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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1302426.pdf
Größe
13 MB
Erstellt
18.08.17, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 14:22

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04710 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Vorplanung Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Umwelt und Ordnung SBB Alt-West OR Böhlitz-Ehrenberg Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 28.02.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Anhörung Anhörung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die im Sachverhalt erläuterte und der Anlage dargestellte Vorzugsvariante der Verkehrsanlage wird als Grundlage für die Weiterführung der Planung bestätigt. 2. Die überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 600.000 € im PSP-Element „Brücken Georg-Schwarz-Straße I und II“ (7.0001019.700) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt .aus dem PSP-Element „Herrmann-Liebmann-Brücken über Gleise der DB“ (7.0000908.705.005). 3. Mit der Planung zum Haushalt 2019/2020 erfolgt die Bereitstellung der darüber hinaus benötigten Mittel im PSP-Element „Brücken Georg-Schwarz-Straße I und II“ (7.0001019.700) aus dem dann zur Verfügung stehenden Eckwert des Verkehrs- und Tiefbauamtes in den Jahren 2019 und 2020. 1/24 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2015 2020 6.300.000 7.0001019.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/24 1 Zusammenfassung: Für die im Bestand vorhandenen beiden Brückenbauwerke im Zuge der Georg-SchwarzStraße ist der Ersatzneubau und die Erneuerung der Verkehrsanlage der Georg-SchwarzStraße/ Leipziger Straße zwischen Philipp-Reis-Straße und Burgauenstraße notwendig. Gleichzeitig wird der Umbau der Straße Am Ritterschlößchen bis zur Gustav-Esche-Straße einschließlich des Ersatzneubaues der Brücke über den Bauerngraben vorbereitet. Im Rahmen der Maßnahme ist damit geplant: ­ den Ersatzneubau von 3 Brückenbauwerken (davon 2 Brücken über Gleisanlagen der DB AG und 1 Brücke über ein Gewässer) ­ die notwendigen Stützbauwerke (5 Stützwände) ­ die Verkehrsanlage als Komplexmaßnahme (Stadt Leipzig, LVB GmbH, Versorgungsunternehmen einschl. technischer Ausrüstung, der Straßenbahnbetriebsanlagen der LVB GmbH, bahnseitiger Anpassung) herzustellen. Als Kosten der komplexen Gesamtbaumaßnahme einschließlich der bauzeitlichen Verkehrsführung wurden für die Stadt Leipzig und LVB GmbH Kosten in Höhe von ca. 50,1 Mio. € (Kostenschätzung des derzeitigen Planungsstandes 16.11.2017) ermittelt. Bereits mit dem Stadtratsbeschluss RBV-1774/13 wurde die Maßnahme unter dem Titel „Mittlerer Ring Nordwest (Südabschnitt) Georg-Schwarz-Brücken I und II einschl. Am Ritterschlößchen“ als Schwerpunktmaßnahme des Straßen- und Brückenbaues bestätigt. Die Trassenführung ist Bestandteil des Flächennutzungsplans und im Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum der Stadt Leipzig enthalten. Ursprüngliche Vorplanungen und Varianten für diese Maßnahme, welche als Teilbereich des Mittleren Rindes Nordwest erstellt wurden, wurden hinsichtlich der aktuellen Anforderungen geprüft und überarbeitet. Die für die weitere Planung zu verfolgende Variante wird unter Punkt 4.3 detailliert erläutert. Der jetzige Zustand, vor allem der desolate Bauzustand beider Brückenbauwerke der GeorgSchwarz-Straße (Baujahr 1964 und1978), bedingt dringenden Handlungsbedarf und Vorbereitung des Ersatzneubaues. Der Bauwerkszustand erfordert bereits zeitnah verkehrliche Einschränkungen, um eine weitere Nutzung zu gewährleisten. 12/2022 endet die Betriebsgenehmigung für das südöstliche Brückenbauwerk. Die Verkehrsanlage ist auf Grund des Fahrbahn- und Gleiszustandes, fehlender Barrierefreiheit und Radverkehrsanlagen sowie der Leistungsfähigkeit zu erneuern. Mit der Vorlage ist der erreichte Planungstand der Verkehrsanlage auf der Basis der Vorplanung für die weitere Planung zu bestätigen. Dieser bildet damit die Grundlage für folgende Planungsschritte: ­ Weiterführung der notwendigen Planungen für die Verkehrsanlage als Entwurfs- und Genehmigungsplanung einschl. Umweltverträglichkeit ­ parallel erfolgen die Planungen der Brückenbauwerke einschl. Tragwerksplanungen, der bauzeitlichen Verkehrsführung und bahnseitiger Anpassungsmaßnahmen ­ Vorbereitung des Baurechtsverfahrens als Planfeststellung sowie des Bau- und Finanzierungsbeschlusses, jeweils mit erneuter Vorlage für die Ratsversammlung ­ Weiterführung der Ausführungsplanungsplanung für den Brücken-, Straßen- und Gleisbau (Stadt Leipzig/LVB GmbH) mit rechtzeitiger Information der Anlieger zu Bauablauf, Bauzeiten, Verkehrsführungen 3/24 ­ Umsetzung der Maßnahme, angestrebter Baubeginn ab 2021 als gemeinsame Verkehrsbaumaßnahme Stadt Leipzig/LVB GmbH/Versorgungsunternehmen mit einem voraussichtlichen Bauzeitraum von ca. 5 Jahren 4/24 2 Grundlagen 2.1 Zielstellung Gemäß „Mittelfristigem Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau der Stadt Leipzig 2013-2020“ (RBV-1774/13) ist das geplante Bauvorhaben „Ersatzneubau Georg-SchwarzBrücken einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen“ als Maßnahme Nr. 19 mit dem Titel „Mittlerer Ring Nordwest (Südabschnitt) Georg-Schwarz-Brücken I und II einschl. Am Ritterschlößchen“ vorgesehen. Die hier betrachtete Schwerpunktmaßnahme des Mittelfristigem Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau der Stadt Leipzig 2013-2020 als komplexe Maßnahme der Stadt Leipzig und der LVB GmbH begründet sich neben der verkehrlichen Bedeutung im Straßenhauptnetz gemäß Flächennutzungsplan und STEP Verkehr und öffentlicher Raum (VöR) aus: ­ der dringend notwendigen Erneuerung der beiden Straßenbrücken im Zuge der Georg-Schwarz-Straße über die Anlagen der Deutschen Bahn AG aufgrund des Alters und ihres sehr schlechten baulichen Zustandes (verkehrliche Einschränkungen durch eine 12 t Lastbeschränkung und Befahren des Gleisbereiches sowie Ausschluss der Begegnung der Straßenbahn werden künftig erforderlich) ­ der notwendigen Erneuerung der Brücke Am Forsthaus in der Gustav-Esche-Straße ­ dem sanierungsbedürftigen bzw. unzureichenden Gleiszustand sowie geringem Gleisachsabstand der Straßenbahn im Zuge der Georg-Schwarz-Straße, ­ den nicht barrierefreien Haltestellen für Straßenbahn und Bus sowie dem Umstieg zu den Haltepunkten DB AG ­ dem Fahrbahnzustand und den fehlenden Radverkehrsanlagen von Georg-SchwarzStraße und Am Ritterschlößchen Die Einbeziehung der Versorgungsunternehmen gewährleistet die Umsetzung der Maßnahmen am vorhandenen Leitungsbestand. Die Umsetzung als Komplexvorhaben sichert einerseits die Funktionalität und ermöglicht gleichzeitig die Herstellung einer attraktiven Verkehrsanlage, welche im Sinne der Verkehrssicherheit sowie der Leichtigkeit des Verkehrs unter effizienter Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums geboten ist und zugleich die Verlagerung von Kfz-Wegen auf den Umweltverbund fördert. 2.2 Vorgesehene Maßnahmen Als Komplexmaßnahme wird der Um- und Ausbau der Verkehrsanlagen der Georg-SchwarzStraße von Philipp-Reis-Straße bis Burgauenstraße einschließlich der Knotenpunkte, der Straße Am Ritterschlößchen, der Ersatzneubau von 3 Brückenbauwerken sowie weiteren notwendigen Ingenieurbauwerken (z. B. Stützbauwerke), von Anlagen der Versorgungsträger, die notwendige Anpassung von Bahn- und Nebenanlagen der DB AG sowie die Durchführung von landschaftspflegerischen Begleit- und Artenschutzmaßnahmen vorbereitet. Auf Grund des desolaten, schlechten Bauwerkszustandes ist der Ersatzneubau der beiden Brückenbauwerke im Zuge der Georg-Schwarz-Straße dringend notwendig. Es handelt sich hierbei um ­ die nordwestliche Georg-Schwarz-Brücke (Bauwerk II/R11, über die DB-Strecke 6367 Leipzig Hauptbahnhof–Markranstädt-Großkorbetha), 5/24 ­ die südöstliche Georg-Schwarz-Brücke (Bauwerk II/R12, über die DB-Strecke 6383 Leipzig Hauptbahnhof – Leipzig/Plagwitz - Probstzella), Ende der Betriebsgenehmigung 12/2022. Es sind 3 barrierefreie Zugänge von der Georg-Schwarz-Straße zu den Haltepunkten der DB AG vorhanden und wieder anzubinden. Erforderliche Anpassungen an den Anlagen der DB AG sind im Gesamtprojekt zu berücksichtigen. Es ist in diesem Zusammenhang weiterhin vorgesehen, im Bereich des nordwestlichen Bauwerkes BW II/R11 eine komplette Umgestaltung des heutigen Doppelknotens Leipziger Straße/Am Ritterschlößchen/Heinrich-Heine-Straße und Ludwig-Hupfeld-Straße/GeorgSchwarz-Straße vorzunehmen. Im Zuge der Georg-Schwarz-Straße/Leipziger Straße sind die vorhandenen Gleisanlagen der LVB GmbH im Planungsbereich erneuerungsbedürftig, es besteht Handlungsbedarf. Die Herstellung von barrierefreien Haltestellen für Straßenbahn und Bus ist beabsichtigt. Im Rahmen dieses Bauvorhabens ist zugleich der Umbau der Straße Am Ritterschlößchen sowie des sich direkt anschließenden Abschnittes der Gustav-Esche-Straße mit der Erneuerung der Brücke „Am Forsthaus“ über den Bauerngraben (Bauwerk II/R13) geplant. In südwestliche Richtung schließt der Planungsbereich mit dem geplanten Umbau des Knotenpunktes Philipp-Reis-Straße unmittelbar an das seit April 2017 in Realisierung befindliche Bauvorhaben „Georg-Schwarz-Straße“ an. In diesem Bereich der Philipp-Reis-Straße befindet sich im Bestand eine Wendeanlage der LVB GmbH, welche künftig ebenfalls als Gleisschleife der LVB GmbH einschließlich P+RPlatz neu gestaltet werden soll (als tangierende Maßnahme). Für die Umsetzung des Bauvorhabens ist nach § 39 Sächsisches Straßengesetz ein Planfeststellungsverfahren vorgesehen, da eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die zeitliche Einordnung wurde ab 2021 vorgenommen. Ziel ist eine gemeinsame Baumaßnahme der Stadt Leipzig, der LVB GmbH, der Leipziger Wasserwerke und der Versorgungsunternehmen. 