Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1302426.pdf
Größe
13 MB
Erstellt
18.08.17, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 14:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04710
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Vorplanung Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken einschließlich Umbau Am
Ritterschlößchen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Umwelt und Ordnung
SBB Alt-West
OR Böhlitz-Ehrenberg
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
28.02.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Anhörung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die im Sachverhalt erläuterte und der Anlage dargestellte Vorzugsvariante der
Verkehrsanlage wird als Grundlage für die Weiterführung der Planung bestätigt.
2. Die überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr
2018 in Höhe von 600.000 € im PSP-Element „Brücken Georg-Schwarz-Straße I und II“
(7.0001019.700) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt .aus dem PSP-Element
„Herrmann-Liebmann-Brücken über Gleise der DB“ (7.0000908.705.005).
3. Mit der Planung zum Haushalt 2019/2020 erfolgt die Bereitstellung der darüber hinaus
benötigten Mittel im PSP-Element „Brücken Georg-Schwarz-Straße I und II“
(7.0001019.700) aus dem dann zur Verfügung stehenden Eckwert des Verkehrs- und
Tiefbauamtes in den Jahren 2019 und 2020.
1/24
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2015
2020
6.300.000
7.0001019.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/24
1
Zusammenfassung:
Für die im Bestand vorhandenen beiden Brückenbauwerke im Zuge der Georg-SchwarzStraße ist der Ersatzneubau und die Erneuerung der Verkehrsanlage der Georg-SchwarzStraße/ Leipziger Straße zwischen Philipp-Reis-Straße und Burgauenstraße notwendig.
Gleichzeitig wird der Umbau der Straße Am Ritterschlößchen bis zur Gustav-Esche-Straße
einschließlich des Ersatzneubaues der Brücke über den Bauerngraben vorbereitet.
Im Rahmen der Maßnahme ist damit geplant:
den Ersatzneubau von 3 Brückenbauwerken (davon 2 Brücken über Gleisanlagen der
DB AG und 1 Brücke über ein Gewässer)
die notwendigen Stützbauwerke (5 Stützwände)
die Verkehrsanlage als Komplexmaßnahme (Stadt Leipzig, LVB GmbH, Versorgungsunternehmen einschl. technischer Ausrüstung, der Straßenbahnbetriebsanlagen der
LVB GmbH, bahnseitiger Anpassung)
herzustellen.
Als Kosten der komplexen Gesamtbaumaßnahme einschließlich der bauzeitlichen
Verkehrsführung wurden für die Stadt Leipzig und LVB GmbH Kosten in Höhe von ca.
50,1 Mio. € (Kostenschätzung des derzeitigen Planungsstandes 16.11.2017) ermittelt.
Bereits mit dem Stadtratsbeschluss RBV-1774/13 wurde die Maßnahme unter dem Titel
„Mittlerer Ring Nordwest (Südabschnitt) Georg-Schwarz-Brücken I und II einschl. Am
Ritterschlößchen“ als Schwerpunktmaßnahme des Straßen- und Brückenbaues bestätigt.
Die Trassenführung ist Bestandteil des Flächennutzungsplans und im Stadtentwicklungsplan
Verkehr und öffentlicher Raum der Stadt Leipzig enthalten. Ursprüngliche Vorplanungen und
Varianten für diese Maßnahme, welche als Teilbereich des Mittleren Rindes Nordwest
erstellt wurden, wurden hinsichtlich der aktuellen Anforderungen geprüft und überarbeitet.
Die für die weitere Planung zu verfolgende Variante wird unter Punkt 4.3 detailliert erläutert.
Der jetzige Zustand, vor allem der desolate Bauzustand beider Brückenbauwerke der GeorgSchwarz-Straße (Baujahr 1964 und1978), bedingt dringenden Handlungsbedarf und
Vorbereitung des Ersatzneubaues. Der Bauwerkszustand erfordert bereits zeitnah
verkehrliche Einschränkungen, um eine weitere Nutzung zu gewährleisten. 12/2022 endet
die Betriebsgenehmigung für das südöstliche Brückenbauwerk. Die Verkehrsanlage ist auf
Grund des Fahrbahn- und Gleiszustandes, fehlender Barrierefreiheit und
Radverkehrsanlagen sowie der Leistungsfähigkeit zu erneuern.
Mit der Vorlage ist der erreichte Planungstand der Verkehrsanlage auf der Basis der
Vorplanung für die weitere Planung zu bestätigen. Dieser bildet damit die Grundlage für
folgende Planungsschritte:
Weiterführung der notwendigen Planungen für die Verkehrsanlage als Entwurfs- und
Genehmigungsplanung einschl. Umweltverträglichkeit
parallel erfolgen die Planungen der Brückenbauwerke einschl. Tragwerksplanungen,
der bauzeitlichen Verkehrsführung und bahnseitiger Anpassungsmaßnahmen
Vorbereitung des Baurechtsverfahrens als Planfeststellung sowie des Bau- und
Finanzierungsbeschlusses, jeweils mit erneuter Vorlage für die Ratsversammlung
Weiterführung der Ausführungsplanungsplanung für den Brücken-, Straßen- und
Gleisbau (Stadt Leipzig/LVB GmbH) mit rechtzeitiger Information der Anlieger zu
Bauablauf, Bauzeiten, Verkehrsführungen
3/24
Umsetzung der Maßnahme, angestrebter Baubeginn ab 2021 als gemeinsame
Verkehrsbaumaßnahme Stadt Leipzig/LVB GmbH/Versorgungsunternehmen mit
einem voraussichtlichen Bauzeitraum von ca. 5 Jahren
4/24
2
Grundlagen
2.1
Zielstellung
Gemäß „Mittelfristigem Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau der Stadt Leipzig
2013-2020“ (RBV-1774/13) ist das geplante Bauvorhaben „Ersatzneubau Georg-SchwarzBrücken einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen“ als Maßnahme Nr. 19 mit dem Titel
„Mittlerer Ring Nordwest (Südabschnitt) Georg-Schwarz-Brücken I und II einschl. Am Ritterschlößchen“ vorgesehen.
Die hier betrachtete Schwerpunktmaßnahme des Mittelfristigem Investitionsprogramm im
Straßen- und Brückenbau der Stadt Leipzig 2013-2020 als komplexe Maßnahme der Stadt
Leipzig und der LVB GmbH begründet sich neben der verkehrlichen Bedeutung im
Straßenhauptnetz gemäß Flächennutzungsplan und STEP Verkehr und öffentlicher Raum
(VöR) aus:
der dringend notwendigen Erneuerung der beiden Straßenbrücken im Zuge der
Georg-Schwarz-Straße über die Anlagen der Deutschen Bahn AG aufgrund des
Alters und ihres sehr schlechten baulichen Zustandes
(verkehrliche Einschränkungen durch eine 12 t Lastbeschränkung und Befahren des
Gleisbereiches sowie Ausschluss der Begegnung der Straßenbahn werden künftig
erforderlich)
der notwendigen Erneuerung der Brücke Am Forsthaus in der Gustav-Esche-Straße
dem sanierungsbedürftigen bzw. unzureichenden Gleiszustand sowie geringem
Gleisachsabstand der Straßenbahn im Zuge der Georg-Schwarz-Straße,
den nicht barrierefreien Haltestellen für Straßenbahn und Bus sowie dem Umstieg zu
den Haltepunkten DB AG
dem Fahrbahnzustand und den fehlenden Radverkehrsanlagen von Georg-SchwarzStraße und Am Ritterschlößchen
Die Einbeziehung der Versorgungsunternehmen gewährleistet die Umsetzung der
Maßnahmen am vorhandenen Leitungsbestand.
Die Umsetzung als Komplexvorhaben sichert einerseits die Funktionalität und ermöglicht
gleichzeitig die Herstellung einer attraktiven Verkehrsanlage, welche im Sinne der
Verkehrssicherheit sowie der Leichtigkeit des Verkehrs unter effizienter Nutzung des
öffentlichen Verkehrsraums geboten ist und zugleich die Verlagerung von Kfz-Wegen auf
den Umweltverbund fördert.
2.2
Vorgesehene Maßnahmen
Als Komplexmaßnahme wird der Um- und Ausbau der Verkehrsanlagen der Georg-SchwarzStraße von Philipp-Reis-Straße bis Burgauenstraße einschließlich der Knotenpunkte, der
Straße Am Ritterschlößchen, der Ersatzneubau von 3 Brückenbauwerken sowie weiteren
notwendigen Ingenieurbauwerken (z. B. Stützbauwerke), von Anlagen der
Versorgungsträger, die notwendige Anpassung von Bahn- und Nebenanlagen der DB AG
sowie die Durchführung von landschaftspflegerischen Begleit- und Artenschutzmaßnahmen
vorbereitet.
Auf Grund des desolaten, schlechten Bauwerkszustandes ist der Ersatzneubau der beiden
Brückenbauwerke im Zuge der Georg-Schwarz-Straße dringend notwendig. Es handelt sich
hierbei um
die nordwestliche Georg-Schwarz-Brücke (Bauwerk II/R11, über die DB-Strecke 6367
Leipzig Hauptbahnhof–Markranstädt-Großkorbetha),
5/24
die südöstliche Georg-Schwarz-Brücke (Bauwerk II/R12, über die DB-Strecke 6383
Leipzig Hauptbahnhof – Leipzig/Plagwitz - Probstzella), Ende der
Betriebsgenehmigung 12/2022.
Es sind 3 barrierefreie Zugänge von der Georg-Schwarz-Straße zu den Haltepunkten der DB
AG vorhanden und wieder anzubinden. Erforderliche Anpassungen an den Anlagen der DB
AG sind im Gesamtprojekt zu berücksichtigen.
Es ist in diesem Zusammenhang weiterhin vorgesehen, im Bereich des nordwestlichen
Bauwerkes BW II/R11 eine komplette Umgestaltung des heutigen Doppelknotens Leipziger
Straße/Am Ritterschlößchen/Heinrich-Heine-Straße und Ludwig-Hupfeld-Straße/GeorgSchwarz-Straße vorzunehmen.
Im Zuge der Georg-Schwarz-Straße/Leipziger Straße sind die vorhandenen Gleisanlagen
der LVB GmbH im Planungsbereich erneuerungsbedürftig, es besteht Handlungsbedarf. Die
Herstellung von barrierefreien Haltestellen für Straßenbahn und Bus ist beabsichtigt.
Im Rahmen dieses Bauvorhabens ist zugleich der Umbau der Straße Am Ritterschlößchen
sowie des sich direkt anschließenden Abschnittes der Gustav-Esche-Straße mit der
Erneuerung der Brücke „Am Forsthaus“ über den Bauerngraben (Bauwerk II/R13) geplant.
In südwestliche Richtung schließt der Planungsbereich mit dem geplanten Umbau des
Knotenpunktes Philipp-Reis-Straße unmittelbar an das seit April 2017 in Realisierung
befindliche Bauvorhaben „Georg-Schwarz-Straße“ an.
In diesem Bereich der Philipp-Reis-Straße befindet sich im Bestand eine Wendeanlage der
LVB GmbH, welche künftig ebenfalls als Gleisschleife der LVB GmbH einschließlich P+RPlatz neu gestaltet werden soll (als tangierende Maßnahme).
Für die Umsetzung des Bauvorhabens ist nach § 39 Sächsisches Straßengesetz ein
Planfeststellungsverfahren vorgesehen, da eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen ist.
Die zeitliche Einordnung wurde ab 2021 vorgenommen. Ziel ist eine gemeinsame
Baumaßnahme der Stadt Leipzig, der LVB GmbH, der Leipziger Wasserwerke und der
Versorgungsunternehmen.
2.3
Räumliche Einordnung
Das Planungsgebiet für das geplante Bauvorhaben „Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken
einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen“ befindet sich in den nord-westlichen Leipziger
Stadtteilen Leutzsch und Böhlitz-Ehrenberg.
