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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1358541.pdf
Größe
707 kB
Erstellt
17.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:35

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Neufassung Nr. VI-Ifo-04526-NF-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Vorgaben zu den baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig Teil F: Sporthallen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 31.01.2018 Information zur Kenntnis Die Informationsvorlage wird zur Kenntnis genommen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Die Stadt Leipzig hat sich zum Ziel gesetzt, Planungsgrundsätze für öffentliche Gebäude zu entwickeln, die Planern als Grundlage für Ihren Entwurf dienen sollen. Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit stehen an vorderster Stelle. Ein wichtiges Ziel ist die Optimierung der Bewirtschaftungskosten. Die festgelegten baulichen Standards dienen der Stadt Leipzig als Instrument zur Qualitätsund Kostensicherung bei Eigenbau/ Sanierung und Anmietung von Gebäuden. Im Teil F werden die baulichen Standards für Sporthallen definiert. Dabei ersetzen die Vorgaben zu den baulichen und räumlichen Standards keine baurechtlichen und anderweitigen gesetzlichen Vorgaben/ Normen. Anlagen: Standards – Teil F Sporthallen Stand 05.12.2017 Standards – Teil F Sporthallen Stand 05.12.2017 Änderungen gelb (Austauschseiten) Anlage 1: HLS Anlage 2: Elektro und MSR Technik 3/3 Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig Teil A: Kindertageseinrichtungen Teil B-D: Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien Teil E: Berufsschulen Teil F: Sporthallen Teil G: Verwaltungsgebäude Stand 05.12.2017 Standards Sporthallen Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 1.3 1.4 Allgemeines Vorbemerkungen Allgemeine Planungsgrundsätze Grundlagen Weitere Vorgaben der Stadt Leipzig 3 3 4 4 5 2 Nutzungskonzept 5 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Vorgaben zu Baukonstruktionen Architektur/Bauweise Außenbauteile Barrierefreiheit Allgemeines Gebäudeenergetik Betreibung 6 6 7 8 9 9 10 4 Vorgaben zu technischen Anlagen 10 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 Vorgaben zu Außenanlagen Allgemeines Regenwasserentsorgung Technische Anlagen Flächen für die Feuerwehr, sowie die Ver- und Entsorgung Stellplatzermittlung Sportaußenflächen Ausstattung in Außenflächen Öffentliche Erschließung 12 12 12 12 12 13 14 15 16 6 Vorgaben zu Ausstattungen 16 7 7.1 7.2 Raumprogramme/-bücher Raumprogramme Raumbücher 17 17 24 Anlagen 61 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 2/61 Standards Sporthallen 1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkungen Die Stadt Leipzig hat diese baulichen Standards entwickelt, um die Planungsanforderungen zu vereinheitlichen. Damit soll sicher gestellt werden, dass sowohl die Gebäude, die die Stadt selbst baut, aber auch die Gebäude, welche von externen Bauherren errichtet werden, unter anderem • • • • Investionskosten ausweisen, die im unteren und mittlerem Bereich von Vergleichskosten liegen (z. B. BKI-Kosten, KG 300 + 400 bzw. stadteigene Vergleichswerte), möglichst geringe Nutzungskosten nach DIN 18960 ausweisen, da diese über den gesamten Lebenszyklus anfallen, eine hohe Funktionalität für die Nutzer sichern, die Forderungen zur Nachhaltigkeit und Langlebigkeit erfüllen. Generell gilt der Grundsatz, nicht das bautechnisch Mögliche zu planen, sondern das Erforderliche und Sinnvolle. Diese Standards gelten für alle neu zu errichtenden städtischen Sporthallen in Leipzig. Sie sollen aber auch bei Modernisierungen von Bestandsgebäuden zu Grunde gelegt werden, bei denen zu erwarten ist, dass es durch Besonderheiten (z. B. Denkmalschutz, vorhandene Raumgrößen und -strukturen, Erhalt tragender Bauteile, etc.) zu Abweichungen vom Standard kommt. Bei diesen Bauvorhaben ist die jeweilige Aufgabenstellung des Bauherrenamtes zu beachten. Gemeinsame, frühzeitige Abstimmungen mit Ämtervertretern der Stadt Leipzig (ab einschließlich LP 2 Vorplanung), in denen Festlegungen zu Planungsdetails getroffen werden, sind nach wie vor unerlässlich. Diese Planungsvorgaben werden hauptsächlich Bestandteil der Beauftragungen gemäß HOAI § 33 Gebäudeplanung, § 38 Freianlagenplanung und § 53 Planung technischer Anlagen. Diese Standards beinhalten • • • • allgemeine, textliche Vorgaben, Raumprogramme, Raumbücher, die zu jedem Raumtyp aus den Raumprogrammen konkrete Vorgaben machen, Anlagen, die die Standards durch weitere städtische Vorgaben untersetzen. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 3/61 Standards Sporthallen 1.2 Allgemeine Planungsgrundsätze Ökologie Die Grundsätze der Ökologie sind einzuhalten, wie • • • Baukonstruktionen und -materialien zu wählen, die einen hohen Anteil an erneuerbaren Rohstoffen beinhalten Vermeidung von schwer trennbaren Verbundbaustoffen Ausschluss des Einsatzes folgender Materialien: Tropenholz, FCKW- und HFCKW-haltige Baustoffe, PCB-haltige Baustoffe, PVC (jedoch mit Ausnahmen). Zur Einhaltung der Immissionsschutzes sind die emittierenden Quellen und Anlagen (z. B. Lüftungstechnik, Parkplätze, etc.) frühzeitig planerisch zu berücksichtigen. Nachhaltigkeit Die Grundsätze der Nachhaltigkeit sind einzuhalten, wie • • • • 1.3 Planung von robusten, langlebigen, recyclingfähigen Bauteilen, Baustoffen, Baukonstruktionen, Planung von Baukonstruktionen, bei deren erforderlicher Erneuerung möglichst keine Schädigung oder Zerstörung benachbarter Bauteile/-konstruktionen erfolgt, Planung technischer Anlagen, bei deren erforderlicher Erneuerung oder Erweiterung möglichst keine Schädigung oder Zerstörung benachbarter Anlagen oder Anlagenteile erfolgt (Installationskanäle mit Nachbelegungsreserve, etc.). Beachtung der standortspezifischen Möglichkeiten der passiven und aktiven solaren Nutzung Grundlagen Die nachfolgenden Standards sind als Vorgaben/Festlegungen der Stadt Leipzig zu verstehen. Unabhängig davon sind die geltenden Rechtsnormen und allgemein anerkannten Regel der Technik einzuhalten: Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Verwaltungsvorschriften, Richtlinie, Normen (insbesondere die DIN 18032-1), in den jeweils gültigen Fassungen einzuhalten. Die Inhalte der jeweils aktuellen Druckvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind baulich umzusetzen: DGUV-Vorschriften, DGUV-Regeln, DGUV-Informationen sowie deren Planungshinweise und hauseigenen Druckvorschriften der Unfallkasse Sachsen. Da dies eine allgemeine Planungspflicht ist, erfolgen in der Unterlage auch nahezu kei- Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 4/61 Standards Sporthallen ne Verweise auf diese Unterlagen bzw. wird auch auf das Zitieren aus diesen Unterlagen verzichtet. Die planerische Umsetzung der Inhalte dieser Unterlagen wird von der Stadt Leipzig vorausgesetzt, ebenso die Umsetzung des Standes der Technik. Zum Leistungsumfang aller Planungsbeteiligter gehört die frühzeitige Abstimmung/die frühzeitigen Vorverhandlungen (bereits in der LP 2 Vorplanung beginnend) über die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens mit den Ämtern der Stadt Leipzig, bei Bedarf mit der Landesdirektion Sachsen und insbesondere mit Unfallkasse Sachsen (UKS). Es wird empfohlen die Unfallkasse Sachsen vor der Abnahme des Gebäudes zu einer Begehung einzuladen. Die Abnahme des Gebäudes erfolgt durch das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz. 1.4 Weitere Vorgaben der Stadt Leipzig Weitere Vorgaben der Stadt Leipzig sind als Anlagen beigefügt. 2 Nutzungskonzept Die Stadt Leipzig hat beschlossen (Beschluss Nr.: VI-A-02684-NF-02, Ratsversammlung am 22.06.2016), dass alle Sporthallen sowohl der schulischen Nutzung, als auch der Vereinsnutzung bzw. anderen externen Nutzern (Volkshochschule, Dienstsport Polizei und Feuerwehr, etc.) dienen. Die Schulnutzung erstreckt sich von Montag - Freitag auf die Zeit von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, die Vereinsnutzung schließt sich ab 17:15 Uhr an und endet 22:00 Uhr. Die Vereinsnutzung kann auch an den Wochenenden stattfinden, dabei handelt es sich i. d. R. um Wettkampfnutzungen. Diese Standardvorgaben stellen maßgeblich auf die Schulnutzung und auf die Vereinsnutzungen ab, die im gleichen Anforderungsprofil wie die Schulnutzungen liegen. Für Sondernutzungen, welche maßgeblich der Vereinsnutzung zu zuordnen sind (z. B. Spielsportarten, die nicht im Schulsport vermittelt werden oder z. B. bestimmte Behindertensportarten mit Sportrollstühlen oder z. B. nationale und internationale Wettkampftauglichkeit, etc.) bedürfen standortbezogen u. a. einer Nachjustierung der Raumprogramme und der Raumbücher, entsprechend der ausgeübten Sportarten, einschließlich deren Ausstattung. Für diese Abstimmungen sind das Amt für Sport, das Amt für Jugend, Familie und Bildung und das Amt für Gebäudemanagement die Ansprechpartner. Dem Amt für Sport (AfS) der Stadt Leipzig, Sachgebiet Sportförderung, obliegt die terminliche und örtliche Sportstättenvergabe an Vereine. Das AfS verfolgt dabei das Ziel, bestimmte Vereinssportarten bzw. -spielarten, welche über den Standard hinaus gehende Anforderungen an Baubauteile, technische Anlagen und Ausstattungen haben, in bestimmte Sporthallen zu lenken. Mit dieser gelenkten Sporthallenbelegung wird erreicht, dass die erhöhten Anforderungen nur in diesen definierten Sporthallen vorzuhalten sind. Die Sporthallen dieser Standards ohne bewegliche oder fest eingebaute Tribüne dienen ausschließlich nur dem Sporttreiben, so dass die maximale Belegung einer Dreifachhalle ohne Tribüne, sowohl in der schulischen Nutzung als auch in der Vereinsnutzung nicht Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 5/61 Standards Sporthallen über 199 anwesende Personen liegen dürfte. Die Sächsische Versammlungsstättenverordnung wäre für diesen Standard nicht relevant. Bei Bauvorhaben, bei denen eine Sporthalle und ein Schulgebäude errichtet werden, bleibt es bei der ausschließlichen Sportnutzung der Halle, da im Raumprogramm einer jeden Schulart (Grundschule, Oberschule, Gymnasium) Räume zur Nutzung als Aula und dgl. enthalten sind. Ausnahmen von der ausschließlichen Sportnutzung sind seitens der Stadt vorhabenkonkret zu definieren, so dass darauf die Planung (abweichend von den Standards) abgestellt werden kann. 3 Vorgaben zu Baukonstruktionen 3.1 Architektur/Bauweise Für Schulstandorte, aber auch für Standorte, auf denen nur Sporthallen errichtet werden, sind vorzugsweise folgende Sporthallen nach DIN 18032 vorgegeben: • • • Dreifachhalle 27 m x 45 m (drei Hallenteile) oder Zweifachhalle 22 m x 45 m (zwei Hallenteile) oder Einzelhalle 15 m x 27 m (ein Hallenteil). Diese sind vorzugsweise ebenerdig zu errichten. Die Ebenerdigkeit betrifft nicht nur die Hallenfläche und die daran angegliederten Geräteräume, sondern sollte sich auch auf die Funktionalflächen (Umkleideräume, Sanitärräume, etc.) beziehen. Mit dieser Ebenerdigkeit (keine Mehrgeschossigkeit, keine „eingegrabenen" Flächen) werden zusätzliche Verkehrsflächen, z. B. zwei Treppen (ein 1. und 2. Rettungsweg) und technische Anlagen (ein Aufzug) vermieden. Das senkt die Investitionskosten und auch die Nutzungskosten über den Lebenszyklus. In Abhängig von höheren kapazitiven Bedarfen (z. B. vier oder mehr Hallenteilen) und/oder von ggf. nur knapp zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen kann auch eine zweigeschossige Bauweise der Hallenteile und eine mehrgeschossige Bauweise der Funktionalflächen erforderlich werden. Die Funktionalflächen (Umkleideräume, Sanitärräume) sollten idealerweise in einem 1-geschossigen Anbau, welcher an einer Hallenlängsseite liegt, geplant werden. An der anderen Hallenlängsseite könnten sich beispielsweise die ungeteilten Geräteraumflächen (einschl. Vereinsgeräteraumflächen) befinden. Sollte erhöhter Bedarf an Technikfläche bestehen (z. B. für Lüftungstechnik), bietet sich ein Raum über den Geräteraumflächen an oder eine witterungsungeschützte Dachaufstellung, ggf. mit optischem Sichtschutz. Eine Unterkellerung für Technikflächen sollte eher die Ausnahme bilden. Wird die Sporthalle im örtlichem Zusammenhang mit einem Schulgebäude errichtet, sind beide Gebäude vorzugsweise als "Solitäre" zu errichten. Sollten diese beiden Gebäude entwurfsbedingt eine bauliche Verbindung haben, ist der Zugangsbereich zur Sporthalle so zu planen, dass externe Nutzer nicht den Schulbereich betreten können. Der Zugang zur Sporthalle dient selbstverständlich beiden Nut- Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 6/61 Standards Sporthallen zern (Schule und externe Nutzer). Die Bauweise/das Tragwerk sollte effizient sein, u. a. durch Planung von Fertigteilen oder vorgefertige Teile oder z. B. von Bauteilen, die mehrere Funktionen in sich vereinen, wie ein Dach mit raumakustischen Eigenschaften, etc. Im Gebäudeinneren ist nur ein Flur zu planen, eine Trennung in "Stiefel- und Sportschuhgang" ist nicht gewünscht. 3.2 Außenbauteile Da in den Raumbüchern hauptsächlich Aussagen zu Ausbauqualitäten im Gebäudeinneren gemacht werden, behandelt dieser Abschnitt speziell den Standard zu Außenbauteilen. • Dachbelag - Flachdach Das Flachdach ist als Gründach herzustellen, wenn es sich im Gesamtvorhaben wirtschaftlich und technisch darstellen lässt. Sollte dies nicht erreicht werden, ist das Flachdach vorzugsweise mit mehrlagigem Bitumenbelag auszuführen. Es ist zu prüfen, ob die Dachfläche für die Aufstellung von Photovoltaik- oder Solartechnik geeignet ist. Sollten Photovoltaikanlagen zum Einsatz kommen, ist abzusichern, dass die Feuerwehr im Brandfall löscht. Eine Dachbegrünung und solartechnische Anlagen schließen sich gegenseitig nicht aus. Für Wartungs-, Reparatur- und Pflegearbeiten (Gründach) sind geeignete Dachausstiege und Absturzsicherungen zu planen, die den DGUV-Unterlagen entsprechen. Vorzugsweise sind ortsfeste Einrichtungen (Leitern, Sekuranten, etc.) zu planen. Sollte dies nicht möglich sein, sind für bewegliche Einrichtungen auch die verschließbaren Lagerflächen zu planen. • Fassade Für Fassaden sind ökologische und nachhaltige Materialien zu verwenden. Bei Einsatz von Wärmedämmverbundsystemen sind vorzugsweise mineralische Systeme zu verwenden. • Außentüren - Zugangstüren Das Gebäude ist vollständig mit einem digitalen Schließsystem auszurüsten, davon ausgenommen sind: die Geräteraumtüren, die Türen zwischen den Umkleide-/ Sanitärräumen (keine Schließung) und Türen in Rettungswegen die keine Schließung haben dürfen. Prinzipiell sind Außentüren von der Anzahl zu minimieren, damit werden die „äußeren“ Angriffspunkte für die Einbruchskriminalität reduziert, auch in der Betreibung reduziert sich der Aufwand (z. B. in Bezug auf Überwachungs-/Meldetechnik). Die Zugangstüren sind vorzugsweise als einflügelige Türen mit einer lichten Türdurch- Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 7/61 Standards Sporthallen gangsbreite von mind. 105 cm auszubilden. Sollten aus Brandschutzgründen Durchgangsbreiten von mehr als 105 cm erforderlich sein, bietet sich vorzugsweise eine einflügelige Tür mit einem Standflügel an, der in der Fluchtsituation zu öffnen ist. Auch zwei einflügelige Türen wäre eine Variante, bei dieser Gestaltung könnte auch idealerweise eine dieser einflügeligen Türen weitere Aus-/Anbauten für die Barrierefreiheit erhalten (z. B. elektrische Türöffnung). Bei zweiflügeligen Türen wird i. d. Regel nur der Gangflügel betätigt, ist dieser sehr breit, erhöht sich der Kraftaufwand und es werden zusätzliche An-/Ausbauten erforderlich. Sind bei zweiflügeligen Türen beide Türflügel Gangflügel, bedarf es einer Schließfolgeregelung, die wiederum bei Fehlbedienung und Ausfall erhöhte Nutzungskosten nach sich zieht. • Außentüren der Halle Das Brandschutzkonzept ist u. a. dafür maßgebend, wie viele Außentüren in welchen Durchgangsbreiten als zweiter baulicher Rettungsweg aus der Halle bzw. den Hallenteilen führen. Bei Zweifach- und Dreifachhallen ist dies u. a. auch abhängig von Schlupftüren in den Trennvorhängen und den maximal zulässigen Rettungsweglängen. Sollten mehrere Außentüren erforderlich sein, ist nur eine Tür maßlich für den Großgerätetransport (Sport, Reinigung, Reparatur) auszubilden (gemäß aktueller DIN im Lichten mind. 1,5 m Breite und 2,2 m Höhe). Für die anderen Türen gilt der Mindeststandard. • Sauberlaufzone Es ist vorzugsweise sowohl eine innere und auch eine äußere Sauberlaufzone zu planen. Maße der äußeren: Tiefe mindestens 2 m, die Breite soll der Breite der Eingangszone entsprechen und mindestens 2 m betragen, Produkt: nicht rostende Metallkonstruktion mit im Boden eingesetztem Metallrahmen (vorzugsweise Aluminium), aufrollbarer Rost, Matte mit Bürsteneinlage. Hat die herausnehmbare Matte ein Gewicht von mehr als 30 kg, ist die Matte zu teilen, so dass anfallende Reinigungsarbeiten und dgl. nur durch eine Person erledigt werden können. 3.3 Barrierefreiheit Sporthallen sind als öffentliche Gebäude grundsätzlich barrierefrei gemäß der im Freistaat Sachsen bauaufsichtlich eingeführten DIN 18040-1 zu planen und zu realisieren. In Bezug auf den Punkt 5.1.4 Türen, Tore der DIN 18032-1, welche nicht bauaufsichtich eingeführt ist, verfährt die Stadt wie folgt: Gemäß DIN 18032-1, Punkt 5.1.4 Türen, Tore steht, dass als lichte Türbreiten, einschließlich Konstruktionsteile mindestens 117 cm erforderlich sind, wenn die Sporthalle von Personen mit Sportrollstühlen für Ballsportarten genutzt wird. Das betrifft hauptsächlich die Vereinsnutzung, in der Schulnutzung und somit in diesem Standard wird von einer solchen Sportgruppe mit Spezialrollstühlen nicht ausgegangen. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 8/61 Standards Sporthallen Das Amt für Sport hat die Übersicht, wie viele Behindertensportgruppen mit diesen speziellen Rollstühlen trainieren und ob die zur Verfügung stehenden Sporthallen dem Bedarf gerecht werden. Sollte Bedarf bestehen, muss, wie bereits erläutert, der Standard in Form einer Aufgabenstellung (AST) wie z.B. geschlechter getrennte Umkleidebereiche ergänzt werden. An der AST wirken u. a. die Ämter: Amt für Sport; Gesundheitsamt; Amt für Jugend, Familie und Bildung, Amt für Gebäudemanagement mit. Dient ein Sporthallenneubau nicht diesem speziellen Sport, gelten z.B. an die Türbreiten, einschließlich Konstruktionsteilen, die Mindestanforderungen. Am Beispiel der Planung der Mindesttürbreite wird das Ziel verfolgt, die Türen nicht unnötig schwer zu gestalten, damit nicht zusätzliche Anlagen zur Überwindung des Kraftaufwandes, wie Freilauftürschließer oder elektrisch betriebene Türöffnungsanlagen erforderlich werden, die wiederum bei Fehlbedienung sehr störanfällig sind, erhöhte Nutzungskosten im Lebenszyklus sind die Folge. 