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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1362234.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
29.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 20:46

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05315-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff: Blöcke der Bürgereinwendungen zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/18 (zu DSIV-03318), sowie Ihre Antwort VI-EF-05100-AW-01 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 31.01.2018 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Sehr geehrte Frau Beyerodt, Sie baten um schriftliche Beantwortung Ihrer Einwohneranfrage, dem ich hiermit gerne nachkomme. Frage 1: Gibt es also eine Liste, welche der o.g. Bürgereinwendungen von welchem Fachdezernat in 2017/18 „bearbeitet“ werden? Eine Übersicht der Bürgereinwende geordnet nach Fachdezernaten ist derzeit noch nicht vorhanden. Für den kommenden Doppelhaushalt 2019/2020 soll die Übersichtlichkeit und Transparenz auch im Rahmen der Ratsinformationssystem ALLRIS – Evaluation verbessert werden. Frage 2: Wie ist dann nachvollziehbar, welche beschlossene BEs tatsächlich in 2017/18 umgesetzt wurden (welche noch offen sind usw.)? Da es sich bei den Bürgereinwänden um demokratisches Einbringen von Bürgern der Stadt Leipzig handelt, ist eine Transparenz der Selben notwendig. Wie in der Antwort zur Anfrage VI-EF-05100-AW-01 beschrieben, befindet sich derzeit das Beschlusscontrolling über das Ratsinformationssystem ALLRIS noch im Aufbau. Anfragen zum Status von konkreten Bürgereinwendungen werden gern über das Büro für Ratsangelegenheiten beantwortet. Frage 3: Sind die Fachdezernate selbst dazu angehalten, über die BEs, für welche sie zuständig sind, Auflistung zu führen? (auch im Sinne der veranschlagten und dann tatsächlichen Kosten, Ausschreibungen, Umsetzungsstaus etc.) 1/2 Die Fachdezernate organisieren und verwalten in eigener Zuständigkeit die beschlossenen Bürgereinwende. Eine dezernatsübergreifende Richtlinie zur Erstellung der o.g. Übersicht existiert nicht. Anlagen: 2/2