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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1359006.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
18.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:33

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-05338 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Freibeuter Betreff: Kooperation der Stadt Leipzig mit der LVZ für Sonderbeilage Einschulung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 31.01.2018 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Die LVZ hatte zum Schulanfang 2017, wie auch schon in Vorjahren, eine umfangreiche FotoAktion zur Einschulung gestartet. Diese ist unter http://www.lvz.de/Specials/LVZAktionen/Schulstart einsehbar. Über die Plattform der LVZ kann man sich folgend (mittlerweile immerhin passwortgeschützt) nicht nur die Vor- und Nachnamen der abgebildeten Kinder einholen, sondern auch Abzüge der Klassenfotos sowie Merchandise kaufen und nach Hause schicken lassen. Es ist anzunehmen, dass in Anbetracht der im August kommenden Einschulung demnächst Planungen zu einer Wiederholung der Aktion im Jahr 2018 erfolgen. Hierzu fragen wir an: 1. Auf Basis welcher Vereinbarung oder Ausschreibung der Stadt fußt die Aktion der LVZ und welches Volumen hat die Vereinbarung bzw. Ausschreibung? 2. Wer hat wann und auf welche Dauer einen Vertrag mit der LVZ ausgearbeitet und unterzeichnet? 3. Unter welchen Gesichtspunkten war es nicht erforderlich, die Aktion vom Stadtrat bestätigen zu lassen? 4. Welche Informationen werden den Eltern dazu ausgereicht? Wann erhalten sie diese Informationen? Welche Widerrufsrechte gelten und werden belehrt? 5. Welche Daten werden von den Kindern bzw. deren Eltern abgefragt, um a. an der Foto-Aktion teilzunehmen und b. an der Foto-Aktion nicht teilzunehmen? Üblicherweise werden Klassenfotos in Kooperation zwischen Schule und Fotografen angefertigt. Hier erfolgt eine umfangreiche Zentralisierung des Vorgangs über eine Zeitung. Wir fragen daher: 6. Wie viele Schulen haben 2017 neben der Foto-Aktion der LVZ zusätzlich einen oder mehrere Fotografen eingeladen, um Klassen- und ggf. Einzelfotos anzufertigen, die nicht anschließend über die Presse vermarktet wird, sondern über die Fotostudios vervielfältigt und verkauft werden? 7. Wer außer den Eltern ist berechtigt, Fotoabzüge über die LVZ zu bestellen? Wie wird die Berechtigung nach diesen Kriterien kontrolliert? 1/2 2/2