Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1332362.pdf
Größe
3,0 MB
Erstellt
27.10.17, 12:00
Aktualisiert
15.06.18, 21:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04992
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 443 "Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße";
Stadtbezirk Südost, Ortsteil Stötteritz;
Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Südost
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
28.02.2018
Bestätigung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 443 „Gemeinbedarfsfläche Döbelner
Straße“ wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
beschlossen.
2. Die Begründung wird gebilligt.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt:
Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr.
443 „Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße“ für das in den Anlagen, der Übersichtskarte und
dem Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden.
Ziel ist die Aufstellung eines Bebauungsplans, um den Standort vor dem Hintergrund der
notwenigen kommunalen Daseinsvorsorge und in Übereinstimmung mit dem
Schulentwicklungsplan als Schulstandort zu sichern, ggf. ergänzt durch weitere Nutzungen
des Gemeinbedarfs.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt
gegeben:
Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von
Arbeitsplätzen
Für die Neuschaffung von Arbeitsplätzen sind die Ziele des B-Planes nicht relevant.
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass die Entwicklung des
Gemeinbedarfsstandortes zu einer deutlichen Verbesserung der Angebotssituation führt. Die
Entwicklung als Schulstandort ermöglicht die Absicherung der nicht abgedeckten
Schulbedarfe im Einzugsgebiet. Die Ergänzung anderer Gemeinbedarfsangebote wie z.B.
die Einrichtung einer KiTa oder die Schaffung von Jugendangeboten werden im folgenden
Planverfahren geprüft.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen.
Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet nicht vorhanden. Zur Sicherung der
Fläche für die Gemeinbedarfsnutzung wird parallel zum Aufstellungsbeschluss eine Vorlage
zur Aufstellung einer Vorkaufsrechtsatzung in die politischen Entscheidungsgremien
eingebracht.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der
Aufstellung des B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich
notwendigem Grunderwerb durch die Stadt Leipzig (freihändiger Ankauf / Sicherung
durch Vorkaufsrechtsatzung),
sonstige Maßnahmen auf den Flächen (z.B. Artenschutz, Altlastbeseitigung)
können erst im Laufe des nachfolgenden Verfahrens ermittelt und geklärt werden.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Dem Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost wird die Vorlage durch das Büro für
Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM
zugeleitet.
3/4
Anlagen:
1
2
3
4
5
Prüfkatalog
Übersichtskarte
Übersichtsplan
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
4/4
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☒
☐
☐
☐
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☒
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☐
☐
☒
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☐
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
1
Vorlage Seite
Begründung in
1
Vorlage, Seite
Bebauungsplan Nr. 443 „Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße“
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Datengrundlage: Digitale Stadtkarte Leipzig (DSK5), Stand: 06/2017
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 443 „Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße“
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: Digitale Stadtgrundkarte Leipzig (DSGKL1000), Stand: 06/2017
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Bebauungsplan Nr. 443 „Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße“
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Datengrundlage: Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig, Stand: 06/2017
Grenze des Plangebietes
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 443
„Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße“
Aufstellungsbeschluss
Stadtbezirk:
Südost
Ortsteil:
Stötteritz
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt Leipzig
16.10.2017
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 443 „Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße“ ( Aufstellungsbeschluss)
Seite 1
1.
Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Südost und dort im Ortsteil
Stötteritz.
Es umfasst eine Fläche von ca. 2,55 ha und wird umgrenzt von
•
•
•
•
•
im Norden den Flächen des Kleingartenvereins „Flora Stötteritz“,
im Nordosten den Flächen der Kindertagesstätte an der Oststraße.
im Osten den Waldflächen des Stötteritzer Wäldchens,
im Süden von der Döbelner Straße und den angrenzenden Wohn- und Geschäftsgebäuden,
im Westen von Bahnflächen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 260/4, 795/3, 795/4, 795/7, 796/5, 796/6, 796/7, 796/8,
796/9, 796/14, 796/13 (teilweise) der Gemarkung Stötteritz und 381/3, 355/7, 355/8 der Gemarkung
Thonberg.
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus der Abbildung auf dem Deckblatt zu ersehen.
Quelle: Luftbild der Stadt Leipzig
16.10.2017
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 443 „Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße“ ( Aufstellungsbeschluss)
Seite 2
2.
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Ausgangslage ist, dass im Zuge der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt Leipzig
(Arbeitsstand 08/2017) für den Stadtbezirk Stötteritz/Thonberg ein prognostizierter Schulbedarf
festgestellt wurde, der erheblich über die vorhandenen bzw. aktuell in Umsetzung befindlichen Kapazitätserweiterungen geht und an den verfügbaren Standorten nicht abgedeckt werden kann. Es besteht in Stötteritz/Thonberg der Bedarf zur Errichtung einer neuen 4-zügigen Grundschule mit 2Feld-Sporthalle (Flächenbedarf ca. ca. 15.200 bei dreigeschossiger Bauweise) sowie einer 3zügigen Oberschule mit 3-Feld-Sporthalle (Flächenbedarf ca. 14.800 m² bei dreigeschossiger Bauweise).