Es umfasst die Georg-Schwarz-Straße und Leipziger Straße als alleinige Straßenverbindung
zwischen Lindenau/Leutzsch und Böhlitz-Ehrenberg von der Philipp-Reis-Straße bis zur
Burgauenstraße einschließlich der Straßenbahnbetriebsanlagen sowie den Ersatzneubau
der beiden aufeinander folgenden Brückenbauwerke mit Zwischendamm, welche die GeorgSchwarz-Straße sowie die Straßenbahnanlagen der LVB über die Gleis- und Nebenanlagen
der DB AG überführen.
Weiterhin werden die Ludwig-Hupfeld-Straße und die Heinrich-Heine-Straße einschließlich
des jeweiligen Umfeldes sowie die Straße Am Ritterschlößchen bis zur Gustav-Esche-Straße
mit der Erneuerung der Brücke „Am Forsthaus“ über den Bauerngraben betrachtet.
Im Untersuchungsbereich befinden sich Strecken der Deutschen Bahn (DB) AG mit den
entsprechenden Bahnsteigzugängen zu den Haltepunkten des Bahnhofes Leipzig –
Leutzsch.
6/24
Abb.: Planungsbereich und Brückenbauwerke in Leutzsch und Böhlitz-Ehrenberg
7/24
3
Verkehrliche Funktion, Planungsgrundlagen
3.1
Trassenführung und Verbindungsfunktion
Eine maßgebliche Veränderung der Trassenlage wurde ausgeschlossen. Eine alternative
Führung
dieser
verkehrlichen
Verbindung
ist
nach
Zielplan
Straßenhauptnetz/Flächennutzungsplan (FNP) nicht ausgewiesen.
Das geplante Komplexbauvorhaben stellt die Tangentialverbindung Ludwig-HupfeldStraße/Am Ritterschlößchen/Gustav-Esche-Straße des ursprünglich geplanten Mittleren
Ringes Nordwest dar.
Als wichtige Hauptverkehrsverbindung zwischen westlichem und nördlichem Stadtgebiet ist
dieser Abschnitt im Flächennutzungsplan und STEP Verkehr und öffentlicher Raum (VöR)
als Hauptverkehrsstraße mit regionaler Bedeutung (HS III) ausgewiesen und zu
berücksichtigen. Die Georg-Schwarz-Straße/Leipziger Straße ist als Hauptverkehrsstraße
nahräumiger Bedeutung (HS IV) dargestellt und beinhaltet die aufkommensstarke
Straßenbahnlinie Linie 7 sowie eine Hauptradroute des Radverkehrs.
Gemäß Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN) sind die im Planungsbereich
liegenden Straßen wie folgt zuzuordnen:
Ludwig-Hupfeld-Straße, Am Ritterschlößchen, Gustav-Esche-Straße: angebaute
Hauptverkehrsstraßen mit regionaler Verbindungsfunktion (HS III)
Georg-Schwarz-Straße, Leipziger Straße: angebaute Hauptverkehrsstraßen mit
nahräumiger Verbindungsfunktion (HS IV)
Heinrich-Heine-Straße: nahräumige Erschließungsstraßen (ES IV)
Lise-Meitner-Straße, Pettenkoferstraße, Robert-Koch-Straße: Anliegerstraßen (ES V)
Die Straßen fallen somit in den Geltungsbereich der Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen (RASt 06, Ausgabe 2006). Das Planungsgebiet liegt innerhalb der Stadt
Leipzig. Damit beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
3.2
Verkehrsbelastung MIV und ÖPNV
Derzeit befinden sich in der Georg-Schwarz-Straße im Bestand und der Prognose 2025 ca.
14.900 Kfz/24 h im betrachteten Bereich.
Die Straßenbahnlinie 7 verkehrt im 10 min Takt, eine Taktzeitverkürzung wird zu den
Hauptverkehrszeiten vorgenommen. Die Nachtbuslinien N 3 (landwärts) bzw. N 5
(stadtwärts) sind im Untersuchungsbereich vorhanden.
In der Ludwig-Hupfeld-Straße und Am Ritterschlößchen sind lt. Analyse ca. 11.500 Kfz/24h
bzw. 15.200 Kfz/24h im Verlauf dieser Trasse vorhanden, in der Prognose 2025 wird die
Belastung mit ca. 16.400 bis max. 22.900 Kfz/24h angegeben.
Die Linie 80 (Verbindung Lindenau/Plagwitz-Wahren) verkehrt auf der Ludwig-HupfeldStraße und Am Ritterschlößchen werktags in der Regel im 20 min Takt.
Die Annahmen für die Prognose 2025 beinhalten neben dem Ersatzneubau der beiden
Georg-Schwarz-Brücken und der Neugestaltung der Verkehrsanlage auch bereits den im
STEP VöR als Prüfauftrag formulierten direkten Lückenschluss zur B 6 zwischen GustavEsche-Straße und Travniker Straße, so dass der Neubauknoten Georg-Schwarz-Bücke auch
bei einer optionalen Realisierung dieses Lückenschlusses leistungsfähig betrieben werden
kann.
8/24
Berücksichtigt wurde ebenfalls der gegenwärtig stattfindende Umbau der Georg-SchwarzStraße zwischen Rathaus Leutzsch und Philipp-Reis-Straße. Alle anderen Straßen im
Umfeld wurden hinsichtlich ihres Querschnitts im Bestand angenommen. Insbesondere
betrifft das die Gustav-Esche-Straße im Bereich des Auensees und des Leutzscher Holzes
sowie die Ludwig-Hupfeld-Straße.
Unter den getroffenen Annahmen entfallen die leistungsbegrenzenden Elemente der alten
Georg-Schwarz-Bücke und der Verbindung Rittergutsstraße, Linkelstraße durch den
Ortskern von Wahren, so dass ein deutlicher Anstieg des Verkehrsaufkommens v. a. auf der
Relation Gustav-Esche-Straße, Am Ritterschlößchen, Ludwig-Hupfeld-Straße festzustellen
ist.
Die angegebene Kfz-Belastung 2025 für den Neubauknoten Georg-Schwarz-Brücke wird
dabei auch für die Prognose 2030 als weiter zutreffend eingeschätzt. Weitere Zunahmen
werden wegen des Ausbaugrades ansonsten überwiegend zweistreifig vorhandener Straßen
nicht erwartet.
3.3
Fuß- und Radverkehr
Die Radverkehrsanlagen, welche im Bestand nur abschnittsweise in der Ludwig-HupfeldStraße und Am Ritterschlößchen vorhanden sind, werden gemäß RASt 06 und der Vorgaben
des Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020 der Stadt Leipzig richtliniengerecht im
Planungsbereich berücksichtigt.
Die vorgesehenen Radverkehrsanlagen im Zuge der Georg-Schwarz-Straße/ Leipziger
Straße sind Bestandteil einer innergemeindlichen Hauptradverbindung (IR III). Allgemein
sind für die Qualitätsmerkmale der Radverkehrsführung an Hauptverkehrsstraßen die
Anforderungen für innergemeindliche Radverkehrsverbindungen (vgl. Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen ERA, Ausgabe 2010 und RASt 06) anzuwenden.
Anlagen für den Fußverkehr einschließlich Querungsmöglichkeiten und Verknüpfung zum
ÖPNV werden unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit vorgesehen.
3.4
Randbedingungen, Zwangspunkte
Grundsätzlich erfolgt die Gestaltung der Straßenräume der überplanten Straßen unter
Beachtung und Abwägung der verkehrlichen Belange der unterschiedlichen Verkehrsarten
(öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), motorisierter Individualverkehr (MIV),
Radverkehr, Fußverkehr und ruhender Verkehr). Für die Trassierung der einzelnen
Straßenzüge waren einerseits die gegebene bauliche Situation und technische
Trassierungsrandbedingungen und anderseits die Grundstücksverhältnisse d. h. die
Flächenverfügbarkeit zu berücksichtigen:
vorhandene bauliche Anlagen der DB AG einschl. Zugänge zu den Haltepunkten und
Gewährleistung lichter Höhen,
vorhandene bzw. geplante Wohnbebauung (Einfamilienhäuser),
die unter Denkmalsschutz stehenden Gebäude Georg-Schwarz-Straße 185 (ehemals
„Polygraph“) und die Typenbauten (Wohngebäude) der ehemaligen Deutschen
Reichsbahn Georg-Schwarz-Straße 222 und 224,
Lage vorhandener Ingenieurbauwerke,
Vorgaben zur Gleistrassierung im Brückenbauwerksbereich,
Anschlusspunkte an Bestandsanlagen.
9/24
4
4.1
Variantenbetrachtungen
Vorgeschichte der Planung einschl. Variantenuntersuchungen
Das Verkehrskonzept der Stadt Leipzig sah ursprünglich den Bau eines Mittleren Rings vor.
Der Straßenzug Ludwig-Hupfeld-Straße über die Georg-Schwarz-Straße auf die Straße
Am Ritterschlößchen bis zur Gustav-Esche-Straße sollte Bestandteil des Mittleren Rings
Nord-West werden. Im Rahmen einer Vorplanung (1997 bis 1999) wurden 4 Varianten
untersucht.
In der nachfolgenden Tabelle werden diese Varianten kurz beschrieben. In allen Varianten
wurde die mittige Straßenbahntrasse in der Georg-Schwarz-Straße mit einer
Haltestelleninsel (im Rampenbereich nördlich der Philipp-Reis-Straße) berücksichtigt. Die
Zugänge zu den Haltepunkten der DB AG werden an die Georg-Schwarz-Straße
angebunden. Die Georg-Schwarz-Straße wird mit einem durchgehenden Fahrstreifen pro
Richtung sowie den notwendigen Knotenzu- und -abfahrten geplant.
Gehwege und Radverkehrsanlagen (als Radweg oder Radfahrstreifen) werden
berücksichtigt, jedoch nicht in allen Varianten vollständig den geplanten Mittleren Ring
parallel begleitend.
Die nachfolgende Übersicht enthält die Varianten der Vorplanung Mittlerer Ring Nordwest
von 1997/1999:
10/24
Variante
1
2
3
4
4.2
Beschreibung
Bauanfang Ludwig-Hupfeld-Straße Höhe Fraunhoferstraße, planfreie
Führung von jeweils durchgehenden 2 Fahrstreifen (geradeaus) je Richtung
im Zuge der Ludwig-Hupfeld-Straße unter der Georg-Schwarz-Straße und
Parallelrampen zur plangleichen Anbindung an die Georg-Schwarz-Straße,
Fortführung als Hochstraße über die Bahnanlagen der DB AG und Straße
Am Ritterschlößchen bis in Höhe Pettenkoferstraße,
nachfolgend über Dammbauwerk Einbindung in die Gustav-Esche-Straße ca.
160 m nördlich der Brücke Am Forsthaus,
Anbindung der Georg-Schwarz-Straße über parallele Rampen,
Anbindung der Straße Am Ritterschlößchen ebenfalls über Parallelstrecken.
