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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1336521.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
09.11.17, 12:00
Aktualisiert
08.02.18, 12:10

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04941-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: (Wieder-)Einrichtung von Infrastruktur: Wasseranschluss und Toilettenanlage am Richard-Wagner-Hain beidseitig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters SBB Alt-West SBB Mitte FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 07.03.2018 08.03.2018 20.03.2018 21.03.2018 Bestätigung Anhörung Anhörung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung x ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag zu Punkt 2. ☐ Sachstandsbericht Ablehnung zu Punkt 1. Beschlussvorschlag: 1. Der Beschlusspunkt 1 wird abgelehnt. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit der Einrichtung einer öffentlichen Toilette im Palmengarten sowie auf der gegenüberliegenden Grünfläche Richard-Wagner-Hain zu prüfen. Das Ergebnis wird dem Stadtrat Ende des 1. Quartals 2018 mitgeteilt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Begründung Ablehnung zu Punkt 1: Die Errichtung einer Wasserleitung incl. einer Pumpe mit Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz im Palmengarten (Westseite des Richard-Wagner-Hains) zum Saisonstart 2018 kann nicht umgesetzt werden. Die vorhandene Wasserleitung von der Jahnallee zum Brunnengarten ist marode und wurde 2011 außer Betrieb genommen, da immer wieder Leitungsschäden auftraten. Sie ist für eine Verwendung als Trinkwasserversorgung im Palmengarten nicht geeignet. Die Errichtung einer Trinkwasserleitung ist vom Amt für Stadtgrün und Gewässer im aktuellen Doppelhaushalt 2017/2018 nicht berücksichtigt. Die Kosten für das Vorhaben können ohne Vorplanung nur grob abgeschätzt werden und sind mit ca. 70.000,- € zu beziffern. Darüber hinaus ist der Palmengarten Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“ sowie des Special Protect Area Vogelschutzgebietes „Leipziger Auwald“. Aussagen über eine Genehmigungsfähigkeit des Neubaus von baulichen Anlagen zur Wasserversorgung können derzeit nicht getroffen werden. Grundsätzlich ist die Erlaubnis der zuständigen Naturschutzbehörde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 5 der RVO) notwendig. Durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro sind die entsprechenden Bauentwurfsunterlagen zu erarbeiten, deren Erstellung ebenfalls finanziell nicht abgesichert ist. Somit ist die Errichtung einer baulichen Anlage zur Wasserversorgung aktuell nicht realisierbar. Eine Realisierung einer Trinkwasserversorgung des Richard-Wagner-Hains über das Programm Trinkbrunnen hält das Amt für Stadtgrün und Gewässer für wenig zielführend. Die Leipziger Wasserwerke wählen die Standorte für die zu errichtenden Trinkbrunnen auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten aus. Eine Neuverlegung von ca. 300 lfm. Trinkwasserleitung für einen Trinkbrunnen im öffentlichen Grün ist unwirtschaftlich. Die LWW gehen davon aus, dass ein Anschluss mittels Wasserzählerschacht (Übergabepunkt) mit nachfolgender kommunaler Leitungsführung in den Richard-Wagner-Hain vorgesehen ist. Durch die LWW werden Bedenken hinsichtlich der hygienischen Belange bzw. einer saisonalen Nutzung geäußert. So kann Trinkwasserqualität nur der unmittelbaren Übergabestelle gewährleistet werden. An den Abnahmestellen muss eine entsprechende Kennzeichnung „KEIN TRINKWASSER“ dauerhaft sichergestellt werden. Weiterhin wird durch die LWW darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Anschlussleitungen im Bereich des Richard-Wagner-Hains (Palmengarten) nicht durch die LWW übernommen oder betrieben werden. Begründung zum Alternativvorschlag zu Punkt 2: Die Prüfung der Möglichkeit zur Errichtung einer öffentlichen Toilette im Bereich des RichardWagner-Hains hält die Stadtverwaltung für sinnvoll. Öffentliche Toilettenanlagen tragen zur Verbesserung der Infrastruktur im öffentlichen Raum bei. Im Rahmen der Ausschreibung der Werbekonzession der Stadt Leipzig wurde der Standort Palmengarten als Option bereits mit aufgenommen. Der Zeitrahmen zur Prüfung und Berichterstattung bis zum 1. Quartal 2018 ist dafür entsprechend des Verfahrensverlaufes zu den Werbekonzessionen ausreichend. 3/3