Um dieses Defizit zu beheben wurde im Zuge der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes von
2017 im Einzugsbereich eine vergleichende Standorterhebung durchgeführt. Als Kriterien waren
dabei neben der notwendigen Flächengröße vor allem die Lage im Einzugsgebiet i.V.m. der für
Grundschüler notwendig fußläufig Erreichbarkeit der Schule sowie die Nähe zu ÖPNV-Haltestellen
bezüglich der Erreichbarkeit durch Oberschüler zu berücksichtigen. Ergebnis der Erhebung ist, dass
nur die der Planung zugrunde liegende Fläche die Anforderungen annähernd erfüllen kann und damit planungsrechtlich gesichert werden muss.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Gewerbe-/Industriebrache (Fertigung Galvanik, Nachrichtentechnik, ehem. Tankstelle), die Ende der 1990er Jahre von den oderirdischen baulichen Anlagen (keine Tiefenenttrümmerung) beräumt wurde und seitdem keine weitere Flächenentwicklung
erfahren hat. Für die Nachnutzung als Schulstandort ist aufgrund der vorhandenen Altlasten von einem teilweisen Bodenaustausch auszugehen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet überwiegend als gewerbliche Fläche
dargestellt, die am westlichen Rand teilweise durch die Kennzeichnung des Trassenkorridors für eine mögliche Straßenführung (Variante des Mittleren Rings) und auf einer kleinen Teilfläche als
Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingärten dargestellt ist.
Im Landschaftsplan (LSP) wird die Fläche ebenfalls als Gewerbefläche dargestellt. Über einen kleinen Teil, ausgehend von der Schönbachstraße, westlich entlang des Plangebietes ist als Option die
Trasse für die Ergänzung des Hauptwegenetzes der Stadt Leipzig dargestellt.
Die Fläche im Geltungsbereich ist heute planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Sicherung der geordneten städtebaulichen
Entwicklung und die Sicherung von Flächen für die kommunale Daseinsvorsorge. Ergebnis des
Schulentwicklungsplanes (Fortschreibung Stand 08/2017) ist, dass in Stötteritz/Thonberg ein weiterer Grundschulstandort erforderlich ist und im Schulbezirk kein vergleichbarer Standort zur Verfügung steht. Ergänzend wurde zudem für den Bereich Stötteritz (Thonberg) ein Bedarf zur Errichtung einer weiteren Oberschule ermittelt. Darüber hinaus sind Bedarfsflächen für eine Kita sowie
Jugendeinrichtungen in Stötteritz erkennbar, die jedoch noch nicht abschließend qualifiziert sind.
Welcher Nutzungsmix im Spektrum des Gemeinbedarfs schlussendlich auf dem Areal realisiert
werden soll und kann, ist im weiteren Planverfahren zu klären.
Das Erfordernis zur Aufstellung des B-Planes begründet sich daraus, dass die Fläche dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen ist und nur auf Grundlage eines B-Plan-Verfahrens in den
planungsrechtlichen Innenbereich überführt werden kann.
Zudem stellt der Bebauungsplan das Rechtsinstrument dar, auf dessen Grundlage die Nutzungsverteilung innerhalb der Stadt verbindlich geregelt und damit die Sicherung der Flächen für die Daseinsvorsorge geleistet wird.
Darüber hinaus ist dieser Aufstellungsbeschlusses als gesetzliche Voraussetzung für die Sicherung
der Planung durch Zurückstellung von Baugesuchen bzw. Erlass einer Veränderungssperre nach
§ 14 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Verlauf des anstehenden Abstimmungsprozesses erforderlich.
16.10.2017
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 443 „Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße“ ( Aufstellungsbeschluss)
Seite 3
Nur auf Grundlage eines Bebauungsplans kann am Standort die erforderliche Gemeinbedarfsnutzung planungsrechtlich gesichert werden.
3.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt
werden:
•
Umsetzung der Ergebnisse aus der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans durch Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung: Schule, so dass der notwendigen
Sicherung von Flächen für die kommunalen Daseinsvorsorge Rechnung getragen wird.
•
Erhebung und Klärung von Planungsaspekten (z.B. mediale Erschließungssituation, Bestandserhebung, Altlastentsorgung) in Vorbereitung auf die nachfolgende städtebaulicharchitektonische Nutzungskonzeption am Standort.
•
Ermitteln und Klären möglicher Konflikte in und um das Plangebiet. Darunter fällt auch das
Qualifizieren der immissionsseitigen und naturschutzfachlichen Belange.
4.
Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung
Wesentliche Inhalte der Planung soll sein:
•
Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung: Schule.
Inwieweit darüber hinaus Festsetzungen auf Ebene des Bebauungsplans erforderlich sind, ist im
Zuge des weiteren Planverfahrens zu klären. In Abhängigkeit davon steht auch die notwendige Qualifizierung der wesentlichen Auswirkungen, die durch das Vorhaben ausgelöst werden, wie z.B. der
naturschutzfachliche Ausgleich und der planerische Umgang mit Emissionen, die ausgehend von
den Gleisanlagen auf das Plangebiet wirken.
5.
Verfahren, weiteres Vorgehen
Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen.
Um den geplanten Schulstandort im Gebiet realisieren zu können, wird als ergänzendes städtebauliches Instrument parallel zum Aufstellungsbeschluss eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht
nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) erlassen.
Leipzig, 14.11.2017
gez.
Jochem Lunebach
Leiter des
Stadtplanungsamtes
16.10.2017