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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1360993.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
25.01.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:15

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05377 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Parkplätze für Assistenzen und Pflegekräfte Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Umwelt und Ordnung Behindertenbeirat Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 31.01.2018 Vorberatung Vorberatung Vorberatung 1. Lesung Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Menschen mit Behinderung und hohem Assistenzbedarf, welche Anspruch auf einen personengebundenen Behindertenstellplatz haben, zu ermöglichen, ihren persönlichen Parkplatz auf ihre Assistenzen und Pflegekräfte zu übertragen. Die Genehmigung soll analog zu personengebundenen Behindertenstellplätzen erfolgen. Sachverhalt: Einige Menschen mit schwerster Behinderung nehmen ihr Recht auf eine persönliche Assistenz in Anspruch und benötigen entsprechende Pflegekräfte in ihrem häuslichen Umfeld. In Leipzig gibt es derzeit keine ersichtlichen Möglichkeiten, dass Menschen mit Behinderung für ihre persönlichen Assistenzen und Pflegekräfte einen Parkplatz beantragen können. Personengebundene Behindertenstellplätze (für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen, nach StVO § 45 Abs. 1 b Nr. 2) können in der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte genehmigt werden (s. Teilhabeplan „Auf dem Weg zur Inklusion“ VI-DS-04839, S. 110 u. 113). Dies nützt aber nur Menschen, die selbst einen PKW angemeldet haben bzw. selbst fahren. Ergo besteht bei Menschen mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen und Pflegebedarf ein Sonderfall. Da in der Realität Assistenzen und Pflegekräfte einen körperlich harten Job haben und oft für und mit ihren Klienten mit dem PKW unterwegs sind, benötigen sie einen Parkplatz. Gerade bei Menschen, die eine 24-Stunden-Betreuung beanspruchen, sind die Angestellten oft 12 Stunden im Einsatz. 1/2 Die Verwaltung soll die Möglichkeit für Menschen mit Behinderung einrichten, personengebundene Behindertenstellplätze für ihre persönlichen Assistenzen und Pflegekräfte zu bekommen, um diesen Sonderfall zu bewältigen. Die Genehmigung soll dann erfolgen, wenn die Voraussetzungen für einen personengebunden Behindertenstellplatz erfüllt sind (s. Formular „Antrag auf Einrichtung/Verlegung eines personengebundenen Behindertenstellplatzes.“ Verkehrs- und Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde/ Verkehrsmanagement, Leipzig). Mit dem Unterschied, dass das Fahrzeug nicht das eigene sein muss. Auf jedem dieser Parkplätze sollen also verschiedene Fahrzeuge von verschiedenen Fahrzeughaltern parken können. Die einzelnen Kennzeichen der jeweiligen Assistenz/Pflegekraft können dafür erfasst und gekennzeichnet werden. 2/2