3.4 Allgemeines Die baulichen Anforderungen, wie Brandschutz, Raumakustik, Ballwurfsicherheit, Unfallschutz, Immissionsschutz, etc. regeln die Vorschriften, Normen, so dass hierzu keine Angaben gemacht werden. Es ist somit zu beachten, dass in den Raumbüchern zwar konkrete Angaben gemacht werden, dass jedoch nicht alle Eigenschaften zu einem Bauteil/einer Anlage vorgegeben werden können, so dass unabhängig davon eine konkrete Planung des Bauteiles/der Anlage erfolgen muss. Als Beispiel sei eine Innentür erwähnt, bei der konkret der Brandschutz, der Schallschutz etc. zu beachten ist. 3.5 Gebäudeenergetik Die Stadt Leipzig hat beschlossen (Beschluss Nr.: RBIV-1138/08, Ratsversammlung am 19.03.2008), alle neu zu errichtenden Gebäude im Passivhaus-Standard zu errichten, wenn sich diese Bauweise als wirtschaftlich darstellt und keine anderen Gründe dagegen sprechen. Deshalb ist in der LP 2 ein Wirtschaftlichkeitsnachweis zu führen. Für den Fall der Nichtwirtschaftlichkeit bietet sich z. B. die Ausführung von Passivhauskomponenten an. Die Einhaltung der Vorgaben der EnEV ist ohnehin gesetzlich geregelt. Kann der Passivhaus-Standard nicht erfüllt werden, ist dies zu begründen. Als Anlage ist ein Rechenschema zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit (Barwertmethode) entsprechend der Energieleitlinie der Stadt Leipzig beigefügt. Gleichzeitig ist in diesem Prozess der Energieträgerentscheid zur Wärmeversorgung des Gebäudes mit dem AGM, Abteilung TGM, SG Energiemanagement unter Beachtung der Energieleitlinie der Stadt Leipzig herbei zu führen. Die Klimaschutzleitstelle des Amtes für Umweltschutz ist einzubeziehen. Dabei wird auch die Entscheidung zur eventuellen Nutzung des Daches für Solaranwendungen getroffen. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 9/61 Standards Sporthallen 3.6 Betreibung Die in den Raumbüchern definierten Standards tragen dazu bei, ein Gebäude effizient zu betreiben. Folgende weitere Vorgaben unterstützen das Ziel: • nur den jeweiligen Mindeststandard vorzusehen, z. B. sind die Bodenbeläge nur mit der erforderlichen Bewertungsgruppe der Rutschhemmung und dem Verdrängungsraum zu planen. Damit werden erhöhte Reinigungskosten vermieden. • Bauteile oder Baukonstruktionen sind so zu planen, dass keine Flächen entstehen, auf denen sich Staub ablagert und die Nutzer dazu einlädt, Gegenstände darauf zu werfen. In den meisten Fällen sind dafür Sonderreinigungskosten an (z. B. Reinigung von eingeschossigen Foyer-/Windfangbereichen, außen und/oder innen) aufzubringen. • Die Fenster von Räumen sind generell so zu planen, dass die Fensterreinigung der äußeren und inneren Verglasung vom Raum her erfolgt, eine Ausnahme bilden die Fenster der Halle. Über-Kopf-Verglasungen sind zu vermeiden (mit Ausnahme RWA-Anlagen) • 4 • Der Anbau von Panikbeschlägen an Türen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken (Notwenigkeit prüfen). • Mit Ausnahme der Hallenbeleuchtung ist die Beleuchtung so zu planen, dass ein Wechsel der Leuchtmittel ohne Sonderdienste durch den Hausmeister erfolgen kann (z. B. keine Abnahme des Leuchtenschirms beim Auswechseln des Leuchtmittels). Vorgaben zu Technischen Anlagen Die technischen Anlagen einer Sporthalle sind gemäß aktuellem Stand der anerkannten Regeln der Technik, Richtlinien und Normen auszulegen. Die Nutzungszeit der technischen Anlagen beträgt mindestens 20 Jahre. Bei den neuen Installationen ist generell auf Energieeinsparung zu achten (Energieleitlinie der Stadt Leipzig). Die technischen Anlagen sind wartungsarm mit einem Minimum an Steuerungstechnik zu planen und sollen auch visuell ansprechend sein, sowie den hygienischen Anforderungen genügen. Das Betreiberkonzept für Sporthallen der Stadt Leipzig sieht keine arbeitstägliche Präsenz des technischen Personals vor. Der Anlagenaufbau ist so zu gestalten, dass regelmäßige Wartungen und Hygienekontrollen ohne Einschränkung des Betriebes erfolgen können. Die Nutzung der Sporthalle ist ganzjährig. Bei der Ausschreibung und Abnahme der Anlagen ist auf eine umfängliche Dokumentation sowie auf die Übergabe eines Wartungsvertrages zur Erhaltung von Garantieansprüchen zu achten. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 10/61 Standards Sporthallen Für die technischen Anlagen sind detaillierte Nutzungskosten in der LP 3 Entwurfsplanung zu ermitteln, die auch die prognostizierten Medienverbräuche einschließen. Die Planung und Ausstattung ist vor dem Start in die LP 2/3 mit dem Bauherrn (Amt für Jugend, Familie und Bildung) und dem SG Betriebstechnik des Amtes für Gebäudemanagement abzustimmen bzw. zur Planungsverteidigung der LP 3 per Bildkatalog zu bemustern. Im Zuge der Planung ist im engen Kontakt mit dem Architekten ein Optimum an Wirtschaftlichkeit, räumlichem Nutzen und Ästhetik zu schaffen. In der LP 3 ist ein Standarddetail mit allen Einbauten zu planen. Gleichfalls sind für die Sanitärräume Fliesenspiegelpläne durch den Architekten zu erarbeiten. Hierbei sind mit dem Planer der technischen Anlagen die Sanitärobjekte und Accessoires anzuordnen und nach Norm und VDI 6000 darzustellen. Die allgemeinen brandschutztechnischen und die objektspezifischen Anforderungen gemäß Brandschutzkonzept sind zu erfüllen. Insbesondere sind die Forderungen der LAR Sachsen und der LüAR Sachsen vollumfänglich umzusetzen. Telekommunikation/ EDV Die von der zentralen IT-Koordination der Stadt Leipzig und der Lecos GmbH verbindlich eingeführte Verkabelungsrichtlinie ist in der jeweils aktuellen Fassung wie folgt anzuwenden. Bauseits bzw. vermieterseitig sind alle passiven Komponenten bereitzustellen und zu konfektionieren: • • • • alle Komponenten des Verkabelungssystems (Primär-, Sekundär-, Tertiärbereich) inkl. Bodentanks, Kabeltrassen und Brüstungs-/Leitungsführungskanäle, Dosen, Verteilerschränke, Patchfelder. Darüber hinaus ist die komplette räumliche Infrastruktur (Elektroanschlüsse, Potentialausgleich, Sonnenschutz, Klimatisierung, Beheizung, Gefahrenmeldetechnik) bauseits bzw. vermieterseitig zu errichten. Mieterseitig, d.h. unter Regie der Lecos GmbH im Auftrag der Stadt Leipzig, erfolgt die Ausstattung mit den aktiven Komponenten (Netzwerkkarten, Konverter, Server, Router, Switches, USV u.v.m.). Die Bedarfsfestlegung erfolgt seitens AfJFB. Dafür ist folgende Checkliste geeignet: http://www.amev-online.de/AMEVInhalt/Planen/Fernmelde-undIT-Anlagen/LAN %202016/Checkliste_AMEV_LAN_2016.zip Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 11/61 Standards Sporthallen 5 Vorgaben zu Außenanlagen 5.1 Allgemeines Die von der Sporthalle genutzten Außenflächen sind barrierefrei auszuführen. Die Außenflächen sind einzufrieden, vorzugsweise mit einem Stabgitterzaun mit der Höhe von 1,5 m, die Forderungen der Unfallkasse sind einzuhalten (u. a. oberer und unterer Abschluss geschlossen, keine Spitzen). Die Einfriedung muss eine Zufahrt für Fahrzeuge haben (für Reparatur-, Pflegearbeiten), lichte Tordurchfahrbreite von mindestens 3,50 m. Das Tor muss für den Zutritt der Feuerwehr ein Tandemschloss erhalten. Außensportflächen sind so einzufrieden, dass eine unberechtigte Nutzung nach Beendigung der Schulnutzung ausgeschlossen wird (Schutz vor Vandalismus). Die Stellplätze müssen für beide Nutzungen, Schule und Vereine, frei zugänglich sein. Liegt die Außensportfläche von der Sporthalle und der Schule örtlich getrennt, sind Toiletten vorzusehen. 5.2 Regenwasserentsorgung Die Wasserwerke der Stadt Leipzig GmbH geben darüber Auskunft, ob die Möglichkeit besteht, Regenwasser in das öffentliche Netz einzuleiten oder nicht, ggf. ist auch die Einleitmenge limitiert. Im Sinne der Ökologie hat die Versickerung (oberirdisch, unterirdisch oder beides) auf dem Grundstück Vorrang. Die Art der Versickerung ist jedoch abhängig von den geologischen und hydrologischen Baugrundverhältnissen. Sollte eine Einleitung möglich sein, ist auch die Wirtschaftlichkeit gegenüber einer Versickerung zu prüfen. Generell sollten die befestigen Oberflächen einen guten Abflussbeiwert (wesentlich kleiner 1) im Sinne der Reduzierung der Regenwassermenge auf weisen. 5.3 Technische Anlagen In einem gemeinsamen Wandeinbaukasten an der Fassade der Sporthalle (Lage entsprechend der zu bewirtschaftenden Außenflächen) sind ein Außenauslaufventil und Außensteckdosen vorzusehen. Die Außen- und Sicherheitsbeleuchtung ist nach DIN zu realisieren. Alle Anlagen und Anschlüsse sind robust (Thema Vandalismus) auszuführen. 5.4 Flächen für die Feuerwehr und die Ver- und Entsorgung Feuerwehr Die erforderlichen Flächen für die Feuerwehr regelt die SächsBO § 5. Liegt die Sporthalle ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer Verkehrsfläche entfernt, gelten die entsprechenden Forderungen der SächsBO. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 12/61 Standards Sporthallen Entsorgung Die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig unterscheidet nach • dem Standplatz = liegt auf dem nichtöffentlichen Grundstück, auf ihm werden die erforderlichen Abfallbehälter aufgestellt. Die Abfallbehälter sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen (einzäunen, od. dgl.), • dem Bereitstellungsplatz = liegt im öffentlichen Verkehrsraum, an der nächsten befahrbaren Straße gemäß § 2 (19) Abfallwirtschaftssatzung, dieser dient der Bereitstellung der Abfallbehälter am Leerungstag. Der Standplatz soll zur Sporthalle einen Abstand von mindestens 5 m haben (Thema Vandalismus - Vermeidung eines etwaigen Brandüberschlags) und er ist in unmittelbarer Nähe zum Bereitstellungsplatz zu planen. Die Bereitstellung erfolgt in der Regel durch die Hausmeister, die Wege zwischen Standplatz und Bereitstellungsplatz sollen möglichst kurz sein. Können die Abfallbehälter nicht auf einem Bereitstellungsplatz in unmittelbarer Straßennähe bereit gestellt werden, kann es zu erhöhten Entsorgungskosten für längere Transportwege vom Entsorgungsunternehmen kommen. Versorgung bzw. sonstige Andienungen Eine Sporthalle erhält zur Inbetriebnahme eine Erstausstattung an Sportgeräten, die Großgeräte werden über eine Außentür direkt in der Halle transportiert. Diese Tür dient auch dem Transport von Spezialgeräten (z. B. Hubbühnen, Reinigungsautomaten, etc.), die für Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten erforderlich sind. Die Fläche, vorzugsweise bis zu dieser Tür, sollte für eine Anlieferung mit LKW`s mit der Belastungsklasse Bk1,0 ausgelegt sein. Für die Ausbildung erforderlicher Verkehrsflächen auf dem Grundstück ist eine Unterlage zu Wendeanlagen für 3-achsige Müllfahrzeuge und Feuerwehr 10/2002 vom Verkehrs- und Tiefbauamt zu berücksichtigen. 5.5 Stellplatzermittlung Für die Ermittlung der Stellplätze gilt bis zum Inkrafttreten der Leipziger Stellplatzsatzung die SächsBO in Verbindung mit der VwVSächsBO. Besteht das Bauvorhaben aus dem Neubau eines Schulgebäudes und einer Sporthalle ist die Stellplatzberechnung zunächst für jedes Gebäude separat durchzuführen Bei Sporthallen ohne Besucherplätze beruht die Stellplatzermittlung auf einem jeweiligen Sportflächenschlüssel (Stellplatz je x m² Sportfläche). Bei den allgemeinen Schulgebäuden beruht die Stellplatzermittlung auf einem jeweiligen Schülerschlüssel (Stellplatz je y Schüler). Die Nutzer, die Schule und die Vereine, halten sich in der Sporthalle jeweils zeitversetzt auf. Aus diesem Grund bildet aus den Berechnungen immer der jeweilige höhere Wert Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 13/61 Standards Sporthallen für die Kfz- und die Fahrradstellplätze die Planungsgrundlage. Das heißt, dass nicht für jedes Gebäude separate Stellplätze geschaffen werden. Sollte nur eine Sporthalle errichtet werden, gilt die Ermittlung für diese Sporthalle gemäß aktueller Stellplatzsatzung der Stadt Leipzig. Wird eine Sporthalle für eine bereits vorhandene Schule errichtet, gilt die oben genannte Vorgehensweise. Bauliche Hinweise 5.6 • Die Fahrradstellplätze sind als Leipziger Bügel zu bauen. Bei Nutzung u. a. durch Grundschüler können diese auch zum Teil für die Kinderfahrräder tiefer gesetzt werden. Diese sind an gut einsehbaren Stellen zu platzieren. Die Stellplätze müssen frei zugänglich sein, auch zum Zeitpunkt der Vereinsnutzung. • Es ist mindestens ein Behinderten-Stellplatz, als Davon-Position der Gesamtzahl, vorzusehen. Dieser sollte in der Nähe der Eingänge liegen, ggf. sollte auch ein zweiter Stellplatz geschaffen werden (einer in der Nähe zum Schuleingang, einer in der Nähe zu Sporthalleneingang). Die Stellplätze müssen frei zugänglich sein, auch zum Zeitpunkt der Vereinsnutzung. Sportaußenflächen Für die Durchführung des Sportunterrichts werden folgende Anlagen (Gesamtübersicht) je nach Schulart erforderlich: • • • • • • Spielfeld (Grundschulen) Sportspielfeld (Oberschule, Gymnasium) 60-m-Laufbahn (Grundschule) 100-m-Laufbahn (Oberschule, Gymnasium) Weitsprunganlage (Grundschule, Oberschule, Gymnasium) Kugelstoßanlage (Oberschule, Gymnasium) Die Flächen sind mit ausreichendem Abstand zu Bäumen und Pflanzungen auf dem Grundstück einzuordnen, um Verschmutzungen durch Laub und andere Stoffe zu vermeiden. Kunststoffbelag (Richtqualität Polytan) • • Eigenschaften: wasserdurchlässig, geringer Pflegeaufwand, hoher Verschleißschutz, Mehrzwecknutzung, Allwettereignung Einsatz: Spielfeld, Sportspielfeld, Laufbahnen, Anlaufbahnen der Weitsprunganlage Tennenbelag - für den Wurfbereich der Kugelstoßanlage Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 14/61 Standards Sporthallen 5.7 Ausstattung in Außenflächen Unterbringung von Maschinen Für die Betreibung der Außenfläche kommen Maschinen zum Einsatz, die seitens der Stadt vorgehalten und durch den Hausmeister bedient werden. Sie sind witterungsgeschützt und abschließbar unterzubringen. In der Regel werden folgende Maschinen mit folgender Geometrie von der Stadt vorgehalten: • • • • Rasentraktor (Benzinmotor), Maße L x B x H ca. 3,5 x 1,5 x 1,5 m, Zubehör zum Rasentraktor (z. B. Schneeschiebeschild) Maße L x B x H ca. 1,5 x 1 x 0,5 m, Kehrmaschine (Benzinmotor) Maße L x B x H ca. 1,5 x 1,2 x 1,5 m, sonstige Geräte (z. B. Laubbläser). Die o. g. Maschinen sind die Größtmöglichen, ggf. können sie auch kleiner sein. Sie müssen so aufgestellt werden, so dass die einzelnen Maschinen ohne Umräumen der anderen Maschinen entnommen werden können (z. B. eine quadratische Fläche mit ca. 20 m² für die größtmöglichen Maschinen). Im Raumprogramm sind zwei Optionsräume "Außengeräte" enthalten. Einer von diesen könnte der Lagerung der o. g. Maschinen dienen. Die Unterbringung der Maschinen muss nicht zwingend in der baulichen Hülle der Sporthalle erfolgen, alternativ könnte auch eine solitäre Unterbringung (vorzugsweise Fertigteilgarage oder Gerätehaus aus Metall) sinnvoll sein. Auf Standorten mit Schulgebäuden könnte es auch sein, dass die Maschinen im Schulgebäude untergebracht werden. In der Unterbringung sind Steckdosen vorzusehen, die dem Aufladen von Akku-Geräten dienen (z. B. Rasenmäher). Letztlich ist eine vorhabenkonkrete Abstimmung zu führen. Folgende bauliche Anforderungen bestehen, unabhängig davon, ob eine Fläche in der Sporthalle oder Schule bzw. in einem separaten Gebäude vorgehalten wird. • • • • Der Raum muss eine Bodenplatte aus Beton haben. Es ist eine zweiflüglige, abschließbare Außentür mit einer lichten Breite von mind. 2 m vorzusehen (für die größtmögliche Maschinenausstattung). Der Zugang muss schwellenlos zur Außenoberfläche sein bzw. max. 2 cm Höhenunterschied aufweisen. Sollte zur Lagerung der "Maschinen" auch noch die Lagerung von "Außensportgeräten" dazu kommen, könnten sich beide Lagerflächen auch in einer baulichen Hülle (separates Gebäude oder Fläche) befinden. Allerdings sind diese von einander baulich abzutrennen, einschließlich separater, abschließbarer Türen. Sollte ein großer Raum bestehen oder eine Fertigteilgarage errichtet werden, kann die innere Abtrennung z. B. auch mit einem Maschendrahtzaun einschließlich Türen (jede für sich abschließbar, die Türbreite für die Geräte muss 2 m im Lichten betragen, siehe oben) erfolgen. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 15/61 Standards Sporthallen Sitzbänke Bei der Einzelhalle sind zwei Sitzbänke, bei den Zwei- und Dreifachhallen sind je Hallenteil zwei Sitzbänke vorzusehen, welche den Sportschülern dienen. Diese sollten vorzugsweise durch Bäume verschattet werden. 5.8 Öffentliche Erschließung Werden im Zuge der Errichtung einer Sporthalle Baumaßnahmen für die öffentliche Erschließung, speziell auch für die Verkehrserschließung, erforderlich, sind die Planungsund Baukosten Bestandteil des Projekts. 6 Vorgaben zur Ausstattung Ausstattung Für die Ausstattung der Hallen soll unterschieden werden nach: • • der Grundausstattung/den Grundanforderungen, welche sicher stellt, dass die Lerninhalte der Schulen umgesetzt werden, der Sonderausstattung/den Sonderanforderungen, welche sich auf darüber hinaus gehende Nutzungen beziehen, die Bestandteil des vielfältigen Vereinssportes sind. Zu den Sonderausstattungen/den Sonderanforderungen zählen z. B. • • • • • • • • • Besuchertribünen (vorzugsweise an der Hallenfläche angeordnet, als mobile Tribünen), eine größere Hallenhöhe, Ein-/Anbausportgeräte mit besonderen Anforderungen (Volleyballanlage, Basketballkörbe, etc.), engmaschige Ballfangnetze, div. Ausstattungen z. B. für Inline – Hockey/Rollhockey, zusätzliche Linierungen, Anzeigetafeln mit besonderen Anforderungen, Beschallungsanlagen mit besonderen Anforderungen, Beleuchtung mit erhöhten Anforderungen. Für jede Halle muss eine individuelle Abstimmung mit Amt für Jugend, Familie und Bildung sowie dem Amt für Sport, Sachgebiet Sportförderung, erfolgen. Diese Ämter sind bereits bereits in der Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung nach HOAI (u. a. Klärung der Aufgabenstellung) zwingend einzubeziehen. Die beigefügten Raumprogramme und Raumbücher beziehen sich auf die Grundausstattungen/die Grundanforderungen, die die Schulnutzung und die Vereinsnutzung „ohne Sonderwünsche“ abdecken. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 16/61 Standards Sporthallen 7 Raumprogramme/-bücher 7.1 Raumprogramme Zeichenerklärung WT - Waschtisch WC - Toilette "B" () Dreifachhalle Musterraumprogramm 1 2 3 4 Lfd. Raumart Nr. 1 Dreifachhalle 2 Geräteraum LxB Höhe Fläche Anmerkungen in m in m 27 x 45 4,5 x 27 7,0 2,5 3 (4) (5) 6 7 8 9 10 11 12 13 4,5 x 2,2 2,5 Geräteraum Außengeräte - Sport Außengeräte - Maschinen Eingang/Foyer Hallenwartraum Erste-Hilfe-/Regieraum Putzgeräteraum Hallen-WC Damen Hallen-WC Herren Hallen WC-Behinderte Umkleideraum Sportler 1 - B 14 Sanitärraum Sportler 1 - B 15 Sanitärraum Sportler 2 - B 8Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement 5 - behindertengerechte Ausstattung - Bedarfsräume, Festlegung des Bauherrn vor Planungsbeginn 6 in m² 1.215 teilbar in 3 Teile (15 x 27 m) mit Trennvorhängen, je Hallenteil ein separater Zugang 122 Mindestfläche nach DIN 18032-1, je Hallenteil vorzugsweise 2 Schwingtore (B x H im Lichten mind. 220 x 220 cm) 10 weitere Fläche zu 2, eine räumliche Trennung je nach Abstimmung 15 Bedarfsfläche, Außentür, ggf. auch Innenzugang 15 Bedarfsfläche, Außentür, zur Betreibung von Außenflächen, min. 15 m², max. 20 m² 30 8 nach ASR: 8-10 m², Arbeitsplatz, Schlüsselschrank, in Nähe des Zugangs 10 1 WT, Liege (auch Klappliege), in der Nähe der Hallenzugänge, Sichtverbindung Halle 10 1 Ausgussbecken mit Kaltwasseranschluss 4 1 WC, 1 WT, räumliche Nähe zu den Hallenzugängen 5 1 WC, 1 WT, 1 Urinal, räumliche Nähe zu den Hallenzugängen 7 1 B-WC, 1 B-WT, räumliche Nähe zu den B-Umkleide-/Sanitärräumen 18 mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 6 lfm., 1 Liege L x B x H = 180 x 90 x 46 bis 48 cm (keine Klappliege), vor der Liege eine Bewegungsfläche mit T= 150 cm, siehe DIN 18040-1 Pkt. 5.3.6, z.B. Überlagerung mit VF zum Sanitärraum 21 1 WC, 4 WT, 1 B-WT, 3 Duschen, 1 B-Dusche, vom Raum 13 abgehend 21 1 WC, 4 WT, 1 B-WT, 3 Duschen, 1 B-Dusche, vom Raum 16 abgehend Seite 17/60 Standards Sporthallen Dreifachhalle Musterraumprogramm 1 3 4 LxB Höhe Fläche Anmerkungen in m in m 2 Lfd. Raumart Nr. 16 Umkleideraum Sportler 2 - B 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Umkleideraum Sportler 3 Sanitärraum Sportler 3 Sanitärraum Sportler 4 Umkleideraum Sportler 4 Umkleideraum Sportler 5 Sanitärraum Sportler 5 Sanitärraum Sportler 6 Umkleideraum Sportler 6 Umkleideraum Lehrer/Trainer 1 Sanitärraum Lehrer/Trainer 1 Sanitärraum Lehrer/Trainer 2 Umkleideraum Lehrer/Trainer 2 Sanitärraum Lehrer/Trainer 3 Umkleideraum Lehrer/Trainer 3 Nutzungsfläche (NUF) Technikfläche (TF) Verkehrsfläche (VF) Netto-Raumfläche (NRF) Konstruktions-Grundfläche (KGF) Brutto-Grundfläche (BGF) 8Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement 5 6 in m² 18 mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 6 lfm., 1 Liege L x B x H = 180 x 90 x 46 bis 48 cm (keine Klappliege), vor der Liege eine Bewegungsfläche mit T = 150 cm, siehe DIN 18040-1 Pkt. 5.3.6, z.B. Überlagerung mit VF zum Sanitärraum 15 mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 8 lfm. 19 1 WC, 5 WT, 4 Duschen, vom Raum 17 abgehend 19 1 WC, 5 WT, 4 Duschen, vom Raum 20 abgehend 15 mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 8 lfm. 15 mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 8 lfm. 19 1 WC, 5 WT, 4 Duschen, vom Raum 21 abgehend 19 1 WC, 5 WT, 4 Duschen, vom Raum 24 abgehend 15 mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 8 lfm. 10 Arbeitsplatz, Schrank 5 1 WC, 1 WT, 1 Dusche, vom Raum 25 abgehend 5 1 WC, 1 WT, 1 Dusche, vom Raum 28 abgehend 10 Arbeitsplatz, Schrank 5 1 WC, 1 WT, 1 Dusche, vom Raum 30 abgehend 10 Arbeitsplatz, Schrank 1.710 100 Annahme - projektabhängig, Heizung, Lüftung, Elt., etc., ggf. auch Dachaufstellungen 150 Annahme - projektabhängig, div. Flure, Windfang mit Sauerlaufzone (Tiefe Sauberlaufzone mind. 150 cm) 1.960 210 Annahme - projektabhängig 2.170 Annahme Seite 18/60 Standards Sporthallen Anmerkungen a) keine Trennung - Stiefel- und Sportschuhgang, sondern nur ein Flur b) ideale Raumtiefe des Funktionalanbaus (Umkleide-/Sanitärräume) T ca. 6,00 ….6,30 m im Lichten c) zwingende räumliche Nähe Raum 13 und 16 zum Raum 12, da dort das B-WC ist. d) Trennvorhänge mind. mit Sichtschutz, je nach Brandschutzkonzept mit oder ohne Schlupftüren e) Raumakustik gemäß DIN 18032-1, ballwurfsicher f) Sportbodenbelag: vorzugsweise Linoleum g) Prallwand: vorzugsweise plattenförmig (MDF-Platten, Multiplex-Sperrholz) oder textile Oberflächen h) keine Spinde in den Umkleideräumen i) Sportgeräteausstattung - konkrete Abstimmung im Planungsverlauf j) weitere Ausstattung (Anzeigetafel, Beschallung) - konkrete Abstimmung im Planungsverlauf k) Linierung - konkrete Abstimmung mit Planungsverlauf 8Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 19/60 Standards Sporthallen Zweifachhalle Musterraumprogramm 1 3 4 Lfd. Raumart Nr. 1 Zweifachhalle 2 Geräteraum LxB Höhe Fläche Anmerkungen in m in m 22 x 45 4,5 x 21 7,0 2,5 3 (4) (5) 6 7 8 9 10 11 12 13 4,5 x 2,2 2,5 2 Geräteraum Außengeräte - Sport Außengeräte - Maschinen Eingang/Foyer Hallenwartraum Erste-Hilfe-/Regieraum Putzgeräteraum Hallen-WC Damen Hallen-WC Herren Hallen WC-Behinderte Umkleideraum Sportler 1 - B 14 Sanitärraum Sportler 1 - B 15 Sanitärraum Sportler 2 - B 16 Umkleideraum Sportler 2 - B 17 18 19 20 21 Umkleideraum Sportler 3 Sanitärraum Sportler 3 Sanitärraum Sportler 4 Umkleideraum Sportler 4 Umkleideraum Lehrer/Trainer 1 8Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement 5 6 in m² 990 teilbar in 2 Teile (22 x 22 m, 22 x 23 m) mit Trennvorhang, je Hallenteil ein separater Zugang 95 Mindestfläche nach DIN 18032-1, je Hallenteil vorzugsweise 2 Schwingtore (B x H im Lichten mind. 220 x 220 cm) 10 weitere Fläche zu 2, eine räumliche Trennung je nach Abstimmung 15 Bedarfsfläche, Außentür, ggf. auch Innenzugang 15 Bedarfsfläche, Außentür, zur Betreibung von Außenflächen, min. 15 m² max. 20 m² 30 8 nach ASR: 8-10 m², Arbeitsplatz, Schlüsselschrank, in Nähe des Zugangs 10 1 WT, Liege (auch Klappliege), in der Nähe der Hallenzugänge, Sichtverbindung Halle 10 1 Ausgussbecken mit Kaltwasseranschluss 4 1 WC, 1 WT, räumliche Nähe zu den Hallenzugängen 5 1 WC, 1 WT, 1 Urinal, räumliche Nähe zu den Hallenzugängen 7 1 B-WC, 1 B-WT, räumliche Nähe zu den B-Umkleide-/Sanitärräumen 18 mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 6 lfm., 1 Liege L x B x H = 180 x 90 x 46 bis 48 cm (keine Klappliege), vor der Liege eine Bewegungsfläche mit T = 150 cm, siehe DIN 18040-1 Pkt. 5.3.6, z.B. Überlagerung mit VF zum Sanitärraum 21 1 WC, 4 WT, 1 B-WT, 3 Duschen, 1 B-Dusche, vom Raum 13 abgehend 21 1 WC, 4 WT, 1 B-WT, 3 Duschen, 1 B-Dusche, vom Raum 16 abgehend 18 mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 6 lfm., 1 Liege L x B x H = 180 x 90 x 46 bis 48 cm (keine Klappliege), vor der Liege eine Bewegungsfläche mit T = 150 cm, siehe DIN 18040-1 Pkt. 5.3.6, z.B. Überlagerung mit VF zum Sanitärraum 15 mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 8 lfm. 19 1 WC, 5 WT, 4 Duschen, vom Raum 17 abgehend 19 1 WC, 5 WT, 4 Duschen, vom Raum 20 abgehend 15 mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 8 lfm. 10 Arbeitsplatz, Schrank Seite 20/60 Standards Sporthallen Zweifachhalle Musterraumprogramm 1 2 3 4 Lfd. Nr. 22 23 24 Raumart LxB Höhe Fläche Anmerkungen in m in m 5 6 in m² Sanitärraum Lehrer/Trainer 1 Sanitärraum Lehrer/Trainer 2 Umkleideraum Lehrer/Trainer 2 Nutzungsfläche (NUF) Technikfläche (TF) Verkehrsfläche (VF) 5 5 10 1.375 80 120 1 WC, 1 WT, 1 Dusche, vom Raum 21 abgehend 1 WC, 1 WT, 1 Dusche, vom Raum 24 abgehend Arbeitsplatz, Schrank Netto-Raumfläche (NRF) Konstruktions-Grundfläche (KGF) Brutto-Grundfläche (BGF) 1.575 165 Annahme - projektabhängig 1.740 Annahme Annahme - projektabhängig, Heizung, Lüftung, Elt., etc., ggf. auch Dachaufstellungen Annahme - projektabhängig, div. Flure, Windfang mit Sauerlaufzone (Tiefe Sauberlaufzone mind. 150 cm) Anmerkungen a) keine Trennung - Stiefel- und Sportschuhgang, sondern nur ein Flur b) ideale Raumtiefe des Funktionalanbaus (Umkleide-/Sanitärräume) T ca. 6,00 ….6,30 m im Lichten c) zwingende räumliche Nähe Raum 13 und 16 zum Raum 12, da dort das B-WC ist. d) Trennvorhänge mind. mit Sichtschutz, je nach Brandschutzkonzept mit oder ohne Schlupftüren e) Raumakustik gemäß DIN 18032-1, ballwurfsicher f) Sportbodenbelag: vorzugsweise Linoleum g) Prallwand: vorzugsweise plattenförmig (MDF-Platten, Multiplex-Sperrholz) oder textile Oberflächen h) keine Spinde in den Umkleideräumen i) Sportgeräteausstattung - konkrete Abstimmung im Planungsverlauf j) weitere Ausstattung (Anzeigetafel, Beschallung) - konkrete Abstimmung im Planungsverlauf k) Linierung - konkrete Abstimmung mit Planungsverlauf 8Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 21/60 Standards Sporthallen Einzelhalle Musterraumprogramm 1 2 3 4 Lfd. Nr. 1 2 3 (4) (5) 6 7 8 9 10 11 12 Raumart LxB Höhe Fläche Anmerkungen in m in m Einzelhalle Geräteraum Geräteraum Außengeräte - Sport Außengeräte - Maschinen Eingang/Foyer Hallenwartraum Erste-Hilfe-/Regieraum Putzgeräteraum Hallen-WC Herren Hallen WC-Behinderte/Damen Umkleideraum Sportler 1 - B 13 Sanitärraum Sportler 1 - B 14 Sanitärraum Sportler 2 - B 15 Umkleideraum Sportler 2 - B 16 Umkleideraum Lehrer/Trainer 1 17 Sanitärraum Lehrer/Trainer 1 Nutzungsfläche (NUF) Technikfläche (TF) Verkehrsfläche (VF) 8Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement 15 x 27 4,5 x 15 4,5 x 2,2 5 5,5 2,5 2,5 6 in m² 405 68 10 15 15 15 8 10 10 5 7 18 21 21 18 Mindestfläche nach DIN 18032-1, vorzugsweise 2 Schwingtore (B x H mind. 220 x 220 cm) weitere Fläche zu 2, eine räumliche Trennung je nach Abstimmung Bedarfsfläche, Außentür, ggf. auch Innenzugang Bedarfsfläche, Außentür, zur Betreibung von Außenflächen, min. 15 m², max. 20 m² nach ASR: 8 - 10 m², Arbeitsplatz, Schlüsselschrank, in Nähe des Zugangs 1 WT, Liege (auch Klappliege), in der Nähe der Hallenzugänge, Sichtverbindung Halle 1 Ausgussbecken mit Kaltwasseranschluss 1 WC, 1 WT, 1 Urinal, räumliche Nähe zu den Hallenzugängen 1 B-WC, 1 B-WT, räumliche Nähe zu den B-Umkleide-/Sanitärräumen mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 6 lfm., 1 Liege L x B x H = 180 x 90 x 46 bis 48 cm (keine Klappliege), vor der Liege eine Bewegungsfläche mit T = 150 cm, siehe DIN 18040-1 Pkt. 5.3.6, z.B. Überlagerung mit VF zum Sanitärraum 1 WC, 4 WT, 1 B-WT, 3 Duschen, 1 B-Dusche, vom Raum 12 abgehend 1 WC, 4 WT, 1 B-WT, 3 Duschen, 1 B-Dusche, vom Raum 15 abgehend mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 6 lfm., 1 Liege L x B x H = 180 x 90 x 46 bis 48 cm (keine Klappliege), vor der Liege eine Bewegungsfläche mit T = 150 cm, siehe DIN 18040-1 Pkt. 5.3.6, z.B. Überlagerung mit VF zum Sanitärraum Arbeitsplatz, Schrank 1 WC, 1 WT, 1 Dusche, vom Raum 16 abgehend 10 5 661 35 Annahme - projektabhängig, Heizung, Lüftung, Elt., etc., ggf. auch Dachaufstellungen 60 Annahme - projektabhängig, div. Flure, Windfang mit Sauerlaufzone (Tiefe Sauberlaufzone mind. 150 cm) Seite 22/60 Standards Sporthallen Einzelhalle Musterraumprogramm 1 3 2 Lfd. Raumart LxB Nr. in m Netto-Raumfläche (NRF) Konstruktions-Grundfläche (KGF) Brutto-Grundfläche (BGF) 4 5 6 Höhe Fläche Anmerkungen in m in m² 756 84 Annahme - projektabhängig 840 Annahme Anmerkungen a) keine Trennung - Stiefel- und Sportschuhgang, sondern nur ein Flur b) ideale Raumtiefe des Funktionalanbaus (Umkleide-/Sanitärräume) T ca. 6,00 ….6,30 m im Lichten c) zwingende räumliche Nähe Raum 12 und 15 zum Raum 11, da dort das B-WC ist. d) nicht belegt e) Raumakustik gemäß DIN 18032-1, ballwurfsicher f) Sportbodenbelag: vorzugsweise Linoleum g) Prallwand: vorzugsweise plattenförmig (MDF-Platten, Multiplex-Sperrholz) oder textile Oberflächen h) keine Spinde in den Umkleideräumen i) Sportgeräteausstattung - konkrete Abstimmung im Planungsverlauf j) weitere Ausstattung (Anzeigetafel, Beschallung) - konkrete Abstimmung im Planungsverlauf k) Linierung - konkrete Abstimmung mit Planungsverlauf 8Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 23/60 Standards Sporthallen 7.2 Raumbücher Raumnummer Raumverwendung Bereich gemäß CAD-Pflich- Dreifachhalle Sporthalle tenheft Anlage 8.10 Allgemeine Anforderungen Fläche 27 x 45 m = 1.215 m², unterteilt in 3 Hallenteile je 27 x 15 m Lage/Zuordnung Baukonstruktionen Bodenbeläge/ Material: kein PVC, vorzugsweise Linoleum, Eignung Klasse 34, Stärke 4,0 mm Unterkonstruktion Farben: kein Schwarz, kein Weiß, Linierung muss kontrastreich erkennbar sein Musterung: kein uni, sondern in sich gemustert z. B. marmoriert oder gesprenkelt Reinigung: mit herstellerneutralen Reinigungsmitteln Unterkonstruktion: flächenelastischer Sportboden mit elastischer Konstruktion (Schwingboden) gemäß DIN Linierung: nach der Verlegung des Bodenbelages wird die Linierung aufgetragen, danach erfolgt eine PUR-Beschichtung Außenfenster Die Außenfenster sind bezüglich Ihrer Öffnungsflügel so zu planen, dass eine natürliche Belüftung sicher gestellt wird, unabhängig vom zu planenden energetischen Standard. Ob dann die SH natürlich belüftet wird oder die Fenster nicht geöffnet werden, ist u.a. abhängig von den Emissionen der Sporthalle und deren Zulässigkeit im Baugebiet. Sonnenschutz/ Sonnenschutz (Thema Aufheizung) sofern erforderlich, vorzugsweise keine beBlendschutz weglichen Anlagen (Raffstores, Markisen, etc.) Blendschutz: Vermeidung von Blendung durch opake Verglasung, vorzugsweise Aufkleben einer Folie (z.B. im Scheibenzwischenraum oder an der inneren Verglasung). Innentüren Zugangstüren zu jedem Hallenteil: Es ist vorzugsweise eine einflügelige Zugangstür mit Sichtverbindung zu planen, wenn nicht andere Forderungen dem entgegenstehen, beidseitig Klinke (Metall, in der Halle – flächeneben) Innenwandbekleidungen umlaufende Prallwandverkleidung, Material: vorzugsweise plattenförmige MDFPlatten oder Multiplex-Sperrholzplatten oder textile Oberfläche oberhalb der Prallwand: Beschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z.B. Silikatfarbe bestehend aus Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300: Deckvermögen: Klasse 1, Glanz: mittlerer Glanz, Nassabriebbeständigkeit: Klasse 2 ggf. in Teilbereichen ballwurfsichere Akustikpaneele, sofern erforderlich Deckenbekleidungen Ballwurfsicher und Einhaltung der vorgegeben Nachhallzeit gemäß DIN. Die Nutzung erfolgt: • „mehrzügig“ = separate Nutzung jedes Hallenteils (i.R. Schulnutzung) • „einzügig“ = Nutzung bei hochgezogenen Trennvorhängen (oftmals Vereinsnutzung). Sonstiges siehe Punkt. 3.2 Außenbauteile - Außentüren der Halle - Außentüren Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 24/61 Standards Sporthallen Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 Gasanlagen Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 anlagen Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 gen Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 In jedem Hallenteil ist die Steuerung der in diesem Hallenteil befindlichen elektrischen Anlagen (Beleuchtung, Sportgeräte, Trennvorhang, etc.) in die Prallwand (Nische mit Klappe/Tür) zu integrieren. Grund: Während der Bedienung der elektrischen Geräte muss Sichtkontakt bestehen. Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 formtationst. Anlagen Förderanlagen Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Anlagen Gebäudeautomation Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Sonstiges Ausstattung Allgemeine Ausstat- Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix, tung - Beschilderung Raumbenennung etc. selbständig austauschbar Allgemeine Ausstattung Besondere Ausstat- 2 Stück Trennvorhänge 2-schalig, Schall reduzierende Eigenschaften, durchgehend tung = Einbaugeräte geschlossen, mit Schlupftüren, der Trennvorhang ist bis an die Hallenwände heranzuführen. Material: PVC - freies Kunstleder 1 x Reckanlage – Steckreck- 4-fach mit Wandablage Ringeeinrichtung: 3- 4 Paar Schaukelringe – verstellbar, 1x Hakenstange (Alu) 4 x Klettertau (rollbar) 1 x 4 Kletterstangen - rollbar mit Untersetzbock 3 Paar Sprossenwand – feststehend Basketballgeräte für Längsspielrichtung: 1 Paar Basketballdeckengerät, elektrisch hochziehbar, mit Zielbrettern Plexi-Glas Backboards (15 mm), mit klappbaren Körben Basketballgeräte für Querspielrichtung: 6 x Basketballwandgestell höhenverstellbar, vorzugsweise teleskopierbar, sonst seitlich klappbar, Ausladung 1,65 m mit Übungs-Zielbrettern aus wasserfest verleimten Schicht-Sperrholz, ca. 19 mm (an den Stirnseiten) 3 Paar Volleyball-Bodenhülsen für Pfosten-Profil 80 x 80 mm 1 Paar Volleyball-Bodenhülsen für Pfosten-Profil 80 x 80 mm, für wettkampfgerechtes Spiel in Längsrichtung 4 Paar Startblockhülsen 8 x Spannhaken für Spannreck und Spannbarren 2 Sätze Halterung für Ballfangnetz, ca. 1 m Ausladung 2 x Ballfangnetz (Maschenweite: 45 mm, 4 mm stark) hochziehbar, Länge über die gesamte Breite, Höhe mind. 4 m 6 Paar flächenbündige Wandbefestigung zum Vorstellen der Weichböden vor die Sprossenwände/Kletterstangen oder vor die Wand inkl. Haltegurt Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 25/61 Standards Sporthallen 1 x Elektrische Uhr mit Stromanschluss 1 x Spielzeit- und Ergebnisanzeigetafel (elektronisch) entsprechend der Vorgaben der Spitzensportverbände 1 x ELA-Anlage (mit Zuspielstationen für die gesamte Halle) 1 x eingebaute Beschallungsanlage Spielfeldmarkierungen (als PUR-Auftrag) gemäß DIN 18032-1, Anhang A - in Längsrichtung: Linierung jeweils 1 x für Handball, Hockey, Basketball, Volleyball, Badminton - in Querrichtung: Linierung jeweils je Hallenteil (je Spielart 3x) für Basketball (mit reduzierter Spielfeldgröße), Volleyball, Badminton sowie bei Bedarf Markierung von anderen Spielsportarten in Abstimmung mit den städtischen Ämtern: Amt für Jugend, Familie u. Bildung, Amt für Sport, Amt für Gebäudemanagement Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 26/61 Standards Sporthallen Raumnummer Raumverwendung Bereich gemäß CAD-Pflich- Zweifachhalle Sporthalle tenheft Anlage 8.10 Allgemeine Anforderungen Fläche 22 x 45 m = 990 m², unterteilt in 2 Hallenteile z. B. je 22 x 22,5 m Lage/Zuordnung Baukonstruktionen Bodenbeläge/ Material: kein PVC, vorzugsweise Linoleum, Eignung Klasse 34, Stärke 4,0 mm Unterkonstruktion Farben: kein Schwarz, kein Weiß, Linierung muss kontrastreich erkennbar sein Musterung: kein uni, sondern in sich gemustert z. B. marmoriert oder gesprenkelt Reinigung: mit herstellerneutralen Reinigungsmitteln Unterkonstruktion: flächenelastischer Sportboden mit elastischer Konstruktion (Schwingboden) gemäß DIN Linierung: nach der Verlegung des Bodenbelages wird die Linierung aufgetragen, danach erfolgt eine PUR-Beschichtung Außenfenster Die Außenfenster sind bezüglich Ihrer Öffnungsflügel so zu planen, dass eine natürliche Belüftung sicher gestellt wird, unabhängig vom zu planenden energetischen Standard. Ob dann die SH natürlich belüftet wird oder die Fenster nicht geöffnet werden, ist u.a. abhängig von den Emissionen der Sporthalle und deren Zulässigkeit im Baugebiet. Sonnenschutz/ Sonnenschutz (Thema Aufheizung), sofern erforderlich, vorzugsweise keine beBlendschutz weglichen Anlagen (Raffstores, Markisen, etc.) Blendschutz: Vermeidung von Blendung durch opake Verglasung, vorzugsweise Aufkleben einer Folie (z.B. im Scheibenzwischenraum oder an der inneren Verglasung). Innentüren Zugangstüren zu jedem Hallenteil: Es ist vorzugsweise eine einflügelige Zugangstür mit Sichtverbindung zu planen, wenn nicht andere Forderungen dem entgegenstehen, beidseitig Klinke (Metall, in der Halle – flächeneben) Innenwandbekleidungen umlaufende Prallwandverkleidung, Material: vorzugsweise plattenförmige MDFPlatten oder Multiplex-Sperrholzplatten oder textile Oberfläche oberhalb der Prallwand: Beschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z.B. Silikatfarbe bestehend aus Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300: Deckvermögen: Klasse 1, deckend, Glanz: mittlerer Glanz, Nassabriebbeständigkeit: Klasse 2 ggf. in Teilbereichen ballwurfsichere Akustikpaneele, sofern erforderlich Deckenbekleidungen Ballwurfsicher und Einhaltung der vorgegeben Nachhallzeit gemäß DIN. Die Nutzung erfolgt: • „mehrzügig“ = separate Nutzung jedes Hallenteils (i.R. Schulnutzung) • „einzügig“ = Nutzung bei hochgezogenen Trennvorhängen (oftmals Vereinsnutzung). Sonstiges siehe Punkt. 