Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1361226.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
25.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05108-ÄA-09
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Nachtragshaushalt 2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
31.01.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Für die Koordinierungsaufgaben und Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung der
Europäische Woche der Mobilität (EMW) in Leipzig wird eine Projektstelle mit 0,5 VZÄ
eingerichtet.
Die Mehrausgaben werden in den bereits benannten Positionen der Vorlage bzw. aus den
nicht ausgeschöpften Mitteln für Personalausgaben gedeckt und wir verweisen darüber
hinaus auf unsere diesbezüglichen Änderungsanträge zu den Haushaltsplänen 2017/2018.
Sachverhalt:
Mobilitätswoche – personelle Untersetzung
Der Stadtrat hat 2015 eine Beteiligung Leipzigs an der Europäischen Mobilitätswoche
beschlossen, 2016 hat diese unter breitem öffentlichen Interesse offiziell stattgefunden und
war finanziell möglich durch eine einmalige Förderung des ZVNL. Für die kommenden Jahre
ist eine Umsetzung des Beschlusses und eine Beteiligung Leipzigs an der EMW nur möglich,
wenn ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen durch die Stadt als Ausrichterin
der EMW zur Verfügung gestellt werden. Die Sensibilisierung und Werbung der Bevölkerung
für zukunftsfähige Mobilität und für Maßnahmen zur Umsetzung des
Stadtentwicklungsplanes Verkehr und öffentlicher Raum erfordert eine sehr gut vorbereitete
Öffentlichkeitskampagne, die sich langfristig lohnt. Für die Vergabe der Leistungen für die
Kampagne und die Begleitung der Durchführung sollte eine Ausschreibung durchgeführt
werden. Da die Stadt Veranstalterin ist, sollte für alle notwendigen Abstimmungen ein
Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin abgestellt werden. Diese könnte bereits noch in diesem Jahr
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und damit in Vorbereitung der EMW 2019 tätig werden. Würde eine Beschlussfassung erst
mit dem nächsten Doppelhaushalt erfolgen, hätte man durch die späte
Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes durch die Landesdirektion und die frühstmögliche
Stellenbesetzung im Herbst 2019 keine Wirksamkeit für die EMW 2019.
Anlagen:
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