Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1336279.pdf
Größe
5,0 MB
Erstellt
08.11.17, 12:00
Aktualisiert
30.01.18, 17:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05035
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss Rolf-Axen-Straße zwischen Gleisgrünzug /
Knauthainer Straße und Ruststraße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Südwest
Verwaltungsausschuss
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
12.03.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Baumaßnahme Rolf-Axen-Straße wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 13,
Absatz 7, Ziffer 1 der Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen Fassung).
2. Der Vergabe der Städtebaufördermittel aus dem Bund-Länder-Programm
Stadtumbau Ost in Höhe von 788.734 € (Finanzhilfen + städtische Mittel) wird
entsprechend §13 Absatz 7, Ziffer 6 der Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen
Fassung zugestimmt.
3. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 1.134.000 € bei einem Stadtanteil von
608.178 €. In den Gesamtkosten sind 47.000 € für Grunderwerb und 92.419 € für die
Stadtbeleuchtungsanlagen (Ergebnishaushalt) enthalten.
4. Im PSP-Element Stadtumbau Ost (7.0000380.700) werden 2018 brutto 994.581
(netto 835.782,35 €, Mehrwertsteuer 19% entspricht 158.798,65 €) geplant als
Ermächtigungsübertrag nach 2018. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel
werden im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses als Ermächtigung aus
Vorjahren in das Folgejahr übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter
dem Vorbehalt der Regelungen der jeweiligen Haushaltssatzung.
5. Im Innenauftrag Stadtumbau Ost (106400000129) werden für die
Stadtbeleuchtungsanlagen in 2019 brutto 92.419 € (netto 77.663,03 €,
Mehrwertsteuer 19 % entspricht 14.755,97 €) geplant. Die Mittel für 2019 werden in
der Haushaltsplanung 2019/2020 geplant und aus dem Budget des ASW
bereitgestellt.
6. Die Einzahlungen werden im PSP-Element Stadtumbau Ost - Zuweisung vom Land
(7.0000380.705) im Jahr 2019 i.H.v. 220.000 € brutto und im Jahr 2020 i.H.v.
244.210 € brutto geplant. Die Erträge im Innenauftrag Stadtumbau Ost
(106400000129) werden 2019 i.H.v. 30.000 € und 2020 i.H.v. 31.612 € geplant.
1/9
Die Einzahlungen und Erträge für 2019 und 2020 werden in der Haushaltsplanung
2019/2020 geplant.
7. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kaufvertragsverhandlungen zum
Grunderwerb in Höhe von 47.000 € aufzunehmen. In 2018 sind im PSP-Element
Pauschalposition für kleine Einzelmaßnahmen (7.0000296.700) für den Grunderwerb
42.000 € brutto geplant. Weitere 5.000 € brutto werden in diesem PSP-Element in
2018 überplanmäßig gem. § 79(1) SächsGemO aus dem PSP-Element EFRE West
(7.0000385.700) bereitgestellt.
8. Die ab dem Jahr 2020 für die Beleuchtung i.H.v. 1.560 € sowie ab 2023 für die
Straßenbäume anfallenden Folgekosten i.H.v. 2.452,72 € werden zunächst zur
Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der
Haushaltsplanungen 2019ff zu entscheiden. Die Mittel werden entsprechend durch
das zuständige Fachamt angemeldet.
2/9
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
bis
Erträge
2019
2020
2019
2020
30.000
31.612
SK 31410000
IA 106400000129
Aufwendungen
2019
2019
92.419
Einzahlungen
2019
2020
2019
2020
220.000
244.210
SK 42711200
IA 106400000129
7.0000380.705
SK 68110000
Auszahlungen
2018
2018
2019
2018
2018
2019
42.000
5.000
994.581
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
Höhe in EUR
bis
wo veranschlagt
7.0000296.700
7.0000385.700
7.0000380.700
SK 78513000
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
1.560,00
2.452,72
1.100.54.1.0.01
1.100.55.1.0.01
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
ab 2020
ab 2023
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/9
Sachverhalt:
Begründung
1. Grundlagen
Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadtumbau Ost Leipzig (SEKo SUO nach
§171 b Absatz 2 BauGB mit Ratsbeschluss RBV-1135/12 vom 29.02.2012,
Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes (DS 02167) mit Ratsbeschluss vom
18.05.2016
Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet Leipzig – Kleinzschocher
(Stadtratsbeschluss Nr. 69/94 vom 14.09.1994, erneuter Beschluss (Nr. RBV1629/13) am 19.06.2013
1.2 Veranlassung und Zielstellung
1.2.1 Derzeitige Situation
Die Rolf-Axen-Straße zwischen Gleisgrünzug / Knauthainer Straße und der Ruststraße ist
eine Anliegerstraße im Leipziger Westen im Stadtteil Kleinzschocher. Der Baubeginn
befindet sich am geplanten Gleisgrünzug auf dem ehemaligen Bahngelände und das
Bauende liegt in der Einmündung zur Ruststraße. Hier schließt die Maßnahme an das
Bauvorhaben Gießerstraße an, das ab 2018 realisiert werden soll.
1.2.2 Veranlassung
Die zu gestaltende Straße befindet sich zum überwiegenden Teil im Sanierungsgebiet
Leipzig - Kleinzschocher. Die Sanierung der Straßen ist ein wichtiges Sanierungsziel und
Voraussetzung für die Entlassung des Sanierungsgebietes im Jahr 2020.
