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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
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Erstellt
08.11.17, 12:00
Aktualisiert
30.01.18, 17:31

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Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05035 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bau- und Finanzierungsbeschluss Rolf-Axen-Straße zwischen Gleisgrünzug / Knauthainer Straße und Ruststraße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau SBB Südwest Verwaltungsausschuss voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 12.03.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Anhörung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Baumaßnahme Rolf-Axen-Straße wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 1 der Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen Fassung). 2. Der Vergabe der Städtebaufördermittel aus dem Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost in Höhe von 788.734 € (Finanzhilfen + städtische Mittel) wird entsprechend §13 Absatz 7, Ziffer 6 der Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen Fassung zugestimmt. 3. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 1.134.000 € bei einem Stadtanteil von 608.178 €. In den Gesamtkosten sind 47.000 € für Grunderwerb und 92.419 € für die Stadtbeleuchtungsanlagen (Ergebnishaushalt) enthalten. 4. Im PSP-Element Stadtumbau Ost (7.0000380.700) werden 2018 brutto 994.581 (netto 835.782,35 €, Mehrwertsteuer 19% entspricht 158.798,65 €) geplant als Ermächtigungsübertrag nach 2018. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses als Ermächtigung aus Vorjahren in das Folgejahr übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Regelungen der jeweiligen Haushaltssatzung. 5. Im Innenauftrag Stadtumbau Ost (106400000129) werden für die Stadtbeleuchtungsanlagen in 2019 brutto 92.419 € (netto 77.663,03 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 14.755,97 €) geplant. Die Mittel für 2019 werden in der Haushaltsplanung 2019/2020 geplant und aus dem Budget des ASW bereitgestellt. 6. Die Einzahlungen werden im PSP-Element Stadtumbau Ost - Zuweisung vom Land (7.0000380.705) im Jahr 2019 i.H.v. 220.000 € brutto und im Jahr 2020 i.H.v. 244.210 € brutto geplant. Die Erträge im Innenauftrag Stadtumbau Ost (106400000129) werden 2019 i.H.v. 30.000 € und 2020 i.H.v. 31.612 € geplant. 1/9 Die Einzahlungen und Erträge für 2019 und 2020 werden in der Haushaltsplanung 2019/2020 geplant. 7. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kaufvertragsverhandlungen zum Grunderwerb in Höhe von 47.000 € aufzunehmen. In 2018 sind im PSP-Element Pauschalposition für kleine Einzelmaßnahmen (7.0000296.700) für den Grunderwerb 42.000 € brutto geplant. Weitere 5.000 € brutto werden in diesem PSP-Element in 2018 überplanmäßig gem. § 79(1) SächsGemO aus dem PSP-Element EFRE West (7.0000385.700) bereitgestellt. 8. Die ab dem Jahr 2020 für die Beleuchtung i.H.v. 1.560 € sowie ab 2023 für die Straßenbäume anfallenden Folgekosten i.H.v. 2.452,72 € werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanungen 2019ff zu entscheiden. Die Mittel werden entsprechend durch das zuständige Fachamt angemeldet. 2/9 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt von bis Erträge 2019 2020 2019 2020 30.000 31.612 SK 31410000 IA 106400000129 Aufwendungen 2019 2019 92.419 Einzahlungen 2019 2020 2019 2020 220.000 244.210 SK 42711200 IA 106400000129 7.0000380.705 SK 68110000 Auszahlungen 2018 2018 2019 2018 2018 2019 42.000 5.000 994.581 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x nein von Höhe in EUR bis wo veranschlagt 7.0000296.700 7.0000385.700 7.0000380.700 SK 78513000 wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 1.560,00 2.452,72 1.100.54.1.0.01 1.100.55.1.0.01 Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) ab 2020 ab 2023 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/9 Sachverhalt: Begründung 1. Grundlagen   Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadtumbau Ost Leipzig (SEKo SUO nach §171 b Absatz 2 BauGB mit Ratsbeschluss RBV-1135/12 vom 29.02.2012, Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes (DS 02167) mit Ratsbeschluss vom 18.05.2016 Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet Leipzig – Kleinzschocher (Stadtratsbeschluss Nr. 69/94 