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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1361027.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
25.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:33

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-A-04930-ÄA-01 Status: öffentlich Eingereicht von Kinder- und Familienbeirat Betreff: Familientickets klar definieren Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 31.01.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob und wie die Kultureigenbetriebe der Stadt Leipzig, die Zoo Leipzig GmbH sowie die Sportbäder Leipzig GmbH, bei denen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren nicht ohnehin freien Eintritt haben, eine einheitliche Gestaltung des Umfanges und der Regularien für Familienkarten erzielen können. Hierbei soll lediglich die Ticketstruktur, also der mögliche Personenkreis betrachtet werden, auf den die Familientickets zugeschnitten sein sollen. Die Kalkulation der Preise für die jeweilige Einrichtung soll davon unberührt bleiben. 2. Umfang und Regularien der Familienkarte müssen so gestaltet sein, dass verschiedene Familienformen – insbesondere Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern – finanziell und in der öffentlichen Anerkennung nicht benachteiligt werden. 3. Die Stadt Leipzig soll darauf hinwirken, dass sich nichtstädtische Freizeitanbieter diesen Regelungen freiwillig anschließen. Sachverhalt: Einelternfamilien, Regenbogenfamilien, Pflegefamilien, Patchworkfamilien und weitere Familienmodelle gehören neben der Vater- Mutter- Kind(er)-Familie zur gelebten Familienvielfalt. Keine dieser Familienformen darf durch städtische Regelungen oder Maßnahmen in finanzieller Hinsicht, hinsichtlich der Bildungschancen oder auch 1/2 hinsichtlich der öffentlichen Wertschätzung benachteiligt werden. Durch diesen Antrag soll erreicht werden, dass immer klar ist, wie viele Personen Einrichtungen der Stadt und ihrer Töchter mit einem Familienticket besuchen können, ohne dafür das „Kleingedruckte“ lesen zu müssen. Hintergrund ist, dass in den zahlreichen Einrichtungen jede Menge verschiedene Lesarten existieren, was unter Familien verstanden wird. Zudem haben nur wenige Einrichtungen eine kleine Familienkarte für Alleinerziehende und noch weniger berücksichtigen die aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Deshalb soll möglichst eine große Familienkarte für zwei Erwachsene (Eltern, Paare, auch gleichgeschlechtlich o.ä., aber auch Großeltern) mit bis zu fünf Kindern und eine kleine Familienkarte mit einem Erwachsenen und bis zu fünf Kindern in Betracht gezogen werden. Als "Kinder" gelten alle Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Nutzung soll ohne spezielle Nachweise (Geburtsurkunden, Vaterschaftsanerkennungen etc.) in möglichst vielen Angeboten möglich sein. Anlagen: 2/2