Die Straße befindet sich außerdem im Umgriff des Förderprogramms Stadtumbau Ost,
Aufwertungsgebiet Leipzig West. In der am 18.05.2016 beschlossenen Fortschreibung des
Stadtumbaukonzeptes ist das Vorhaben Bestandteil der geplanten Maßnahmen im
Handlungsfeld „Wohnumfeld“.
Aufgrund des derzeitigen schlechten Zustandes der Fahrbahn und der Gehwege resultiert
der Umgestaltungsbedarf. Durch die Herstellung einer ebenen Fahrbahn- und
Gehwegoberfläche soll die Nutzungsfreundlichkeit und Verkehrssicherheit erhöht werden.
Durch die klare Neuordnung der Parkstellflächen und Einmündungsbereiche sollen die
Nutzungsbereiche für die Nutzer klar geregelt und gegenseitige Beeinträchtigungen
vermindert werden. Mit Begrünungsmaßnahmen soll die Aufenthaltsfunktion unterstrichen
und der öffentliche Raum aufgewertet werden.
1.2.3 Zielstellung
Mit der Einordnung in das Förderprogramm Stadtumbau Ost besteht die Zielstellung darin,
den derzeitigen schlechten Bauzustand nachhaltig zu verbessern und den Straßenraum
durch die entsprechende Begrünung aufzuwerten.
Bei der Gestaltung werden die verkehrlichen Belange aller Verkehrsteilnehmer im fließenden
und ruhenden Verkehr und der Fußgänger und Radfahrer beachtet. Vorgesehen sind die
Anordnung von Senkrechtparkständen auf der östlichen Seite und ein Längsparkstreifen auf
der westlichen Seite. Zusätzlich werden Fahrradabstellanlagen mit dem „Leipziger Bügel“
vorgesehen.
Zu berücksichtigen ist die Andienung des Netto-Marktes an der Antonienbrücke über die
Rolf-Axen-Straße. Außerdem ist der Bau einer Grundschule in Höhe Baumannstraße
geplant. Die dadurch entstehenden Verkehrsströme sind künftig zu berücksichtigen.
4/9
2. Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen
Zustandes.
Es wären weiterhin in Schadensfällen Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen
darstellen und einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die
Straßeninstandsetzung nach sich ziehen.
Ohne weitere Investitionen im öffentlichen Raum und den gezielten Fördermitteleinsatz
können die für das Fördergebiet formulierten und vom Stadtrat beschlossenen Ziele nicht
entsprechend umgesetzt werden. Außerdem können die vom Land / Bund bewilligten
Städtebaufördermittel nicht fristgerecht abgerufen werden.
3. Beschreibung der Maßnahme
Der geplante Abschnitt der Rolf-Axen-Straße hat eine Länge von 425 m. Die Fahrbahnbreite
wird mit 5,00 Meter angelegt. Diese Fahrbahnbreite gewährleistet das Einparken rückwärts.
Aufgrund des nicht vorhandenen Durchgangsverkehrs ist diese Einschränkung zu vertreten.
Außerdem bleibt die Straße weiterhin Bestandteil der Tempo-30-Zone des Gesamtgebietes.
Die Gesamtbreite der Verkehrsflächen beträgt im Mittel 16,90 m. Der zukünftige
Regelquerschnitt setzt sich aus den Einzelbestandteilen Fahrbahn, Parkstreifen für
Senkrechtaufstellung, und Längsaufstellung und beidseitigen Gehwegen zusammen. Zur
Führung des Radverkehrs werden keine gesonderten Anlagen vorgesehen, da es sich um
eine Tempo-30-Zone handelt.
Bislang erfolgte die Fassung des Niederschlagswassers überwiegend mittels in den
Bordsteinen integrierten Seitenabläufen. Mit dem Straßenausbau wird die Oberflächenentwässerung erneuert (Gitterrostabläufe, Anschlussleitungen) und entsprechend der
geplanten Straßengeometrie in ihrer Anordnung neu strukturiert.
Die Fahrbahn wird mit Asphalt ausgebaut und in vollgebundenem Oberbau ausgeführt.
Die Gehwege erhalten überwiegend die bereits im Baubereich vorhandenen
Granitkrustenplatten und Ergänzungen mit der „Leipziger Platte“. In den einmündenden
Straßenseiten werden Carena-Plattenbänder mit Bischofsmützen angelegt. Das Plattenband
wird beidseitig mit Mosaikpflaster eingefasst. Auf der östlichen Gehwegseite wird zur
Verdeutlichung des Überhangstreifens der Mosaikstreifen einschließlich Bordstein in einer
Breite von 0,70 Metern ausgebildet.
Die Parkstellflächen werden mit Betonsteinpflaster Mansfelder Art 16x16 cm befestigt.
Zwischen den Einmündungen Klingenstraße und Baumannstraße wird mit einem
Pflastermuster, das vom Stadtplanungsamt entwickelt wurde, gestaltet.
Es werden 46 Bäume gepflanzt. In den Einmündungen und Kreuzungen werden die Borde
auf 3 cm abgesenkt.
Die Rolf-Axen-Straße wird mit 39 Fahrradbügeln ausgestattet.
Im Zuge der Baumaßnahme wechseln die Leipziger Wasserwerke die Trinkwasserleitung
aus und sanieren bzw. wechseln die kompletten Abwasserkanalhaltungen. Einzelne
Schmutzwasserhausanschlussleitungen werden für die vorgesehenen Baumpflanzungen
umverlegt.
Durch die Netz Leipzig werden durch den Schulneubau die Trafostation verlegt und
5/9
verschiedene Kabel und Leitungen für Strom und Gas umverlegt, damit die vorgesehenen
Baumpflanzungen realisiert werden können. Für die Fernwärme wird der Hausanschluss für
die geplante Grundschule hergestellt.
