Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1362695.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
23.01.18, 12:00
Aktualisiert
11.02.18, 22:51
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05324-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Schulsozialarbeiterstellen an Leipziger Schulen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
31.01.2018
schriftliche Beantwortung
Antwort:
1. Laut welcher Gesetzesvorschrift wiegen die sozialen Indikatoren für SSA der Stadt
Leipzig mehr als das SächsSchulG? (Stichwort Normenhierarchie).
Die sozialindikative Priorisierung der Stadt Leipzig steht im Einklang mit dem Sächsischen
Schulgesetz. Dort heißt es, dass Schulsozialarbeit für alle Schularten und Schulstufen in
angemessenem Umfang zur Verfügung stehen soll; es heißt nicht, dass in jeder Schule
Schulsozialarbeit anzubieten ist. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen werden in
Leipzig auf Grundlage der sozialindikativen Priorisierung bestmöglich für die Versorgung von
Schulen mit Schulsozialarbeit eingesetzt.
2. Wie erklären Sie – im Hinblick pädagogisch notwendiger Arbeit - nachvollziehbar,
dass eine Schule mit einem Indikator von 1,9 = zwei Schulsozialarbeiter bekommen
soll, eine Schule dagegen mit einem Indikator von 0,9 = keinen Schulsozialarbeiter?
In der sozialindikativen Priorisierung weist der Faktor 1,0 den städtischen Durchschnitt aus.
Schulen, deren Wert oberhalb des städtischen Durchschnitts liegen, sollen mit
Schulsozialarbeit ausgestattet werden, Schulen, die darunter liegen, nicht. Die Ausstattung
von Schulen mit Schulsozialarbeit kann nur im Rahmen der vorhandenen finanziellen
Ressourcen umgesetzt werden.
3. Wäre es zukünftig möglich, Schulstandorte gemeinsam zu betrachten, zu bewerten
und mit einem gemeinsamen SSA (prozentual aufgeteilt) zu bedienen?
Eine gemeinsame Betrachtung und Bewertung von Schulstandorten ist nicht vorgesehen.
Jeder Standort muss mit mindestens 0,75 VzÄ Schulsozialarbeit ausgestattet sein, deshalb
wäre die vorgeschlagene Stellenteilung entweder gar nicht oder nur in Ausnahmefällen
möglich. Zudem wird Schulsozialarbeit an benachbarten Schulen nicht zwangsläufig vom
gleichen Träger der Jugendhilfe (freie Träger oder Stadt Leipzig) ausgeübt, so wäre eine
Stellenteilung in der Praxis häufig nicht umsetzbar.
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