3.2 Außenbauteile - Außentüren der Halle - Außentüren Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 27/61 Standards Sporthallen Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 Gasanlagen Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 anlagen Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 gen Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 In jedem Hallenteil ist die Steuerung der in diesem Hallenteil befindlichen elektrischen Anlagen (Beleuchtung, Sportgeräte, Trennvorhang, etc.) in die Prallwand (Nische mit Klappe/Tür) zu integrieren. Grund: Während der Bedienung der elektrischen Geräte muss Sichtkontakt bestehen. Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 formtationst. Anlagen Förderanlagen Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Anlagen Gebäudeautomation Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Ausstattung Allgemeine Ausstat- Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix, tung - Beschilderung Raumbenennung etc. selbständig austauschbar Allgemeine Ausstattung Besondere Ausstat- 1 Stück Trennvorhang 2-schalig, Schall reduzierende Eigenschaften, durchgehend tung = Einbaugeräte geschlossen, mit Schlupftür, der Trennvorhang ist bis an die Hallenwände heranzuführen. Material: PVC - freies Kunstleder 1 x Reckanlage – Steckreck- 4-fach mit Wandablage Ringeeinrichtung: 3-4 Paar Schaukelringe – verstellbar, 1x Hakenstange (Alu) 4 x Klettertau (rollbar) 1 x 4 Kletterstangen - rollbar mit Untersetzbock 3 Paar Sprossenwand – feststehend Basketballgeräte für Längsspielrichtung: 1 Paar Basketballdeckengerät, elektrisch hochziehbar, mit Zielbrettern aus wasserfestem Schichtsperrholz (ca. 19 mm) oder Plexi-Glas - Backboards (15 mm), mit klappbaren Körben Basketballgeräte für Querspielrichtung: 4 x Basketballwandgestell höhenverstellbar, vorzugsweise teleskopierbar, sonst seitlich klappbar, Ausladung 1,65 m mit Übungs-Zielbrettern aus wasserfest verleimten Schicht-Sperrholz, ca. 19 mm (an den Stirnseiten) 2 Paar Volleyball-Bodenhülsen für Pfosten-Profil 80 x 80 mm 1 Paar Volleyball-Bodenhülsen für Pfosten-Profil 80 x 80 mm, für wettkampfgerechtes Spiel in Längsrichtung 4 Paar Startblockhülsen 8 x Spannhaken für Spannreck und Spannbarren 1 x Spannhaken für Sprungpferd 2 Sätze Halterung für Ballfangnetz, ca. 1 m Ausladung 2 x Ballfangnetz (Maschenweite: 45 mm, 4 mm stark) hochziehbar, Länge über die gesamte Breite, Höhe mind. 4 m 5 - 6 Paar flächenbündige Wandbefestigung zum Vorstellen der Weichböden vor Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 28/61 Standards Sporthallen die Sprossenwände/ Kletterstangen oder vor die Wand inkl. Haltegurt 1 x Elektrische Uhr mit Stromanschluss 1 x Spielzeit- und Ergebnisanzeigetafel (elektronisch) entsprechend der Vorgaben der Spitzensportverbände 1 x ELA-Anlage (mit Zuspielstationen für die gesamte Halle) 1 x eingebaute Beschallungsanlage Spielfeldmarkierungen (als PUR-Auftrag) gemäß DIN 18032-1, Anhang A - in Längsrichtung: Linierung jeweils 1 x für Handball, Hockey, Basketball, Volleyball, Badminton - in Querrichtung: Linierung jeweils je Hallenteil (je Spielart 2x) für Basketball (mit reduzierter Spielfeldgröße), Volleyball (mit reduzierter Spielfeldgröße), Badminton sowie bei Bedarf Markierung von anderen Spielsportarten in Abstimmung mit den städtischen Ämtern: Amt für Jugend, Familie u. Bildung, Amt für Sport, Amt für Gebäudemanagement Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 29/61 Standards Sporthallen Raumnummer Raumverwendung Bereich gemäß CAD-Pflich- Einzelhalle Sporthalle tenheft Anlage 8.10 Allgemeine Anforderungen Fläche 15 x 27 m = 405 m² Lage/Zuordnung Baukonstruktionen Bodenbeläge/ Material: kein PVC, vorzugsweise Linoleum, Eignung Klasse 34, Stärke 4,0 mm Unterkonstruktion Farben: kein Schwarz, kein Weiß, Linierung muss kontrastreich erkennbar sein Musterung: kein uni, sondern in sich gemustert z. B. marmoriert oder gesprenkelt Reinigung: mit „neutralen“, Hersteller ungebundenen Reinigungsmitteln Unterkonstruktion: flächenelastischer Sportboden mit elastischer Konstruktion (Schwingboden) gemäß DIN Linierung: nach der Verlegung des Bodenbelages wird die Linierung aufgetragen, danach erfolgt eine PUR-Beschichtung Außenfenster Die Außenfenster sind bezüglich Ihrer Öffnungsflügel so zu planen, dass eine natürliche Belüftung sicher gestellt wird, unabhängig vom zu planenden energetischen Standard. Ob dann die SH natürlich belüftet wird oder die Fenster nicht geöffnet werden, ist u.a. abhängig von den Emissionen der Sporthalle und deren Zulässigkeit im Baugebiet. Sonnenschutz/ Sonnenschutz (Thema Aufheizung), sofern erforderlich, vorzugsweise keine beBlendschutz weglichen Anlagen (Raffstores, Markisen, etc.) Blendschutz: Vermeidung von Blendung durch opake Verglasung, vorzugsweise Aufkleben einer Folie (z.B. im Scheibenzwischenraum oder an der inneren Verglasung). Innentüren Zugangstür zum Hallenteil: Es ist vorzugsweise eine einflügelige Zugangstür mit Sichtverbindung zu planen, wenn nicht andere Forderungen dem entgegenstehen, beidseitig Klinke (Metall, in der Halle – flächeneben) Innenwandbekleidun- Umlaufende Prallwandverkleidung, Material: vorzugsweise plattenförmige MDFgen Platten oder Multiplex-Sperrholzplatten oder textile Oberfläche oberhalb der Prallwand: Beschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z.B. Silikatfarbe bestehend aus Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300: Deckvermögen: Klasse 1, deckend, Glanz: mittlerer Glanz, Nassabriebbeständigkeit: Klasse 2 ggf. in Teilbereichen ballwurfsichere Akustikpaneele, sofern erforderlich Deckenbekleidungen Ballwurfsicher und Einhaltung der vorgegeben Nachhallzeit gemäß DIN. Sonstiges siehe Punkt. 3.2 Außenbauteile - Außentüren der Halle - Außentüren Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 Gasanlagen Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 anlagen Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 gen Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 30/61 Standards Sporthallen Starkstromanlagen Fernmelde- und informtationst. Anlagen Förderanlagen Nutzungsspezifische Anlagen Gebäudeautomation Sonstiges Ausstattung Allgemeine Ausstattung - Beschilderung Besondere Ausstattung = Einbaugeräte Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix, Raumbenennung etc. selbständig austauschbar 1 x Reckanlage – Steckreck- 4-fach mit Wandablage Ringeeinrichtung: 3 Paar Schaukelringe – verstellbar, 1 x Hakenstange (Alu) 4 x Klettertau (rollbar) 1 x 4 Kletterstangen- rollbar mit Untersetzbock 3 Paar Sprossenwand – feststehend 2 x Basketballwandgestell höhenverstellbar, vorzugsweise teleskopierbar, sonst seitlich klappbar, Ausladung 2,25 m mit Zielbrettern aus wasserfest verleimten Schicht-Sperrholz, ca. 19 mm (an den Stirnseiten) 2 x Basketballwandgestell höhenverstellbar, vorzugsweise teleskopierbar, sonst seitlich klappbar, Ausladung 1,65 m mit Übungs-Zielbrettern aus wasserfest verleimten Schicht-Sperrholz, ca. 19 mm (an den Längsseiten, nicht gegenüber) 1 Paar Volleyball-Bodenhülsen für Pfosten-Profil 80 x 80 mm 8 x Spannhaken für Spannreck und Spannbarren 4 Paar flächenbündige Wandbefestigung zum Vorstellen der Weichböden vor die Sprossenwände/Kletterstangen oder vor die Wand inkl. Haltegurt 1 x Elektrische Uhr mit Stromanschluss Spielfeldmarkierungen (als PUR-Auftrag) gemäß DIN 18032-1, Anhang A in Längsrichtung: jeweils 1 x für Basketball (ggf. mit reduzierter Spielfeldgröße), Volleyball, Badminton sowie bei Bedarf Markierung von Handballwurfkreisen, andere Spielsportarten in Abstimmung mit den städtischen Ämtern: Amt für Jugend, Familie u. Bildung, Amt für Sport, Amt für Gebäudemanagement Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 31/61 Standards Sporthallen Raumnummer Raumverwendung Bereich gemäß CAD-Pflich- Geräteraum + Vereinsgeräte Sporthalle tenheft Anlage 8.10 Allgemeine Anforderungen Fläche Dreifachhalle 122 m² + 10 m², Zweifachhalle 95 m² + 10 m², Einzelhalle 68 m² + 10 m² Lage/Zuordnung Geräteraum – Lage an der Halle, mit Zugang von jedem Hallenteil (betrifft: Dreifach- und Zweifachhalle) Vereinsgeräte – eine zusätzliche Fläche im Geräteraum, eine räumliche Trennung je nach Abstimmung Baukonstruktionen Bodenbeläge Material: kein PVC, vorzugsweise Linoleum, Eignung Klasse 34, Stärke 4,0 mm Farben: kein Schwarz, kein Weiß Musterung: kein uni, sondern in sich gemustert z. B. marmoriert oder gesprenkelt Reinigung: mit herstellerneutralen Reinigungsmitteln Sockelleiste: MDF, liegend verlegt (die liegende Leiste dient als "Stopper" für Geräte, zum Schutz der Wand) Unterkonstruktion: fester Aufbau, kein Schwingboden Außenfenster kein Erfordernis Sonnenschutz keiner Innentüren Schwingtore, vorzugsweise 2 Stück je Hallenteil mit den Abmessungen im Lichten B x H mind. 220 cm x 220 cm, keine elektronische Schließung Innenwandbekleidun- Anstrich gen Deckenbekleidungen Anstrich Sonstiges - Wand die Wände müssen für die Anbringung von Wandkonsolen und Sportgeräteträgern geeignet sein (vorzugsweise massive Ausbildung) Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 Gasanlagen Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 anlagen Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 gen Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 formtationst. Anlagen Förderanlagen Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Anlagen Gebäudeautomation Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Sonstiges Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 32/61 Standards Sporthallen Ausstattung Allgemeine Ausstat- Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix, tung - Beschilderung Raumbenennung etc. selbständig austauschbar Allgemeine Ausstat- bewegliche Ausstattung nach Vorgabe des Amtes für Jugend, Familie und Bildung tung Besondere Ausstattung = Einbaugeräte Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 33/61 Standards Sporthallen Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 Raumverwendung Bereich Außengeräteraum für Außensport- Sporthalle geräte und/oder Maschinen Allgemeine Anforderungen Fläche Bedarfsraum, ausführliche Angaben im Textteil Lage/Zuordnung In der Nähe zu Außensportflächen und zu bewirtschaftenden Außenflächen Baukonstruktionen Bodenbeläge Betonboden mit Beschichtung Außenfenster keine Sonnenschutz keine Innentüren nur, falls ein Zugang von innen erforderlich ist Innenwandbekleidun- Anstrich gen Deckenbekleidungen Anstrich Sonstiges - Außentür schwellenlos bzw. max. 2 cm Höhenunterschied, ausführliche Angaben im Textteil Pkt. 5.7 Ausstattung in Außenflächen Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 Gasanlagen Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 anlagen Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 gen Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 formtationst. Anlagen Förderanlagen Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Anlagen Gebäudeautomation Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Sonstiges Ausstattung Allgemeine Ausstat- Falls ein Zugang (Innentür) erforderlich ist, ist diese Tür auch Bestandteil der Türtung - Beschilderung beschilderung, 1 Regal (Metall). Allgemeine Ausstattung Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 34/61 Standards Sporthallen Raumnummer Raumverwendung Bereich gemäß CAD-Pflich- Eingang/Foyer Sporthalle tenheft Anlage 8.10 Allgemeine Anforderungen Fläche 30 m², darin ist nicht der Windfang enthalten, der zur Verkehrsfläche (VF) zählt Lage/Zuordnung Baukonstruktionen Bodenbeläge vorzugsweise Betonwerkstein- oder Steinzeugbelag, aber auch Linoleumbelag (Eignung Klasse 34, Stärke 4,0 mm) Farben: kein Schwarz, kein Weiß Musterung: vorzugsweise gemustert z. B. marmoriert oder gesprenkelt Außenfenster entwurfsabhängig Sonnenschutz entwurfsabhängig Innentüren Zugangstür vom Windfang: entwurfsabhängig (u.a. Brandschutzkonzept, Barrierefreiheit), vorzugsweise als Glas-/Aluminium-Anlage Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, nicht abschließbar da Tür im Rettungsweg liegt (vorzugsweise: ohne Zylinderlochung im Türprofil) Obertürschließer: Schließkraft Größe EN 5 Innenwandbekleidun- Beschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z.B. Silikatfarbe bestehend aus gen Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300: Deckvermögen: Klasse 1, deckend, Glanz: mittlerer Glanz, Sockelbeschichtung: mittlerer Glanz, Höhe 120 cm, Nassabriebbeständigkeit: alle Wandflächen - Klasse 1 Deckenbekleidungen Anstrich Sonstiges Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 Gasanlagen Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 anlagen Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 gen Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 formtationst. Anlagen Förderanlagen Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Anlagen Gebäudeautomation Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Sonstiges Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 35/61 Standards Sporthallen Ausstattung Allgemeine Ausstat- Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix, tung - Beschilderung Raumbenennung etc. selbständig austauschbar Allgemeine Ausstat- Schaukästen, Sicherheitsglas (ESG), Kanten gerundet nach DGUV Schule tung Besondere Ausstattung = Einbaugeräte Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 36/61 Standards Sporthallen Raumnummer Raumverwendung Bereich gemäß CAD-Pflich- Hallenwart Sporthalle tenheft Anlage 8.10 Allgemeine Anforderungen Fläche 8 m² Lage/Zuordnung In der Nähe des Zugangs (z.B. Schlüsselverwaltung), Sichtverbindung zum Eingang Baukonstruktionen Bodenbeläge Material: kein PVC, vorzugsweise Linoleum, Eignung Klasse 33, Stärke 3,2 mm Farben: kein Schwarz, kein Weiß Musterung: kein uni, sondern in sich gemustert z. B. marmoriert oder gesprenkelt Fußbodenleisten: vorzugsweise Holzverbundwerkstoff (MDF) mit unterer Silikonfuge und oberer Acrylfuge, kein Kunststoff Reinigung: mit herstellerneutralen Reinigungsmitteln Außenfenster i. d. R. keine Sonnenschutz keiner Innentüren, Zugangs- Türdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm tür vom Flur aus Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfurnier, Umleimer nachhobelbar Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse II, mechanische Belastung Klasse 3 = S Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, beidseitig abschließbar Innenwandbekleidun- Beschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z.B. Silikatfarbe bestehend aus gen Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300: Deckvermögen: Klasse 1, deckend, Glanz: mittlerer Glanz, Nassabriebbeständigkeit: Klasse 2 Deckenbekleidungen Anstrich Sonstiges In einer Wand ist eine Verglasung - als Sichtbeziehung, vorzusehen. - Innenwand Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 Gasanlagen Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 anlagen Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 gen Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 formtationst. Anlagen Förderanlagen Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Anlagen Gebäudeautomation Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 37/61 Standards Sporthallen Sonstiges Ausstattung Allgemeine Ausstattung - Beschilderung Allgemeine Ausstattung Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix, Raumbenennung etc. selbständig austauschbar manuell verstellbarer Sichtschutz für die Festverglasung 1 x Garderobenschrank, 1 x Aktenschrank, 1 x Schreibtisch, höheneinstellbar 1 x Bürodrehstuhl 1 x Schlüsselschrank Besondere Ausstattung = Einbaugeräte Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 38/61 Standards Sporthallen Raumnummer Raumverwendung Bereich gemäß CAD-Pflich- Erste-Hilfe-/ Regieraum Sporthalle tenheft Anlage 8.10 Allgemeine Anforderungen Fläche 10 m² Lage/ Zuordnung In der Nähe der Hallenzugänge, Sichtverbindung zur Halle Baukonstruktionen Bodenbeläge Material: kein PVC, vorzugsweise Linoleum, Eignung Klasse 33, Stärke 3,2 mm Farben: kein Schwarz, kein Weiß Musterung: kein uni, sondern in sich gemustert z. B. marmoriert oder gesprenkelt Fußbodenleisten: vorzugsweise Holzverbundwerkstoff (MDF) mit unterer Silikonfuge und oberer Acrylfuge, kein Kunststoff Reinigung: mit herstellerneutralen Reinigungsmitteln Außenfenster i. d. R. keine Sonnenschutz keiner Innentüren, ZuTürdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm gangstür vom Flur Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfunier, Umleimer aus nachhobelbar, mit Sichtverbindung Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse II, mechanische Belastung Klasse 3 = S Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, beidseitig abschließbar InnenwandbekleiBeschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z. B. Silikatfarbe bestehend aus dungen Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300: Deckvermögen: Klasse 1, deckend, Glanz: mittlerer Glanz, Sockelbeschichtung: mittlerer Glanz, Höhe 120 cm, Nassabriebbeständigkeit: alle Wandflächen - Klasse 1 Deckenbekleidungen Anstrich Sonstiges In der Hallenwand ist eine Sichtverbindung (Fenster - ballwurfsicher) vorzusehen. - Innenwand Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017, sowie Waschtisch Gasanlagen b 55/60 cm aus Sanitärporzellan mit Kalt-/Warmwasseranschluss mit DLE 3,5 kW, Armatur mit langen Hebel bzw. elektrische Armatur Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017sowie Raumtemperatur anlagen 21 °C, Plattenheizkörper Weiß, Thermostatkopf, diebstahlsicher Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 gen Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Bedientableaus für: Beleuchtung, bewegliche Verschattung (wenn vorhanden), Musikanlage Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 39/61 Standards Sporthallen Fernmelde- und informtationst. Anlagen Förderanlagen Nutzungsspezifische Anlagen Gebäudeautomation Sonstiges Ausstattung Allgemeine Ausstattung - Beschilderung Allgemeine Ausstattung Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 sowie Notruftelefon Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix, Raumbenennung etc. selbständig austauschbar Sichtschutz (Jalousie) für das Fenster zur Halle und für die Türverglasung. 