Durch die Deutsche Telekom und Vodafone werden Verteilerschränke in Höhe des Hauses
Nr. 23 an den Gehwegrand. Straßenquerungen in Höhe Wigandstraße, Hirzelstraße,
Creuziger Straße und in Höhe Haus Nr. 4 werden umverlegt.
Das Verkehrs- und Tiefbauamt errichtet eine neue Straßenbeleuchtungsanlage. Es
entstehen 13 zusätzliche neue Lichtpunkte.
Im Einmündungsbereiche Baumannstraße ist zur Gestaltung der entstehenden Freifläche
vorgesehen, vor der geplanten Schule eine Bank in geschwungener Form und einen
Abfallbehälter aufzubauen.
4. Finanzierung
4.1 Gesamtkosten
Die Gesamtkosten für den Ausbau der Rolf-Axen-Straße zwischen Gleisgrünzug /
Knauthainer Straße und Ruststraße betragen 1.134.000 €. In den Kosten sind 55.000 €
Baunebenkosten (Bauoberleitung und besondere Leistungen örtliche Bauüberwachung,
Überwachung gefährlicher Abfall, Kontrollprüfungen) enthalten.
Grundlagen
Die Baukosten betragen entsprechend der Kostenberechnung vom 13.07.2017 1.032.000 €.
Dazu kommen 55.000 € Baunebenkosten und 47.000 € Grunderwerbskosten. Somit ergeben
sich Gesamtkosten von 1.134.000 €.
Die Baukosten gliedern sich wie folgt:
Ausbau der Straße
887.556 €
Beleuchtung
92.419 €
Baumpflanzungen
52.025 €
Baukosten
1.032.000 €
Straßenausbaubeiträge
Die Rolf-Axen-Straße im Abschnitt zwischen Gleisgrünzug und Wigandstraße liegt nicht im
Sanierungsgebiet. In diesem Bereich ist die Rolf-Axen-Straße eine Anliegerstraße. Daher
sind 75 % Straßenausbaubeiträge anzusetzen.
Der Bereich zwischen Sanierungsgebietsgrenze bis Gießerstraße befindet sich im
Sanierungsgebiet. Die Kosten für den Gehweg bis zu einer Breite von 2,50 m, die
Parkbuchten sowie die Baumscheiben an der südwestlichen Seite der Straße sind
beitragsfähig. Auch in diesem Bereich ist die Rolf-Axen-Straße eine Anliegerstraße. 75 % der
beitragsfähigen Kosten sind auf die angrenzenden Grundstücke außerhalb des
Sanierungsgebietes umlegbar.
6/9
Für die Berechnung der Straßenausbaubeiträge liegen für die genannten Abschnitte Kosten
von 393.800 € zugrunde. Nicht beitragsfähige Kosten für Verkehrsschild und
Entwicklungspflege i.H.v. 3.094 € werden abgezogen.
393.800 € - 3.094 € = 390.706 €
Mit dem Ansatz von 75 % ergibt sich eine Beitragshöhe von brutto
293.030 €.
Ermittlung der zuwendungsfähiger Kosten für Einzahlungen
Gesamtkosten
1.134.000 €
abzüglich Entwicklungspflege (2 Jahre)
5.236 €
abzüglich Grunderwerb
47.000 €
abzüglich Anteil Straßenausbaubeiträge
293.030 €
zuwendungsfähige Kosten
788.734 €
Ermittlung der Einzahlungen
Die Maßnahme wird im Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung
gefördert.
zuwendungsfähige Kosten
Förderquote 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten
788.734 €
525.822 €
Einzahlungen/Erträge
Stadtanteil (
1.134.000 € Gesamtkosten
abzgl. 525.822 € Einzahlungen)
525.822 €
608.178 €
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Rolf-Axen-Straße (Stadtumbau Ost)
2018
2019
2020
Gesamt
Erforderliche Mittelbindung in 2018
(Ermächtigungsübertragung aus 2017)
994.581 €
Auszahlungen inkl. Stadtbeleuchtung
47.000 €
1.087.000 €
0€
grundhafter Ausbau der Fahrbahn (PSP 7.0000380.700)
0€
994.581 €
0€
994.581 €
Straßenbeleuchtung (IA 106400000129)
0€
92.419 €
0€
92.419 €
42.000 €
5.000 €
0€
0€
42.000 €
5.000 €
Fördermittel
0€
250.000 €
275.822 €
525.822 €
davon
0€
220.000 €
244.210 €
464.210 €
30.000 €
31.612 €
61.612 €
837.000 €
- 275.822 €
608.178 €
grundhafter Ausbau der Fahrbahn (7.0000380.700)
774.581 €
- 244.210 €
530.371 €
Straßenbeleuchtung (IA 106400000129)
62.419 €
- 31.612 €
30.807 €
0€
0€
47.000 €
davon
Grunderwerb (PSP 7.0000296.700)
(PSP 7.0000385.700)
grundhafter Ausbau der Fahrbahn (PSP 7.0000380.705)
Straßenbeleuchtung (IA 106400000129)
47.000 €
Städtische Eigenmittel
davon
Grunderwerb
47.000 €
Die Planungskosten der Leistungsphasen 3-6 wurden bzw. werden 2017 über das PSP-
7/9
1.134.000 €
Element 7.0000380.700 -Stadtumbau Ost – finanziert und sind hier nicht enthalten.
Mit dem Vorhaben sind ab 2020 jährliche Folgekosten für die Beleuchtung i.H.v. 1.560 € und
ab 2023 für 46 Straßenbäume i.H.v. 2.452,72 € verbunden.
