Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1358541.pdf
Größe
707 kB
Erstellt
17.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-Ifo-04526-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Vorgaben zu den baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig
Teil F: Sporthallen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
31.01.2018
Information zur Kenntnis
Die Informationsvorlage wird zur Kenntnis genommen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig hat sich zum Ziel gesetzt, Planungsgrundsätze für öffentliche Gebäude zu
entwickeln, die Planern als Grundlage für Ihren Entwurf dienen sollen. Funktionalität,
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit stehen an vorderster Stelle. Ein wichtiges Ziel ist die
Optimierung der Bewirtschaftungskosten.
Die festgelegten baulichen Standards dienen der Stadt Leipzig als Instrument zur Qualitätsund Kostensicherung bei Eigenbau/ Sanierung und Anmietung von Gebäuden. Im Teil F
werden die baulichen Standards für Sporthallen definiert. Dabei ersetzen die Vorgaben zu
den baulichen und räumlichen Standards keine baurechtlichen und anderweitigen
gesetzlichen Vorgaben/ Normen.
Anlagen:
Standards – Teil F Sporthallen Stand 05.12.2017
Standards – Teil F Sporthallen Stand 05.12.2017 Änderungen gelb (Austauschseiten)
Anlage 1: HLS
Anlage 2: Elektro und MSR Technik
3/3
Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig
Teil A:
Kindertageseinrichtungen
Teil B-D: Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien
Teil E:
Berufsschulen
Teil F: Sporthallen
Teil G:
Verwaltungsgebäude
Stand 05.12.2017
Standards Sporthallen
Inhaltsverzeichnis
1
1.1
1.2
1.3
1.4
Allgemeines
Vorbemerkungen
Allgemeine Planungsgrundsätze
Grundlagen
Weitere Vorgaben der Stadt Leipzig
3
3
4
4
5
2
Nutzungskonzept
5
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
Vorgaben zu Baukonstruktionen
Architektur/Bauweise
Außenbauteile
Barrierefreiheit
Allgemeines
Gebäudeenergetik
Betreibung
6
6
7
8
9
9
10
4
Vorgaben zu technischen Anlagen
10
5
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
5.8
Vorgaben zu Außenanlagen
Allgemeines
Regenwasserentsorgung
Technische Anlagen
Flächen für die Feuerwehr, sowie die Ver- und Entsorgung
Stellplatzermittlung
Sportaußenflächen
Ausstattung in Außenflächen
Öffentliche Erschließung
12
12
12
12
12
13
14
15
16
6
Vorgaben zu Ausstattungen
16
7
7.1
7.2
Raumprogramme/-bücher
Raumprogramme
Raumbücher
17
17
24
Anlagen
61
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
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Standards Sporthallen
1
Allgemeines
1.1
Vorbemerkungen
Die Stadt Leipzig hat diese baulichen Standards entwickelt, um die Planungsanforderungen zu vereinheitlichen. Damit soll sicher gestellt werden, dass sowohl die Gebäude,
die die Stadt selbst baut, aber auch die Gebäude, welche von externen Bauherren errichtet werden, unter anderem
•
•
•
•
Investionskosten ausweisen, die im unteren und mittlerem Bereich von Vergleichskosten liegen (z. B. BKI-Kosten, KG 300 + 400 bzw. stadteigene Vergleichswerte),
möglichst geringe Nutzungskosten nach DIN 18960 ausweisen, da diese über
den gesamten Lebenszyklus anfallen,
eine hohe Funktionalität für die Nutzer sichern,
die Forderungen zur Nachhaltigkeit und Langlebigkeit erfüllen.
Generell gilt der Grundsatz, nicht das bautechnisch Mögliche zu planen, sondern das
Erforderliche und Sinnvolle.
Diese Standards gelten für alle neu zu errichtenden städtischen Sporthallen in Leipzig.
Sie sollen aber auch bei Modernisierungen von Bestandsgebäuden zu Grunde gelegt
werden, bei denen zu erwarten ist, dass es durch Besonderheiten (z. B. Denkmalschutz, vorhandene Raumgrößen und -strukturen, Erhalt tragender Bauteile, etc.) zu
Abweichungen vom Standard kommt. Bei diesen Bauvorhaben ist die jeweilige Aufgabenstellung des Bauherrenamtes zu beachten. Gemeinsame, frühzeitige Abstimmungen mit Ämtervertretern der Stadt Leipzig (ab einschließlich LP 2 Vorplanung), in denen
Festlegungen zu Planungsdetails getroffen werden, sind nach wie vor unerlässlich.
Diese Planungsvorgaben werden hauptsächlich Bestandteil der Beauftragungen gemäß
HOAI § 33 Gebäudeplanung, § 38 Freianlagenplanung und § 53 Planung technischer
Anlagen.
Diese Standards beinhalten
•
•
•
•
allgemeine, textliche Vorgaben,
Raumprogramme,
Raumbücher, die zu jedem Raumtyp aus den Raumprogrammen konkrete Vorgaben machen,
Anlagen, die die Standards durch weitere städtische Vorgaben untersetzen.
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Standards Sporthallen
1.2
Allgemeine Planungsgrundsätze
Ökologie
Die Grundsätze der Ökologie sind einzuhalten, wie
•
•
•
Baukonstruktionen und -materialien zu wählen, die einen hohen Anteil an erneuerbaren Rohstoffen beinhalten
Vermeidung von schwer trennbaren Verbundbaustoffen
Ausschluss des Einsatzes folgender Materialien: Tropenholz, FCKW- und
HFCKW-haltige Baustoffe, PCB-haltige Baustoffe, PVC (jedoch mit
Ausnahmen).
Zur Einhaltung der Immissionsschutzes sind die emittierenden Quellen und Anlagen (z.
B. Lüftungstechnik, Parkplätze, etc.) frühzeitig planerisch zu berücksichtigen.
Nachhaltigkeit
Die Grundsätze der Nachhaltigkeit sind einzuhalten, wie
•
•
•
•
1.3
Planung von robusten, langlebigen, recyclingfähigen Bauteilen, Baustoffen, Baukonstruktionen,
Planung von Baukonstruktionen, bei deren erforderlicher Erneuerung möglichst
keine Schädigung oder Zerstörung benachbarter Bauteile/-konstruktionen erfolgt,
Planung technischer Anlagen, bei deren erforderlicher Erneuerung oder Erweiterung möglichst keine Schädigung oder Zerstörung benachbarter Anlagen oder
Anlagenteile erfolgt (Installationskanäle mit Nachbelegungsreserve, etc.).
Beachtung der standortspezifischen Möglichkeiten der passiven und aktiven solaren Nutzung
Grundlagen
Die nachfolgenden Standards sind als Vorgaben/Festlegungen der Stadt Leipzig zu verstehen.
Unabhängig davon sind die geltenden Rechtsnormen und allgemein anerkannten Regel
der Technik einzuhalten: Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Verwaltungsvorschriften, Richtlinie, Normen (insbesondere die DIN 18032-1), in den jeweils gültigen Fassungen einzuhalten.
Die Inhalte der jeweils aktuellen Druckvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind baulich umzusetzen: DGUV-Vorschriften, DGUV-Regeln,
DGUV-Informationen sowie deren Planungshinweise und hauseigenen Druckvorschriften der Unfallkasse Sachsen.
Da dies eine allgemeine Planungspflicht ist, erfolgen in der Unterlage auch nahezu kei-
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Standards Sporthallen
ne Verweise auf diese Unterlagen bzw. wird auch auf das Zitieren aus diesen Unterlagen verzichtet. Die planerische Umsetzung der Inhalte dieser Unterlagen wird von der
Stadt Leipzig vorausgesetzt, ebenso die Umsetzung des Standes der Technik.
Zum Leistungsumfang aller Planungsbeteiligter gehört die frühzeitige Abstimmung/die
frühzeitigen Vorverhandlungen (bereits in der LP 2 Vorplanung beginnend) über die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens mit den Ämtern der Stadt Leipzig, bei Bedarf
mit der Landesdirektion Sachsen und insbesondere mit Unfallkasse Sachsen (UKS).
Es wird empfohlen die Unfallkasse Sachsen vor der Abnahme des Gebäudes zu einer
Begehung einzuladen. Die Abnahme des Gebäudes erfolgt durch das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz.
1.4
Weitere Vorgaben der Stadt Leipzig
Weitere Vorgaben der Stadt Leipzig sind als Anlagen beigefügt.
2
Nutzungskonzept
Die Stadt Leipzig hat beschlossen (Beschluss Nr.: VI-A-02684-NF-02, Ratsversammlung
am 22.06.2016), dass alle Sporthallen sowohl der schulischen Nutzung, als auch der
Vereinsnutzung bzw. anderen externen Nutzern (Volkshochschule, Dienstsport Polizei
und Feuerwehr, etc.) dienen. Die Schulnutzung erstreckt sich von Montag - Freitag auf
die Zeit von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, die Vereinsnutzung schließt sich ab 17:15 Uhr an
und endet 22:00 Uhr. Die Vereinsnutzung kann auch an den Wochenenden stattfinden,
dabei handelt es sich i. d. R. um Wettkampfnutzungen.
Diese Standardvorgaben stellen maßgeblich auf die Schulnutzung und auf die Vereinsnutzungen ab, die im gleichen Anforderungsprofil wie die Schulnutzungen liegen.
Für Sondernutzungen, welche maßgeblich der Vereinsnutzung zu zuordnen sind (z. B.
Spielsportarten, die nicht im Schulsport vermittelt werden oder z. B. bestimmte Behindertensportarten mit Sportrollstühlen oder z. B. nationale und internationale Wettkampftauglichkeit, etc.) bedürfen standortbezogen u. a. einer Nachjustierung der Raumprogramme und der Raumbücher, entsprechend der ausgeübten Sportarten, einschließlich
deren Ausstattung. Für diese Abstimmungen sind das Amt für Sport, das Amt für Jugend, Familie und Bildung und das Amt für Gebäudemanagement die Ansprechpartner.
Dem Amt für Sport (AfS) der Stadt Leipzig, Sachgebiet Sportförderung, obliegt die terminliche und örtliche Sportstättenvergabe an Vereine. Das AfS verfolgt dabei das Ziel,
bestimmte Vereinssportarten bzw. -spielarten, welche über den Standard hinaus gehende Anforderungen an Baubauteile, technische Anlagen und Ausstattungen haben, in bestimmte Sporthallen zu lenken. Mit dieser gelenkten Sporthallenbelegung wird erreicht,
dass die erhöhten Anforderungen nur in diesen definierten Sporthallen vorzuhalten sind.
Die Sporthallen dieser Standards ohne bewegliche oder fest eingebaute Tribüne dienen
ausschließlich nur dem Sporttreiben, so dass die maximale Belegung einer Dreifachhalle ohne Tribüne, sowohl in der schulischen Nutzung als auch in der Vereinsnutzung nicht
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Standards Sporthallen
über 199 anwesende Personen liegen dürfte. Die Sächsische Versammlungsstättenverordnung wäre für diesen Standard nicht relevant.
Bei Bauvorhaben, bei denen eine Sporthalle und ein Schulgebäude errichtet werden,
bleibt es bei der ausschließlichen Sportnutzung der Halle, da im Raumprogramm einer
jeden Schulart (Grundschule, Oberschule, Gymnasium) Räume zur Nutzung als Aula
und dgl. enthalten sind. Ausnahmen von der ausschließlichen Sportnutzung sind seitens
der Stadt vorhabenkonkret zu definieren, so dass darauf die Planung (abweichend von
den Standards) abgestellt werden kann.
3
Vorgaben zu Baukonstruktionen
3.1
Architektur/Bauweise
Für Schulstandorte, aber auch für Standorte, auf denen nur Sporthallen errichtet werden, sind vorzugsweise folgende Sporthallen nach DIN 18032 vorgegeben:
•
•
•
Dreifachhalle 27 m x 45 m (drei Hallenteile) oder
Zweifachhalle 22 m x 45 m (zwei Hallenteile) oder
Einzelhalle 15 m x 27 m (ein Hallenteil).
Diese sind vorzugsweise ebenerdig zu errichten. Die Ebenerdigkeit betrifft nicht nur die
Hallenfläche und die daran angegliederten Geräteräume, sondern sollte sich auch auf
die Funktionalflächen (Umkleideräume, Sanitärräume, etc.) beziehen. Mit dieser
Ebenerdigkeit (keine Mehrgeschossigkeit, keine „eingegrabenen" Flächen) werden zusätzliche Verkehrsflächen, z. B. zwei Treppen (ein 1. und 2. Rettungsweg) und technische Anlagen (ein Aufzug) vermieden. Das senkt die Investitionskosten und auch die
Nutzungskosten über den Lebenszyklus.
In Abhängig von höheren kapazitiven Bedarfen (z. B. vier oder mehr Hallenteilen)
und/oder von ggf. nur knapp zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen kann auch
eine zweigeschossige Bauweise der Hallenteile und eine mehrgeschossige Bauweise
der Funktionalflächen erforderlich werden.
