Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1336521.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
09.11.17, 12:00
Aktualisiert
08.02.18, 12:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04941-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
(Wieder-)Einrichtung von Infrastruktur: Wasseranschluss und Toilettenanlage am Richard-Wagner-Hain beidseitig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
SBB Alt-West
SBB Mitte
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
07.03.2018
08.03.2018
20.03.2018
21.03.2018
Bestätigung
Anhörung
Anhörung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
x
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x
Alternativvorschlag zu Punkt 2.
☐ Sachstandsbericht
Ablehnung zu Punkt 1.
Beschlussvorschlag:
1. Der Beschlusspunkt 1 wird abgelehnt.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit der Einrichtung einer öffentlichen Toilette im Palmengarten sowie auf der gegenüberliegenden Grünfläche Richard-Wagner-Hain zu prüfen.
Das Ergebnis wird dem Stadtrat Ende des 1. Quartals 2018 mitgeteilt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer
OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung Ablehnung zu Punkt 1:
Die Errichtung einer Wasserleitung incl. einer Pumpe mit Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz im Palmengarten (Westseite des Richard-Wagner-Hains) zum Saisonstart 2018
kann nicht umgesetzt werden.
Die vorhandene Wasserleitung von der Jahnallee zum Brunnengarten ist marode und wurde
2011 außer Betrieb genommen, da immer wieder Leitungsschäden auftraten. Sie ist für eine
Verwendung als Trinkwasserversorgung im Palmengarten nicht geeignet.
Die Errichtung einer Trinkwasserleitung ist vom Amt für Stadtgrün und Gewässer im aktuellen Doppelhaushalt 2017/2018 nicht berücksichtigt. Die Kosten für das Vorhaben können
ohne Vorplanung nur grob abgeschätzt werden und sind mit ca. 70.000,- € zu beziffern.
Darüber hinaus ist der Palmengarten Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger
Auwald“ sowie des Special Protect Area Vogelschutzgebietes „Leipziger Auwald“. Aussagen
über eine Genehmigungsfähigkeit des Neubaus von baulichen Anlagen zur Wasserversorgung können derzeit nicht getroffen werden. Grundsätzlich ist die Erlaubnis der zuständigen
Naturschutzbehörde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 5 der RVO) notwendig. Durch ein qualifiziertes
Ingenieurbüro sind die entsprechenden Bauentwurfsunterlagen zu erarbeiten, deren Erstellung ebenfalls finanziell nicht abgesichert ist. Somit ist die Errichtung einer baulichen Anlage
zur Wasserversorgung aktuell nicht realisierbar.
Eine Realisierung einer Trinkwasserversorgung des Richard-Wagner-Hains über das Programm Trinkbrunnen hält das Amt für Stadtgrün und Gewässer für wenig zielführend. Die
Leipziger Wasserwerke wählen die Standorte für die zu errichtenden Trinkbrunnen auch
nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten aus. Eine Neuverlegung von ca. 300 lfm. Trinkwasserleitung für einen Trinkbrunnen im öffentlichen Grün ist unwirtschaftlich.
Die LWW gehen davon aus, dass ein Anschluss mittels Wasserzählerschacht (Übergabepunkt) mit nachfolgender kommunaler Leitungsführung in den Richard-Wagner-Hain vorgesehen ist. Durch die LWW werden Bedenken hinsichtlich der hygienischen Belange bzw.
einer saisonalen Nutzung geäußert. So kann Trinkwasserqualität nur der unmittelbaren
Übergabestelle gewährleistet werden. An den Abnahmestellen muss eine entsprechende
Kennzeichnung „KEIN TRINKWASSER“ dauerhaft sichergestellt werden. Weiterhin wird
durch die LWW darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Anschlussleitungen im Bereich
des Richard-Wagner-Hains (Palmengarten) nicht durch die LWW übernommen oder betrieben werden.
Begründung zum Alternativvorschlag zu Punkt 2:
Die Prüfung der Möglichkeit zur Errichtung einer öffentlichen Toilette im Bereich des RichardWagner-Hains hält die Stadtverwaltung für sinnvoll. Öffentliche Toilettenanlagen tragen zur
Verbesserung der Infrastruktur im öffentlichen Raum bei. Im Rahmen der Ausschreibung der
Werbekonzession der Stadt Leipzig wurde der Standort Palmengarten als Option bereits mit
aufgenommen. Der Zeitrahmen zur Prüfung und Berichterstattung bis zum 1. Quartal 2018
ist dafür entsprechend des Verfahrensverlaufes zu den Werbekonzessionen ausreichend.
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