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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1354721.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
08.01.18, 12:00
Aktualisiert
01.03.18, 21:17

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05152-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen (Lkw) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Wirtschaft und Arbeit Ratsversammlung 13.02.2018 13.02.2018 28.02.2018 Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☒ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Bereits 2016 gab es den Antrag Nr. VI-A-02981 der Fraktion DIE LINKE „Umsetzung Lärmaktionsplan (LAP) und Luftreinhalteplan (LRP) durch Lkw-Durchfahrtsverbot“, der in der Ratsversammlung am 21.09.2016 abgelehnt wurde. Unter Berücksichtigung der aktuellen verkehrlichen Gesichtspunkte der wachsenden Stadt, des Entwurfs zum neuen Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig, der Lärmaktionsplanung und der Studie der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig zur Organisation des Stadtverkehrs unter besonderer Beachtung des Wirtschaftsverkehrs kann die Prüfung, ob ein Durchfahrtsverbot für Lkw erforderlich und rechtlich möglich ist, erfolgen. 3/3