Knotenausbildung paralleler Rampen der Ludwig-Hupfeld-Straße mit der
Georg-Schwarz-Straße
plangleicher Knoten Ludwig-Hupfeld-Straße/Georg-Schwarz-Straße,
geradlinige Fortführung der Ludwig-Hupfeld-Straße in Richtung Nord-Osten
über den Knotenpunkt,
anschließende Absenkung der 4-streifigen Trasse vom Dammbauwerk in
Trogbauwerk und fortführend Tunnelbauwerk zu Unterquerung der
Bahnanlagen,
nachfolgend weiteres Trogbauwerk und niveaugleiche Anbindung an die
Straße Am Ritterschlößchen in Höhe Pettenkoferstraße,
anschließend trassennaher 4-streifiger Ausbau Am Ritterschlößchen und
Gustav-Esche-Straße bis ca. 160 m nördlich Brücke Am Forsthaus
plangleicher bestandsnaher Knoten Ludwig-Hupfeld-Straße/Georg-SchwarzStraße,
parallel dazu Überführung der Ludwig-Hupfeld-Straße 4-streifig über die
Bahnanlagen ca. in Höhe Barnecker Steg und nachfolgend Parallelführung
als Hochstraße (4-streifig) bis Knoten Leipziger Straße/Am Ritterschlößchen,
weiter 4-streifiger Ausbau in bestandsnaher Lage Am Ritterschlößchen,
Gustav-Esche-Straße bis ca. 160 m nördlich der Brücke Am Forsthaus.
bestandsnaher Ausbau der Ludwig-Hupfeld-Straße,
Zusammenfassung des Doppelknotens Ludwig-Hupfeld-Straße/GeorgSchwarz-Straße/Leipziger
Straße/Heinrich-Heine-Straße/Am
Ritterschlößchen zu einem Knoten über diagonale Trassenführung über die
Bahnanlagen,
fortführend 4-streifiger Ausbau in bestandsnaher Lage Am Ritterschlößchen,
Gustav-Esche-Straße bis ca. 160 m nördlich der Brücke Am Forsthaus.
Vorzugsvariante der vorausgegangenen Variantenuntersuchungen
Von den untersuchten Varianten wurde die Variante 4 als Vorzugsvariante im Jahr 2001
weiter detailliert, um auf dieser Basis die Entwurfsplanung zu erstellen.
Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt nicht gegebenen finanziellen Untersetzung des
Gesamtvorhabens und der offenen Planungen der DB AG zum Umbau/Verlegung des
Bahnhofs Leutzsch und der Umstellung auf das Elektronische Stellwerk (ESTW) wurde der
Planungsprozess der Straßen- und Brückenplanung zum Mittleren Ring Nordwest im Jahr
2002 angehalten. In Abstimmung mit der DB AG wurde seitens der Stadt Leipzig
entschieden, die Realisierung der Baumaßnahmen der DB AG zum Bahnhof/SBahnhaltepunkt Leutzsch abzuwarten und die städtischen Vorhaben hintenanzustellen.
4.3
4.3.1
Vorzugsvariante für die weitere Planung
Ausgangspunkt
Zum Zeitpunkt der Planungsunterbrechung war der Stand der Entwurfsplanung hinsichtlich
der Lageplandarstellung (Grundlage siehe 4.2) bereits detailliert fortgeschritten. Auf
Grundlage dieses Planungsstandes wurde mit der Wiederaufnahme der Planungen zunächst
eine verkehrstechnische Untersuchung erstellt. Ziel und Inhalt dieser verkehrstechnischen
11/24
Untersuchung war, die Planungsansätze und -grundlagen nochmals zu überprüfen und die
aktuelle Basis zu schaffen, anhand derer die baulichen Konturen des Knotenpunktes
dimensioniert werden konnten.
Im laufenden Planungsprozess wurde ersichtlich, dass für die Knotenpunktausbildung unter
Beachtung der städtebaulichen Situation, der Grundstücksverhältnisse, dem Erhalt des
denkmalgeschützten Industriegebäudes „Polygraph“, der Anlagen der DB AG und hier
insbesondere die Aufzüge und Treppenzugänge der Bahnsteige, letztlich nur die vorliegende
Variante 4 realisierbar ist, mit der die erforderliche Leistungsfähigkeit erzielt werden kann.
Die planerische Weiterentwicklung basiert auf dieser Variante.
Der Ausbauumfang und –länge wurden in der aktuellen Vorplanung gegenüber der
Variantenuntersuchung 2001 im Bereich der Ludwig-Hupfeld-Straße reduziert.
Angepasst wurde die Querschnittsgestaltung Am Ritterschlößchen auf Grund des
geänderten Planungsansatzes zur Herstellung des ursprünglich geplanten Mittleren Ringes
gemäß STEP VöR: „beim Neubau der Brücke am neuen Bahnhof Leutzsch ist die
tangentiale Verkehrsbeziehung Ludwig-Hupfeld-Straße – Am Ritterschlößchen
bedarfsgerecht zu berücksichtigen“.
Für die Gestaltung Am Ritterschlösschen wurden 2 Varianten der Querschnittsgestaltung
(mit modifiziertem Querschnitt gegenüber dem Jahr 2001) vorgeschlagen. Nach Kombination
der Varianten und der weiteren Bearbeitung wurde auf dieser Grundlage die aktuelle
Vorzugsvariante erarbeitet.
Die aktuellen Planungen für die Verkehrsanlage wurden in Planungsunterlagen 2016 und
2017 zusammengefasst.
4.3.2
Linienführung, Baulängen, Gradiente
Die Linienführung der von der Planung erfassten Straßen wird aufgrund der vorhandenen
baulichen Gegebenheiten und der Grundstückssituation im Wesentlichen nicht verändert.
Alle Kreuzungen und Einmündungen werden plangleich ausgeführt. Der Knoten LudwigHupfeld-Straße/Georg-Schwarz-Straße/Am Ritterschlößchen/Leipziger Straße/HeinrichHeine-Straße wird eine Lichtsignalanlage erhalten, ebenso die Einmündung der GeorgSchwarz-Straße/Philipp-Reis-Straße. Alle weiteren Kreuzungen und Einmündungen erhalten
eine vorfahrtsregelnde Beschilderung. Zusätzlich werden in der Straße Am Ritterschlößchen
und in der Gustav-Esche-Straße Querungshilfen vorgesehen.
Die Baustrecke der Georg-Schwarz-Straße beginnt am Ausbauende des Vorhabens GeorgSchwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße, erfasst die Einmündung
der Philipp-Reis-Straße, verläuft über das Brückenbauwerk II/R12 über die Anlagen der
Deutschen Bahn AG bis zur Einmündung der Ludwig-Hupfeld-Straße, weiter über das
Brückenbauwerk II/R11 über die Anlagen der DB AG zu Am Ritterschlößchen und weiter im
Zuge der Leipziger Straße bis zur Burgauenstraße (ca. 480 m Länge). Es entsteht dabei eine
neue Kreuzung als Ersatz für den vorhandenen Doppelknoten. Die Ludwig-Hupfeld-Straße
(Baulänge ca. 220 m) und die Heinrich-Heine-Straße (Baulänge ca. 120 m) werden
entsprechend der Knotenpunktgestaltung und der erforderlichen Anbindung ausgebaut.
Bedingt durch die Ersatzneubauten beider Brückenbauwerke und die damit einher-gehenden
erforderlichen lichten Höhen über den Gleis- und Bahnanlagen (Oberleitung) der DB AG wird
künftig die Georg-Schwarz-Straße bis zu ca. 1,40 m höher liegen (Bereich Bauwerk II/R11)
als gegenwärtig im Bestand vorhanden.
Der Umbau der Straße Am Ritterschlößchen wird bis zur Gustav-Esche-Straße auf einer
Länge von ca. 1,2 km betrachtet. Im Zuge der Gustav-Esche-Straße liegt die Brücke Am
Forsthaus (über den Bauerngraben). Auch für dieses Bauwerk ist ein Ersatzneubau unter
Berücksichtigung der zukünftigen Querschnittsgestaltung erforderlich, das Bauende mit
Bestandsanpassung wird ca. 50 m nach der Brücke Am Forsthaus erreicht.
12/24
4.3.3
Gestaltung Knotenpunkt Ludwig-Hupfeld-Straße/Georg-Schwarz-Straße/Am
Ritterschlößchen/Heinrich-Heine-Straße/Leipziger Straße
Prägendes Element des geplanten Vorhabens ist die Zusammenfassung des Doppelknotens
Ludwig-Hupfeld-Straße/Georg-Schwarz-Straße/Am Ritterschlößchen/Heinrich-HeineStraße/Leipziger Straße. Diese entsteht durch die Verschwenkung der Ludwig-HupfeldStraße nach Norden und der Straße Am Ritterschlößchen nach Süden. Die
Hauptverkehrsrichtung liegt im Zuge der Ludwig-Hupfeld-Straße in Richtung Am Ritterschlößchen bzw. umgekehrt. Bedingt durch die heutige Geometrie des Doppelknotens
werden die Verkehrsströme der Ludwig-Hupfeld-Straße/Am Ritterschlößchen im
Brückenbereich überlagert mit den Verkehrsströmen der Georg-Schwarz-Straße/Leipziger
Straße. Mit der Ausbildung eines komplexen Knotenpunktes wird der Versatz zwischen
Ludwig-Hupfeld-Straße und Am Ritterschlößchen in einer tangentialen Ausprägung egalisiert
und damit die Durchlassfähigkeit des gesamten Knotens erhöht.
Verkehrsqualität
Die Bewertung der Qualität des Verkehrsablaufes an den Knotenpunkten im Untersuchungsraum erfolgte nach dem im Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen,
Ausgabe 2001/Fassung 2009 beschriebenen Verfahren für Knotenpunkte mit
Lichtsignalanlagen. Die Festlegung zur notwendigen Fahrstreifenanzahl des Knotenpunktes
und der erforderlichen Stauraumlängen zur Gewährleistung der vorgenannten Qualitätsstufe
basiert auf dieser Bewertung, unter Berücksichtigung der räumlichen Randbedingungen. Als
maßgebendes Kriterium wird das Erreichen der Qualitätsstufe D angesetzt (die mittleren
Wartezeiten liegen dabei bei max. 45 s, im Kraftfahrzeugverkehr ist ständiger Reststau
vorhanden, Wartezeiten sind für alle Verkehrsteilnehmer beträchtlich, der Verkehrszustand
ist noch stabil).
Die Leistungsfähigkeit des geplanten Neubauknotens wurde im Rahmen einer
Verkehrstechnischen Untersuchung (2016, aufbauend auf den Untersuchungen 2014) für die
Prognoseverkehrsbelastung 2025 nachgewiesen.
ÖPNV
Am Knotenpunkt befindet sich die barrierefreie Haltestelle der Straßenbahn in Mittellage. Die
barrierefreien Bushaltestellen sind am Fahrbahnrand berücksichtigt, signalisierte Querungen
stehen zur Verfügung. Der Umstieg und die Zugänglichkeit zur S-Bahn/den Anlagen der DB
AG wird über Treppen- und Aufzugsanlagen von der Georg-Schwarz-Straße gewährleistet.
Die teilweise separierten Straßenbahngleise werden in Mittellage der Georg-Schwarz-Straße
mit einem Gleisachsabstand von mindestens 2,80 m in gerader Linienführung geführt.
Regelquerschnitte
Für die Fahrstreifenbreiten der Kfz werden in der Regel jeweils Breiten von 3,25 m
berücksichtigt, Abweichungen von diesem Regelmaß werden für Abbiegespuren bzw. im
Bereich von Kurvenlagen auf Grund der notwendigen Zuschläge bemessen.
Die Breite der geplanten Gehwege am Fahrbahnrand ist mit 3,00 m (Georg-Schwarz-Straße)
bzw. 2,50 m (Am Ritterschlößchen ab Lise-Meitner-Straße) so dimensioniert, dass an
oberirdischen Einbauten wie Beleuchtungs- und Fahrleitungsmasten, Schaltschränken und
dergleichen noch ausreichende Bewegungsräume zur Verfügung stehen. An den
lichtsignalgeregelten Knotenpunkten werden grundsätzlich Einrichtungen für die
Signalisierung Sehbehinderter vorgesehen.
Im Zuge der Georg-Schwarz-Straße/Leipziger Straße und Ludwig-Hupfeld-Straße/Am
Ritterschlößchen sind Radverkehrsanlagen in Form von Radfahrstreifen in einer Breite von
1,85 m vorgesehen.
13/24
4.3.4
Gestaltung von Georg-Schwarz-Straße/Leipziger Straße
Im Bestand ist ab der Einmündung Philipp-Reis-Straße ein ca. 12,0 m breiter, vierstreifiger
Fahrbahnquerschnitt einschließlich der Gleisanlagen und der nicht barrierefreien mittigen
Haltestelle (auf Zwischendamm der beiden Brücken) der LVB GmbH ohne
Radverkehrsanlagen, mit beidseitigen Gehwegen vorhanden.