Die Funktionalflächen (Umkleideräume, Sanitärräume) sollten idealerweise in einem
1-geschossigen Anbau, welcher an einer Hallenlängsseite liegt, geplant werden. An der
anderen Hallenlängsseite könnten sich beispielsweise die ungeteilten Geräteraumflächen (einschl. Vereinsgeräteraumflächen) befinden. Sollte erhöhter Bedarf an Technikfläche bestehen (z. B. für Lüftungstechnik), bietet sich ein Raum über den Geräteraumflächen an oder eine witterungsungeschützte Dachaufstellung, ggf. mit optischem
Sichtschutz. Eine Unterkellerung für Technikflächen sollte eher die Ausnahme bilden.
Wird die Sporthalle im örtlichem Zusammenhang mit einem Schulgebäude errichtet,
sind beide Gebäude vorzugsweise als "Solitäre" zu errichten.
Sollten diese beiden Gebäude entwurfsbedingt eine bauliche Verbindung haben, ist der
Zugangsbereich zur Sporthalle so zu planen, dass externe Nutzer nicht den Schulbereich betreten können. Der Zugang zur Sporthalle dient selbstverständlich beiden Nut-
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Standards Sporthallen
zern (Schule und externe Nutzer).
Die Bauweise/das Tragwerk sollte effizient sein, u. a. durch Planung von Fertigteilen
oder vorgefertige Teile oder z. B. von Bauteilen, die mehrere Funktionen in sich vereinen, wie ein Dach mit raumakustischen Eigenschaften, etc.
Im Gebäudeinneren ist nur ein Flur zu planen, eine Trennung in "Stiefel- und Sportschuhgang" ist nicht gewünscht.
3.2
Außenbauteile
Da in den Raumbüchern hauptsächlich Aussagen zu Ausbauqualitäten im Gebäudeinneren gemacht werden, behandelt dieser Abschnitt speziell den Standard zu Außenbauteilen.
•
Dachbelag - Flachdach
Das Flachdach ist als Gründach herzustellen, wenn es sich im Gesamtvorhaben wirtschaftlich und technisch darstellen lässt. Sollte dies nicht erreicht werden, ist das Flachdach vorzugsweise mit mehrlagigem Bitumenbelag auszuführen. Es ist zu prüfen, ob die
Dachfläche für die Aufstellung von Photovoltaik- oder Solartechnik geeignet ist. Sollten
Photovoltaikanlagen zum Einsatz kommen, ist abzusichern, dass die Feuerwehr im
Brandfall löscht. Eine Dachbegrünung und solartechnische Anlagen schließen sich gegenseitig nicht aus.
Für Wartungs-, Reparatur- und Pflegearbeiten (Gründach) sind geeignete Dachausstiege und Absturzsicherungen zu planen, die den DGUV-Unterlagen entsprechen. Vorzugsweise sind ortsfeste Einrichtungen (Leitern, Sekuranten, etc.) zu planen. Sollte dies
nicht möglich sein, sind für bewegliche Einrichtungen auch die verschließbaren Lagerflächen zu planen.
•
Fassade
Für Fassaden sind ökologische und nachhaltige Materialien zu verwenden.
Bei Einsatz von Wärmedämmverbundsystemen sind vorzugsweise mineralische Systeme zu verwenden.
•
Außentüren - Zugangstüren
Das Gebäude ist vollständig mit einem digitalen Schließsystem auszurüsten, davon ausgenommen sind: die Geräteraumtüren, die Türen zwischen den Umkleide-/ Sanitärräumen (keine Schließung) und Türen in Rettungswegen die keine Schließung haben dürfen.
Prinzipiell sind Außentüren von der Anzahl zu minimieren, damit werden die „äußeren“
Angriffspunkte für die Einbruchskriminalität reduziert, auch in der Betreibung reduziert
sich der Aufwand (z. B. in Bezug auf Überwachungs-/Meldetechnik).
Die Zugangstüren sind vorzugsweise als einflügelige Türen mit einer lichten Türdurch-
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Standards Sporthallen
gangsbreite von mind. 105 cm auszubilden. Sollten aus Brandschutzgründen Durchgangsbreiten von mehr als 105 cm erforderlich sein, bietet sich vorzugsweise eine einflügelige Tür mit einem Standflügel an, der in der Fluchtsituation zu öffnen ist. Auch zwei
einflügelige Türen wäre eine Variante, bei dieser Gestaltung könnte auch idealerweise
eine dieser einflügeligen Türen weitere Aus-/Anbauten für die Barrierefreiheit erhalten
(z. B. elektrische Türöffnung).
Bei zweiflügeligen Türen wird i. d. Regel nur der Gangflügel betätigt, ist dieser sehr
breit, erhöht sich der Kraftaufwand und es werden zusätzliche An-/Ausbauten erforderlich. Sind bei zweiflügeligen Türen beide Türflügel Gangflügel, bedarf es einer Schließfolgeregelung, die wiederum bei Fehlbedienung und Ausfall erhöhte Nutzungskosten
nach sich zieht.
•
Außentüren der Halle
Das Brandschutzkonzept ist u. a. dafür maßgebend, wie viele Außentüren in welchen
Durchgangsbreiten als zweiter baulicher Rettungsweg aus der Halle bzw. den Hallenteilen führen. Bei Zweifach- und Dreifachhallen ist dies u. a. auch abhängig von Schlupftüren in den Trennvorhängen und den maximal zulässigen Rettungsweglängen. Sollten
mehrere Außentüren erforderlich sein, ist nur eine Tür maßlich für den Großgerätetransport (Sport, Reinigung, Reparatur) auszubilden (gemäß aktueller DIN im Lichten mind.
1,5 m Breite und 2,2 m Höhe). Für die anderen Türen gilt der Mindeststandard.
•
Sauberlaufzone
Es ist vorzugsweise sowohl eine innere und auch eine äußere Sauberlaufzone zu planen. Maße der äußeren: Tiefe mindestens 2 m, die Breite soll der Breite der Eingangszone entsprechen und mindestens 2 m betragen, Produkt: nicht rostende Metallkonstruktion mit im Boden eingesetztem Metallrahmen (vorzugsweise Aluminium), aufrollbarer Rost, Matte mit Bürsteneinlage. Hat die herausnehmbare Matte ein Gewicht von
mehr als 30 kg, ist die Matte zu teilen, so dass anfallende Reinigungsarbeiten und dgl.
nur durch eine Person erledigt werden können.
3.3
Barrierefreiheit
Sporthallen sind als öffentliche Gebäude grundsätzlich barrierefrei gemäß der im Freistaat Sachsen bauaufsichtlich eingeführten DIN 18040-1 zu planen und zu realisieren.
In Bezug auf den Punkt 5.1.4 Türen, Tore der DIN 18032-1, welche nicht bauaufsichtich
eingeführt ist, verfährt die Stadt wie folgt:
Gemäß DIN 18032-1, Punkt 5.1.4 Türen, Tore steht, dass als lichte Türbreiten, einschließlich Konstruktionsteile mindestens 117 cm erforderlich sind, wenn die Sporthalle
von Personen mit Sportrollstühlen für Ballsportarten genutzt wird. Das betrifft hauptsächlich die Vereinsnutzung, in der Schulnutzung und somit in diesem Standard wird
von einer solchen Sportgruppe mit Spezialrollstühlen nicht ausgegangen.
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Standards Sporthallen
Das Amt für Sport hat die Übersicht, wie viele Behindertensportgruppen mit diesen speziellen Rollstühlen trainieren und ob die zur Verfügung stehenden Sporthallen dem Bedarf gerecht werden. Sollte Bedarf bestehen, muss, wie bereits erläutert, der Standard
in Form einer Aufgabenstellung (AST) wie z.B. geschlechter getrennte Umkleidebereiche ergänzt werden. An der AST wirken u. a. die Ämter: Amt für Sport; Gesundheitsamt;
Amt für Jugend, Familie und Bildung, Amt für Gebäudemanagement mit.
Dient ein Sporthallenneubau nicht diesem speziellen Sport, gelten z.B. an die Türbreiten, einschließlich Konstruktionsteilen, die Mindestanforderungen. Am Beispiel der Planung der Mindesttürbreite wird das Ziel verfolgt, die Türen nicht unnötig schwer zu gestalten, damit nicht zusätzliche Anlagen zur Überwindung des Kraftaufwandes, wie Freilauftürschließer oder elektrisch betriebene Türöffnungsanlagen erforderlich werden, die
wiederum bei Fehlbedienung sehr störanfällig sind, erhöhte Nutzungskosten im Lebenszyklus sind die Folge.
3.4
Allgemeines
Die baulichen Anforderungen, wie Brandschutz, Raumakustik, Ballwurfsicherheit, Unfallschutz, Immissionsschutz, etc. regeln die Vorschriften, Normen, so dass hierzu keine
Angaben gemacht werden. Es ist somit zu beachten, dass in den Raumbüchern zwar
konkrete Angaben gemacht werden, dass jedoch nicht alle Eigenschaften zu einem
Bauteil/einer Anlage vorgegeben werden können, so dass unabhängig davon eine konkrete Planung des Bauteiles/der Anlage erfolgen muss. Als Beispiel sei eine Innentür erwähnt, bei der konkret der Brandschutz, der Schallschutz etc. zu beachten ist.
3.5
Gebäudeenergetik
Die Stadt Leipzig hat beschlossen (Beschluss Nr.: RBIV-1138/08, Ratsversammlung am
19.03.2008), alle neu zu errichtenden Gebäude im Passivhaus-Standard zu errichten,
wenn sich diese Bauweise als wirtschaftlich darstellt und keine anderen Gründe dagegen sprechen. Deshalb ist in der LP 2 ein Wirtschaftlichkeitsnachweis zu führen. Für
den Fall der Nichtwirtschaftlichkeit bietet sich z. B. die Ausführung von Passivhauskomponenten an. Die Einhaltung der Vorgaben der EnEV ist ohnehin gesetzlich geregelt.
Kann der Passivhaus-Standard nicht erfüllt werden, ist dies zu begründen. Als Anlage
ist ein Rechenschema zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit (Barwertmethode) entsprechend der Energieleitlinie der Stadt Leipzig beigefügt.
Gleichzeitig ist in diesem Prozess der Energieträgerentscheid zur Wärmeversorgung
des Gebäudes mit dem AGM, Abteilung TGM, SG Energiemanagement unter Beachtung der Energieleitlinie der Stadt Leipzig herbei zu führen. Die Klimaschutzleitstelle
des Amtes für Umweltschutz ist einzubeziehen. Dabei wird auch die Entscheidung zur
eventuellen Nutzung des Daches für Solaranwendungen getroffen.
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Standards Sporthallen
3.6
Betreibung
Die in den Raumbüchern definierten Standards tragen dazu bei, ein Gebäude effizient
zu betreiben. Folgende weitere Vorgaben unterstützen das Ziel:
•
nur den jeweiligen Mindeststandard vorzusehen, z. B. sind die Bodenbeläge nur
mit der erforderlichen Bewertungsgruppe der Rutschhemmung und dem Verdrängungsraum zu planen. Damit werden erhöhte Reinigungskosten vermieden.
•
Bauteile oder Baukonstruktionen sind so zu planen, dass keine Flächen entstehen, auf denen sich Staub ablagert und die Nutzer dazu einlädt, Gegenstände
darauf zu werfen. In den meisten Fällen sind dafür Sonderreinigungskosten an
(z. B. Reinigung von eingeschossigen Foyer-/Windfangbereichen, außen
und/oder innen) aufzubringen.
•
Die Fenster von Räumen sind generell so zu planen, dass die Fensterreinigung
der äußeren und inneren Verglasung vom Raum her erfolgt, eine Ausnahme bilden die Fenster der Halle.
Über-Kopf-Verglasungen sind zu vermeiden (mit Ausnahme RWA-Anlagen)
•
4
•
Der Anbau von Panikbeschlägen an Türen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken (Notwenigkeit prüfen).
•
Mit Ausnahme der Hallenbeleuchtung ist die Beleuchtung so zu planen, dass ein
Wechsel der Leuchtmittel ohne Sonderdienste durch den Hausmeister erfolgen
kann (z. B. keine Abnahme des Leuchtenschirms beim Auswechseln des
Leuchtmittels).
Vorgaben zu Technischen Anlagen
Die technischen Anlagen einer Sporthalle sind gemäß aktuellem Stand der anerkannten
Regeln der Technik, Richtlinien und Normen auszulegen. Die Nutzungszeit der technischen Anlagen beträgt mindestens 20 Jahre.
Bei den neuen Installationen ist generell auf Energieeinsparung zu achten (Energieleitlinie der Stadt Leipzig). Die technischen Anlagen sind wartungsarm mit einem Minimum
an Steuerungstechnik zu planen und sollen auch visuell ansprechend sein, sowie den
hygienischen Anforderungen genügen.
Das Betreiberkonzept für Sporthallen der Stadt Leipzig sieht keine arbeitstägliche Präsenz des technischen Personals vor. Der Anlagenaufbau ist so zu gestalten, dass regelmäßige Wartungen und Hygienekontrollen ohne Einschränkung des Betriebes erfolgen
können. Die Nutzung der Sporthalle ist ganzjährig.
Bei der Ausschreibung und Abnahme der Anlagen ist auf eine umfängliche Dokumentation sowie auf die Übergabe eines Wartungsvertrages zur Erhaltung von Garantieansprüchen zu achten.
