Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1364685.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
01.02.18, 12:00
Aktualisiert
09.02.18, 20:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05425
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Nachtragshaushalt 2018 - Vereine und Verbände im Bereich des Sozialamtes fördern
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
31.01.2018
15.02.2018
19.02.2018
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
Die Zuwendungen des Sozialamtes für Vereine und Verbände werden 2018 um 10% erhöht.
Die Mehrausgaben werden in den bereits benannten Positionen der Vorlage bzw. aus den
nicht ausgeschöpften Mitteln für Personalausgaben gedeckt und wir verweisen darüber hinaus auf unsere diesbezüglichen Änderungsanträge zu den Haushaltsplänen 2017/2018.
Sachverhalt:
Vereine und Verbände im Bereich des Sozialamtes fördern
Die Vereine und Verbände im Bereich des Sozialwesens leisten einen wichtigen Beitrag für
die gesellschaftliche Teilhabe, soziales Miteinander und Beratung. Durch das Bevölkerungswachstum in der Stadt steigt auch die Anzahl der Leipzigerinnen und Leipziger, welche Angebote und Hilfeleistungen der Verbände und Vereine im Bereich des Sozialwesens in Anspruch nehmen. Die Förderung von Vereinen und Verbänden stagniert seit einigen Jahren
im Wesentlichen - eine Erhöhung betraf zweckgebunden die Migrantenarbeit. Gleichzeitig
steigen aber die Tariflöhne und Sachmittelkosten bei den Vereinen und Verbänden. Allgemein gilt: Auch wenn die Finanzaufwendungen im geplanten Haushalt nicht gekürzt wurden,
haben wir es mit einer realen Kürzung zu tun, d. h. einer versteckten Kürzungspolitik. Zahlreiche Vereine und Verbände bekommen für ihre wichtige und unverzichtbare Arbeit seit weit
über zehn Jahren eine gleichbleibende undynamisierte Förderung. Dieser, einer faktischen
Angebotseinschränkung gleichkommenden Entwicklung soll mit einer kontinuierlichen Anpassung der Fördermittel zukünftig entgegen gewirkt werden.
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