1 x Liege 1 x transportable Liege 1 x Schreibtisch samt Rollcontainer 1 x Erste-Hilfe-Koffer/-Schrank samt Füllung Besondere Ausstattung = Einbaugeräte Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 40/61 Standards Sporthallen Raumnummer Raumverwendung Bereich gemäß CAD-Pflich- Putzgeräteraum Sporthalle tenheft Anlage 8.10 Allgemeine Anforderungen Fläche 10 m² Lage/Zuordnung auf der Hallenebene (Einsatz von Reinigungsmaschinen, welche nicht über Treppen transportierbar sind) Baukonstruktionen Bodenbeläge Estrich mit Beschichtung Außenfenster i. d. R. keine Sonnenschutz keinen Innentüren, ZuTürdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm gangstür vom Flur Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfunier, Umleimer aus nachhobelbar Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse II, mechanische Belastung Klasse 3 = S Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, von außen abschließbar InnenwandbekleiBeschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z.B. Silikatfarbe bestehend aus dungen Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300: Deckvermögen: Klasse 1, deckend, Glanz: mittlerer Glanz Sockelbeschichtung: mittlerer Glanz, Höhe 120 cm, Nassabriebbeständigkeit: alle Wandflächen - Klasse 1 Deckenbekleidungen Anstrich Sonstiges Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017, sowie Ausgussbecken mit Gasanlagen Ablagerost/Kaltwasseranschluss, kein Bodeneinlauf Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017, sowie Raumtemperatur anlagen 15°C, Plattenheizkörper weiß, Thermostatkopf blockiert, Diebstahlsicherung Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017, sowie Mindestluftwechsel gen Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009, sowie Leuchten nach Bedarf, mit VDE oder ENEC Zeichen, Allgemeinbeleuchtung nach DIN, Putzsteckdose am Lichtschalter, 1 Doppelsteckdose, weitere Steckdosen nach Bedarf, Steckdose am Ausgussbecken (für etwaigen Durchlauferhitzer) Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 formtationst. Anlagen Förderanlagen Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Anlagen Gebäudeautomation Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Sonstiges Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 41/61 Standards Sporthallen Ausstattung Allgemeine Ausstat- Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix, tung - Beschilderung Raumbenennung etc. selbständig austauschbar Allgemeine Ausstat- 4 x Putzmittelregale tung Besondere Ausstattung = Einbaugeräte Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 42/61 Standards Sporthallen Raumnummer Raumverwendung Bereich gemäß CAD-Pflich- Hallen-WC für Damen und Herren Sporthalle tenheft Anlage 8.10 Allgemeine Anforderungen Fläche Hallen-WC`s: Damen 4 m², Herren 5 m² Lage/ Zuordnung Damen-/ Herren-WC: räumliche Nähe zu den Halleneingängen Baukonstruktionen Bodenbeläge Material: Feinsteinzeugfliesen R 10 Sockel: Sockelfliese als Hohlkehlfliese (kurze Seite an der Wand) Farben: kein Schwarz, kein Weiß Musterung: vorzugsweise mit leichter Musterung (z.B. gesprenkelt) Verlegung: gemäß DIN, schwellenlos Außenfenster keine bzw. entwurfsabhängig (falls Fenster, dann mit opaker Verglasung) Sonnenschutz keinen Innentüren = Tür Türdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm vom Umkleideraum Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfunier, Umleimer nachhobelbar Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse III - Feuchtraumtür, mechanische Belastung Klasse 3 = S Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, von außen abschließbar, innen WC-Verriegelung InnenwandbekleiFeinsteinzeugfliesen, großformatig - geringer Fugenanteil, Höhe: raumhoch, Spiedungen gel über den Waschbecken eingefliest oder VSG, Silikonfugen für Sanitärgegenstände Deckenbekleidungen Anstrich, Eigenschaften gemäß DIN entsprechend der Nutzung Sonstiges Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 sowie Gasanlagen Damen-WC: 1 Handwaschbecken, 1 WC Herren-WC: 1 Handwaschbecken, 1 WC, 1 Urinal, 1 Bodeneinlauf Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 anlagen Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 gen Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 formtationst. Anlagen Förderanlagen Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Anlagen Gebäudeautomation Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Sonstiges Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 43/61 Standards Sporthallen Ausstattung Allgemeine Ausstattung - Beschilderung Allgemeine Ausstattung Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix, Raumbenennung etc. selbständig austauschbar Bürstengarnitur, Hygienebox + Hygieneabfallbehälter (Damen-WC), Großpapierhalter, Seifenspender frei befüllbar, Papierrollenspender - Einblattauszug mit 100 m Rolle, Papierkorb groß, wandhängend montiert, Kleiderhaken Besondere Ausstattung = Einbaugeräte Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 44/61 Standards Sporthallen Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 Raumverwendung Bereich Hallen-WC, behindertengerecht (B) Sporthalle Allgemeine Anforderungen Fläche 7 m² Lage/Zuordnung räumliche Nähe zu den B-Umkleide-/Sanitärräumen Baukonstruktionen Bodenbeläge Material: Feinsteinzeugfliesen, R 10, kleinformatig z. B. 10 x 10 cm zur fachgerechten Ausbildung der erforderlichen Gefälle Sockel: Sockelfliese als Hohlkehlfliese (kurze Seite an der Wand) Farben: kein Schwarz, kein Weiß Musterung: vorzugsweise mit leichter Musterung (z.B. gesprenkelt) Verlegung: gemäß DIN, schwellenlos Der Bodeneinlauf sollte in einer Raumecke liegen, das Gefälle ist dort nur im Bereich von ca. 100 x 100 cm auszubilden Außenfenster keine bzw. entwurfsabhängig (falls Fenster, dann mit opaker Verglasung) Sonnenschutz keiner Innentüren = Tür Türdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm, Leibungstiefe max. 26 vom Umkleideraum cm (Barrierefreiheit) Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfunier, Umleimer nachhobelbar Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse III Nassraumtür, mechanische Belastung Klasse 3 = S Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, von außen abschließbar, innen WC-Verriegelung oder Schließung auch mit Profilzylinder und profiliertem Knauf möglich. InnenwandbekleiFeinsteinzeugfliesen, großformatig - geringer Fugenanteil, Höhe: raumhoch, Spiedungen gel über den Waschbecken eingefliest oder VSG, Silikonfugen für Sanitärgegenstände Deckenbekleidungen Eigenschaften gemäß DIN entsprechend der Nutzung Sonstiges Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017, sowie Sanitärobjekte nach Gasanlagen DIN 18040-1 mit barrierefreien WC und Waschtisch aus Sanitärporzellan, am WC: 2 Klappgriffe weiß mit jeweils Papierhalter und elektrischer Auslösung, Rückenstütze schwarz, bruchsicherer WC-Sitz ohne Deckel mit verrutschfesten Sitzringpuffern, Wascharmatur mit langen Hebel bzw. elektrische Armatur mit Kalt- und Warmwasseranschluss, mit DLE 3,5 kW, WT UP-Sifon, Bodeneinlauf mit Edelstahlschlitzrost möglichst durchflossen Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017, sowie Raumtemperatur anlagen 24 °C, Plattenheizkörper weiß, Thermostatkopf blockiert, Diebstahlsicherung Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017, sowie Abluftanlage nach Ergen fordernis Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 45/61 Standards Sporthallen Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 sowie Leuchten nach Bedarf mit VDE oder ENEC Zeichen, Allgemeinbeleuchtung nach DIN, Sicherheitsbeleuchtung bei fensterlosen WC nach DIN, Präsenzmelder zur Schaltung der Beleuchtung, 1 Putzsteckdose, Steckdosen am Spiegel E-Anschlüsse für DLE nach Sanitärplanung Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 sowie formtationst. Anlagen Behindertennotruf 2 x am WC, 1 x am WT einschließlich Warnleuchte nach DIN Förderanlagen Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Anlagen Gebäudeautomation Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Sonstiges Ausstattung Allgemeine Ausstat- Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix, tung - Beschilderung Raumbenennung etc. selbständig austauschbar Allgemeine Ausstat- 2 Wandhaken auf 90 und 130 cm Höhe, Papierrollenhalter und wandhängenden tung Papierkorb klein, Seifenspender Besondere Ausstattung = Einbaugeräte Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 46/61 Standards Sporthallen Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 Raumverwendung Bereich Umkleideraum Sportler - behindertengerecht (B) Sporthalle Allgemeine Anforderungen Fläche 18 m² Lage/Zuordnung Baukonstruktionen Bodenbeläge Material: kein PVC, vorzugsweise Linoleum, Eignung Klasse 33, Stärke 3,2 mm Farben: kein Schwarz, kein Weiß Musterung: kein uni, sondern in sich gemustert, z. B. marmoriert oder gesprenkelt Fußbodenleisten: vorzugsweise Holzverbundwerkstoff (MDF) mit unterer Silikonverfuge und oberer Acrylfuge, kein Kunststoff Reinigung: mit herstellerneutralen Reinigungsmitteln Außenfenster Außenfenster sind nicht gefordert. Nachstehendes gilt für den Fall, dass die Räume vorzugsweise an einer Außenwand liegen. Die Außenfenster sind bezüglich Ihrer Öffnungsflügel so zu planen, dass eine natürliche Belüftung sicher gestellt wird, unabhängig vom zu planenden energetischen Standard. Reinigung: von innen putzbar; Art: Oberlichter. Sollte ein Hineinschauen von außen möglich sein, ist eine opake Verglasung vorzusehen, vorzugsweise als Folienbeklebung im Scheibenzwischenraum oder Strukturglas Sonnenschutz keiner Innentüren, ZuTürdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm, Leibungstiefe max. 26 gangstür vom Flur cm (Barrierefreiheit) Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfunier, Umleimer nachhobelbar Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse II, mechanische Belastung Klasse 3 = S Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, beidseitig abschließbar InnenwandbekleiBeschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z.B. Silikatfarbe bestehend aus dungen Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300: Deckvermögen: Klasse 1, deckend, Glanz: mittlerer Glanz, Sockelbeschichtung: mittlerer Glanz, Höhe 120 cm, Nassabriebbeständigkeit: alle Wandflächen - Klasse 1 Deckenbekleidungen Anstrich Sonstiges Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 Gasanlagen Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 anlagen Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 gen Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 47/61 Standards Sporthallen Fernmelde- und informtationst. Anlagen Förderanlagen Nutzungsspezifische Anlagen Gebäudeautomation Sonstiges Ausstattung Allgemeine Ausstattung - Beschilderung Allgemeine Ausstattung Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix, Raumbenennung etc. selbständig austauschbar - mind. 5 lfm. Umkleidebänke, einseitige Umkleidebänke Tiefe = 40 cm, mit Rückenlehnen und Sicherheitsgarderobenleisten, ohne Schuhrost; Sitzfläche, Rückenlehne und Garderobenleiste aus astfreiem Massivholz, Gestell aus Stahlrohr 30 x 30 mm pulverbeschichtet, Füße mit Kunststoffabschlüssen - eine Liege L x B x H = 180 x 90 x 46 bis 48 cm (keine Klappliege), vor der Liege eine Bewegungsfläche mit T = 150 cm, siehe DIN 18040-1 Pkt. 5.3.6, z.B. Überlagerung mit Verkehrsfläche zum Sanitärraum Besondere Ausstattung = Einbaugeräte Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 48/61 Standards Sporthallen Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 Raumverwendung Bereich Sanitärraum Sportler - behindertengerecht (B) Sporthalle Allgemeine Anforderungen Fläche 21 m² Lage/Zuordnung als gefangener Raum, vom Umkleideraum (B) abgehend Baukonstruktionen Bodenbeläge Material: Feinsteinzeugfliesen, R 10 Sockel: Sockelfliese als Hohlkehlfliese (kurze Seite an der Wand) Farben: kein Schwarz, kein Weiß Musterung: vorzugsweise mit leichter Musterung (z. B. gesprenkelt) Verlegung: gemäß DIN, schwellenlos Außenfenster Außenfenster sind nicht gefordert. Nachstehendes gilt für den Fall, dass die Räume vorzugsweise an einer Außenwand liegen. Die Außenfenster sind bezüglich Ihrer Öffnungsflügel so zu planen, dass eine natürliche Belüftung sicher gestellt wird, unabhängig vom zu planenden energetischen Standard. Reinigung: von innen putzbar; Art: Oberlichter. Sollte ein Hineinschauen von außen möglich sein, ist eine opake Verglasung vorzusehen, vorzugsweise als Folienbeklebung im Scheibenzwischenraum oder Strukturglas Sonnenschutz keiner Innentüren = Tür Türdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm, Leibungstiefe max. 26 vom Umkleideraum cm (Barrierefreiheit) Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfunier, Umleimer nachhobelbar Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse III - Nassraumtür, mechanische Belastung Klasse 3 = S Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, nicht abschließbar InnenwandbekleiFeinsteinzeugfliesen, großformatig - geringer Fugenanteil, Höhe: raumhoch, Spiedungen gel über den Waschbecken eingefliest oder VSG, Silikonfugen für Sanitärgegenstände Deckenbekleidungen Anstrich, Eigenschaften gemäß DIN entsprechend der Nutzung (Feuchtraum) Sonstiges Die Umfassungswände des WC als aufgeständerte Wände. - Innenwände Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017, sowie Gasanlagen 4 Waschtische, 1 Waschtisch behindertengerecht 3 Duschen, 1 Dusche behindertengerecht 1 WC Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 anlagen Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 gen Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 formtationst. Anlagen Förderanlagen Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 49/61 Standards Sporthallen Nutzungsspezifische Anlagen Gebäudeautomation Sonstiges Ausstattung Allgemeine Ausstattung - Beschilderung Allgemeine Ausstattung Besondere Ausstattung = Einbaugeräte Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix, Raumbenennung etc. selbständig austauschbar Garderobenhaken Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 50/61 Standards Sporthallen Raumnummer Raumverwendung Bereich gemäß CAD-Pflich- Umkleideraum Sportler Sporthalle tenheft Anlage 8.10 Allgemeine Anforderungen Fläche 15 m² Lage/Zuordnung Baukonstruktionen Bodenbeläge Material: kein PVC, vorzugsweise Linoleum, Eignung Klasse 33, Stärke 3,2 mm Farben: kein Schwarz, kein Weiß Musterung: kein uni, sondern in sich gemustert, z. B. marmoriert oder gesprenkelt Fußbodenleisten: vorzugsweise Holzverbundwerkstoff (MDF) mit unterer Silikonverfuge und oberer Acrylfuge, kein Kunststoff Reinigung: mit herstellerneutralen Reinigungsmitteln Außenfenster Außenfenster sind nicht gefordert. Nachstehendes gilt für den Fall, dass die Räume vorzugsweise an einer Außenwand liegen. Die Außenfenster sind bezüglich Ihrer Öffnungsflügel so zu planen, dass eine natürliche Belüftung sicher gestellt wird, unabhängig vom zu planenden energetischen Standard. Reinigung: von innen putzbar; Art: Oberlichter. Sollte ein Hineinschauen von außen möglich sein, ist eine opake Verglasung vorzusehen, vorzugsweise als Folienbeklebung im Scheibenzwischenraum oder Strukturglas Sonnenschutz keiner Innentüren, ZuTürdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm, Leibungstiefe max. 26 gangstür vom Flur cm (Barrierefreiheit) aus Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfunier, Umleimer nachhobelbar Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse II, mechanische Belastung Klasse 3 = S Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, beidseitig abschließbar InnenwandbekleiBeschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z.B. Silikatfarbe bestehend aus dungen Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300: Deckvermögen: Klasse 1, deckend, Glanz: mittlerer Glanz, Sockelbeschichtung: mittlerer Glanz, Höhe 120 cm, Nassabriebbeständigkeit: alle Wandflächen - Klasse 1 Deckenbekleidungen Anstrich Sonstiges Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 Gasanlagen Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 anlagen Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 gen Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 51/61 Standards Sporthallen Fernmelde- und informtationst. Anlagen Förderanlagen Nutzungsspezifische Anlagen Gebäudeautomation Ausstattung Allgemeine Ausstattung - Beschilderung Allgemeine Ausstattung Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix, Raumbenennung etc. selbständig austauschbar mind. 8 lfm. einseitige Umkleidebänke Tiefe = 40 cm, mit Rückenlehnen und Sicherheitsgarderobenleisten, ohne Schuhrost?; Sitzfläche, Rückenlehne und Garderobenleiste aus astfreiem Massivholz, Gestell aus Stahlrohr 30 x 30 mm pulverbeschichtet, Füße mit Kunststoffabschlüssen Besondere Ausstattung = Einbaugeräte Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 52/61 Standards Sporthallen Raumnummer Raumverwendung Bereich gemäß CAD-Pflich- Sanitärraum Sportler Sporthalle tenheft Anlage 8.10 Allgemeine Anforderungen Fläche 19 m² Lage/Zuordnung als gefangener Raum, vom Umkleideraum abgehend Baukonstruktionen Bodenbeläge Material: Feinsteinzeugfliesen, R 10 Sockel: Sockelfliese als Hohlkehlfliese (kurze Seite an der Wand) Farben: kein Schwarz, kein Weiß Musterung: vorzugsweise mit leichter Musterung (z.B. gesprenkelt) Verlegung: gemäß DIN, schwellenlos Außenfenster Außenfenster sind nicht gefordert. Nachstehendes gilt für den Fall, dass die Räume vorzugsweise an einer Außenwand liegen. Die Außenfenster sind bezüglich Ihrer Öffnungsflügel so zu planen, dass eine natürliche Belüftung sicher gestellt wird, unabhängig vom zu planenden energetischen Standard. Reinigung: von innen putzbar; Art: Oberlichter. Sollte ein Hineinschauen von außen möglich sein, ist eine opake Verglasung vorzusehen, vorzugsweise als Folienbeklebung im Scheibenzwischenraum oder Strukturglas Sonnenschutz keinen Innentüren = Tür Türdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm, Leibungstiefe vom Umkleideraum max. 26 cm (Barrierefreiheit) Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfunier, keine Lackierung, Umleimer nachhobelbar Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse III - Nassraumtür, mechanische Belastung Klasse 3 = S Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, nicht abschließbar InnenwandbekleiFeinsteinzeugfliesen, großformatig - geringer Fugenanteil, Höhe: raumhoch, Spiedungen gel über den Waschbecken eingefliest oder VSG, Silikonfugen für Sanitärgegenstände Deckenbekleidungen Anstrich, Eigenschaften gemäß DIN entsprechend der Nutzung (Feuchtraum) Sonstiges Die Umfassungswände des WC als aufgeständerte Wände. - Innenwände Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 sowie Gasanlagen 5 Waschtische 4 Duschen 1 WC Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 anlagen Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 gen Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 