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Standards Sporthallen
Für die technischen Anlagen sind detaillierte Nutzungskosten in der LP 3 Entwurfsplanung zu ermitteln, die auch die prognostizierten Medienverbräuche einschließen.
Die Planung und Ausstattung ist vor dem Start in die LP 2/3 mit dem Bauherrn (Amt für
Jugend, Familie und Bildung) und dem SG Betriebstechnik des Amtes für Gebäudemanagement abzustimmen bzw. zur Planungsverteidigung der LP 3 per Bildkatalog zu bemustern.
Im Zuge der Planung ist im engen Kontakt mit dem Architekten ein Optimum an Wirtschaftlichkeit, räumlichem Nutzen und Ästhetik zu schaffen. In der LP 3 ist ein Standarddetail mit allen Einbauten zu planen. Gleichfalls sind für die Sanitärräume Fliesenspiegelpläne durch den Architekten zu erarbeiten. Hierbei sind mit dem Planer der technischen Anlagen die Sanitärobjekte und Accessoires anzuordnen und nach Norm und
VDI 6000 darzustellen.
Die allgemeinen brandschutztechnischen und die objektspezifischen Anforderungen gemäß Brandschutzkonzept sind zu erfüllen. Insbesondere sind die Forderungen der LAR
Sachsen und der LüAR Sachsen vollumfänglich umzusetzen.
Telekommunikation/ EDV
Die von der zentralen IT-Koordination der Stadt Leipzig und der Lecos GmbH verbindlich eingeführte Verkabelungsrichtlinie ist in der jeweils aktuellen Fassung wie folgt anzuwenden.
Bauseits bzw. vermieterseitig sind alle passiven Komponenten bereitzustellen und zu
konfektionieren:
•
•
•
•
alle Komponenten des Verkabelungssystems (Primär-, Sekundär-, Tertiärbereich) inkl. Bodentanks, Kabeltrassen und Brüstungs-/Leitungsführungskanäle,
Dosen,
Verteilerschränke,
Patchfelder.
Darüber hinaus ist die komplette räumliche Infrastruktur (Elektroanschlüsse, Potentialausgleich, Sonnenschutz, Klimatisierung, Beheizung, Gefahrenmeldetechnik) bauseits
bzw. vermieterseitig zu errichten.
Mieterseitig, d.h. unter Regie der Lecos GmbH im Auftrag der Stadt Leipzig, erfolgt die
Ausstattung mit den aktiven Komponenten (Netzwerkkarten, Konverter, Server, Router,
Switches, USV u.v.m.).
Die Bedarfsfestlegung erfolgt seitens AfJFB. Dafür ist folgende Checkliste geeignet:
http://www.amev-online.de/AMEVInhalt/Planen/Fernmelde-undIT-Anlagen/LAN
%202016/Checkliste_AMEV_LAN_2016.zip
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Standards Sporthallen
5
Vorgaben zu Außenanlagen
5.1
Allgemeines
Die von der Sporthalle genutzten Außenflächen sind barrierefrei auszuführen.
Die Außenflächen sind einzufrieden, vorzugsweise mit einem Stabgitterzaun mit der
Höhe von 1,5 m, die Forderungen der Unfallkasse sind einzuhalten (u. a. oberer und
unterer Abschluss geschlossen, keine Spitzen). Die Einfriedung muss eine Zufahrt für
Fahrzeuge haben (für Reparatur-, Pflegearbeiten), lichte Tordurchfahrbreite von mindestens 3,50 m. Das Tor muss für den Zutritt der Feuerwehr ein Tandemschloss erhalten.
Außensportflächen sind so einzufrieden, dass eine unberechtigte Nutzung nach Beendigung der Schulnutzung ausgeschlossen wird (Schutz vor Vandalismus). Die Stellplätze
müssen für beide Nutzungen, Schule und Vereine, frei zugänglich sein.
Liegt die Außensportfläche von der Sporthalle und der Schule örtlich getrennt, sind Toiletten vorzusehen.
5.2
Regenwasserentsorgung
Die Wasserwerke der Stadt Leipzig GmbH geben darüber Auskunft, ob die Möglichkeit
besteht, Regenwasser in das öffentliche Netz einzuleiten oder nicht, ggf. ist auch die
Einleitmenge limitiert. Im Sinne der Ökologie hat die Versickerung (oberirdisch, unterirdisch oder beides) auf dem Grundstück Vorrang. Die Art der Versickerung ist jedoch abhängig von den geologischen und hydrologischen Baugrundverhältnissen. Sollte eine
Einleitung möglich sein, ist auch die Wirtschaftlichkeit gegenüber einer Versickerung zu
prüfen. Generell sollten die befestigen Oberflächen einen guten Abflussbeiwert (wesentlich kleiner 1) im Sinne der Reduzierung der Regenwassermenge auf weisen.
5.3
Technische Anlagen
In einem gemeinsamen Wandeinbaukasten an der Fassade der Sporthalle (Lage entsprechend der zu bewirtschaftenden Außenflächen) sind ein Außenauslaufventil und
Außensteckdosen vorzusehen. Die Außen- und Sicherheitsbeleuchtung ist nach DIN zu
realisieren. Alle Anlagen und Anschlüsse sind robust (Thema Vandalismus) auszuführen.
5.4
Flächen für die Feuerwehr und die Ver- und Entsorgung
Feuerwehr
Die erforderlichen Flächen für die Feuerwehr regelt die SächsBO § 5. Liegt die Sporthalle ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer Verkehrsfläche entfernt, gelten die
entsprechenden Forderungen der SächsBO.
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Standards Sporthallen
Entsorgung
Die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig unterscheidet nach
•
dem Standplatz = liegt auf dem nichtöffentlichen Grundstück, auf ihm werden
die erforderlichen Abfallbehälter aufgestellt. Die Abfallbehälter sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen (einzäunen, od. dgl.),
•
dem Bereitstellungsplatz = liegt im öffentlichen Verkehrsraum, an der nächsten
befahrbaren Straße gemäß § 2 (19) Abfallwirtschaftssatzung, dieser dient der
Bereitstellung der Abfallbehälter am Leerungstag.
Der Standplatz soll zur Sporthalle einen Abstand von mindestens 5 m haben (Thema
Vandalismus - Vermeidung eines etwaigen Brandüberschlags) und er ist in unmittelbarer Nähe zum Bereitstellungsplatz zu planen. Die Bereitstellung erfolgt in der Regel
durch die Hausmeister, die Wege zwischen Standplatz und Bereitstellungsplatz sollen
möglichst kurz sein. Können die Abfallbehälter nicht auf einem Bereitstellungsplatz in
unmittelbarer Straßennähe bereit gestellt werden, kann es zu erhöhten Entsorgungskosten für längere Transportwege vom Entsorgungsunternehmen kommen.
Versorgung bzw. sonstige Andienungen
Eine Sporthalle erhält zur Inbetriebnahme eine Erstausstattung an Sportgeräten, die
Großgeräte werden über eine Außentür direkt in der Halle transportiert. Diese Tür dient
auch dem Transport von Spezialgeräten (z. B. Hubbühnen, Reinigungsautomaten, etc.),
die für Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten erforderlich sind.
Die Fläche, vorzugsweise bis zu dieser Tür, sollte für eine Anlieferung mit LKW`s mit
der Belastungsklasse Bk1,0 ausgelegt sein.
Für die Ausbildung erforderlicher Verkehrsflächen auf dem Grundstück ist eine Unterlage zu Wendeanlagen für 3-achsige Müllfahrzeuge und Feuerwehr 10/2002 vom Verkehrs- und Tiefbauamt zu berücksichtigen.
5.5
Stellplatzermittlung
Für die Ermittlung der Stellplätze gilt bis zum Inkrafttreten der Leipziger Stellplatzsatzung die SächsBO in Verbindung mit der VwVSächsBO.
Besteht das Bauvorhaben aus dem Neubau eines Schulgebäudes und einer Sporthalle
ist die Stellplatzberechnung zunächst für jedes Gebäude separat durchzuführen
Bei Sporthallen ohne Besucherplätze beruht die Stellplatzermittlung auf einem jeweiligen Sportflächenschlüssel (Stellplatz je x m² Sportfläche).
Bei den allgemeinen Schulgebäuden beruht die Stellplatzermittlung auf einem jeweiligen
Schülerschlüssel (Stellplatz je y Schüler).
Die Nutzer, die Schule und die Vereine, halten sich in der Sporthalle jeweils zeitversetzt
auf. Aus diesem Grund bildet aus den Berechnungen immer der jeweilige höhere Wert
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für die Kfz- und die Fahrradstellplätze die Planungsgrundlage. Das heißt, dass nicht für
jedes Gebäude separate Stellplätze geschaffen werden.
Sollte nur eine Sporthalle errichtet werden, gilt die Ermittlung für diese Sporthalle gemäß
aktueller Stellplatzsatzung der Stadt Leipzig. Wird eine Sporthalle für eine bereits vorhandene Schule errichtet, gilt die oben genannte Vorgehensweise.
Bauliche Hinweise
5.6
•
Die Fahrradstellplätze sind als Leipziger Bügel zu bauen. Bei Nutzung u. a. durch
Grundschüler können diese auch zum Teil für die Kinderfahrräder tiefer gesetzt
werden. Diese sind an gut einsehbaren Stellen zu platzieren. Die Stellplätze
müssen frei zugänglich sein, auch zum Zeitpunkt der Vereinsnutzung.
•
Es ist mindestens ein Behinderten-Stellplatz, als Davon-Position der Gesamtzahl, vorzusehen. Dieser sollte in der Nähe der Eingänge liegen, ggf. sollte auch
ein zweiter Stellplatz geschaffen werden (einer in der Nähe zum Schuleingang,
einer in der Nähe zu Sporthalleneingang). Die Stellplätze müssen frei zugänglich
sein, auch zum Zeitpunkt der Vereinsnutzung.
Sportaußenflächen
Für die Durchführung des Sportunterrichts werden folgende Anlagen (Gesamtübersicht)
je nach Schulart erforderlich:
•
•
•
•
•
•
Spielfeld (Grundschulen)
Sportspielfeld (Oberschule, Gymnasium)
60-m-Laufbahn (Grundschule)
100-m-Laufbahn (Oberschule, Gymnasium)
Weitsprunganlage (Grundschule, Oberschule, Gymnasium)
Kugelstoßanlage (Oberschule, Gymnasium)
Die Flächen sind mit ausreichendem Abstand zu Bäumen und Pflanzungen auf dem
Grundstück einzuordnen, um Verschmutzungen durch Laub und andere Stoffe zu vermeiden.
Kunststoffbelag (Richtqualität Polytan)
•
•
Eigenschaften: wasserdurchlässig, geringer Pflegeaufwand, hoher Verschleißschutz, Mehrzwecknutzung, Allwettereignung
Einsatz: Spielfeld, Sportspielfeld, Laufbahnen, Anlaufbahnen der Weitsprunganlage
Tennenbelag - für den Wurfbereich der Kugelstoßanlage
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Standards Sporthallen
5.7
Ausstattung in Außenflächen
Unterbringung von Maschinen
Für die Betreibung der Außenfläche kommen Maschinen zum Einsatz, die seitens der
Stadt vorgehalten und durch den Hausmeister bedient werden. Sie sind witterungsgeschützt und abschließbar unterzubringen.
In der Regel werden folgende Maschinen mit folgender Geometrie von der Stadt vorgehalten:
•
•
•
•
Rasentraktor (Benzinmotor), Maße L x B x H ca. 3,5 x 1,5 x 1,5 m,
Zubehör zum Rasentraktor (z. B. Schneeschiebeschild)
Maße L x B x H ca. 1,5 x 1 x 0,5 m,
Kehrmaschine (Benzinmotor) Maße L x B x H ca. 1,5 x 1,2 x 1,5 m,
sonstige Geräte (z. B. Laubbläser).
Die o. g. Maschinen sind die Größtmöglichen, ggf. können sie auch kleiner sein. Sie
müssen so aufgestellt werden, so dass die einzelnen Maschinen ohne Umräumen der
anderen Maschinen entnommen werden können (z. B. eine quadratische Fläche mit
ca. 20 m² für die größtmöglichen Maschinen).
Im Raumprogramm sind zwei Optionsräume "Außengeräte" enthalten. Einer von diesen
könnte der Lagerung der o. g. Maschinen dienen.
Die Unterbringung der Maschinen muss nicht zwingend in der baulichen Hülle der Sporthalle erfolgen, alternativ könnte auch eine solitäre Unterbringung (vorzugsweise Fertigteilgarage oder Gerätehaus aus Metall) sinnvoll sein. Auf Standorten mit Schulgebäuden
könnte es auch sein, dass die Maschinen im Schulgebäude untergebracht werden. In
der Unterbringung sind Steckdosen vorzusehen, die dem Aufladen von Akku-Geräten
dienen (z. B. Rasenmäher).
Letztlich ist eine vorhabenkonkrete Abstimmung zu führen.
Folgende bauliche Anforderungen bestehen, unabhängig davon, ob eine Fläche in der
Sporthalle oder Schule bzw. in einem separaten Gebäude vorgehalten wird.