vom 14.09.1994, erneuter Beschluss (Nr. RBV1629/13) am 19.06.2013 1.2 Veranlassung und Zielstellung 1.2.1 Derzeitige Situation Die Rolf-Axen-Straße zwischen Gleisgrünzug / Knauthainer Straße und der Ruststraße ist eine Anliegerstraße im Leipziger Westen im Stadtteil Kleinzschocher. Der Baubeginn befindet sich am geplanten Gleisgrünzug auf dem ehemaligen Bahngelände und das Bauende liegt in der Einmündung zur Ruststraße. Hier schließt die Maßnahme an das Bauvorhaben Gießerstraße an, das ab 2018 realisiert werden soll. 1.2.2 Veranlassung Die zu gestaltende Straße befindet sich zum überwiegenden Teil im Sanierungsgebiet Leipzig - Kleinzschocher. Die Sanierung der Straßen ist ein wichtiges Sanierungsziel und Voraussetzung für die Entlassung des Sanierungsgebietes im Jahr 2020. Die Straße befindet sich außerdem im Umgriff des Förderprogramms Stadtumbau Ost, Aufwertungsgebiet Leipzig West. In der am 18.05.2016 beschlossenen Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes ist das Vorhaben Bestandteil der geplanten Maßnahmen im Handlungsfeld „Wohnumfeld“. Aufgrund des derzeitigen schlechten Zustandes der Fahrbahn und der Gehwege resultiert der Umgestaltungsbedarf. Durch die Herstellung einer ebenen Fahrbahn- und Gehwegoberfläche soll die Nutzungsfreundlichkeit und Verkehrssicherheit erhöht werden. Durch die klare Neuordnung der Parkstellflächen und Einmündungsbereiche sollen die Nutzungsbereiche für die Nutzer klar geregelt und gegenseitige Beeinträchtigungen vermindert werden. Mit Begrünungsmaßnahmen soll die Aufenthaltsfunktion unterstrichen und der öffentliche Raum aufgewertet werden. 1.2.3 Zielstellung Mit der Einordnung in das Förderprogramm Stadtumbau Ost besteht die Zielstellung darin, den derzeitigen schlechten Bauzustand nachhaltig zu verbessern und den Straßenraum durch die entsprechende Begrünung aufzuwerten. Bei der Gestaltung werden die verkehrlichen Belange aller Verkehrsteilnehmer im fließenden und ruhenden Verkehr und der Fußgänger und Radfahrer beachtet. Vorgesehen sind die Anordnung von Senkrechtparkständen auf der östlichen Seite und ein Längsparkstreifen auf der westlichen Seite. Zusätzlich werden Fahrradabstellanlagen mit dem „Leipziger Bügel“ vorgesehen. Zu berücksichtigen ist die Andienung des Netto-Marktes an der Antonienbrücke über die Rolf-Axen-Straße. Außerdem ist der Bau einer Grundschule in Höhe Baumannstraße geplant. Die dadurch entstehenden Verkehrsströme sind künftig zu berücksichtigen. 4/9 2. Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Es wären weiterhin in Schadensfällen Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen und einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen. Ohne weitere Investitionen im öffentlichen Raum und den gezielten Fördermitteleinsatz können die für das Fördergebiet formulierten und vom Stadtrat beschlossenen Ziele nicht entsprechend umgesetzt werden. Außerdem können die vom Land / Bund bewilligten Städtebaufördermittel nicht fristgerecht abgerufen werden. 3. Beschreibung der Maßnahme Der geplante Abschnitt der Rolf-Axen-Straße hat eine Länge von 425 m. Die Fahrbahnbreite wird mit 5,00 Meter angelegt. Diese Fahrbahnbreite gewährleistet das Einparken rückwärts. Aufgrund des nicht vorhandenen Durchgangsverkehrs ist diese Einschränkung zu vertreten. Außerdem bleibt die Straße weiterhin Bestandteil der Tempo-30-Zone des Gesamtgebietes. Die Gesamtbreite der Verkehrsflächen beträgt im Mittel 16,90 m. Der zukünftige Regelquerschnitt setzt sich aus den Einzelbestandteilen Fahrbahn, Parkstreifen für Senkrechtaufstellung, und Längsaufstellung und beidseitigen Gehwegen zusammen. Zur Führung des Radverkehrs werden keine gesonderten Anlagen vorgesehen, da es sich um eine Tempo-30-Zone handelt. Bislang erfolgte die Fassung des Niederschlagswassers überwiegend mittels in den Bordsteinen integrierten Seitenabläufen. Mit dem Straßenausbau wird die Oberflächenentwässerung erneuert (Gitterrostabläufe, Anschlussleitungen) und entsprechend der geplanten Straßengeometrie in ihrer Anordnung neu strukturiert. Die Fahrbahn wird mit Asphalt ausgebaut und in vollgebundenem Oberbau ausgeführt. Die Gehwege erhalten überwiegend die bereits im Baubereich vorhandenen Granitkrustenplatten und Ergänzungen mit der „Leipziger Platte“. In den einmündenden Straßenseiten werden Carena-Plattenbänder mit Bischofsmützen angelegt. Das Plattenband wird