Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1342186.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
24.11.17, 12:00
Aktualisiert
22.02.18, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04935-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Evaluierung der Kita-Baukosten
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
Jugendhilfeausschuss
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
19.02.2018
26.02.2018
27.02.2018
28.02.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☒
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die selbst festgelegte Obergrenze der Kosten pro gebautem Kitaplatz
von 16.500 € zu evaluieren und legt dem Stadtrat bis Ende 2. Quartal 2018 einen Vorschlag zukünftigen
Handelns vor, um den Bau von Kitas durch private Bauherren wieder attraktiv zu machen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung:
Neben der Umsetzung des kommunalen Kita-Bauprogrammes, welches durch die Stadt und durch
Beteiligungsunternehmen getragen wird, konzentriert sich die Stadtverwaltung auf die weitere Umsetzung von Kindertageseinrichtungen durch Dritte im Rahmen von Investorenmodellen. Die Stadtverwaltung erreichen eine Vielzahl von Interessensbekundungen, die Umsetzung konkreter Projekte ist weiterhin gegeben. Aus der dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig vorgelegten Projektliste
sind die konkreten Maßnahmen bis mindestens 2020 ersichtlich. Die Stadtverwaltung geht daher
davon aus, dass keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, „um den Bau von Kitas durch
private Bauherren wieder attraktiv zu machen“. Engpass bleiben für Kindertagesstätten geeignete
Grundstücke – sowohl im kommunalen, als auch im Eigentum Dritter. Für jedes Investorenprojekt,
welches sich in der Umsetzung befindet, bildet eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Grundlage,
auch für den Vergleich gegenüber Eigeninvestitionen der Stadt Leipzig. In dieser fließen die konkreten, projektbezogenen Baukosten ein.
Aus der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist darüber hinaus die maximal zu refinanzierende
Miethöhe ableitbar, die bei Investorenvorhaben den maßgeblichen Indikator darstellt. Die
durch Dritte realisierte Kindertagesstätten werden durch freie Träger angemietet, deren Mietkosten werden im wirtschaftlichen Rahmen auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung
durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung refinanziert bzw. als gebäudebezogenen
Sonderkosten erstattet.
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