Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1355919.pdf
Größe
309 kB
Erstellt
10.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 11:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05286
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in
der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 30.01.2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
31.01.2018
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
3/3
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von
Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 30.01.2018
1.
Einführung
Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, hat sich seit 2016
wieder deutlich verringert. Im Jahr 2016 wurden 1.997 asylsuchende Personen
zugewiesen, 2.303 Personen weniger als im Jahr 2015. Im Jahr 2017 wurden 974
Personen zugewiesen.
Der Anstieg der Zuweisungen seit 2014 erforderte einen Ausbau bestehender
Unterbringungskapazitäten. Im Jahr 2015 musste die Stadt Leipzig innerhalb kürzester
Zeit eine Vielzahl von Unterkunftsplätzen bereitstellen. Aufgrund des Rückgangs der
Zuweisungen seit 2016 erfolgt eine Anpassung der Kapazitäten.
2.
Statistische Daten
2.1
Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig?
Ende Dezember 2017 lebten 3.085 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Davon waren 2.163 Personen 15 bis unter 65
Jahre alt, 892 Kinder unter 15 Jahre alt und 30 Personen 65 Jahre und älter.
Insgesamt gab es im September 2017 9.119 Personen, die Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch II erhielten. Davon waren 2.863 Kinder unter 15 Jahren und 7 Personen
über 65 Jahre alt.1
Im Dezember 2017 waren 6.279 erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und 65
Jahren gemeldet, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon waren
1.984 im Alter zwischen 15 und unter 25 Jahren.
Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte
erhalten.
Zum 31.12.2017 wurden 221 unbegleitete, 1 begleiteter minderjähriger, 82 junge
volljährige Ausländer und 2 Amtshilfen durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung
betreut (in Summe 306 Klienten).
Weitere 466 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in
Leipzig (Stand: 19.01.2018, Anlage 1).
2.2
Wie hat sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II
im Kontext Flucht/Asyl verändert?
Die Zahl der Leistungsberechtigten nach Sozialgesetzbuch II stieg von September 2016
zu September 2017 um 3.298 Personen an. Im Vergleich dazu hat sich die Zahl der
Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz von September 2016 zu
September 2017 um 1.349 Personen verringert.
1
Die Anzahl der unter 15-jährigen und über 65-jährigen Personen wird vom Jobcenter nur noch mit dreimonatiger Verzögerung
bereitgestellt.
Seite 1 von 13
9.119
3.085
3.304
8.887
3.408
8.729
3.407
3.403
8.573
8.370
3.540
3.743
7.814
3.740
7.461
3.714
6.647
2.000
3.900
3.000
4.091
4.000
4.251
5.000
6.189
6.000
6.960
7.000
8.100
8.000
9.003
9.000
4.434
5.821
Leistungsempfänger/-innen
10.000
1.000
0
09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 01/2017 02/2017 03/2017 04/2017 05/2017 06/2017 07/2017 08/2017 09/2017
Monat
Asylbew erberleistungsgesetz
SGB II
Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand: 5. KW 2018
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Stadt Leipzig insgesamt hat sich
von Dezember 2014 bis September 2017 um 5,7% von 51.040 Personen auf 48.153
Personen verringert. Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kontext
Asyl/Flucht hat sich von Dezember 2014 bis September 2017 von 2,9 % (1.462 Personen)
auf 13,6 % (6.528 Personen2) erhöht. Sachsenweit lag die Anzahl der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten im Kontext Asyl/Flucht im September 2017 bei 19.949 Personen.
Der Anteil der in Leipzig wohnenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im
Kontext Asyl/Flucht in Sachsen beläuft sich also auf 32,7%.
2.2
Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen?
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
Im Jahr 2018 wurden bis zur 5. Kalenderwoche 110 Personen der Stadt Leipzig neu
zugewiesen.
