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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1356292.pdf
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199 kB
Erstellt
11.01.18, 12:00
Aktualisiert
09.05.18, 20:42

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Antrag Nr. VI-A-05301 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Maßnahmen zum Bienenschutz in der Stadt Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Kleingartenbeirat Ratsversammlung FA Umwelt und Ordnung 31.01.2018 06.02.2018 Bestätigung Verweisung in die Gremien 1. Lesung Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig wird beauftragt, unter Beteiligung relevanter Umweltvereine und – verbände, einen „Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig und Umgebung“ bis Ende III. Quartal 2018 zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen. 2. Der Maßnahmenkatalog ist anschließend in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen, bei allen Planungen und Vorhaben der Stadtverwaltung zu berücksichtigen und Dritten zur Anwendung zu empfehlen. 3. Der „Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig und Umgebung“ ist regelmäßig weiter zu qualifizieren und fortzuschreiben. Sachverhalt: Bienen bestäuben immerhin 80 % der einheimischen Kulturpflanzen. Der Stadt kommt in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu, denn sie kann mit den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diesen Prozess zumindest aufhalten. Die Stadt Dresden wendet z.B. einen solchen Maßnahmenkatalog bereits seit 2015 an, initiiert vom Imkerverein Dresden e.V. mit dem AK Entomologie im NABU Sachsen. Die wichtigen Wild- und Honigbienen stehen hier als „Botschafter“ stellvertretend für die gesamte Insektenvielfalt. Um diese langfristig zu schützen, sind zukünftig fachliche Monitorings notwendig, um die genaue Situation dokumentieren zu können. In Anlehnung an diesen Maßnahmenkatalog sollte die Stadt Leipzig ihren eigenen Maßnahmenkatalog erarbeiten. 1/2 Berichte über das Insektensterben haben in diesem Sommer hohe Wellen geschlagen. Auf die alarmierende Meldung, dass es heute fast 80 % weniger Insekten gibt als noch vor 30 Jahren, folgten Verharmlosungen und Angriffe. Die oft zitierten fast 80 % weniger Insekten gehen auf die Arbeit des Entomologischen Vereins Krefeld (EVK) zurück. Seit 1985 stellen die Mitglieder dieses Vereins Fallen auf, um die Insekten an über 100 Standorten in Nordrhein-Westphalen und weiteren Standorten in Deutschland zu dokumentieren. Zusätzlich wurden die Proben gewogen, um die gesamte Biomasse zu bestimmen. Und genau diese Biomasse der gesamten Saison 2013 an zwei Fallen im Naturschutzgebiet war um bis zu 80 % geringer als 1989. Die Ursachen für den Rückgang sind vielfältig, aber genannt werden der Klimawandel, der kleiner gewordene natürliche Lebensraum durch Zersiedlungen, Industrieansiedlungen und Wohnbebauungen und auch die intensivierte Landwirtschaft mit hohem Pestizideinsatz. Gerade blühende Hecken und Sträucher an Feld- und Wiesenrändern bilden Nahrungs- und Lebensraum für viele Insektenarten. Dieser schwindet jedoch zusehens. Aktuell haben auch Forscher aus Sachsen medienwirksam in einem offenen Brief vor der Zunahme eines wachsenden Insektensterbens gewarnt. So sind in Sachsen aktuell 1275 Insektenarten für die Rote Liste bearbeitet, von den 98 ausgestorben und 122 vom Aussterben bedroht. Sie machen u. a. auch die Entwässerung von Wiesen für diesen Artenschwund mitverantwortlich. Anlage: http://www.imkerverein-dresden.de/2016/09/09/bienen-helfen/ Anlagen: 2/2 Biene sucht Blüte Arbeitsgruppe für Wildbienenschutz und ökologische Bienenhaltung im Imkerverein Dresden e. V. Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Dresden und Umgebung Version Juni 2016 Einleitung Das Sterben der Honigbiene wird in der Öffentlichkeit stark wahrgenommen – das viel gravierendere stille Bienensterben, das der Wildbienen, bleibt dagegen weitgehend unbemerkt. Pestizideinsatz, Habitat- und Nahrungsquellenverluste führen zu immer stärkeren Rückgängen in den Wildbienenpopulationen. Ca. 70 % der über 400 Wildbienenarten Sachsens sind laut Roter Liste in ihrem Bestand bedroht oder bereits ausgestorben. Damit sind wir im Bundesvergleich traurige Rekordhalter. Das bedeutet aber nicht nur einen weiteren Verlust für die Biodiversität, sondern betrifft uns alle direkt, denn die Wildbienen gehören neben den Honigbienen zu unseren wichtigsten Bestäubern. Rund 80 % unserer heimischen Nutz- und Wildpflanzen sind auf die Bestäubung durch Blütenbesucher angewiesen. Ein besonderen Anteil daran haben die Wildbienen. Sie bestäuben oft besonders effektiv und auch Blüten, die z. B. von Honigbienen nicht beflogen werden. Wo sie mit den Honigbienen zusammenarbeiten, ist der Fruchtansatz höher und letztendlich auch der Ertrag. Zudem bestäuben sie auch noch dort, wo sich die Honigbienenhaltung nicht mehr lohnt. Um der örtlichen Politik und Verwaltung die Möglichkeit zu geben, gezielt etwas für die Honig- und Wildbienen zu tun, hat die Arbeitsgruppe Bienen sucht Blüte gemeinsam mit Entomologen des AK Entomologie im NABU Sachsen folgenden Maßnahmenkatalog erarbeitet. Die Zeit drängt – vor allem für die Wildbienen. Denn anders als bei der Honigbiene, lassen sich verlorengegangene Bestände von Wildbienen nicht wieder auffüllen. Hier gilt: Was weg ist, summt nicht mehr! Zu beachten ist, dass es beim Thema Wildbienenschutz oftmals nicht so sehr um Neuschaffungen geht, sondern meist um das Erkennen bereits bestehender (Kleinst-)Lebensräume sowie die daraus resultierenden Maßnahmen zu deren Erhaltung. Die Bienen dienen hier auch als Botschafter für die gesamte Insektenfauna, da viele Maßnahmen für Bienen auch anderen Insektenarten zugute kommen. 1. Reduzierung von Mortalitätsrisiken 1.1 Pestizide / Biozide a) kein Einsatz im öffentlichen Grün, auf Sportplätzen, Wegen etc. b) Einflussnahme auf Pächter stadteigener, landwirtschaftlicher Flächen. Vergabe von Pachtverträgen nur unter strengen ökologischen Auflagen. Viele landwirtschaftlich genutzte Flächen am Stadtrand grenzen an wertvolle Lebensräume. Der Einsatz von Pestiziden auf diesen Flächen kann zu negativen Auswirkungen auf Wildbienen führen, wenn diese blühende Ackerkulturen besuchen oder Pestizide durch Abdrift sowie abfließendes Bodenwasser in diese Lebensräume verfrachtet werden. 1.2 Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes bei Bauvorhaben. Dies betrifft gebäudebewohnende Wildbienenarten, wie verschiedene Mauerbienenarten, Holzbienen, Pelzbienen, Blattschneiderbienen, Trauerbienen und Hummeln. Hier bedarf es zusätzlicher Aufklärung darüber, dass diese Arten in der Regel keine Gebäudeschäden verursachen. 1.3 Toleranz gegenüber erdbewohnenden Wildbienen (der Mehrzahl aller Bienenarten) auf stadteigenen Grundstücken, insbesondere Schulen und Kitas. Ein vermeintliches Problem sind hier im Frühjahr die in großer Zahl über den Nestern der Weibchen patrouillierenden, stachellosen(!) Männchen von Sandbienen. Diese werden als Gefahr wahrgenommen und die Nester daraufhin oft illegal entfernt. Auch hier ist durch gezielte Aufklärungsarbeit viel zu erreichen. 