Für die Planung ist die Herstellung von je einem durchgehenden Fahrstreifen im Zuge der
Hauptverkehrsstraße sowie von beidseitigen Anlagen für den Fuß- und Radverkehr
vorgesehen. Es ist zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit notwendig, eine Vergrößerung
der Fahrbahnbreite mit der erforderlichen Fahrstreifenanzahl im Knotenpunkt zu
berücksichtigen. Bauliche Zwangspunkte sind dabei zu beachten.
Bestimmendes Trassierungselement der Verkehrsanlage sind die Anforderungen der mittig
liegenden Gleisanlagen der Straßenbahn in der Georg-Schwarz-Straße, welche ohne
Gleisbögen im Haltestellenbereich sowie über die Brückenbauwerke geführt werden sollen.
Ein ausreichender Abstand zum denkmalgeschützten Gebäude „Polygraph“ soll eine
verbesserte Nutzungsqualität des Objektes einschl. Licht- und Lufteinfall ermöglichen.
Die Gleisanlage kann mit der gewählten Trassierung in durchgehend gerader Linienführung
über beide neue Brücken geführt und die behindertengerechten Straßenbahnhaltestellen
beider Fahrtrichtungen als Insel eingeordnet werden.
Weitere bauliche Zwangspunkte (z. B. Bebauung, Zugang Anlagen DB AG) sind dabei zu
beachten. Die dem „Polygraph“-Gebäude (Georg-Schwarz-Straße 185) gegenüber
stehenden ebenfalls denkmalgeschützten ehemaligen Wohngebäude Georg-Schwarz-Straße
222 und 224 (Standardtypenbau der Deutschen Reichsbahn) müssen zur Umsetzung der
geplanten Verkehrsanlage abgerissen werden. Diese Vorgehensweise wurde im Zuge der
Planung mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Weiterführende Festlegungen zur
Dokumentation, Sicherung bzw. Lagerung oder den Wiedereinbau von Elementen (z. B.
Treppen, Geländer) ist in den nachfolgenden Planungsphasen Rechnung zu tragen.
ÖPNV
Die Anlagen des ÖPNV sollen künftig barrierefreie Haltestellen und soweit wie möglich einen
besonderen Gleiskörper für die Gleisanlagen erhalten. Die teilweise separierten
Straßenbahngleise werden in Mittellage der Georg-Schwarz-Straße mit einem
Gleisachsabstand von mindestens 2,80 m geführt.
Am Knotenpunkt Georg-Schwarz-Straße/Philipp-Reis-Straße erfolgt durch einen
Gleisabzweig die Anbindung einer Gleisschleife, welche mit dem beabsichtigten Umbau
durch die LVB GmbH die Einrichtung eines P+R-Platzes ermöglicht.
Zusätzlich zu der Inselhaltestelle der Straßenbahn stehen für den Bus barrierefreie
Kaphaltestellen am Fahrbahnrand zur Verfügung, welche für Schienenersatzverkehr oder
eine perspektivisch geänderte Linienführung Busverkehr genutzt werden kann. Signalisierte
Querungen sind am Knotenpunkt vorhanden. Am südöstlichen Ende der Haltestelleninsel
wird eine nichtsignalisierte Querungsmöglichkeit zum Bahnsteig des S-Bahn-Haltepunktes
angelegt.
Mögliche
alternative
Haltestellenformen
wurden
im
Rahmen
der
verkehrstechnischen Untersuchung bewertet und als nicht leistungsfähig umsetzbar
eingestuft.
14/24
Regelquerschnitte
Der Querschnitt ist wie folgt vorgesehen:
Nach der künftig signalisierten Einmündung Philipp-Reis-Straße mit straßenbündigen
Gleisanlagen und -abzweig zur Gleisschleife Philipp-Reis-Straße erhält das landwärtige (in
Richtung Böhlitz-Ehrenberg führende) Gleis einen besonderen Gleiskörper, daneben verläuft
der 3,25 m breite Fahrstreifen für Kfz und ein 1,85 m breiter Radfahrstreifen. Im weiteren
Verlauf erfolgt die Aufweitung des Querschnittes für die Fahrbahn als Knotenpunktzufahrt
sowie für die Einordnung der Haltestelle. Es wird zwischen den Brückenbauwerken
landwärts eine Zufahrt zur Erschließung der Anlagen der DB AG und untenliegenden
baulichen Anlagen/Flächen über einen Dammkörper wiederhergestellt. Die Ein- und Ausfahrt
kann nur rechtsabbiegend erfolgen.
In der landwärtigen Zufahrt Georg-Schwarz-Straße des Knotenpunktes sind 2 Fahrstreifen
(in Richtung Ludwig-Hupfeld-Straße links/geradeaus sowie geradeaus) neben dem
Radfahrstreifen und einem Rechtsabbiegestreifen (in Richtung Am Ritterschlößchen)
vorhanden. Diese außenliegende Rechtsabbiegespur wurde für eine verbesserte
Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit des Knotens berücksichtigt, um Konflikte zwischen
Rechtsabbiegern, Rad- und Fußverkehr zu vermeiden und gleichzeitig Behinderungen des
Geradeausverkehrs zur reduzieren.
Über den Knotenpunkt werden die Gleisanlagen straßenbündig geführt und mittels
Markierung von den beiden weiterführenden landwärtigen Fahrstreifen neben dem
Radfahrstreifen separiert. Nördlich des Brückenbauwerks II/R11 liegt der Knotenarm der
Leipziger Straße mit der einmündenden Heinrich-Heine-Straße und der Anbindung Am
Ritterschlößchen. Das Linksabbiegen in Richtung Heinrich-Heine-Straße ist gegenwärtig im
Bestand nicht zulässig (wird jedoch illegal praktiziert) und soll künftig ermöglicht werden.
In Fortführung der Leipziger Straße ist aufgrund der Flächenverfügbarkeit ein besonderer
Bahnkörper nicht mehr möglich, deshalb werden die beiden Fahrspuren nach der
Einmündung der Heinrich-Heine-Straße weiter in landwärtige Richtung noch ca. 60 m neben
dem Gleisbereich geführt. Im Anschluss erfolgt die Verziehung auf den Anschlussquerschnitt
auf das Bauende Höhe Burgauenstraße. Ein Eingriff in die Böschung Leipziger Straße 2 und
der Abbruch des vorhandenen Gebäudes auf nichtstädtischem Flurstück im Bereich des
Bebauungsplanes E-91 erforderlich.
In stadtwärtige (südöstliche) Richtung erfolgt die Anpassung vom Querschnitt der Leipziger
Straße auf den notwendigen Querschnitt der Knotenpunktzufahrt und die Separierung der
durchgehenden Fahrstreifen von der Straßenbahn (Länge ca. 90 m bis Heinrich-HeineStraße). 2 Fahrstreifen sind im Zuge Leipziger Straße/Georg-Schwarz-Straße (1 x in
Richtung Heinrich-Heine-Straße rechts/geradeaus sowie 1 x geradeaus) erforderlich, neben
einer baulichen Insel als Wartefläche für Fußgänger. Daneben fährt der Linksabbieger (in
Richtung Am Ritterschlößchen) in einer Spur mit der stadtwärtigen Straßenbahn. Ein Eingriff
in die Böschung der privaten Grundstücke und die Herstellung einer Stützwandkonstruktion
an der Gutshofstraße und Am Barnecker Steg ist dafür erforderlich.
Es mündet die Heinrich-Heine Straße (ausschließlich rechtseinbiegend) ein. Es folgt ein
notwendiger Signalquerschnitt. Dessen Fahrstreifenaufteilung ist identisch mit dem
vorherigen Querschnitt, jedoch dient der bauliche Fahrbahnteiler an dieser Stelle nur der
Aufnahme von Signalmasten.
In stadtwärtige Richtung ist die Knotenabfahrt nach der Einmündung Ludwig-Hupfeld-Straße
damit ebenfalls 2-streifig ausgebildet und wird an der Straßenbahnhaltestelle vorbei separat
geführt, bis anschließend die Verflechtung der Kfz mit der Straßenbahn erfolgt
(Signalisierung). Auf dem stadtwärtigen Gleis wird der Linksabbieger in Richtung
signalisiertem Knotenpunkt Philipp-Reis-Straße niveaugleich mitgeführt.
15/24
Die beidseitig 3,00 m breiten Gehwege nehmen gleichzeitig die (nach Möglichkeit) kombinierten Fahrleitungs- und Beleuchtungsmasten auf. Ergänzend zu dem
straßenbegleitenden Gehweg vor dem Polygraph-Gebäude wird eine zusätzliche
behindertengerechte Anbindung aufgrund des Höhenunterschieds zum Gebäude
berücksichtigt.
Die als Zwangspunkte vorhandenen Anlagen zu den Bahnsteigen der DB AG (Aufzüge und
Treppen) werden durch die gewählte Trassierung berücksichtigt und höhenangepasst an die
geplante Verkehrsanlage (behindertengerecht) angebunden.
Im Zuge der Georg-Schwarz-Straße/Leipziger Straße werden beidseitig durchgängig
Radfahrstreifen (1,85 m) auf der Fahrbahn angelegt. Fahrbeziehungen des Radverkehrs am
signalisierten Knoten erfolgen ebenfalls mittels Radfahrstreifen, Linksabbiegen ist für den
Radverkehr im Knotenbereich jeweils indirekt berücksichtigt.
Randlich der Gehwege werden im Zuge der Georg-Schwarz-Straße Baumpflanzungen
vorgesehen. Diese sind im Bereich der Böschungskrone, jedoch außerhalb von geplanten
Stütz- oder Brückenbauwerken eingeordnet. Für die Böschungsbereiche der Leipziger
Straße, Georg-Schwarz-Straße und für die Flächen des Gleisdreieckes im Bereich GeorgSchwarz-Straße sind die konkreten grünordnerischen Festlegungen und die Gestaltung der
in der weiteren Planung vorzunehmen.
Ebenso obliegt der weiteren Planung die Gestaltung und Ausstattung der Verkehrsanlage ergänzend zu den verkehrlich notwendigen Elementen, z. B. Ausstattung und Gestaltung der
Dreiecksflächen, Beleuchtungskonzept und Kombination mit Fahrleitungsanlagen, Geländerund Berührungsschutzgestaltung für Brückenbauwerke.
4.3.5
Gestaltung Ludwig-Hupfeld-Straße
Im Bestand ist die Ludwig-Hupfeld-Straße rechtwinklig süd-westlich des vorhandenen
Brückenbauwerkes mit einem dreistreifigen Fahrbahnquerschnitt und beidseitigen Gehwegen (Rad frei) an die Georg-Schwarz- Straße angebunden.
Die Ludwig-Hupfeld-Straße soll durch Verschwenken der Fahrbahnachse für die Anbindung
des Knotenpunktbereiches nach Norden an die neue nördliche Brücke II/R11 der GeorgSchwarz-Straße angebunden werden. Der Bauanfang für den Ausbau und die geänderte
Trassenführung der Ludwig-Hupfeld-Straße liegt ca. 200 m südwestlich der Georg-SchwarzStraße vor der Kurve zum Barnecker Steg.
Unmittelbar nach dem Bauanfang beginnt die Aufweitung bzw. endet die Einziehung der jeweils 2 durchgängigen Fahrstreifen. Anschließend beginnt der Knotenbereich zur GeorgSchwarz-Straße. Die Trasse wird in Richtung Nord-Osten verschwenkt, führt anschließend
diagonal über den Knotenbereich bzw. das Bauwerk 1 und nimmt die West-Ost-Lage im
Zuge der Straße Am Ritterschlößchen auf.