2.3 Räumliche Einordnung Das Planungsgebiet für das geplante Bauvorhaben „Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen“ befindet sich in den nord-westlichen Leipziger Stadtteilen Leutzsch und Böhlitz-Ehrenberg. Es umfasst die Georg-Schwarz-Straße und Leipziger Straße als alleinige Straßenverbindung zwischen Lindenau/Leutzsch und Böhlitz-Ehrenberg von der Philipp-Reis-Straße bis zur Burgauenstraße einschließlich der Straßenbahnbetriebsanlagen sowie den Ersatzneubau der beiden aufeinander folgenden Brückenbauwerke mit Zwischendamm, welche die GeorgSchwarz-Straße sowie die Straßenbahnanlagen der LVB über die Gleis- und Nebenanlagen der DB AG überführen. Weiterhin werden die Ludwig-Hupfeld-Straße und die Heinrich-Heine-Straße einschließlich des jeweiligen Umfeldes sowie die Straße Am Ritterschlößchen bis zur Gustav-Esche-Straße mit der Erneuerung der Brücke „Am Forsthaus“ über den Bauerngraben betrachtet. Im Untersuchungsbereich befinden sich Strecken der Deutschen Bahn (DB) AG mit den entsprechenden Bahnsteigzugängen zu den Haltepunkten des Bahnhofes Leipzig – Leutzsch. 6/24 Abb.: Planungsbereich und Brückenbauwerke in Leutzsch und Böhlitz-Ehrenberg 7/24 3 Verkehrliche Funktion, Planungsgrundlagen 3.1 Trassenführung und Verbindungsfunktion Eine maßgebliche Veränderung der Trassenlage wurde ausgeschlossen. Eine alternative Führung dieser verkehrlichen Verbindung ist nach Zielplan Straßenhauptnetz/Flächennutzungsplan (FNP) nicht ausgewiesen. Das geplante Komplexbauvorhaben stellt die Tangentialverbindung Ludwig-HupfeldStraße/Am Ritterschlößchen/Gustav-Esche-Straße des ursprünglich geplanten Mittleren Ringes Nordwest dar. Als wichtige Hauptverkehrsverbindung zwischen westlichem und nördlichem Stadtgebiet ist dieser Abschnitt im Flächennutzungsplan und STEP Verkehr und öffentlicher Raum (VöR) als Hauptverkehrsstraße mit regionaler Bedeutung (HS III) ausgewiesen und zu berücksichtigen. Die Georg-Schwarz-Straße/Leipziger Straße ist als Hauptverkehrsstraße nahräumiger Bedeutung (HS IV) dargestellt und beinhaltet die aufkommensstarke Straßenbahnlinie Linie 7 sowie eine Hauptradroute des Radverkehrs. Gemäß Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN) sind die im Planungsbereich liegenden Straßen wie folgt zuzuordnen: ­ Ludwig-Hupfeld-Straße, Am Ritterschlößchen, Gustav-Esche-Straße: angebaute Hauptverkehrsstraßen mit regionaler Verbindungsfunktion (HS III) ­ Georg-Schwarz-Straße, Leipziger Straße: angebaute Hauptverkehrsstraßen mit nahräumiger Verbindungsfunktion (HS IV) ­ Heinrich-Heine-Straße: nahräumige Erschließungsstraßen (ES IV) ­ Lise-Meitner-Straße, Pettenkoferstraße, Robert-Koch-Straße: Anliegerstraßen (ES V) Die Straßen fallen somit in den Geltungsbereich der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06, Ausgabe 2006). Das Planungsgebiet liegt innerhalb der Stadt Leipzig. Damit beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. 3.2 Verkehrsbelastung MIV und ÖPNV Derzeit befinden sich in der Georg-Schwarz-Straße im Bestand und der Prognose 2025 ca. 14.900 Kfz/24 h im betrachteten Bereich. Die Straßenbahnlinie 7 verkehrt im 10 min Takt, eine Taktzeitverkürzung wird zu den Hauptverkehrszeiten vorgenommen. Die Nachtbuslinien N 3 (landwärts) bzw. N 5 (stadtwärts) sind im Untersuchungsbereich vorhanden. In der Ludwig-Hupfeld-Straße und Am Ritterschlößchen sind lt. Analyse ca. 11.500 Kfz/24h bzw. 15.200 Kfz/24h im Verlauf dieser Trasse vorhanden, in der Prognose 2025 wird die Belastung mit ca. 16.400 bis max. 22.900 Kfz/24h angegeben. Die Linie 80 (Verbindung Lindenau/Plagwitz-Wahren) verkehrt auf der Ludwig-HupfeldStraße und Am Ritterschlößchen werktags in der Regel im 20 min Takt. Die Annahmen für die Prognose 2025 beinhalten neben dem Ersatzneubau der beiden Georg-Schwarz-Brücken und der Neugestaltung der Verkehrsanlage auch bereits den im STEP VöR als Prüfauftrag formulierten direkten Lückenschluss zur B 6 zwischen GustavEsche-Straße und Travniker Straße, so dass der Neubauknoten Georg-Schwarz-Bücke auch bei einer optionalen Realisierung dieses Lückenschlusses leistungsfähig betrieben werden kann. 8/24 Berücksichtigt wurde ebenfalls der gegenwärtig stattfindende Umbau der Georg-SchwarzStraße zwischen Rathaus Leutzsch und Philipp-Reis-Straße. Alle anderen Straßen im Umfeld wurden hinsichtlich ihres Querschnitts im Bestand angenommen. Insbesondere betrifft das die Gustav-Esche-Straße im Bereich des Auensees und des Leutzscher Holzes sowie die Ludwig-Hupfeld-Straße. Unter den getroffenen Annahmen entfallen die leistungsbegrenzenden Elemente der alten Georg-Schwarz-Bücke und der Verbindung Rittergutsstraße, Linkelstraße durch den Ortskern von Wahren, so dass ein deutlicher Anstieg des Verkehrsaufkommens v. a. auf der Relation Gustav-Esche-Straße, Am Ritterschlößchen, Ludwig-Hupfeld-Straße festzustellen ist. Die angegebene Kfz-Belastung 2025 für den Neubauknoten Georg-Schwarz-Brücke wird dabei auch für die Prognose 2030 als weiter zutreffend eingeschätzt. Weitere Zunahmen werden wegen des Ausbaugrades ansonsten überwiegend zweistreifig vorhandener Straßen nicht erwartet. 3.3 Fuß- und Radverkehr Die Radverkehrsanlagen, welche im Bestand nur abschnittsweise in der Ludwig-HupfeldStraße und Am Ritterschlößchen vorhanden sind, werden gemäß RASt 06 und der Vorgaben des Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020 der Stadt Leipzig richtliniengerecht im Planungsbereich berücksichtigt. Die vorgesehenen Radverkehrsanlagen im Zuge der Georg-Schwarz-Straße/ Leipziger Straße sind Bestandteil einer innergemeindlichen Hauptradverbindung (IR III). Allgemein sind für die Qualitätsmerkmale der Radverkehrsführung an Hauptverkehrsstraßen die Anforderungen für innergemeindliche Radverkehrsverbindungen (vgl. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA, Ausgabe 2010 und RASt 06) anzuwenden. Anlagen für den Fußverkehr einschließlich Querungsmöglichkeiten und Verknüpfung zum ÖPNV werden unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit vorgesehen. 3.4 Randbedingungen, Zwangspunkte Grundsätzlich erfolgt die Gestaltung der Straßenräume der überplanten Straßen unter Beachtung und Abwägung der verkehrlichen Belange der unterschiedlichen Verkehrsarten (öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), motorisierter Individualverkehr (MIV), Radverkehr, Fußverkehr und ruhender Verkehr). Für die Trassierung der einzelnen Straßenzüge waren einerseits die gegebene bauliche Situation und technische Trassierungsrandbedingungen und anderseits die Grundstücksverhältnisse d. h. die Flächenverfügbarkeit zu berücksichtigen: ­ vorhandene bauliche Anlagen der DB AG einschl. Zugänge zu den Haltepunkten und Gewährleistung lichter Höhen, ­ vorhandene bzw. geplante Wohnbebauung (Einfamilienhäuser), ­ die unter Denkmalsschutz stehenden Gebäude Georg-Schwarz-Straße 185 (ehemals „Polygraph“) und die Typenbauten (Wohngebäude) der ehemaligen Deutschen Reichsbahn Georg-Schwarz-Straße 222 und 224, ­ Lage vorhandener Ingenieurbauwerke, ­ Vorgaben zur Gleistrassierung im Brückenbauwerksbereich, ­ Anschlusspunkte an Bestandsanlagen. 9/24 4 4.1 Variantenbetrachtungen Vorgeschichte der Planung einschl. Variantenuntersuchungen Das Verkehrskonzept der Stadt Leipzig sah ursprünglich den Bau eines Mittleren Rings vor. Der Straßenzug Ludwig-Hupfeld-Straße über die Georg-Schwarz-Straße auf die Straße Am Ritterschlößchen bis zur Gustav-Esche-Straße sollte Bestandteil des Mittleren Rings Nord-West werden. Im Rahmen einer Vorplanung (1997 bis 1999) wurden 4 Varianten untersucht. In der nachfolgenden Tabelle werden diese Varianten kurz beschrieben. In allen Varianten wurde die mittige Straßenbahntrasse in der Georg-Schwarz-Straße mit einer Haltestelleninsel (im Rampenbereich nördlich der Philipp-Reis-Straße) berücksichtigt. Die Zugänge zu den Haltepunkten der DB AG werden an die Georg-Schwarz-Straße angebunden. Die Georg-Schwarz-Straße wird mit einem durchgehenden Fahrstreifen pro Richtung sowie den notwendigen Knotenzu- und -abfahrten geplant. Gehwege und Radverkehrsanlagen (als Radweg oder Radfahrstreifen) werden berücksichtigt, jedoch nicht in allen Varianten vollständig den geplanten Mittleren Ring parallel begleitend. Die nachfolgende Übersicht enthält die Varianten der Vorplanung Mittlerer Ring Nordwest von 1997/1999: 10/24 Variante 1 2 3 4 4.2 Beschreibung Bauanfang Ludwig-Hupfeld-Straße Höhe Fraunhoferstraße, planfreie Führung von jeweils durchgehenden 2 Fahrstreifen (geradeaus) je Richtung im Zuge