Die Durchführung der Baumaßnahme ist vom II. Quartal bis zum IV. Quartal 2019 geplant.
Die Aufwendungen und Einzahlungen im Ergebnishaushalt (hier: Maßnahmen der
Stadtbeleuchtung) für 2019 werden in der Haushaltsplanung 2019/2020 der Stadt und im
ASW
geplant. Die Bewirtschaftung soll unterjährig über den Innenauftrag 106400000129 –
Stadtumbau Ost erfolgen.
5. Folgekosten
Nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege entstehen die nachstehend
genannten Folgekosten.
Folgekosten pro Jahr
Bezeichnung
PSP-Element / Sachkonto
Kosten/Einheit Kosten pro
und Jahr
Jahr in Euro
46 Bäume
1.100.55.1.0.01
42112000
53,32 € / Jahr
1.100.54.1.0.01
1.100.54.1.0.01
70,00 €/LP
50,00 €/LP
Beleuchtung
13 zusätzliche Lichtpunkte
Stromkosten
Unterhaltung
2.452,72 €
910 €
650 €
6. Grunderwerb
Für die Baumaßnahme soll Grunderwerb von 3 m² an der Teilfläche des Flurstücks 278 der
Gemarkung Kleinzschocher und 210 m² des Flurstücks 412/3 der Gemarkung
Kleinzschocher realisiert werden.
7. Kinderfreundlichkeit / Barrierefreiheit
Die Sicherheit der Fußgänger wird mit durchgängigen Gehwegen gewährleistet. Durch eine
geordnete und erkennbare Aufteilung für die einzelnen Funktionen Fahrverkehr, Parken,
Fußgängerverkehr und Begrünung wird die Verkehrssicherheit verbessert.
8. Bauzeit und Umleitung
Die Bauzeit ist für das II. bis IV. Quartal 2019 geplant.
Im Vorfeld realisiert die KWL ihre Maßnahmen in diesem Bereich.
Der Anlieger- und Anlieferverkehr wird gesichert.
Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung der jeweiligen Straßenabschnitte realisiert.
Eine Umleitung wird ausgewiesen.
9. Sonstiges
8/9
Altlasten/Abfall
Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und
ungebundenen Schichten ergab, dass eine Belastung dieser Schichten vorliegt und damit
diese Schichten gesondert entsorgt werden müssen.
Kampfmittel
Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten
zu beachten ist.
Anliegerinformation
Die Informationsveranstaltung der Eigentümer und Anwohner fand am 13.04.2016 statt.
Über die geplante Baumaßnahme wird der Stadtbezirksbeirat Südwest informiert.
Anlagen:
Prüfkatalog
Übersichtsplan
Lageplan
Fotos
9/9
08.11.2017
Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Rolf-Axen-Straße zwischen
Gleisgrünzug / Knauthainer Straße und Ruststraße
1. Grundlagen
Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadtumbau Ost Leipzig (SEKo SUO nach §171 b
Absatz 2 BauGB mit Ratsbeschluss RBV-1135/12 vom 29.02.2012, Fortschreibung des
Stadtumbaukonzeptes (DS 02167) mit Ratsbeschluss vom 18.05.2016
Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet Leipzig – Kleinzschocher (Stadtratsbeschluss Nr.
69/94 vom 14.09.1994, erneuter Beschluss (Nr. RBV-1629/13) am 19.06.2013
1.2 Veranlassung und Zielstellung
1.2.1 Derzeitige Situation
Die Rolf-Axen-Straße zwischen Gleisgrünzug / Knauthainer Straße und der Ruststraße ist eine
Anliegerstraße im Leipziger Westen im Stadtteil Kleinzschocher. Der Baubeginn befindet sich am
geplanten Gleisgrünzug auf dem ehemaligen Bahngelände und das Bauende liegt in der
Einmündung zur Ruststraße. Hier schließt die Maßnahme an das Bauvorhaben Gießerstraße an,
das ab 2018 realisiert werden soll.
1.2.2 Veranlassung
Die zu gestaltende Straße befindet sich zum überwiegenden Teil im Sanierungsgebiet Leipzig Kleinzschocher. Die Sanierung der Straßen ist ein wichtiges Sanierungsziel und Voraussetzung
für die Entlassung des Sanierungsgebietes im Jahr 2020.
Die Straße befindet sich außerdem im Umgriff des Förderprogramms Stadtumbau Ost,
Aufwertungsgebiet Leipzig West. In der am 18.05.2016 beschlossenen Fortschreibung des
Stadtumbaukonzeptes ist das Vorhaben Bestandteil der geplanten Maßnahmen im Handlungsfeld
„Wohnumfeld“.
Aufgrund des derzeitigen schlechten Zustandes der Fahrbahn und der Gehwege resultiert der
Umgestaltungsbedarf. Durch die Herstellung einer ebenen Fahrbahn- und Gehwegoberfläche soll
die Nutzungsfreundlichkeit und Verkehrssicherheit erhöht werden. Durch die klare Neuordnung
der Parkstellflächen und Einmündungsbereiche sollen die Nutzungsbereiche für die Nutzer klar
geregelt und gegenseitige Beeinträchtigungen vermindert werden. Mit Begrünungsmaßnahmen
soll die Aufenthaltsfunktion unterstrichen und der öffentliche Raum aufgewertet werden.
1.2.3 Zielstellung
Mit der Einordnung in das Förderprogramm Stadtumbau Ost besteht die Zielstellung darin, den
derzeitigen schlechten Bauzustand nachhaltig zu verbessern und den Straßenraum durch die
entsprechende Begrünung aufzuwerten.