Der rechtsabbiegende Verkehr von der Ludwig-Hupfeld-Straße in die Georg-Schwarz-Straße
wird auf Grund des Kreuzungswinkels und der damit erforderlichen Fahrspurbreite neben
einer Verkehrsinsel (Dreiecksinsel) außerhalb des Signalquerschnittes geführt. Es werden 3
Taxi-Stellplätze eingeordnet, die bisher vorhandenen Taxi-Stellplätze am ehem. Bahnhof
Leutzsch entfallen damit.
Gehwege (>2,50 m) und Radfahrstreifen (1,85 m) werden beidseits hergestellt.
ÖPNV
Die Haltestelle der Buslinie 80, Richtung Plagwitz, wird in der Knotenpunktabfahrt als
Busbucht mit angehobener Radfahrbahn geplant. Die Bushaltestelle liegt damit knotennah,
was zu kurzen Wegebeziehungen zu den anderen öffentlichen Verkehrsmitteln
16/24
(Straßenbahn, S-Bahn/DB) führt. Die Bushaltestelle der Gegenrichtung liegt im Bestand ca.
70 m südwestlich der Georg-Schwarz-Straße und wird an dieser Stelle als Haltestelle am
Fahrbahnrand wieder hergestellt.
4.3.6
Heinrich-Heine-Straße
Die bestehende Heinrich-Heine-Straße weist im Bestand einen 3-streifigen Querschnitt
sowie 1,50 m - 1,80 m breite Gehwege auf. Die Heinrich-Heine-Straße muss zur
Höhenanpassung auf einer Länge von ca. 100 m ausgebaut werden. Der künftige
Fahrbahnquerschnitt ist mit 2,50 m breiten Gehwegen und 6,50 m Fahrbahn geplant. Die
Führung des Radverkehrs vom einseitig nördlichen Radfahrstreifen (1,85 m) in den
Fahrbahnbereich erfolgt auf ca. 45 m Länge. Künftig kann die direkte Fahrbeziehung zu Am
Ritterschlößchen (geradeaus) nicht mehr angeboten werden, es ist Rechtsabbiegen
stadtwärts vorgesehen. Das Linksabbiegen von der Georg-Schwarz-Straße in Richtung
Heinrich-Heine-Straße ist gegenwärtig im Bestand nicht zulässig (wird jedoch illegal
praktiziert) und wird künftig ermöglicht.
4.3.7
Am Ritterschlößchen, Gustav-Esche-Straße
Im Bestand ist die Straße Am Ritterschlößchen rechtwinklig nordöstlich des vorhandenen
Brückenbauwerkes mit einem dreistreifigen Fahrbahnquerschnitt und beidseitigen
Gehwegen (Nordseite Rad frei) an die Georg-Schwarz-Straße angebunden. Ab der
Einmündung Lise-Meitner-Straße ist ein einseitiger Gehweg (nördlich) und eine zweistreifige
Fahrbahn mit beidseitig markierten Radverkehrsanlagen sowie 2 Querungshilfen vorhanden.
Der geplante Knotenast Am Ritterschlößchen gleicht hinsichtlich der Anzahl und Richtung
der Fahrspuren spiegelbildlich dem der Ludwig-Hupfeld-Straße. Aus der Knotenzufahrt Am
Ritterschlößchen ausfahrende Verkehre geradeaus Richtung Heinrich-Heine-Straße und
rechtsabbiegend in die Leipziger Straße werden in einer separaten Fahrspur geführt, im
Knotenbereich neben einer Dreiecksinsel.
Die Straße Am Ritterschlößchen soll ab der Einmündung Lise-Meitner-Straße bis zum Anschluss/Übergang zur Gustav-Esche-Straße je 1 durchgehenden Fahrstreifen (Breite 3,25 m,
daneben 1,85 m Radfahrstreifen) erhalten. Der 3,00 m breite, zwischen den beiden
Richtungsfahrstreifen liegende Fahrbahnbereich wird zur Aufnahme der baulichen
Querungshilfen im Zusammenhang mit den Bushaltestellen sowie jeweils für die Anlage von
Linksabbiegespuren geplant. In Höhe der vorgesehenen Bushaltestelle am ehem. Bahnhof
Leutzsch/Am Sportpark wird ein kurzer baulicher Mittelstreifen im Kombination mit
Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Die Anbindung der Wege des
Auewaldes neben der Bahnanlage DB AG und die Eisenbahnüberführung (EÜ) über den
Gehweg zur Rathenaustraße wird damit berücksichtigt.
Neben den 1,85 m breiten Radfahrstreifen werden nordwestlich Längsparkstände, unterbrochen durch Baumstandorte sowie Gehwege (2,50 m) bzw. südöstlich eine Baumreihe und
der Gehweg (2,50 m) eingeordnet. Im Bereich der Parkflächen (Breite 2,00 m) wird ein
Sicherheitsstreifen (Breite 0,75 m) zum Radfahrstreifen berücksichtigt.
Die Verbreiterung des Straßenquerschnitts (um ca. 13 m) erfolgt von den nördlich
angrenzenden Privatgrundstücken aus, unter Inanspruchnahme brachliegender ehemaliger
Bahnflächen und eines Bahngebäudes, nach Süden. Die Gestaltung des südöstliche
Gehweges Am Ritterschlößchen kann hinsichtlich der Lage in der fortfolgenden Planung
weiter detailliert und angepasst werden, wenn im Zusammenhang mit Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen sowie der Planung von Entwässerung auf den heute brachliegenden
Bahnflächen eine Freiflächenplanung vorgenommen wird und damit die Führung des Weges
auf der Freifläche vorteilhafter wäre.
Dabei entspricht die Trassenführung nahezu dem Bestand, ausgenommen davon die
Krümme zur Richtung Norden führenden Gustav-Esche-Straße. Diese wird richtlinienkonform für 50 km/h trassiert. Die dafür erforderlichen Flächen liegen brach
17/24
(aufgegebene Kleingartenanlage) bzw. befindet sich auf diesen eine ehemalige
Buswendestelle, die derzeit als Parkplatz genutzt wird. Gering werden private Flächen mit
Gebäuden (Teil eines Flachbaus, Garage) in Anspruch genommen. Im Flächennutzungsplan
grenzt an den als Verkehrsfläche ausgewiesenen Bereich Wald und
Überschwemmungsgebiet sowie Flächen für Bahnanlagen an. Weiterhin quert die Trasse in
diesem Bereich die Grenze des Landschaftsschutzgebietes und tangiert im Folgenden
Natura 2000-Gebiete.
In der Kurve zur Gustav-Esche-Straße entsteht eine Fläche zwischen der geplanten Straße
und den vorhandenen Grundstücken bzw. Wegen zur Bahnanlage/EÜ Rathenaustraße. Hier
sollen Parkflächen, als Ersatz für den Entfall durch die Überbauung mit der Straße in der
Kurve, angelegt werden. Die erforderlichen Fahrgassen dienen gleichzeitig der
Grundstückserschließung (Am Ritterschlößchen 1 und Gustav-Esche-Straße 2 sowie
Anbindung zur EÜ Rathenaustraße). Die Gestaltung der Verkehrs- und Grünflächen einschl.
der ggf. vorzusehenden Baumstandorte wird in den fortführenden Planungsphasen detailliert.
Die in diesem Bereich befindliche langgestreckte Querungshilfe dient neben dem
Haltestellenzugang auch der Querung für den Fuß- und Radverkehr von der EÜ bzw. dem
bahnbegleitendendem Weg aus Richtung Auewald.
Im Zuge der Gustav-Esche-Straße liegt die Brücke Am Forsthaus (Bauwerk II/R13) über den
Bauerngraben, welche einen Ersatzneubau erhält. Nördlich des Bauwerkes wird für die
beidseitig aus dem Auewald kommenden Geh- und Radwege eine Querungshilfe mittig in die
Fahrbahn integriert. Im Anschluss erfolgt die Verziehung der Fahrbahn auf den Bestand. Die
Zufahrtmöglichkeit für forstwirtschaftliche Fahrzeuge in die östlich der Gustav-Esche-Straße
liegenden Waldflächen wird dabei gewährleistet, in die westlichen Bereiche erfolgt die
Zufahrt außerhalb des Planungsbereiches. Südlich des Brückenbauwerkes wird an der
Gustav-Esche-Straße im Zusammenhang mit einer Maßnahme der Leipziger Wasserwerke
künftig eine Zufahrt an der Westseite angeordnet. Diese ist der Ersatz für einen vorhandenen
Waldweg und gleichzeitig neuer Wirtschaftsweg zu einem Regenwasserauslauf der Leipziger
Wasserwerke (Sanierung dessen ab 2017 avisiert).
Hinsichtlich des Radverkehrs wird der Radfahrstreifen am Bauende in Richtung Auensee auf
vorhandenen gemeinsamen Geh- und Radweg der Gustav-Esche-Straße angebunden. In
der Gegenrichtung wird der vorhandene Schutzstreifen in den vorgesehenen Radfahrstreifen
überführt.
ÖPNV
Die Lage der vorhandenen Bushaltestellen Lise-Meitner-Straße und Am Sportpark der
Linie 80 in Fahrtrichtung Thekla (über Auensee/Wahren) bleibt im Wesentlichen erhalten. In
der Gegenrichtung (Lindenau) trifft dies nur für die Haltestelle Am Sportpark (ca. Höhe ehem.
Bahnhof Leutzsch) zu. Die Haltestelle Lise-Meitner-Straße wird um ca. 100 m nach Osten
vor die Robert-Koch-Straße verlagert. Baulich werden die Haltestellen behindertengerecht
mit angehobener Radfahrbahn angelegt. Bauliche Querungshilfen werden zum Erreichen der
Haltestellen berücksichtigt und Radabstellanlagen vorgesehen.
Für die an der Gustav-Esche-Straße als Parkplatz genutzte ehemalige Buswendestelle ist
gemäß den geführten Abstimmungen mit der LVB kein Ersatz erforderlich.
Ruhender Verkehr
Im Zuge der Straße Am Ritterschlößchen werden einseitig nördlich 31 Parkflächen für Kfz
berücksichtigt. An der Grün- und Parkfläche im Bereich der Kurve zur Gustav-Esche-Straße
werden 25 Stellflächen ersatzweise für den vorhandenen Parkplatz und für den Zugang zum
Auewald berücksichtigt. Weitere Veränderungen in den einmündenden Anliegerstraßen
werden im Zusammenhang mit dieser Maßnahme nicht geplant.
18/24
Die im Bereich der Philipp-Reis-Straße nachrichtlich dargestellte Planung der LVB GmbH
beinhaltet innerhalb der Gleisschleife eine P+R-Anlage mit einer Stellplatzanzahl von ca. 100
Pkw.
4.4
Grunderwerb, Flächeninanspruchnahme
Für die Realisierung der beschriebenen Querschnitte sind Flächen außerhalb der
bestehenden Straßengrundstücke erforderlich (Vorzugsvariante, siehe Punkt 4.3 sowie
Anlagen).
In landwärtige Richtung ist linksseitig der Georg-Schwarz-Straße nach Böhlitz-Ehrenberg
Grunderwerb im Rampenbereich gegenüber der Einmündung Philipp-Reis-Straße (Gem.
Leutzsch), nördlich der Heinrich-Heine-Straße im Bereich der bestehenden Dammböschung
der Gem. Böhlitz-Ehrenberg erforderlich. Auf den Grundstücken „Barnecker Gut“ wurden
bzw. werden gegenwärtig Eigenheime errichtet (Baugenehmigung gem. § 34
Baugesetzbuch). Der Höhenunterschied wird zukünftig teilweise über eine Stützwand
abgefangen.
In landwärtige Richtung rechtsseitig der Georg-Schwarz-Straße ist Grunderwerb erforderlich
im Bereich der Wendeschleife der LVB, nördlich des Brückenbauwerkes II/R12 einschl.
Gebäudeabbruch Georg-Schwarz-Straße 222/224 sowie im Bereich des Gleisdreieckes
(Gem. Leutzsch).