der Ludwig-Hupfeld-Straße unter der Georg-Schwarz-Straße und Parallelrampen zur plangleichen Anbindung an die Georg-Schwarz-Straße, Fortführung als Hochstraße über die Bahnanlagen der DB AG und Straße Am Ritterschlößchen bis in Höhe Pettenkoferstraße, nachfolgend über Dammbauwerk Einbindung in die Gustav-Esche-Straße ca. 160 m nördlich der Brücke Am Forsthaus, Anbindung der Georg-Schwarz-Straße über parallele Rampen, Anbindung der Straße Am Ritterschlößchen ebenfalls über Parallelstrecken. Knotenausbildung paralleler Rampen der Ludwig-Hupfeld-Straße mit der Georg-Schwarz-Straße plangleicher Knoten Ludwig-Hupfeld-Straße/Georg-Schwarz-Straße, geradlinige Fortführung der Ludwig-Hupfeld-Straße in Richtung Nord-Osten über den Knotenpunkt, anschließende Absenkung der 4-streifigen Trasse vom Dammbauwerk in Trogbauwerk und fortführend Tunnelbauwerk zu Unterquerung der Bahnanlagen, nachfolgend weiteres Trogbauwerk und niveaugleiche Anbindung an die Straße Am Ritterschlößchen in Höhe Pettenkoferstraße, anschließend trassennaher 4-streifiger Ausbau Am Ritterschlößchen und Gustav-Esche-Straße bis ca. 160 m nördlich Brücke Am Forsthaus plangleicher bestandsnaher Knoten Ludwig-Hupfeld-Straße/Georg-SchwarzStraße, parallel dazu Überführung der Ludwig-Hupfeld-Straße 4-streifig über die Bahnanlagen ca. in Höhe Barnecker Steg und nachfolgend Parallelführung als Hochstraße (4-streifig) bis Knoten Leipziger Straße/Am Ritterschlößchen, weiter 4-streifiger Ausbau in bestandsnaher Lage Am Ritterschlößchen, Gustav-Esche-Straße bis ca. 160 m nördlich der Brücke Am Forsthaus. bestandsnaher Ausbau der Ludwig-Hupfeld-Straße, Zusammenfassung des Doppelknotens Ludwig-Hupfeld-Straße/GeorgSchwarz-Straße/Leipziger Straße/Heinrich-Heine-Straße/Am Ritterschlößchen zu einem Knoten über diagonale Trassenführung über die Bahnanlagen, fortführend 4-streifiger Ausbau in bestandsnaher Lage Am Ritterschlößchen, Gustav-Esche-Straße bis ca. 160 m nördlich der Brücke Am Forsthaus. Vorzugsvariante der vorausgegangenen Variantenuntersuchungen Von den untersuchten Varianten wurde die Variante 4 als Vorzugsvariante im Jahr 2001 weiter detailliert, um auf dieser Basis die Entwurfsplanung zu erstellen. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt nicht gegebenen finanziellen Untersetzung des Gesamtvorhabens und der offenen Planungen der DB AG zum Umbau/Verlegung des Bahnhofs Leutzsch und der Umstellung auf das Elektronische Stellwerk (ESTW) wurde der Planungsprozess der Straßen- und Brückenplanung zum Mittleren Ring Nordwest im Jahr 2002 angehalten. In Abstimmung mit der DB AG wurde seitens der Stadt Leipzig entschieden, die Realisierung der Baumaßnahmen der DB AG zum Bahnhof/SBahnhaltepunkt Leutzsch abzuwarten und die städtischen Vorhaben hintenanzustellen. 4.3 4.3.1 Vorzugsvariante für die weitere Planung Ausgangspunkt Zum Zeitpunkt der Planungsunterbrechung war der Stand der Entwurfsplanung hinsichtlich der Lageplandarstellung (Grundlage siehe 4.2) bereits detailliert fortgeschritten. Auf Grundlage dieses Planungsstandes wurde mit der Wiederaufnahme der Planungen zunächst eine verkehrstechnische Untersuchung erstellt. Ziel und Inhalt dieser verkehrstechnischen 11/24 Untersuchung war, die Planungsansätze und -grundlagen nochmals zu überprüfen und die aktuelle Basis zu schaffen, anhand derer die baulichen Konturen des Knotenpunktes dimensioniert werden konnten. Im laufenden Planungsprozess wurde ersichtlich, dass für die Knotenpunktausbildung unter Beachtung der städtebaulichen Situation, der Grundstücksverhältnisse, dem Erhalt des denkmalgeschützten Industriegebäudes „Polygraph“, der Anlagen der DB AG und hier insbesondere die Aufzüge und Treppenzugänge der Bahnsteige, letztlich nur die vorliegende Variante 4 realisierbar ist, mit der die erforderliche Leistungsfähigkeit erzielt werden kann. Die planerische Weiterentwicklung basiert auf dieser Variante. Der Ausbauumfang und –länge wurden in der aktuellen Vorplanung gegenüber der Variantenuntersuchung 2001 im Bereich der Ludwig-Hupfeld-Straße reduziert. Angepasst wurde die Querschnittsgestaltung Am Ritterschlößchen auf Grund des geänderten Planungsansatzes zur Herstellung des ursprünglich geplanten Mittleren Ringes gemäß STEP VöR: „beim Neubau der Brücke am neuen Bahnhof Leutzsch ist die tangentiale Verkehrsbeziehung Ludwig-Hupfeld-Straße – Am Ritterschlößchen bedarfsgerecht zu berücksichtigen“. Für die Gestaltung Am Ritterschlösschen wurden 2 Varianten der Querschnittsgestaltung (mit modifiziertem Querschnitt gegenüber dem Jahr 2001) vorgeschlagen. Nach Kombination der Varianten und der weiteren Bearbeitung wurde auf dieser Grundlage die aktuelle Vorzugsvariante erarbeitet. Die aktuellen Planungen für die Verkehrsanlage wurden in Planungsunterlagen 2016 und 2017 zusammengefasst. 4.3.2 Linienführung, Baulängen, Gradiente Die Linienführung der von der Planung erfassten Straßen wird aufgrund der vorhandenen baulichen Gegebenheiten und der Grundstückssituation im Wesentlichen nicht verändert. Alle Kreuzungen und Einmündungen werden plangleich ausgeführt. Der Knoten LudwigHupfeld-Straße/Georg-Schwarz-Straße/Am Ritterschlößchen/Leipziger Straße/HeinrichHeine-Straße wird eine Lichtsignalanlage erhalten, ebenso die Einmündung der GeorgSchwarz-Straße/Philipp-Reis-Straße. Alle weiteren Kreuzungen und Einmündungen erhalten eine vorfahrtsregelnde Beschilderung. Zusätzlich werden in der Straße Am Ritterschlößchen und in der Gustav-Esche-Straße Querungshilfen vorgesehen. Die Baustrecke der Georg-Schwarz-Straße beginnt am Ausbauende des Vorhabens GeorgSchwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße, erfasst die Einmündung der Philipp-Reis-Straße, verläuft über das Brückenbauwerk II/R12 über die Anlagen der Deutschen Bahn AG bis zur Einmündung der Ludwig-Hupfeld-Straße, weiter über das Brückenbauwerk II/R11 über die Anlagen der DB AG zu Am Ritterschlößchen und weiter im Zuge der Leipziger Straße bis zur Burgauenstraße (ca. 480 m Länge). Es entsteht dabei eine neue Kreuzung als Ersatz für den vorhandenen Doppelknoten. Die Ludwig-Hupfeld-Straße (Baulänge ca. 220 m) und die Heinrich-Heine-Straße (Baulänge ca. 120 m) werden entsprechend der Knotenpunktgestaltung und der erforderlichen Anbindung ausgebaut. Bedingt durch die Ersatzneubauten beider Brückenbauwerke und die damit einher-gehenden erforderlichen lichten Höhen über den Gleis- und Bahnanlagen (Oberleitung) der DB AG wird künftig die Georg-Schwarz-Straße bis zu ca. 1,40 m höher liegen (Bereich Bauwerk II/R11) als gegenwärtig im Bestand vorhanden. Der Umbau der Straße Am Ritterschlößchen wird bis zur Gustav-Esche-Straße auf einer Länge von ca. 1,2 km betrachtet. Im Zuge der Gustav-Esche-Straße liegt die Brücke Am Forsthaus (über den Bauerngraben). Auch für dieses Bauwerk ist ein Ersatzneubau unter Berücksichtigung der zukünftigen Querschnittsgestaltung erforderlich, das Bauende mit Bestandsanpassung wird ca. 50 m nach der Brücke Am Forsthaus erreicht. 12/24 4.3.3 Gestaltung Knotenpunkt Ludwig-Hupfeld-Straße/Georg-Schwarz-Straße/Am Ritterschlößchen/Heinrich-Heine-Straße/Leipziger Straße Prägendes Element des geplanten Vorhabens ist die Zusammenfassung des Doppelknotens Ludwig-Hupfeld-Straße/Georg-Schwarz-Straße/Am Ritterschlößchen/Heinrich-HeineStraße/Leipziger Straße. Diese entsteht durch die Verschwenkung der Ludwig-HupfeldStraße nach Norden und der Straße Am Ritterschlößchen nach Süden. Die Hauptverkehrsrichtung liegt im Zuge der Ludwig-Hupfeld-Straße in Richtung Am Ritterschlößchen bzw. umgekehrt. Bedingt durch die heutige Geometrie des Doppelknotens werden die Verkehrsströme der Ludwig-Hupfeld-Straße/Am Ritterschlößchen im Brückenbereich überlagert mit den Verkehrsströmen der Georg-Schwarz-Straße/Leipziger Straße. Mit der Ausbildung eines komplexen Knotenpunktes wird der Versatz zwischen Ludwig-Hupfeld-Straße und Am Ritterschlößchen in einer tangentialen Ausprägung egalisiert und damit die Durchlassfähigkeit des gesamten Knotens erhöht. Verkehrsqualität Die Bewertung der Qualität des Verkehrsablaufes an den Knotenpunkten im Untersuchungsraum erfolgte nach dem im Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Ausgabe 2001/Fassung 2009 beschriebenen Verfahren für Knotenpunkte mit Lichtsignalanlagen. Die Festlegung zur notwendigen Fahrstreifenanzahl des Knotenpunktes und der erforderlichen Stauraumlängen zur Gewährleistung der vorgenannten Qualitätsstufe basiert auf dieser Bewertung, unter Berücksichtigung der räumlichen Randbedingungen. Als maßgebendes Kriterium wird das Erreichen der Qualitätsstufe D angesetzt (die mittleren Wartezeiten liegen dabei bei max. 45 s, im Kraftfahrzeugverkehr ist ständiger Reststau vorhanden, Wartezeiten sind für alle Verkehrsteilnehmer beträchtlich, der Verkehrszustand ist noch stabil). Die Leistungsfähigkeit des geplanten Neubauknotens wurde im Rahmen einer Verkehrstechnischen Untersuchung (2016, aufbauend auf den Untersuchungen 2014) für die Prognoseverkehrsbelastung 2025 nachgewiesen. ÖPNV Am Knotenpunkt befindet sich die barrierefreie Haltestelle der Straßenbahn in Mittellage. Die barrierefreien Bushaltestellen sind am Fahrbahnrand berücksichtigt, signalisierte Querungen stehen zur Verfügung. Der Umstieg und die Zugänglichkeit zur S-Bahn/den Anlagen der DB AG wird über Treppen- und Aufzugsanlagen von der Georg-Schwarz-Straße gewährleistet. Die teilweise separierten Straßenbahngleise werden in Mittellage der Georg-Schwarz-Straße mit einem Gleisachsabstand von mindestens 2,80 m in gerader Linienführung geführt. Regelquerschnitte Für die Fahrstreifenbreiten der Kfz werden in der Regel jeweils Breiten von 3,25 m berücksichtigt, Abweichungen von diesem Regelmaß werden für Abbiegespuren bzw. im Bereich von Kurvenlagen auf Grund der notwendigen Zuschläge bemessen. Die Breite der geplanten Gehwege am Fahrbahnrand ist mit 3,00 m (Georg-Schwarz-Straße) bzw. 2,50 m (Am Ritterschlößchen ab Lise-Meitner-Straße) so dimensioniert, dass an oberirdischen Einbauten wie Beleuchtungs- und Fahrleitungsmasten, Schaltschränken und dergleichen noch ausreichende Bewegungsräume zur Verfügung stehen. An den lichtsignalgeregelten Knotenpunkten werden grundsätzlich Einrichtungen für die Signalisierung Sehbehinderter vorgesehen. Im Zuge der Georg-Schwarz-Straße/Leipziger Straße und Ludwig-Hupfeld-Straße/Am Ritterschlößchen sind Radverkehrsanlagen in Form von Radfahrstreifen in einer Breite von 1,85 m vorgesehen. 