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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1356077.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
11.01.18, 12:00
Aktualisiert
08.02.18, 08:39

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05295 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Aufbau einer Selbstversicherung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung FA Allgemeine Verwaltung 31.01.2018 06.02.2018 Verweisung in die Gremien 1. Lesung Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie für einen Teilbereich der abgeschlossenen Versicherungen der Stadt Leipzig eine Selbstversicherung aufgebaut werden sollte und legt dem Stadtrat noch vor dem Haushaltsplanentwurf 2019/20 einen Umsetzungsvorschlag vor. 2. Ab dem Jahr 2019 werden die Selbstbehalte für Schadensfälle in den Haushaltsplänen zentral geplant und bewirtschaftet. Sachverhalt: Die Versicherungswirtschaft ist durch das anhaltend niedrige Zinsniveau und die stark wachsenden Zahlen der Schadensfälle und Schadenhöhen in den letzten Jahren sehr unter Bedrängnis geraten. Versicherungsverträge können oft nur noch zu viel schlechteren Konditionen abgeschlossen werden, die Selbstbehalte steigen immer mehr an. Die Aussichten, dass sich diese Situation in den nächsten Jahren entspannt, sind sehr gering. Die Stadt München geht seit vielen Jahren sehr erfolgreich einen anderen Weg, indem sie Bereiche von Versicherungen über eine zweckgebundene Rücklage quasi als Selbstversicherung betreibt. Finanzielle Grundlage können Versicherungsbeiträge sein, die nicht an externe Unternehmen abgeführt werden, sondern in einer eigenen Kostenstelle und Rücklage angespart werden. Die Versicherungssteuer entfällt oder kann der Rücklage zugeführt werden. Schäden werden dann aus diesem zentralen Budget an die geschädigten Ämter gezahlt. Dies sollte auch als Weg für Leipzig geprüft werden. Für die jetzt bestehenden Versicherungen wie bspw. Feuer- oder Elementarschäden gibt es pro Schadensfall einen hohen Selbstbehalt zwischen 2.500 – 10.000 €, die im Moment aus 1/2 den Budgets der Fachämter aufzubringen sind. Da diese oft nicht oder nur unzureichend geplant sind, gehen die Ausgaben zu Lasten anderer Budgets, im Fall der Elementarschadenversicherung meist aus dem Budget für Instandhaltungen, die dadurch nicht wie geplant durchgeführt werden können. Ein anwachsender Instandhaltungsstau und ein großer bürokratischer Aufwand innerhalb der Verwaltung sind oft die Folge. Daher sollten die Selbstbehalte ab dem Haushaltsjahr 2019 zentral geplant und bewirtschaftet werden, um die Fachämter von dieser Aufgabe zu entlasten. Anlagen: 2/2