Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1361141.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
04.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:32
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05161-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Schulbudget - Dienstleistungsverträge
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
31.01.2018
schriftliche Beantwortung
Antwort:
1.
Warum darf die Schule nicht frei über ihre Haushaltsmittel entscheiden?
Mit der jährlichen Festlegung des Schulbudgets werden den schulischen Einrichtungen zur
Deckung des laufenden Lehr- und Unterrichtsmittelbedarfs die entsprechenden Mittel zur
selbstständigen Bewirtschaftung überlassen. Die Leiter/-innen der Einrichtungen müssen
dabei die gültigen Dienstweisungen und Vorschriften der Stadt Leipzig beachten. Die
Beschaffungsordnung der Stadt Leipzig gilt für alle Ämter und Einrichtungen der Stadt
Leipzig. Darin ist festgehalten, dass für Lieferungen und Leistungen des wiederkehrenden
Bedarfes auf die Vertragspartner der Stadt Leipzig aus dem Einkaufshandbuch
zurückzugreifen ist.
2.
Warum durfte der Dienstleistungsvertrag mit CWS nicht weitergeführt werden,
nun müssen teurere Papierhandtücher gekauft werden, dazu entstehen deshalb nicht
geringe Abfallberge, es ist nicht umweltgerecht und die Toiletten sind deshalb
unordentlich. Ein erheblicher Mehraufwand ist zu beklagen.
Die Stadt Leipzig hat Lieferverträge mit bestimmten Firmen geschlossen. Aufgrund der
durchgeführten Vergabeverfahren sind die Stadt Leipzig sowie die nachgeordneten
Einrichtungen verpflichtet, auf diese Lieferverträge zurückzugreifen. Sanitärausstattung,
Hygieneartikel oder Reinigungsmaterial sind ausschließlich bei diesen Vertragspartnern zu
erwerben. Eine Fortführung der bisherigen Verträge ist daher nicht möglich, da hier
Schadensersatzansprüche für die Stadt Leipzig entstehen können. Das Befüllen der
Sanitärausstattungsgegenstände ist vertraglich mit der Reinigungsfirma geregelt. Die
Verbrauchsmaterialien müssen den Reinigungsfachkräften nur zugänglich zur Verfügung
gestellt werden. Die Drahtgitterkörbe können direkt unterhalb der Spender an der Wand
montiert werden, so dass ein Umwerfen nicht möglich ist. Für die einmalige Umrüstung
wurden die Schulen finanziell unterstützt, indem die Aufwendungen der neuen
Sanitärausstattung vollständig durch die Stadt Leipzig getragen wurden. Übernommen
wurden auch die Aufwendungen für die erstmalige Ausstattung mit Verbrauchsmaterial. Die
Aufwendungen mussten nicht über das ausgereichte Schulbudget erfolgen. Die
Papierhandtücher sind kostengünstiger als die bisher verwendeten Handtücher. Mit dem
Wegfall der bisher erfolgten wöchentlichen Anfahrt des Transporters und der damit
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verbundenen Vermeidung von CO²-Ausstößen wird dem Nachhaltigkeitsgedanken
Rechnung getragen. Die Lieferung des jetzt verwendeten Materials erfolgt in großen Mengen
und wird eingelagert. Die Entsorgung der Falthandtücher und Reinigung der Toiletten wird
nicht über das Schulbudget finanziert, so dass dafür keine finanziellen Mehraufwendungen
für die Schule entstehen.
3.
Warum darf die Schule nicht einen günstigeren Vertrag mit einem freien
Telefon/Internetanbieter abschließen und den Vertrag mit dem städtischen Anbieter
aus ihrem knappen Haushaltsbudget bezahlen?
Die Geschwister-Scholl-Grundschule bezahlt pro Monat 71,40 Euro für Telefon- und
Internetanschluss. Diese Kosten werden vollständig in das Schulbudget eingestellt. Die
Schule muss dafür keine Abstriche bei anderen Kostenpositionen vornehmen. Die
Internetgebühren für das Schulnetz mit DSL 16000 werden von der Telekom kostenfrei zur
Verfügung gestellt.
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