Bei der Gestaltung werden die verkehrlichen Belange aller Verkehrsteilnehmer im fließenden und
ruhenden Verkehr und der Fußgänger und Radfahrer beachtet. Vorgesehen sind die Anordnung
von Senkrechtparkständen auf der östlichen Seite und ein Längsparkstreifen auf der westlichen
Seite. Zusätzlich werden Fahrradabstellanlagen mit dem „Leipziger Bügel“ vorgesehen.
Zu berücksichtigen ist die Andienung des Netto-Marktes an der Antonienbrücke über die Rolf1
Axen-Straße. Außerdem ist der Bau einer Grundschule in Höhe Baumannstraße geplant. Die
dadurch entstehenden Verkehrsströme sind künftig zu berücksichtigen.
2. Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen
Zustandes.
Es wären weiterhin in Schadensfällen Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen
und einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach
sich ziehen.
Ohne weitere Investitionen im öffentlichen Raum und den gezielten Fördermitteleinsatz können die
für das Fördergebiet formulierten und vom Stadtrat beschlossenen Ziele nicht entsprechend
umgesetzt werden. Außerdem können die vom Land / Bund bewilligten Städtebaufördermittel nicht
fristgerecht abgerufen werden.
3. Beschreibung der Maßnahme
Der geplante Abschnitt der Rolf-Axen-Straße hat eine Länge von 425 m. Die Fahrbahnbreite wird
mit 5,00 Meter angelegt. Diese Fahrbahnbreite gewährleistet das Einparken rückwärts. Aufgrund
des nicht vorhandenen Durchgangsverkehrs ist diese Einschränkung zu vertreten. Außerdem
bleibt die Straße weiterhin Bestandteil der Tempo-30-Zone des Gesamtgebietes.
Die Gesamtbreite der Verkehrsflächen beträgt im Mittel 16,90 m. Der zukünftige Regelquerschnitt
setzt sich aus den Einzelbestandteilen Fahrbahn, Parkstreifen für Senkrechtaufstellung, und
Längsaufstellung und beidseitigen Gehwegen zusammen. Zur Führung des Radverkehrs werden
keine gesonderten Anlagen vorgesehen, da es sich um eine Tempo-30-Zone handelt.
Bislang erfolgte die Fassung des Niederschlagswassers überwiegend mittels in den
Bordsteinen integrierten Seitenabläufen. Mit dem Straßenausbau wird die Oberflächenentwässerung erneuert (Gitterrostabläufe, Anschlussleitungen) und entsprechend der geplanten
Straßengeometrie in ihrer Anordnung neu strukturiert.
Die Fahrbahn wird mit Asphalt ausgebaut und in vollgebundenem Oberbau ausgeführt.
Die Gehwege erhalten überwiegend die bereits im Baubereich vorhandenen Granitkrustenplatten
und Ergänzungen mit der „Leipziger Platte“. In den einmündenden Straßenseiten werden CarenaPlattenbänder mit Bischofsmützen angelegt. Das Plattenband wird beidseitig mit Mosaikpflaster
eingefasst. Auf der östlichen Gehwegseite wird zur Verdeutlichung des Überhangstreifens der
Mosaikstreifen einschließlich Bordstein in einer Breite von 0,70 Metern ausgebildet.
Die Parkstellflächen werden mit Betonsteinpflaster Mansfelder Art 16x16 cm befestigt.
Zwischen den Einmündungen Klingenstraße und Baumannstraße wird mit einem Pflastermuster,
das vom Stadtplanungsamt entwickelt wurde, gestaltet.
Es werden 46 Bäume gepflanzt. In den Einmündungen und Kreuzungen werden die Borde auf
3 cm abgesenkt.
Die Rolf-Axen-Straße wird mit 39 Fahrradbügeln ausgestattet.
Im Zuge der Baumaßnahme wechseln die Leipziger Wasserwerke die Trinkwasserleitung aus und
sanieren
bzw.
wechseln
die
kompletten
Abwasserkanalhaltungen.
Einzelne
2
Schmutzwasserhausanschlussleitungen werden für die vorgesehenen Baumpflanzungen
umverlegt.
Durch die Netz Leipzig werden durch den Schulneubau die Trafostation verlegt und verschiedene
Kabel und Leitungen für Strom und Gas umverlegt, damit die vorgesehenen Baumpflanzungen
realisiert werden können. Für die Fernwärme wird der Hausanschluss für die geplante
Grundschule hergestellt.
Durch die Deutsche Telekom und Vodafone werden Verteilerschränke in Höhe des Hauses Nr. 23
an den Gehwegrand. Straßenquerungen in Höhe Wigandstraße, Hirzelstraße, Creuziger Straße
und in Höhe Haus Nr. 4 werden umverlegt.
Das Verkehrs- und Tiefbauamt errichtet eine neue Straßenbeleuchtungsanlage. Es entstehen 13
zusätzliche neue Lichtpunkte.
Im Einmündungsbereiche Baumannstraße ist zur Gestaltung der entstehenden Freifläche
vorgesehen, vor der geplanten Schule eine Bank in geschwungener Form und einen
Abfallbehälter aufzubauen.
4. Finanzierung
4.1 Gesamtkosten
Die Gesamtkosten für den Ausbau der Rolf-Axen-Straße zwischen Gleisgrünzug / Knauthainer
Straße und Ruststraße betragen 1.134.000 €. In den Kosten sind 55.000 € Baunebenkosten
(Bauoberleitung und besondere Leistungen örtliche Bauüberwachung, Überwachung gefährlicher
Abfall, Kontrollprüfungen) enthalten.