1.4 Verlegung der Mahdzeiten von blühenden Grünflächen und Straßenrandbereichen in die frühen Morgen- und späten Nachmittagsstunden und damit außerhalb der Hauptflugzeit von Blütenbesuchern. Das Mähen von blütenreichen Flächen innerhalb der Hauptflugzeit zwischen ca. 10:00 bis 17:00 Uhr führt bei blütenbesuchenden Insektenarten zu teilweise erheblichen Individuenverlusten, und damit gerade auch für solitäre Arten zu einer Bestandsdezimierung. 1.5 Förderung des ökologischen Landbaus und von Projekten der solidarischen Landwirtschaft (deinHof u. ä.). Die biologische Vielfalt ist im Bio-Landbau nachweislich größer als auf konventionell wirtschaftenden Betrieben. 2. Erhalt von Lebensstätten/Nisthabitaten 2.1 Erhalt von Sonderstrukturen, wie Abbruchkanten und vegetationsfreien Flächen. Diese stellen für einen Großteil aller Wildbienenarten unersetzbare Nistplätze dar. 2.2 Erhalt von Ödland und Brachflächen, insbesondere in den Stadtrandlagen. Sowohl die vegetationsarmen Strukturen als auch die dort vorkommende Ruderalvegetation machen solche Flächen zu idealen und in der Normallandschaft selten gewordenen Lebensräumen für hochspezialisierte Wildbienenarten. 2.3. Erkennen und Erhalt wertvoller Kleinststrukturen, wie Mauerreste, Totholzhaufen etc. in denen Wildbienen nisten. 2.4 Einflussnahme auf Forstbetriebe zum Erhalt und zur Neuanlage blütenreicher Waldsäume (auch Waldinnensäume) mit Totholz, Weichholzsäumen (kein selektives Entfernen von Salweiden) und Streuobstwiesen. 2.5 Verbot, Trockenmauern nass nachzusetzen. 2.6 Sensibler Umgang mit zu sanierendem Lehmfachwerk. Alte Lehmwände stellen wertvolle Nisthabitate und damit wichtige, extrem rückläufige Sekundärlebensräume für viele vom Aussterben bedrohte, steilwandbewohnende Stechimmen-Arten dar. Daher: Erhaltung oder Teilerhaltung der Nistflächen; völliger oder partieller Verzicht auf eine Oberflächenversiegelung der besiedelten Flächen; Nutzung von alternativen Möglichkeiten des Schlagregenschutzes; Schaffung von ortsnahen Ausgleichsangeboten bei Vollsanierung. 3. Pflege und Entwicklung von Lebensstätten/Nisthabitaten 3. 1 Beratung und Information der Pflegebetriebe des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft und der Wohnungsgenossenschaften. 3. 2 Verbesserung der Ausstattung der Pflegebetriebe. Schon jetzt fehlen hier die Mittel, die vielen wertvollen Wiesenflächen (z. B. FND) entsprechend den biotoptypischen Notwendigkeiten zu pflegen. 3.3 Schaffung von Nistmöglichkeiten für endogäische (bodennistende) Bienenarten bei städtischen Baumaßnahmen durch planvollen Verzicht auf Vollversiegelung von Außenflächen. 3.4 Belassung und Sicherung von stehendem Totholz. Hier reichen oft niedrige Stammreste, die keine Wegegefährdung darstellen. 3.5 Neuanlage von trocken gesetzten oder lehmverfugten Natursteinmauern. 3.6 Schaffung und Erhalt von Blühwiesenkorridoren. Die meisten Bienenarten haben einen stark eingeschränkten Flugradius zwischen Nest und Nahrungspflanzen. Kleinste Flächenverluste führen daher schnell zu lokalen Artenverlusten. 3.7 Spezielle Kennzeichnung von für Bienen wertvollen Kleinststrukturen, Nahrungspflanzen, Nistplätzen etc. BsB-Label "bienenfreundlich" 4. Bereitstellung und Schutz von Nahrungsquellen 4.1 Umstellung von Rasenflächen auf Wiesen mittels Reduzierung der Mahdhäufigkeit auf eine zweischürige Mahd mit Entfernung des Mähgutes von der Fläche. Die Mahd sollte, wo immer möglich, als hälftige oder Streifenmahd erfolgen, mit einer Zweitmahd nach Erreichen der Vollblüte der Erstmahdfläche. Der Einsatz von Balken- statt Mulch- oder Rotationsmähern gewährleistet, dass bei der Mahd weniger Insekten verletzt oder getötet werden und bietet die Möglichkeit, das Mähgut zum Aussamen einige Tage auf der Fläche zu belassen. 