Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1362695.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
23.01.18, 12:00
Aktualisiert
11.02.18, 22:51

öffnen download melden Dateigröße: 72 kB

Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05324-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Schulsozialarbeiterstellen an Leipziger Schulen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 31.01.2018 schriftliche Beantwortung Antwort: 1. Laut welcher Gesetzesvorschrift wiegen die sozialen Indikatoren für SSA der Stadt Leipzig mehr als das SächsSchulG? (Stichwort Normenhierarchie). Die sozialindikative Priorisierung der Stadt Leipzig steht im Einklang mit dem Sächsischen Schulgesetz. Dort heißt es, dass Schulsozialarbeit für alle Schularten und Schulstufen in angemessenem Umfang zur Verfügung stehen soll; es heißt nicht, dass in jeder Schule Schulsozialarbeit anzubieten ist. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen werden in Leipzig auf Grundlage der sozialindikativen Priorisierung bestmöglich für die Versorgung von Schulen mit Schulsozialarbeit eingesetzt. 2. Wie erklären Sie – im Hinblick pädagogisch notwendiger Arbeit - nachvollziehbar, dass eine Schule mit einem Indikator von 1,9 = zwei Schulsozialarbeiter bekommen soll, eine Schule dagegen mit einem Indikator von 0,9 = keinen Schulsozialarbeiter? In der sozialindikativen Priorisierung weist der Faktor 1,0 den städtischen Durchschnitt aus. Schulen, deren Wert oberhalb des städtischen Durchschnitts liegen, sollen mit Schulsozialarbeit ausgestattet werden, Schulen, die darunter liegen, nicht. Die Ausstattung von Schulen mit Schulsozialarbeit kann nur im Rahmen der vorhandenen finanziellen Ressourcen umgesetzt werden. 3. Wäre es zukünftig möglich, Schulstandorte gemeinsam zu betrachten, zu bewerten und mit einem gemeinsamen SSA (prozentual aufgeteilt) zu bedienen? Eine gemeinsame Betrachtung und Bewertung von Schulstandorten ist nicht vorgesehen. Jeder Standort muss mit mindestens 0,75 VzÄ Schulsozialarbeit ausgestattet sein, deshalb wäre die vorgeschlagene Stellenteilung entweder gar nicht oder nur in Ausnahmefällen möglich. Zudem wird Schulsozialarbeit an benachbarten Schulen nicht zwangsläufig vom gleichen Träger der Jugendhilfe (freie Träger oder Stadt Leipzig) ausgeübt, so wäre eine Stellenteilung in der Praxis häufig nicht umsetzbar. 1/2 2/2