Grundlagen
Die Baukosten betragen entsprechend der Kostenberechnung vom 13.07.2017 1.032.000 €. Dazu
kommen 55.000 € Baunebenkosten und 47.000 € Grunderwerbskosten. Somit ergeben sich
Gesamtkosten von 1.134.000 €.
Die Baukosten gliedern sich wie folgt:
Ausbau der Straße
887.556 €
Beleuchtung
92.419 €
Baumpflanzungen
52.025 €
Baukosten
1.032.000 €
Straßenausbaubeiträge
Die Rolf-Axen-Straße im Abschnitt zwischen Gleisgrünzug und Wigandstraße liegt nicht im
Sanierungsgebiet. In diesem Bereich ist die Rolf-Axen-Straße eine Anliegerstraße. Daher sind 75
% Straßenausbaubeiträge anzusetzen.
3
Der Bereich zwischen Sanierungsgebietsgrenze bis Gießerstraße befindet sich im
Sanierungsgebiet. Die Kosten für den Gehweg bis zu einer Breite von 2,50 m, die Parkbuchten
sowie die Baumscheiben an der südwestlichen Seite der Straße sind beitragsfähig. Auch in
diesem Bereich ist die Rolf-Axen-Straße eine Anliegerstraße. 75 % der beitragsfähigen Kosten
sind auf die angrenzenden Grundstücke außerhalb des Sanierungsgebietes umlegbar.
Für die Berechnung der Straßenausbaubeiträge liegen für die genannten Abschnitte Kosten von
393.800 € zugrunde. Nicht beitragsfähige Kosten für Verkehrsschild und Entwicklungspflege i.H.v.
3.094 € werden abgezogen.
393.800 € - 3.094 € = 390.706 €
Mit dem Ansatz von 75 % ergibt sich eine Beitragshöhe von brutto
293.030 €.
Ermittlung der zuwendungsfähiger Kosten für Einzahlungen
Gesamtkosten
1.134.000 €
abzüglich Entwicklungspflege (2 Jahre)
5.236 €
abzüglich Grunderwerb
47.000 €
abzüglich Anteil Straßenausbaubeiträge
293.030 €
zuwendungsfähige Kosten
788.734 €
Ermittlung der Einzahlungen
Die Maßnahme wird im Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung
gefördert.
zuwendungsfähige Kosten
Förderquote 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten
Einzahlungen/Erträge
Stadtanteil (
1.134.000 € Gesamtkosten
abzgl. 525.822 € Einzahlungen)
788.734 €
525.822 €
525.822 €
608.178 €
4
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Rolf-Axen-Straße (Stadtumbau Ost)
2018
2019
2020
Gesamt
1.134.000 €
Erforderliche Mittelbindung in 2018
(Ermächtigungsübertragung aus 2017)
994.581 €
Auszahlungen inkl. Stadtbeleuchtung
47.000 €
1.087.000 €
0€
0€
994.581 €
0€
994.581 €
0€
davon
grundhafter Ausbau der Fahrbahn (PSP 7.0000380.700)
Straßenbeleuchtung (IA 106400000129)
92.419 €
0€
92.419 €
42.000 €
5.000 €
0€
0€
42.000 €
5.000 €
Fördermittel
0€
250.000 €
275.822 €
525.822 €
davon
0€
220.000 €
244.210 €
464.210 €
30.000 €
31.612 €
61.612 €
837.000 €
- 275.822 €
608.178 €
grundhafter Ausbau der Fahrbahn (7.0000380.700)
774.581 €
- 244.210 €
530.371 €
Straßenbeleuchtung (IA 106400000129)
62.419 €
- 31.612 €
30.807 €
Grunderwerb (PSP 7.0000296.700)
(PSP 7.0000385.700)
grundhafter Ausbau der Fahrbahn (PSP 7.0000380.705)
Straßenbeleuchtung (IA 106400000129)
Städtische Eigenmittel
davon
47.000 €
Grunderwerb
47.000 €
0€
0€
47.000 €
Die Planungskosten der Leistungsphasen 3-6 wurden bzw. werden 2017 über das PSP-Element
7.0000380.700 -Stadtumbau Ost – finanziert und sind hier nicht enthalten.
Mit dem Vorhaben sind ab 2020 jährliche Folgekosten für die Beleuchtung i.H.v. 1.560 € und ab
2023 für 46 Straßenbäume i.H.v. 2.452,72 € verbunden.
Die Durchführung der Baumaßnahme ist vom II. Quartal bis zum IV. Quartal 2019 geplant.
Die Aufwendungen und Einzahlungen im Ergebnishaushalt (hier: Maßnahmen der
Stadtbeleuchtung) für 2019 werden in der Haushaltsplanung 2019/2020 der Stadt und im ASW
geplant. Die Bewirtschaftung soll unterjährig über den Innenauftrag 106400000129 – Stadtumbau
Ost erfolgen.
5. Folgekosten
Nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege entstehen die nachstehend
genannten Folgekosten.
Folgekosten pro Jahr
Bezeichnung
PSP-Element / Sachkonto
Kosten/Einheit Kosten pro
und Jahr
Jahr in Euro
46 Bäume
1.100.55.1.0.01
42112000
53,32 € / Jahr
1.100.54.1.0.01
1.100.54.1.0.01
70,00 €/LP
50,00 €/LP
Beleuchtung
13 zusätzliche Lichtpunkte
Stromkosten
Unterhaltung
2.452,72 €
910 €
650 €
5
6. Grunderwerb
Für die Baumaßnahme soll Grunderwerb von 3 m² an der Teilfläche des Flurstücks 278 der
Gemarkung Kleinzschocher und 210 m² des Flurstücks 412/3 der Gemarkung Kleinzschocher
realisiert werden.
