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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1361226.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
25.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:33

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-05108-ÄA-09 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Nachtragshaushalt 2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 31.01.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Für die Koordinierungsaufgaben und Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung der Europäische Woche der Mobilität (EMW) in Leipzig wird eine Projektstelle mit 0,5 VZÄ eingerichtet. Die Mehrausgaben werden in den bereits benannten Positionen der Vorlage bzw. aus den nicht ausgeschöpften Mitteln für Personalausgaben gedeckt und wir verweisen darüber hinaus auf unsere diesbezüglichen Änderungsanträge zu den Haushaltsplänen 2017/2018. Sachverhalt: Mobilitätswoche – personelle Untersetzung Der Stadtrat hat 2015 eine Beteiligung Leipzigs an der Europäischen Mobilitätswoche beschlossen, 2016 hat diese unter breitem öffentlichen Interesse offiziell stattgefunden und war finanziell möglich durch eine einmalige Förderung des ZVNL. Für die kommenden Jahre ist eine Umsetzung des Beschlusses und eine Beteiligung Leipzigs an der EMW nur möglich, wenn ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen durch die Stadt als Ausrichterin der EMW zur Verfügung gestellt werden. Die Sensibilisierung und Werbung der Bevölkerung für zukunftsfähige Mobilität und für Maßnahmen zur Umsetzung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr und öffentlicher Raum erfordert eine sehr gut vorbereitete Öffentlichkeitskampagne, die sich langfristig lohnt. Für die Vergabe der Leistungen für die Kampagne und die Begleitung der Durchführung sollte eine Ausschreibung durchgeführt werden. Da die Stadt Veranstalterin ist, sollte für alle notwendigen Abstimmungen ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin abgestellt werden. Diese könnte bereits noch in diesem Jahr 1/2 und damit in Vorbereitung der EMW 2019 tätig werden. Würde eine Beschlussfassung erst mit dem nächsten Doppelhaushalt erfolgen, hätte man durch die späte Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes durch die Landesdirektion und die frühstmögliche Stellenbesetzung im Herbst 2019 keine Wirksamkeit für die EMW 2019. Anlagen: 2/2