beidseitig mit Mosaikpflaster eingefasst. Auf der östlichen Gehwegseite wird zur Verdeutlichung des Überhangstreifens der Mosaikstreifen einschließlich Bordstein in einer Breite von 0,70 Metern ausgebildet. Die Parkstellflächen werden mit Betonsteinpflaster Mansfelder Art 16x16 cm befestigt. Zwischen den Einmündungen Klingenstraße und Baumannstraße wird mit einem Pflastermuster, das vom Stadtplanungsamt entwickelt wurde, gestaltet. Es werden 46 Bäume gepflanzt. In den Einmündungen und Kreuzungen werden die Borde auf 3 cm abgesenkt. Die Rolf-Axen-Straße wird mit 39 Fahrradbügeln ausgestattet. Im Zuge der Baumaßnahme wechseln die Leipziger Wasserwerke die Trinkwasserleitung aus und sanieren bzw. wechseln die kompletten Abwasserkanalhaltungen. Einzelne Schmutzwasserhausanschlussleitungen werden für die vorgesehenen Baumpflanzungen umverlegt. Durch die Netz Leipzig werden durch den Schulneubau die Trafostation verlegt und 5/9 verschiedene Kabel und Leitungen für Strom und Gas umverlegt, damit die vorgesehenen Baumpflanzungen realisiert werden können. Für die Fernwärme wird der Hausanschluss für die geplante Grundschule hergestellt. Durch die Deutsche Telekom und Vodafone werden Verteilerschränke in Höhe des Hauses Nr. 23 an den Gehwegrand. Straßenquerungen in Höhe Wigandstraße, Hirzelstraße, Creuziger Straße und in Höhe Haus Nr. 4 werden umverlegt. Das Verkehrs- und Tiefbauamt errichtet eine neue Straßenbeleuchtungsanlage. Es entstehen 13 zusätzliche neue Lichtpunkte. Im Einmündungsbereiche Baumannstraße ist zur Gestaltung der entstehenden Freifläche vorgesehen, vor der geplanten Schule eine Bank in geschwungener Form und einen Abfallbehälter aufzubauen. 4. Finanzierung 4.1 Gesamtkosten Die Gesamtkosten für den Ausbau der Rolf-Axen-Straße zwischen Gleisgrünzug / Knauthainer Straße und Ruststraße betragen 1.134.000 €. In den Kosten sind 55.000 € Baunebenkosten (Bauoberleitung und besondere Leistungen örtliche Bauüberwachung, Überwachung gefährlicher Abfall, Kontrollprüfungen) enthalten. Grundlagen Die Baukosten betragen entsprechend der Kostenberechnung vom 13.07.2017 1.032.000 €. Dazu kommen 55.000 € Baunebenkosten und 47.000 € Grunderwerbskosten. Somit ergeben sich Gesamtkosten von 1.134.000 €. Die Baukosten gliedern sich wie folgt: Ausbau der Straße 887.556 € Beleuchtung 92.419 € Baumpflanzungen 52.025 € Baukosten 1.032.000 € Straßenausbaubeiträge Die Rolf-Axen-Straße im Abschnitt zwischen Gleisgrünzug und Wigandstraße liegt nicht im Sanierungsgebiet. In diesem Bereich ist die Rolf-Axen-Straße eine Anliegerstraße. Daher sind 75 % Straßenausbaubeiträge anzusetzen. Der Bereich zwischen Sanierungsgebietsgrenze bis Gießerstraße befindet sich im Sanierungsgebiet. Die Kosten für den Gehweg bis zu einer Breite von 2,50 m, die Parkbuchten sowie die Baumscheiben an der südwestlichen Seite der Straße sind beitragsfähig. Auch in diesem Bereich ist die Rolf-Axen-Straße eine Anliegerstraße. 75 % der beitragsfähigen Kosten sind auf die angrenzenden Grundstücke außerhalb des Sanierungsgebietes umlegbar. 6/9 Für die Berechnung der Straßenausbaubeiträge liegen für die genannten Abschnitte Kosten von 393.800 € zugrunde. Nicht beitragsfähige Kosten für Verkehrsschild und Entwicklungspflege i.H.v. 3.094 € werden abgezogen. 393.800 € - 3.094 € = 390.706 € Mit dem Ansatz von 75 % ergibt sich eine Beitragshöhe von brutto 293.030 €. Ermittlung der zuwendungsfähiger Kosten für Einzahlungen Gesamtkosten 1.134.000 € abzüglich Entwicklungspflege (2 Jahre) 5.236 € abzüglich Grunderwerb 47.000 € abzüglich Anteil Straßenausbaubeiträge 293.030 € zuwendungsfähige Kosten 788.734 € Ermittlung der Einzahlungen Die Maßnahme wird im Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung gefördert. zuwendungsfähige Kosten Förderquote 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten 788.734 € 525.822 € Einzahlungen/Erträge Stadtanteil ( 1.134.000 € Gesamtkosten abzgl. 