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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1361141.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
04.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:32

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05161-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Schulbudget - Dienstleistungsverträge Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 31.01.2018 schriftliche Beantwortung Antwort: 1. Warum darf die Schule nicht frei über ihre Haushaltsmittel entscheiden? Mit der jährlichen Festlegung des Schulbudgets werden den schulischen Einrichtungen zur Deckung des laufenden Lehr- und Unterrichtsmittelbedarfs die entsprechenden Mittel zur selbstständigen Bewirtschaftung überlassen. Die Leiter/-innen der Einrichtungen müssen dabei die gültigen Dienstweisungen und Vorschriften der Stadt Leipzig beachten. Die Beschaffungsordnung der Stadt Leipzig gilt für alle Ämter und Einrichtungen der Stadt Leipzig. Darin ist festgehalten, dass für Lieferungen und Leistungen des wiederkehrenden Bedarfes auf die Vertragspartner der Stadt Leipzig aus dem Einkaufshandbuch zurückzugreifen ist. 2. Warum durfte der Dienstleistungsvertrag mit CWS nicht weitergeführt werden, nun müssen teurere Papierhandtücher gekauft werden, dazu entstehen deshalb nicht geringe Abfallberge, es ist nicht umweltgerecht und die Toiletten sind deshalb unordentlich. Ein erheblicher Mehraufwand ist zu beklagen. Die Stadt Leipzig hat Lieferverträge mit bestimmten Firmen geschlossen. Aufgrund der durchgeführten Vergabeverfahren sind die Stadt Leipzig sowie die nachgeordneten Einrichtungen verpflichtet, auf diese Lieferverträge zurückzugreifen. Sanitärausstattung, Hygieneartikel oder Reinigungsmaterial sind ausschließlich bei diesen Vertragspartnern zu erwerben. Eine Fortführung der bisherigen Verträge ist daher nicht möglich, da hier Schadensersatzansprüche für die Stadt Leipzig entstehen können. Das Befüllen der Sanitärausstattungsgegenstände ist vertraglich mit der Reinigungsfirma geregelt. Die Verbrauchsmaterialien müssen den Reinigungsfachkräften nur zugänglich zur Verfügung gestellt werden. Die Drahtgitterkörbe können direkt unterhalb der Spender an der Wand montiert werden, so dass ein Umwerfen nicht möglich ist. Für die einmalige Umrüstung wurden die Schulen finanziell unterstützt, indem die Aufwendungen der neuen Sanitärausstattung vollständig durch die Stadt Leipzig getragen wurden. Übernommen wurden auch die Aufwendungen für die erstmalige Ausstattung mit Verbrauchsmaterial. Die Aufwendungen mussten nicht über das ausgereichte Schulbudget erfolgen. Die Papierhandtücher sind kostengünstiger als die bisher verwendeten Handtücher. Mit dem Wegfall der bisher erfolgten wöchentlichen Anfahrt des Transporters und der damit 1/2 verbundenen Vermeidung von CO²-Ausstößen wird dem Nachhaltigkeitsgedanken Rechnung getragen. Die Lieferung des jetzt verwendeten Materials erfolgt in großen Mengen und wird eingelagert. Die Entsorgung der Falthandtücher und Reinigung der Toiletten wird nicht über das Schulbudget finanziert, so dass dafür keine finanziellen Mehraufwendungen für die Schule entstehen. 3. Warum darf die Schule nicht einen günstigeren Vertrag mit einem freien Telefon/Internetanbieter abschließen und den Vertrag mit dem städtischen Anbieter aus ihrem knappen Haushaltsbudget bezahlen? Die Geschwister-Scholl-Grundschule bezahlt pro Monat 71,40 Euro für Telefon- und Internetanschluss. Diese Kosten werden vollständig in das Schulbudget eingestellt. Die Schule muss dafür keine Abstriche bei anderen Kostenpositionen vornehmen. Die Internetgebühren für das Schulnetz mit DSL 16000 werden von der Telekom kostenfrei zur Verfügung gestellt. 2/2