Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1364629.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
01.02.18, 12:00
Aktualisiert
28.02.18, 20:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05422
Status: öffentlich
Eingereicht von
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Betreff:
Nachtragshaushalt 2018 - Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der freien Jugendhilfe
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
31.01.2018
15.02.2018
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
1. Der überplanmäßige Mehrbedarf zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der freien Jugendhilfe in den Leistungsbereichen der §§ 11 „Jugendarbeit“, 12
„Jugendverbände“, 13 „Jugendsozialarbeit“, 14 „Kinder- und Jugendschutz“ und 16
„Erziehung in der Familie“ in Höhe von 296.039,00 Euro wird bestätigt.
2. Etwaige Rücklaufgelder werden in Höhe von bis zu 60.000 Euro zur Kompensation
eingesetzt.
Sachverhalt:
Mitte Dezember 2017 wurde in Vorbereitung des Haushaltsjahresabschlusses festgestellt,
dass bei der Aufstellung der Förderliste 2017/2018 für die Kinder- und Jugendförderung eine
Fehlberechnung erfolgte. Es wurde für die Kinder- und Jugendförderung von einem erhöhten
Budget ausgegangen. Grund dieser Abweichung ist ein Übertragungsfehler in das Berechnungsdatenblatt für die Kinder- und Jugendförderung. Hierbei wurde von einer Steigerung
der Jugendpauschale Sachsen in Höhe von rund 400.000,00 Euro ausgegangen. Der berücksichtigte Ansatz für die Jugendpauschale ist damit höher als der tatsächlich zugewiesene Betrag gemäß Zuwendungsbescheid (1.882.502,00 Euro). Dieser bildete jedoch die
Grundlage für den Beschluss des Jugendhilfeausschusses. Dadurch entsteht eine Differenz
von 404.252,00 Euro, welche nur zum Teil durch eigene Einsparmaßnahmen (ca.
108.216,00 Euro) gedeckt werden kann, ohne gleichzeitig Einschränkungen von Angeboten
entsprechend der Jugendhilfeplanung in Kauf nehmen zu müssen. Eine Einschränkung oder
gar Streichung von notwendigen Angeboten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
aufgrund eines verwaltungsinternen Rechnungsfehlers wird vom Jugendhilfeausschuss abgelehnt.
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Der neue (erhöhte) Ansatz muss in der Konsequenz auch als Planungsgrundlage für eine
dann folgende Dynamisierung für den nächsten Doppelhaushalt dienen. .
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