13/24 4.3.4 Gestaltung von Georg-Schwarz-Straße/Leipziger Straße Im Bestand ist ab der Einmündung Philipp-Reis-Straße ein ca. 12,0 m breiter, vierstreifiger Fahrbahnquerschnitt einschließlich der Gleisanlagen und der nicht barrierefreien mittigen Haltestelle (auf Zwischendamm der beiden Brücken) der LVB GmbH ohne Radverkehrsanlagen, mit beidseitigen Gehwegen vorhanden. Für die Planung ist die Herstellung von je einem durchgehenden Fahrstreifen im Zuge der Hauptverkehrsstraße sowie von beidseitigen Anlagen für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen. Es ist zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit notwendig, eine Vergrößerung der Fahrbahnbreite mit der erforderlichen Fahrstreifenanzahl im Knotenpunkt zu berücksichtigen. Bauliche Zwangspunkte sind dabei zu beachten. Bestimmendes Trassierungselement der Verkehrsanlage sind die Anforderungen der mittig liegenden Gleisanlagen der Straßenbahn in der Georg-Schwarz-Straße, welche ohne Gleisbögen im Haltestellenbereich sowie über die Brückenbauwerke geführt werden sollen. Ein ausreichender Abstand zum denkmalgeschützten Gebäude „Polygraph“ soll eine verbesserte Nutzungsqualität des Objektes einschl. Licht- und Lufteinfall ermöglichen. Die Gleisanlage kann mit der gewählten Trassierung in durchgehend gerader Linienführung über beide neue Brücken geführt und die behindertengerechten Straßenbahnhaltestellen beider Fahrtrichtungen als Insel eingeordnet werden. Weitere bauliche Zwangspunkte (z. B. Bebauung, Zugang Anlagen DB AG) sind dabei zu beachten. Die dem „Polygraph“-Gebäude (Georg-Schwarz-Straße 185) gegenüber stehenden ebenfalls denkmalgeschützten ehemaligen Wohngebäude Georg-Schwarz-Straße 222 und 224 (Standardtypenbau der Deutschen Reichsbahn) müssen zur Umsetzung der geplanten Verkehrsanlage abgerissen werden. Diese Vorgehensweise wurde im Zuge der Planung mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Weiterführende Festlegungen zur Dokumentation, Sicherung bzw. Lagerung oder den Wiedereinbau von Elementen (z. B. Treppen, Geländer) ist in den nachfolgenden Planungsphasen Rechnung zu tragen. ÖPNV Die Anlagen des ÖPNV sollen künftig barrierefreie Haltestellen und soweit wie möglich einen besonderen Gleiskörper für die Gleisanlagen erhalten. Die teilweise separierten Straßenbahngleise werden in Mittellage der Georg-Schwarz-Straße mit einem Gleisachsabstand von mindestens 2,80 m geführt. Am Knotenpunkt Georg-Schwarz-Straße/Philipp-Reis-Straße erfolgt durch einen Gleisabzweig die Anbindung einer Gleisschleife, welche mit dem beabsichtigten Umbau durch die LVB GmbH die Einrichtung eines P+R-Platzes ermöglicht. Zusätzlich zu der Inselhaltestelle der Straßenbahn stehen für den Bus barrierefreie Kaphaltestellen am Fahrbahnrand zur Verfügung, welche für Schienenersatzverkehr oder eine perspektivisch geänderte Linienführung Busverkehr genutzt werden kann. Signalisierte Querungen sind am Knotenpunkt vorhanden. Am südöstlichen Ende der Haltestelleninsel wird eine nichtsignalisierte Querungsmöglichkeit zum Bahnsteig des S-Bahn-Haltepunktes angelegt. Mögliche alternative Haltestellenformen wurden im Rahmen der verkehrstechnischen Untersuchung bewertet und als nicht leistungsfähig umsetzbar eingestuft. 14/24 Regelquerschnitte Der Querschnitt ist wie folgt vorgesehen: Nach der künftig signalisierten Einmündung Philipp-Reis-Straße mit straßenbündigen Gleisanlagen und -abzweig zur Gleisschleife Philipp-Reis-Straße erhält das landwärtige (in Richtung Böhlitz-Ehrenberg führende) Gleis einen besonderen Gleiskörper, daneben verläuft der 3,25 m breite Fahrstreifen für Kfz und ein 1,85 m breiter Radfahrstreifen. Im weiteren Verlauf erfolgt die Aufweitung des Querschnittes für die Fahrbahn als Knotenpunktzufahrt sowie für die Einordnung der Haltestelle. Es wird zwischen den Brückenbauwerken landwärts eine Zufahrt zur Erschließung der Anlagen der DB AG und untenliegenden baulichen Anlagen/Flächen über einen Dammkörper wiederhergestellt. Die Ein- und Ausfahrt kann nur rechtsabbiegend erfolgen. In der landwärtigen Zufahrt Georg-Schwarz-Straße des Knotenpunktes sind 2 Fahrstreifen (in Richtung Ludwig-Hupfeld-Straße links/geradeaus sowie geradeaus) neben dem Radfahrstreifen und einem Rechtsabbiegestreifen (in Richtung Am Ritterschlößchen) vorhanden. Diese außenliegende Rechtsabbiegespur wurde für eine verbesserte Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit des Knotens berücksichtigt, um Konflikte zwischen Rechtsabbiegern, Rad- und Fußverkehr zu vermeiden und gleichzeitig Behinderungen des Geradeausverkehrs zur reduzieren. Über den Knotenpunkt werden die Gleisanlagen straßenbündig geführt und mittels Markierung von den beiden weiterführenden landwärtigen Fahrstreifen neben dem Radfahrstreifen separiert. Nördlich des Brückenbauwerks II/R11 liegt der Knotenarm der Leipziger Straße mit der einmündenden Heinrich-Heine-Straße und der Anbindung Am Ritterschlößchen. Das Linksabbiegen in Richtung Heinrich-Heine-Straße ist gegenwärtig im Bestand nicht zulässig (wird jedoch illegal praktiziert) und soll künftig ermöglicht werden. In Fortführung der Leipziger Straße ist aufgrund der Flächenverfügbarkeit ein besonderer Bahnkörper nicht mehr möglich, deshalb werden die beiden Fahrspuren nach der Einmündung der Heinrich-Heine-Straße weiter in landwärtige Richtung noch ca. 60 m neben dem Gleisbereich geführt. Im Anschluss erfolgt die Verziehung auf den Anschlussquerschnitt auf das Bauende Höhe Burgauenstraße. Ein Eingriff in die Böschung Leipziger Straße 2 und der Abbruch des vorhandenen Gebäudes auf nichtstädtischem Flurstück im Bereich des Bebauungsplanes E-91 erforderlich. In stadtwärtige (südöstliche) Richtung erfolgt die Anpassung vom Querschnitt der Leipziger Straße auf den notwendigen Querschnitt der Knotenpunktzufahrt und die Separierung der durchgehenden Fahrstreifen von der Straßenbahn (Länge ca. 90 m bis Heinrich-HeineStraße). 2 Fahrstreifen sind im Zuge Leipziger Straße/Georg-Schwarz-Straße (1 x in Richtung Heinrich-Heine-Straße rechts/geradeaus sowie 1 x geradeaus) erforderlich, neben einer baulichen Insel als Wartefläche für Fußgänger. Daneben fährt der Linksabbieger (in Richtung Am Ritterschlößchen) in einer Spur mit der stadtwärtigen Straßenbahn. Ein Eingriff in die Böschung der privaten Grundstücke und die Herstellung einer Stützwandkonstruktion an der Gutshofstraße und Am Barnecker Steg ist dafür erforderlich. Es mündet die Heinrich-Heine Straße (ausschließlich rechtseinbiegend) ein. Es folgt ein notwendiger Signalquerschnitt. Dessen Fahrstreifenaufteilung ist identisch mit dem vorherigen Querschnitt, jedoch dient der bauliche Fahrbahnteiler an dieser Stelle nur der Aufnahme von Signalmasten. In stadtwärtige Richtung ist die Knotenabfahrt nach der Einmündung Ludwig-Hupfeld-Straße damit ebenfalls 2-streifig ausgebildet und wird an der Straßenbahnhaltestelle vorbei separat geführt, bis anschließend die Verflechtung der Kfz mit der Straßenbahn erfolgt (Signalisierung). Auf dem stadtwärtigen Gleis wird der Linksabbieger in Richtung signalisiertem Knotenpunkt Philipp-Reis-Straße niveaugleich mitgeführt. 