525.822 € Einzahlungen) 525.822 € 608.178 € Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: Rolf-Axen-Straße (Stadtumbau Ost) 2018 2019 2020 Gesamt Erforderliche Mittelbindung in 2018 (Ermächtigungsübertragung aus 2017) 994.581 € Auszahlungen inkl. Stadtbeleuchtung 47.000 € 1.087.000 € 0€ grundhafter Ausbau der Fahrbahn (PSP 7.0000380.700) 0€ 994.581 € 0€ 994.581 € Straßenbeleuchtung (IA 106400000129) 0€ 92.419 € 0€ 92.419 € 42.000 € 5.000 € 0€ 0€ 42.000 € 5.000 € Fördermittel 0€ 250.000 € 275.822 € 525.822 € davon 0€ 220.000 € 244.210 € 464.210 € 30.000 € 31.612 € 61.612 € 837.000 € - 275.822 € 608.178 € grundhafter Ausbau der Fahrbahn (7.0000380.700) 774.581 € - 244.210 € 530.371 € Straßenbeleuchtung (IA 106400000129) 62.419 € - 31.612 € 30.807 € 0€ 0€ 47.000 € davon Grunderwerb (PSP 7.0000296.700) (PSP 7.0000385.700) grundhafter Ausbau der Fahrbahn (PSP 7.0000380.705) Straßenbeleuchtung (IA 106400000129) 47.000 € Städtische Eigenmittel davon Grunderwerb 47.000 € Die Planungskosten der Leistungsphasen 3-6 wurden bzw. werden 2017 über das PSP- 7/9 1.134.000 € Element 7.0000380.700 -Stadtumbau Ost – finanziert und sind hier nicht enthalten. Mit dem Vorhaben sind ab 2020 jährliche Folgekosten für die Beleuchtung i.H.v. 1.560 € und ab 2023 für 46 Straßenbäume i.H.v. 2.452,72 € verbunden. Die Durchführung der Baumaßnahme ist vom II. Quartal bis zum IV. Quartal 2019 geplant. Die Aufwendungen und Einzahlungen im Ergebnishaushalt (hier: Maßnahmen der Stadtbeleuchtung) für 2019 werden in der Haushaltsplanung 2019/2020 der Stadt und im ASW geplant. Die Bewirtschaftung soll unterjährig über den Innenauftrag 106400000129 – Stadtumbau Ost erfolgen. 5. Folgekosten Nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege entstehen die nachstehend genannten Folgekosten. Folgekosten pro Jahr Bezeichnung PSP-Element / Sachkonto Kosten/Einheit Kosten pro und Jahr Jahr in Euro 46 Bäume 1.100.55.1.0.01 42112000 53,32 € / Jahr 1.100.54.1.0.01 1.100.54.1.0.01 70,00 €/LP 50,00 €/LP Beleuchtung 13 zusätzliche Lichtpunkte Stromkosten Unterhaltung 2.452,72 € 910 € 650 € 6. Grunderwerb Für die Baumaßnahme soll Grunderwerb von 3 m² an der Teilfläche des Flurstücks 278 der Gemarkung Kleinzschocher und 210 m² des Flurstücks 412/3 der Gemarkung Kleinzschocher realisiert werden. 7. Kinderfreundlichkeit / Barrierefreiheit Die Sicherheit der Fußgänger wird mit durchgängigen Gehwegen gewährleistet. Durch eine geordnete und erkennbare Aufteilung für die einzelnen Funktionen Fahrverkehr, Parken, Fußgängerverkehr und Begrünung wird die Verkehrssicherheit verbessert. 8. Bauzeit und Umleitung Die Bauzeit ist für das II. bis IV. Quartal 2019 geplant. Im Vorfeld realisiert die KWL ihre Maßnahmen in diesem Bereich. Der Anlieger- und Anlieferverkehr wird gesichert. Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung der jeweiligen Straßenabschnitte realisiert. Eine Umleitung wird ausgewiesen. 9. Sonstiges 8/9  Altlasten/Abfall Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und ungebundenen Schichten ergab, dass eine Belastung dieser Schichten vorliegt und damit diese Schichten gesondert entsorgt werden müssen.  Kampfmittel Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten zu beachten ist.  Anliegerinformation Die Informationsveranstaltung der Eigentümer und Anwohner fand am 13.04.2016 statt. Über die geplante Baumaßnahme wird der Stadtbezirksbeirat Südwest informiert. Anlagen: Prüfkatalog Übersichtsplan Lageplan Fotos 9/9 08.11.2017 Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Rolf-Axen-Straße zwischen Gleisgrünzug / Knauthainer Straße und Ruststraße 1. Grundlagen   Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadtumbau Ost Leipzig (SEKo SUO nach §171 b Absatz 2 BauGB mit Ratsbeschluss RBV-1135/12 vom 29.02.2012, Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes (DS 02167) mit Ratsbeschluss vom 18.05.2016 Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet Leipzig – Kleinzschocher (Stadtratsbeschluss Nr. 69/94 vom 14.09.1994, erneuter Beschluss (Nr. RBV-1629/13) am 19.06.2013 1.2 Veranlassung und Zielstellung 1.2.1 Derzeitige Situation Die Rolf-Axen-Straße zwischen Gleisgrünzug / Knauthainer Straße und der Ruststraße ist eine Anliegerstraße im Leipziger Westen im Stadtteil Kleinzschocher. Der Baubeginn befindet sich am geplanten Gleisgrünzug auf dem ehemaligen Bahngelände und das Bauende liegt in der Einmündung zur Ruststraße. Hier schließt die Maßnahme an das Bauvorhaben Gießerstraße an, das ab 2018 realisiert werden soll. 1.2.2 Veranlassung Die zu gestaltende Straße befindet sich zum überwiegenden Teil im Sanierungsgebiet Leipzig Kleinzschocher. Die Sanierung der Straßen ist ein wichtiges Sanierungsziel und Voraussetzung für die Entlassung des Sanierungsgebietes im Jahr 2020. Die Straße befindet sich außerdem im Umgriff des Förderprogramms