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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1332362.pdf
Größe
3,0 MB
Erstellt
27.10.17, 12:00
Aktualisiert
15.06.18, 21:23

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04992 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bebauungsplan Nr. 443 "Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße"; Stadtbezirk Südost, Ortsteil Stötteritz; Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Südost Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 28.02.2018 Bestätigung Vorberatung Anhörung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 443 „Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße“ wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 2. Die Begründung wird gebilligt. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 443 „Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße“ für das in den Anlagen, der Übersichtskarte und dem Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden. Ziel ist die Aufstellung eines Bebauungsplans, um den Standort vor dem Hintergrund der notwenigen kommunalen Daseinsvorsorge und in Übereinstimmung mit dem Schulentwicklungsplan als Schulstandort zu sichern, ggf. ergänzt durch weitere Nutzungen des Gemeinbedarfs. Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:  Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Für die Neuschaffung von Arbeitsplätzen sind die Ziele des B-Planes nicht relevant.  Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass die Entwicklung des Gemeinbedarfsstandortes zu einer deutlichen Verbesserung der Angebotssituation führt. Die Entwicklung als Schulstandort ermöglicht die Absicherung der nicht abgedeckten Schulbedarfe im Einzugsgebiet. Die Ergänzung anderer Gemeinbedarfsangebote wie z.B. die Einrichtung einer KiTa oder die Schaffung von Jugendangeboten werden im folgenden Planverfahren geprüft. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen. Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet nicht vorhanden. Zur Sicherung der Fläche für die Gemeinbedarfsnutzung wird parallel zum Aufstellungsbeschluss eine Vorlage zur Aufstellung einer Vorkaufsrechtsatzung in die politischen Entscheidungsgremien eingebracht. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung des B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich  notwendigem Grunderwerb durch die Stadt Leipzig (freihändiger Ankauf / Sicherung durch Vorkaufsrechtsatzung),  sonstige Maßnahmen auf den Flächen (z.B. Artenschutz, Altlastbeseitigung) können erst im Laufe des nachfolgenden Verfahrens ermittelt und geklärt werden. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Dem Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. 3/4 Anlagen: 1 2 3 4 5 Prüfkatalog Übersichtskarte Übersichtsplan Auszug aus dem Flächennutzungsplan Begründung zum Bebauungsplan 4/4 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☒ ☐ ☐ ☐ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☐ ☐ ☒ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☐ ☐ ☒ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☐ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in 1 Vorlage Seite Begründung in 1 Vorlage, Seite Bebauungsplan Nr. 443 „Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße“ Übersichtskarte – Lage des Plangebietes Datengrundlage: Digitale Stadtkarte Leipzig (DSK5), Stand: 06/2017 Grenze des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 443 „Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße“ Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: Digitale Stadtgrundkarte Leipzig (DSGKL1000), Stand: 06/2017 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Bebauungsplan Nr. 443 „Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße“ Auszug aus dem Flächennutzungsplan Datengrundlage: Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig, Stand: 06/2017 Grenze des Plangebietes Begründung zum Bebauungsplan Nr. 443 „Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße“ Aufstellungsbeschluss Stadtbezirk: Südost Ortsteil: Stötteritz Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: Stadtplanungsamt Leipzig 16.10.2017 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 443 „Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße“ ( Aufstellungsbeschluss) Seite 1 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Südost und dort im Ortsteil Stötteritz. Es umfasst eine Fläche von ca. 2,55 ha und wird umgrenzt von • • • • • im Norden den Flächen des Kleingartenvereins „Flora Stötteritz“, im Nordosten den Flächen der Kindertagesstätte an der Oststraße. im Osten den Waldflächen des Stötteritzer Wäldchens, im Süden von der Döbelner Straße und den angrenzenden Wohn- und Geschäftsgebäuden, im Westen von Bahnflächen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 260/4, 795/3, 795/4, 795/7, 796/5, 796/6, 796/7, 796/8, 796/9, 796/14, 796/13 (teilweise) der Gemarkung Stötteritz und 381/3, 355/7, 355/8 der Gemarkung Thonberg. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus der Abbildung auf dem Deckblatt zu ersehen. Quelle: Luftbild der Stadt Leipzig 16.10.2017 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 443 „Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße“ ( Aufstellungsbeschluss) Seite 2 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis Ausgangslage ist, dass im Zuge der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt Leipzig (Arbeitsstand 08/2017) für den Stadtbezirk Stötteritz/Thonberg ein prognostizierter Schulbedarf festgestellt wurde, der erheblich über die vorhandenen bzw. aktuell in Umsetzung befindlichen Kapazitätserweiterungen geht und an den verfügbaren Standorten nicht abgedeckt werden kann. Es besteht in Stötteritz/Thonberg der Bedarf zur Errichtung einer neuen 4-zügigen Grundschule mit 2Feld-Sporthalle (Flächenbedarf ca. ca. 15.200 bei dreigeschossiger Bauweise) sowie einer 3zügigen Oberschule mit 3-Feld-Sporthalle (Flächenbedarf ca. 14.800 m² bei dreigeschossiger Bauweise). Um dieses Defizit zu beheben wurde im Zuge der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes von 2017 im Einzugsbereich eine vergleichende Standorterhebung durchgeführt. Als Kriterien waren dabei neben der notwendigen Flächengröße vor allem die Lage im Einzugsgebiet i.V.m. der für Grundschüler notwendig fußläufig Erreichbarkeit der Schule sowie die Nähe zu ÖPNV-Haltestellen bezüglich der Erreichbarkeit durch Oberschüler zu berücksichtigen. Ergebnis der Erhebung ist, dass nur die der Planung zugrunde liegende Fläche die Anforderungen annähernd erfüllen kann und damit planungsrechtlich gesichert werden muss. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Gewerbe-/Industriebrache (Fertigung Galvanik, Nachrichtentechnik, ehem. Tankstelle), die Ende der 1990er Jahre von den oderirdischen baulichen Anlagen (keine Tiefenenttrümmerung) beräumt wurde und seitdem keine weitere Flächenentwicklung erfahren hat. Für die Nachnutzung als Schulstandort ist aufgrund der vorhandenen Altlasten von einem teilweisen Bodenaustausch auszugehen. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet überwiegend als gewerbliche Fläche dargestellt, die am westlichen Rand teilweise durch die Kennzeichnung des Trassenkorridors für eine mögliche Straßenführung (Variante des Mittleren Rings) und auf einer kleinen Teilfläche als Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingärten dargestellt ist. Im Landschaftsplan (LSP) wird die Fläche ebenfalls als Gewerbefläche dargestellt. Über einen kleinen Teil, ausgehend von der Schönbachstraße, westlich entlang des Plangebietes ist als Option die Trasse für die Ergänzung des Hauptwegenetzes der Stadt Leipzig dargestellt. Die Fläche im Geltungsbereich ist heute planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung und die Sicherung von Flächen für die kommunale Daseinsvorsorge. Ergebnis des Schulentwicklungsplanes (Fortschreibung Stand 08/2017) ist, dass in Stötteritz/Thonberg ein weiterer Grundschulstandort erforderlich ist und im Schulbezirk kein vergleichbarer Standort zur Verfügung steht. Ergänzend wurde zudem für den Bereich Stötteritz (Thonberg) ein Bedarf zur Errichtung einer weiteren Oberschule ermittelt. Darüber hinaus sind Bedarfsflächen für eine Kita sowie Jugendeinrichtungen in Stötteritz erkennbar, die jedoch noch nicht abschließend qualifiziert sind. Welcher Nutzungsmix im Spektrum des Gemeinbedarfs schlussendlich auf dem Areal realisiert werden soll und kann, ist im weiteren Planverfahren zu klären. Das Erfordernis zur Aufstellung des B-Planes begründet sich daraus, dass die Fläche dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen ist und nur auf Grundlage eines B-Plan-Verfahrens in den planungsrechtlichen Innenbereich überführt werden kann. Zudem stellt der Bebauungsplan das Rechtsinstrument dar, auf dessen Grundlage die Nutzungsverteilung innerhalb der Stadt verbindlich geregelt und damit die Sicherung der Flächen für die Daseinsvorsorge geleistet wird. Darüber hinaus ist dieser Aufstellungsbeschlusses als gesetzliche Voraussetzung für die Sicherung der Planung durch Zurückstellung von Baugesuchen bzw. Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Verlauf des anstehenden Abstimmungsprozesses erforderlich. 16.10.2017 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 443 „Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße“ ( Aufstellungsbeschluss) Seite 3 Nur auf Grundlage eines Bebauungsplans kann am Standort die erforderliche Gemeinbedarfsnutzung planungsrechtlich gesichert werden. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt werden: • Umsetzung der Ergebnisse aus der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans durch Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung: Schule, so dass der notwendigen Sicherung von Flächen für die kommunalen Daseinsvorsorge Rechnung getragen wird. • Erhebung und Klärung von Planungsaspekten (z.B. mediale Erschließungssituation, Bestandserhebung, Altlastentsorgung) in Vorbereitung auf die nachfolgende städtebaulicharchitektonische Nutzungskonzeption am Standort. • Ermitteln und Klären möglicher Konflikte in und um das Plangebiet. Darunter fällt auch das Qualifizieren der immissionsseitigen und naturschutzfachlichen Belange. 4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung Wesentliche Inhalte der Planung soll sein: • Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung: Schule. Inwieweit darüber hinaus Festsetzungen auf Ebene des Bebauungsplans erforderlich sind, ist im Zuge des weiteren Planverfahrens zu klären. In Abhängigkeit davon steht auch die notwendige Qualifizierung der wesentlichen Auswirkungen, die durch das Vorhaben ausgelöst werden, wie z.B. der naturschutzfachliche Ausgleich und der planerische Umgang mit Emissionen, die ausgehend von den Gleisanlagen auf das Plangebiet wirken. 5. Verfahren, weiteres Vorgehen Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen. Um den geplanten Schulstandort im Gebiet realisieren zu können, wird als ergänzendes städtebauliches Instrument parallel zum Aufstellungsbeschluss eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) erlassen. Leipzig, 14.11.2017 gez. Jochem Lunebach Leiter des Stadtplanungsamtes 16.10.2017