15/24 Die beidseitig 3,00 m breiten Gehwege nehmen gleichzeitig die (nach Möglichkeit) kombinierten Fahrleitungs- und Beleuchtungsmasten auf. Ergänzend zu dem straßenbegleitenden Gehweg vor dem Polygraph-Gebäude wird eine zusätzliche behindertengerechte Anbindung aufgrund des Höhenunterschieds zum Gebäude berücksichtigt. Die als Zwangspunkte vorhandenen Anlagen zu den Bahnsteigen der DB AG (Aufzüge und Treppen) werden durch die gewählte Trassierung berücksichtigt und höhenangepasst an die geplante Verkehrsanlage (behindertengerecht) angebunden. Im Zuge der Georg-Schwarz-Straße/Leipziger Straße werden beidseitig durchgängig Radfahrstreifen (1,85 m) auf der Fahrbahn angelegt. Fahrbeziehungen des Radverkehrs am signalisierten Knoten erfolgen ebenfalls mittels Radfahrstreifen, Linksabbiegen ist für den Radverkehr im Knotenbereich jeweils indirekt berücksichtigt. Randlich der Gehwege werden im Zuge der Georg-Schwarz-Straße Baumpflanzungen vorgesehen. Diese sind im Bereich der Böschungskrone, jedoch außerhalb von geplanten Stütz- oder Brückenbauwerken eingeordnet. Für die Böschungsbereiche der Leipziger Straße, Georg-Schwarz-Straße und für die Flächen des Gleisdreieckes im Bereich GeorgSchwarz-Straße sind die konkreten grünordnerischen Festlegungen und die Gestaltung der in der weiteren Planung vorzunehmen. Ebenso obliegt der weiteren Planung die Gestaltung und Ausstattung der Verkehrsanlage ergänzend zu den verkehrlich notwendigen Elementen, z. B. Ausstattung und Gestaltung der Dreiecksflächen, Beleuchtungskonzept und Kombination mit Fahrleitungsanlagen, Geländerund Berührungsschutzgestaltung für Brückenbauwerke. 4.3.5 Gestaltung Ludwig-Hupfeld-Straße Im Bestand ist die Ludwig-Hupfeld-Straße rechtwinklig süd-westlich des vorhandenen Brückenbauwerkes mit einem dreistreifigen Fahrbahnquerschnitt und beidseitigen Gehwegen (Rad frei) an die Georg-Schwarz- Straße angebunden. Die Ludwig-Hupfeld-Straße soll durch Verschwenken der Fahrbahnachse für die Anbindung des Knotenpunktbereiches nach Norden an die neue nördliche Brücke II/R11 der GeorgSchwarz-Straße angebunden werden. Der Bauanfang für den Ausbau und die geänderte Trassenführung der Ludwig-Hupfeld-Straße liegt ca. 200 m südwestlich der Georg-SchwarzStraße vor der Kurve zum Barnecker Steg. Unmittelbar nach dem Bauanfang beginnt die Aufweitung bzw. endet die Einziehung der jeweils 2 durchgängigen Fahrstreifen. Anschließend beginnt der Knotenbereich zur GeorgSchwarz-Straße. Die Trasse wird in Richtung Nord-Osten verschwenkt, führt anschließend diagonal über den Knotenbereich bzw. das Bauwerk 1 und nimmt die West-Ost-Lage im Zuge der Straße Am Ritterschlößchen auf. Der rechtsabbiegende Verkehr von der Ludwig-Hupfeld-Straße in die Georg-Schwarz-Straße wird auf Grund des Kreuzungswinkels und der damit erforderlichen Fahrspurbreite neben einer Verkehrsinsel (Dreiecksinsel) außerhalb des Signalquerschnittes geführt. Es werden 3 Taxi-Stellplätze eingeordnet, die bisher vorhandenen Taxi-Stellplätze am ehem. Bahnhof Leutzsch entfallen damit. Gehwege (>2,50 m) und Radfahrstreifen (1,85 m) werden beidseits hergestellt. ÖPNV Die Haltestelle der Buslinie 80, Richtung Plagwitz, wird in der Knotenpunktabfahrt als Busbucht mit angehobener Radfahrbahn geplant. Die Bushaltestelle liegt damit knotennah, was zu kurzen Wegebeziehungen zu den anderen öffentlichen Verkehrsmitteln 16/24 (Straßenbahn, S-Bahn/DB) führt. Die Bushaltestelle der Gegenrichtung liegt im Bestand ca. 70 m südwestlich der Georg-Schwarz-Straße und wird an dieser Stelle als Haltestelle am Fahrbahnrand wieder hergestellt. 4.3.6 Heinrich-Heine-Straße Die bestehende Heinrich-Heine-Straße weist im Bestand einen 3-streifigen Querschnitt sowie 1,50 m - 1,80 m breite Gehwege auf. Die Heinrich-Heine-Straße muss zur Höhenanpassung auf einer Länge von ca. 100 m ausgebaut werden. Der künftige Fahrbahnquerschnitt ist mit 2,50 m breiten Gehwegen und 6,50 m Fahrbahn geplant. Die Führung des Radverkehrs vom einseitig nördlichen Radfahrstreifen (1,85 m) in den Fahrbahnbereich erfolgt auf ca. 45 m Länge. Künftig kann die direkte Fahrbeziehung zu Am Ritterschlößchen (geradeaus) nicht mehr angeboten werden, es ist Rechtsabbiegen stadtwärts vorgesehen. Das Linksabbiegen von der Georg-Schwarz-Straße in Richtung Heinrich-Heine-Straße ist gegenwärtig im Bestand nicht zulässig (wird jedoch illegal praktiziert) und wird künftig ermöglicht. 4.3.7 Am Ritterschlößchen, Gustav-Esche-Straße Im Bestand ist die Straße Am Ritterschlößchen rechtwinklig nordöstlich des vorhandenen Brückenbauwerkes mit einem dreistreifigen Fahrbahnquerschnitt und beidseitigen Gehwegen (Nordseite Rad frei) an die Georg-Schwarz-Straße angebunden. Ab der Einmündung Lise-Meitner-Straße ist ein einseitiger Gehweg (nördlich) und eine zweistreifige Fahrbahn mit beidseitig markierten Radverkehrsanlagen sowie 2 Querungshilfen vorhanden. Der geplante Knotenast Am Ritterschlößchen gleicht hinsichtlich der Anzahl und Richtung der Fahrspuren spiegelbildlich dem der Ludwig-Hupfeld-Straße. Aus der Knotenzufahrt Am Ritterschlößchen ausfahrende Verkehre geradeaus Richtung Heinrich-Heine-Straße und rechtsabbiegend in die Leipziger Straße werden in einer separaten Fahrspur geführt, im Knotenbereich neben einer Dreiecksinsel. Die Straße Am Ritterschlößchen soll ab der Einmündung Lise-Meitner-Straße bis zum Anschluss/Übergang zur Gustav-Esche-Straße je 1 durchgehenden Fahrstreifen (Breite 3,25 m, daneben 1,85 m Radfahrstreifen) erhalten. Der 3,00 m breite, zwischen den beiden Richtungsfahrstreifen liegende Fahrbahnbereich wird zur Aufnahme der baulichen Querungshilfen im Zusammenhang mit den Bushaltestellen sowie jeweils für die Anlage von Linksabbiegespuren geplant. In Höhe der vorgesehenen Bushaltestelle am ehem. Bahnhof Leutzsch/Am Sportpark wird ein kurzer baulicher Mittelstreifen im Kombination mit Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Die Anbindung der Wege des Auewaldes neben der Bahnanlage DB AG und die Eisenbahnüberführung (EÜ) über den Gehweg zur Rathenaustraße wird damit berücksichtigt. Neben den 1,85 m breiten Radfahrstreifen werden nordwestlich Längsparkstände, unterbrochen durch Baumstandorte sowie Gehwege (2,50 m) bzw. südöstlich eine Baumreihe und der Gehweg (2,50 m) eingeordnet. Im Bereich der Parkflächen (Breite 2,00 m) wird ein Sicherheitsstreifen (Breite 0,75 m) zum Radfahrstreifen berücksichtigt. Die Verbreiterung des Straßenquerschnitts (um ca. 13 m) erfolgt von den nördlich angrenzenden Privatgrundstücken aus, unter Inanspruchnahme brachliegender ehemaliger Bahnflächen und eines Bahngebäudes, nach Süden. Die Gestaltung des südöstliche Gehweges Am Ritterschlößchen kann hinsichtlich der Lage in der fortfolgenden Planung weiter detailliert und angepasst werden, wenn im Zusammenhang mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der Planung von Entwässerung auf den heute brachliegenden Bahnflächen eine Freiflächenplanung vorgenommen wird und damit die Führung des Weges auf der Freifläche vorteilhafter wäre. Dabei entspricht die Trassenführung nahezu dem Bestand, ausgenommen davon die Krümme zur Richtung Norden führenden Gustav-Esche-Straße. Diese wird richtlinienkonform für 50 km/h trassiert. Die dafür erforderlichen Flächen liegen brach 17/24 (aufgegebene Kleingartenanlage) bzw. befindet sich auf diesen eine ehemalige Buswendestelle, die derzeit als Parkplatz genutzt wird. Gering werden private Flächen mit Gebäuden (Teil eines Flachbaus, Garage) in Anspruch genommen. Im Flächennutzungsplan grenzt an den als Verkehrsfläche ausgewiesenen Bereich Wald und Überschwemmungsgebiet sowie Flächen für Bahnanlagen an. Weiterhin quert die Trasse in diesem Bereich die Grenze des Landschaftsschutzgebietes und tangiert im Folgenden Natura 2000-Gebiete. In der Kurve zur Gustav-Esche-Straße entsteht eine Fläche zwischen der geplanten Straße und den vorhandenen Grundstücken bzw. Wegen zur Bahnanlage/EÜ Rathenaustraße. Hier sollen Parkflächen, als Ersatz für den Entfall durch die Überbauung mit der Straße in der Kurve, angelegt werden. Die erforderlichen Fahrgassen dienen gleichzeitig der Grundstückserschließung (Am Ritterschlößchen 1 und Gustav-Esche-Straße 2 sowie Anbindung zur EÜ Rathenaustraße). Die Gestaltung der Verkehrs- und Grünflächen einschl. der ggf. vorzusehenden Baumstandorte wird in den fortführenden Planungsphasen detailliert. Die in diesem Bereich befindliche langgestreckte Querungshilfe dient neben dem Haltestellenzugang auch der Querung für den Fuß- und Radverkehr von der EÜ bzw. dem bahnbegleitendendem Weg aus Richtung Auewald. Im Zuge der Gustav-Esche-Straße liegt die Brücke Am Forsthaus (Bauwerk II/R13) über den Bauerngraben, welche einen Ersatzneubau erhält. Nördlich des Bauwerkes wird für die beidseitig aus dem Auewald kommenden Geh- und Radwege eine Querungshilfe mittig in die Fahrbahn integriert. Im Anschluss erfolgt die Verziehung der Fahrbahn auf den Bestand. Die Zufahrtmöglichkeit für forstwirtschaftliche Fahrzeuge in die östlich der Gustav-Esche-Straße liegenden Waldflächen wird dabei gewährleistet, in die westlichen Bereiche erfolgt die Zufahrt außerhalb des Planungsbereiches. Südlich des Brückenbauwerkes wird an der Gustav-Esche-Straße im Zusammenhang mit einer Maßnahme der Leipziger Wasserwerke künftig eine Zufahrt an der Westseite angeordnet. Diese ist der Ersatz für einen vorhandenen Waldweg und gleichzeitig neuer Wirtschaftsweg zu einem Regenwasserauslauf der Leipziger Wasserwerke (Sanierung dessen ab 2017 avisiert). Hinsichtlich des Radverkehrs wird der Radfahrstreifen am Bauende in Richtung Auensee auf vorhandenen gemeinsamen Geh- und Radweg der Gustav-Esche-Straße angebunden. In der Gegenrichtung wird der vorhandene Schutzstreifen in den vorgesehenen Radfahrstreifen überführt. ÖPNV Die Lage der vorhandenen Bushaltestellen Lise-Meitner-Straße und Am Sportpark der Linie 80 in Fahrtrichtung Thekla (über Auensee/Wahren) bleibt im Wesentlichen erhalten. In der Gegenrichtung (Lindenau) trifft dies nur für die Haltestelle Am Sportpark (ca. Höhe ehem. Bahnhof Leutzsch) zu. Die Haltestelle Lise-Meitner-Straße wird um ca. 100 m nach Osten vor die Robert-Koch-Straße verlagert. Baulich werden die Haltestellen behindertengerecht mit angehobener Radfahrbahn angelegt. Bauliche Querungshilfen werden zum Erreichen der Haltestellen berücksichtigt und Radabstellanlagen vorgesehen. Für die an der Gustav-Esche-Straße als Parkplatz genutzte ehemalige Buswendestelle ist gemäß den geführten Abstimmungen mit der LVB kein Ersatz erforderlich. Ruhender Verkehr Im Zuge der Straße Am Ritterschlößchen werden einseitig nördlich 31 Parkflächen für Kfz berücksichtigt. An der Grün- und Parkfläche im Bereich der Kurve zur Gustav-Esche-Straße werden 25 Stellflächen ersatzweise für den vorhandenen Parkplatz und für den Zugang zum Auewald berücksichtigt. Weitere Veränderungen in den einmündenden Anliegerstraßen werden im Zusammenhang mit dieser Maßnahme nicht geplant. 