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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1361080.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
25.01.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:20

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05385 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Einführung einer Strategischen Sozialplanung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Seniorenbeirat Behindertenbeirat 31.01.2018 15.02.2018 08.03.2018 12.03.2018 Verweisung in die Gremien 1. Lesung Vorberatung Vorberatung Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Hinzunahme eines externen Dienstleisters einen Fachtag „Strategische Sozialplanung“ zu organisieren und durchzuführen, um die Chancen, Bedarfe und Möglichkeiten der Optimierung der Entwicklung und Steuerung sozialer Angebote unter Einbeziehung aller Akteure (städtische Ämter und Referate, erfahrene und im Sozialbereich engagierte Träger, Vereine und Verbände und Politik) zu eruieren. 2. Der externe Dienstleister wird daraus folgend mit der Erarbeitung einer Expertise zur Erarbeitung einer Strategischen Sozialplanung beauftragt, die dem Stadtrat inkl. der daraus resultierenden weiteren Schritte bis Ende 2018 vorgelegt wird. 3. Die notwendigen personellen und finanziellen Mittel für eine Fachstelle für strategische Sozialplanung sind im Doppelhaushalt 2019/20 einzuplanen. Sachverhalt: Die Stadt Leipzig unterhält durch eine vom Sozialamt gesteuerte Förderung von Vereinen und Verbänden umfangreiche Angebotspalette sozialer Angebote und Hilfen. Diese orientieren sich bislang nur in Teilbereichen wie bspw. der Altenhilfe an erarbeiteten Planungsgrundlagen (Hier: Altenhilfeplan der Stadt Leipzig). Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, wo durch das SGB VIII eine gesetzliche Planungs- und Fördergrundlage geschaffen ist, existieren ebenfalls Teilfachpläne, welche die Planungsgrundlage der Angebotssteuerung und -entwicklung darstellen und derzeit in einer überarbeiteten integrierten Jugendhilfeplanung zusammenfließen sollen. Im Gegensatz zum Amt für 1/2 Jugend, Familie und Bildung, wo seit mehreren Jahren eine Dynamisierung der Fördersumme – auch aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils – vorgenommen wird, um die Mehrbedarfe bei Betriebs- und Personalkosten zu finanzieren, zeichnet sich die Förderung über das Sozialamt durch jahrelange Stagnation aus. Durch das immense Wachstum unserer Stadt müssen aber die Bedarfe im Sozialbereich immer wieder neu überprüft und eine entsprechende Angebotsentwicklung ermöglicht werden. Die jahrelang nicht dynamisierten Förderungen haben letztlich zu einer massiven Einschränkung der Leistungen der Vereine und Verbände geführt, die nicht mehr länger hinzunehmen ist. Unser Ziel sollte eine nachhaltig gesteuerte strategische Sozialplanung sein. Diese soll es der Kommune erleichtern, Ihrer sozialen Verantwortung vor Ort besser gerecht zu werden und den Mitteleinsatz optimal zu steuern. Steuerung und Weiterentwicklung sozialer Angebote lassen sich nur durch eine strategische an den sozialen Problemlagen und Bedarfen orientierte Fachplanung gewährleisten. Um dies zu ermöglichen, muss eine strategische Sozialplanung erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Im Rahmen dieser Sozialplanung sind insbesondere der Bedarf an sozialen Diensten und Einrichtungen, die zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit erforderlich sind, für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann. Anlagen: 2/2