formtationst. Anlagen Förderanlagen Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 53/61 Standards Sporthallen Nutzungsspezifische Anlagen Gebäudeautomation Sonstiges Ausstattung Allgemeine Ausstattung - Beschilderung Allgemeine Ausstattung Besondere Ausstattung = Einbaugeräte Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix, Raumbenennung etc. selbständig austauschbar Garderobenhaken Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 54/61 Standards Sporthallen Raumnummer Raumverwendung Bereich gemäß CAD-Pflich- Umkleideraum Lehrer/ Trainer Sporthalle tenheft Anlage 8.10 Allgemeine Anforderungen Fläche 10 m² Lage/Zuordnung Baukonstruktionen Bodenbeläge Material: kein PVC, vorzugsweise Linoleum, Eignung Klasse 33, Stärke 3,2 mm Farben: kein Schwarz, kein Weiß Musterung: kein uni, sondern in sich gemustert, z. B. marmoriert oder gesprenkelt Fußbodenleisten: vorzugsweise Holzverbundwerkstoff (MDF) mit unterer Silikonverfuge und oberer Acrylfuge, kein Kunststoff Reinigung: mit herstellerneutralen Reinigungsmitteln Außenfenster Außenfenster sind nicht gefordert. Nachstehendes gilt für den Fall, dass die Räume vorzugsweise an einer Außenwand liegen. Die Außenfenster sind bezüglich Ihrer Öffnungsflügel so zu planen, dass eine natürliche Belüftung sicher gestellt wird, unabhängig vom zu planenden energetischen Standard. Reinigung: von innen putzbar; Art: Oberlichter. Sollte ein Hineinschauen von außen möglich sein, ist eine opake Verglasung vorzusehen, vorzugsweise als Folienbeklebung im Scheibenzwischenraum oder Strukturglas Sonnenschutz keiner Innentüren, ZuTürdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm, Leibungstiefe max. 26 gangstür vom Flur cm (Barrierefreiheit) aus Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfunier, Umleimer nachhobelbar Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse II, mechanische Belastung Klasse 3 = S Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, beidseitig abschließbar InnenwandbekleiBeschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z.B. Silikatfarbe bestehend aus dungen Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300: Deckvermögen: Klasse 1, deckend, Glanz: mittlerer Glanz, Sockelbeschichtung: mittlerer Glanz, Höhe 120 cm, Nassabriebbeständigkeit: alle Wandflächen - Klasse 1 Deckenbekleidungen Anstrich Sonstiges Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 Gasanlagen Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 anlagen Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 gen Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 55/61 Standards Sporthallen Fernmelde- und informtationst. Anlagen Förderanlagen Nutzungsspezifische Anlagen Gebäudeautomation Ausstattung Allgemeine Ausstattung - Beschilderung Allgemeine Ausstattung Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix, Raumbenennung etc. selbständig austauschbar 1 x Garderobenschrank 1 x Aktenschrank 1 x Schreibtisch 1 x Drehstuhl Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 56/61 Standards Sporthallen Raumnummer Raumverwendung Bereich gemäß CAD-Pflich- Sanitärraum Lehrer/Trainer Sporthalle tenheft Anlage 8.10 Allgemeine Anforderungen Fläche 5 m² Lage/Zuordnung Als gefangener Raum, vom Umkleideraum abgehend Baukonstruktionen Bodenbeläge Material: Feinsteinzeugfliesen, R 10 Sockel: Sockelfliese als Hohlkehlfliese (kurze Seite an der Wand) Farben: kein Schwarz, kein Weiß Musterung: vorzugsweise mit leichter Musterung (z. B. gesprenkelt) Verlegung: gemäß DIN, schwellenlos Außenfenster Außenfenster sind nicht gefordert. Nachstehendes gilt für den Fall, dass die Räume vorzugsweise an einer Außenwand liegen. Die Außenfenster sind bezüglich Ihrer Öffnungsflügel so zu planen, dass eine natürliche Belüftung sicher gestellt wird, unabhängig vom zu planenden energetischen Standard. Reinigung: von innen putzbar ; Art: Oberlichter. Sollte ein Hineinschauen von außen möglich sein, ist eine opake Verglasung vorzusehen, vorzugsweise als Folienbeklebung im Scheibenzwischenraum oder Strukturglas Sonnenschutz keiner Innentüren = Tür Türdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm vom Umkleideraum Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfunier, Umleimer nachhobelbar Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse III - Nassraumtür, mechanische Belastung Klasse 3 = S Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, nicht abschließbar InnenwandbekleiFeinsteinzeugfliesen, großformatig - geringer Fugenanteil, Höhe: raumhoch, Spiedungen gel über den Waschbecken eingefliest oder VSG, Silikonfugen für Sanitärgegenstände Deckenbekleidungen Anstrich, Eigenschaften gemäß DIN entsprechend der Nutzung (Feuchtraum) Sonstiges Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 sowie Gasanlagen 1 Waschtisch, 1 WC, 1 Dusche Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 anlagen Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 gen Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 formtationst. Anlagen Förderanlagen Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Anlagen Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 57/61 Standards Sporthallen Gebäudeautomation Sonstiges Ausstattung Allgemeine Ausstattung - Beschilderung Allgemeine Ausstattung Besondere Ausstattung = Einbaugeräte Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix, Raumbenennung etc. selbständig austauschbar Garderobenhaken Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 58/61 Standards Sporthallen Raumnummer Raumverwendung Bereich gemäß CAD-Pflich- Verkehrsflächen (Windfang, Flur) Sporthalle tenheft Anlage 8.10 Allgemeine Anforderungen Fläche entwurfsabhängig Lage/Zuordnung Baukonstruktionen Bodenbeläge vorzugsweise Betonwerkstein- oder Steinzeugbelag, aber auch Linoleumbelag (Eignung Klasse 34, Stärke 4,0 mm) Farben: kein Schwarz, kein Weiß Musterung: vorzugsweise gemustert, z. B. marmoriert oder gesprenkelt Außenfenster i. d. R. keine Sonnenschutz keiner Innentüren entwurfsabhängig, siehe Raumbuch Eingang/Foyer InnenwandbekleiBeschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z.B. Silikatfarbe bestehend aus dungen Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300: Deckvermögen: Klasse 1, deckend; Glanz: mittlerer Glanz; Sockelbeschichtung: mittlerer Glanz, Höhe 120 cm; Nassabriebbeständigkeit: alle Wandflächen - Klasse 1 Deckenbekleidungen Anstrich Sonstiges - Sauber- im Windfang: Maße Tiefe mind. 2 m, die Breite bestimmt sich nach der Breite der laufzone Eingangszone, mind. 2 m Produkt: nicht rostende Metallkonstruktion mit im Boden eingesetztem Metallrahmen (vorzugsweise Aluminium), aufrollbarer Rost, Matte mit Ripseinlage. Hat die herausnehmbare Matte ein Gewicht von mehr als 30 kg, ist die Matte zu teilen, so dass anfallende Reinigungsarbeiten und dgl. nur durch eine Person erledigt werden können. Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 Gasanlagen Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 anlagen Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 gen Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 formtationst. Anlagen Förderanlagen Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Anlagen Gebäudeautomation Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 Sonstiges Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 59/61 Standards Sporthallen Ausstattung Allgemeine Ausstat- Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix, tung - Beschilderung Raumbenennung etc. selbständig austauschbar Allgemeine Ausstattung Besondere Ausstattung = Einbaugeräte Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 60/61 Standards Sporthallen Anlagen • • Anlage 1: Vorgaben zu den baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig Teil F: Sporthallen - Technische Gebäudeausrüstung - HLS, Stand 06.2017 Anlage 2: Vorgaben zu den baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig Teil F: Sporthallen - Technische Gebäudeausrüstung - Elektro und MSR Technik, Stand 07.2009 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 61/61 Impressum Herausgeber: Stadt Leipzig, Dezernat VI/65/31 Redaktionsschluss: 05.12.2017 Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig Teil A: Kindertageseinrichtungen Teil B-D: Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien Teil E: Berufsschulen Teil F: Sporthallen Teil G: Verwaltungsgebäude Stand 05.12.2017 Standards Sporthallen 1.2 Allgemeine Planungsgrundsätze Ökologie Die Grundsätze der Ökologie sind einzuhalten, wie • • • Baukonstruktionen und -materialien zu wählen, die einen hohen Anteil an erneuerbaren Rohstoffen beinhalten Vermeidung von schwer trennbaren Verbundbaustoffen Ausschluss des Einsatzes folgender Materialien: Tropenholz, FCKW- und HFCKW-haltige Baustoffe, PCB-haltige Baustoffe, PVC (jedoch mit Ausnahmen). Zur Einhaltung der Immissionsschutzes sind die emittierenden Quellen und Anlagen (z. B. Lüftungstechnik, Parkplätze, etc.) frühzeitig planerisch zu berücksichtigen. Nachhaltigkeit Die Grundsätze der Nachhaltigkeit sind einzuhalten, wie • • • • 1.3 Planung von robusten, langlebigen, recyclingfähigen Bauteilen, Baustoffen, Baukonstruktionen, Planung von Baukonstruktionen, bei deren erforderlicher Erneuerung möglichst keine Schädigung oder Zerstörung benachbarter Bauteile/-konstruktionen erfolgt, Planung technischer Anlagen, bei deren erforderlicher Erneuerung oder Erweiterung möglichst keine Schädigung oder Zerstörung benachbarter Anlagen oder Anlagenteile erfolgt (Installationskanäle mit Nachbelegungsreserve, etc.). Beachtung der standortspezifischen Möglichkeiten der passiven und aktiven solaren Nutzung Grundlagen Die nachfolgenden Standards sind als Vorgaben/Festlegungen der Stadt Leipzig zu verstehen. Unabhängig davon sind die geltenden Rechtsnormen und allgemein anerkannten Regel der Technik einzuhalten: Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Verwaltungsvorschriften, Richtlinie, Normen (insbesondere die DIN 18032-1), in den jeweils gültigen Fassungen einzuhalten. Die Inhalte der jeweils aktuellen Druckvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind baulich umzusetzen: DGUV-Vorschriften, DGUV-Regeln, DGUV-Informationen sowie deren Planungshinweise und hauseigenen Druckvorschriften der Unfallkasse Sachsen. Da dies eine allgemeine Planungspflicht ist, erfolgen in der Unterlage auch nahezu kei- Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 4/61 Standards Sporthallen zern (Schule und externe Nutzer). Die Bauweise/das Tragwerk sollte effizient sein, u. a. durch Planung von Fertigteilen oder vorgefertige Teile oder z. B. von Bauteilen, die mehrere Funktionen in sich vereinen, wie ein Dach mit raumakustischen Eigenschaften, etc. Im Gebäudeinneren ist nur ein Flur zu planen, eine Trennung in "Stiefel- und Sportschuhgang" ist nicht gewünscht. 3.2 Außenbauteile Da in den Raumbüchern hauptsächlich Aussagen zu Ausbauqualitäten im Gebäudeinneren gemacht werden, behandelt dieser Abschnitt speziell den Standard zu Außenbauteilen. • Dachbelag - Flachdach Das Flachdach ist als Gründach herzustellen, wenn es sich im Gesamtvorhaben wirtschaftlich und technisch darstellen lässt. Sollte dies nicht erreicht werden, ist das Flachdach vorzugsweise mit mehrlagigem Bitumenbelag auszuführen. Es ist zu prüfen, ob die Dachfläche für die Aufstellung von Photovoltaik- oder Solartechnik geeignet ist. Sollten Photovoltaikanlagen zum Einsatz kommen, ist abzusichern, dass die Feuerwehr im Brandfall löscht. Eine Dachbegrünung und solartechnische Anlagen schließen sich gegenseitig nicht aus. Für Wartungs-, Reparatur- und Pflegearbeiten (Gründach) sind geeignete Dachausstiege und Absturzsicherungen zu planen, die den DGUV-Unterlagen entsprechen. Vorzugsweise sind ortsfeste Einrichtungen (Leitern, Sekuranten, etc.) zu planen. Sollte dies nicht möglich sein, sind für bewegliche Einrichtungen auch die verschließbaren Lagerflächen zu planen. • Fassade Für Fassaden sind ökologische und nachhaltige Materialien zu verwenden. Bei Einsatz von Wärmedämmverbundsystemen sind vorzugsweise mineralische Systeme zu verwenden. • Außentüren - Zugangstüren Das Gebäude ist vollständig mit einem digitalen Schließsystem auszurüsten, davon ausgenommen sind: die Geräteraumtüren, die Türen zwischen den Umkleide-/ Sanitärräumen (keine Schließung) und Türen in Rettungswegen die keine Schließung haben dürfen. Prinzipiell sind Außentüren von der Anzahl zu minimieren, damit werden die „äußeren“ Angriffspunkte für die Einbruchskriminalität reduziert, auch in der Betreibung reduziert sich der Aufwand (z. B. in Bezug auf Überwachungs-/Meldetechnik). Die Zugangstüren sind vorzugsweise als einflügelige Türen mit einer lichten Türdurch- Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 7/61 Standards Sporthallen gangsbreite von mind. 105 cm auszubilden. Sollten aus Brandschutzgründen Durchgangsbreiten von mehr als 105 cm erforderlich sein, bietet sich vorzugsweise eine einflügelige Tür mit einem Standflügel an, der in der Fluchtsituation zu öffnen ist. Auch zwei einflügelige Türen wäre eine Variante, bei dieser Gestaltung könnte auch idealerweise eine dieser einflügeligen Türen weitere Aus-/Anbauten für die Barrierefreiheit erhalten (z. B. elektrische Türöffnung). Bei zweiflügeligen Türen wird i. d. Regel nur der Gangflügel betätigt, ist dieser sehr breit, erhöht sich der Kraftaufwand und es werden zusätzliche An-/Ausbauten erforderlich. Sind bei zweiflügeligen Türen beide Türflügel Gangflügel, bedarf es einer Schließfolgeregelung, die wiederum bei Fehlbedienung und Ausfall erhöhte Nutzungskosten nach sich zieht. • Außentüren der Halle Das Brandschutzkonzept ist u. a. dafür maßgebend, wie viele Außentüren in welchen Durchgangsbreiten als zweiter baulicher Rettungsweg aus der Halle bzw. den Hallenteilen führen. Bei Zweifach- und Dreifachhallen ist dies u. a. auch abhängig von Schlupftüren in den Trennvorhängen und den maximal zulässigen Rettungsweglängen. Sollten mehrere Außentüren erforderlich sein, ist nur eine Tür maßlich für den Großgerätetransport (Sport, Reinigung, Reparatur) auszubilden (gemäß aktueller DIN im Lichten mind. 1,5 m Breite und 2,2 m Höhe). Für die anderen Türen gilt der Mindeststandard. • Sauberlaufzone Es ist vorzugsweise sowohl eine innere und auch eine äußere Sauberlaufzone zu planen. Maße der äußeren: Tiefe mindestens 2 m, die Breite soll der Breite der Eingangszone entsprechen und mindestens 2 m betragen, Produkt: nicht rostende Metallkonstruktion mit im Boden eingesetztem Metallrahmen (vorzugsweise Aluminium), aufrollbarer Rost, Matte mit Bürsteneinlage. Hat die herausnehmbare Matte ein Gewicht von mehr als 30 kg, ist die Matte zu teilen, so dass anfallende Reinigungsarbeiten und dgl. nur durch eine Person erledigt werden können. 3.3 Barrierefreiheit Sporthallen sind als öffentliche Gebäude grundsätzlich barrierefrei gemäß der im Freistaat Sachsen bauaufsichtlich eingeführten DIN 18040-1 zu planen und zu realisieren. In Bezug auf den Punkt 5.1.4 Türen, Tore der DIN 18032-1, welche nicht bauaufsichtich eingeführt ist, verfährt die Stadt wie folgt: Gemäß DIN 18032-1, Punkt 5.1.4 Türen, Tore steht, dass als lichte Türbreiten, einschließlich Konstruktionsteile mindestens 117 cm erforderlich sind, wenn die Sporthalle von Personen mit Sportrollstühlen für Ballsportarten genutzt wird. Das betrifft hauptsächlich die Vereinsnutzung, in der Schulnutzung und somit in diesem Standard wird von einer solchen Sportgruppe mit Spezialrollstühlen nicht ausgegangen. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 8/61 Standards Sporthallen Entsorgung Die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig unterscheidet nach • dem Standplatz = liegt auf dem nichtöffentlichen Grundstück, auf ihm werden die erforderlichen Abfallbehälter aufgestellt. Die Abfallbehälter sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen (einzäunen, od. dgl.), • dem Bereitstellungsplatz = liegt im öffentlichen Verkehrsraum, an der nächsten befahrbaren Straße gemäß § 2 (19) Abfallwirtschaftssatzung, dieser dient der Bereitstellung der Abfallbehälter am Leerungstag. Der Standplatz soll zur Sporthalle einen Abstand von mindestens 5 m haben (Thema Vandalismus - Vermeidung eines etwaigen Brandüberschlags) und er ist in unmittelbarer Nähe zum Bereitstellungsplatz zu planen. Die Bereitstellung erfolgt in der Regel durch die Hausmeister, die Wege zwischen Standplatz und Bereitstellungsplatz sollen möglichst kurz sein. Können die Abfallbehälter nicht auf einem Bereitstellungsplatz in unmittelbarer Straßennähe bereit gestellt werden, kann es zu erhöhten Entsorgungskosten für längere Transportwege vom Entsorgungsunternehmen kommen. Versorgung bzw. sonstige Andienungen Eine Sporthalle erhält zur Inbetriebnahme eine Erstausstattung an Sportgeräten, die Großgeräte werden über eine Außentür direkt in der Halle transportiert. Diese Tür dient auch dem Transport von Spezialgeräten (z. B. Hubbühnen, Reinigungsautomaten, etc.), die für Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten erforderlich sind. Die Fläche, vorzugsweise bis zu dieser Tür, sollte für eine Anlieferung mit LKW`s mit der Belastungsklasse Bk1,0 ausgelegt sein. Für die Ausbildung erforderlicher Verkehrsflächen auf dem Grundstück ist eine Unterlage zu Wendeanlagen für 3-achsige Müllfahrzeuge und Feuerwehr 10/2002 vom Verkehrs- und Tiefbauamt zu berücksichtigen. 