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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1355919.pdf
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10.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 11:45

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Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05286 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 30.01.2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 31.01.2018 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Die Information wird zur Kenntnis genommen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 3/3 Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 30.01.2018 1. Einführung Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, hat sich seit 2016 wieder deutlich verringert. Im Jahr 2016 wurden 1.997 asylsuchende Personen zugewiesen, 2.303 Personen weniger als im Jahr 2015. Im Jahr 2017 wurden 974 Personen zugewiesen. Der Anstieg der Zuweisungen seit 2014 erforderte einen Ausbau bestehender Unterbringungskapazitäten. Im Jahr 2015 musste die Stadt Leipzig innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Unterkunftsplätzen bereitstellen. Aufgrund des Rückgangs der Zuweisungen seit 2016 erfolgt eine Anpassung der Kapazitäten. 2. Statistische Daten 2.1 Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig? Ende Dezember 2017 lebten 3.085 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Davon waren 2.163 Personen 15 bis unter 65 Jahre alt, 892 Kinder unter 15 Jahre alt und 30 Personen 65 Jahre und älter. Insgesamt gab es im September 2017 9.119 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhielten. Davon waren 2.863 Kinder unter 15 Jahren und 7 Personen über 65 Jahre alt.1 Im Dezember 2017 waren 6.279 erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren gemeldet, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon waren 1.984 im Alter zwischen 15 und unter 25 Jahren. Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte erhalten. Zum 31.12.2017 wurden 221 unbegleitete, 1 begleiteter minderjähriger, 82 junge volljährige Ausländer und 2 Amtshilfen durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut (in Summe 306 Klienten). Weitere 466 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand: 19.01.2018, Anlage 1). 2.2 Wie hat sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II im Kontext Flucht/Asyl verändert? Die Zahl der Leistungsberechtigten nach Sozialgesetzbuch II stieg von September 2016 zu September 2017 um 3.298 Personen an. Im Vergleich dazu hat sich die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz von September 2016 zu September 2017 um 1.349 Personen verringert. 1 Die Anzahl der unter 15-jährigen und über 65-jährigen Personen wird vom Jobcenter nur noch mit dreimonatiger Verzögerung bereitgestellt. Seite 1 von 13 9.119 3.085 3.304 8.887 3.408 8.729 3.407 3.403 8.573 8.370 3.540 3.743 7.814 3.740 7.461 3.714 6.647 2.000 3.900 3.000 4.091 4.000 4.251 5.000 6.189 6.000 6.960 7.000 8.100 8.000 9.003 9.000 4.434 5.821 Leistungsempfänger/-innen 10.000 1.000 0 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 01/2017 02/2017 03/2017 04/2017 05/2017 06/2017 07/2017 08/2017 09/2017 Monat Asylbew erberleistungsgesetz SGB II Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand: 5. KW 2018 Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Stadt Leipzig insgesamt hat sich von Dezember 2014 bis September 2017 um 5,7% von 51.040 Personen auf 48.153 Personen verringert. Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kontext Asyl/Flucht hat sich von Dezember 2014 bis September 2017 von 2,9 % (1.462 Personen) auf 13,6 % (6.528 Personen2) erhöht. Sachsenweit lag die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kontext Asyl/Flucht im September 2017 bei 19.949 Personen. Der Anteil der in Leipzig wohnenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kontext Asyl/Flucht in Sachsen beläuft sich also auf 32,7%. 2.2 Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen? Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge Im Jahr 2018 wurden bis zur 5. Kalenderwoche 110 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen. 4500 4.230 4000 3500 3000 2500 1.997 2000 1500 1.243 974 1000 500 658 86 41 66 50 2005 2006 2007 2008 190 261 285 2009 2010 2011 402 110 0 Quelle: Sozialamt, Stand: 5. KW 2018 2 2012 2013 2014 2015 2016 2017 KW 5/2018 Jahr Diese mit dreimonatiger Verzögerung bereitgestellte bereinigte Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kontext Asyl liegt derzeit regelmäßig ca. 300 Personen über der vom Jobcenter Leipzig zeitnah für den Vormonat zur Verfügung gestellten Zahl (Kapitel 2.1). Seite 2 von 13 Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge Die Gesamtzahl der zugewiesenen Geflüchteten im Jahr 2017 hat sich nach Bereinigung der Statistiken zwischen der Landesdirektion Sachsen und dem Sozialamt noch um 150 erhöht, da beispielsweise Neugeborene, die nach der Zuweisung nach Leipzig geboren wurden, auf die Quote angerechnet wurden. Diese Zahl ist in der folgenden Grafik als Zuweisung im Dezember 2017 ausgewiesen, obwohl es in diesem Monat keine tatsächlichen Zuweisungen mehr gegeben hat. 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Jan Feb März Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez Monat 2015 Quelle: Sozialamt, Stand 31.12.2017 2.3 2016 2017 Woher kommen die Geflüchteten? Die Asylsuchenden, die im Jahr 2017 Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 32 verschiedenen Ländern. 13 Personen waren staatenlos. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten Herkunftsländer. In dieser Statistik sind die 150 Personen, die aufgrund der statistischen Bereinigung zum Jahresanfang 2018 als Zuweisung nach Leipzig nachregistriert wurden, nicht berücksichtigt. Syrien Herkunftsländer (die zehn häufigsten) Irak Russ.Föd. Afghanistan Libyen Indien Türkei Georgien ungeklärt Eritrea Libanon 0 Quelle: Sozialamt, Stand 31.12.2017 20 40 60 80 100 120 140 Anzahl der im Jahr 2017 neuzugewiesenen Flüchtlinge Seite 3 von 13 160 180 Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen minderjährigen und volljährigen Ausländer kommen aus insgesamt 28 Ländern. 68 %, insgesamt 210 Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. Die im Jahr 2017 zugewiesenen Minderjährigen stammen aus den Herkunftsländern Guinea, Gambia, Somalia, Eritrea, Kamerun, Sudan und Nigeria. 2.5 Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen? Seit Januar 2017 können genaue Angaben zum monatlichen Zugang von Asylsuchenden in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden. Hierfür steht dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nun eine auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik zur Verfügung. Demnach wurden im Jahr 2017 insgesamt 186.644 Asylsuchende in Deutschland registriert. Im Dezember 2017 waren dies insgesamt 13.082 Personen. Im November 2017 lag die Zahl der Asylsuchenden bei 16.315 im Oktober 2017 bei 15.170. Im Monat Dezember 2016 wurden 16.442 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Dezember 2015 waren es 127.320 gewesen. 3 Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1%). Für 2017 ist noch keine Neuberechnung der Quote erfolgt. In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres. Die Quote für Leipzig lag 2017 bei 13,8 %. Diese Quote behält bis zur Neuberechnung ihre Gültigkeit auch für das Jahr 2018. Die Planung der Stadt Leipzig geht derzeit davon aus, dass im Jahr 2017 und 2018 jeweils 1.500 Personen der Stadt Leipzig zugewiesen werden bzw. durch Familiennachzug oder Wohnsitzauflage nach Leipzig kommen. Die Landesdirektion Sachsen gibt in ihrer landesinternen Zuweisungsplanung vom 18.12.2017 an, dass Leipzig im Zeitraum von der 1. bis zur 6. Kalenderwoche 2018 insgesamt 90 Personen zugewiesen werden sollen. Mit den bislang im Jahr erfolgten Zuweisungen wurde diese Quote bereits erfüllt. Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum 31.12.2017 betrug 30.314. Zusätzlich befinden sich 24.409 junge Volljährige in der Zuständigkeit der Jugendhilfe. Seit 01.05.2017 wird ein neues Verfahren zur Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländern angewandt. Deutschlandweit ergibt sich daraus für den Monat Januar 2018 eine Einreiseprognose von 748 unbegleiteten minderjährigen Ausländern. 3 Ein Vergleich mit der EASY-Statistik aus dem Jahr 2016 ist nur eingeschränkt möglich, da in letzeren Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden können. Seite 4 von 13 3. Wohnen mit sozialer Betreuung 3.1 Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten? Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt: • • • • • • 12 Objekte mit über 60 Plätzen, 20 Objekte mit bis zu 60 Plätzen, Plätze in Pensionen, Plätze im Übergangswohnheim, 767 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz), Wohnungen mit eigenem Mietvertrag. Wohnformen Leistungsempfänger/-innen Asylbewerberleistungsgesetz Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften 44% 56% Dezentrale Unterbringung Quelle: Sozialamt, Stand 31.12.2017 Von den Personen, die zu Ende Dezember 2017 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (3.085), lebten 44% in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und Übergangswohnheim. 