Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1358909.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
18.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:32
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05322-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Sanierung und Instandhaltung öffentlicher städtischer Gebäude
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt: „Investitionsstau an städtischen Gebäuden“
Sehr geehrter Herr Gehrhardt,
Sie baten um schriftliche Beantwortung Ihrer Einwohneranfrage, dem ich hiermit gerne
nachkomme.
Frage 1: Wie wird der Investitionsbedarf städtischer Gebäude konkret ermittelt?
Zur Darstellung des Sanierungszustandes und Investitionsbedarfs werden mehrere
Bausteine berücksichtigt. Neben dem pauschalen Ansatz von 1% des
Wiederbeschaffungswertes als Grobplanung für die laufende Werterhaltung, erfolgt eine
Erfassung des Bauzustandes über ein Kennzahlensystem und eine Grobkostenschätzung
zur Wiederherstellung des Sollzustandes. Dazu kommt die Benennung objektkonkreter
Maßnahmen auf Basis von Objektbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen sowie die
Erfassung und Bewertung von Auflagen seitens der Genehmigungs- bzw.
Überwachungsbehörden als ein weiteres Mittel, um die Bedarfe der Gebäude zu kalkulieren.
Frage 2: Führt die Stadt Leipzig hierzu eine Bedarfsliste? (auch mit mutmaßlichen
Kostengrößen)
Auf Grundlage der zu Ihrer ersten Frage genannten Zuarbeiten, eigenen Ermittlungen und
Strukturplanungen, melden die objektverwaltenden Bauherrenämter, unter Betrachtung
besonderer Schwerpunktprogramme (Sanitär, Brandschutz, äußere Hülle usw.) ihren
Leistungsbedarf im Rahmen des Finanz- und Ergebnishaushaltes an. Hier ist jedoch zu
berücksichtigen, dass bei weitem nicht alle aktuell prinzipiell bestehenden Bedarfe auch
angemeldet und im jeweiligen Haushalt eingestellt werden können. Die Leistungsfähigkeit
der Stadt sowohl in finanzieller als auch in personeller Hinsicht setzt hier Grenzen dessen,
was von den grundsätzlich bekannten Bedarfen auch in einem Haushaltsplan umgesetzt
werden kann.
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Frage 3: Verfügt die Stadt Leipzig – im Hinblick auf gesundheitliche und hygienische
Standards – über eine Auflistung von Sanitäranlagen in o. g. Gebäuden? (Hier ist
gemeint: Einbau der Sanitäranlagen, Auflistung bereits stattgefundener Instandsetzungen, größere bzw. kleinere Maßnahmen, Komplettsanierung usw.)
Die Sanitäranlagen werden über das Gesundheitsamt regelmäßig kontrolliert. Abweichungen
zu gesetzlichen Anforderungen im Gesundheitsschutz werden unmittelbar durch Reinigung
oder Reparatur abgestellt. Besteht ein ganzheitliches Problem, erfolgen die notwendigen
Planungen und Finanzeinordnungen für eine Komplettlösung. Ein objektkonkretes Register
von Sanitäranlagen gibt es jedoch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
i.V.
Dorothee Dubrau
Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau
Anlagen:
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