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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1362523.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
30.01.18, 12:00
Aktualisiert
16.02.18, 14:06

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-05108-ÄA-15 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Nachtragshaushalt 2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 31.01.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: A) Im Beschlusspunkt 1 wird in der Zeile 3 die Jahreszahl 2018 hinter dem Begriff Nachtragshaushaltssatzung eingefügt. B) Neuer Beschlusspunkt 2/Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig Die Erheblichkeitsgrenze von 200.000,00 EUR für die Berücksichtigung über- und außerplanmäßiger Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen für den Erlass künftiger Nachtragshaushaltssatzungen wird bestätigt. Dazu wird die Hauptsatzung der Stadt Leipzig mit einem neuen Punkt 5 unter § 9 „Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung“ ergänzt. C) Der bisherige Beschlusspunkt 2 der Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05108 folgt im Beschlusspunkt 3. Sachverhalt: Die Erheblichkeitsgrenze von 700.000 EUR ist gemessen an den sonstigen Festlegungen der gültigen Hauptsatzung erheblich zu hoch. U. a. entscheidet der Verwaltungsausschuss gemäß § 13 (12), Punkt 1. f ) ab einem Betrag von 200.000,00 EUR bei übrigen Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen. Für eine höhere Transparenz in zukünftigen Nachtragshaushaltssatzungen schlagen wir daher eine Erheblichkeitsgrenze von 200.000,00 EUR vor und wollen die von der Verwaltung angebotene Grenze von 700.000,00 EUR in der vorliegenden Drucksache auf die Nachtragshaushaltssatzung 2018 beschränken. 1/2 2/2