4 56% lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 56% einen eigenen Mietvertrag und 44% lebten in einer Gewährleistungswohnung. Sowohl in Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint. 4 Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften auch Personen mit Leistungsbezug SGB II. Seite 5 von 13 Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt: • • • • 3.2 Caritasverband Leipzig e.V. Internationale Frauen Leipzig e.V. Johanniter Unfallhilfe e.V. / Bildungsinstitut Mitteldeutschland der Johanniter Akademie RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene Wohnung ziehen können. Im Dezember 2017 hielten sich 31 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort bis zu 12 Monate auf. 29% der Bewohner/-innen lebten 12 bis 24 Monate und 40 % länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Der Anteil der Personen, die länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, steigt seit Juli 2017. Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 01/2017 02/2017 03/2017 04/2017 05/2017 06/2017 07/2017 08/2017 09/2017 10/2017 11/2017 12/2017 mehr als 24 Monate 12 bis 24 Monate 9 bis 12 Monate 6 bis 9 Monate bis 6 Monate Quelle: Sozialamt, Stand 30.12.2017 3.3 Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich Pensionen und Übergangswohnheimen Zum 31.12.2017 lebten insgesamt 2.285 Personen in den genannten Unterkünften. Im Dezember 2017 wurden keine Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen und zunächst in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen Zeitraum verließen 80 Personen die Unterkünfte. Bei einer Kapazität von 3.545 Plätzen in Betrieb zum 31.12.2017 betrug die Auslastung 72% (Berechnungsgrundlage ist eine praktikable Auslastung von 90% - also 3.191 Plätze). Seite 6 von 13 3500 2.285 2.365 2.365 2.359 2.359 2.387 2.387 2.481 2.481 2.542 2.542 2.599 2.599 2.569 2.569 2.651 2.736 2.736 2.651 2000 2.818 2.818 2.849 2.849 2500 2.836 Anzahl Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen 3000 1500 1000 500 0 -500 Quelle: Sozialamt, Stand 31.12.2017 Belegung Anfang des Monats Einzüge Auszüge Belegung Ende des Monats Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und Übergangswohnheimen waren im Dezember 2017 insgesamt 59 % Leistungsempfänger/innen nach Asylbewerberleistungsgesetz. 41 % empfingen andere Leistungen – dabei handelte es sich beim überwiegenden Teil um Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II. Der Anteil der Leistungsempfänger/-innen sonstiger Leistungen an allen Bewohner/-innen von Gemeinschaftsunterkünften hat sich im Vergleich zum Vormonat von 36% um 5 Prozentpunkte erhöht. Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften 41% Anteil Leistungsempfänger/-innen AsylbLG Anteil sonstige Leistungsempfänger/-innen 59% Quelle: Sozialamt, Stand 31.12.2017 Seite 7 von 13 3.4 Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer/-innen Mit Stand vom 31.12.2017 wurden 40 unbegleitete minderjährige Ausländer in der Inobhutnahmeeinrichtung gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 190 unbegleitete minderjährige und volljährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und § 41/34 SGB VIII sowie § 41/35a stat. SGB VIII. 20 junge Volljährige erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII und 6 minderjährige Ausländer ambulante Hilfe gemäß § 30 bzw. § 31 SGB VIII im eigenen Wohnraum. Sieben Minderjährige und ein Volljähriger lebten in einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 42 (davon ein begleiteter minderjähriger Ausländer) unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z.B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. Davon konnten bereits 31 Minderjährige mit ihren geeigneten Personen in einen eigenen Wohnraum ziehen. 11 unbegleitete Minderjährige sind mit ihren geeigneten Personen noch in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. 31.12.2017 Stichtag 31.10.2017 30.06.2017 30.04.2017 28.02.2017 31.12.2016 31.10.2016 31.08.2016 30.06.2016 30.04.2016 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.12.2017 Gastfamilien nach § 33 SGB VIII Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen ambulante Hilfe nach § 30, § 31, § 35a und § 41/30 SGB VIII stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII 3.5 Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer Im Dezember 2017 wurden 17 Hilfen nach § 42, 42a sowie Hilfen nach § 27 ff. beendet. Davon wurden unter anderen 12 Inobhutnahmen wegen einem Wechsel in eine Wohngruppe beendet. Außerdem konnten 4 Hilfen zur Erziehung gemäß Hilfeplan und damit Zielerreichung erfolgreich beendet werden. Seite 8 von 13 4. Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 4.1 Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete In der 5. Kalenderwoche 2018 stehen 3.545 Plätze in Betrieb in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen und Übergangswohnheimen zur Verfügung. Standort Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen Kapazität Träger der Betreibung 2.538 Eutritzscher Straße 17 369 DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V. An den Tierkliniken 48 348 Johanniter Unfall Hilfe e. V. Torgauer Straße 290, Haus 1 254 European Homecare GmbH Braunstraße 28 228 Malteser Hilfsdienst Gemeinnützige GmbH Liliensteinstraße 15a 225 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Riesaer Straße 100 200 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Waldstraße 74 – 80 200 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Zschortauer Straße 44 200 European Homecare GmbH Weißdornstraße 102 175 European Homecare GmbH Riebeckstraße 63 174 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Bornaische Straße 215 / Leinestraße 2b Ludwig-Hupfeld-Str. 18-20 Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze 95 Johanniter Unfall Hilfe e. V. 70 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH 932 Georg-Schumann-Straße 272 60 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Stöckelstraße 62 60 DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V. Wilhelminenstraße 38 60 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Sommerfelder Straße 36 58 DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V. Auenseestraße 31 – 33 55 Johanniter Unfall Hilfe e. V. Bernhardstraße 21 54 Diakonisches Werk Innere Mission e. V. Markranstädter Straße 16 – 18 53 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Neustädter Straße 36 51 Johanniter Unfall Hilfe e. V. Muldentalstraße 91 – 93 50 Johanniter Unfall Hilfe e. V. Könneritzstraße 58 46 Johanniter Unfall Hilfe e. V. Stötteritzer Landstraße 31 45 Johanniter Unfall Hilfe e. V. Wiebelstraße 9 45 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Blücherstraße 47 / 47a 41 Diakonisches Werk Innere Mission e. V. Georg-Schumann-Straße 121 40 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Hildegardstraße 46 40 Orisson AG Naumburger Straße 39 40 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Georg-Schwarz-Straße 31 38 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Pittlerstraße 5 und 7 36 European Homecare GmbH Georg-Schumann-Straße 407 32 European Homecare GmbH Eythstraße 17 28 SZL Suchtzentrum gGmbH Summe Gemeinschaftsunterkünfte Übergangswohnheim 3.470 12 Wiederitzscher Landstraße 8 7 Stadt Leipzig Wiederitzscher Landstraße 107 5 Stadt Leipzig Plätze in Pensionen Summe 120 3.602 Ein Teil der Unterkunft in der Riebeckstraße 63 – Haus 1 (59 Plätze) – ist im Januar außer Betrieb genommen worden. Das Haus wird an den Städtischen Eigenbetrieb zurückgegeben. Damit reduziert sich die in Betrieb befindliche Kapazität in der Riebeckstraße 63 von 175 auf 115. Seite 9 von 13 Darüber hinaus stehen in oben genannten Unterkünften in Betrieb 284 kurzfristig verfügbare und 12 mittelfristig verfügbare Reserveplätze zur Verfügung. Weitere Gemeinschaftsunterkünfte stehen als Reservekapazität zur Verfügung: Art Standort Kapazität Belegung zur 50. KW 2017 GU Torgauer Straße 290, Haus 2 254 0 GU Torgauer Straße 290, Container 221 0 GU Lindenthaler Straße 63–65 220 0 GU Hainbuchenstraße 13 185 0 GU Zweenfurther Straße 21 102 0 GU Alte Messe 7, Halle 13 96 0 GU Liliensteinstraße 1/1a 89 0 GU Deiwitzweg 1 89 0 1.256 0 Summe Des weiteren können bei Bedarf für 300 Personen Plätze zur Notunterbringung zur Verfügung gestellt werden. 