Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1363285.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
31.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05098-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Nahverkehrsplan des ZVNL
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass ergänzend zu den im
Nahverkehrsplan des ZVNL aufgenommenen Prüfaufträgen umgehend die erforderlichen
Untersuchungen zu einem zweiten S-Bahntunnel in Leipzig aufgenommen werden.
Begründung:
Auf Seite 80 des Nahverkehrsplanes des ZVNL kann man lesen: „In der
Stadtentwicklungsplanung Leipzigs ist die Schaffung eines neuen Tunnels im spurgeführten
Verkehr in Ost-West-Richtung in der Diskussion. Sollte in den nächsten Jahren eine
Einwohnerentwicklung in Leipzig und dem Umland entsprechend der hohen Prognose zu
verzeichnen sein, sollte geprüft werden, ob und wie ein solcher Tunnel in das bestehende
Eisenbahnnetz eingebunden werden kann. Dabei ist zu untersuchen, welche SPNVKapazitäten zur wirtschaftlichen Ausgestaltung dieser Infrastrukturanlage zu planen und zu
bestellen wären und wie dann das bestehende SPNV-System unter Beachtung der
effizienten Steigerung der SPNV-Nutzung zu ergänzen wäre.“
In der Anlage zu den Prüfaufträgen ist die dafür erforderliche Untersuchung nicht enthalten,
obwohl entsprechend unterschiedlicher Prognosen ein weiteres Wachstum von Leipzig und
eine stärkere Interaktion mit dem Umland zu erwarten ist.
Die Vorplanungen für einen S-Bahn-Tunnel dauern ca. 15 Jahre. Jedes Jahr welches
ungenutzt vergeht, verliert Leipzig bei der Lösung eines zu erwartenden wachsenden
Verkehrsproblems. Darum ist es dringend geboten, schon jetzt den ZVNL zu beauftragen,
die Grundlagen für eine wirtschaftliche Tunnelführung zu untersuchen.
Anderen Falls verliert Leipzig auch die Glaubwürdigkeit gegenüber Land und Bund, wenn die
in letzter Zeit getroffenen Zusagen zur Unterstützung nicht genutzt würden.
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