Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1356077.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
11.01.18, 12:00
Aktualisiert
08.02.18, 08:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05295
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Aufbau einer Selbstversicherung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
FA Allgemeine Verwaltung
31.01.2018
06.02.2018
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie für einen Teilbereich
der abgeschlossenen Versicherungen der Stadt Leipzig eine Selbstversicherung
aufgebaut werden sollte und legt dem Stadtrat noch vor dem Haushaltsplanentwurf
2019/20 einen Umsetzungsvorschlag vor.
2. Ab dem Jahr 2019 werden die Selbstbehalte für Schadensfälle in den
Haushaltsplänen zentral geplant und bewirtschaftet.
Sachverhalt:
Die Versicherungswirtschaft ist durch das anhaltend niedrige Zinsniveau und die stark
wachsenden Zahlen der Schadensfälle und Schadenhöhen in den letzten Jahren sehr unter
Bedrängnis geraten. Versicherungsverträge können oft nur noch zu viel schlechteren
Konditionen abgeschlossen werden, die Selbstbehalte steigen immer mehr an. Die
Aussichten, dass sich diese Situation in den nächsten Jahren entspannt, sind sehr gering.
Die Stadt München geht seit vielen Jahren sehr erfolgreich einen anderen Weg, indem sie
Bereiche von Versicherungen über eine zweckgebundene Rücklage quasi als
Selbstversicherung betreibt. Finanzielle Grundlage können Versicherungsbeiträge sein, die
nicht an externe Unternehmen abgeführt werden, sondern in einer eigenen Kostenstelle und
Rücklage angespart werden. Die Versicherungssteuer entfällt oder kann der Rücklage
zugeführt werden. Schäden werden dann aus diesem zentralen Budget an die geschädigten
Ämter gezahlt. Dies sollte auch als Weg für Leipzig geprüft werden.
Für die jetzt bestehenden Versicherungen wie bspw. Feuer- oder Elementarschäden gibt es
pro Schadensfall einen hohen Selbstbehalt zwischen 2.500 – 10.000 €, die im Moment aus
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den Budgets der Fachämter aufzubringen sind. Da diese oft nicht oder nur unzureichend
geplant sind, gehen die Ausgaben zu Lasten anderer Budgets, im Fall der
Elementarschadenversicherung meist aus dem Budget für Instandhaltungen, die dadurch
nicht wie geplant durchgeführt werden können. Ein anwachsender Instandhaltungsstau und
ein großer bürokratischer Aufwand innerhalb der Verwaltung sind oft die Folge.
Daher sollten die Selbstbehalte ab dem Haushaltsjahr 2019 zentral geplant und
bewirtschaftet werden, um die Fachämter von dieser Aufgabe zu entlasten.
Anlagen:
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