4500
4.230
4000
3500
3000
2500
1.997
2000
1500
1.243
974
1000
500
658
86
41
66
50
2005
2006
2007
2008
190
261
285
2009
2010
2011
402
110
0
Quelle: Sozialamt, Stand: 5. KW 2018
2
2012
2013
2014
2015
2016
2017 KW
5/2018
Jahr
Diese mit dreimonatiger Verzögerung bereitgestellte bereinigte Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kontext Asyl liegt
derzeit regelmäßig ca. 300 Personen über der vom Jobcenter Leipzig zeitnah für den Vormonat zur Verfügung gestellten Zahl
(Kapitel 2.1).
Seite 2 von 13
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
Die Gesamtzahl der zugewiesenen Geflüchteten im Jahr 2017 hat sich nach Bereinigung
der Statistiken zwischen der Landesdirektion Sachsen und dem Sozialamt noch um 150
erhöht, da beispielsweise Neugeborene, die nach der Zuweisung nach Leipzig geboren
wurden, auf die Quote angerechnet wurden. Diese Zahl ist in der folgenden Grafik als
Zuweisung im Dezember 2017 ausgewiesen, obwohl es in diesem Monat keine
tatsächlichen Zuweisungen mehr gegeben hat.
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
Jan
Feb
März
Apr
Mai
Juni
Juli
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Monat
2015
Quelle: Sozialamt, Stand 31.12.2017
2.3
2016
2017
Woher kommen die Geflüchteten?
Die Asylsuchenden, die im Jahr 2017 Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 32
verschiedenen Ländern. 13 Personen waren staatenlos. Die folgende Abbildung zeigt die
zehn häufigsten Herkunftsländer. In dieser Statistik sind die 150 Personen, die aufgrund
der statistischen Bereinigung zum Jahresanfang 2018 als Zuweisung nach Leipzig
nachregistriert wurden, nicht berücksichtigt.
Syrien
Herkunftsländer
(die zehn häufigsten)
Irak
Russ.Föd.
Afghanistan
Libyen
Indien
Türkei
Georgien
ungeklärt
Eritrea
Libanon
0
Quelle: Sozialamt, Stand 31.12.2017
20
40
60
80
100
120
140
Anzahl der im Jahr 2017 neuzugewiesenen Flüchtlinge
Seite 3 von 13
160
180
Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen minderjährigen und
volljährigen Ausländer kommen aus insgesamt 28 Ländern. 68 %, insgesamt 210
Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. Die im Jahr 2017 zugewiesenen
Minderjährigen stammen aus den Herkunftsländern Guinea, Gambia, Somalia, Eritrea,
Kamerun, Sudan und Nigeria.
2.5
Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen?
Seit Januar 2017 können genaue Angaben zum monatlichen Zugang von Asylsuchenden
in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden. Hierfür steht dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge nun eine auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik
zur Verfügung. Demnach wurden im Jahr 2017 insgesamt 186.644 Asylsuchende in
Deutschland registriert. Im Dezember 2017 waren dies insgesamt 13.082 Personen. Im
November 2017 lag die Zahl der Asylsuchenden bei 16.315 im Oktober 2017 bei 15.170.
Im Monat Dezember 2016 wurden 16.442 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System
registriert, im Dezember 2015 waren es 127.320 gewesen. 3
Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten
„Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die
Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für
Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1%). Für 2017 ist noch keine
Neuberechnung der Quote erfolgt.
In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem
jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres.
Die Quote für Leipzig lag 2017 bei 13,8 %. Diese Quote behält bis zur Neuberechnung
ihre Gültigkeit auch für das Jahr 2018.
Die Planung der Stadt Leipzig geht derzeit davon aus, dass im Jahr 2017 und 2018
jeweils 1.500 Personen der Stadt Leipzig zugewiesen werden bzw. durch
Familiennachzug oder Wohnsitzauflage nach Leipzig kommen. Die Landesdirektion
Sachsen gibt in ihrer landesinternen Zuweisungsplanung vom 18.12.2017 an, dass
Leipzig im Zeitraum von der 1. bis zur 6. Kalenderwoche 2018 insgesamt 90 Personen
zugewiesen werden sollen. Mit den bislang im Jahr erfolgten Zuweisungen wurde diese
Quote bereits erfüllt.