18/24 Die im Bereich der Philipp-Reis-Straße nachrichtlich dargestellte Planung der LVB GmbH beinhaltet innerhalb der Gleisschleife eine P+R-Anlage mit einer Stellplatzanzahl von ca. 100 Pkw. 4.4 Grunderwerb, Flächeninanspruchnahme Für die Realisierung der beschriebenen Querschnitte sind Flächen außerhalb der bestehenden Straßengrundstücke erforderlich (Vorzugsvariante, siehe Punkt 4.3 sowie Anlagen). In landwärtige Richtung ist linksseitig der Georg-Schwarz-Straße nach Böhlitz-Ehrenberg Grunderwerb im Rampenbereich gegenüber der Einmündung Philipp-Reis-Straße (Gem. Leutzsch), nördlich der Heinrich-Heine-Straße im Bereich der bestehenden Dammböschung der Gem. Böhlitz-Ehrenberg erforderlich. Auf den Grundstücken „Barnecker Gut“ wurden bzw. werden gegenwärtig Eigenheime errichtet (Baugenehmigung gem. § 34 Baugesetzbuch). Der Höhenunterschied wird zukünftig teilweise über eine Stützwand abgefangen. In landwärtige Richtung rechtsseitig der Georg-Schwarz-Straße ist Grunderwerb erforderlich im Bereich der Wendeschleife der LVB, nördlich des Brückenbauwerkes II/R12 einschl. Gebäudeabbruch Georg-Schwarz-Straße 222/224 sowie im Bereich des Gleisdreieckes (Gem. Leutzsch). Weiterhin ist nördlich der Straße Am Ritterschlößchen an der Leipziger Straße mit dem Gebäudeabbruch Leipziger Straße 2 (Gem. Böhlitz-Ehrenberg) und der Eingriff in den rechtsgültigen Bebauungsplan E-91 „Wohnen am Wiesenweg“ zur Herstellung der Böschungen Am Ritterschlößchen und Leipziger Straße notwendig. Hinsichtlich der zu beanspruchenden Flächen an der Ludwig-Hupfeld-Straße werden die südlichen Grundstücksgrenzen gehalten, die Querschnittserweiterung erfolgt nach Norden auf bzw. über die Bahnanlagen (Stützwände, Brückenbauwerk). Hinsichtlich der zu beanspruchenden Flächen Am Ritterschlößchen werden die nördlichen Grundstücksgrenzen gehalten, die Querschnittserweiterung erfolgt nach Süden auf brachliegende ehemalige Bahnflächen Flurstück (Gem. Leutzsch), 1 Gebäudeabbruch ist voraussichtlich notwendig. Im Kurvenbereich zur Gustav-Esche-Straße ist ebenfalls Grunderwerb erforderlich. Neben den Flächen für die bauliche Herstellung der Verkehrsanlage werden für landschaftspflegerische Maßnahmen und Gestaltung einschl. notwendiger Entwässerungseinrichtungen berücksichtigt. 4.5 Baurecht und Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit Für den Ersatzneubau der Georg-Schwarz-Brücken einschließlich der geplanten Baumaßnahmen ist damit nach § 39 SächsStrG in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 2c SächsUVPG ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, in dessen Rahmen auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (UVP) ist. Die entsprechende Umweltverträglichkeitsstudie wird als eigenständige Unterlage einschließlich der umwelt- und naturschutzfachlichen Unterlagen auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) erarbeitet. Untersuchungen dafür erfolgen bereits derzeit. Gemäß § 5 UVPG wurde bereits in einem Scoping-Verfahren der Untersuchungsrahmen festgelegt. Zur Ermittlung der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, 19/24 Flora/Fauna/Biotope, Boden, Wasser, Luft/Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter wird ein Untersuchungsraum (UR) beidseits der Straßentrassen abgegrenzt. Der UR schließt im Bereich der Querung des Bauerngrabens einen Teil des Leipziger Auenwaldes ein. Nördlich der Straße Am Ritterschlößchen liegen Gewerbeflächen, Brachflächen sowie Wohngrundstücke (Einzelhausbebauung mit Gärten) innerhalb des UR. Südlich dieser Straße werden brach liegende und in Betrieb befindliche Anlagen der Bahn erfasst. Entlang der Georg-Schwarz-Straße mit den beiden Brücken befinden sich auf beiden Seiten teilweise mit Gehölzen bewachsene Brachflächen sowie alte Gebäude der Bahn. Im UR des Abschnittes der Ludwig-Hupfeld-Straße befinden sich im Norden Gleisanlagen sowie die Heinrich-Heine-Straße, im Süden ein Gewerbegebiet sowie ein brach liegendes, teilweise mit Gehölzen bewachsenes Bahngelände. Die Erstellung der umwelt- und naturschutzfachlichen Unterlagen erfolgt als 1. 2. 3. 4. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), FFH- Verträglichkeitsstudie (FFH-VS) und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Die Gustav-Esche-Straße mit dem Bauerngraben befindet sich im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Leipziger Auwald“. Die Grenze des LSG verläuft entlang des besiedelten Bereiches von Leutzsch, wobei die Kleingartenanlage „Leutzscher Aue“ Bestandteil des LSG ist. Die Erneuerung der Brücke „Am Forsthaus“ (Bauerngraben) liegt innerhalb folgender NATURA 2000-Gebiete: • • FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ (DE 4639 – 301) und Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ (DE 4639 – 401) Die Grenze des FFH-Gebietes und Vogelschutzgebietes ist im Bereich des Betrachtungsraumes weitgehend identisch und verläuft westlich der Gustav-Esche-Straße entlang des Waldrandes, östlich davon entlang des Bauerngrabens, wobei die Streuobstwiese und der Reiterhof „Villa Hasenholz“ nicht Bestandteil der Schutzgebiete sind. Die Gustav-Esche-Straße ist nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. Betrachtungsraum der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist stets das gesamte FFH- oder Vogelschutzgebiet mit seinen Erhaltungszielen. Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele (Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-RL bzw. Vogelarten des Anhang I sowie Artikel 4 Abs. 2 Vogelschutzrichtlinie) werden im Wirkraum (engerer Untersuchungsraum) dargestellt. Notwendige Maßnahmen sind im Rahmen des Gesamtprojektes zu berücksichtigen. 4.6 Entwässerung Grundsätzlich erfolgt bei innerstädtischen, angebauten Straßen die Entwässerung über Quer- und Längsneigungen in Straßenabläufe mit Anschluss an Sammelleitungen (Regenwasser/Mischwasser). Das Gesamtvorhaben Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen ist mit einer Mehrversiegelung verbunden. Im Rahmen der geführten Abstimmungen mit den Leipziger Wasserwerken wurde festgestellt, dass der daraus resultierende Zuwachs der Abflussmengen von dem vorhandenen Kanalnetz der Leipziger Wasserwerke nicht schadlos abgeleitet werden kann. In den fortführenden Planungsphasen sind die abzuleitenden Regenwassermengen qualitativ und quantitativ zu ermitteln und die Einleitpunkte mit zugehörigen Mengen mit den Leipziger Wasserwerken abzustimmen. 20/24 Je nach Lage der abgestimmten Einleitpunkte und –mengen sind im Rahmen des Straßenbaus ggf. Sammelleitungen/Rückhaltungen/Anlagen der Versickerung oder Verdunstung (z. B. Am Ritterschlößchen Versickerung/Verdunstung/Rückhaltung für die Mehrversiegelung, ggf. kann eine gedrosselte Ableitung i. R. Bauerngraben erfolgen) zu definieren. Je nach Wahl der technischen Lösung kann es zu Kostensteigerungen gegenüber der Kostenansätze in der Vorplanung führen. 5 Gestaltung, Städtebau als weiterführende Planungen Im Rahmen der weiteren Planung ist die Gestaltung und Ausstattung der Verkehrsanlage ergänzend zu den verkehrlich notwendigen Elementen, z. B. Material-, Farb- und Beleuchtungskonzept, Kombination mit Fahrleitungsanlagen, Geländer- und Berührungsschutzanlagen für die Brückenbauwerke vorzunehmen. Die Planung der einzelnen Brückenbauwerke und der Verkehrsanlage erfolgt diesbezüglich abgestimmt und unter Einbeziehung entsprechender Fachplaner. Am Knotenpunkt sind bauliche Querungshilfen und größere Dreiecksinseln vorhanden, welche die Flächen für den Fußverkehr und die Aufstellmöglichkeiten an der Lichtsignalanlage beinhalten. Ein Verzicht auf diese Flächen ist auf Grund der in Folge dann sehr langen Querungen für Fußgänger durch die stark zu vergrößernden Fahrbahnflächen zur Gewährleistung der Fahrbeziehungen am Knotenpunkt nicht möglich. In den Unterlagen sind bereits Nutzungen auf diesem Flächen berücksichtigt, für den Verknüpfungspunkt zur DB AG/S-Bahn werden Fahrradabstellanlagen vorgesehen. Im Rahmen der weiterführenden Gestaltung sind weitere Ausstattungselemente auf diesen Flächen vorstellbar, jedoch auf Grund der geringen Entwicklungsmöglichkeit und starken Verschmutzungsgefahr keine bodendeckenden Bepflanzungen. Die Gestaltung der Böschungsbereiche wurde teilweise bereits mit Baumpflanzungen berücksichtigt, darüber hinaus sind an den bisher nicht im Detail geplanten Böschungen und Straßennebenflächen, vor allem entlang Am Ritterschlößchen, sowie an der Grün- und Parkfläche im Bereich der Kurve zur Gustav-Esche-Straße grünordnerische Maßnahmen zu untersuchen. Im Rahmen der weiteren Planung ist dabei Folgendes zu detaillieren und im Rahmen des Gesamtprojektes zu berücksichtigen: ­ Baum- bzw. Gehölzpflanzungen in den Böschungsbereichen ­ Ersatz-, Ausgleichsmaßnahmen, vorzugsweise baufeldnah auf ehemaligen Flächen der DB AG (Lageplandarstellung „Straßennebenflächen“) ­ ggf. Regenrückhaltung/ technische Lösung der Entwässerung Für die Flächen im Bereich des Gleisdreieckes zwischen den beiden Brückenbauwerken der Georg-Schwarz-Straße ist nach Gebäudeabbruch, Entsiegelung die Gestaltung und Aufwertung der Flächen durch grünordnerische Maßnahmen vorgesehen. Die gewerbliche oder städtebauliche Nutzung, ggf. auch als Schulstandort, wird in diesem Bereich seitens der Stadtplanung nicht verfolgt. 