5.5 Stellplatzermittlung Für die Ermittlung der Stellplätze gilt bis zum Inkrafttreten der Leipziger Stellplatzsatzung die SächsBO in Verbindung mit der VwVSächsBO. Besteht das Bauvorhaben aus dem Neubau eines Schulgebäudes und einer Sporthalle ist die Stellplatzberechnung zunächst für jedes Gebäude separat durchzuführen Bei Sporthallen ohne Besucherplätze beruht die Stellplatzermittlung auf einem jeweiligen Sportflächenschlüssel (Stellplatz je x m² Sportfläche). Bei den allgemeinen Schulgebäuden beruht die Stellplatzermittlung auf einem jeweiligen Schülerschlüssel (Stellplatz je y Schüler). Die Nutzer, die Schule und die Vereine, halten sich in der Sporthalle jeweils zeitversetzt auf. Aus diesem Grund bildet aus den Berechnungen immer der jeweilige höhere Wert Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 13/61 Standards Sporthallen Anlagen • • Anlage 1: Vorgaben zu den baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig Teil F: Sporthallen - Technische Gebäudeausrüstung - HLS, Stand 06.2017 Anlage 2: Vorgaben zu den baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig Teil F: Sporthallen - Technische Gebäudeausrüstung - Elektro und MSR Technik, Stand 07.2009 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 61/61 Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig Teil Teil A: B-D: Teil Teil E: F: Teil G: Kindertageseinrichtungen Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien Berufsschulen Sporthallen - Anlage 1: Techn. Gebäudeausrüstung - HLS Stand 15.09.2017 Verwaltungsgebäude Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung - HLS Inhaltsverzeichnis 1 Arbeits- und Planungsgrundlagen ..........................................................................2 2 Technische Vorgaben ..........................................................................3 3 Hinweise zur Auswahl des Energieträgers ..........................................................................3 4 Anforderungen zur Hausinstallation ..........................................................................4 4.1 Heizungstechnik Wärmeerzeugung..............................................4 Wärmeverteilung...............................................4 Warmwasserbereitung......................................5 Ausstattung Komponenten................................5 Heizflächen........................................................5 4.2 Sanitärtechnik Hausanschluss..................................................5 Trinkwassersystem............................................6 Abwassersystem...............................................6 Warmwasserversorgung...................................6 Sanitärausstattung............................................7 4.3 Lüftungstechnik Hinweise zur Auslegung....................................8 Lüftungsgerät....................................................8 Nachsatz ..........................................................................9 5 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 1/9 Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung - HLS 1 Arbeits- und Planungsgrundlagen Die haustechnischen Anlagen sind gemäß aktuellsten Stand der Technik, Richtlinien und Normen auszulegen. Allgemein sind die Nutzungskonzepte des Amtes für Sport oder des Amtes für Jugend, Familie und Bildung ( Leistungs -, Schul - und Vereinssport) umzusetzen. Unter Beachtung ökonomischer Ansätze in Investition und späterer Betreibung sind die TGA - Anlagen zu planen. Bei der neuen, wirtschaftlichen Installation ist auf Energieeinsparung sowie auf wartungs- und betreiberfreundliche Betriebsweise zu achten. Wichtige Arbeitsgrundlagen sind in der jeweils aktuell gültigen Form anzuwenden: • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • DIN 18032-1 Sporthallen DIN 58125 Schulbaurichtlinie – Bau und Ausrüstung GUV-V S1 DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 1986 Entwässerungsanlagen (bzw. DIN EN 12056) DIN 1988 Trinkwasserinstallationen / Feuerlöschanlagen (bzw. DIN EN 806) DIN 2000 Zentrale Trinkwasserversorgung DIN EN 12828 Heizungssysteme in Gebäuden DIN EN 12831 Heizungsanlagen in Gebäuden DIN EN 215-1 Thermostatische Heizkörperventile DIN EN 1264 Fußbodenheizung DIN EN 13779 Lüftung in Nichtwohngebäuden DIN EN ISO 13790 Heizenergiebedarf DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers DIN V 4701 Energetische Bewertung DIN EN 12976 Solaranlagen DIN 276 Kosten im Hochbau DIN 18040 Barrierefreies Bauen DIN 1960/61 Vergabe- u. Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A, Teil B) DIN 18299 Vergabe- u. Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil C) AMEV Richtlinien ENEV 2009 Energieeinsparverordnung EEG Neues Energiengesetz VDI 3810 Instandhaltung VDI 3815 Grundsätze für die Bemessung der Leistung von Wärmeerzeugern TRGI Technische Regeln der Gasinstallation DVGW – Arbeitsblatt W 551 / 553 AMEV - Richtlinien Energieleitlinie der Stadt Leipzig Sächsische Bauordnung in der aktuell gültigen Fassung Schulbaurichtlinie Freistaat Sachsen Verwaltungsvorschrift zur Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO) Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 2/9 Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung - HLS 2 3 Technische Vorgaben Raum Halle Halle Temperatur 17°C (20°C) Toiletten u. Vorräume Flure / Treppenhäuser Wasch – und Duschräume Umkleideräume Behinderten - WC Putzraum Nebenräume Ergoraum Büro / Sekretariat / Garderobe Trainerraum Erste-Hilfe-Raum Hallentechnik / Hallenwart 15°C 15°C 24°C 22°C 21°C 15°C 10°C 20°C 20°C 20°C 21°C 20°C Bemerkung Ballspielhalle nur bei Nutzung mit Gymnastik z.B. Geräteraum falls vorhanden falls vorhanden Hinweise zur Auswahl des Energieträgers Für das Objekt ist die bau - und haustechnische Planung unter dem Gesichtspunkt eines minimalen und wirtschaftlichen Material- und Medienverbrauches durchzuführen und nachzuweisen. Unter Beachtung der Energieleitlinie der Stadt Leipzig ist die Planung mit konkreten Maßnahmen für eine effiziente Gesamtinvestition mit nachfolgenden Zielen zu erarbeiten: • • • • • • • • • niedriger Heizwärmebedarf niedriger Energie- und Wasserverbrauch günstiger Primärenenergiefaktor hohe Funktionalität niedrige Investitions- und Betriebskosten wirtschaftliche Betriebsführung niedrige Schadstoffemission Nutzung regenerativer Energiequellen Nutzung am Standort vorhandener Energieträger Die Ergebnisse der Optimierung entsprechend der Energieeinsparverordnung sind in einem Energiekonzept zusammenfassend darzustellen. Dazu sind in Absprache mit dem AGM Wirtschaftlichkeitsnachweise ( z.B. zum Thema Solartechnik, erneuerbare Energien, Heiz- bzw. Lüftungssysteme, Passivhaus, ...) zu erstellen. Die Entscheidung zum Energieträger trifft das AGM SG Energie. Die HLS-Anlage ist optimal zu steuern und zu regeln. Hierbei ist ein Minimum an steuerungstechnischen Aufwand zu finden, was jedoch einen vollautomatischen Betrieb weitgehend ohne Bedienpersonal möglich macht. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 3/9 Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung - HLS 4 Anforderungen zur Hausinstallation 4.1 Heizungstechnik Wärmeerzeugung Für die Wärmeerzeugung sind Varianten gemäß EEG zum Einsatz erneuerbarer Energien zu untersuchen. Der Einsatz regenerativer Energien erfolgt bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit. Bei Verwendung von Erdgas bzw. Fernwärme als Energieträger ist der Hausanschluss gemäß den Anschlussbedingungen der Kommunalen Versorger (SWL) auszuführen. Die vertragliche Wärmeleistung ist mit dem AGM unter Beachtung von Gleichzeitigkeiten und späterer Betriebskosten für die Anlage festzulegen. Vorzugsweise sind Niedertemperaturheizsysteme einzusetzen. Bei Einsatz von Erdgas als Energieträger sind Brennwertheizgeräte zu verwenden. Bei Einsatz von Fernwärme, wenn vorhanden, ist darauf zu achten, dass die Primärrücklauftemperatur auf <= 50°C durch entsprechende Regeltechnik begrenzt wird. Die Wärmeerzeuger erhalten eine normgerechte Auslegung der sicherheitstechnischen Einrichtungen. Zur Regelung / Steuerung / Kommunikation der Heizungsanlage ist die Planungsempfehlung Gebäudeautomation zu beachten. Wärmeverteilung Nur Materialien und Geräte mit zugelassenen Prüfzeichen (DIN-,GS- Zeichen) verwenden. Als Rohrmaterial der Hausinstallation kommt vorrangig Stahlrohr nach Verlegungsrichtlinie unter Berücksichtigung des Brandschutzes nach MLAR zum Einsatz. Bei Fuß- / Sportbodenheizsystemen ist sauerstoffdiffusionsdichtes Kunststoffrohr (PE – Xa) einzusetzen. Die Verrohrung sollte aus ästhetischen und reinigungstechnischen Gründen möglichst nicht sichtbar (Vorwandinstallation bzw. Schächte) erfolgen. Geflanschte Verbindungen sind zu bevorzugen. Jeder Heizkreis muss gut zu entleeren bzw. zu entlüften sein. Automatische Be- und Entlüfter sollten nicht eingesetzt werden. Im Gebäude erfolgt eine sinnvolle Aufteilung der Heizkreise (statische/ dynamische Heizung, Fußbodenheizung, sowie ggf. Warmwasserbereitung mit der Möglichkeit der thermischer Desinfektion). Eine Heizkreisaufteilung nach unterschiedlichen Nutzergruppen / - zeiten ist empfehlenswert. Alle Rohrleitungen sind nach ENEV zu dämmen. Stark stoßgefährdete Bereiche werden mit einem verzinkten Blechmantel versehen (z.B. bis 2m Höhe). Blei – und PVC – haltige Materialien sind unzulässig. Die Installation ist so zu gestalten, dass regelmäßige Wartungen ohne Einschränkung des Betriebes erfolgen können. Es ist in Heizräumen ein Kaltwasseranschluss vorzuhalten. Eine Befülleinrichtung der Heizanlagen (z.B. bei FW – Stationen über Nachspeiseeinrichtungen nach TAB SWL) ist unter der Beachtung der VDI 2035 vorzusehen. In der Zentrale sind Fußbodenentwässerungen mit Gefälle zu berücksichtigen, sowie bei größeren Verteilern Entleerungsrinnen einzusetzen. Die Verwendung von wartungsfreien Armaturen wird bevorzugt. Einsatz von Strangregulierventilen zum hydraulischem Abgleich. Eine langlebige, aussagefähige Beschilderung der Anlagenkomponenten ist vorzusehen. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 4/9 Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung - HLS Warmwasserbereitung Bei Einsatz vom Warmwasserspeichern bestehen diese aus Edelstahl bzw. glasemaillierten Stahlbehältern mit Opferanode und Revisionsöffnung. Die Speicher werden gemäß DVGW – Arbeitsblatt 551/553 mit 60°C betrieben (Zuschaltung / Eintritt Zirkulation >=55°C). Die Möglichkeit der thermischen Desinfektion muss gegeben sein, s. auch dazu AMEV Punkt 5. Ausstattung Komponenten Die Ballwurfsicherheit im Hallenbereich ist zu gewährleisten. Als Variantenlösung im Hallenbereich ist gemeinsam mit dem Architekten eine Paneeldeckenlösung, in welche z.B. Strahlplatten, Leuchtkörper und ggf. Lüftungs-Komponenten integriert werden, zu untersuchen. Die Komponenten sind nach Art, Anschluss und Farbe in der Lph 3 zu bemustern. Leicht zu reinigende Bauteile (z.B. Heizkörper/Armaturen) sind einzusetzen, die Ecken und Kanten sollen abgerundet (r >= 2mm) oder entsprechend stark angefast sein. Material und Oberflächen der Ausstattung müssen reinigungsmittelresistent und UV-beständig sein.Alle Anlagenbauteile sind schallschutztechnisch entkoppelt auszuführen. Heizflächen Es können in Abstimmung mit den Planungsverantwortlichen in den Hallen-bereichen Deckenstahlplatten oder Fußbodenheizsysteme möglichst auf Niedertemperaturbasis zum Einsatz kommen. Die wirtschaftlichste Variante unter Berücksichtigung der Nutzung der Halle ist zu wählen. In den restlichen Bereichen können Plattenheizkörper, FBH, Radiatoren (z.B. im Windfang) und/ oder RLT– Systeme nach Wirtschaftlichkeit zum Einsatz kommen. Die Heizflächen sollten robust und hygienisch sein sowie möglichst gute Reinigungsmöglichkeiten besitzen (z.B. stabile Konsolenmontage). Standorte sind außerhalb von Spritzwasser (z.B. Duschbereich) zu wählen. Sollte es erforderlich sein, sind verzinkte, lackierte Flächen notwendig. Heizflächen mit Sitz– und Ablagefunktion sind zu vermeiden. Jeder Heizkörper erhält ein Thermostatventil mit absperrbarer Rücklaufverschraubung bzw. Hahnblock (vernickelt). Als Thermostatkopf kommen flüssigkeitsgefüllte Thermostate mit Diebstahl– und Blockiereinrichtungen zum Einsatz. 4.2 Sanitärtechnik Hausanschluss Vom Versorger ist eine TW – Analyse mit Druckaussage und der Löschwassernachweis einzuholen. Der Hausanschluss ist nach DIN 1988 und Anschlussbedingungen der Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) auszuführen. Die Filterqualität sollte 80 – 120 Mikrometer betragen. Es kommen manuell bedienbare Rückspülfilter zum Einsatz. Der Wasserzähler ist unter ökonomischer Beachtung späterer Betriebskosten mit den KWL auszulegen. Die Erfordernis eines Druckminderer im Hausanschluss ist zu prüfen, jedoch sind diese im Versorgungsgebiet Leipzig zumeist nicht erforderlich. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 5/9 Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung - HLS Trinkwassersystem Im Trinkwassersystem ist stagnierendes Wasser zu vermeiden. Alle Systeme sind gut durchzuschleifen und Verbraucher auf kürzesten Weg anzubinden Es sind nur Materialien und Geräte mit zugelassenen Prüfzeichen (DIN-, DVGW-,GS- Zeichen) zu verwenden. Die Rohrmaterialien der TW– Installation werden gemäß örtlicher Wasseranalyse eingesetzt. Es sind möglichst nur metallische Werkstoffe oder Mehrschichtverbundrohrsysteme PE-AL-PE einzusetzen. In den Verteilungen sind aber auch flexible Werkstoffe wie PE-Rohre bzw. Metallverbundrohre mit PE–Innenrohr in Press- oder Klemmverbindung unter Berücksichtigung des Brandschutzes möglich. Jeder Strang erhält ein Absperrventil mit Entleerung aus Rotguss ggf. Edelstahl. Es sind ca. 4 Prüfanschlüsse zur Probeentnahme (Hygieneprüfung) gemäß TrinkwV2001 in der jeweils aktuellen Fassung vorzuhalten. Alle Rohrleitungen und Armaturen sind nach ENEV (warm gehende Leitungen) bzw. gegen unzulässige Erwärmung (Kaltwasserleitungen) zu dämmen. Stark stoßgefährdete Bereiche werden mit einem verzinkten Blechmantel versehen (z.B. in Zentralen bis 2m Höhe). Revisionierbare Bauteile erhalten abnehmbare Armaturenkappen. Abwassersystem Die Schmutz- und Regenwasserleitungen sind im Objekt getrennt zu führen. Das Hauptentwässerungssystem besteht aus PE- ggf. Gußrohr. Es sind an erforderlichen Stellen (lt. DIN) Revisionsöffnungen vorzusehen. Die Objektanbindungen können unter Beachtung des Schall- und Brandschutzes aus heißwasserbeständigen PP–Rohr bestehen. Innen liegende Regenwassersysteme können auch in anderen systemgeprüften Rohrmaterialien/ - systemen z.B. als HDE – System ausgeführt werden. Abwässer, die über Rückstauebene anfallen, sind im Freispiegelentwässerungssystem zu entsorgen. Abwässer, die unter Rückstauebene anfallen, sind mittels Hebeanlagen zu entsorgen. Bei ständig anfallenden Abwässern unter der Rückstauebene sind Doppelhebeanlagen mit Alarmmeldung aus Gründen der Betriebssicherheit einzusetzen. Installationen sollten aus ästhetischen und reinigungstechnischen Gründen unter Putz (Vorwandinstallation und Schächte) erfolgen. Die Anordnung der Sanitärobjekte nach Fliesenspiegel (Kreuzfuge) ist empfehlenswert (s. Architektenvorgaben). Eine langlebige, aussagefähige Beschilderung der Anlagenkomponenten ist vorzusehen. Feuerlöschsysteme sind mit der Brandschutzbehörde abzustimmen und entsprechend der Vorgaben einzusetzen. Warmwasserversorgung Folgende Standorte werden zentral oder dezentral mit Warmwasser versorgt : Duschen, Waschtische Duschbereich, Behinderten–WC, Putzraum, 1.Hilfe–Raum. Das Gäste–WC erhält nur eine Kaltwasserversorgung. Nach den Maßstäben einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erfolgt die Auswahl des Warmwasserversorgungssystems z.B. als Speicherladesystem oder/ und Solarsystem. Im Trinkwasserzirkulationssystem müssen zum hydraulischen Abgleich thermostatische Regulierventile vorhanden sein. Die Auslegung des Systems am Speichereintritt soll bei 55°C sein. Die Möglichkeit der thermischen Desinfektion muss gegeben sein, s. auch dazu AMEV Punkt 5. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 6/9 Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung - HLS Sanitärausstattung Die Art und Anzahl der Sanitärobjekte ist nach Raumbuch zu planen bzw. zu überprüfen. Raumart Hallen-WC Damen Hallen-WC Herren Hallen-WC Behinderte Sanitärraum Sportler - B (behindertengerecht) Sanitärraum Sportler Sanitärraum Lehrer / Trainer Erste-Hilfe-Raum/ Regieraum Putzgeräteraum Ausstattung Sanitärgegenstände (1-2-3 fach SH) 1 WC, 1 WT (kalt) 1 WC, 1 WT (kalt), 1 Urinal 1 B-WC, 1 B-WT (kalt, warm) 1 WC, 4 WT (kalt, warm), 1 B-WT (kalt, warm), 3 Duschen (kalt, warm), 1 B-Dusche (kalt, warm) 1 WC, 5 WT (kalt, warm), 4 Duschen (kalt, warm) 1 WC, 1 WT (kalt, warm), 1 Dusche (kalt, warm) 1 WT (kalt, warm) 1 Ausgussbecken (kalt), ggf. (kalt, warm) Amt f.Sport Die Objekte sind in der Lph 3 qualitativ zu bemustern. Einsatz leicht zu reinigender Sanitäreinheiten (wandhängende Objekte in Vorwandinstallation sind zu bevorzugen), die Ecken und Kanten sollen abgerundet (r >= 2mm) sein. Die Ausstattung soll robust und möglichst diebstahlsicher sein. Material und Oberflächen der Ausstattung müssen reinigungsmittelresistent und UV-beständig sein. Die Sanitärkeramik soll in Farbe weiß und voll glasiert sein. Alle Sanitärobjekte sind schallschutztechnisch entkoppelt zu befestigen. Einrichtungsgegenstände sind in Sporthallen für Grundschulen auf altersgerechte Höhen zu planen (VDI 6000). Es sind wassersparende Selbstschlussarmaturen zu bevorzugen(Laufzeit WT–Armatur ca. 7 sec / Duscharmatur ca. 20- 30 sec.). • • • • Waschtische aus Sanitärporzellan b=60 cm und Behindertenwaschtische nach Norm Klosettbecken als Tiefspülklosetts, Spülmenge 4,5 Liter, Drückerplatte Metall weiss WC Sitze aus bruchfesten Thermoplast mit Edelstahlscharnieren Zur Sicherstellung des Spülvorganges sind bei Urinalen selbsttätige Wandeinbauspüleinrichtungen zu bevorzugen (1– 3 Liter Spülung). Duscheinheiten in Sporthallen werden ebenerdig mit Bodeneinläufen oder Rinnensystemen ausgeführt. Es kommen thermostatgesteuerte Selbstschlussarmaturen mit festen Duschköpfen (9 l/min) zum Einsatz. Die Möglichkeit der thermischen Desinfektion (z.B. über Schlüsselschaltung) muss gegeben sein. Die Duscheinrichtung für Behinderte wird mit normgerechen Haltestangen, Brause und Brauseschlausch sowie Klappsitz nach DIN 18040 geplant. • • • • • • Armaturen verchromt, Wasser sparend mit Verbrühungsschutz od. Thermostat (<= 38°C bei Warmwasseranschluss), einfache Bedienung, glatte Flächen, abgestimmt zur Sanitärkeramik, Geräuschklasse I. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 7/9 Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung - HLS Papierhandtuchspender sind je nach Entsorgungskonzept des Bauherrn vorzusehen (Papier/ Stoff). Großrollenhalter bzw. Mehrfachrollenhalter aus Metall, Farbe weiss sind einzusetzen. Ausgussbecken in Putzräumen sind aus Keramik oder beständigen, bruchfesten Kunststoff (z.B. PP) mit Klapprost und ausreichender Platzfreiheit für einen 10 l-Eimer zu planen. Bodeneinläufe kommen am Urinalstand (> 2 Stk.) bzw. bei Beh.-WC´s zum Einsatz. Diese sind zur Erneuerung des Sperrwassers an den Ablauf eines Waschtisches anzuschließen. Ein ausreichendes Gefälle zum Bodeneinlauf ist zu gewährleisten. Auslaufventile (z.B. für Reinigungszwecke) mit Schlauchverschraubung, Rückschlagventil und Rohrbelüfter, verchromt, mit Betätigung durch Steckschlüssel einsetzen. Spiegel sollten in Rücksprache mit dem Architekten möglichst eingefliest werden. Der Einsatz behindertengerechter Ausstattungen ist mit dem Gesundheitsamt SG Behindertenhilfe abzustimmen. Bei Ausführung ist die DIN 18040 einzuhalten (Ausstattung und Bewegungsflächen). 