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum
31.12.2017 betrug 30.314. Zusätzlich befinden sich 24.409 junge Volljährige in der
Zuständigkeit der Jugendhilfe.
Seit 01.05.2017 wird ein neues Verfahren zur Verteilung der unbegleiteten minderjährigen
Ausländern angewandt. Deutschlandweit ergibt sich daraus für den Monat Januar 2018
eine Einreiseprognose von 748 unbegleiteten minderjährigen Ausländern.
3
Ein Vergleich mit der EASY-Statistik aus dem Jahr 2016 ist nur eingeschränkt möglich, da in letzeren Fehl- und Doppelerfassungen
nicht ausgeschlossen werden können.
Seite 4 von 13
3.
Wohnen mit sozialer Betreuung
3.1
Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten?
Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt:
•
•
•
•
•
•
12 Objekte mit über 60 Plätzen,
20 Objekte mit bis zu 60 Plätzen,
Plätze in Pensionen,
Plätze im Übergangswohnheim,
767 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach
Asylbewerberleistungsgesetz),
Wohnungen mit eigenem Mietvertrag.
Wohnformen Leistungsempfänger/-innen Asylbewerberleistungsgesetz
Unterbringung in
Gemeinschaftsunterkünften
44%
56%
Dezentrale Unterbringung
Quelle: Sozialamt, Stand 31.12.2017
Von den Personen, die zu Ende Dezember 2017 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (3.085), lebten 44% in einer Gemeinschaftsunterkunft
einschließlich Pensionen und Übergangswohnheim. 4 56% lebten in einer eigenen
Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 56% einen eigenen
Mietvertrag und 44% lebten in einer Gewährleistungswohnung.
Sowohl in Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag
leben in Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen
Städten, wo fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten
Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem
Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in
freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten
Wohnung gemeint.
4
Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften auch Personen mit Leistungsbezug SGB II.
Seite 5 von 13
Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt:
•
•
•
•
3.2
Caritasverband Leipzig e.V.
Internationale Frauen Leipzig e.V.
Johanniter Unfallhilfe e.V. / Bildungsinstitut Mitteldeutschland der Johanniter
Akademie
RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V.
Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften
Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene
Wohnung ziehen können.
Im Dezember 2017 hielten sich 31 % aller Personen, die in einer Leipziger
Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort bis zu 12 Monate auf. 29% der Bewohner/-innen
lebten 12 bis 24 Monate und 40 % länger als 24 Monate in einer
Gemeinschaftsunterkunft. Der Anteil der Personen, die länger als 24 Monate in einer
Gemeinschaftsunterkunft wohnen, steigt seit Juli 2017.
Aufenthaltsdauer von Personen
in Gemeinschaftsunterkünften
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
01/2017 02/2017 03/2017 04/2017 05/2017 06/2017 07/2017 08/2017 09/2017 10/2017 11/2017 12/2017
mehr als 24 Monate
12 bis 24 Monate
9 bis 12 Monate
6 bis 9 Monate
bis 6 Monate
Quelle: Sozialamt, Stand 30.12.2017
3.3
Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich
Pensionen und Übergangswohnheimen
Zum 31.12.2017 lebten insgesamt 2.285 Personen in den genannten Unterkünften. Im
Dezember 2017 wurden keine Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen und zunächst
in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen Zeitraum verließen 80
Personen die Unterkünfte. Bei einer Kapazität von 3.545 Plätzen in Betrieb zum
31.12.2017 betrug die Auslastung 72% (Berechnungsgrundlage ist eine praktikable
Auslastung von 90% - also 3.191 Plätze).
