Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1361154.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
25.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-01069-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig
Teil A: Kindertagesstätten
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
31.01.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Punkt 7.2. Räumliche Vorgaben – Kubatur wird folgendermaßen geändert beschlossen:
Das Gebäude (Neubau) ist flächensparend, kompakt und mehrgeschossig zu planen,
sofern keine wesentlichen Gründe entgegenstehen. Generell sind dabei auch eine
vertikale Nutzungsmischung und innovative Nutzungskombinationen von Gebäude
und Freiflächen zu prüfen.
Bewährt hat sich eine Mittelflurerschließung, mit Ausrichtung der Gruppenräume zum Garten
(möglichst Südseite). Die passende Ausführung sollte der Entwurf für den jeweiligen Ort
hervorbringen. Das Verhältnis zwischen Bruttogrundfläche und Nutzfläche soll zwischen 1,3
und 1,5 betragen.
Sachverhalt:
Erfolgt mündlich
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