•
•
•
•
Der Raum muss eine Bodenplatte aus Beton haben.
Es ist eine zweiflüglige, abschließbare Außentür mit einer lichten Breite von
mind. 2 m vorzusehen (für die größtmögliche Maschinenausstattung).
Der Zugang muss schwellenlos zur Außenoberfläche sein bzw. max. 2 cm Höhenunterschied aufweisen.
Sollte zur Lagerung der "Maschinen" auch noch die Lagerung von "Außensportgeräten" dazu kommen, könnten sich beide Lagerflächen auch in einer baulichen
Hülle (separates Gebäude oder Fläche) befinden. Allerdings sind diese von einander baulich abzutrennen, einschließlich separater, abschließbarer Türen. Sollte
ein großer Raum bestehen oder eine Fertigteilgarage errichtet werden, kann die
innere Abtrennung z. B. auch mit einem Maschendrahtzaun einschließlich Türen
(jede für sich abschließbar, die Türbreite für die Geräte muss 2 m im Lichten betragen, siehe oben) erfolgen.
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Sitzbänke
Bei der Einzelhalle sind zwei Sitzbänke, bei den Zwei- und Dreifachhallen sind je
Hallenteil zwei Sitzbänke vorzusehen, welche den Sportschülern dienen. Diese sollten
vorzugsweise durch Bäume verschattet werden.
5.8
Öffentliche Erschließung
Werden im Zuge der Errichtung einer Sporthalle Baumaßnahmen für die öffentliche Erschließung, speziell auch für die Verkehrserschließung, erforderlich, sind die Planungsund Baukosten Bestandteil des Projekts.
6
Vorgaben zur Ausstattung
Ausstattung
Für die Ausstattung der Hallen soll unterschieden werden nach:
•
•
der Grundausstattung/den Grundanforderungen, welche sicher stellt, dass die
Lerninhalte der Schulen umgesetzt werden,
der Sonderausstattung/den Sonderanforderungen, welche sich auf darüber hinaus gehende Nutzungen beziehen, die Bestandteil des vielfältigen Vereinssportes sind.
Zu den Sonderausstattungen/den Sonderanforderungen zählen z. B.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Besuchertribünen (vorzugsweise an der Hallenfläche angeordnet, als mobile Tribünen),
eine größere Hallenhöhe,
Ein-/Anbausportgeräte mit besonderen Anforderungen (Volleyballanlage, Basketballkörbe, etc.),
engmaschige Ballfangnetze,
div. Ausstattungen z. B. für Inline – Hockey/Rollhockey,
zusätzliche Linierungen,
Anzeigetafeln mit besonderen Anforderungen,
Beschallungsanlagen mit besonderen Anforderungen,
Beleuchtung mit erhöhten Anforderungen.
Für jede Halle muss eine individuelle Abstimmung mit Amt für Jugend, Familie und Bildung sowie dem Amt für Sport, Sachgebiet Sportförderung, erfolgen. Diese Ämter sind
bereits bereits in der Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung nach HOAI (u. a. Klärung
der Aufgabenstellung) zwingend einzubeziehen.
Die beigefügten Raumprogramme und Raumbücher beziehen sich auf die Grundausstattungen/die Grundanforderungen, die die Schulnutzung und die Vereinsnutzung
„ohne Sonderwünsche“ abdecken.
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7
Raumprogramme/-bücher
7.1
Raumprogramme
Zeichenerklärung
WT - Waschtisch
WC - Toilette
"B"
()
Dreifachhalle
Musterraumprogramm
1
2
3
4
Lfd. Raumart
Nr.
1 Dreifachhalle
2 Geräteraum
LxB
Höhe Fläche Anmerkungen
in m
in m
27 x 45
4,5 x 27
7,0
2,5
3
(4)
(5)
6
7
8
9
10
11
12
13
4,5 x 2,2
2,5
Geräteraum
Außengeräte - Sport
Außengeräte - Maschinen
Eingang/Foyer
Hallenwartraum
Erste-Hilfe-/Regieraum
Putzgeräteraum
Hallen-WC Damen
Hallen-WC Herren
Hallen WC-Behinderte
Umkleideraum Sportler 1 - B
14 Sanitärraum Sportler 1 - B
15 Sanitärraum Sportler 2 - B
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5
- behindertengerechte Ausstattung
- Bedarfsräume, Festlegung des Bauherrn vor Planungsbeginn
6
in m²
1.215 teilbar in 3 Teile (15 x 27 m) mit Trennvorhängen, je Hallenteil ein separater Zugang
122 Mindestfläche nach DIN 18032-1, je Hallenteil vorzugsweise 2 Schwingtore (B x H im Lichten
mind. 220 x 220 cm)
10 weitere Fläche zu 2, eine räumliche Trennung je nach Abstimmung
15 Bedarfsfläche, Außentür, ggf. auch Innenzugang
15 Bedarfsfläche, Außentür, zur Betreibung von Außenflächen, min. 15 m², max. 20 m²
30
8 nach ASR: 8-10 m², Arbeitsplatz, Schlüsselschrank, in Nähe des Zugangs
10 1 WT, Liege (auch Klappliege), in der Nähe der Hallenzugänge, Sichtverbindung Halle
10 1 Ausgussbecken mit Kaltwasseranschluss
4 1 WC, 1 WT, räumliche Nähe zu den Hallenzugängen
5 1 WC, 1 WT, 1 Urinal, räumliche Nähe zu den Hallenzugängen
7 1 B-WC, 1 B-WT, räumliche Nähe zu den B-Umkleide-/Sanitärräumen
18 mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 6 lfm., 1 Liege L x B x H = 180 x 90 x 46 bis 48 cm (keine Klappliege), vor der Liege eine Bewegungsfläche mit T= 150 cm, siehe DIN 18040-1
Pkt. 5.3.6, z.B. Überlagerung mit VF zum Sanitärraum
21 1 WC, 4 WT, 1 B-WT, 3 Duschen, 1 B-Dusche, vom Raum 13 abgehend
21 1 WC, 4 WT, 1 B-WT, 3 Duschen, 1 B-Dusche, vom Raum 16 abgehend
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Dreifachhalle
Musterraumprogramm
1
3
4
LxB
Höhe Fläche Anmerkungen
in m
in m
2
Lfd. Raumart
Nr.
16 Umkleideraum Sportler 2 - B
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
Umkleideraum Sportler 3
Sanitärraum Sportler 3
Sanitärraum Sportler 4
Umkleideraum Sportler 4
Umkleideraum Sportler 5
Sanitärraum Sportler 5
Sanitärraum Sportler 6
Umkleideraum Sportler 6
Umkleideraum Lehrer/Trainer 1
Sanitärraum Lehrer/Trainer 1
Sanitärraum Lehrer/Trainer 2
Umkleideraum Lehrer/Trainer 2
Sanitärraum Lehrer/Trainer 3
Umkleideraum Lehrer/Trainer 3
Nutzungsfläche (NUF)
Technikfläche (TF)
Verkehrsfläche (VF)
Netto-Raumfläche (NRF)
Konstruktions-Grundfläche (KGF)
Brutto-Grundfläche (BGF)
8Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
5
6
in m²
18 mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 6 lfm., 1 Liege L x B x H = 180 x 90 x 46 bis 48 cm (keine Klappliege), vor der Liege eine Bewegungsfläche mit T = 150 cm, siehe DIN 18040-1 Pkt.
5.3.6, z.B. Überlagerung mit VF zum Sanitärraum
15 mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 8 lfm.
19 1 WC, 5 WT, 4 Duschen, vom Raum 17 abgehend
19 1 WC, 5 WT, 4 Duschen, vom Raum 20 abgehend
15 mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 8 lfm.
15 mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 8 lfm.
19 1 WC, 5 WT, 4 Duschen, vom Raum 21 abgehend
19 1 WC, 5 WT, 4 Duschen, vom Raum 24 abgehend
15 mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 8 lfm.
10 Arbeitsplatz, Schrank
5 1 WC, 1 WT, 1 Dusche, vom Raum 25 abgehend
5 1 WC, 1 WT, 1 Dusche, vom Raum 28 abgehend
10 Arbeitsplatz, Schrank
5 1 WC, 1 WT, 1 Dusche, vom Raum 30 abgehend
10 Arbeitsplatz, Schrank
1.710
100 Annahme - projektabhängig, Heizung, Lüftung, Elt., etc., ggf. auch Dachaufstellungen
150 Annahme - projektabhängig, div. Flure, Windfang mit Sauerlaufzone (Tiefe Sauberlaufzone
mind. 150 cm)
1.960
210 Annahme - projektabhängig
2.170 Annahme
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Anmerkungen
a)
keine Trennung - Stiefel- und Sportschuhgang, sondern nur ein Flur
b)
ideale Raumtiefe des Funktionalanbaus (Umkleide-/Sanitärräume) T ca. 6,00 ….6,30 m im Lichten
c)
zwingende räumliche Nähe Raum 13 und 16 zum Raum 12, da dort das B-WC ist.
d)
Trennvorhänge mind. mit Sichtschutz, je nach Brandschutzkonzept mit oder ohne Schlupftüren
e)
Raumakustik gemäß DIN 18032-1, ballwurfsicher
f)
Sportbodenbelag: vorzugsweise Linoleum
g)
Prallwand: vorzugsweise plattenförmig (MDF-Platten, Multiplex-Sperrholz) oder textile Oberflächen
h)
keine Spinde in den Umkleideräumen
i)
Sportgeräteausstattung - konkrete Abstimmung im Planungsverlauf
j)
weitere Ausstattung (Anzeigetafel, Beschallung) - konkrete Abstimmung im Planungsverlauf
k)
Linierung - konkrete Abstimmung mit Planungsverlauf
8Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
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Zweifachhalle
Musterraumprogramm
1
3
4
Lfd. Raumart
Nr.
1 Zweifachhalle
2 Geräteraum
LxB
Höhe Fläche Anmerkungen
in m
in m
22 x 45
4,5 x 21
7,0
2,5
3
(4)
(5)
6
7
8
9
10
11
12
13
4,5 x 2,2
2,5
2
Geräteraum
Außengeräte - Sport
Außengeräte - Maschinen
Eingang/Foyer
Hallenwartraum
Erste-Hilfe-/Regieraum
Putzgeräteraum
Hallen-WC Damen
Hallen-WC Herren
Hallen WC-Behinderte
Umkleideraum Sportler 1 - B
14 Sanitärraum Sportler 1 - B
15 Sanitärraum Sportler 2 - B
16 Umkleideraum Sportler 2 - B
17
18
19
20
21
Umkleideraum Sportler 3
Sanitärraum Sportler 3
Sanitärraum Sportler 4
Umkleideraum Sportler 4
Umkleideraum Lehrer/Trainer 1
8Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
5
6
in m²
990 teilbar in 2 Teile (22 x 22 m, 22 x 23 m) mit Trennvorhang, je Hallenteil ein separater Zugang
95 Mindestfläche nach DIN 18032-1, je Hallenteil vorzugsweise 2 Schwingtore (B x H im Lichten
mind. 220 x 220 cm)
10 weitere Fläche zu 2, eine räumliche Trennung je nach Abstimmung
15 Bedarfsfläche, Außentür, ggf. auch Innenzugang
15 Bedarfsfläche, Außentür, zur Betreibung von Außenflächen, min. 15 m² max. 20 m²
30
8 nach ASR: 8-10 m², Arbeitsplatz, Schlüsselschrank, in Nähe des Zugangs
10 1 WT, Liege (auch Klappliege), in der Nähe der Hallenzugänge, Sichtverbindung Halle
10 1 Ausgussbecken mit Kaltwasseranschluss
4 1 WC, 1 WT, räumliche Nähe zu den Hallenzugängen
5 1 WC, 1 WT, 1 Urinal, räumliche Nähe zu den Hallenzugängen
7 1 B-WC, 1 B-WT, räumliche Nähe zu den B-Umkleide-/Sanitärräumen
18 mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 6 lfm., 1 Liege L x B x H = 180 x 90 x 46 bis 48 cm (keine Klappliege), vor der Liege eine Bewegungsfläche mit T = 150 cm, siehe DIN 18040-1
Pkt. 5.3.6, z.B. Überlagerung mit VF zum Sanitärraum
21 1 WC, 4 WT, 1 B-WT, 3 Duschen, 1 B-Dusche, vom Raum 13 abgehend
21 1 WC, 4 WT, 1 B-WT, 3 Duschen, 1 B-Dusche, vom Raum 16 abgehend
18 mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 6 lfm., 1 Liege L x B x H = 180 x 90 x 46 bis 48 cm (keine Klappliege), vor der Liege eine Bewegungsfläche mit T = 150 cm, siehe DIN 18040-1
Pkt. 5.3.6, z.B. Überlagerung mit VF zum Sanitärraum
15 mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 8 lfm.
19 1 WC, 5 WT, 4 Duschen, vom Raum 17 abgehend
19 1 WC, 5 WT, 4 Duschen, vom Raum 20 abgehend
15 mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 8 lfm.
10 Arbeitsplatz, Schrank
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Standards Sporthallen
Zweifachhalle
Musterraumprogramm
1
2
3
4
Lfd.
Nr.
