Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1360580.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
24.01.18, 12:00
Aktualisiert
05.02.18, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05290-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Kriminelle Bettelei in der Stadt
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Betteln ist in der Stadt Leipzig nicht prinzipiell verboten.
§ 4 Abs. 1 der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und
Ordnung in der Stadt Leipzig untersagt die aggressive Form
des Bettelns sowie das Betteln von Kindern und durch
Erwachsene in Begleitung von Kindern.
Aggressives Betteln liegt danach bei einer intensiven
Konfrontation mit dem Bittsteller vor, obwohl der Passant seine
mangelnde Spendenbereitschaft bekundet hat. Dies ist
beispielsweise der Fall, wenn der Bettler versucht, den Weg
des Angesprochenen zu verstellen, ihn an der Kleidung zupft,
festhält, beschimpft oder den Passanten durch Nebenhergehen
bedrängt.
Eine Form des aggressiven Bettelns lässt sich aus den
Schilderungen der Anfrage nicht erkennen.
Der beschriebene Verdacht auf organisierte Bandenkriminalität
stellt eine strafbare Handlung dar, die im Strafgesetzbuch
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normiert ist. Die Hinweise wurden deshalb an die Polizei als
Strafverfolgungsbehörde weiter gegeben.
Im Sinne der Strafverfolgung wäre es sachdienlich, wenn das
offensichtlich bekannte KFZ-Kennzeichen vollständig bekannt
gegeben würde.
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