbeinstraße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters SBB Südwest FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 05.03.2018 13.03.2018 21.03.2018 Bestätigung Anhörung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister beauftragt die Leipziger Verkehrsbetriebe Verhandlungen mit dem Fördermittelgeber aufzunehmen, um umgehend und damit innerhalb der Fördermittelbindungsfrist 2005-25 eine förderunschädliche Anpassungsmaßnahme der Radverkehrsführung an der Haltestelle Holbeinstraße aufzunehmen, um die Sicherheit der Radfahrenden signifikant zu erhöhen. 2. Dazu ist dem Stadtrat innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung Bericht zu erstatten und im Falle eines positiven Verhandlungsergebnisses sind durch die LVB GmbH in Abstimmung mit der Stadtverwaltung umgehend entsprechende Planungen für einen entsprechenden Umbau der Haltestelle zu beauftragen, um eine zeitnahe Realisierung zu ermöglichen. 1/4 3. Von Seiten der LVB GmbH ist zu prüfen, inwieweit eine Einordnung dieses Vorhabens zusätzlich zu den bisher im Haushalt der LVB GmbH eingestellten Maßnahmen im Jahr 2018 gewährleistet werden kann. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: Die Probleme bzgl. des Haltestellentyps und des erforderlichen schiefwinkligen Querens der Schienen durch Radfahrer sind der Stadtverwaltung bekannt. Ein Umbau der landwärtigen Haltestelle Holbeinstraße zu einer Kap-Haltestelle mit angehobener Radfahrbahn analog der Haltestellen Rödelstraße und Stieglitzstraße, bei der das schiefwinklige Queren der Schienen vermieden werden kann, ist grundsätzlich möglich. Die Straßenbahnhaltestelle ist eine Anlage der LVB GmbH. Bezüglich einer Umsetzung eines entsprechenden Umbaus der Haltestelle hat deshalb die Stadt Leipzig bereits im Rahmen der Baumaßnahme Könneritzstraße bei der LVB GmbH nachgefragt. Die LVB GmbH hat einen entsprechenden Umbau der Haltestelle mit Verweis auf die Bindefrist von 25 Jahren für die geflossenen Fördermittel der erst Ende 2004/Anfang 2005 behindertengerecht ausgebauten Haltestelle und der bei einem vorfristigen Umbau dann erforderlichen Zurückzahlung der Fördermittel abgelehnt. Über den Sachverhalt wurde bereits im Rahmen der Baumaßnahme Könneritzstraße aufgrund einer Anfrage an den Oberbürgermeister im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau des Stadtrats und erst in diesem Jahr aufgrund einer Anfrage des Stadtbezirksbeirates Südwest von der Verwaltung informiert. Von Seiten der LVB GmbH muss geprüft werden, inwieweit eine zeitnahe Realisierung des Umbauvorhabens zusätzlich zu den bisher im Haushalt der LVB GmbH für 2018 eingestellten Maßnahmen bzw. an Stelle eines anderen Vorhabens erfolgen kann. Der Realisierungszeitraum für das Vorhaben ist u. a. auch davon abhängig, ob z .B. ein zeitaufwendiges Genehmigungsverfahren (Änderung der Plangenehmigung) bei der Landesdirektion Sachsen durchgeführt werden muss. 4/4