Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1354721.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
08.01.18, 12:00
Aktualisiert
01.03.18, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05152-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen (Lkw)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
13.02.2018
13.02.2018
28.02.2018
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☒
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Bereits 2016 gab es den Antrag Nr. VI-A-02981 der Fraktion DIE LINKE „Umsetzung
Lärmaktionsplan (LAP) und Luftreinhalteplan (LRP) durch Lkw-Durchfahrtsverbot“, der in der
Ratsversammlung am 21.09.2016 abgelehnt wurde.
Unter Berücksichtigung der aktuellen verkehrlichen Gesichtspunkte der wachsenden Stadt,
des Entwurfs zum neuen Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig, der Lärmaktionsplanung und
der Studie der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig zur Organisation des Stadtverkehrs
unter besonderer Beachtung des Wirtschaftsverkehrs kann die Prüfung, ob ein
Durchfahrtsverbot für Lkw erforderlich und rechtlich möglich ist, erfolgen.
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