4.2 Aufwertung solcher Flächen durch gezielte Initialpflanzungen wertvoller Insektennährpflanzen mit Schwerpunkt auf streng spezialisierte (oligolektische) Bienenarten. z. B. Glockenblumen (Campanula). Siehe auch Pflanzenliste im Anhang. 4.3 Großangelegte Pflanzung von Krokussen auf allen geeigneten städtischen Flächen. Krokus stellt im zeitigen Frühjahr eine der wichtigsten Pollen- und Nektarquellen sowohl für Honigbienen als auch für einen Großteil der früh im Jahr fliegenden Wildbienenarten dar. 4.4 Verzicht auf Regel-Saatgut-Mischungen (RSM) einschließlich Landschaftsrasen RSM 7.x oder RSM 8.1, stattdessen Verwendung von herkunftsgesichertem VWW-zertifiziertem, standortangepasstem Saatgut bei der Wiederbegrünung von Bau- und Entsiegelungsflächen etc., insbesondere bei stadteigenen Bauvorhaben (z. B. Schulneubauten mit Grünflächen, Bankettbegrünung bei Straßenbauvorhaben etc.) 4.5 Verzicht auf Wechselpflanzungen in städtischen Grünanlagen. Stattdessen Pflanzung ausdauernder Stauden mit besonderem Wert für blütenbesuchende Insekten. Neben dem offensichtlichen Nutzen schont der Verzicht auf regelmäßiges Umgraben die im Boden befindlichen Nester von Wildbienen, die in solchen lückenhaften Bepflanzungen mit Vorliebe nisten. Auch der Einsatz von Rindenmulch oder Schotter sollte vermieden werden, um die Bienen nicht bei der Nestanlage zu behindern. 4.6 Bei Neupflanzungen, insbesondere von Straßenbegleitbäumen und -hecken, sollte die Auswahl im Hinblick auf ein durchgehendes Angebot von Pollen und Nektar vom zeitigen Frühjahr bis in den Spätsommer geschehen. Besonders wertvoll sind hier Kornelkirsche, Weiden, Linden, Edelkastanie, Trompetenbaum und der spät blühende Japanische Schnurbaum. 4.7. In der Nähe wertvoller Wildbienenhabitate die Aufstellung von Honigbienenvölkern überdenken. Die individuenreichen Honigbienenvölker stellen eine starke Nahrungskonkurrenz für andere blütenbesuchende Insekten dar, mit teilweise dramatischen Auswirkungen auf die Population. 4.8 Einflussnahme auf Pächter stadteigener landwirtschaftlicher Flächen (ggf. durch die entsprechende Gestaltung von Pachtverträgen) für die Anlage von auf mehrere Jahre (!) angelegte Ackerblühstreifen sowie die Ersatzpflanzung von aufgrund hiesiger landwirtschaftlicher Praxis abgestorbenen Obstbäumen an Feld-/Straßenrändern. 4.9 Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden gegen Gewöhnlichen Löwenzahn auf Grünlandflächen. Löwenzahn stellt eine der wichtigsten Pollen- und Nektarquellen sowohl für Honig- als auch für Wildbienen dar. Mit der Anzahl der Wildbienenarten, die Löwenzahn als Pollenquelle nutzen, übertrifft er alle anderen heimischen Wildpflanzen. 5. Bürgerinformation und -mitarbeit 5.1 Aufklärung über Zusammenhänge (Biodiversiät im ökologischen Land- und Gartenbau, Probleme von "Ökostrom" durch Biogas, Überdüngung, fehlende Ackerbegleitflora etc.) 5.2 Bienenprojekte an Schulen. 5.3 Beratung von Gartenbesitzern (Gefahren durch Pflanzenschutzmittel, Wiesen statt Rasen, Pflanzenauswahl ...). 5.4 Einrichtung eines "Kummerkastens" für Bürger bezüglich drohender Habitatverluste. 5.5 Fachliche Beratung zu Problemen mit Bienen, Wespen und anderen Stechimmen. 5.6 Bürokratische Erleichterung und Unterstützung bei der Vergabe und Verpachtung von öffentlichen Grünflächen an Bürgerinitiativen mit sozialen und umweltbezogenen Projekten zur nachhaltigen Stadtentwicklung (Gemeinschaftsgärten, Hufewiesen e.V., BlütenZelle ...) 5.7 Schaffung eine Bienenlehrpfades. Mögliche Stationen: Trachtbaumalleen, Lehrbienenstand, Wildbienenstation Botanischer Garten ... 