7. Kinderfreundlichkeit / Barrierefreiheit
Die Sicherheit der Fußgänger wird mit durchgängigen Gehwegen gewährleistet. Durch eine
geordnete und erkennbare Aufteilung für die einzelnen Funktionen Fahrverkehr, Parken,
Fußgängerverkehr und Begrünung wird die Verkehrssicherheit verbessert.
8. Bauzeit und Umleitung
Die Bauzeit ist für das II. bis IV. Quartal 2019 geplant.
Im Vorfeld realisiert die KWL ihre Maßnahmen in diesem Bereich.
Der Anlieger- und Anlieferverkehr wird gesichert.
Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung der jeweiligen Straßenabschnitte realisiert.
Eine Umleitung wird ausgewiesen.
9. Sonstiges
Altlasten/Abfall
Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und
ungebundenen Schichten ergab, dass eine Belastung dieser Schichten vorliegt und damit diese
Schichten gesondert entsorgt werden müssen.
Kampfmittel
Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten zu
beachten ist.
Anliegerinformation
Die Informationsveranstaltung der Eigentümer und Anwohner fand am 13.04.2016 statt.
Über die geplante Baumaßnahme wird der Stadtbezirksbeirat Südwest informiert.
Anlagen:
Übersichtsplan
Lageplan
Fotos
6
7
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
hoch
mittel
ja
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
1)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
5 Finanzierung
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
6/01
.12
verschlechtert
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
6/01
.12
Anschluß "Wegekreuz"
GLEIS.GRÜN.ZUG und
Neubau Antonienbrücke
Anschluß Ausbau
Gießerstraße
Unterlage Nr.: 3, Blatt 1
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Übersichtslageplan
Ausbau Rolf-Axen-Straße
Planungsbüro Hanke GmbH
Quelle: http://www.openstreetmap.org/ und www.creativecommons.org
Geodaten © OpenStreetMap und Mitwirkende CC-BY-SA
04827 Machern, Polenzer Straße 6b
Telefon 034292 / 71 35 - Fax 034292 / 7 10 36
zwischen Knauthainer Straße und Ruststraße
Maßstab: ohne
Geprüft:
e
aß
s tr
Anschluß Blatt 2
nd
iga
Carpinus betulus
`Frans Fontaine`
W
An
s
ch
l uß
an
Be
s
tan
In der Rolf-Axen-Straße sind
Alleebäume Ulmus `Columella`
zur Pflanzung vorgesehen.
d
Rolf-Axen-Straße
B
Datei: LP_EP_LAGE_Blatt_01.PLT
PLANUNGSBÜRO HANKE GmbH
17-001
Erschließungs- und Tiefbauplanung
Landschafts- und Objektplanung
Bauleitplanung - Ingenieurvermessung
04827 Machern, Polenzer Straße 6b
Telefon 03 42 92/ 7 10 35
FAX 03 42 92/ 7 10 36
Datum
Zeichen
gezeichnet
Febr. 2017
Tauchnitz
bearbeitet
Mai 2017
Tauchnitz
geprüft
Juni 2017
A
Nr.
Ausbaubereich
Bauvorhaben
Antonienbrücke
Art der Änderung
Datum
Straßenbauverwaltung
Unterlage / Blatt-Nr.: 5 / 1
B
A
Rolf-Axen-Straße
PROJIS-Nr.:
Masstab: 1:250 Lagebezug: ETRS89 Höhenbezug: NN
nd
Stadt Leipzig
Rolf-Axen-Straße
sta
Be
geprüft:
Verkehrs- u. Tiefbauamt Leipzig
Leipzig, den............
Verkehrs- u. Tiefbauamt Leipzig
Leipzig, den............
ch
l uß
aufgestellt:
An
s
Ausbaubereich
Bauvorhaben
GLEIS.GRÜN.ZUG
Lageplan - Gestaltung
Blatt 1
zwischen Knauthainer Straße und Ruststraße
an
Querprofil 1
0+035
Fraxinus ornus `Rotterdam`
als Solitärbaum
Querprofil 2
0+105
geplanter Neubau 2017
Mehrfamilienhaus
Rolf-Axen-Straße 31
Anschluß Blatt 2
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausbau im Zuge
des Bauvorhabens
GLEIS.GRÜN.ZUG
Kn
au
th
ain
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tra
ße
Zeichen
genehmigt:
Verkehrs- u. Tiefbauamt Leipzig
Leipzig, den............
e
aß
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nn
lst
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Anschluß Blatt 1
Malus trilobata
an
Be
s
tan
d
Carpinus betulus
'Frans Fontaine'
ch
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An
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ch
l uß
ch
l uß
Liquidambar styraciflua
als Solitärbaum
an
Hi
rze
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An
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Be
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Anschluß Blatt 3
e
Ba
u
ma
tra
ß
Platzgestaltung mit Rautenmuster
Rautennetz mit Granitkleinpflaster
Füllung mit Quarzporphyrkleinpflaster
Be
sta
nd
aß
e
Kli
ng
en
s
A
d
Datei: LP_EP_LAGE_Blatt_02.PLT
PLANUNGSBÜRO HANKE GmbH
17-001
Erschließungs- und Tiefbauplanung
Landschafts- und Objektplanung
Bauleitplanung - Ingenieurvermessung
04827 Machern, Polenzer Straße 6b
Telefon 03 42 92/ 7 10 35
FAX 03 42 92/ 7 10 36
B
Nr.
