Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1360737.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
24.01.18, 12:00
Aktualisiert
17.03.18, 20:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Wichtige Angelegenheit Nr. VI-WA-05373
Status: öffentlich
Eingereicht von
SBB Alt-West
Betreff:
Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der William-Zipperer-Straße im Bereich zwischen
Erich-Köhn-Straße und Roßmarktstraße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
28.02.2018
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
In der William-Zipperer-Straße wird im Bereich zwischen Erich-Köhn-Straße und
Roßmarktstraße eine Tempo-30 Zone eingerichtet.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/3
Sachverhalt/Begründung:
In der William-Zipperer-Straße hat sich im Bereich zwischen Holteistraße und
Roßmarktstraße in den den letzten Wochen die Verkehrs- und Parksituation deutlich
verschärft.
Die durch die Sanierung des Gebäudes William-Zipperer-Straße 17 gegebenen
Einschränkungen durch Bauarbeiten sind beendet. Jedoch kommt es nunmehr zu einer
starken Verengung der Fahrbahn durch parkende Fahrzeuge auf beiden Straßenseiten. Dies
führt zu gefährlichen Verkehrssituationen, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
beträgt und von einigen Verkehrsteilnehmern offensichtlich noch überschritten wird.
Durch die beiderseits parkenden Autos stehen zeitweise keine zwei vollständigen
Fahrspuren zu Verfügung. Der Fußweg der William-Zipperer-Straße stadtauswärts links wird
zum Teil überparkt und somit der Platz für Fußgänger eingeschränkt.
Ein gefahrloses Einbiegen von Grundstücken (W.-Zipperer-Straße 15, 15 A-15 E) ist durch
die Sichtbehinderung insbesondere Richtung Holteistraße i.V.m. Tempo 50 auf der Straße
nicht mehr möglich.
Darüber hinaus wird die Situation durch die im Bereich der Hausnummern 15-17 auf der
gegenüberliegenden Straßenseite aufgestellten Glas- und Kleidungssammelcontainer
verschärft. Diese veranlassen viele Verkehrsteilnehmer zum kurzzeitigen Halten, was jedoch
die Verkehrssituation verschärft und aufgrund der geringen Anzahl an Parkplätzen zu
gefährlichen Verkehrssituationen führt.
Eine Querung der Straße durch Fußgänger, insbesondere Kinder, stellt aufgrund der
Sichtbehinderungen durch parkende Autos i.V.m. Tempo 50 auf der Straße, eine erhöhte
Gefahr dar.
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