Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1344307.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
30.11.17, 12:00
Aktualisiert
13.02.18, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-A-04057-VSP-01-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Erschließung Grundstück als Voraussetzung für eine Verpachtung an den SV Mölkau
04 e.V.
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
OR Mölkau
FA Sport
Ratsversammlung
13.02.2018
27.02.2018
28.02.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
____________________________________________________________
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Zustimmung
Ablehnung
X Zustimmung mit Ergänzung zu 2. Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X Alternativvorschlag zu 1.
Sachstandsbericht
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Beschlussvorschlag:
zu 1. Alternativvorschlag:
Über die Bereitstellung von Mitteln für die Maßnahmen „medientechnische Erschließung“
und „provisorische Einzäunung“ der Fläche an der Albrechtshainer Straße ist eine
Entscheidung erst im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 in Abhängigkeit der FAGVerhandlungen zu treffen.
zu 2. Zustimmung mit Ergänzung:
Die in den nächsten Doppelhaushalten möglichen Realisierungen eines neuen Kleinfeldes
und eines Funktionsgebäudes sind in Bauabschnitte einzuteilen und in die Liste der
Investitionsfördermaßnahmen, bei denen sich Verein, Land und Stadt die Kosten teilen,
aufzunehmen.
1/5
2/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/5
Sachverhalt:
Eine medientechnische Erschließung und Einzäunung des Geländes an der Albrechtshainer
Straße bis zum Ende des 1. Quartals 2018 durch die Stadt Leipzig sind im Doppelhaushalt
2017/2018 weder geplant noch darstellbar. Es stehen diesbezüglich keine Mittel zur
Verfügung.
Leipzigs kurz- und mittelfristige Sport und Sportstättenplanung, das „Sportprogramm 2024“
(VI-DS-02503), sieht grundsätzlich keinen Neubaubedarf für Sportplatzanlagen vor. Der
betreffende Stadtbezirk Ost ist zwar vergleichsweise mit Sportplatzanlagenfläche
unterversorgt, liegt aber zwischen den beiden vergleichsweise überversorgten Stadtbezirken
Nordost und Südost.
Das „Sportprogramm 2024“ legt für die nächsten Jahre den städtischen
Investitionsschwerpunkt auf Sanierungsmaßnahmen im Bestand; bevorzugt auf bedeutende,
traditionelle Sportstätten mit Schulsportbetrieb. Diese Sportstätten sollen prioritär in den
kommenden acht Jahren über die städtische Investitionsförderung mit Vereins- und
Landesbeteiligung saniert bzw. anforderungsgerecht und besser auslastbar modernisiert
werden.
Der Stadtrat hat mit seiner Beschlussfassung zum „Sportprogramm 2024“ dafür jährlich 1,5
Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Angesichts der Anzahl von mehr als 100 verpachteten
Sportobjekten, darunter 60 Sportplatzanlagen, ist das ein Betrag, der noch weit unter dem
Antragsvolumen für Sanierungen im Bestand liegt. Für 2017 betrug das Antragsvolumen der
Sportvereine für städtische Fördermittel ca. 5,1 Mio. EUR; für 2018 liegt er bei mehr als 8
Millionen EUR. Diese Entwicklung bildet sich seit vielen Jahren ab.
Die Fußballer des SV Mölkau 04 e.V. hatten in den letzten Jahren einen starken
Mitgliederzuwachs zu verzeichnen, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich (Tabelle).
Jahr
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Gesamt
2010
33
10
79
122
2017
121
28
91
240
Mit dem Bau neuer Wohnhäuser in Mölkau ist in den nächsten Jahren mit einem weiteren
Anstieg der Vereinsmitgliederzahl zu rechnen. Bisher stehen dem Verein nur ein
Rasengroßfeld und ein Hartplatzkleinfeld für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zur
Verfügung.
Deshalb sollte der Verein in den nächsten Jahren im Rahmen der finanziellen städtischen
Möglichkeiten dabei unterstützt werden, Schritt für Schritt die neuen Kapazitäten an der
Albrechtshainer Straße zu erschließen. Der Verein und das Land müssen sich allerdings
angemessen beteiligen, insbesondere beim Bau der Sportfläche und des
Funktionsgebäudes. Am Standort an der Albrechtshainer Straße könnte aus
Immissionsschutzgründen mit eingeschränkten Trainings- und Wettkampzeiten zu rechnen
sein. Der Verein hat das bereits in seinem Nutzungskonzept berücksichtigt.
4/5
Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Doppelhaushalt 2019/2020 für die Erschließung
und Einzäunung sowie dem Neubau der Sportfläche wird geprüft.
Nach derzeitigem Stand belaufen sich allein die Kosten für die Erschließung und Einzäunung
der Fläche auf ca. 300.000 EUR.
Die Höhe des zweckgebundenen Sonderansatzes würde sich danach richten, welche
Maßnahmen die Stadt Leipzig allein umsetzen muss. Können bereits für die Erschließung
und Einzäunung Landesfördermittel und/oder Eigenleistungen des Vereins eingeworben
werden, reduziert sich der städtische Anteil entsprechend.
Für Fördermittel antragsberechtigt ist der Verein nur, wenn er einen langfristigen
Sportpachtvertrag mit der Stadt Leipzig abschließt.
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