Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1362234.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
29.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 20:46
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05315-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff:
Blöcke der Bürgereinwendungen zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/18 (zu DSIV-03318), sowie Ihre Antwort VI-EF-05100-AW-01
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
31.01.2018
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Sehr geehrte Frau Beyerodt,
Sie baten um schriftliche Beantwortung Ihrer Einwohneranfrage, dem ich hiermit gerne
nachkomme.
Frage 1: Gibt es also eine Liste, welche der o.g. Bürgereinwendungen von welchem
Fachdezernat in 2017/18 „bearbeitet“ werden?
Eine Übersicht der Bürgereinwende geordnet nach Fachdezernaten ist derzeit noch nicht
vorhanden. Für den kommenden Doppelhaushalt 2019/2020 soll die Übersichtlichkeit und
Transparenz auch im Rahmen der Ratsinformationssystem ALLRIS – Evaluation verbessert
werden.
Frage 2: Wie ist dann nachvollziehbar, welche beschlossene BEs tatsächlich in 2017/18
umgesetzt wurden (welche noch offen sind usw.)? Da es sich bei den Bürgereinwänden um
demokratisches Einbringen von Bürgern der Stadt Leipzig handelt, ist eine Transparenz der
Selben notwendig.
Wie in der Antwort zur Anfrage VI-EF-05100-AW-01 beschrieben, befindet sich derzeit das
Beschlusscontrolling über das Ratsinformationssystem ALLRIS noch im Aufbau. Anfragen
zum Status von konkreten Bürgereinwendungen werden gern über das Büro für
Ratsangelegenheiten beantwortet.
Frage 3: Sind die Fachdezernate selbst dazu angehalten, über die BEs, für welche sie
zuständig sind, Auflistung zu führen? (auch im Sinne der veranschlagten und dann
tatsächlichen Kosten, Ausschreibungen, Umsetzungsstaus etc.)
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Die Fachdezernate organisieren und verwalten in eigener Zuständigkeit die beschlossenen
Bürgereinwende. Eine dezernatsübergreifende Richtlinie zur Erstellung der o.g. Übersicht
existiert nicht.
Anlagen:
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