Stadtumbau Ost, Aufwertungsgebiet Leipzig West. In der am 18.05.2016 beschlossenen Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes ist das Vorhaben Bestandteil der geplanten Maßnahmen im Handlungsfeld „Wohnumfeld“. Aufgrund des derzeitigen schlechten Zustandes der Fahrbahn und der Gehwege resultiert der Umgestaltungsbedarf. Durch die Herstellung einer ebenen Fahrbahn- und Gehwegoberfläche soll die Nutzungsfreundlichkeit und Verkehrssicherheit erhöht werden. Durch die klare Neuordnung der Parkstellflächen und Einmündungsbereiche sollen die Nutzungsbereiche für die Nutzer klar geregelt und gegenseitige Beeinträchtigungen vermindert werden. Mit Begrünungsmaßnahmen soll die Aufenthaltsfunktion unterstrichen und der öffentliche Raum aufgewertet werden. 1.2.3 Zielstellung Mit der Einordnung in das Förderprogramm Stadtumbau Ost besteht die Zielstellung darin, den derzeitigen schlechten Bauzustand nachhaltig zu verbessern und den Straßenraum durch die entsprechende Begrünung aufzuwerten. Bei der Gestaltung werden die verkehrlichen Belange aller Verkehrsteilnehmer im fließenden und ruhenden Verkehr und der Fußgänger und Radfahrer beachtet. Vorgesehen sind die Anordnung von Senkrechtparkständen auf der östlichen Seite und ein Längsparkstreifen auf der westlichen Seite. Zusätzlich werden Fahrradabstellanlagen mit dem „Leipziger Bügel“ vorgesehen. Zu berücksichtigen ist die Andienung des Netto-Marktes an der Antonienbrücke über die Rolf1 Axen-Straße. Außerdem ist der Bau einer Grundschule in Höhe Baumannstraße geplant. Die dadurch entstehenden Verkehrsströme sind künftig zu berücksichtigen. 2. Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Es wären weiterhin in Schadensfällen Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen und einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen. Ohne weitere Investitionen im öffentlichen Raum und den gezielten Fördermitteleinsatz können die für das Fördergebiet formulierten und vom Stadtrat beschlossenen Ziele nicht entsprechend umgesetzt werden. Außerdem können die vom Land / Bund bewilligten Städtebaufördermittel nicht fristgerecht abgerufen werden. 3. Beschreibung der Maßnahme Der geplante Abschnitt der Rolf-Axen-Straße hat eine Länge von 425 m. Die Fahrbahnbreite wird mit 5,00 Meter angelegt. Diese Fahrbahnbreite gewährleistet das Einparken rückwärts. Aufgrund des nicht vorhandenen Durchgangsverkehrs ist diese Einschränkung zu vertreten. Außerdem bleibt die Straße weiterhin Bestandteil der Tempo-30-Zone des Gesamtgebietes. Die Gesamtbreite der Verkehrsflächen beträgt im Mittel 16,90 m. Der zukünftige Regelquerschnitt setzt sich aus den Einzelbestandteilen Fahrbahn, Parkstreifen für Senkrechtaufstellung, und Längsaufstellung und beidseitigen Gehwegen zusammen. Zur Führung des Radverkehrs werden keine gesonderten Anlagen vorgesehen, da es sich um eine Tempo-30-Zone handelt. Bislang erfolgte die Fassung des Niederschlagswassers überwiegend mittels in den Bordsteinen integrierten Seitenabläufen. Mit dem Straßenausbau wird die Oberflächenentwässerung erneuert (Gitterrostabläufe, Anschlussleitungen) und entsprechend der geplanten Straßengeometrie in ihrer Anordnung neu strukturiert. Die Fahrbahn wird mit Asphalt ausgebaut und in vollgebundenem Oberbau ausgeführt. Die Gehwege erhalten überwiegend die bereits im Baubereich vorhandenen Granitkrustenplatten und Ergänzungen mit der „Leipziger Platte“. In den einmündenden Straßenseiten werden CarenaPlattenbänder mit Bischofsmützen angelegt. Das Plattenband wird beidseitig mit Mosaikpflaster eingefasst. Auf der östlichen Gehwegseite wird zur Verdeutlichung des Überhangstreifens der Mosaikstreifen einschließlich Bordstein in einer Breite von 0,70 Metern ausgebildet. Die Parkstellflächen werden mit Betonsteinpflaster Mansfelder Art 16x16 cm befestigt. Zwischen den Einmündungen Klingenstraße und Baumannstraße wird mit einem Pflastermuster, das vom Stadtplanungsamt entwickelt wurde, gestaltet. Es werden 46 Bäume gepflanzt. In den Einmündungen und Kreuzungen werden die Borde auf 3 cm abgesenkt. Die Rolf-Axen-Straße wird mit 39 Fahrradbügeln ausgestattet. Im Zuge der Baumaßnahme wechseln die Leipziger Wasserwerke die Trinkwasserleitung aus und sanieren bzw. wechseln die kompletten Abwasserkanalhaltungen. Einzelne 2 Schmutzwasserhausanschlussleitungen werden für die vorgesehenen Baumpflanzungen