4.2 Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer 4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Eine Einrichtung mit insgesamt 48 Plätzen steht derzeit für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung. Standort Interim „Kröbelstraße“ Träger Amt für Jugend, Familie und Bildung Summe Kapazität 48 48 Seite 10 von 13 4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII 190 Plätze in Wohngruppen gemäß §§ 19, 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 23 Trägern sind derzeit belegt. Darüber hinaus werden 6 Plätze außerhalb des Stadtgebietes Leipzig genutzt. Träger belegte Plätze außerhalb BBW Leipzig gGmbH BBZ Bautzen Diak. Werk IM Leipzig e.V. DRK Akad. KV Leipzig e.V. FAIRbund e.V. FAW Generationenhof hope shelter INFA KMV Sachsen e.V. Lothar Kannenberg Lucky Punch Jugendhilfe gGmbH Menschen(s)kinder gGmbH N und T Wohnen Outlaw Jugendhilfe gGmbH Panta Rhei e. V. Arnsdorf Plan L gGmbH Schauplatz SEB, Städt. Eigenbetrieb Behindertenhilfe SOS Kinderdorf Stadt Leipzig, Eigenbetrieb VKKJ Trägerwerk Soz. Dienste e.V. 1 36 1 9 1 1 1 3 6 1 17 13 4 3 11 13 1 2 20 32 1 10 3 Summe 190 5. Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant? 5.1 Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz In der folgenden Tabelle wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Der angegebene Zeitpunkt der In- oder Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen bzw. den Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung. Für 2018 sind 678 neue Plätze geplant und für 320 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 548 Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch länger genutzt werden. Seite 11 von 13 Monat Zugang Abgang 03/2018 Gemeinschaftsunterkünfte / Plätze in Pensionen 200 Riesaer Straße 100 Objekt Eigentümer Verwaltungsgebäude privat 05/2018 368 Arno-Nitzsche-Straße 37 Neubau LESG 06/2018 240 Philipp-Rosenthal-Straße 59 (Prager Dreieck) Massivbau LWB 07/2018 70 Waldstraße 74-80 Unterkunft in Betrieb SAH 07/2018 20 Plätze in Pensionen Pension privat 12/2018 100 Plätze in Pensionen Pension privat LESG 2018 678 348 An den Tierkliniken 48 Containerdorf 12/2019 200 Zschortauer Straße 44 Verwaltungsgebäude privat 03/2018 bis 12/2019 5.2 Verzögerung der Inbetriebnahme von 03/2018 zu 05/2018 320 08/2019 2019 Veränderung zu VI-Ifo-05023 vom 12.12.2017 0 548 678 868 Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer 5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Das Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ wird seit Ende Januar 2017 genutzt. Diese Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das geschlossene Interim „Am Mühlholz“, welches zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung umgebaut wird. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen. 5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII Für 2018 sind 63 neue Plätze in Wohngruppen geplant. 5.2.3 Betreuung in Gastfamilien Acht Jugendliche leben in Gastfamilien. Seite 12 von 13 6. Verteilung von Unterkünften in der Stadt Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei Wohnangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen, Übergangswohnheime und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten Abbau von Kapazitäten kann eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht werden. Reserveplätze wurden nicht mit berücksichtigt. Gebiet Stadt Gesamt Bevölkerung absolut zum 31.12.2016 Anteil an Gesamtbevölkerung in % Kapazität in Betrieb Anteil an der Kapazität in Betrieb in % Kapazität in Umsetzung (für Betrieb) Kapazität in Abbau bis 2019 Gesamtkapazität in 2019 Anteil an Gesamtkapazität in 2019 in % 579.530 100,0 3.411 100 678 807 3.282 100 Mitte 62.648 10,8 917 26,9 70 348 639 19,5 Nordost 46.452 8,0 288 8,4 0 0 288 8,8 Ost 81.998 14,1 590 17,3 0 200 390 11,9 Südost 59.147 10,2 322 9,4 240 59 503 15,3 Süd 65.507 11,3 95 2,8 368 0 463 14,1 Südwest 53.830 9,3 139 4,1 0 0 139 4,2 West 52.460 9,1 400 11,7 0 0 400 12,2 Alt-West 56.877 9,8 108 3,2 0 0 108 3,3 Nordwest 31.812 5,5 224 6,6 0 0 224 6,8 Nord 68.791 11,9 328 9,6 0 200 128 3,9 Seite 13 von 13 VI-Ifo-05286 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 19.01.2018“ Anlage 1 Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig Objekt Adresse Kapazität Status Belegung zum 19.01.2018 Max-Liebermann-Straße Max-Liebermann-Straße 36 b/c 700 in Betrieb 466 General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen Landsberger Straße 133 700 Stand-by 0 1.400 466 VI-Ifo-05286 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 30.01.2018“ Anlage 2 Entwicklung der Kapazität in Betrieb in Flüchtlingsunterkünften bis 2019 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen für Asylbewerber und Geflüchtete 4500 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 Monat Bestand zum 31. des Vormonats* Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 5.KW 2018 Zugang im Monat Abgang im Monat 12/19 11/19 10/19 09/19 08/19 07/19 06/19 05/19 04/19 03/19 02/19 01/19 12/18 11/18 10/18 09/18 08/18 07/18 06/18 05/18 04/18 03/18 02/18 01/18 -500