Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1360993.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
25.01.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05377
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Parkplätze für Assistenzen und Pflegekräfte
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Umwelt und Ordnung
Behindertenbeirat
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
31.01.2018
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Menschen mit Behinderung und hohem
Assistenzbedarf, welche Anspruch auf einen personengebundenen Behindertenstellplatz
haben, zu ermöglichen, ihren persönlichen Parkplatz auf ihre Assistenzen und Pflegekräfte
zu übertragen. Die Genehmigung soll analog zu personengebundenen
Behindertenstellplätzen erfolgen.
Sachverhalt:
Einige Menschen mit schwerster Behinderung nehmen ihr Recht auf eine persönliche
Assistenz in Anspruch und benötigen entsprechende Pflegekräfte in ihrem häuslichen
Umfeld. In Leipzig gibt es derzeit keine ersichtlichen Möglichkeiten, dass Menschen mit
Behinderung für ihre persönlichen Assistenzen und Pflegekräfte einen Parkplatz beantragen
können. Personengebundene Behindertenstellplätze (für schwerbehinderte Menschen mit
außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit
vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen, nach StVO § 45 Abs.
1 b Nr. 2) können in der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte genehmigt werden (s.
Teilhabeplan „Auf dem Weg zur Inklusion“ VI-DS-04839, S. 110 u. 113). Dies nützt aber nur
Menschen, die selbst einen PKW angemeldet haben bzw. selbst fahren. Ergo besteht bei
Menschen mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen und Pflegebedarf ein Sonderfall.
Da in der Realität Assistenzen und Pflegekräfte einen körperlich harten Job haben und oft für
und mit ihren Klienten mit dem PKW unterwegs sind, benötigen sie einen Parkplatz. Gerade
bei Menschen, die eine 24-Stunden-Betreuung beanspruchen, sind die Angestellten oft 12
Stunden im Einsatz.
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Die Verwaltung soll die Möglichkeit für Menschen mit Behinderung einrichten,
personengebundene Behindertenstellplätze für ihre persönlichen Assistenzen und
Pflegekräfte zu bekommen, um diesen Sonderfall zu bewältigen. Die Genehmigung soll dann
erfolgen, wenn die Voraussetzungen für einen personengebunden Behindertenstellplatz
erfüllt sind (s. Formular „Antrag auf Einrichtung/Verlegung eines personengebundenen
Behindertenstellplatzes.“ Verkehrs- und Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde/
Verkehrsmanagement, Leipzig). Mit dem Unterschied, dass das Fahrzeug nicht das eigene
sein muss. Auf jedem dieser Parkplätze sollen also verschiedene Fahrzeuge von
verschiedenen Fahrzeughaltern parken können. Die einzelnen Kennzeichen der jeweiligen
Assistenz/Pflegekraft können dafür erfasst und gekennzeichnet werden.
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