6. Besondere Maßnahmen speziell für Honigbienen 6.1 Anregung der Imkerschaft zur Frage, inwieweit die ertragsoptimierte Honigbienenhaltung sowie die herkömmlichen Zuchtziele und -methoden dem Bienensterben Vorschub leisten. 6.2 Förderung der ökologischen und naturnahen Bienenhaltung. 6.3 Imkern die Möglichkeit der Varroa-Resistenzzucht einräumen (betrifft Behandlungspflicht gegen Varroa). 6.4 Erhalt von hohlen Bäumen als natürliche Behausung für geschwärmte Honigbienenvölker. 7. Spezielle regionale Schutzmaßnahmen für die Wildbienen in Dresden 7.1 Postglaziale Sandgebiete Dresdens a) Gegenmaßnahmen gegen die fortschreitende Sukzession und Verwaldung auf dem Dresdner Heller zum Erhalt noch vorhandener und der Wiederherstellung von artenreichen Sandtrockenrasen und Sandheiden. Laut einer Studie von Beil & Kratochwil (2004) hat insbesondere eine mosaikartige und kleinräumige Stoßbeweidung durch Schafe positiven Einfluss auf die Wildbienendiversität solcher Sand-Ökosysteme. b) Erhalt von kleineren Abbruchkanten und Steilwänden sowie kleinflächigeren Offenhabitaten sowohl im Wald als auch im Siedlungsbereich, z. B. in bereits stillgelegten Sand- und Kiesgruben des Dresdner Nordens (z. B. im Sauerbusch) und in Bereichen anstehenden Flugsandes (z. B. Prießnitzgrund, Randbereiche des Alaunparkes) und deren besonderer Schutz als Nistplätze für erdbewohnende Wildbienenarten. c) Partielles Offenlassen aktuell genutzter Sandgruben im Dresdner Norden nach deren Ausschöpfung. d) Beschränkung des Aufstellens von Honigbienenvölkern, insbesondere auf dem Dresdner Heller (vgl. 4.7). 7.2 Weinbaulagen a) Schutz von Steilhängen und Trockenmauern. b) Pestizidverzicht. c) Förderung des kontrolliert-ökologischen Weinbaus. 7.3 Elbauen a) Erhalt von Beständen des Gemeinen Gilbweiderichs (Lysimachia vulgaris) und des Blutweiderichs (Lythrum salicaria). Beide Pflanzen sind ausschließliche Pollenquellen einiger streng spezialisierter Wildbienenarten. b) Erhalt und Neupflanzung von Beständen der Salweide – im Frühjahr eine der wichtigsten Pollenquellen für Honigbienen und eine große Anzahl von teilweise streng spezialisierten Wildbienenarten. c) Erhalt von Abbruchkanten. d) Partielles Offenlassen aktuell genutzter Kiesgruben im Bereich Leuben/Laubegast und Kleinzschachwitz 7.4 Dresdener Heide/Großer Garten Pflege blütenreicher Waldsäume mit sonnendisponiertem Totholz. 7.5 Südliche Randhöhen und Täler a) Pflege der partiell offen gelassenen Lehmgruben im Dresdner Südosten zur Freihaltung der besonnten Steilhänge der Lehmgruben und der Feuchtwiesen- und Großseggenvegetation am Grund der Lehmgruben. Entbuschung der Hänge im 3-5jährigen Turnus, Herbstmahd der Feuchtwiesen- und Großseggenbestände im 1-2jährigen Turnus. b) Pflege der Magerwiesen auf den Kalkmergelstandorten der Hänge der linkselbischen Seitentäler und Felsausragungen der südlichen Randhöhen (z. B. Magerwiesen am Hang des Nickerner Trutsch, Gamighübel, Magerwiesen im Tal des Heiligen Born, Trockenrasen Gostritz; diese sind nur teilweise als FND unter Schutz gestellt) sowie Anerkennung und Honorierung der durch ehrenamtliche Naturschützer durchgeführten Pflegearbeiten auf einigen dieser Magerwiesen. 8. Wissenschaftliche Begleitung der Artenschutzmaßnahmen 8.1 Erfassung des Ist-Zustandes zur Ableitung weiterer konkreter flächenbezogener Handlungsnotwendigkeiten. 