6 Tangierende Planungen – Endstelle/ P+R Philipp-Reis-Straße Wie im Lageplan der Verkehranlage bereits nachrichtlich dargestellt ist, wird die vorhandene Gleisschleife Philipp-Reis-Straße verändert. Künftig beabsichtigt die LVB die Einrichtung einer Zusatzlinie (7E), somit wird die Gleisschleife zukünftig auch im Linienverkehr befahren. Im Bereich der Gleisschleife wird daher ein Überholgleis vorgesehen und die Gleisanlagen sowie die Endhaltestelle neu geplant. Die erforderliche Busbefahrung – SEV erfolgt auf der sich innerhalb der Gleisschleife befindlichen Fahrbahn und benutzt den inneren der beiden Bahnsteige sowohl für den Straßenbahn- wie für den Busverkehr. Für das Fahrpersonal ist ein neues Endstellengebäude vorgesehen. Um die Bedeutung der Schleife für Pendler sowie 21/24 für die Fahrgastbeförderung durch die LVB bei Veranstaltungen in der Innenstadt zu stärken, wird innerhalb der Gleisschleife eine P+R-Anlage mit einer Stellplatzanzahl von ca. 100 Pkw´s sowie Abstellanlagen für Fahrräder geplant. Im Rahmen der weiteren Planungen sind hier ebenfalls weiterführende gestaltende und grünordnerische Maßnahmen zu planen, nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Baum- und Gehölzplanzungen zu ergänzen. 7 Bauzeitliche Verkehrsführung und flankierende Maßnahmen als weitere Projektbestandteile Nach gegenwärtigem Stand ist mit einer Bauzeit von ca. 5 Jahren zu rechnen. Die Bewertung und Festlegung der bauzeitlichen Verkehrsführung obliegt einer separaten Planung unter Berücksichtigung bautechnologischer Aspekte. Bei der bisherigen Bewertung möglicher Umleitungstrassen für den Kfz-Verkehr wurde deutlich, dass eine großräumige Umleitung des gesamten Verkehrs weder von parallelen Trassen im Westen der Stadt noch von den Einfallstraßen in das Stadtzentrum leistungsfähig bewältigt werden könnte. Kostenschätzungen der LVB ergaben zudem, dass die Einrichtung von Schienenersatzverkehr oder der Betrieb eines isolierten Pendelverkehrs in BöhlitzEhrenberg mit Kosten in Höhe mehrerer Millionen Euro anzusetzen wäre. Als Vorzugsvariante für die Umleitung kommen daher nur grundsätzlich Varianten in Betracht, die den motorisierten Individualverkehr und den ÖPNV sowohl in und aus Richtung Böhlitz-Ehrenberg als auch in und aus Richtung Wahren in unmittelbarer Nähe des Bauvorhabens in das westliche Stadtgebiet von Leipzig führen. Neben der Berücksichtigung für den motorisierten Individualverkehr sowie den ÖPNV sind die Bedingungen für Fußgänger, Radfahrer und Fahrgäste der DB AG/S-Bahn zu bewerten. Da die entsprechenden Untersuchungen zur optimalen bauzeitlichen Verkehrsführung im Rahmen einer Vorplanung derzeit noch nicht abgeschlossen sind, wird auf die weiter zu verfolgende Verkehrsführung an dieser Stelle nicht konkreter eingegangen und auf die weiter zu führenden Untersuchungen verwiesen. Die Erreichbarkeit der Bahnsteige und die Nutzung des ÖPNV sowie die Verbindungsfunktion für den nichtmotorisierten Verkehr ist bauzeitlich grundsätzlich zu gewährleisten. Als Grundlage liegt dafür die „Verkehrsplanerische Untersuchung zur Verkehrsführung während der Bauzeit“ vor. Für die von Verkehrsführung betroffenen Streckenabschnitte und Knotenpunkte sind im Weiteren die Leistungsfähigkeitsnachweise unter Berücksichtigung der Möglichkeiten ­ von Anpassungen der Knotenpunktgeometrien/ Fahrstreifenaufteilungen ­ von Parameteranpassungen stationärer Lichtsignalanlagen sowie ­ des Einsatzes temporärer Lichtsignalanlagen fortzuführen. Dies gilt im besonderen Maße für die signalisierten Knotenpunkte Merseburger Straße (B 181)/ Schomburgkstraße (B 87) und Merseburger Straße (B 181)/ Rückmarsdorfer Straße, die bereits heute an ihre Belastungsgrenze stoßen und in allen Umleitungsvarianten von Mehrverkehren oder Verkehrsverlagerungen betroffen sind. Bauzeitliche Lichtsignalanlagen werden u. a. im Bereich der Merseburger Straße (B 181), Schönauer Landstraße, Rückmarsdorfer Straße, Georg-Schwarz-Straße/ Franz-FlemmingStraße bzw. Ph.-Reis-Straße geprüft. Die Ertüchtigung der Franz-Flemming-Straße sowie der Burgauenstraße ist im Vorfeld der Maßnahme als deren Bestandteil vorzubereiten und umzusetzen, da eine Verkehrsführung 22/24 auf Grund der räumlichen Gegebenheiten hier bauzeitlich erfolgen muss. Flächen im Bereich des B-Planes E-91 sowie im Bereich der Bahnanlagen werden temporär beansprucht. Exakte Maßnahmen sind mit der Detaillierung der Verkehrsführung festzulegen. Bahnseitige Anpassungsmaßnahmen sind entsprechend der Anforderungen der DB AG zu berücksichtigen. 8 Investitionskosten Nach derzeitigem Stand (16.11.2017) ist davon auszugehen, dass sich die Gesamtkosten der geplanten Komplexbaumaßnahme für Stadt Leipzig und LVB GmbH auf ca. 50,1 Mio. € belaufen werden. In diesen Kosten sind die Kosten für die Realisierung der Vorzugsvariante im Endzustand gemäß Pkt. 4.3 sowie die Kosten für die bauzeitliche Verkehrsführung gemäß Pkt. 7 enthalten. Für die Herstellung des Endzustandes für Planung und Bau der Verkehrsanlagen und Brücken inkl. Straßenbahnanlagen und der Baunebenkosten wurden Kosten von 30,5 Mio. € (brutto) ermittelt. Es sind Kosten für die Herstellung der Ingenieur- und Stützbauwerke einschl. Abbruch-/ Baufeldfreimachung, den Ausbau der Fahrbahnen, Parkflächen und der angrenzenden Gehwege einschl. technischer Ausstattung, straßenbegleitende Baumpflanzungen bzw. Grünflächen enthalten. Kosten für Grunderwerb unter Annahme der Bodenrichtwerte, für bahnseitige Anpassungen sowie Pauschalen für Leitungsbau und Schallschutz wurden berücksichtigt. - Verkehrsanlage (Straßen-, Gleisbau, techn. Ausstattung) 12,91 Mio. € Ingenieurbauwerke (Brücken, Stützwände) 9,46 Mio. € bahnseitige Anpassungen, Leitungsbau 2,91 Mio. € Grunderwerb .1,43 Mio. € Baunebenkosten 3,79 Mio.€ Für die notwendigen Maßnahmen der bauzeitlichen Verkehrsführung ergeben sich voraussichtlich weitere Kosten in Höhe von 19,6 Mio. € (brutto). bauzeitl. Verkehrsanlage (Straßen-, Gleisbau, techn. Ausstattung) 8,74 Mio. € flankierende Maßnahmen (Straßenbau) 1,69 Mio. € Ingenieurbauwerke (Baubehelf) 3,35 Mio. € bahnseitige Anpassungen Baubehelf, Leitungsbau, Verkehrssicherung 3,24 Mio. € Baunebenkosten 2,55 Mio. € Die vorgenannten Kostenschätzungen basieren auf Durchschnittspreisen. Als konsumtive Kosten der Gesamtkosten werden davon 0,48 Mio. € (in Pos. techn. Ausstattung – Beleuchtungsanlage) geschätzt. Die exakte Kostenteilung zwischen Stadt Leipzig und LVB GmbH obliegt der weiteren Planung. Leitungsbaumaßnahmen wurden im Rahmen der Notwendigkeit für die Herstellung der geplanten Anlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende eigene Maßnahmen der Versorgungsunternehmen (speziell der Leipziger Wasserwerke) sind kostenseitig nicht berücksichtigt. Eine Koordinierung beabsichtigter Maßnahmen ist vorgesehen, bestehende Konzessionsverträge sind zu berücksichtigen. 23/24 Es besteht eine grundsätzliche Förderfähigkeit für die geplanten Maßnahmen. Im November 2017 wurden durch das Verkehrs- und Tiefbauamt Gespräche zur möglichen Finanzierung der Maßnahme mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr geführt. Eine Förderungsmöglichkeit als Sonderförderung der Ingenieurbauwerke wurde in Aussicht gestellt. Der Finanzbedarf wird für die städtischen Planungsleistungen aus finanziellen Mitteln der Stadt Leipzig (Gesamthöhe von 6,3 Mio.€, in Pos. Baunebenkosten der Kostenschätzung enthalten) gedeckt. 