Weiterhin ist nördlich der Straße Am Ritterschlößchen an der Leipziger Straße mit dem
Gebäudeabbruch Leipziger Straße 2 (Gem. Böhlitz-Ehrenberg) und der Eingriff in den
rechtsgültigen Bebauungsplan E-91 „Wohnen am Wiesenweg“ zur Herstellung der
Böschungen Am Ritterschlößchen und Leipziger Straße notwendig.
Hinsichtlich der zu beanspruchenden Flächen an der Ludwig-Hupfeld-Straße werden die
südlichen Grundstücksgrenzen gehalten, die Querschnittserweiterung erfolgt nach Norden
auf bzw. über die Bahnanlagen (Stützwände, Brückenbauwerk).
Hinsichtlich der zu beanspruchenden Flächen Am Ritterschlößchen werden die nördlichen
Grundstücksgrenzen gehalten, die Querschnittserweiterung erfolgt nach Süden auf
brachliegende ehemalige Bahnflächen Flurstück (Gem. Leutzsch), 1 Gebäudeabbruch ist
voraussichtlich notwendig. Im Kurvenbereich zur Gustav-Esche-Straße ist ebenfalls
Grunderwerb erforderlich.
Neben den Flächen für die bauliche Herstellung der Verkehrsanlage werden für
landschaftspflegerische Maßnahmen und Gestaltung einschl. notwendiger
Entwässerungseinrichtungen berücksichtigt.
4.5
Baurecht und Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit
Für den Ersatzneubau der Georg-Schwarz-Brücken einschließlich der geplanten
Baumaßnahmen ist damit nach § 39 SächsStrG in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 2c
SächsUVPG ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, in dessen Rahmen auch eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (UVP) ist.
Die entsprechende Umweltverträglichkeitsstudie wird als eigenständige Unterlage
einschließlich der umwelt- und naturschutzfachlichen Unterlagen auf der Grundlage des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit
(UVPG) erarbeitet. Untersuchungen dafür erfolgen bereits derzeit.
Gemäß § 5 UVPG wurde bereits in einem Scoping-Verfahren der Untersuchungsrahmen
festgelegt.
Zur Ermittlung der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch,
19/24
Flora/Fauna/Biotope, Boden, Wasser, Luft/Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter wird
ein Untersuchungsraum (UR) beidseits der Straßentrassen abgegrenzt. Der UR schließt im
Bereich der Querung des Bauerngrabens einen Teil des Leipziger Auenwaldes ein.
Nördlich der Straße Am Ritterschlößchen liegen Gewerbeflächen, Brachflächen sowie
Wohngrundstücke (Einzelhausbebauung mit Gärten) innerhalb des UR. Südlich dieser
Straße werden brach liegende und in Betrieb befindliche Anlagen der Bahn erfasst. Entlang
der Georg-Schwarz-Straße mit den beiden Brücken befinden sich auf beiden Seiten teilweise
mit Gehölzen bewachsene Brachflächen sowie alte Gebäude der Bahn. Im UR des
Abschnittes der Ludwig-Hupfeld-Straße befinden sich im Norden Gleisanlagen sowie die
Heinrich-Heine-Straße, im Süden ein Gewerbegebiet sowie ein brach liegendes, teilweise mit
Gehölzen bewachsenes Bahngelände.
Die Erstellung der umwelt- und naturschutzfachlichen Unterlagen erfolgt als
1.
2.
3.
4.
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS),
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP),
FFH- Verträglichkeitsstudie (FFH-VS) und
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Die Gustav-Esche-Straße mit dem Bauerngraben befindet sich im Landschaftsschutzgebiet
(LSG) „Leipziger Auwald“. Die Grenze des LSG verläuft entlang des besiedelten Bereiches
von Leutzsch, wobei die Kleingartenanlage „Leutzscher Aue“ Bestandteil des LSG ist.
Die Erneuerung der Brücke „Am Forsthaus“ (Bauerngraben) liegt innerhalb folgender
NATURA 2000-Gebiete:
•
•
FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ (DE 4639 – 301) und
Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ (DE 4639 – 401)
Die Grenze des FFH-Gebietes und Vogelschutzgebietes ist im Bereich des Betrachtungsraumes weitgehend identisch und verläuft westlich der Gustav-Esche-Straße
entlang des Waldrandes, östlich davon entlang des Bauerngrabens, wobei die
Streuobstwiese und der Reiterhof „Villa Hasenholz“ nicht Bestandteil der Schutzgebiete sind.
Die Gustav-Esche-Straße ist nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. Betrachtungsraum der
FFH-Verträglichkeitsprüfung ist stets das gesamte FFH- oder Vogelschutzgebiet mit seinen
Erhaltungszielen. Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele
(Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-RL bzw. Vogelarten
des Anhang I sowie Artikel 4 Abs. 2 Vogelschutzrichtlinie) werden im Wirkraum (engerer
Untersuchungsraum) dargestellt.
Notwendige Maßnahmen sind im Rahmen des Gesamtprojektes zu berücksichtigen.
4.6
Entwässerung
Grundsätzlich erfolgt bei innerstädtischen, angebauten Straßen die Entwässerung über
Quer- und Längsneigungen in Straßenabläufe mit Anschluss an Sammelleitungen
(Regenwasser/Mischwasser). Das Gesamtvorhaben Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken
einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen ist mit einer Mehrversiegelung verbunden.
Im Rahmen der geführten Abstimmungen mit den Leipziger Wasserwerken wurde
festgestellt, dass der daraus resultierende Zuwachs der Abflussmengen von dem
vorhandenen Kanalnetz der Leipziger Wasserwerke nicht schadlos abgeleitet werden kann.
In den fortführenden Planungsphasen sind die abzuleitenden Regenwassermengen qualitativ
und quantitativ zu ermitteln und die Einleitpunkte mit zugehörigen Mengen mit den Leipziger
Wasserwerken abzustimmen.
20/24
Je nach Lage der abgestimmten Einleitpunkte und –mengen sind im Rahmen des
Straßenbaus ggf. Sammelleitungen/Rückhaltungen/Anlagen der Versickerung oder
Verdunstung (z. B. Am Ritterschlößchen Versickerung/Verdunstung/Rückhaltung für die
Mehrversiegelung, ggf. kann eine gedrosselte Ableitung i. R. Bauerngraben erfolgen) zu
definieren. Je nach Wahl der technischen Lösung kann es zu Kostensteigerungen
gegenüber der Kostenansätze in der Vorplanung führen.
5
Gestaltung, Städtebau als weiterführende Planungen
Im Rahmen der weiteren Planung ist die Gestaltung und Ausstattung der Verkehrsanlage
ergänzend zu den verkehrlich notwendigen Elementen, z. B. Material-, Farb- und
Beleuchtungskonzept, Kombination mit Fahrleitungsanlagen, Geländer- und
Berührungsschutzanlagen für die Brückenbauwerke vorzunehmen.
Die Planung der einzelnen Brückenbauwerke und der Verkehrsanlage erfolgt diesbezüglich
abgestimmt und unter Einbeziehung entsprechender Fachplaner.
Am Knotenpunkt sind bauliche Querungshilfen und größere Dreiecksinseln vorhanden,
welche die Flächen für den Fußverkehr und die Aufstellmöglichkeiten an der
Lichtsignalanlage beinhalten. Ein Verzicht auf diese Flächen ist auf Grund der in Folge dann
sehr langen Querungen für Fußgänger durch die stark zu vergrößernden Fahrbahnflächen
zur Gewährleistung der Fahrbeziehungen am Knotenpunkt nicht möglich. In den Unterlagen
sind bereits Nutzungen auf diesem Flächen berücksichtigt, für den Verknüpfungspunkt zur
DB AG/S-Bahn werden Fahrradabstellanlagen vorgesehen. Im Rahmen der weiterführenden
Gestaltung sind weitere Ausstattungselemente auf diesen Flächen vorstellbar, jedoch auf
Grund der geringen Entwicklungsmöglichkeit und starken Verschmutzungsgefahr keine
bodendeckenden Bepflanzungen.
Die Gestaltung der Böschungsbereiche wurde teilweise bereits mit Baumpflanzungen
berücksichtigt, darüber hinaus sind an den bisher nicht im Detail geplanten Böschungen und
Straßennebenflächen, vor allem entlang Am Ritterschlößchen, sowie an der Grün- und
Parkfläche im Bereich der Kurve zur Gustav-Esche-Straße grünordnerische Maßnahmen zu
untersuchen.
Im Rahmen der weiteren Planung ist dabei Folgendes zu detaillieren und im Rahmen des
Gesamtprojektes zu berücksichtigen:
Baum- bzw. Gehölzpflanzungen in den Böschungsbereichen
Ersatz-, Ausgleichsmaßnahmen, vorzugsweise baufeldnah auf ehemaligen Flächen
der DB AG (Lageplandarstellung „Straßennebenflächen“)
ggf. Regenrückhaltung/ technische Lösung der Entwässerung
Für die Flächen im Bereich des Gleisdreieckes zwischen den beiden Brückenbauwerken der
Georg-Schwarz-Straße ist nach Gebäudeabbruch, Entsiegelung die Gestaltung und
Aufwertung der Flächen durch grünordnerische Maßnahmen vorgesehen. Die gewerbliche
oder städtebauliche Nutzung, ggf. auch als Schulstandort, wird in diesem Bereich seitens der
Stadtplanung nicht verfolgt.
6
Tangierende Planungen – Endstelle/ P+R Philipp-Reis-Straße
Wie im Lageplan der Verkehranlage bereits nachrichtlich dargestellt ist, wird die vorhandene
Gleisschleife Philipp-Reis-Straße verändert. Künftig beabsichtigt die LVB die Einrichtung
einer Zusatzlinie (7E), somit wird die Gleisschleife zukünftig auch im Linienverkehr befahren.
Im Bereich der Gleisschleife wird daher ein Überholgleis vorgesehen und die Gleisanlagen
sowie die Endhaltestelle neu geplant. Die erforderliche Busbefahrung – SEV erfolgt auf der
sich innerhalb der Gleisschleife befindlichen Fahrbahn und benutzt den inneren der beiden
Bahnsteige sowohl für den Straßenbahn- wie für den Busverkehr. Für das Fahrpersonal ist
ein neues Endstellengebäude vorgesehen. Um die Bedeutung der Schleife für Pendler sowie
21/24
für die Fahrgastbeförderung durch die LVB bei Veranstaltungen in der Innenstadt zu stärken,
wird innerhalb der Gleisschleife eine P+R-Anlage mit einer Stellplatzanzahl von ca. 100
Pkw´s sowie Abstellanlagen für Fahrräder geplant.
Im Rahmen der weiteren Planungen sind hier ebenfalls weiterführende gestaltende und
grünordnerische Maßnahmen zu planen, nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes
sind Baum- und Gehölzplanzungen zu ergänzen.
7
Bauzeitliche Verkehrsführung und flankierende Maßnahmen als weitere
Projektbestandteile
Nach gegenwärtigem Stand ist mit einer Bauzeit von ca. 5 Jahren zu rechnen. Die
Bewertung und Festlegung der bauzeitlichen Verkehrsführung obliegt einer separaten
Planung unter Berücksichtigung bautechnologischer Aspekte.
Bei der bisherigen Bewertung möglicher Umleitungstrassen für den Kfz-Verkehr wurde
deutlich, dass eine großräumige Umleitung des gesamten Verkehrs weder von parallelen
Trassen im Westen der Stadt noch von den Einfallstraßen in das Stadtzentrum leistungsfähig
bewältigt werden könnte. Kostenschätzungen der LVB ergaben zudem, dass die Einrichtung
von Schienenersatzverkehr oder der Betrieb eines isolierten Pendelverkehrs in BöhlitzEhrenberg mit Kosten in Höhe mehrerer Millionen Euro anzusetzen wäre.