8.2 Entwicklung und Durchführung eines Monitorings zur Erfolgskontrolle der vorgeschlagenen Artenschutzmaßnahmen. Anhang zu Punkt 4.2. Wichtigste Pollenquellen unserer heimischen Wildbienenarten, mit besonderem Schwerpunkt auf streng spezialisierte und damit besonders gefährdete Arten Der Pollen dient den Bienenweibchen als Nahrung für ihre Brut. Da jede Bienengattung und -art andere Pflanzen zum Pollensammeln aufsucht, sollte bei der Auswahl auf Vielfalt geachtet werden. Ausschließliche Pollenquellen streng spezialisierter Bienenarten sind mit einem Stern * gekennzeichnet. (Nach Westrich, 1989) Acer campestre, Feld-Ahorn Acer pseudoplatanus, Berg-Ahorn Achillea millefolium, Wiesen-Schafgarbe Aegopodium podagraria, Giersch Ajuga reptans, Kriechender Günsel Allium sphaerocephalon, Kugelköpfiger Lauch * Anchusa officinalis, Gewöhnliche Ochsenzunge * Anthemis tinctoria, Färberkamille Anthriscus sylvestris, Wiesen-Kerbel Asparagus officinalis, Spargel * Barbarea vulgaris, Echtes Barbarakraut Brassica napus, Raps Brassica rapa, Rübsen Bryonia dioica, Rotfrüchtige Zaunrübe * Calluna vulgaris, Heidekraut * Campanula spec. (Glockenblumen-Arten) *, besonders: C. rotundifolia, Rundblättrige Glockenblume * C. trachelium, Nesselblättrige Glockenblume * Cardamine pratensis, Wiesen-Schaumkraut Cardaria draba, Pfeilkresse Centaurea spec. (Flockenblumen-Arten), besonders: Centaurea jacea, Wiesen-Flockenblume Centaurea scabiosa, Skabiosen-Flockenblume Cichorium intybus, Wegwarte Cirsium arvense, Acker-Kratzdistel Cirsium vulgare, Gewöhnliche Kratzdistel Convolvulus arvensis, Acker-Winde * Crataegus laevigata, Zweigriffliger Weißdorn Crepis biennis, Wiesen-Pippau Daucus carota, Wilde Möhre Echium vulgare, Gewöhnlicher Natterkopf Helianthemum nummularium, Gelbes Sonnenröschen Heracleum sphondylium, Wiesen-Bärenklau Hieracium pilosella, Kleines Habichtskraut Hieracium umbellatum, Doldiges Habichtskraut Hippocrepis comosa, Hufeisen-Klee Hypericum perforatum, Echtes Johanniskraut Hypochoens radicata, Gewöhnliches Ferkelkraut Jasione montana, Berg-Sandglöckchen Knautia arvensis, Wiesen-Knautie Lathyrus pratensis, Wiesen-Platterbse Lathyrus sylvestris, Wald-Platterbse Lathyrus tuberosus, Knollen-Platterbse Lathyrus vernus, Frühlings-Platterbse * Leontodon autumnalis, Herbst-Löwenzahn Leucanthemum vulgare, Margerite Lotus corniculatus, Gewöhnlicher Hornklee Lysimachia punctata, Punkt-Gilbweiderich * Lysimachia vulgaris, Gewöhnlicher Gilbweiderich * Lythrum salicaria, Blut-Weiderich * Malus domestica, Garten-Apfelbaum Medicago sativa, Luzerne Melilotus alba, Weißer Steinklee Onobrychis viciifolia, Futter-Esparsette Ononis spinosa, Dornige Hauhechel Onopordum acanthium, Gewöhnliche Eselsdistel Picris hieracioides, Gewöhnliches Bitterkraut Potentilla reptans, Kriechendes Fingerkraut * Potentilla verna, Frühlings-Fingerkraut * Prunus avium, Süßkirsche Prunus spinosa, Schlehe Ranunculus spec. (Hahnenfuß-Arten) *, besonders: Ranunculus acris, Scharfer Hahnenfuß * Ranunculus bulbosus, Knolliger Hahnenfuß * Ranunculus repens, Kriechender Hahnenfuß * Reseda lutea, Wilde Resede Rubus fruticosus, Brombeere Salix spec. (Weiden-Arten) *, besonders: Salix caprea, Sal-Weide * Salix cinerea, Grau-Weide * Salix purpurea, Purpur-Weide * Salvia pratensis, Wiesen-Salbei Sedum reflexum, Felsen-Fetthenne Sinapis alba, Weißer Senf Sinapis arvensis, Acker-Senf Sisymbrium orientale, Orientalische Rauke Sonchus awensis, Acker-Gänsedistel Stachys recta, Aufrechter Ziest Stellaria holostea, Große Sternmiere Tanacetum vulgare, Rainfarn Taraxacum officinale, Wiesen-Löwenzahn Trifolium pratense, Roter Wiesenklee Trifolium repens, Weißklee Tussilago farfara, Huflattich Vaccinium myrtillus, Heidelbeere Veronica chainaedrys, Gamander-Ehrenpreis * Vicia cracca, Vogel-Wicke * Vicia sepium, Zaunwicke *