Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1361027.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
25.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-A-04930-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Kinder- und Familienbeirat
Betreff:
Familientickets klar definieren
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
31.01.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob und wie die Kultureigenbetriebe der
Stadt Leipzig, die Zoo Leipzig GmbH sowie die Sportbäder Leipzig GmbH, bei denen Kinder
und Jugendliche bis 18 Jahren nicht ohnehin freien Eintritt haben, eine einheitliche
Gestaltung des Umfanges und der Regularien für Familienkarten erzielen können. Hierbei
soll lediglich die Ticketstruktur, also der mögliche Personenkreis betrachtet werden, auf den
die Familientickets zugeschnitten sein sollen. Die Kalkulation der Preise für die jeweilige
Einrichtung soll davon unberührt bleiben.
2. Umfang und Regularien der Familienkarte müssen so gestaltet sein, dass
verschiedene Familienformen – insbesondere Alleinerziehende, kinderreiche Familien
und Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern – finanziell und in der öffentlichen
Anerkennung nicht benachteiligt werden.
3. Die Stadt Leipzig soll darauf hinwirken, dass sich nichtstädtische Freizeitanbieter
diesen Regelungen freiwillig anschließen.
Sachverhalt:
Einelternfamilien, Regenbogenfamilien, Pflegefamilien, Patchworkfamilien und weitere
Familienmodelle gehören neben der Vater- Mutter- Kind(er)-Familie zur gelebten
Familienvielfalt. Keine dieser Familienformen darf durch städtische Regelungen oder
Maßnahmen in finanzieller Hinsicht, hinsichtlich der Bildungschancen oder auch
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hinsichtlich der öffentlichen Wertschätzung benachteiligt werden. Durch diesen Antrag
soll erreicht werden, dass immer klar ist, wie viele Personen Einrichtungen der Stadt und
ihrer Töchter mit einem Familienticket besuchen können, ohne dafür das „Kleingedruckte“
lesen zu müssen. Hintergrund ist, dass in den zahlreichen Einrichtungen jede Menge
verschiedene Lesarten existieren, was unter Familien verstanden wird. Zudem haben nur
wenige Einrichtungen eine kleine Familienkarte für Alleinerziehende und noch weniger
berücksichtigen die aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf gleichgeschlechtliche
Partnerschaften.
Deshalb soll möglichst eine große Familienkarte für zwei Erwachsene (Eltern, Paare, auch
gleichgeschlechtlich o.ä., aber auch Großeltern) mit bis zu fünf Kindern und eine kleine
Familienkarte mit einem Erwachsenen und bis zu fünf Kindern in Betracht gezogen werden.
Als "Kinder" gelten alle Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die
Nutzung soll ohne spezielle Nachweise (Geburtsurkunden,
Vaterschaftsanerkennungen etc.) in möglichst vielen Angeboten möglich sein.
Anlagen:
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