umverlegt. Durch die Netz Leipzig werden durch den Schulneubau die Trafostation verlegt und verschiedene Kabel und Leitungen für Strom und Gas umverlegt, damit die vorgesehenen Baumpflanzungen realisiert werden können. Für die Fernwärme wird der Hausanschluss für die geplante Grundschule hergestellt. Durch die Deutsche Telekom und Vodafone werden Verteilerschränke in Höhe des Hauses Nr. 23 an den Gehwegrand. Straßenquerungen in Höhe Wigandstraße, Hirzelstraße, Creuziger Straße und in Höhe Haus Nr. 4 werden umverlegt. Das Verkehrs- und Tiefbauamt errichtet eine neue Straßenbeleuchtungsanlage. Es entstehen 13 zusätzliche neue Lichtpunkte. Im Einmündungsbereiche Baumannstraße ist zur Gestaltung der entstehenden Freifläche vorgesehen, vor der geplanten Schule eine Bank in geschwungener Form und einen Abfallbehälter aufzubauen. 4. Finanzierung 4.1 Gesamtkosten Die Gesamtkosten für den Ausbau der Rolf-Axen-Straße zwischen Gleisgrünzug / Knauthainer Straße und Ruststraße betragen 1.134.000 €. In den Kosten sind 55.000 € Baunebenkosten (Bauoberleitung und besondere Leistungen örtliche Bauüberwachung, Überwachung gefährlicher Abfall, Kontrollprüfungen) enthalten. Grundlagen Die Baukosten betragen entsprechend der Kostenberechnung vom 13.07.2017 1.032.000 €. Dazu kommen 55.000 € Baunebenkosten und 47.000 € Grunderwerbskosten. Somit ergeben sich Gesamtkosten von 1.134.000 €. Die Baukosten gliedern sich wie folgt: Ausbau der Straße 887.556 € Beleuchtung 92.419 € Baumpflanzungen 52.025 € Baukosten 1.032.000 € Straßenausbaubeiträge Die Rolf-Axen-Straße im Abschnitt zwischen Gleisgrünzug und Wigandstraße liegt nicht im Sanierungsgebiet. In diesem Bereich ist die Rolf-Axen-Straße eine Anliegerstraße. Daher sind 75 % Straßenausbaubeiträge anzusetzen. 3 Der Bereich zwischen Sanierungsgebietsgrenze bis Gießerstraße befindet sich im Sanierungsgebiet. Die Kosten für den Gehweg bis zu einer Breite von 2,50 m, die Parkbuchten sowie die Baumscheiben an der südwestlichen Seite der Straße sind beitragsfähig. Auch in diesem Bereich ist die Rolf-Axen-Straße eine Anliegerstraße. 75 % der beitragsfähigen Kosten sind auf die angrenzenden Grundstücke außerhalb des Sanierungsgebietes umlegbar. Für die Berechnung der Straßenausbaubeiträge liegen für die genannten Abschnitte Kosten von 393.800 € zugrunde. Nicht beitragsfähige Kosten für Verkehrsschild und Entwicklungspflege i.H.v. 3.094 € werden abgezogen. 393.800 € - 3.094 € = 390.706 € Mit dem Ansatz von 75 % ergibt sich eine Beitragshöhe von brutto 293.030 €. Ermittlung der zuwendungsfähiger Kosten für Einzahlungen Gesamtkosten 1.134.000 € abzüglich Entwicklungspflege (2 Jahre) 5.236 € abzüglich Grunderwerb 47.000 € abzüglich Anteil Straßenausbaubeiträge 293.030 € zuwendungsfähige Kosten 788.734 € Ermittlung der Einzahlungen Die Maßnahme wird im Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung gefördert. zuwendungsfähige Kosten Förderquote 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten Einzahlungen/Erträge Stadtanteil ( 1.134.000 € Gesamtkosten abzgl. 525.822 € Einzahlungen) 788.734 € 525.822 € 525.822 € 608.178 € 4 Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: Rolf-Axen-Straße (Stadtumbau Ost) 2018 2019 2020 Gesamt 1.134.000 € Erforderliche Mittelbindung in 2018 (Ermächtigungsübertragung aus 2017) 994.581 € Auszahlungen inkl. Stadtbeleuchtung 47.000 € 1.087.000 € 0€ 0€ 994.581 € 0€ 994.581 € 0€ davon grundhafter Ausbau der Fahrbahn (PSP 7.0000380.700) Straßenbeleuchtung (IA 106400000129) 92.419 € 0€ 92.419 € 42.000 € 5.000 € 0€ 0€ 42.000 € 5.000 € Fördermittel 0€ 250.000 € 275.822 € 525.822 € davon 0€ 220.000 € 244.210 € 464.210 € 30.000 € 31.612 € 61.612 € 837.000 € - 275.822 € 608.178 € grundhafter Ausbau der Fahrbahn (7.0000380.700) 774.581 € - 244.210 € 530.371 € Straßenbeleuchtung (IA 106400000129) 62.419 € - 31.612 € 30.807 € Grunderwerb (PSP 7.0000296.700) (PSP 7.0000385.700) grundhafter Ausbau der Fahrbahn (PSP 7.0000380.705) Straßenbeleuchtung (IA 106400000129) Städtische Eigenmittel davon 47.000 € Grunderwerb 47.000 € 0€ 0€ 47.000 € Die Planungskosten der Leistungsphasen 3-6 wurden bzw. werden 2017 über das PSP-Element 7.0000380.700 -Stadtumbau Ost – finanziert und sind hier nicht enthalten. Mit dem Vorhaben sind ab 2020 jährliche Folgekosten für die Beleuchtung i.H.v. 1.560 € und ab 2023 für 46 Straßenbäume i.H.v. 2.452,72 € verbunden. Die Durchführung der Baumaßnahme ist vom II. Quartal bis zum IV. Quartal 2019 geplant. Die Aufwendungen und Einzahlungen im Ergebnishaushalt (hier: Maßnahmen der Stadtbeleuchtung) für 2019 werden in der Haushaltsplanung 2019/2020 der Stadt und im ASW geplant. Die Bewirtschaftung soll unterjährig über den Innenauftrag 106400000129 – Stadtumbau Ost erfolgen. 