Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1357298.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
16.01.18, 12:00
Aktualisiert
16.02.18, 14:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05108-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Betreff:
Nachtragshaushalt 2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der überplanmäßige Mehrbedarf zur Finanzierung von Leistungsangeboten von
Trägern der freien Jugendhilfe in den Leistungsbereichen der §§ 11 „Jugendarbeit“,
12 „Jugendverbände“, 13 „Jugendsozialarbeit“, 14 „Kinder- und Jugendschutz“ und
16 „Erziehung in der Familie“ in Höhe von 296.039,00 Euro wird bestätigt.
2. Etwaige Rücklaufgelder werden in Höhe von bis zu 60.000 Euro zur Kompensation
eingesetzt.
Sachverhalt:
Mitte Dezember 2017 wurde in Vorbereitung des Haushaltsjahresabschlusses festgestellt,
dass bei der Aufstellung der Förderliste 2017/2018 für die Kinder- und Jugendförderung eine
Fehlberechnung erfolgte. Es wurde für die Kinder- und Jugendförderung von einem erhöhten
Budget ausgegangen. Grund dieser Abweichung ist ein Übertragungsfehler in das
Berechnungsdatenblatt für die Kinder- und Jugendförderung. Hierbei wurde von einer
Steigerung der Jugendpauschale Sachsen in Höhe von rund 400.000,00 Euro ausgegangen.
Der berücksichtigte Ansatz für die Jugendpauschale ist damit höher als der tatsächlich
zugewiesene Betrag gemäß Zuwendungsbescheid (1.882.502,00 Euro). Dieser bildete
jedoch die Grundlage für den Beschluss des Jugendhilfeausschusses. Dadurch entsteht eine
Differenz von 404.252,00 Euro, welche nur zum Teil durch eigene Einsparmaßnahmen (ca.
108.216,00 Euro) gedeckt werden kann, ohne gleichzeitig Einschränkungen von Angeboten
entsprechend der Jugendhilfeplanung in Kauf nehmen zu müssen. Eine Einschränkung oder
1/2
gar Streichung von notwendigen Angeboten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
aufgrund eines verwaltungsinternen Rechnungsfehlers wird vom Jugendhilfeausschuss
abgelehnt.
Der neue (erhöhte) Ansatz muss in der Konsequenz auch als Planungsgrundlage für eine
dann folgende Dynamisierung für den nächsten Doppelhaushalt dienen.
Anlagen:
2/2