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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1360580.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
24.01.18, 12:00
Aktualisiert
05.02.18, 17:32

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05290-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Kriminelle Bettelei in der Stadt Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit mündliche Beantwortung Sachverhalt: Betteln ist in der Stadt Leipzig nicht prinzipiell verboten. § 4 Abs. 1 der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig untersagt die aggressive Form des Bettelns sowie das Betteln von Kindern und durch Erwachsene in Begleitung von Kindern. Aggressives Betteln liegt danach bei einer intensiven Konfrontation mit dem Bittsteller vor, obwohl der Passant seine mangelnde Spendenbereitschaft bekundet hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Bettler versucht, den Weg des Angesprochenen zu verstellen, ihn an der Kleidung zupft, festhält, beschimpft oder den Passanten durch Nebenhergehen bedrängt. Eine Form des aggressiven Bettelns lässt sich aus den Schilderungen der Anfrage nicht erkennen. Der beschriebene Verdacht auf organisierte Bandenkriminalität stellt eine strafbare Handlung dar, die im Strafgesetzbuch 1/2 normiert ist. Die Hinweise wurden deshalb an die Polizei als Strafverfolgungsbehörde weiter gegeben. Im Sinne der Strafverfolgung wäre es sachdienlich, wenn das offensichtlich bekannte KFZ-Kennzeichen vollständig bekannt gegeben würde. 2/2