22
23
24
Raumart
LxB
Höhe Fläche Anmerkungen
in m
in m
5
6
in m²
Sanitärraum Lehrer/Trainer 1
Sanitärraum Lehrer/Trainer 2
Umkleideraum Lehrer/Trainer 2
Nutzungsfläche (NUF)
Technikfläche (TF)
Verkehrsfläche (VF)
5
5
10
1.375
80
120
1 WC, 1 WT, 1 Dusche, vom Raum 21 abgehend
1 WC, 1 WT, 1 Dusche, vom Raum 24 abgehend
Arbeitsplatz, Schrank
Netto-Raumfläche (NRF)
Konstruktions-Grundfläche (KGF)
Brutto-Grundfläche (BGF)
1.575
165 Annahme - projektabhängig
1.740 Annahme
Annahme - projektabhängig, Heizung, Lüftung, Elt., etc., ggf. auch Dachaufstellungen
Annahme - projektabhängig, div. Flure, Windfang mit Sauerlaufzone (Tiefe Sauberlaufzone
mind. 150 cm)
Anmerkungen
a)
keine Trennung - Stiefel- und Sportschuhgang, sondern nur ein Flur
b)
ideale Raumtiefe des Funktionalanbaus (Umkleide-/Sanitärräume) T ca. 6,00 ….6,30 m im Lichten
c)
zwingende räumliche Nähe Raum 13 und 16 zum Raum 12, da dort das B-WC ist.
d)
Trennvorhänge mind. mit Sichtschutz, je nach Brandschutzkonzept mit oder ohne Schlupftüren
e)
Raumakustik gemäß DIN 18032-1, ballwurfsicher
f)
Sportbodenbelag: vorzugsweise Linoleum
g)
Prallwand: vorzugsweise plattenförmig (MDF-Platten, Multiplex-Sperrholz) oder textile Oberflächen
h)
keine Spinde in den Umkleideräumen
i)
Sportgeräteausstattung - konkrete Abstimmung im Planungsverlauf
j)
weitere Ausstattung (Anzeigetafel, Beschallung) - konkrete Abstimmung im Planungsverlauf
k)
Linierung - konkrete Abstimmung mit Planungsverlauf
8Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
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Standards Sporthallen
Einzelhalle
Musterraumprogramm
1
2
3
4
Lfd.
Nr.
1
2
3
(4)
(5)
6
7
8
9
10
11
12
Raumart
LxB
Höhe Fläche Anmerkungen
in m
in m
Einzelhalle
Geräteraum
Geräteraum
Außengeräte - Sport
Außengeräte - Maschinen
Eingang/Foyer
Hallenwartraum
Erste-Hilfe-/Regieraum
Putzgeräteraum
Hallen-WC Herren
Hallen WC-Behinderte/Damen
Umkleideraum Sportler 1 - B
13 Sanitärraum Sportler 1 - B
14 Sanitärraum Sportler 2 - B
15 Umkleideraum Sportler 2 - B
16 Umkleideraum Lehrer/Trainer 1
17 Sanitärraum Lehrer/Trainer 1
Nutzungsfläche (NUF)
Technikfläche (TF)
Verkehrsfläche (VF)
8Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
15 x 27
4,5 x 15
4,5 x 2,2
5
5,5
2,5
2,5
6
in m²
405
68
10
15
15
15
8
10
10
5
7
18
21
21
18
Mindestfläche nach DIN 18032-1, vorzugsweise 2 Schwingtore (B x H mind. 220 x 220 cm)
weitere Fläche zu 2, eine räumliche Trennung je nach Abstimmung
Bedarfsfläche, Außentür, ggf. auch Innenzugang
Bedarfsfläche, Außentür, zur Betreibung von Außenflächen, min. 15 m², max. 20 m²
nach ASR: 8 - 10 m², Arbeitsplatz, Schlüsselschrank, in Nähe des Zugangs
1 WT, Liege (auch Klappliege), in der Nähe der Hallenzugänge, Sichtverbindung Halle
1 Ausgussbecken mit Kaltwasseranschluss
1 WC, 1 WT, 1 Urinal, räumliche Nähe zu den Hallenzugängen
1 B-WC, 1 B-WT, räumliche Nähe zu den B-Umkleide-/Sanitärräumen
mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 6 lfm., 1 Liege L x B x H = 180 x 90 x 46 bis 48 cm (keine Klappliege), vor der Liege eine Bewegungsfläche mit T = 150 cm, siehe DIN 18040-1
Pkt. 5.3.6, z.B. Überlagerung mit VF zum Sanitärraum
1 WC, 4 WT, 1 B-WT, 3 Duschen, 1 B-Dusche, vom Raum 12 abgehend
1 WC, 4 WT, 1 B-WT, 3 Duschen, 1 B-Dusche, vom Raum 15 abgehend
mind. 15 Sportler, Umkleidebänke mind. 6 lfm., 1 Liege L x B x H = 180 x 90 x 46 bis 48 cm (keine Klappliege), vor der Liege eine Bewegungsfläche mit T = 150 cm, siehe DIN 18040-1
Pkt. 5.3.6, z.B. Überlagerung mit VF zum Sanitärraum
Arbeitsplatz, Schrank
1 WC, 1 WT, 1 Dusche, vom Raum 16 abgehend
10
5
661
35 Annahme - projektabhängig, Heizung, Lüftung, Elt., etc., ggf. auch Dachaufstellungen
60 Annahme - projektabhängig, div. Flure, Windfang mit Sauerlaufzone (Tiefe Sauberlaufzone
mind. 150 cm)
Seite 22/60
Standards Sporthallen
Einzelhalle
Musterraumprogramm
1
3
2
Lfd. Raumart
LxB
Nr.
in m
Netto-Raumfläche (NRF)
Konstruktions-Grundfläche (KGF)
Brutto-Grundfläche (BGF)
4
5
6
Höhe Fläche Anmerkungen
in m
in m²
756
84 Annahme - projektabhängig
840 Annahme
Anmerkungen
a)
keine Trennung - Stiefel- und Sportschuhgang, sondern nur ein Flur
b)
ideale Raumtiefe des Funktionalanbaus (Umkleide-/Sanitärräume) T ca. 6,00 ….6,30 m im Lichten
c)
zwingende räumliche Nähe Raum 12 und 15 zum Raum 11, da dort das B-WC ist.
d)
nicht belegt
e)
Raumakustik gemäß DIN 18032-1, ballwurfsicher
f)
Sportbodenbelag: vorzugsweise Linoleum
g)
Prallwand: vorzugsweise plattenförmig (MDF-Platten, Multiplex-Sperrholz) oder textile Oberflächen
h)
keine Spinde in den Umkleideräumen
i)
Sportgeräteausstattung - konkrete Abstimmung im Planungsverlauf
j)
weitere Ausstattung (Anzeigetafel, Beschallung) - konkrete Abstimmung im Planungsverlauf
k)
Linierung - konkrete Abstimmung mit Planungsverlauf
8Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 23/60
Standards Sporthallen
7.2
Raumbücher
Raumnummer
Raumverwendung
Bereich
gemäß CAD-Pflich- Dreifachhalle
Sporthalle
tenheft Anlage 8.10
Allgemeine Anforderungen
Fläche
27 x 45 m = 1.215 m², unterteilt in 3 Hallenteile je 27 x 15 m
Lage/Zuordnung
Baukonstruktionen
Bodenbeläge/
Material: kein PVC, vorzugsweise Linoleum, Eignung Klasse 34, Stärke 4,0 mm
Unterkonstruktion
Farben: kein Schwarz, kein Weiß, Linierung muss kontrastreich erkennbar sein
Musterung: kein uni, sondern in sich gemustert z. B. marmoriert oder gesprenkelt
Reinigung: mit herstellerneutralen Reinigungsmitteln
Unterkonstruktion: flächenelastischer Sportboden mit elastischer Konstruktion
(Schwingboden) gemäß DIN
Linierung: nach der Verlegung des Bodenbelages wird die Linierung aufgetragen,
danach erfolgt eine PUR-Beschichtung
Außenfenster
Die Außenfenster sind bezüglich Ihrer Öffnungsflügel so zu planen, dass eine natürliche Belüftung sicher gestellt wird, unabhängig vom zu planenden energetischen
Standard. Ob dann die SH natürlich belüftet wird oder die Fenster nicht geöffnet
werden, ist u.a. abhängig von den Emissionen der Sporthalle und deren Zulässigkeit im Baugebiet.
Sonnenschutz/
Sonnenschutz (Thema Aufheizung) sofern erforderlich, vorzugsweise keine beBlendschutz
weglichen Anlagen (Raffstores, Markisen, etc.)
Blendschutz: Vermeidung von Blendung durch opake Verglasung, vorzugsweise
Aufkleben einer Folie (z.B. im Scheibenzwischenraum oder an der inneren Verglasung).
Innentüren
Zugangstüren zu jedem Hallenteil: Es ist vorzugsweise eine einflügelige Zugangstür
mit Sichtverbindung zu planen, wenn nicht andere Forderungen dem entgegenstehen, beidseitig Klinke (Metall, in der Halle – flächeneben)
Innenwandbekleidungen
umlaufende Prallwandverkleidung, Material: vorzugsweise plattenförmige MDFPlatten oder Multiplex-Sperrholzplatten oder textile Oberfläche
oberhalb der Prallwand: Beschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z.B. Silikatfarbe bestehend aus Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300:
Deckvermögen: Klasse 1,
Glanz: mittlerer Glanz,
Nassabriebbeständigkeit: Klasse 2
ggf. in Teilbereichen ballwurfsichere Akustikpaneele, sofern erforderlich
Deckenbekleidungen Ballwurfsicher und Einhaltung der vorgegeben Nachhallzeit gemäß DIN. Die Nutzung erfolgt:
• „mehrzügig“ = separate Nutzung jedes Hallenteils (i.R. Schulnutzung)
• „einzügig“ = Nutzung bei hochgezogenen Trennvorhängen (oftmals Vereinsnutzung).
Sonstiges
siehe Punkt. 3.2 Außenbauteile - Außentüren der Halle
- Außentüren
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Seite 24/61
Standards Sporthallen
Technische Anlagen
Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
Gasanlagen
Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
anlagen
Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
gen
Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
In jedem Hallenteil ist die Steuerung der in diesem Hallenteil befindlichen elektrischen Anlagen (Beleuchtung, Sportgeräte, Trennvorhang, etc.) in die Prallwand (Nische mit Klappe/Tür) zu integrieren. Grund: Während der Bedienung der elektrischen Geräte muss Sichtkontakt bestehen.
Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
formtationst. Anlagen
Förderanlagen
Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Anlagen
Gebäudeautomation Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Sonstiges
Ausstattung
Allgemeine Ausstat- Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix,
tung - Beschilderung Raumbenennung etc. selbständig austauschbar
Allgemeine Ausstattung
Besondere Ausstat- 2 Stück Trennvorhänge 2-schalig, Schall reduzierende Eigenschaften, durchgehend
tung = Einbaugeräte geschlossen, mit Schlupftüren, der Trennvorhang ist bis an die Hallenwände heranzuführen. Material: PVC - freies Kunstleder
1 x Reckanlage – Steckreck- 4-fach mit Wandablage
Ringeeinrichtung: 3- 4 Paar Schaukelringe – verstellbar, 1x Hakenstange (Alu)
4 x Klettertau (rollbar)
1 x 4 Kletterstangen - rollbar mit Untersetzbock
3 Paar Sprossenwand – feststehend
Basketballgeräte für Längsspielrichtung:
1 Paar Basketballdeckengerät, elektrisch hochziehbar, mit Zielbrettern Plexi-Glas Backboards (15 mm), mit klappbaren Körben
Basketballgeräte für Querspielrichtung:
6 x Basketballwandgestell höhenverstellbar, vorzugsweise teleskopierbar, sonst
seitlich klappbar, Ausladung 1,65 m mit Übungs-Zielbrettern aus wasserfest verleimten Schicht-Sperrholz, ca. 19 mm (an den Stirnseiten)
3 Paar Volleyball-Bodenhülsen für Pfosten-Profil 80 x 80 mm
1 Paar Volleyball-Bodenhülsen für Pfosten-Profil 80 x 80 mm, für wettkampfgerechtes Spiel in Längsrichtung
4 Paar Startblockhülsen
8 x Spannhaken für Spannreck und Spannbarren
2 Sätze Halterung für Ballfangnetz, ca. 1 m Ausladung
2 x Ballfangnetz (Maschenweite: 45 mm, 4 mm stark) hochziehbar, Länge über die
gesamte Breite, Höhe mind. 4 m
6 Paar flächenbündige Wandbefestigung zum Vorstellen der Weichböden vor die
Sprossenwände/Kletterstangen oder vor die Wand inkl. Haltegurt
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 25/61
Standards Sporthallen
1 x Elektrische Uhr mit Stromanschluss
1 x Spielzeit- und Ergebnisanzeigetafel (elektronisch) entsprechend der Vorgaben
der Spitzensportverbände
1 x ELA-Anlage (mit Zuspielstationen für die gesamte Halle)
1 x eingebaute Beschallungsanlage
Spielfeldmarkierungen (als PUR-Auftrag) gemäß DIN 18032-1, Anhang A
- in Längsrichtung: Linierung jeweils 1 x für Handball, Hockey, Basketball, Volleyball, Badminton
- in Querrichtung: Linierung jeweils je Hallenteil (je Spielart 3x) für Basketball (mit
reduzierter Spielfeldgröße), Volleyball, Badminton
sowie bei Bedarf Markierung von anderen Spielsportarten in Abstimmung mit den
städtischen Ämtern: Amt für Jugend, Familie u. Bildung, Amt für Sport, Amt für Gebäudemanagement
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 26/61
Standards Sporthallen
Raumnummer
Raumverwendung
Bereich
gemäß CAD-Pflich- Zweifachhalle
Sporthalle
tenheft Anlage 8.10
Allgemeine Anforderungen
Fläche
22 x 45 m = 990 m², unterteilt in 2 Hallenteile z. B. je 22 x 22,5 m
Lage/Zuordnung
Baukonstruktionen
Bodenbeläge/
Material: kein PVC, vorzugsweise Linoleum, Eignung Klasse 34, Stärke 4,0 mm
Unterkonstruktion
Farben: kein Schwarz, kein Weiß, Linierung muss kontrastreich erkennbar sein
Musterung: kein uni, sondern in sich gemustert z. B. marmoriert oder gesprenkelt
Reinigung: mit herstellerneutralen Reinigungsmitteln
Unterkonstruktion: flächenelastischer Sportboden mit elastischer Konstruktion
(Schwingboden) gemäß DIN
Linierung: nach der Verlegung des Bodenbelages wird die Linierung aufgetragen,
danach erfolgt eine PUR-Beschichtung
Außenfenster
Die Außenfenster sind bezüglich Ihrer Öffnungsflügel so zu planen, dass eine natürliche Belüftung sicher gestellt wird, unabhängig vom zu planenden energetischen
Standard. Ob dann die SH natürlich belüftet wird oder die Fenster nicht geöffnet
werden, ist u.a. abhängig von den Emissionen der Sporthalle und deren Zulässigkeit im Baugebiet.