Seite 6 von 13
3500
2.285
2.365
2.365
2.359
2.359
2.387
2.387
2.481
2.481
2.542
2.542
2.599
2.599
2.569
2.569
2.651
2.736
2.736
2.651
2000
2.818
2.818
2.849
2.849
2500
2.836
Anzahl Bewohner/-innen
in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen
3000
1500
1000
500
0
-500
Quelle: Sozialamt, Stand 31.12.2017
Belegung Anfang des Monats
Einzüge
Auszüge
Belegung Ende des Monats
Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und
Übergangswohnheimen waren im Dezember 2017 insgesamt 59 % Leistungsempfänger/innen nach Asylbewerberleistungsgesetz. 41 % empfingen andere Leistungen – dabei
handelte es sich beim überwiegenden Teil um Leistungsempfänger/-innen nach dem
SGB II. Der Anteil der Leistungsempfänger/-innen sonstiger Leistungen an allen
Bewohner/-innen von Gemeinschaftsunterkünften hat sich im Vergleich zum Vormonat
von 36% um 5 Prozentpunkte erhöht.
Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften
41%
Anteil Leistungsempfänger/-innen AsylbLG
Anteil sonstige Leistungsempfänger/-innen
59%
Quelle: Sozialamt, Stand 31.12.2017
Seite 7 von 13
3.4
Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer/-innen
Mit Stand vom 31.12.2017 wurden 40 unbegleitete minderjährige Ausländer in der
Inobhutnahmeeinrichtung gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 190
unbegleitete minderjährige und volljährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34
und § 41/34 SGB VIII sowie § 41/35a stat. SGB VIII. 20 junge Volljährige erhalten Hilfe
gemäß § 41/30 SGB VIII und 6 minderjährige Ausländer ambulante Hilfe gemäß § 30 bzw.
§ 31 SGB VIII im eigenen Wohnraum. Sieben Minderjährige und ein Volljähriger lebten in
einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 42 (davon ein begleiteter
minderjähriger Ausländer) unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen,
z.B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen
und Asylunterkünften. Davon konnten bereits 31 Minderjährige mit ihren geeigneten
Personen in einen eigenen Wohnraum ziehen. 11 unbegleitete Minderjährige sind mit
ihren geeigneten Personen noch in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht.
31.12.2017
Stichtag
31.10.2017
30.06.2017
30.04.2017
28.02.2017
31.12.2016
31.10.2016
31.08.2016
30.06.2016
30.04.2016
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.12.2017
Gastfamilien nach § 33 SGB VIII
Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen
ambulante Hilfe nach § 30, § 31, § 35a und § 41/30 SGB VIII
stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII
Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII
3.5
Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer
Im Dezember 2017 wurden 17 Hilfen nach § 42, 42a sowie Hilfen nach § 27 ff. beendet.
Davon wurden unter anderen 12 Inobhutnahmen wegen einem Wechsel in eine
Wohngruppe beendet. Außerdem konnten 4 Hilfen zur Erziehung gemäß Hilfeplan und
damit Zielerreichung erfolgreich beendet werden.
Seite 8 von 13
4.
Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen
4.1
Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete
In der 5. Kalenderwoche 2018 stehen 3.545 Plätze in Betrieb in
Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen und Übergangswohnheimen zur
Verfügung.
Standort
Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen
Kapazität
Träger der Betreibung
2.538
Eutritzscher Straße 17
369
DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V.
An den Tierkliniken 48
348
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Torgauer Straße 290, Haus 1
254
European Homecare GmbH
Braunstraße 28
228
Malteser Hilfsdienst Gemeinnützige GmbH
Liliensteinstraße 15a
225
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Riesaer Straße 100
200
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Waldstraße 74 – 80
200
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Zschortauer Straße 44
200
European Homecare GmbH
Weißdornstraße 102
175
European Homecare GmbH
Riebeckstraße 63
174
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Bornaische Straße 215 / Leinestraße 2b
Ludwig-Hupfeld-Str. 18-20
Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze
95
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
70
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
932
Georg-Schumann-Straße 272
60
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Stöckelstraße 62
60
DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V.
Wilhelminenstraße 38
60
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Sommerfelder Straße 36
58
DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V.
Auenseestraße 31 – 33
55
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Bernhardstraße 21
54
Diakonisches Werk Innere Mission e. V.
