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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1342186.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
24.11.17, 12:00
Aktualisiert
22.02.18, 15:38

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04935-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Evaluierung der Kita-Baukosten Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen Jugendhilfeausschuss FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 19.02.2018 26.02.2018 27.02.2018 28.02.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☒ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die selbst festgelegte Obergrenze der Kosten pro gebautem Kitaplatz von 16.500 € zu evaluieren und legt dem Stadtrat bis Ende 2. Quartal 2018 einen Vorschlag zukünftigen Handelns vor, um den Bau von Kitas durch private Bauherren wieder attraktiv zu machen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Begründung: Neben der Umsetzung des kommunalen Kita-Bauprogrammes, welches durch die Stadt und durch Beteiligungsunternehmen getragen wird, konzentriert sich die Stadtverwaltung auf die weitere Umsetzung von Kindertageseinrichtungen durch Dritte im Rahmen von Investorenmodellen. Die Stadtverwaltung erreichen eine Vielzahl von Interessensbekundungen, die Umsetzung konkreter Projekte ist weiterhin gegeben. Aus der dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig vorgelegten Projektliste sind die konkreten Maßnahmen bis mindestens 2020 ersichtlich. Die Stadtverwaltung geht daher davon aus, dass keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, „um den Bau von Kitas durch private Bauherren wieder attraktiv zu machen“. Engpass bleiben für Kindertagesstätten geeignete Grundstücke – sowohl im kommunalen, als auch im Eigentum Dritter. Für jedes Investorenprojekt, welches sich in der Umsetzung befindet, bildet eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Grundlage, auch für den Vergleich gegenüber Eigeninvestitionen der Stadt Leipzig. In dieser fließen die konkreten, projektbezogenen Baukosten ein. Aus der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist darüber hinaus die maximal zu refinanzierende Miethöhe ableitbar, die bei Investorenvorhaben den maßgeblichen Indikator darstellt. Die durch Dritte realisierte Kindertagesstätten werden durch freie Träger angemietet, deren Mietkosten werden im wirtschaftlichen Rahmen auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung refinanziert bzw. als gebäudebezogenen Sonderkosten erstattet. 3/3