Als Vorzugsvariante für die Umleitung kommen daher nur grundsätzlich Varianten in
Betracht, die den motorisierten Individualverkehr und den ÖPNV sowohl in und aus Richtung
Böhlitz-Ehrenberg als auch in und aus Richtung Wahren in unmittelbarer Nähe des
Bauvorhabens in das westliche Stadtgebiet von Leipzig führen.
Neben der Berücksichtigung für den motorisierten Individualverkehr sowie den ÖPNV sind
die Bedingungen für Fußgänger, Radfahrer und Fahrgäste der DB AG/S-Bahn zu bewerten.
Da die entsprechenden Untersuchungen zur optimalen bauzeitlichen Verkehrsführung im
Rahmen einer Vorplanung derzeit noch nicht abgeschlossen sind, wird auf die weiter zu
verfolgende Verkehrsführung an dieser Stelle nicht konkreter eingegangen und auf die weiter
zu führenden Untersuchungen verwiesen. Die Erreichbarkeit der Bahnsteige und die
Nutzung des ÖPNV sowie die Verbindungsfunktion für den nichtmotorisierten Verkehr ist
bauzeitlich grundsätzlich zu gewährleisten.
Als Grundlage liegt dafür die „Verkehrsplanerische Untersuchung zur Verkehrsführung
während der Bauzeit“ vor.
Für die von Verkehrsführung betroffenen Streckenabschnitte und Knotenpunkte sind im
Weiteren die Leistungsfähigkeitsnachweise unter Berücksichtigung der Möglichkeiten
von Anpassungen der Knotenpunktgeometrien/ Fahrstreifenaufteilungen
von Parameteranpassungen stationärer Lichtsignalanlagen sowie
des Einsatzes temporärer Lichtsignalanlagen
fortzuführen. Dies gilt im besonderen Maße für die signalisierten
Knotenpunkte Merseburger Straße (B 181)/ Schomburgkstraße (B 87) und Merseburger
Straße (B 181)/ Rückmarsdorfer Straße, die bereits heute an ihre Belastungsgrenze stoßen
und in allen Umleitungsvarianten von Mehrverkehren oder Verkehrsverlagerungen betroffen
sind.
Bauzeitliche Lichtsignalanlagen werden u. a. im Bereich der Merseburger Straße (B 181),
Schönauer Landstraße, Rückmarsdorfer Straße, Georg-Schwarz-Straße/ Franz-FlemmingStraße bzw. Ph.-Reis-Straße geprüft.
Die Ertüchtigung der Franz-Flemming-Straße sowie der Burgauenstraße ist im Vorfeld der
Maßnahme als deren Bestandteil vorzubereiten und umzusetzen, da eine Verkehrsführung
22/24
auf Grund der räumlichen Gegebenheiten hier bauzeitlich erfolgen muss.
Flächen im Bereich des B-Planes E-91 sowie im Bereich der Bahnanlagen werden temporär
beansprucht.
Exakte Maßnahmen sind mit der Detaillierung der Verkehrsführung festzulegen.
Bahnseitige Anpassungsmaßnahmen sind entsprechend der Anforderungen der DB AG zu
berücksichtigen.
8
Investitionskosten
Nach derzeitigem Stand (16.11.2017) ist davon auszugehen, dass sich die Gesamtkosten
der geplanten Komplexbaumaßnahme für Stadt Leipzig und LVB GmbH auf ca. 50,1 Mio. €
belaufen werden. In diesen Kosten sind die Kosten für die Realisierung der Vorzugsvariante
im Endzustand gemäß Pkt. 4.3 sowie die Kosten für die bauzeitliche Verkehrsführung gemäß
Pkt. 7 enthalten.
Für die Herstellung des Endzustandes für Planung und Bau der Verkehrsanlagen und
Brücken inkl. Straßenbahnanlagen und der Baunebenkosten wurden Kosten von 30,5 Mio. €
(brutto) ermittelt.
Es sind Kosten für die Herstellung der Ingenieur- und Stützbauwerke einschl. Abbruch-/
Baufeldfreimachung, den Ausbau der Fahrbahnen, Parkflächen und der angrenzenden
Gehwege einschl. technischer Ausstattung, straßenbegleitende Baumpflanzungen bzw.
Grünflächen enthalten. Kosten für Grunderwerb unter Annahme der Bodenrichtwerte, für
bahnseitige Anpassungen sowie Pauschalen für Leitungsbau und Schallschutz wurden
berücksichtigt.
-
Verkehrsanlage (Straßen-, Gleisbau, techn. Ausstattung) 12,91 Mio. €
Ingenieurbauwerke (Brücken, Stützwände)
9,46 Mio. €
bahnseitige Anpassungen, Leitungsbau
2,91 Mio. €
Grunderwerb
.1,43 Mio. €
Baunebenkosten
3,79 Mio.€
Für die notwendigen Maßnahmen der bauzeitlichen Verkehrsführung ergeben sich
voraussichtlich weitere Kosten in Höhe von
19,6 Mio. € (brutto).
bauzeitl. Verkehrsanlage (Straßen-, Gleisbau, techn. Ausstattung)
8,74 Mio. €
flankierende Maßnahmen (Straßenbau)
1,69 Mio. €
Ingenieurbauwerke (Baubehelf)
3,35 Mio. €
bahnseitige Anpassungen Baubehelf, Leitungsbau,
Verkehrssicherung
3,24 Mio. €
Baunebenkosten
2,55 Mio. €
Die vorgenannten Kostenschätzungen basieren auf Durchschnittspreisen.
Als konsumtive Kosten der Gesamtkosten werden davon 0,48 Mio. € (in Pos. techn.
Ausstattung – Beleuchtungsanlage) geschätzt.
Die exakte Kostenteilung zwischen Stadt Leipzig und LVB GmbH obliegt der weiteren
Planung.
Leitungsbaumaßnahmen wurden im Rahmen der Notwendigkeit für die Herstellung der
geplanten Anlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende eigene Maßnahmen der
Versorgungsunternehmen (speziell der Leipziger Wasserwerke) sind kostenseitig nicht
berücksichtigt. Eine Koordinierung beabsichtigter Maßnahmen ist vorgesehen, bestehende
Konzessionsverträge sind zu berücksichtigen.
23/24
Es besteht eine grundsätzliche Förderfähigkeit für die geplanten Maßnahmen.
Im November 2017 wurden durch das Verkehrs- und Tiefbauamt Gespräche zur möglichen
Finanzierung der Maßnahme mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr geführt. Eine Förderungsmöglichkeit als Sonderförderung der
Ingenieurbauwerke wurde in Aussicht gestellt.
Der Finanzbedarf wird für die städtischen Planungsleistungen aus finanziellen Mitteln der
Stadt Leipzig (Gesamthöhe von 6,3 Mio.€, in Pos. Baunebenkosten der Kostenschätzung
enthalten) gedeckt.
8.1
Weiteres Verfahren
Weiterführung Vorzugsvariante in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den
Straßen- und Gleisbau (Stadt Leipzig/LVB GmbH),
Vorlage zur Einreichung der Unterlagen zum geplanten Baurechtsverfahren als
Planfeststellung für die Ratsversammlung
Durchführung des Baurechtsverfahren als Planfeststellung für den Ersatzneubau der
Georg-Schwarz-Brücken einschließlich der Änderung der Gemeindestraßen LudwigHupfeld-Straße, Georg-Schwarz-Straße, Am Ritterschlößchen und Leipziger Straße
nach § 39 SächsStrG einschl. Straßenbahnbetriebsanlagen sowie bahnseitige
Anpassungsmaßnahmen für Anlagen der DB AG
Vorlage zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Ratsversammlung
Fördermittelantragsverfahren Stadt Leipzig/LVB GmbH
Information der betroffenen Eigentümer über die Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen gemäß Kommunalabgabengesetz
Ausführungsplanungsplanung für den Straßen- und Gleisbau (Stadt Leipzig/LVB
GmbH),
rechtzeitige Information der Anlieger zu Bauablauf, Bauzeiten, Verkehrsführungen
angestrebter Baubeginn ab 2021 gemäß „Mittelfristigem Investitionsprogramm im
Straßen- und Brückenbau 2013-2020“ als gemeinsame Verkehrsbaumaßnahme
Stadt Leipzig/LVB GmbH/Versorgungsunternehmen
voraussichtlicher Bauzeitraum 5 Jahre
24/24
.
10
R
13b
2
Burga
2
(2)
1
0
31 2
8
0
31 3
8
X
9.00
12.00
X
X XX
X X
X X
X
X X
X
XX
13
X
3.00
3.25
1 .8 5
16
1
29 1
2
4f
X
3.00X
X
0
31 4
8
X
X
X
X
XX
1 3a
2
X
gepla
nte L
ärm
privat
es Ba schutzwa
n
uvorh
aben d
2
0
31 7
7
2
X
(3)
4
49
0
31 8
8
3
42 5
X
3
1
2
7
29 1
3
XX X
X
XX
X X
X
XX
X
X
X
X
X
XX X
2
11
75
49
X X
51
63
3.25
0.50
X
2
30 5
Am R
ittersc
hlößc
hen
0
31 1
8
X
itt
2
30 6
Grenz
e
priva Gehölzst
r
tes B
auvor eifen
habe n
0
31 8
3
2
57
59
61
Blat
tsch
n
0
31 0
8
X
3.25
29
2
0
45
31 9
2
47
5
2
49
0
1
3 0
2
51
6
2
53
2
0
0
1
2
31 1 3 37 310
2
6
6
3 310
0
35 3104
31 8
3 10
5
3 3 310
3
0
32
0
1
31 1
3 7
3
65
5
67
0
69
2
31 6
71
5
2
73
2
0
2
31 5
2
5
10
3
0
0
30 31 9 0
31 2
2 31 8 10
5
2 3 27
0
0
0
1
1
0
31 6
31 4 3 53 3 25
2
5
0
31 7
4
0
0
1
0
31 0
31 1
5 0 3 48
5
31 9
0
4
31 6
8
0
31 5
8
0
31 7
8
55
X
27
uenstr
2
3.00
1.85
X
25
2
0
2
31 5
2
4 310
4 310
4
0
43 3102 10
31 5
4 3 41 10
7
3 0 10
4 3 9
41
3
43
0
0
31 2 3166
6
0
31 3
6
23
2
13c
2
0
31 7
6
2
37
39
0
31 8
6
72
0
31 1
7
0
31 0
7
0
1
3 5
6
X
X
X
XX X
X
3
53
XX
X
XX
X
X
X
X
X
X
X
3
42 6
X
X
X
(2)
3
X XX
X
X
3.00
1.85
3.25
1.85
3.25
3.25
3.25
0.50
3.25
3.25
1.85
3.00
16
X
X
0.50
LW = 14,40/9,80 m
LH = 5,75 m
3.50
4.50
2.00
B
XX
X
X
X
Ba
Ba
3
91
Ba
4
95
Ba
3
Ba
3
93
eis
Philipp-R
66
3
Ba
4
97
TO
R
3.25
1.85
3.00
Gehweg
Radfahrstreifen
W
über die Strecke 6383 der DB - AG
Bau-km :
KrW
:
BzG
:
Zufahrt
W
1.85
3.10
Straßenbahn / Haltestelle
vorhandene Grünflächen
4.30
1.85
3.00
P
Brücke im Zuge der Georg-Schwarz-Straße
X
2.50
-Str.
Ba
3.50
1.85
3.00
3.50
3.50
1.85
3.50
2.50
X
X
X
X X
XX
X
X XX
X XX
3.25
U
X
X
6
S
8
B
X
X
X
XX
4.00
X
X
X
X
X XX
X
X XXX
X
X
X
X
X
X
X X
X
X
X
1
Ba
3.50
3.00
1.85
3.50
X
X
3
X
X
X
geplante Grünflächen
vorhandene Böschung
geplante Böschung
Abbruch / Rückbau
Georg-Schwarz-Str.