Sonnenschutz/
Sonnenschutz (Thema Aufheizung), sofern erforderlich, vorzugsweise keine beBlendschutz
weglichen Anlagen (Raffstores, Markisen, etc.)
Blendschutz: Vermeidung von Blendung durch opake Verglasung, vorzugsweise
Aufkleben einer Folie (z.B. im Scheibenzwischenraum oder an der inneren Verglasung).
Innentüren
Zugangstüren zu jedem Hallenteil: Es ist vorzugsweise eine einflügelige Zugangstür mit Sichtverbindung zu planen, wenn nicht andere Forderungen dem entgegenstehen, beidseitig Klinke (Metall, in der Halle – flächeneben)
Innenwandbekleidungen
umlaufende Prallwandverkleidung, Material: vorzugsweise plattenförmige MDFPlatten oder Multiplex-Sperrholzplatten oder textile Oberfläche
oberhalb der Prallwand:
Beschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z.B. Silikatfarbe bestehend aus
Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus
Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300:
Deckvermögen: Klasse 1, deckend,
Glanz: mittlerer Glanz,
Nassabriebbeständigkeit: Klasse 2
ggf. in Teilbereichen ballwurfsichere Akustikpaneele, sofern erforderlich
Deckenbekleidungen Ballwurfsicher und Einhaltung der vorgegeben Nachhallzeit gemäß DIN. Die Nutzung erfolgt:
• „mehrzügig“ = separate Nutzung jedes Hallenteils (i.R. Schulnutzung)
• „einzügig“ = Nutzung bei hochgezogenen Trennvorhängen (oftmals Vereinsnutzung).
Sonstiges
siehe Punkt. 3.2 Außenbauteile - Außentüren der Halle
- Außentüren
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Standards Sporthallen
Technische Anlagen
Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
Gasanlagen
Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
anlagen
Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
gen
Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
In jedem Hallenteil ist die Steuerung der in diesem Hallenteil befindlichen elektrischen Anlagen (Beleuchtung, Sportgeräte, Trennvorhang, etc.) in die Prallwand (Nische mit Klappe/Tür) zu integrieren. Grund: Während der Bedienung der elektrischen Geräte muss Sichtkontakt bestehen.
Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
formtationst. Anlagen
Förderanlagen
Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Anlagen
Gebäudeautomation Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Ausstattung
Allgemeine Ausstat- Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix,
tung - Beschilderung Raumbenennung etc. selbständig austauschbar
Allgemeine Ausstattung
Besondere Ausstat- 1 Stück Trennvorhang 2-schalig, Schall reduzierende Eigenschaften, durchgehend
tung = Einbaugeräte geschlossen, mit Schlupftür, der Trennvorhang ist bis an die Hallenwände heranzuführen. Material: PVC - freies Kunstleder
1 x Reckanlage – Steckreck- 4-fach mit Wandablage
Ringeeinrichtung: 3-4 Paar Schaukelringe – verstellbar, 1x Hakenstange (Alu)
4 x Klettertau (rollbar)
1 x 4 Kletterstangen - rollbar mit Untersetzbock
3 Paar Sprossenwand – feststehend
Basketballgeräte für Längsspielrichtung:
1 Paar Basketballdeckengerät, elektrisch hochziehbar, mit Zielbrettern aus wasserfestem Schichtsperrholz (ca. 19 mm) oder Plexi-Glas - Backboards (15 mm), mit
klappbaren Körben
Basketballgeräte für Querspielrichtung:
4 x Basketballwandgestell höhenverstellbar, vorzugsweise teleskopierbar, sonst
seitlich klappbar, Ausladung 1,65 m mit Übungs-Zielbrettern aus wasserfest verleimten Schicht-Sperrholz, ca. 19 mm (an den Stirnseiten)
2 Paar Volleyball-Bodenhülsen für Pfosten-Profil 80 x 80 mm
1 Paar Volleyball-Bodenhülsen für Pfosten-Profil 80 x 80 mm, für wettkampfgerechtes Spiel in Längsrichtung
4 Paar Startblockhülsen
8 x Spannhaken für Spannreck und Spannbarren
1 x Spannhaken für Sprungpferd
2 Sätze Halterung für Ballfangnetz, ca. 1 m Ausladung
2 x Ballfangnetz (Maschenweite: 45 mm, 4 mm stark) hochziehbar, Länge über die
gesamte Breite, Höhe mind. 4 m
5 - 6 Paar flächenbündige Wandbefestigung zum Vorstellen der Weichböden vor
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Standards Sporthallen
die Sprossenwände/ Kletterstangen oder vor die Wand inkl. Haltegurt
1 x Elektrische Uhr mit Stromanschluss
1 x Spielzeit- und Ergebnisanzeigetafel (elektronisch) entsprechend der Vorgaben
der Spitzensportverbände
1 x ELA-Anlage (mit Zuspielstationen für die gesamte Halle)
1 x eingebaute Beschallungsanlage
Spielfeldmarkierungen (als PUR-Auftrag) gemäß DIN 18032-1, Anhang A
- in Längsrichtung: Linierung jeweils 1 x für Handball, Hockey, Basketball, Volleyball, Badminton
- in Querrichtung: Linierung jeweils je Hallenteil (je Spielart 2x) für Basketball (mit
reduzierter Spielfeldgröße), Volleyball (mit reduzierter Spielfeldgröße), Badminton
sowie bei Bedarf Markierung von anderen Spielsportarten in Abstimmung mit den
städtischen Ämtern: Amt für Jugend, Familie u. Bildung, Amt für Sport, Amt für
Gebäudemanagement
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Standards Sporthallen
Raumnummer
Raumverwendung
Bereich
gemäß CAD-Pflich- Einzelhalle
Sporthalle
tenheft Anlage 8.10
Allgemeine Anforderungen
Fläche
15 x 27 m = 405 m²
Lage/Zuordnung
Baukonstruktionen
Bodenbeläge/
Material: kein PVC, vorzugsweise Linoleum, Eignung Klasse 34, Stärke 4,0 mm
Unterkonstruktion
Farben: kein Schwarz, kein Weiß, Linierung muss kontrastreich erkennbar sein
Musterung: kein uni, sondern in sich gemustert z. B. marmoriert oder gesprenkelt
Reinigung: mit „neutralen“, Hersteller ungebundenen Reinigungsmitteln
Unterkonstruktion: flächenelastischer Sportboden mit elastischer Konstruktion
(Schwingboden) gemäß DIN
Linierung: nach der Verlegung des Bodenbelages wird die Linierung aufgetragen,
danach erfolgt eine PUR-Beschichtung
Außenfenster
Die Außenfenster sind bezüglich Ihrer Öffnungsflügel so zu planen, dass eine natürliche Belüftung sicher gestellt wird, unabhängig vom zu planenden energetischen
Standard. Ob dann die SH natürlich belüftet wird oder die Fenster nicht geöffnet
werden, ist u.a. abhängig von den Emissionen der Sporthalle und deren Zulässigkeit im Baugebiet.
Sonnenschutz/
Sonnenschutz (Thema Aufheizung), sofern erforderlich, vorzugsweise keine beBlendschutz
weglichen Anlagen (Raffstores, Markisen, etc.)
Blendschutz: Vermeidung von Blendung durch opake Verglasung, vorzugsweise
Aufkleben einer Folie (z.B. im Scheibenzwischenraum oder an der inneren Verglasung).
Innentüren
Zugangstür zum Hallenteil: Es ist vorzugsweise eine einflügelige Zugangstür mit
Sichtverbindung zu planen, wenn nicht andere Forderungen dem entgegenstehen,
beidseitig Klinke (Metall, in der Halle – flächeneben)
Innenwandbekleidun- Umlaufende Prallwandverkleidung, Material: vorzugsweise plattenförmige MDFgen
Platten oder Multiplex-Sperrholzplatten oder textile Oberfläche
oberhalb der Prallwand:
Beschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z.B. Silikatfarbe bestehend aus
Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus
Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300:
Deckvermögen: Klasse 1, deckend,
Glanz: mittlerer Glanz,
Nassabriebbeständigkeit: Klasse 2
ggf. in Teilbereichen ballwurfsichere Akustikpaneele, sofern erforderlich
Deckenbekleidungen Ballwurfsicher und Einhaltung der vorgegeben Nachhallzeit gemäß DIN.
Sonstiges
siehe Punkt. 3.2 Außenbauteile - Außentüren der Halle
- Außentüren
Technische Anlagen
Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
Gasanlagen
Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
anlagen
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gen
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Standards Sporthallen
Starkstromanlagen
Fernmelde- und informtationst. Anlagen
Förderanlagen
Nutzungsspezifische
Anlagen
Gebäudeautomation
Sonstiges
Ausstattung
Allgemeine Ausstattung - Beschilderung
Besondere Ausstattung = Einbaugeräte
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix,
Raumbenennung etc. selbständig austauschbar
1 x Reckanlage – Steckreck- 4-fach mit Wandablage
Ringeeinrichtung: 3 Paar Schaukelringe – verstellbar, 1 x Hakenstange (Alu)
4 x Klettertau (rollbar)
1 x 4 Kletterstangen- rollbar mit Untersetzbock
3 Paar Sprossenwand – feststehend
2 x Basketballwandgestell höhenverstellbar, vorzugsweise teleskopierbar, sonst
seitlich klappbar, Ausladung 2,25 m mit Zielbrettern aus wasserfest verleimten
Schicht-Sperrholz, ca. 19 mm (an den Stirnseiten)
2 x Basketballwandgestell höhenverstellbar, vorzugsweise teleskopierbar, sonst
seitlich klappbar, Ausladung 1,65 m mit Übungs-Zielbrettern aus wasserfest verleimten Schicht-Sperrholz, ca. 19 mm (an den Längsseiten, nicht gegenüber)
1 Paar Volleyball-Bodenhülsen für Pfosten-Profil 80 x 80 mm
8 x Spannhaken für Spannreck und Spannbarren
4 Paar flächenbündige Wandbefestigung zum Vorstellen der Weichböden vor die
Sprossenwände/Kletterstangen oder vor die Wand inkl. Haltegurt
1 x Elektrische Uhr mit Stromanschluss
Spielfeldmarkierungen (als PUR-Auftrag) gemäß DIN 18032-1, Anhang A
in Längsrichtung: jeweils 1 x für Basketball (ggf. mit reduzierter Spielfeldgröße),
Volleyball, Badminton
sowie bei Bedarf Markierung von Handballwurfkreisen, andere Spielsportarten in
Abstimmung mit den städtischen Ämtern: Amt für Jugend, Familie u. Bildung, Amt
für Sport, Amt für Gebäudemanagement
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Seite 31/61
Standards Sporthallen
Raumnummer
Raumverwendung
Bereich
gemäß CAD-Pflich- Geräteraum + Vereinsgeräte
Sporthalle
tenheft Anlage 8.10
Allgemeine Anforderungen
Fläche
Dreifachhalle 122 m² + 10 m², Zweifachhalle 95 m² + 10 m²,
Einzelhalle 68 m² + 10 m²
Lage/Zuordnung
Geräteraum – Lage an der Halle, mit Zugang von jedem Hallenteil (betrifft: Dreifach- und Zweifachhalle)
Vereinsgeräte – eine zusätzliche Fläche im Geräteraum, eine räumliche Trennung
je nach Abstimmung
Baukonstruktionen
Bodenbeläge
Material: kein PVC, vorzugsweise Linoleum, Eignung Klasse 34, Stärke 4,0 mm
Farben: kein Schwarz, kein Weiß
Musterung: kein uni, sondern in sich gemustert z. B. marmoriert oder gesprenkelt
Reinigung: mit herstellerneutralen Reinigungsmitteln
Sockelleiste: MDF, liegend verlegt (die liegende Leiste dient als "Stopper" für Geräte, zum Schutz der Wand)
Unterkonstruktion: fester Aufbau, kein Schwingboden
Außenfenster
kein Erfordernis
Sonnenschutz
keiner
Innentüren
Schwingtore, vorzugsweise 2 Stück je Hallenteil mit den Abmessungen im Lichten
B x H mind. 220 cm x 220 cm, keine elektronische Schließung
Innenwandbekleidun- Anstrich
gen
Deckenbekleidungen Anstrich
Sonstiges - Wand
die Wände müssen für die Anbringung von Wandkonsolen und Sportgeräteträgern
geeignet sein (vorzugsweise massive Ausbildung)
Technische Anlagen
Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
Gasanlagen
Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
anlagen
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gen
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Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
formtationst. Anlagen
Förderanlagen
Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Anlagen
Gebäudeautomation Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Sonstiges
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Seite 32/61
Standards Sporthallen
Ausstattung
Allgemeine Ausstat- Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix,
tung - Beschilderung Raumbenennung etc. selbständig austauschbar
Allgemeine Ausstat- bewegliche Ausstattung nach Vorgabe des Amtes für Jugend, Familie und Bildung
tung
Besondere Ausstattung = Einbaugeräte
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 33/61
Standards Sporthallen
Raumnummer
gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10
Raumverwendung
Bereich
Außengeräteraum für Außensport- Sporthalle
geräte und/oder Maschinen
Allgemeine Anforderungen
Fläche
Bedarfsraum, ausführliche Angaben im Textteil
Lage/Zuordnung
In der Nähe zu Außensportflächen und zu bewirtschaftenden Außenflächen
Baukonstruktionen
Bodenbeläge
Betonboden mit Beschichtung
Außenfenster
keine
Sonnenschutz
keine
Innentüren
nur, falls ein Zugang von innen erforderlich ist
Innenwandbekleidun- Anstrich
gen
Deckenbekleidungen Anstrich
Sonstiges - Außentür schwellenlos bzw. max. 2 cm Höhenunterschied, ausführliche Angaben im Textteil
Pkt. 5.7 Ausstattung in Außenflächen
Technische Anlagen
Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
Gasanlagen
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gen
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Förderanlagen
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Anlagen
Gebäudeautomation Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Sonstiges
Ausstattung
Allgemeine Ausstat- Falls ein Zugang (Innentür) erforderlich ist, ist diese Tür auch Bestandteil der Türtung - Beschilderung beschilderung, 1 Regal (Metall).