5. Folgekosten Nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege entstehen die nachstehend genannten Folgekosten. Folgekosten pro Jahr Bezeichnung PSP-Element / Sachkonto Kosten/Einheit Kosten pro und Jahr Jahr in Euro 46 Bäume 1.100.55.1.0.01 42112000 53,32 € / Jahr 1.100.54.1.0.01 1.100.54.1.0.01 70,00 €/LP 50,00 €/LP Beleuchtung 13 zusätzliche Lichtpunkte Stromkosten Unterhaltung 2.452,72 € 910 € 650 € 5 6. Grunderwerb Für die Baumaßnahme soll Grunderwerb von 3 m² an der Teilfläche des Flurstücks 278 der Gemarkung Kleinzschocher und 210 m² des Flurstücks 412/3 der Gemarkung Kleinzschocher realisiert werden. 7. Kinderfreundlichkeit / Barrierefreiheit Die Sicherheit der Fußgänger wird mit durchgängigen Gehwegen gewährleistet. Durch eine geordnete und erkennbare Aufteilung für die einzelnen Funktionen Fahrverkehr, Parken, Fußgängerverkehr und Begrünung wird die Verkehrssicherheit verbessert. 8. Bauzeit und Umleitung Die Bauzeit ist für das II. bis IV. Quartal 2019 geplant. Im Vorfeld realisiert die KWL ihre Maßnahmen in diesem Bereich. Der Anlieger- und Anlieferverkehr wird gesichert. Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung der jeweiligen Straßenabschnitte realisiert. Eine Umleitung wird ausgewiesen. 9. Sonstiges  Altlasten/Abfall Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und ungebundenen Schichten ergab, dass eine Belastung dieser Schichten vorliegt und damit diese Schichten gesondert entsorgt werden müssen.  Kampfmittel Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten zu beachten ist.  Anliegerinformation Die Informationsveranstaltung der Eigentümer und Anwohner fand am 13.04.2016 statt. Über die geplante Baumaßnahme wird der Stadtbezirksbeirat Südwest informiert. Anlagen: Übersichtsplan Lageplan Fotos 6 7 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung hoch mittel ja nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel 1) negative Auswirkung positive Auswirkung 5 Finanzierung Stad t Leip zig 01.1 5/01 6/01 .12 verschlechtert nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       Stad t Leip zig 01.1 5/01 6/01 .12 Anschluß "Wegekreuz" GLEIS.GRÜN.ZUG und Neubau Antonienbrücke Anschluß Ausbau Gießerstraße Unterlage Nr.: 3, Blatt 1 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Übersichtslageplan Ausbau Rolf-Axen-Straße Planungsbüro Hanke GmbH Quelle: http://www.openstreetmap.org/ und www.creativecommons.org Geodaten © OpenStreetMap und Mitwirkende CC-BY-SA 04827 Machern, Polenzer Straße 6b Telefon 034292 / 71 35 - Fax 034292 / 7 10 36 zwischen Knauthainer Straße und Ruststraße Maßstab: ohne Geprüft: e aß s tr Anschluß Blatt 2 nd iga Carpinus betulus `Frans Fontaine` W An s ch l uß an Be s tan In der Rolf-Axen-Straße sind Alleebäume Ulmus `Columella` zur Pflanzung vorgesehen. d Rolf-Axen-Straße B Datei: LP_EP_LAGE_Blatt_01.PLT PLANUNGSBÜRO HANKE GmbH 17-001 Erschließungs- und Tiefbauplanung Landschafts- und Objektplanung Bauleitplanung - Ingenieurvermessung 04827 Machern, Polenzer Straße 6b Telefon 03 42 92/ 7 10 35 FAX 03 42 92/ 7 10 36 Datum Zeichen gezeichnet Febr. 2017 Tauchnitz bearbeitet Mai 2017 Tauchnitz geprüft Juni 2017 A Nr. Ausbaubereich Bauvorhaben Antonienbrücke Art der Änderung Datum Straßenbauverwaltung Unterlage / Blatt-Nr.: 5 / 1 B A Rolf-Axen-Straße PROJIS-Nr.: Masstab: 1:250 Lagebezug: ETRS89 Höhenbezug: NN nd Stadt Leipzig Rolf-Axen-Straße sta Be geprüft: Verkehrs- u. Tiefbauamt Leipzig Leipzig, den............ Verkehrs- u. Tiefbauamt Leipzig Leipzig, den............ ch l uß aufgestellt: An s Ausbaubereich Bauvorhaben GLEIS.GRÜN.ZUG Lageplan - Gestaltung Blatt 1 zwischen Knauthainer Straße und Ruststraße an Querprofil 1 0+035 Fraxinus ornus `Rotterdam` als Solitärbaum Querprofil 2 0+105 geplanter Neubau 2017 Mehrfamilienhaus Rolf-Axen-Straße 31 Anschluß Blatt 2 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Ausbau im Zuge des Bauvorhabens GLEIS.GRÜN.ZUG Kn au th ain e rS tra ße Zeichen genehmigt: Verkehrs- u. Tiefbauamt Leipzig Leipzig, den............ e aß s tr nn lst r Anschluß Blatt 1 Malus trilobata an Be s tan d Carpinus betulus 'Frans Fontaine' ch luß An s ch l uß ch l uß Liquidambar styraciflua als Solitärbaum an Hi rze An s An s an Be s tan Anschluß Blatt 3 e Ba u ma tra ß Platzgestaltung mit Rautenmuster Rautennetz mit Granitkleinpflaster Füllung mit Quarzporphyrkleinpflaster Be sta nd aß e Kli ng en s A d Datei: LP_EP_LAGE_Blatt_02.PLT PLANUNGSBÜRO HANKE GmbH 17-001 Erschließungs- und Tiefbauplanung Landschafts- und Objektplanung Bauleitplanung - Ingenieurvermessung 04827 Machern, Polenzer Straße 6b Telefon 03 42 92/ 7 10 35 FAX 03 42 92/ 7 10 36 B Nr. A Anschluß Blatt 1 geplanter Schulneubau 4-zügige Grundschule mit Dreifeld - Sporthalle ch l uß an Be s Carpinus betulus ` `Frans Fontaine tan Febr. 2017 Tauchnitz bearbeitet Mai 2017 Tauchnitz geprüft Juni 2017 Datum Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Lageplan - Gestaltung Blatt 2 Rolf-Axen-Straße PROJIS-Nr.: Masstab: 1:250 Lagebezug: ETRS89 Höhenbezug: NN Stadt Leipzig Rolf-Axen-Straße zwischen Knauthainer Straße und Ruststraße aufgestellt: geprüft: Verkehrs- u. Tiefbauamt Leipzig Leipzig, den............ Verkehrs- u. Tiefbauamt Leipzig Leipzig, den............ d nn s tr aß genehmigt: Ba u ma Zeichen Unterlage / Blatt-Nr.: 5 / 2 e An s Zeichen gezeichnet Art der Änderung Straßenbauverwaltung Anschluß Blatt 3 Tilia tormentosa `Brabant` als Solitärbaum Querprofil 4 0+255 In der Rolf-Axen-Straße sind Alleebäume Ulmus `Columella` zur Pflanzung vorgesehen. Querprofil 3 0+185 B geplanter Standort Sitzbank "Binga" 3 Rundbanksegmente in geschwungener Ausführung mit Abfallbehälter Datum Verkehrs- u. Tiefbauamt Leipzig Leipzig, den............ eß e rst raß e Anschluß Blatt 3 Cr eu An sc Anschluß an Planung Gießerstraße tz i ge rS tr a ße Gi hlu ß an Be s In der Rolf-Axen-Straße sind Alleebäume Ulmus `Columella` zur Pflanzung vorgesehen. tan d Malus trilobata A B Datei: LP_EP_LAGE_Blatt_03.PLT PLANUNGSBÜRO HANKE GmbH 17-001 Erschließungs- und Tiefbauplanung Landschafts- und Objektplanung Bauleitplanung - Ingenieurvermessung 04827 Machern, Polenzer Straße 6b Telefon 03 42 92/ 7 10 35 FAX 03 42 92/ 7 10 36 Querprofil 6 0+405 B Malus trilobata geplanter Zugang Müllstellplatz für Stadtreinigung gezeichnet Febr. 2017 Tauchnitz bearbeitet Mai 2017 Tauchnitz geprüft Juni 2017 Art der Änderung Datum Straßenbauverwaltung Zeichen Zeichen Unterlage / Blatt-Nr.: 5 / 3 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Lageplan - Gestaltung Blatt 3 Rolf-Axen-Straße Masstab: 1:250 Lagebezug: ETRS89 Höhenbezug: NN Stadt Leipzig Rolf-Axen-Straße tan d ße an Be s st s tra ße itz str a PROJIS-Nr.: hlu ß Ru An sc geplanter Schulneubau 4-zügige Grundschule mit Dreifeld - Sporthalle Pa n Anschluß Blatt 3 geplanter Zufahrt Schulgelände Querprofil 5 0+330 geplanter Standort neue Trafostation Nr. Anschluß an Planung Gießerstraße A Datum zwischen Knauthainer Straße und Ruststraße aufgestellt: geprüft: Verkehrs- u. Tiefbauamt Leipzig Leipzig, den............ Verkehrs- u. Tiefbauamt Leipzig Leipzig, den............ genehmigt: Verkehrs- u. Tiefbauamt Leipzig Leipzig, den............ Stadt Leipzig, Rolf-Axen-Straße zwischen Knauthainer Straße und Dieskaustraße Unterlage 1 Fotodokumentation Bestand Blick in Rolf-Axen-Straße von Einmündung Ruststraße in Richtung Antonienbrücke Blick in Rolf-Axen-Straße von Einmündung Ruststraße in Richtung Dieskaustraße Seite 1 Stadt Leipzig, Rolf-Axen-Straße zwischen Knauthainer Straße und Dieskaustraße Unterlage 1 Fotodokumentation Bestand gebietstypische Gehwegaufteilung Einmündungsbereich Panitzstraße Seite 2 Stadt Leipzig, Rolf-Axen-Straße zwischen Knauthainer Straße und Dieskaustraße Unterlage 1 Fotodokumentation Bestand Einmündungsbereich Baumannstraße mit Grünfläche am geplanten Schulstandort Platzgestaltung zwischen Einmündung Klingenstraße und Hirzelstraße Seite 3 Stadt Leipzig, Rolf-Axen-Straße zwischen Knauthainer Straße und Dieskaustraße Unterlage 1 Fotodokumentation Bestand Blick von Knauthainer Straße in Richtung Dieskaustraße Anschluss an Ausbauende Antonienbrücke – Schnittstelle GLEIS.GRÜN.ZUG Seite 4 Stadt Leipzig, Rolf-Axen-Straße zwischen Knauthainer Straße und Dieskaustraße Unterlage 1 Fotodokumentation Bestand Baustelle Eckbebauung Knauthainer Straße / Rolf-Axen-Straße Einschränkende Einbauten (Verteilerschränke) im westlichen Gehweg Seite 5