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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1358909.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
18.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:32

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05322-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Sanierung und Instandhaltung öffentlicher städtischer Gebäude Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Sachverhalt: „Investitionsstau an städtischen Gebäuden“ Sehr geehrter Herr Gehrhardt, Sie baten um schriftliche Beantwortung Ihrer Einwohneranfrage, dem ich hiermit gerne nachkomme. Frage 1: Wie wird der Investitionsbedarf städtischer Gebäude konkret ermittelt? Zur Darstellung des Sanierungszustandes und Investitionsbedarfs werden mehrere Bausteine berücksichtigt. Neben dem pauschalen Ansatz von 1% des Wiederbeschaffungswertes als Grobplanung für die laufende Werterhaltung, erfolgt eine Erfassung des Bauzustandes über ein Kennzahlensystem und eine Grobkostenschätzung zur Wiederherstellung des Sollzustandes. Dazu kommt die Benennung objektkonkreter Maßnahmen auf Basis von Objektbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen sowie die Erfassung und Bewertung von Auflagen seitens der Genehmigungs- bzw. Überwachungsbehörden als ein weiteres Mittel, um die Bedarfe der Gebäude zu kalkulieren. Frage 2: Führt die Stadt Leipzig hierzu eine Bedarfsliste? (auch mit mutmaßlichen Kostengrößen) Auf Grundlage der zu Ihrer ersten Frage genannten Zuarbeiten, eigenen Ermittlungen und Strukturplanungen, melden die objektverwaltenden Bauherrenämter, unter Betrachtung besonderer Schwerpunktprogramme (Sanitär, Brandschutz, äußere Hülle usw.) ihren Leistungsbedarf im Rahmen des Finanz- und Ergebnishaushaltes an. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei weitem nicht alle aktuell prinzipiell bestehenden Bedarfe auch angemeldet und im jeweiligen Haushalt eingestellt werden können. Die Leistungsfähigkeit der Stadt sowohl in finanzieller als auch in personeller Hinsicht setzt hier Grenzen dessen, was von den grundsätzlich bekannten Bedarfen auch in einem Haushaltsplan umgesetzt werden kann. 1/2 Frage 3: Verfügt die Stadt Leipzig – im Hinblick auf gesundheitliche und hygienische Standards – über eine Auflistung von Sanitäranlagen in o. g. Gebäuden? (Hier ist gemeint: Einbau der Sanitäranlagen, Auflistung bereits stattgefundener Instandsetzungen, größere bzw. kleinere Maßnahmen, Komplettsanierung usw.) Die Sanitäranlagen werden über das Gesundheitsamt regelmäßig kontrolliert. Abweichungen zu gesetzlichen Anforderungen im Gesundheitsschutz werden unmittelbar durch Reinigung oder Reparatur abgestellt. Besteht ein ganzheitliches Problem, erfolgen die notwendigen Planungen und Finanzeinordnungen für eine Komplettlösung. Ein objektkonkretes Register von Sanitäranlagen gibt es jedoch nicht. Mit freundlichen Grüßen i.V. Dorothee Dubrau Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau Anlagen: 2/2