Markranstädter Straße 16 – 18
53
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Neustädter Straße 36
51
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Muldentalstraße 91 – 93
50
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Könneritzstraße 58
46
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Stötteritzer Landstraße 31
45
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Wiebelstraße 9
45
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Blücherstraße 47 / 47a
41
Diakonisches Werk Innere Mission e. V.
Georg-Schumann-Straße 121
40
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Hildegardstraße 46
40
Orisson AG
Naumburger Straße 39
40
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Georg-Schwarz-Straße 31
38
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Pittlerstraße 5 und 7
36
European Homecare GmbH
Georg-Schumann-Straße 407
32
European Homecare GmbH
Eythstraße 17
28
SZL Suchtzentrum gGmbH
Summe Gemeinschaftsunterkünfte
Übergangswohnheim
3.470
12
Wiederitzscher Landstraße 8
7
Stadt Leipzig
Wiederitzscher Landstraße 107
5
Stadt Leipzig
Plätze in Pensionen
Summe
120
3.602
Ein Teil der Unterkunft in der Riebeckstraße 63 – Haus 1 (59 Plätze) – ist im Januar außer
Betrieb genommen worden. Das Haus wird an den Städtischen Eigenbetrieb
zurückgegeben. Damit reduziert sich die in Betrieb befindliche Kapazität in der
Riebeckstraße 63 von 175 auf 115.
Seite 9 von 13
Darüber hinaus stehen in oben genannten Unterkünften in Betrieb 284 kurzfristig
verfügbare und 12 mittelfristig verfügbare Reserveplätze zur Verfügung.
Weitere Gemeinschaftsunterkünfte stehen als Reservekapazität zur Verfügung:
Art
Standort
Kapazität
Belegung zur
50. KW 2017
GU
Torgauer Straße 290, Haus 2
254
0
GU
Torgauer Straße 290, Container
221
0
GU
Lindenthaler Straße 63–65
220
0
GU
Hainbuchenstraße 13
185
0
GU
Zweenfurther Straße 21
102
0
GU
Alte Messe 7, Halle 13
96
0
GU
Liliensteinstraße 1/1a
89
0
GU
Deiwitzweg 1
89
0
1.256
0
Summe
Des weiteren können bei Bedarf für 300 Personen Plätze zur Notunterbringung zur
Verfügung gestellt werden.
4.2
Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer
4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Eine Einrichtung mit insgesamt 48 Plätzen steht derzeit für die Inobhutnahme von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung.
Standort
Interim „Kröbelstraße“
Träger
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Summe
Kapazität
48
48
Seite 10 von 13
4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
190 Plätze in Wohngruppen gemäß §§ 19, 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 23 Trägern
sind derzeit belegt. Darüber hinaus werden 6 Plätze außerhalb des Stadtgebietes Leipzig
genutzt.
Träger
belegte Plätze
außerhalb
BBW Leipzig gGmbH
BBZ Bautzen
Diak. Werk IM Leipzig e.V.
DRK Akad. KV Leipzig e.V.
FAIRbund e.V.
FAW
Generationenhof
hope shelter
INFA
KMV Sachsen e.V.
Lothar Kannenberg
Lucky Punch Jugendhilfe gGmbH
Menschen(s)kinder gGmbH
N und T Wohnen
Outlaw Jugendhilfe gGmbH
Panta Rhei e. V. Arnsdorf
Plan L gGmbH
Schauplatz
SEB, Städt. Eigenbetrieb Behindertenhilfe
SOS Kinderdorf
Stadt Leipzig, Eigenbetrieb VKKJ
Trägerwerk Soz. Dienste e.V.
1
36
1
9
1
1
1
3
6
1
17
13
4
3
11
13
1
2
20
32
1
10
3
Summe
190
5.
Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant?
5.1
Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
In der folgenden Tabelle wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Der angegebene Zeitpunkt der In- oder
Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen bzw. den
Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung.
Für 2018 sind 678 neue Plätze geplant und für 320 Plätze soll die Nutzung beendet
werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 548 Plätze sollen
nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch länger genutzt
werden.
