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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1364629.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
01.02.18, 12:00
Aktualisiert
28.02.18, 20:39

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05422 Status: öffentlich Eingereicht von Mitglieder des Jugendhilfeausschusses Betreff: Nachtragshaushalt 2018 - Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der freien Jugendhilfe Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 31.01.2018 15.02.2018 Verweisung in die Gremien 1. Lesung Beschlussvorschlag: 1. Der überplanmäßige Mehrbedarf zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der freien Jugendhilfe in den Leistungsbereichen der §§ 11 „Jugendarbeit“, 12 „Jugendverbände“, 13 „Jugendsozialarbeit“, 14 „Kinder- und Jugendschutz“ und 16 „Erziehung in der Familie“ in Höhe von 296.039,00 Euro wird bestätigt. 2. Etwaige Rücklaufgelder werden in Höhe von bis zu 60.000 Euro zur Kompensation eingesetzt. Sachverhalt: Mitte Dezember 2017 wurde in Vorbereitung des Haushaltsjahresabschlusses festgestellt, dass bei der Aufstellung der Förderliste 2017/2018 für die Kinder- und Jugendförderung eine Fehlberechnung erfolgte. Es wurde für die Kinder- und Jugendförderung von einem erhöhten Budget ausgegangen. Grund dieser Abweichung ist ein Übertragungsfehler in das Berechnungsdatenblatt für die Kinder- und Jugendförderung. Hierbei wurde von einer Steigerung der Jugendpauschale Sachsen in Höhe von rund 400.000,00 Euro ausgegangen. Der berücksichtigte Ansatz für die Jugendpauschale ist damit höher als der tatsächlich zugewiesene Betrag gemäß Zuwendungsbescheid (1.882.502,00 Euro). Dieser bildete jedoch die Grundlage für den Beschluss des Jugendhilfeausschusses. Dadurch entsteht eine Differenz von 404.252,00 Euro, welche nur zum Teil durch eigene Einsparmaßnahmen (ca. 108.216,00 Euro) gedeckt werden kann, ohne gleichzeitig Einschränkungen von Angeboten entsprechend der Jugendhilfeplanung in Kauf nehmen zu müssen. Eine Einschränkung oder gar Streichung von notwendigen Angeboten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgrund eines verwaltungsinternen Rechnungsfehlers wird vom Jugendhilfeausschuss abgelehnt. 1/2 Der neue (erhöhte) Ansatz muss in der Konsequenz auch als Planungsgrundlage für eine dann folgende Dynamisierung für den nächsten Doppelhaushalt dienen. . 2/2