Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1361080.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
25.01.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05385
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Einführung einer Strategischen Sozialplanung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Seniorenbeirat
Behindertenbeirat
31.01.2018
15.02.2018
08.03.2018
12.03.2018
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Hinzunahme eines externen
Dienstleisters einen Fachtag „Strategische Sozialplanung“ zu organisieren und
durchzuführen, um die Chancen, Bedarfe und Möglichkeiten der Optimierung der
Entwicklung und Steuerung sozialer Angebote unter Einbeziehung aller Akteure
(städtische Ämter und Referate, erfahrene und im Sozialbereich engagierte Träger,
Vereine und Verbände und Politik) zu eruieren.
2. Der externe Dienstleister wird daraus folgend mit der Erarbeitung einer Expertise zur
Erarbeitung einer Strategischen Sozialplanung beauftragt, die dem Stadtrat inkl. der
daraus resultierenden weiteren Schritte bis Ende 2018 vorgelegt wird.
3. Die notwendigen personellen und finanziellen Mittel für eine Fachstelle für
strategische Sozialplanung sind im Doppelhaushalt 2019/20 einzuplanen.
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig unterhält durch eine vom Sozialamt gesteuerte Förderung von Vereinen
und Verbänden umfangreiche Angebotspalette sozialer Angebote und Hilfen. Diese
orientieren sich bislang nur in Teilbereichen wie bspw. der Altenhilfe an erarbeiteten
Planungsgrundlagen (Hier: Altenhilfeplan der Stadt Leipzig). Im Bereich der Kinder- und
Jugendhilfe, wo durch das SGB VIII eine gesetzliche Planungs- und Fördergrundlage
geschaffen ist, existieren ebenfalls Teilfachpläne, welche die Planungsgrundlage der
Angebotssteuerung und -entwicklung darstellen und derzeit in einer überarbeiteten
integrierten Jugendhilfeplanung zusammenfließen sollen. Im Gegensatz zum Amt für
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Jugend, Familie und Bildung, wo seit mehreren Jahren eine Dynamisierung der
Fördersumme – auch aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils – vorgenommen wird, um
die Mehrbedarfe bei Betriebs- und Personalkosten zu finanzieren, zeichnet sich die
Förderung über das Sozialamt durch jahrelange Stagnation aus.
Durch das immense Wachstum unserer Stadt müssen aber die Bedarfe im Sozialbereich
immer wieder neu überprüft und eine entsprechende Angebotsentwicklung ermöglicht
werden. Die jahrelang nicht dynamisierten Förderungen haben letztlich zu einer massiven
Einschränkung der Leistungen der Vereine und Verbände geführt, die nicht mehr länger
hinzunehmen ist. Unser Ziel sollte eine nachhaltig gesteuerte strategische Sozialplanung
sein. Diese soll es der Kommune erleichtern, Ihrer sozialen Verantwortung vor Ort besser
gerecht zu werden und den Mitteleinsatz optimal zu steuern.
Steuerung und Weiterentwicklung sozialer Angebote lassen sich nur durch eine strategische
an den sozialen Problemlagen und Bedarfen orientierte Fachplanung gewährleisten. Um dies
zu ermöglichen, muss eine strategische Sozialplanung erarbeitet und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.
Im Rahmen dieser Sozialplanung sind insbesondere der Bedarf an sozialen Diensten und
Einrichtungen, die zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit
erforderlich sind, für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur
Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen;
dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden
kann.
Anlagen:
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