Allgemeine Ausstattung
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Seite 34/61
Standards Sporthallen
Raumnummer
Raumverwendung
Bereich
gemäß CAD-Pflich- Eingang/Foyer
Sporthalle
tenheft Anlage 8.10
Allgemeine Anforderungen
Fläche
30 m², darin ist nicht der Windfang enthalten, der zur Verkehrsfläche (VF) zählt
Lage/Zuordnung
Baukonstruktionen
Bodenbeläge
vorzugsweise Betonwerkstein- oder Steinzeugbelag, aber auch Linoleumbelag
(Eignung Klasse 34, Stärke 4,0 mm)
Farben: kein Schwarz, kein Weiß
Musterung: vorzugsweise gemustert z. B. marmoriert oder gesprenkelt
Außenfenster
entwurfsabhängig
Sonnenschutz
entwurfsabhängig
Innentüren
Zugangstür vom Windfang: entwurfsabhängig (u.a. Brandschutzkonzept, Barrierefreiheit), vorzugsweise als Glas-/Aluminium-Anlage
Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung
Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, nicht abschließbar da Tür im
Rettungsweg liegt (vorzugsweise: ohne Zylinderlochung im Türprofil)
Obertürschließer: Schließkraft Größe EN 5
Innenwandbekleidun- Beschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z.B. Silikatfarbe bestehend aus
gen
Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus
Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300: Deckvermögen:
Klasse 1, deckend,
Glanz: mittlerer Glanz,
Sockelbeschichtung: mittlerer Glanz, Höhe 120 cm,
Nassabriebbeständigkeit: alle Wandflächen - Klasse 1
Deckenbekleidungen Anstrich
Sonstiges
Technische Anlagen
Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
Gasanlagen
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anlagen
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gen
Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
formtationst. Anlagen
Förderanlagen
Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Anlagen
Gebäudeautomation Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Sonstiges
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 35/61
Standards Sporthallen
Ausstattung
Allgemeine Ausstat- Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix,
tung - Beschilderung Raumbenennung etc. selbständig austauschbar
Allgemeine Ausstat- Schaukästen, Sicherheitsglas (ESG), Kanten gerundet nach DGUV Schule
tung
Besondere Ausstattung = Einbaugeräte
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 36/61
Standards Sporthallen
Raumnummer
Raumverwendung
Bereich
gemäß CAD-Pflich- Hallenwart
Sporthalle
tenheft Anlage 8.10
Allgemeine Anforderungen
Fläche
8 m²
Lage/Zuordnung
In der Nähe des Zugangs (z.B. Schlüsselverwaltung), Sichtverbindung zum Eingang
Baukonstruktionen
Bodenbeläge
Material: kein PVC, vorzugsweise Linoleum, Eignung Klasse 33, Stärke 3,2 mm
Farben: kein Schwarz, kein Weiß
Musterung: kein uni, sondern in sich gemustert z. B. marmoriert oder gesprenkelt
Fußbodenleisten: vorzugsweise Holzverbundwerkstoff (MDF) mit unterer Silikonfuge und oberer Acrylfuge, kein Kunststoff
Reinigung: mit herstellerneutralen Reinigungsmitteln
Außenfenster
i. d. R. keine
Sonnenschutz
keiner
Innentüren, Zugangs- Türdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm
tür vom Flur aus
Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfurnier, Umleimer
nachhobelbar
Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge
Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse II, mechanische Belastung Klasse 3 = S
Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung
Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, beidseitig abschließbar
Innenwandbekleidun- Beschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z.B. Silikatfarbe bestehend aus
gen
Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus
Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300:
Deckvermögen: Klasse 1, deckend,
Glanz: mittlerer Glanz,
Nassabriebbeständigkeit: Klasse 2
Deckenbekleidungen Anstrich
Sonstiges
In einer Wand ist eine Verglasung - als Sichtbeziehung, vorzusehen.
- Innenwand
Technische Anlagen
Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
Gasanlagen
Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
anlagen
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gen
Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
formtationst. Anlagen
Förderanlagen
Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Anlagen
Gebäudeautomation Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 37/61
Standards Sporthallen
Sonstiges
Ausstattung
Allgemeine Ausstattung - Beschilderung
Allgemeine Ausstattung
Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix,
Raumbenennung etc. selbständig austauschbar
manuell verstellbarer Sichtschutz für die Festverglasung
1 x Garderobenschrank,
1 x Aktenschrank,
1 x Schreibtisch, höheneinstellbar
1 x Bürodrehstuhl
1 x Schlüsselschrank
Besondere Ausstattung = Einbaugeräte
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 38/61
Standards Sporthallen
Raumnummer
Raumverwendung
Bereich
gemäß CAD-Pflich- Erste-Hilfe-/ Regieraum
Sporthalle
tenheft Anlage 8.10
Allgemeine Anforderungen
Fläche
10 m²
Lage/ Zuordnung
In der Nähe der Hallenzugänge, Sichtverbindung zur Halle
Baukonstruktionen
Bodenbeläge
Material: kein PVC, vorzugsweise Linoleum, Eignung Klasse 33, Stärke 3,2 mm
Farben: kein Schwarz, kein Weiß
Musterung: kein uni, sondern in sich gemustert z. B. marmoriert oder gesprenkelt
Fußbodenleisten: vorzugsweise Holzverbundwerkstoff (MDF) mit unterer Silikonfuge und oberer Acrylfuge, kein Kunststoff
Reinigung: mit herstellerneutralen Reinigungsmitteln
Außenfenster
i. d. R. keine
Sonnenschutz
keiner
Innentüren, ZuTürdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm
gangstür vom Flur
Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfunier, Umleimer
aus
nachhobelbar, mit Sichtverbindung
Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge
Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse II, mechanische Belastung Klasse 3 = S
Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung
Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, beidseitig abschließbar
InnenwandbekleiBeschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z. B. Silikatfarbe bestehend aus
dungen
Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus
Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300:
Deckvermögen: Klasse 1, deckend,
Glanz: mittlerer Glanz,
Sockelbeschichtung: mittlerer Glanz, Höhe 120 cm,
Nassabriebbeständigkeit: alle Wandflächen - Klasse 1
Deckenbekleidungen Anstrich
Sonstiges
In der Hallenwand ist eine Sichtverbindung (Fenster - ballwurfsicher) vorzusehen.
- Innenwand
Technische Anlagen
Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017, sowie Waschtisch
Gasanlagen
b 55/60 cm aus Sanitärporzellan mit Kalt-/Warmwasseranschluss mit DLE 3,5 kW,
Armatur mit langen Hebel bzw. elektrische Armatur
Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017sowie Raumtemperatur
anlagen
21 °C, Plattenheizkörper Weiß, Thermostatkopf, diebstahlsicher
Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
gen
Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Bedientableaus für: Beleuchtung, bewegliche Verschattung (wenn vorhanden), Musikanlage
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 39/61
Standards Sporthallen
Fernmelde- und informtationst. Anlagen
Förderanlagen
Nutzungsspezifische
Anlagen
Gebäudeautomation
Sonstiges
Ausstattung
Allgemeine Ausstattung - Beschilderung
Allgemeine Ausstattung
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 sowie
Notruftelefon
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix,
Raumbenennung etc. selbständig austauschbar
Sichtschutz (Jalousie) für das Fenster zur Halle und für die Türverglasung.