4.3 Lüftungstechnik Hinweise zur Auslegung Lt. Normung für Sporthallen soll im Regelfall eine natürliche Be- und Entlüftung angestrebt werden. Auf Grund energetischer Vorgaben, innen liegender Räume, Abführung von Feuchtelasten sind jedoch zumeist RLT – Anlagen erforderlich. Der Einsatz mechanischer Systeme ist generell zu begründen. Bei Einsatz von RLT – Anlagen sollten folgende Außenluftvolumenströme angesetzt werden : Raum Halle Umkleideräume Duschräume Ergoraum je Gerät / Sportler weitere Räume / innen liegende Räume Außenluftvolumenstrom 60 m³/h je Sportler 6-faches Raumvolumen 8 bis 10 - faches Raumvolumen ca. 100m³/h lt. DIN Die Luftverteilung sollte in Zwei-/Dreifeldhallen je Nutzungsbereich verteilt und regelbar sein, dies ist bei Luftverbund jedoch nicht erforderlich (offene Trennvorhänge). Die raumakustischen Anforderungen für Sporthallen sind einzuhalten. Der mögliche Aufheizbetrieb ist über Umluft reglungstechnisch zu realisieren. Der Hallenbereich ist je nach Nutzungszeit möglichst über eine CO 2– gesteuerte V min. / V max. Regelung zu versorgen. Umkleidebereiche und Duschbereiche werden je nach Nutzungszeit V min. / V max. versorgt einschl. einer feuchtegesteuerten Nachlaufzeit in den Duschbereichen. Für die Sporthallen empfiehlt sich ein Bedientableau im Hallenwartraum mit einfachen Funktionen ( z.B. Bereich Halle und Nassräume : EIN / AUTO / AUS ). Eine Nachtauskühlfunktion ist zu programmieren. Lüftungsgerät Aus energetischen Aspekten sind Lüftungsgeräte mit einem hohen WRG – Grad (> 75%) einzusetzen. Aus hygienischen Gründen sollte keine regenerative WRG eingesetzt werden. Die Aufstellung in einer mit dem Architekten zu planenden Lüftungszentrale als Innengerät ist zu favorisieren (Energieverluste/ Wartung/ Betrieb im Winter). Dezentrale Anlagen können nach Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auch geplant werden (z.B. bei Einzelräumen oder Bestandssanie- Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 8/9 Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung - HLS rungen). Die Ventilatoren im RLT-Gerät sind nach höchster Effizienzklasse min. FU- gesteuert bzw. mit ECM – Technik zu planen. Die aktuelle ErP – Richtlinie ist zu beachten. Mindestanforderung Zuluftfilter Energieeffizienzklasse A nach Eurovent, Klasse F 7. Eine Steuerung des RLT - Gerätes erfolgt über die MSR/ GLT ( Vermeidung von Schnittstellen). Die Weiterleitung an eine DDC / GLT des AGM muss vorhanden sein. In Abstimmung mit dem Architekten und Brandschutzgutachter sind optimale Trassen und Verteilungen zu planen, sodass ein schlankes Kanalnetz entsteht. Die Anzahl evtl. erforderlicher BSK ist unter Berücksichtigung des Brandschutzes und der MLAR Sachsen zu minimieren. Die Anlage ist nach Hygienevorschrift VDI 6022 mit ausreichend und optimal positionierten Revisionsöffnungen zu planen. Der Druckverlust des Kanalnetzes ist in Norm-Klasse „normal bis niedrig“ zu planen (WRG möglich). Die Mindestabstände zwischen Außen- und Fortluftausblasung nach VDI sind einzuhalten. Zugerscheinungen sind zu vermeiden (z.B. Lage der Auslässe flurseitig anordnen). Die Zu- u. Abluftführung soll lt. DIN 18032-1 in der Halle erfolgen. Die Anzahl der variablen Volumenstromregler ist auf eine geringe Mindestanzahl zu beschränken. Das Lüftungsnetz besteht aus verzinkten Kanälen oder/ und Wickelfalzrohren. Dachaufbauten sind korrossions- und standsicher unter Berücksichtigung der MLüAR zu planen. Die Kanäle werden mit möglichst nicht brennbaren Materialien (z.B. Mineralwolle alukaschiert WLG 040) wärmegedämmt. Die Dämmdicken sind je Einsatzfall und Umgebungstemperatur auszulegen. Alle sichtbaren Teile (z.B. Luftauslässe) sind in der LP 3 qualitativ und farblich zu bemustern. 5 Nachsatz Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten. Das Konzept Planung / Ausstattung ist vor dem Start in die Planungen und Berechnungen mit dem Bauherrenamt und dem Amt für Gebäudemanagement (Abt. Betriebstechnik) abzustimmen (z.B. auch DIN EN 12828 Pkt. 4.1 und Formblätter DIN EN 12831 zur Berechnung). Mit Anschluss der Lph 3 ist die Planung zu verteidigen und die Ausstattung zu bemustern. Bei der Planung ist im engen Kontakt mit Architekten ein Optimum an Wirtschaftlichkeit, räumlichen Nutzen und Ästhetik unter Beachtung der Kosten zu schaffen. Generell sind technische Änderungen dieser Planungsempfehlung nach Stand der Technik vorbehalten. Änderungen der Planungsempfehlungen sind auf Grund baulicher Gegebenheiten (z.B. Sanierung Altbestand) in Rücksprache möglich, jedoch nicht wenn DIN Normen, Richtlinien, o.ä. verletzt werden. Eine Folgekostenberechnung ist mit Lph 3 zu erstellen. Die Dokumentation und Wartung ist anlagenkongret nach Vorgabe AGM mit auszuschreiben. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 9/9 Impressum Herausgeber: Stadt Leipzig, Dezernat VI/65.35 Redaktionsschluss: 15.09.2017 Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig Teil Teil A: B-D: Teil Teil E: F: Kindertageseinrichtungen Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien Berufsschulen Sporthallen Anlage 2: Techn. Gebäudeausrüstung – Elektro und MSR Technik Teil G: Stand 15.09.2017 Verwaltungsgebäude Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung – Elektro und MSR Technik Inhaltsverzeichnis 1 Arbeits- und Planungsgrundlagen ..........................................................................2 2 Hinweise zur Auswahl des Energieträgers ..........................................................................3 3 Anforderungen zur Hausinstallation ..........................................................................3 3.1 Starkstromanlagen (440) Elektroenergieversorgung/ ................................. Einspeisung .....................................................3 Niederspannungsinstallationssysteme .........................................3 Allgemeinbeleuchtung ......................................3 Sicherheitsbeleuchtung ....................................4 Blitzschutz- und .................................................. Erdungsanlage .................................................4 3.2 Fernmelde- und informationstechn. Anlage (450) 4 Telefon/ Telefonanlage/ ...................................... Datenverkabelung ............................................4 Brandmeldeanlagen .........................................5 Hausalarmanlage .............................................5 RWA-Anlagen ...................................................5 Einbruchmeldeanlage .......................................5 Uhrenanlage ....................................................5 3.3 Gebäudeautomation (480) Regelungstechnik .............................................6 Nachsatz ..........................................................................6 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 1/6 Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien - Anlage Technische Gebäudeausrüstung – Elektro und MSR Technik 1 Arbeits- und Planungsgrundlagen Die haustechnischen Anlagen sind gemäß aktuellsten Stand der Technik, Richtlinien und Normen auszulegen. Allgemein sind die Nutzungskonzepte des Amtes für Sport oder des Amtes für Jugend, Familie und Bildung ( Leistungs -, Schul - und Vereinssport) umzusetzen. Unter Beachtung ökonomischer Ansätze in Investition und späterer Betreibung sind die TGA - Anlagen zu planen. Bei der neuen, wirtschaftlichen Installation ist auf Energieeinsparung sowie auf wartungs- und betreiberfreundliche Betriebsweise zu achten. Wichtige Arbeitsgrundlagen sind in der jeweils aktuell gültigen Form anzuwenden: • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • DIN 18032 Sporthallen DIN 58125 Schulbaurichtlinie – Bau und Ausrüstung GUV-V S1 DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Richtlinien für Schulen – Bau und Ausrüstung einschl. Arbeitshilfen DIN 276 Kosten im Hochbau DIN 1960/61 Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A, Teil B) DIN 18299 Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil C) VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall DIN 14675 Brandmeldeanlagen DIN 18015 Elektrische Anlagen DIN EN 62305 Blitzschutz DIN 5035 Beleuchtung EN 12464 Beleuchtung von Arbeitsstätten und Innenräumen EN 12193 Sportstättenbeleuchtung VdS 2025 Kabel und Leitungen VdS 2095 Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen VdS 2311 Einbruchmeldeanlagen DIN 18025 Barrierefreies Bauen AMEV Richtlinien DIN 18024 Barrierefreies Bauen Teil 1 + 2 ENEV 2009 Energieeinsparverordnung DIN V 4701 Energetische Bewertung EEG Neues Energiengesetz VDI 3814 Gebäudeautomation Sächsische Bauordnung in der aktuell gültigen Fassung Verwaltungsvorschrift zur sächs. Bauordnung (VwVSächsBO) Richtlinien Brandschutzamt Leipzig Technische Anschlussbedingungen der Stadtwerke Leipzig Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 2/6 Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung – Elektro und MSR Technik 2 Hinweise zur Auswahl des Energieträgers Für das Objekt ist die bau- und haustechnische Planung unter dem Gesichtspunkt eines minimalen und wirtschaftlichen Material- und Medienverbrauches durchzuführen und nachzuweisen. Unter Beachtung der Umweltqualitätsziele der Stadt Leipzig ist die Planung mit konkreten Maßnahmen für eine effiziente Gesamtinvestition mit nachfolgenden Zielen zu erarbeiten: • niedriger Heizwärmebedarf • niedriger Energie- und Wasserverbrauch • geringe Versiegelung der Flächen • hohe Funktionalität • niedrige Investitions- und Betriebskosten • wirtschaftliche Betriebsführung • niedrige Schadstoffemission • Nutzung regenerativer Energiequellen Die Ergebnisse der Optimierung entsprechend der Energieeinsparverordnung sind in einem Energiekonzept zusammenfassend darzustellen. 3 Anforderungen zur Hausinstallation 3.1 Starkstromanlagen (440) Elektroenergieversorgung/ Einspeisung Einspeisungen sind entsprechend den geltenden technischen und brandschutztechnischen Vorschriften zu errichten bzw. zu ertüchtigen. In einem abgeschlossenen Betriebsraum ist die Hauptverteilung (PTSK) vorzusehen. Die Einspeisung der Halle ist medientechnisch zu zählen. Im Zusammenhang mit dem eventuellen Abriss von Gebäuden ist die Versorgung der verbleibenden Gebäudeteile zu sichern. Kabel sind gegebenenfalls umzuschwenken. Dabei ist zu prüfen, inwieweit hier technische Veränderungen notwendig sind. Niederspannungsinstallationssysteme Der Einsatz von halogenfreien Kabeln und Leitungen richtet sich nach der verwendeten Installationsmethode. Bei Verlegung in Kanälen, Rohren oder auf Kabelbahnen ist eine halogenfreie Verkabelung anzuwenden. Bei Verlegung unter Putz kann PVC-Kabel eingesetzt werden. Eine Verlegung der Starkstrom- und Schwachstromtrasse sollte auf getrennten Wegen erfolgen. In Kanälen und auf Kabelbahnen ist mit Trennsteg zu arbeiten. Bei Querungen von notwendigen Fluren ist die Installation mit I 30-Kanal/ I 30-Verkleidungen bzw. von notwendigen Treppenräumen mit I 90-Kanal bzw. I 90-Verkleidungen gemäß Leitungsanlagenrichtlinie vorzusehen. Die Anzahl der Querungen soll so gering wie möglich gehalten werden. Sämtliche Steckdosenstromkreise sind mit FI-Schutzschaltern auszurüsten. Die Steckdosen werden mit Kindersicherung versehen. Allgemeinbeleuchtung Die Beleuchtung der Hallen ist für die geplanten Spiel- und Wettkampfarten auszulegen. Unabhängig davon ist für den Schulsport eine Beleuchtungsstärke von 300 lx vorzusehen. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 3/6 Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien - Anlage Technische Gebäudeausrüstung – Elektro und MSR Technik Die Schaltgruppen sind der geplanten Hallenteilung und den Sportarten anzupassen. Im Raum Hallenwart ist ein zentrales Lichttableau vorzusehen. In der Halle muss ebenfalls die Schaltung der Grundbeleuchtung je Hallenteil gewährleistet werden. Aufgrund der sehr hohen Raumhöhen ist für die Betreibung, hier Auswechselung der Leuchtmittel und Leuchten, ein Vorschlag zu unterbreiten, welche Arbeitsmittel zum Einsatz kommen könnten. Die dafür notwendigen Kosten sind in den Folgekosten mit zu berücksichtigen. Der Einsatz von LED-Leuchten ist hier vorzugsweise vorzusehen. Es sind grundsätzlich ballwurfsichere Leuchten mit elektronischen Vorschaltgeräten zu planen. Die elektronischen Anlagen müssen hohen energetischen Ansprüchen genügen und minimale Betriebskosten verursachen. Bei der für den Hallenbereich geplanten Deckenstrahlheizung ist zu prüfen, ob hier die Beleuchtung wirtschaftlich in das Gesamtsystem integriert werden kann. Die nach AMEV empfohlene Lichtsteuerung / Lichtregelung ist zu untersuchen und die Wirtschaftlichkeit ist nachzuweisen. Sanitärräume erhalten eine zeit- und anwesenheitsabhängige Schaltung über Bewegungsmelder. Zumindest die Flur- und Treppenraumbeleuchtung sollte zentral schaltbar sein. Im unmittelbaren Gelände ist eine ausreichende Außenbeleuchtung vorzusehen. Diese ist mittels Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr zu schalten. Die Berechnung der Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung ist der Entwurfsplanung beizulegen. Sicherheitsbeleuchtung Entsprechend Schulbaurichtlinie ist für die Flucht- und Rettungswege, sowie für die Hallenbereiche eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage nach DIN VDE 0108 Teil 100 und EN 12193 vorzusehen. Aufgrund der Raumhöhen und der durchzuführenden Funktionskontrollen ist eine Zentralbatterieanlage mit automatischem Funktionstest und Protokollierung zu planen. Die Sicherheitsbeleuchtung ist in den Leuchten der Allgemeinbeleuchtung unter Beachtung der DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22) „Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ in Verbindung mit DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1) „Allgemeine Anforderungen und Prüfungen“ zu integrieren. Es sind fabrikfertige Leuchten zu verwenden. Die Sicherheitsbeleuchtung erhält eine Kopplung zur Einbruchmeldeanlage. Mit dem Scharfschalten der EMA ist die Sicherheitsbeleuchtungsanlage zu blockieren. Blitzschutz- und Erdungsanlage Das Gebäude erhält eine äußere und innere Blitzschutz- und Erdungsanlage nach VDE 0185-305 und DIN 18014. Für alle elektrischen Anlagen ist ein übergreifendes Schutzkonzept gegen innere und äußere Überspannungen zu erarbeiten und umzusetzen. Insbesondere bei Einsatz von elektronischen Bauelementen (z.B. EMA, BMA, Hausalarmanlagen, Gebäudeautomation usw.) sind die erforderlichen Maßnahmen (Potentialausgleich, Schirmung, Überspannungsschutz) festzulegen. 3.2 Fernmelde- und Informationstechnische Anlage (450) Telefon/ Telefonanlage/ Datenverkabelung Die Sporthalle erhält eine telefontechnische Ausrüstung nach Anforderung des Auftraggebers und der LECOS GmbH. Die Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig ist in der aktuellen Fassung zu berücksichtigen. Die Anzahl und Lage der EDV-Dosen ist mit dem Nutzer und dem Medienpädagogischen Zentrum (MPZ) abzustimmen. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 4/6 Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung – Elektro und MSR Technik Brandmeldeanlagen Brandmeldeanlagen nach DIN VDE 0833/ DIN 14675 sind nur vorzusehen, wenn diese im Brandschutzkonzept oder in der Baugenehmigung ausdrücklich gefordert werden. Hausalarmanlage Für die Sporthalle ist eine Hausalarmanlage gemäß Schulbaurichtlinie erforderlich. Besonders gefährdete Bereiche z.B. die Räume der Hausalarmzentrale und des Sicherheitslichtgerätes sind mit automatischen Rauchmeldern zu überwachen. Eine Aufschaltung auf die Feuerwehr, wenn im Brandschutzkonzept bzw. Baugenehmigung nicht anders festgelegt, erfolgt nicht. Die Art der Alarmierung ist im Rahmen der Planung abzustimmen. Eine Alarm-Weiterleitung kann bei Bedarf über ein Wählgerät zu einem Wachunternehmen erfolgen. Die Hausalarmzentrale ist in Ringbus-Technik zu planen. Die Notstromüberbrückungszeit ist auf 72 Stunden auszulegen. RWA-Anlagen In der Sporthalle sind nach Erfordernis des Brandschutzkonzeptes autarke Rauch- und Wärmeab zugsanlagen entsprechend den gültigen Richtlinien vorzusehen. Eine Störung und/ oder Auslösung der RWA ist an der „ständig besetzten Stelle“ zu signalisieren. Einbruchmeldeanlage Aus Gründen der Sicherheit gegen Einbruch und Vandalismus wird der Einbau einer Einbruchmeldeanlage (gem. Richtlinie 2311 des VdS Klasse B) mit Fernalarmierung zur Leitzentrale eines Wachschutzunternehmens (eventuell mittels Wählgerät der BMA) empfohlen. Die Entscheidung ist über den Nutzer herbeizuführen. Für die EMA ist ein Schutzkonzept zu erstellen. Die Hausalarmzentrale ist in Ringbus-Technik zu planen. Sämtliche Außentüren sind auf Verschluss und Öffnung zu überwachen. Besonders gefährdete Einstiegsmöglichkeiten ( z.B. nicht einsehbare Zugänge und Fenster, Dachluken usw.) sind ebenfalls auf Verschluss und Öffnung zu überwachen. In den Innenräumen ist eine Fallenüberwachung vornehmlich mit Bewegungsmeldern vorzusehen. Zu Überwachen sind Bereiche, welche die Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betreten. Die Scharf / Unscharfschaltung ist über berührungslose, sabotagesichere Transpondertechnik zu realisieren. Die Zwangsläufigkeit der Verriegelung ist insbesondere unter Berücksichtigung der Richtlinie „Verriegelungen in Rettungswegen“ zu gewährleisten. Die externe Alarmierung erfolgt mit einer Kombination Sirene/ Blitzleuchte. Die EMA erhält eine Kopplung zur Sicherheitsbeleuchtungsanlage. Mit dem Scharfschalten der EMA ist die Sicherheitsbeleuchtungsanlage zu blockieren. Uhrenanlage Für den Hallenbereich sowie für die Nebenbereiche ist eine Uhrenanlage vorzusehen. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 5/6 Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien - Anlage Technische Gebäudeausrüstung – Elektro und MSR Technik 3.3 Gebäudeautomation (480) Regelungstechnik Zur Steuerung und Regelung der technischen Anlagen wie Heizung und Lüftung ist ein modulares DDC- System vorzusehen. Die Notwendigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit des DDC-Systems ist gemäß „AMEV Gebäudeautomation 2005“ Punkt 3.3 und 3.4 nachzuweisen. Bei der Systemauswahl ist zu beachten, dass eine Fernaufschaltung auf die Leitzentralen des Hochbauamtes erfolgen soll. Aus diesem Grund sind nur Systeme vorzusehen, welche zu den im Amt vorhandenen Leitzentralen kompatibel sind. Vorzugsweise sollen die DDC- Stationen BAC-Net oder LON-busfähig sein. Auch eine Aufschaltung über Web-Browser ist zu untersuchen. 4 Nachsatz Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten. Das Konzept Planung / Ausstattung ist vor dem Start in die Planung/ Berechnungen mit dem Amt für Sport und dem Hochbauamt (SG BTA) abzustimmen (z.B. auch DIN EN 12828 Pkt. 4.1 und Formblätter DIN EN 12831 zur Berechnung). Mit Abschluss der Lph 3 ist die Planung zu verteidigen und die Ausstattung zu bemustern. Bei der Planung ist im engen Kontakt mit Architekten ein Optimum an Wirtschaftlichkeit, räumlichen Nutzen und Ästhetik unter Beachtung der Kosten zu schaffen. Generell sind technische Änderungen dieser Planungsempfehlung nach neuestem Stand der Technik vorbehalten. Änderungen der Planungsempfehlungen sind auf Grund baulicher Gegebenheiten (z.B. Sanierung Altbestand) in Rücksprache möglich, jedoch nicht wenn DIN Normen, Richtlinien, o.ä. verletzt werden. Eine Folgekostenberechnung ist zu erstellen. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Seite 6/6 Impressum Herausgeber: Stadt Leipzig, Dezernat VI/65.35 Redaktionsschluss: 15.09.2017