LW = 12,60 m
LH = 5,75 m
Brückenfläche
Stützwand
1
X
X
Lärmschutzwand informativ
X
X
10
63
X
BW 2, Bauwerk II - R 12
X
Ba
2
3.00
1.85
W
3.2
5
99
X
X
X
X
X
X
X
X
XX
X
1
X
X
X
U
S
1.85
3.25
XXX
Ba
XX
2.50
XXXX
3
X
Ba
X
Ba
X
X
X
P
X
Ba
X
7
Parkstellflächen
Verkehrsinsel
3.25
X
XX
X
9
48 1
3.50
1.85
3.50
3.50
0.50
3.50
3.50
2a
1
a
X
13
X
X
XXXXX
2b
2c
U
(2)
)
1
6
43 5
1
15
Zils
Gezeichnet:
12.062017
Vogelsberg/ Spaeth
1
Bearbeitet:
2d
Stadt Leipzig
Gezeichnet:
Prager Straße 118 - 136
04317 Leipzig
(2)
Geprüft:
)
(20
1
X
6
29 7
43
6d
2
(2)
12.06.2017
Projekt-Nr.: 15013
Verkehrs- und Tiefbauamt
6
29 6
Bearbeitet:
Geprüft:
19
6
29 8
2
(113
X
17
5
42
XX
6
29 5
B
X
1
13c
S
(2)
6
29 1
geplanter Baum
1
X
1
13b
6
29 9
4
35
zu fällender Baum
vorhandener Baum
X
1
6
29 0
1
6
29 2
Planung LVB
5
42
X
X
4
29 2
1
X
6
29 3
X
3.00
1.85
XX
4
29 9
1
4
29 7
4
W
4
5
Fahrbahn
Ba
4.90
185
TAXI
3
42 2
Georg-Schwarz-Str.
1.85
3.00
37
3.00
cker Gut
3.25
X
Am Barne
W
X
(2)
4
29 8
1
atzverkehr
Zeichenerklärung
3
42 3
X
4
29 0
2
4
29 5
1
4
29 8
6.00
X
4
29 3
1
(14)
6.00
3.25
Schienene
rs
4.00
3
42 1
X
X X
1.85
4
(2)
(6)
(15)
3.25
4
29 1
2
a
TG
X
X
5
X
3.25
4
29 6
1
4
29 2
3.25
12.00
B
U
S
9
a
X
X
X
X
3.00
Ba
3.25
X
Ba
4
35
3.00
2.65
222
1.85
224
X
2 6
1.85
4
29 4
1
3
3.25
3.2954
Ba
3.25
3
42 7
6.00
2
X
X
3.25
3.25
1.85
X
X
3.00
X
X
X
3.25
Ba
210
1
29 9
1
X
X X
3.25
3.25
r Str.
X X
XX
1
63
(3)
X
X
XX
X
Leipzige
3.00
1.85
(2)
erkehr
2
2
X
3
42
Schien
enersa
tzv
6
35
X
X
(2
4)
X
3.25
3.25
(7)
X
1(3)
X
3.25
1.85
3.00
(8)
X
3.25
XX
X
XX
X
1.85
X
X
X
3
(P11)
X
X
89
X
Bau-km :
KrW
:
BzG
:
X
3.00
Ba
BW 1, Bauwerk II - R 11
Brücke im Zuge der Georg-Schwarz-Straße
über die Strecke 6367 der DB - AG
X
3
X
X
X
1
87
2
3.50
X
XX
X
X
X
X XX
X
X
85
X
XX
X
X
1
1
29 0
2
3
X
X
(2)
80
X
X
X
2
30 2
55
X
2
30 7
1
16 4
1
16 1
(2)
1
X
X
X
X
X
X
XX X
9
48 2
4
1
(13)
(24)
21
18
(15)
1
)
(112
2
Unterlage 21-3 /Blatt-Nr.:
3
56 3
)
(118
22
1
2
4
56 1
(2)
1
1:500
Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken
einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen
.
24
Zeichen
Gestaltungsplan 1
Vorzugsvariante
Georg-Schwarz-Straße
Maßstab:
)
(117
2
1
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Ldr.
Ludw
(P4)
(116
)
(114
c
95
23
0f
29
1
pfeldStr.
tr.
20
1
(2)
0e
29
Datum
VORUNTERSUCHUNG
)
)
(113
ig-Hu
ofs
tsh
Gu
0
29 8
(2)
5a
29
5
29
Art der Änderung
)
(115
(11)
25
geprüft:
1
29
26
1
14 8
1
0g
aufgestellt:
(19)
5b
29
5d
29
1
14 2
2
0h
Leipzig , den ..........................
(18)
28
Leipzig , den ..........................
Dipl.-Ing. B.Jana
Bearbeiterin
Leipzig , den ..........................
genehmigt:
3.00
1.85
3.25
3.25
1.85
3.00
29
1
48
2
25d
8
1a
1
14 3
2
(17)
)
(111
Dipl.-Ing. M.Jana
Amtsleiter
894 mm x 1213 mm
Dipl.-Ing. K.Barwik
Sachgebietsleiterin
Y:\2015\15013_Georg-Schwarz-Brücken, Am Ritterschlösschen\LPH-2\BEARB\03_CAD\Pläne\Gestaltungsplan\Gestaltungsplan.dwg
(12)
2
Zeichenerklärung
2
3
1
1
1
2
14
2
3
16
Ba
2
1
14
1
1
X
Ldr.
Lärmschutzwand informativ
(6)
1
1
1
180b
179
4
1
178
3
(110)
(13)
178
1
XX
Vogelsberg/ Spaeth
Bearbeitet:
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Gezeichnet:
Prager Straße 118 - 136
04317 Leipzig
Geprüft:
XX
20.00
5.25
3.90
1.85
20.00
.
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
6.00
3
1(2)
(23)
1
(14)
291
25
(26)
1
(215) (214)
(22)
3
Vozugsvariante
Gestaltungsplan2
Georg-Schwarz-Straße/
Gustav-Esche-Straße
Maßstab:
291
27
1:500
Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken
einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen
1
(213)
Zeichen
Unterlage 21-3 /Blatt-Nr.: 2
4.30
Ldr.
1
Datum
VORUNTERSUCHUNG
3.00
2.50
X
Zufahrt zu Anlagen
der DB AG
Art der Änderung
2
4.0
3.00
3.25
1.85
(6)
2
Am Ritterschlößchen
1.85
3.25
1
4.00
3.00
177 1.85
4
0
0 4.00 3.9
X
X
5
(15)
XX
(118)
3.25
1.85
2.75
2.50
X
177
5
(7)
X
13.40
.
2.50
2.75
1.85
3.25
0.70
Zufahrt zu Grünfläche
und Anlagen der DB AG
12.06.2017
2.50
XX
XX X
X
XX
X
3.25
1.85
2.75
2.50
( 11)
3.00
3.25
1.85
2.75
2.50
0.70
4.30
X
X
X
3.00
5.10
2.50
2.75
1.85
3.25
203
1
(3)
1
X
1.90
2.55
Am Ritterschlößchen
Gezeichnet:
Projekt-Nr.: 15013
180n
2.50
2.75
1.85
3.25
Zils
Geprüft:
Gustav-Esc
he-Str.
179
3
12.06.2017
1a
20
178
4
Bearbeitet:
1
1
Ter.
2
4
180e
(12)
(12)
(19)
X X
(18)
1
2
3.25
1.85
1
1
4
1
X
X XX
X X
2
6
tr.
5.25
(3)
(13)
(4)
177e
3.00
3.25
2.00
2
(12)
180o
22
2.88
2.88
2.15
XX
3.25
1.85
3.00
>2.50
2.60
2.00
3.25
179
2
180
8
X
X
X
X X
X
X
1.85
3.00
kofers
X
X
X
X
X
XX
X
X
6.25
311e
307
4
rk
(24)
1
(P3)
(3)
X
2.50
3.25
34
30
Petten
311o
6.00
3.00
1.85
1
36
38
32
(2)
1
3.50
40
2
3.50
42
2
2.33
2
2
1
2
2
2
180
7
2.47
1
44
2
Ter.
(12)
1
h-Str.
Ter.
(31)
2
311c
2
1
1
1
1
3
4
(2)
1
(17)
(2)
(3)
rt-Koc
(2)
2
311 k
(24)
(2)
Robe
3
3.50
2.55
2.23
3.50
-Str.
(3)
5.00
355
311d
1
(2)
(2)
1
Ba
311b
180k
1
2
2
eitner
itt
and
schutzw
m
r
ä
L
e
t
geplan Bauvorhaben
privates
311a
3 11f
180f
Spo
rtpa
3
2
4
Lise-M
(P1)
1
hn
Blattsc
eifen
ehölzstr ben
G
e
z
n
e
r
a
G
Bauvorh
privates
1
311g
(2)
1
2
311p
(2)
R
(4)
Am
3.00
1.85
4.50
(113)
X
(6)
XX
1
180p
(15)
X
5
180h
337
X
2
8
2
1
6
302
6
(4)
vorhandener Baum
(16)
geplanter Baum
180v
3
3
3
8
(3)
311r
Ldr.
307
5
zu fällender Baum
X
Ter.
1
180g
1
7
1
(2)
(2)
(15)
180i
1
(P2)
1
1
(3)
(2)
180q
(2)
1
1
(3)
Planung LVB
(3)
X
1
Ter.
(34)
(35)
1
307s
311i
311q
Stützwand
(P1)
(3)
10
10
(2)
311h
Brückenfläche
2
1
(12)
3
10
(3)
X
2
12
9
3
(31)
1
302
4
180r
Abbruch / Rückbau
X
(P1)
1
1
(4)
2
180l
3
311
1
311s
geplante Böschung
179
1
(12)
307
3
(2)
(3)
vorhandene Böschung
(3)
Ter.
(2)
R
(2)
geplante Grünflächen
180s
180m
(2)
307r
311t
(7)
1
1
311l
311u
1
2
307g
vorhandene Grünflächen
180
4
13
3
(3)
1
307p
1
12
Ter.
1
2
1
ßchen
ö
l
h
c
s
r
e
t
t
Am Ri
Straßenbahn / Haltestelle
180t
2
(2 )
2
1
(3)
12
306
3
(4 )
Zufahrt
(2)
309c
13
(3)
1
311n
(2)
3.00
1.85
3.25
3.25
0.50
3.25
1.85
3.00
2
15
1
3
(2)
Gehweg
Radfahrstreifen
1
(P2)
307e
306
4
(2)
wand
chutz n
s
m
r
ä
nte L
rhabe
gepla tes Bauvo
priva
(2)
Verkehrsinsel
180
3
.
309f
1
Ba
2
(21)
306c
(2)
15
ifen
zstre en
l
ö
h
e
eG
hab
Grenz es Bauvor
t
priva
2
2
18
2
(2)
14
297
2
17
3
1
1
15
307b
307n
3
17
Parkstellflächen
180u
1
3
300
78
300
77
Fahrbahn
(3)
(2)
16
310
7
(2)
306b
309g
291
26
203c
aufgestellt:
geprüft:
(20)
Leipzig , den ..........................
Bhf. L
Dipl.-Ing. B.Jana
Bearbeiterin
Leipzig , den ..........................
genehmigt:
eipzig
-Leut
zsch
(19)
291
24
291
8
(221)
291
7
Leipzig , den ..........................
Dipl.-Ing. M.Jana
Amtsleiter
431 mm x 1900 mm
Dipl.-Ing. K.Barwik
Sachgebietsleiterin
Y:\2015\15013_Georg-Schwarz-Brücken, Am Ritterschlösschen\LPH-2\BEARB\03_CAD\Pläne\Gestaltungsplan\Gestaltungsplan.dwg
2
17
16
309b
1
5
300
79
(2)
(2)
X
1
1
307c
1.85
3.25
2.50
3.25
1.85
3.00
(4)
(3)
180w
Ba
300
80