Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1362523.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
30.01.18, 12:00
Aktualisiert
16.02.18, 14:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05108-ÄA-15
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Nachtragshaushalt 2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
31.01.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
A) Im Beschlusspunkt 1 wird in der Zeile 3 die Jahreszahl 2018 hinter dem Begriff
Nachtragshaushaltssatzung eingefügt.
B) Neuer Beschlusspunkt 2/Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig
Die Erheblichkeitsgrenze von 200.000,00 EUR für die Berücksichtigung über- und
außerplanmäßiger Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen für den Erlass
künftiger Nachtragshaushaltssatzungen wird bestätigt. Dazu wird die Hauptsatzung der Stadt
Leipzig mit einem neuen Punkt 5 unter § 9 „Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung“
ergänzt.
C) Der bisherige Beschlusspunkt 2 der Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05108 folgt im
Beschlusspunkt 3.
Sachverhalt:
Die Erheblichkeitsgrenze von 700.000 EUR ist gemessen an den sonstigen Festlegungen
der gültigen Hauptsatzung erheblich zu hoch. U. a. entscheidet der Verwaltungsausschuss
gemäß § 13 (12), Punkt 1. f ) ab einem Betrag von 200.000,00 EUR bei übrigen
Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen.
Für eine höhere Transparenz in zukünftigen Nachtragshaushaltssatzungen schlagen wir
daher eine Erheblichkeitsgrenze von 200.000,00 EUR vor und wollen die von der Verwaltung
angebotene Grenze von 700.000,00 EUR in der vorliegenden Drucksache auf die
Nachtragshaushaltssatzung 2018 beschränken.
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