A
Anschluß Blatt 1
geplanter Schulneubau
4-zügige Grundschule mit
Dreifeld - Sporthalle
ch
l uß
an
Be
s
Carpinus betulus `
`Frans Fontaine
tan
Febr. 2017
Tauchnitz
bearbeitet
Mai 2017
Tauchnitz
geprüft
Juni 2017
Datum
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Lageplan - Gestaltung
Blatt 2
Rolf-Axen-Straße
PROJIS-Nr.:
Masstab: 1:250 Lagebezug: ETRS89 Höhenbezug: NN
Stadt Leipzig
Rolf-Axen-Straße
zwischen Knauthainer Straße und Ruststraße
aufgestellt:
geprüft:
Verkehrs- u. Tiefbauamt Leipzig
Leipzig, den............
Verkehrs- u. Tiefbauamt Leipzig
Leipzig, den............
d
nn
s tr
aß
genehmigt:
Ba
u
ma
Zeichen
Unterlage / Blatt-Nr.: 5 / 2
e
An
s
Zeichen
gezeichnet
Art der Änderung
Straßenbauverwaltung
Anschluß Blatt 3
Tilia tormentosa `Brabant`
als Solitärbaum
Querprofil 4
0+255
In der Rolf-Axen-Straße sind
Alleebäume Ulmus `Columella`
zur Pflanzung vorgesehen.
Querprofil 3
0+185
B
geplanter Standort Sitzbank "Binga"
3 Rundbanksegmente in geschwungener
Ausführung mit Abfallbehälter
Datum
Verkehrs- u. Tiefbauamt Leipzig
Leipzig, den............
eß
e
rst
raß
e
Anschluß Blatt 3
Cr
eu
An
sc
Anschluß an Planung
Gießerstraße
tz i
ge
rS
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ße
Gi
hlu
ß
an
Be
s
In der Rolf-Axen-Straße sind
Alleebäume Ulmus `Columella`
zur Pflanzung vorgesehen.
tan
d
Malus trilobata
A
B
Datei: LP_EP_LAGE_Blatt_03.PLT
PLANUNGSBÜRO HANKE GmbH
17-001
Erschließungs- und Tiefbauplanung
Landschafts- und Objektplanung
Bauleitplanung - Ingenieurvermessung
04827 Machern, Polenzer Straße 6b
Telefon 03 42 92/ 7 10 35
FAX 03 42 92/ 7 10 36
Querprofil 6
0+405
B
Malus trilobata
geplanter Zugang
Müllstellplatz für
Stadtreinigung
gezeichnet
Febr. 2017
Tauchnitz
bearbeitet
Mai 2017
Tauchnitz
geprüft
Juni 2017
Art der Änderung
Datum
Straßenbauverwaltung
Zeichen
Zeichen
Unterlage / Blatt-Nr.: 5 / 3
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Lageplan - Gestaltung
Blatt 3
Rolf-Axen-Straße
Masstab: 1:250 Lagebezug: ETRS89 Höhenbezug: NN
Stadt Leipzig
Rolf-Axen-Straße
tan
d
ße
an
Be
s
st s
tra
ße
itz
str
a
PROJIS-Nr.:
hlu
ß
Ru
An
sc
geplanter Schulneubau
4-zügige Grundschule mit
Dreifeld - Sporthalle
Pa
n
Anschluß Blatt 3
geplanter Zufahrt
Schulgelände
Querprofil 5
0+330
geplanter Standort
neue Trafostation
Nr.
Anschluß an Planung
Gießerstraße
A
Datum
zwischen Knauthainer Straße und Ruststraße
aufgestellt:
geprüft:
Verkehrs- u. Tiefbauamt Leipzig
Leipzig, den............
Verkehrs- u. Tiefbauamt Leipzig
Leipzig, den............
genehmigt:
Verkehrs- u. Tiefbauamt Leipzig
Leipzig, den............
Stadt Leipzig, Rolf-Axen-Straße
zwischen Knauthainer Straße und Dieskaustraße
Unterlage 1
Fotodokumentation Bestand
Blick in Rolf-Axen-Straße von Einmündung Ruststraße in Richtung Antonienbrücke
Blick in Rolf-Axen-Straße von Einmündung Ruststraße in Richtung Dieskaustraße
Seite 1
Stadt Leipzig, Rolf-Axen-Straße
zwischen Knauthainer Straße und Dieskaustraße
Unterlage 1
Fotodokumentation Bestand
gebietstypische Gehwegaufteilung
Einmündungsbereich Panitzstraße
Seite 2
Stadt Leipzig, Rolf-Axen-Straße
zwischen Knauthainer Straße und Dieskaustraße
Unterlage 1
Fotodokumentation Bestand
Einmündungsbereich Baumannstraße mit Grünfläche am geplanten Schulstandort
Platzgestaltung zwischen Einmündung Klingenstraße und Hirzelstraße
Seite 3
Stadt Leipzig, Rolf-Axen-Straße
zwischen Knauthainer Straße und Dieskaustraße
Unterlage 1
Fotodokumentation Bestand
Blick von Knauthainer Straße in Richtung Dieskaustraße
Anschluss an Ausbauende Antonienbrücke – Schnittstelle GLEIS.GRÜN.ZUG
Seite 4
Stadt Leipzig, Rolf-Axen-Straße
zwischen Knauthainer Straße und Dieskaustraße
Unterlage 1
Fotodokumentation Bestand
Baustelle Eckbebauung Knauthainer Straße / Rolf-Axen-Straße
Einschränkende Einbauten (Verteilerschränke) im westlichen Gehweg
Seite 5