8.1 Weiteres Verfahren ­ Weiterführung Vorzugsvariante in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Straßen- und Gleisbau (Stadt Leipzig/LVB GmbH), ­ Vorlage zur Einreichung der Unterlagen zum geplanten Baurechtsverfahren als Planfeststellung für die Ratsversammlung ­ Durchführung des Baurechtsverfahren als Planfeststellung für den Ersatzneubau der Georg-Schwarz-Brücken einschließlich der Änderung der Gemeindestraßen LudwigHupfeld-Straße, Georg-Schwarz-Straße, Am Ritterschlößchen und Leipziger Straße nach § 39 SächsStrG einschl. Straßenbahnbetriebsanlagen sowie bahnseitige Anpassungsmaßnahmen für Anlagen der DB AG ­ Vorlage zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Ratsversammlung ­ Fördermittelantragsverfahren Stadt Leipzig/LVB GmbH ­ Information der betroffenen Eigentümer über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gemäß Kommunalabgabengesetz ­ Ausführungsplanungsplanung für den Straßen- und Gleisbau (Stadt Leipzig/LVB GmbH), ­ rechtzeitige Information der Anlieger zu Bauablauf, Bauzeiten, Verkehrsführungen ­ angestrebter Baubeginn ab 2021 gemäß „Mittelfristigem Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013-2020“ als gemeinsame Verkehrsbaumaßnahme Stadt Leipzig/LVB GmbH/Versorgungsunternehmen ­ voraussichtlicher Bauzeitraum 5 Jahre 24/24 . 10 R 13b 2 Burga 2 (2) 1 0 31 2 8 0 31 3 8 X 9.00 12.00 X X XX X X X X X X X X XX 13 X 3.00 3.25 1 .8 5 16 1 29 1 2 4f X 3.00X X 0 31 4 8 X X X X XX 1 3a 2 X gepla nte L ärm privat es Ba schutzwa n uvorh aben d 2 0 31 7 7 2 X (3) 4 49 0 31 8 8 3 42 5 X 3 1 2 7 29 1 3 XX X X XX X X X XX X X X X X XX X 2 11 75 49 X X 51 63 3.25 0.50 X 2 30 5 Am R ittersc hlößc hen 0 31 1 8 X itt 2 30 6 Grenz e priva Gehölzst r tes B auvor eifen habe n 0 31 8 3 2 57 59 61 Blat tsch n 0 31 0 8 X 3.25 29 2 0 45 31 9 2 47 5 2 49 0 1 3 0 2 51 6 2 53 2 0 0 1 2 31 1 3 37 310 2 6 6 3 310 0 35 3104 31 8 3 10 5 3 3 310 3 0 32 0 1 31 1 3 7 3 65 5 67 0 69 2 31 6 71 5 2 73 2 0 2 31 5 2 5 10 3 0 0 30 31 9 0 31 2 2 31 8 10 5 2 3 27 0 0 0 1 1 0 31 6 31 4 3 53 3 25 2 5 0 31 7 4 0 0 1 0 31 0 31 1 5 0 3 48 5 31 9 0 4 31 6 8 0 31 5 8 0 31 7 8 55 X 27 uenstr 2 3.00 1.85 X 25 2 0 2 31 5 2 4 310 4 310 4 0 43 3102 10 31 5 4 3 41 10 7 3 0 10 4 3 9 41 3 43 0 0 31 2 3166 6 0 31 3 6 23 2 13c 2 0 31 7 6 2 37 39 0 31 8 6 72 0 31 1 7 0 31 0 7 0 1 3 5 6 X X X XX X X 3 53 XX X XX X X X X X X X 3 42 6 X X X (2) 3 X XX X X 3.00 1.85 3.25 1.85 3.25 3.25 3.25 0.50 3.25 3.25 1.85 3.00 16 X X 0.50 LW = 14,40/9,80 m LH = 5,75 m 3.50 4.50 2.00 B XX X X X Ba Ba 3 91 Ba 4 95 Ba 3 Ba 3 93 eis Philipp-R 66 3 Ba 4 97 TO R 3.25 1.85 3.00 Gehweg Radfahrstreifen W über die Strecke 6383 der DB - AG Bau-km : KrW : BzG : Zufahrt W 1.85 3.10 Straßenbahn / Haltestelle vorhandene Grünflächen 4.30 1.85 3.00 P Brücke im Zuge der Georg-Schwarz-Straße X 2.50 -Str. Ba 3.50 1.85 3.00 3.50 3.50 1.85 3.50 2.50 X X X X X XX X X XX X XX 3.25 U X X 6 S 8 B X X X XX 4.00 X X X X X XX X X XXX X X X X X X X X X X X 1 Ba 3.50 3.00 1.85 3.50 X X 3 X X X geplante Grünflächen vorhandene Böschung geplante Böschung Abbruch / Rückbau Georg-Schwarz-Str. LW = 12,60 m LH = 5,75 m Brückenfläche Stützwand 1 X X Lärmschutzwand informativ X X 10 63 X BW 2, Bauwerk II - R 12 X Ba 2 3.00 1.85 W 3.2 5 99 X X X X X X X X XX X 1 X X X U S 1.85 3.25 XXX Ba XX 2.50 XXXX 3 X Ba X Ba X X X P X Ba X 7 Parkstellflächen Verkehrsinsel 3.25 X XX X 9 48 1 3.50 1.85 3.50 3.50 0.50 3.50 3.50 2a 1 a X 13 X X XXXXX 2b 2c U (2) ) 1 6 43 5 1 15 Zils Gezeichnet: 12.062017 Vogelsberg/ Spaeth 1 Bearbeitet: 2d Stadt Leipzig Gezeichnet: Prager Straße 118 - 136 04317 Leipzig (2) Geprüft: ) (20 1 X 6 29 7 43 6d 2 (2) 12.06.2017 Projekt-Nr.: 15013 Verkehrs- und Tiefbauamt 6 29 6 Bearbeitet: Geprüft: 19 6 29 8 2 (113 X 17 5 42 XX 6 29 5 B X 1 13c S (2) 6 29 1 geplanter Baum 1 X 1 13b 6 29 9 4 35 zu fällender Baum vorhandener Baum X 1 6 29 0 1 6 29 2 Planung LVB 5 42 X X 4 29 2 1 X 6 29 3 X 3.00 1.85 XX 4 29 9 1 4 29 7 4 W 4 5 Fahrbahn Ba 4.90 185 TAXI 3 42 2 Georg-Schwarz-Str. 1.85 3.00 37 3.00 cker Gut 3.25 X Am Barne W X (2) 4 29 8 1 atzverkehr Zeichenerklärung 3 42 3 X 4 29 0 2 4 29 5 1 4 29 8 6.00 X 4 29 3 1 (14) 6.00 3.25 Schienene rs 4.00 3 42 1 X X X 1.85 4 (2) (6) (15) 3.25 4 29 1 2 a TG X X 5 X 3.25 4 29 6 1 4 29 2 3.25 12.00 B U S 9 a X X X X 3.00 Ba 3.25 X Ba 4 35 3.00 2.65 222 1.85 224 X 2 6 1.85 4 29 4 1 3 3.25 3.2954 Ba 3.25 3 42 7 6.00 2 X X 3.25 3.25 1.85 X X 3.00 X X X 3.25 Ba 210 1 29 9 1 X X X 3.25 3.25 r Str. X X XX 1 63 (3) X X XX X Leipzige 3.00 1.85 (2) erkehr 2 2 X 3 42 Schien enersa tzv 6 35 X X (2 4) X 3.25 3.25 (7) X 1(3) X 3.25 1.85 3.00 (8) X 3.25 XX X XX X 1.85 X X X 3 (P11) X X 89 X Bau-km : KrW : BzG : X 3.00 Ba BW 1, Bauwerk II - R 11 Brücke im Zuge der Georg-Schwarz-Straße über die Strecke 6367 der DB - AG X 3 X X X 1 87 2 3.50 X XX X X X X XX X X 85 X XX X X 1 1 29 0 2 3 X X (2) 80 X X X 2 30 2 55 X 2 30 7 1 16 4 1 16 1 (2) 1 X X X X X X XX X 9 48 2 4 1 (13) (24) 21 18 (15) 1 ) (112 2 Unterlage 21-3 /Blatt-Nr.: 3 56 3 ) (118 22 1 2 4 56 1 (2) 1 1:500 Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen . 24 Zeichen Gestaltungsplan 1 Vorzugsvariante Georg-Schwarz-Straße Maßstab: ) (117 2 1 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Ldr. Ludw (P4) (116 ) (114 c 95 23 0f 29 1 pfeldStr. tr. 20 1 (2) 0e 29 Datum VORUNTERSUCHUNG ) ) (113 ig-Hu ofs tsh Gu 0 29 8 (2) 5a 29 5 29 Art der Änderung ) (115 (11) 25 geprüft: 1 29 26 1 14 8 1 0g aufgestellt: (19) 5b 29 5d 29 1 14 2 2 0h Leipzig , den .......................... (18) 28 Leipzig , den .......................... Dipl.-Ing. B.Jana Bearbeiterin Leipzig , den .......................... genehmigt: 3.00 1.85 3.25 3.25 1.85 3.00 29 1 48 2 25d 8 1a 1 14 3 2 (17) ) (111 Dipl.-Ing. M.Jana Amtsleiter 894 mm x 1213 mm Dipl.-Ing. K.Barwik Sachgebietsleiterin Y:\2015\15013_Georg-Schwarz-Brücken, Am Ritterschlösschen\LPH-2\BEARB\03_CAD\Pläne\Gestaltungsplan\Gestaltungsplan.dwg (12) 2 Zeichenerklärung 2 3 1 1 1 2 14 2 3 16 Ba 2 1 14 1 1 X Ldr. Lärmschutzwand informativ (6) 1 1 1 180b 179 4 1 178 3 (110) (13) 178 1 XX Vogelsberg/ Spaeth Bearbeitet: Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Gezeichnet: Prager Straße 118 - 136 04317 Leipzig Geprüft: XX 20.00 5.25 3.90 1.85 20.00 . Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt 6.00 3 1(2) (23) 1 (14) 291 25 (26) 1 (215) (214) (22) 3 Vozugsvariante Gestaltungsplan2 Georg-Schwarz-Straße/ Gustav-Esche-Straße Maßstab: 291 27 1:500 Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen 1 (213) Zeichen Unterlage 21-3 /Blatt-Nr.: 2 4.30 Ldr. 1 Datum VORUNTERSUCHUNG 3.00 2.50 X Zufahrt zu Anlagen der DB AG Art der Änderung 2 4.0 3.00 3.25 1.85 (6) 2 Am Ritterschlößchen 1.85 3.25 1 4.00 3.00 177 1.85 4 0 0 4.00 3.9 X X 5 (15) XX (118) 3.25 1.85 2.75 2.50 X 177 5 (7) X 13.40 . 2.50 2.75 1.85 3.25 0.70 Zufahrt zu Grünfläche und Anlagen der DB AG 12.06.2017 2.50 XX XX X X XX X 3.25 1.85 2.75 2.50 ( 11) 3.00 3.25 1.85 2.75 2.50 0.70 4.30 X X X 3.00 5.10 2.50 2.75 1.85 3.25 203 1 (3) 1 X 1.90 2.55 Am Ritterschlößchen Gezeichnet: Projekt-Nr.: 15013 180n 2.50 2.75 1.85 3.25 Zils Geprüft: Gustav-Esc he-Str. 179 3 12.06.2017 1a 20 178 4 Bearbeitet: 1 1 Ter. 2 4 180e (12) (12) (19) X X (18) 1 2 3.25 1.85 1 1 4 1 X X XX X X 2 6 tr. 5.25 (3) (13) (4) 177e 3.00 3.25 2.00 2 (12) 180o 22 2.88 2.88 2.15 XX 3.25 1.85 3.00 >2.50 2.60 2.00 3.25 179 2 180 8 X X X X X X X 1.85 3.00 kofers X X X X X XX X X 6.25 311e 307 4 rk (24) 1 (P3) (3) X 2.50 3.25 34 30 Petten 311o 6.00 3.00 1.85 1 36 38 32 (2) 1 3.50 40 2 3.50 42 2 2.33 2 2 1 2 2 2 180 7 2.47 1 44 2 Ter. (12) 1 h-Str. Ter. (31) 2 311c 2 1 1 1 1 3 4 (2) 1 (17) (2) (3) rt-Koc (2) 2 311 k (24) (2) Robe 3 3.50 2.55 2.23 3.50 -Str. (3) 5.00 355 311d 1 (2) (2) 1 Ba 311b 180k 1 2 2 eitner itt and schutzw m r ä L e t geplan Bauvorhaben privates 311a 3 11f 180f Spo rtpa 3 2 4 Lise-M (P1) 1 hn Blattsc eifen ehölzstr ben G e z n e r a G Bauvorh privates 1 311g (2) 1 2 311p (2) R (4) Am 3.00 1.85 4.50 (113) X (6) XX 1 180p (15) X 5 180h 337 X 2 8 2 1 6 302 6 (4) vorhandener Baum (16) geplanter Baum 180v 3 3 3 8 (3) 311r Ldr. 307 5 zu fällender Baum X Ter. 1 180g 1 7 1 (2) (2) (15) 180i 1 (P2) 1 1 (3) (2) 180q (2) 1 1 (3) Planung LVB (3) X 1 Ter. (34) (35) 1 307s 311i 311q Stützwand (P1) (3) 10 10 (2) 311h Brückenfläche 2 1 (12) 3 10 (3) X 2 12 9 3 (31) 1 302 4 180r Abbruch / Rückbau X (P1) 1 1 (4) 2 180l 3 311 1 311s geplante Böschung 179 1 (12) 307 3 (2) (3) vorhandene Böschung (3) Ter. (2) R (2) geplante Grünflächen 180s 180m (2) 307r 311t (7) 1 1 311l 311u 1 2 307g vorhandene Grünflächen 180 4 13 3 (3) 1 307p 1 12 Ter. 1 2 1 ßchen ö l h c s r e t t Am Ri Straßenbahn / Haltestelle 180t 2 (2 ) 2 1 (3) 12 306 3 (4 ) Zufahrt (2) 309c 13 (3) 1 311n (2) 3.00 1.85 3.25 3.25 0.50 3.25 1.85 3.00 2 15 1 3 (2) Gehweg Radfahrstreifen 1 (P2) 307e 306 4 (2) wand chutz n s m r ä nte L rhabe gepla tes Bauvo priva (2) Verkehrsinsel 180 3 . 309f 1 Ba 2 (21) 306c (2) 15 ifen zstre en l ö h e eG hab Grenz es Bauvor t priva 2 2 18 2 (2) 14 297 2 17 3 1 1 15 307b 307n 3 17 Parkstellflächen 180u 1 3 300 78 300 77 Fahrbahn (3) (2) 16 310 7 (2) 306b 309g 291 26 203c aufgestellt: geprüft: (20) Leipzig , den .......................... Bhf. L Dipl.-Ing. B.Jana Bearbeiterin Leipzig , den .......................... genehmigt: eipzig -Leut zsch (19) 291 24 291 8 (221) 291 7 Leipzig , den .......................... Dipl.-Ing. M.Jana Amtsleiter 431 mm x 1900 mm Dipl.-Ing. K.Barwik Sachgebietsleiterin Y:\2015\15013_Georg-Schwarz-Brücken, Am Ritterschlösschen\LPH-2\BEARB\03_CAD\Pläne\Gestaltungsplan\Gestaltungsplan.dwg 2 17 16 309b 1 5 300 79 (2) (2) X 1 1 307c 1.85 3.25 2.50 3.25 1.85 3.00 (4) (3) 180w Ba 300 80