Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1359006.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
18.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05338
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Kooperation der Stadt Leipzig mit der LVZ für Sonderbeilage Einschulung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
31.01.2018
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Die LVZ hatte zum Schulanfang 2017, wie auch schon in Vorjahren, eine umfangreiche FotoAktion zur Einschulung gestartet. Diese ist unter http://www.lvz.de/Specials/LVZAktionen/Schulstart einsehbar. Über die Plattform der LVZ kann man sich folgend
(mittlerweile immerhin passwortgeschützt) nicht nur die Vor- und Nachnamen der
abgebildeten Kinder einholen, sondern auch Abzüge der Klassenfotos sowie Merchandise
kaufen und nach Hause schicken lassen.
Es ist anzunehmen, dass in Anbetracht der im August kommenden Einschulung demnächst
Planungen zu einer Wiederholung der Aktion im Jahr 2018 erfolgen. Hierzu fragen wir an:
1. Auf Basis welcher Vereinbarung oder Ausschreibung der Stadt fußt die Aktion der
LVZ und welches Volumen hat die Vereinbarung bzw. Ausschreibung?
2. Wer hat wann und auf welche Dauer einen Vertrag mit der LVZ ausgearbeitet und
unterzeichnet?
3. Unter welchen Gesichtspunkten war es nicht erforderlich, die Aktion vom Stadtrat
bestätigen zu lassen?
4. Welche Informationen werden den Eltern dazu ausgereicht? Wann erhalten sie diese
Informationen? Welche Widerrufsrechte gelten und werden belehrt?
5. Welche Daten werden von den Kindern bzw. deren Eltern abgefragt, um
a. an der Foto-Aktion teilzunehmen und
b. an der Foto-Aktion nicht teilzunehmen?
Üblicherweise werden Klassenfotos in Kooperation zwischen Schule und Fotografen
angefertigt. Hier erfolgt eine umfangreiche Zentralisierung des Vorgangs über eine Zeitung.
Wir fragen daher:
6. Wie viele Schulen haben 2017 neben der Foto-Aktion der LVZ zusätzlich einen oder
mehrere Fotografen eingeladen, um Klassen- und ggf. Einzelfotos anzufertigen, die
nicht anschließend über die Presse vermarktet wird, sondern über die Fotostudios
vervielfältigt und verkauft werden?
7. Wer außer den Eltern ist berechtigt, Fotoabzüge über die LVZ zu bestellen? Wie wird
die Berechtigung nach diesen Kriterien kontrolliert?
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