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Monat
Zugang Abgang
03/2018
Gemeinschaftsunterkünfte
/ Plätze in Pensionen
200 Riesaer Straße 100
Objekt
Eigentümer
Verwaltungsgebäude privat
05/2018
368
Arno-Nitzsche-Straße 37
Neubau
LESG
06/2018
240
Philipp-Rosenthal-Straße
59 (Prager Dreieck)
Massivbau
LWB
07/2018
70
Waldstraße 74-80
Unterkunft in Betrieb
SAH
07/2018
20 Plätze in Pensionen
Pension
privat
12/2018
100 Plätze in Pensionen
Pension
privat
LESG
2018
678
348 An den Tierkliniken 48
Containerdorf
12/2019
200 Zschortauer Straße 44
Verwaltungsgebäude privat
03/2018
bis
12/2019
5.2
Verzögerung der Inbetriebnahme
von 03/2018 zu 05/2018
320
08/2019
2019
Veränderung zu VI-Ifo-05023
vom 12.12.2017
0
548
678
868
Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer
5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Das Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ wird seit Ende Januar 2017 genutzt.
Diese Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das geschlossene Interim „Am
Mühlholz“, welches zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung
umgebaut wird. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in
Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen.
5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
Für 2018 sind 63 neue Plätze in Wohngruppen geplant.
5.2.3 Betreuung in Gastfamilien
Acht Jugendliche leben in Gastfamilien.
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6.
Verteilung von Unterkünften in der Stadt
Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in
Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei Wohnangebote für
unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen, Übergangswohnheime und
Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit
einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten
Abbau von Kapazitäten kann eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht
werden. Reserveplätze wurden nicht mit berücksichtigt.
Gebiet
Stadt Gesamt
Bevölkerung
absolut zum
31.12.2016
Anteil an
Gesamtbevölkerung
in %
Kapazität in
Betrieb
Anteil an der
Kapazität in
Betrieb in %
Kapazität in
Umsetzung
(für Betrieb)
Kapazität in
Abbau bis
2019
Gesamtkapazität in
2019
Anteil an
Gesamtkapazität in
2019 in %
579.530
100,0
3.411
100
678
807
3.282
100
Mitte
62.648
10,8
917
26,9
70
348
639
19,5
Nordost
46.452
8,0
288
8,4
0
0
288
8,8
Ost
81.998
14,1
590
17,3
0
200
390
11,9
Südost
59.147
10,2
322
9,4
240
59
503
15,3
Süd
65.507
11,3
95
2,8
368
0
463
14,1
Südwest
53.830
9,3
139
4,1
0
0
139
4,2
West
52.460
9,1
400
11,7
0
0
400
12,2
Alt-West
56.877
9,8
108
3,2
0
0
108
3,3
Nordwest
31.812
5,5
224
6,6
0
0
224
6,8
Nord
68.791
11,9
328
9,6
0
200
128
3,9
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VI-Ifo-05286 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 19.01.2018“
Anlage 1
Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig
Objekt
Adresse
Kapazität
Status
Belegung zum
19.01.2018
Max-Liebermann-Straße
Max-Liebermann-Straße 36 b/c
700
in Betrieb
466
General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen
Landsberger Straße 133
700
Stand-by
0
1.400
466
VI-Ifo-05286 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 30.01.2018“
Anlage 2
Entwicklung der Kapazität in Betrieb in Flüchtlingsunterkünften bis 2019
Plätze in Gemeinschaftsunterkünften
und Pensionen für Asylbewerber und Geflüchtete
4500
4000
3500
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
Monat
Bestand zum 31. des Vormonats*
Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 5.KW 2018
Zugang im Monat
Abgang im Monat
12/19
11/19
10/19
09/19
08/19
07/19
06/19
05/19
04/19
03/19
02/19
01/19
12/18
11/18
10/18
09/18
08/18
07/18
06/18
05/18
04/18
03/18
02/18
01/18
-500