1 x Liege
1 x transportable Liege
1 x Schreibtisch samt Rollcontainer
1 x Erste-Hilfe-Koffer/-Schrank samt Füllung
Besondere Ausstattung = Einbaugeräte
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 40/61
Standards Sporthallen
Raumnummer
Raumverwendung
Bereich
gemäß CAD-Pflich- Putzgeräteraum
Sporthalle
tenheft Anlage 8.10
Allgemeine Anforderungen
Fläche
10 m²
Lage/Zuordnung
auf der Hallenebene (Einsatz von Reinigungsmaschinen, welche nicht über Treppen transportierbar sind)
Baukonstruktionen
Bodenbeläge
Estrich mit Beschichtung
Außenfenster
i. d. R. keine
Sonnenschutz
keinen
Innentüren, ZuTürdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm
gangstür vom Flur
Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfunier, Umleimer
aus
nachhobelbar
Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge
Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse II, mechanische Belastung Klasse 3 = S
Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung
Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, von außen abschließbar
InnenwandbekleiBeschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z.B. Silikatfarbe bestehend aus
dungen
Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus
Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300:
Deckvermögen: Klasse 1, deckend,
Glanz: mittlerer Glanz
Sockelbeschichtung: mittlerer Glanz, Höhe 120 cm,
Nassabriebbeständigkeit: alle Wandflächen - Klasse 1
Deckenbekleidungen Anstrich
Sonstiges
Technische Anlagen
Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017, sowie Ausgussbecken mit
Gasanlagen
Ablagerost/Kaltwasseranschluss, kein Bodeneinlauf
Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017, sowie Raumtemperatur
anlagen
15°C, Plattenheizkörper weiß, Thermostatkopf blockiert, Diebstahlsicherung
Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017, sowie Mindestluftwechsel
gen
Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009, sowie
Leuchten nach Bedarf, mit VDE oder ENEC Zeichen, Allgemeinbeleuchtung nach
DIN, Putzsteckdose am Lichtschalter, 1 Doppelsteckdose, weitere Steckdosen
nach Bedarf, Steckdose am Ausgussbecken (für etwaigen Durchlauferhitzer)
Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
formtationst. Anlagen
Förderanlagen
Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Anlagen
Gebäudeautomation Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Sonstiges
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 41/61
Standards Sporthallen
Ausstattung
Allgemeine Ausstat- Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix,
tung - Beschilderung Raumbenennung etc. selbständig austauschbar
Allgemeine Ausstat- 4 x Putzmittelregale
tung
Besondere Ausstattung = Einbaugeräte
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 42/61
Standards Sporthallen
Raumnummer
Raumverwendung
Bereich
gemäß CAD-Pflich- Hallen-WC für Damen und Herren
Sporthalle
tenheft Anlage 8.10
Allgemeine Anforderungen
Fläche
Hallen-WC`s: Damen 4 m², Herren 5 m²
Lage/ Zuordnung
Damen-/ Herren-WC: räumliche Nähe zu den Halleneingängen
Baukonstruktionen
Bodenbeläge
Material: Feinsteinzeugfliesen R 10
Sockel: Sockelfliese als Hohlkehlfliese (kurze Seite an der Wand)
Farben: kein Schwarz, kein Weiß
Musterung: vorzugsweise mit leichter Musterung (z.B. gesprenkelt)
Verlegung: gemäß DIN, schwellenlos
Außenfenster
keine bzw. entwurfsabhängig (falls Fenster, dann mit opaker Verglasung)
Sonnenschutz
keinen
Innentüren = Tür
Türdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm
vom Umkleideraum Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfunier, Umleimer
nachhobelbar
Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge
Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse III - Feuchtraumtür,
mechanische Belastung Klasse 3 = S
Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung
Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, von außen abschließbar, innen
WC-Verriegelung
InnenwandbekleiFeinsteinzeugfliesen, großformatig - geringer Fugenanteil, Höhe: raumhoch, Spiedungen
gel über den Waschbecken eingefliest oder VSG, Silikonfugen für Sanitärgegenstände
Deckenbekleidungen Anstrich, Eigenschaften gemäß DIN entsprechend der Nutzung
Sonstiges
Technische Anlagen
Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 sowie
Gasanlagen
Damen-WC: 1 Handwaschbecken, 1 WC
Herren-WC: 1 Handwaschbecken, 1 WC, 1 Urinal, 1 Bodeneinlauf
Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
anlagen
Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
gen
Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
formtationst. Anlagen
Förderanlagen
Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Anlagen
Gebäudeautomation Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Sonstiges
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 43/61
Standards Sporthallen
Ausstattung
Allgemeine Ausstattung - Beschilderung
Allgemeine Ausstattung
Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix,
Raumbenennung etc. selbständig austauschbar
Bürstengarnitur, Hygienebox + Hygieneabfallbehälter (Damen-WC), Großpapierhalter, Seifenspender frei befüllbar, Papierrollenspender - Einblattauszug mit 100 m
Rolle, Papierkorb groß, wandhängend montiert, Kleiderhaken
Besondere Ausstattung = Einbaugeräte
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 44/61
Standards Sporthallen
Raumnummer
gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10
Raumverwendung
Bereich
Hallen-WC,
behindertengerecht (B)
Sporthalle
Allgemeine Anforderungen
Fläche
7 m²
Lage/Zuordnung
räumliche Nähe zu den B-Umkleide-/Sanitärräumen
Baukonstruktionen
Bodenbeläge
Material: Feinsteinzeugfliesen, R 10, kleinformatig z. B. 10 x 10 cm zur fachgerechten Ausbildung der erforderlichen Gefälle
Sockel: Sockelfliese als Hohlkehlfliese (kurze Seite an der Wand)
Farben: kein Schwarz, kein Weiß
Musterung: vorzugsweise mit leichter Musterung (z.B. gesprenkelt)
Verlegung: gemäß DIN, schwellenlos
Der Bodeneinlauf sollte in einer Raumecke liegen, das Gefälle ist dort nur im Bereich von ca. 100 x 100 cm auszubilden
Außenfenster
keine bzw. entwurfsabhängig (falls Fenster, dann mit opaker Verglasung)
Sonnenschutz
keiner
Innentüren = Tür
Türdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm, Leibungstiefe max. 26
vom Umkleideraum cm (Barrierefreiheit)
Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfunier, Umleimer
nachhobelbar
Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge
Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse III Nassraumtür, mechanische Belastung Klasse 3 = S
Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung
Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, von außen abschließbar, innen
WC-Verriegelung oder Schließung auch mit Profilzylinder und profiliertem Knauf
möglich.
InnenwandbekleiFeinsteinzeugfliesen, großformatig - geringer Fugenanteil, Höhe: raumhoch, Spiedungen
gel über den Waschbecken eingefliest oder VSG, Silikonfugen für Sanitärgegenstände
Deckenbekleidungen Eigenschaften gemäß DIN entsprechend der Nutzung
Sonstiges
Technische Anlagen
Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017, sowie Sanitärobjekte nach
Gasanlagen
DIN 18040-1 mit barrierefreien WC und Waschtisch aus Sanitärporzellan, am WC:
2 Klappgriffe weiß mit jeweils Papierhalter und elektrischer Auslösung, Rückenstütze schwarz, bruchsicherer WC-Sitz ohne Deckel mit verrutschfesten Sitzringpuffern, Wascharmatur mit langen Hebel bzw. elektrische Armatur mit Kalt- und Warmwasseranschluss, mit DLE 3,5 kW, WT UP-Sifon, Bodeneinlauf mit Edelstahlschlitzrost möglichst durchflossen
Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017, sowie Raumtemperatur
anlagen
24 °C, Plattenheizkörper weiß, Thermostatkopf blockiert, Diebstahlsicherung
Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017, sowie Abluftanlage nach Ergen
fordernis
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Seite 45/61
Standards Sporthallen
Starkstromanlagen
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 sowie
Leuchten nach Bedarf mit VDE oder ENEC Zeichen, Allgemeinbeleuchtung nach
DIN, Sicherheitsbeleuchtung bei fensterlosen WC nach DIN, Präsenzmelder zur
Schaltung der Beleuchtung, 1 Putzsteckdose, Steckdosen am Spiegel E-Anschlüsse für DLE nach Sanitärplanung
Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009 sowie
formtationst. Anlagen Behindertennotruf 2 x am WC, 1 x am WT einschließlich Warnleuchte nach DIN
Förderanlagen
Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Anlagen
Gebäudeautomation Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Sonstiges
Ausstattung
Allgemeine Ausstat- Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix,
tung - Beschilderung Raumbenennung etc. selbständig austauschbar
Allgemeine Ausstat- 2 Wandhaken auf 90 und 130 cm Höhe, Papierrollenhalter und wandhängenden
tung
Papierkorb klein, Seifenspender
Besondere Ausstattung = Einbaugeräte
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 46/61
Standards Sporthallen
Raumnummer
gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10
Raumverwendung
Bereich
Umkleideraum Sportler
- behindertengerecht (B)
Sporthalle
Allgemeine Anforderungen
Fläche
18 m²
Lage/Zuordnung
Baukonstruktionen
Bodenbeläge
Material: kein PVC, vorzugsweise Linoleum, Eignung Klasse 33, Stärke 3,2 mm
Farben: kein Schwarz, kein Weiß
Musterung: kein uni, sondern in sich gemustert, z. B. marmoriert oder gesprenkelt
Fußbodenleisten: vorzugsweise Holzverbundwerkstoff (MDF) mit unterer Silikonverfuge und oberer Acrylfuge, kein Kunststoff
Reinigung: mit herstellerneutralen Reinigungsmitteln
Außenfenster
Außenfenster sind nicht gefordert. Nachstehendes gilt für den Fall, dass die Räume
vorzugsweise an einer Außenwand liegen. Die Außenfenster sind bezüglich Ihrer
Öffnungsflügel so zu planen, dass eine natürliche Belüftung sicher gestellt wird, unabhängig vom zu planenden energetischen Standard.
Reinigung: von innen putzbar; Art: Oberlichter. Sollte ein Hineinschauen von außen
möglich sein, ist eine opake Verglasung vorzusehen, vorzugsweise als Folienbeklebung im Scheibenzwischenraum oder Strukturglas
Sonnenschutz
keiner
Innentüren, ZuTürdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm, Leibungstiefe max. 26
gangstür vom Flur
cm (Barrierefreiheit)
Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfunier, Umleimer
nachhobelbar
Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge
Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse II, mechanische Belastung Klasse 3 = S
Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung
Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, beidseitig abschließbar
InnenwandbekleiBeschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z.B. Silikatfarbe bestehend aus
dungen
Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus
Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300:
Deckvermögen: Klasse 1, deckend,
Glanz: mittlerer Glanz,
Sockelbeschichtung: mittlerer Glanz, Höhe 120 cm,
Nassabriebbeständigkeit: alle Wandflächen - Klasse 1
Deckenbekleidungen Anstrich
Sonstiges
Technische Anlagen
Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
Gasanlagen
Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
anlagen
Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
gen
Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 47/61
Standards Sporthallen
Fernmelde- und informtationst. Anlagen
Förderanlagen
Nutzungsspezifische
Anlagen
Gebäudeautomation
Sonstiges
Ausstattung
Allgemeine Ausstattung - Beschilderung
Allgemeine Ausstattung
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix,
Raumbenennung etc. selbständig austauschbar
- mind. 5 lfm. Umkleidebänke, einseitige Umkleidebänke Tiefe = 40 cm, mit
Rückenlehnen und Sicherheitsgarderobenleisten, ohne Schuhrost; Sitzfläche,
Rückenlehne und Garderobenleiste aus astfreiem Massivholz, Gestell aus
Stahlrohr 30 x 30 mm pulverbeschichtet, Füße mit Kunststoffabschlüssen
- eine Liege L x B x H = 180 x 90 x 46 bis 48 cm (keine Klappliege), vor der Liege
eine Bewegungsfläche mit T = 150 cm, siehe DIN 18040-1 Pkt. 5.3.6, z.B.
Überlagerung mit Verkehrsfläche zum Sanitärraum
Besondere Ausstattung = Einbaugeräte
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 48/61
Standards Sporthallen
Raumnummer
gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10
Raumverwendung
Bereich
Sanitärraum Sportler
- behindertengerecht (B)
Sporthalle
Allgemeine Anforderungen
Fläche
21 m²
Lage/Zuordnung
als gefangener Raum, vom Umkleideraum (B) abgehend
Baukonstruktionen
Bodenbeläge
Material: Feinsteinzeugfliesen, R 10
Sockel: Sockelfliese als Hohlkehlfliese (kurze Seite an der Wand)
Farben: kein Schwarz, kein Weiß
Musterung: vorzugsweise mit leichter Musterung (z. B. gesprenkelt)
Verlegung: gemäß DIN, schwellenlos
Außenfenster
Außenfenster sind nicht gefordert. Nachstehendes gilt für den Fall, dass die Räume
vorzugsweise an einer Außenwand liegen. Die Außenfenster sind bezüglich Ihrer
Öffnungsflügel so zu planen, dass eine natürliche Belüftung sicher gestellt wird, unabhängig vom zu planenden energetischen Standard.
Reinigung: von innen putzbar; Art: Oberlichter. Sollte ein Hineinschauen von außen
möglich sein, ist eine opake Verglasung vorzusehen, vorzugsweise als Folienbeklebung im Scheibenzwischenraum oder Strukturglas
Sonnenschutz
keiner
Innentüren = Tür
Türdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm, Leibungstiefe max. 26
vom Umkleideraum cm (Barrierefreiheit)
Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfunier, Umleimer
nachhobelbar
Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge
Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse III - Nassraumtür, mechanische Belastung Klasse 3 = S
Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung
Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, nicht abschließbar
InnenwandbekleiFeinsteinzeugfliesen, großformatig - geringer Fugenanteil, Höhe: raumhoch, Spiedungen
gel über den Waschbecken eingefliest oder VSG, Silikonfugen für Sanitärgegenstände
Deckenbekleidungen Anstrich, Eigenschaften gemäß DIN entsprechend der Nutzung (Feuchtraum)
Sonstiges
Die Umfassungswände des WC als aufgeständerte Wände.
- Innenwände
Technische Anlagen
Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017, sowie
Gasanlagen
4 Waschtische, 1 Waschtisch behindertengerecht
3 Duschen, 1 Dusche behindertengerecht
1 WC
Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
anlagen
Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
gen
Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
formtationst. Anlagen
Förderanlagen
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 49/61
Standards Sporthallen
Nutzungsspezifische
Anlagen
Gebäudeautomation
Sonstiges
Ausstattung
Allgemeine Ausstattung - Beschilderung
Allgemeine Ausstattung
Besondere Ausstattung = Einbaugeräte
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix,
Raumbenennung etc. selbständig austauschbar
Garderobenhaken
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 50/61
Standards Sporthallen
Raumnummer
Raumverwendung
Bereich
gemäß CAD-Pflich- Umkleideraum Sportler
Sporthalle
tenheft Anlage 8.10
Allgemeine Anforderungen
Fläche
15 m²
Lage/Zuordnung
Baukonstruktionen
Bodenbeläge
Material: kein PVC, vorzugsweise Linoleum, Eignung Klasse 33, Stärke 3,2 mm
Farben: kein Schwarz, kein Weiß
Musterung: kein uni, sondern in sich gemustert, z. B. marmoriert oder gesprenkelt
Fußbodenleisten: vorzugsweise Holzverbundwerkstoff (MDF) mit unterer Silikonverfuge und oberer Acrylfuge, kein Kunststoff
Reinigung: mit herstellerneutralen Reinigungsmitteln
Außenfenster
Außenfenster sind nicht gefordert. Nachstehendes gilt für den Fall, dass die Räume
vorzugsweise an einer Außenwand liegen. Die Außenfenster sind bezüglich Ihrer
Öffnungsflügel so zu planen, dass eine natürliche Belüftung sicher gestellt wird, unabhängig vom zu planenden energetischen Standard.
Reinigung: von innen putzbar; Art: Oberlichter. Sollte ein Hineinschauen von außen
möglich sein, ist eine opake Verglasung vorzusehen, vorzugsweise als Folienbeklebung im Scheibenzwischenraum oder Strukturglas
Sonnenschutz
keiner
Innentüren, ZuTürdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm, Leibungstiefe max. 26
gangstür vom Flur
cm (Barrierefreiheit)
aus
Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfunier, Umleimer
nachhobelbar
Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge
Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse II, mechanische Belastung Klasse 3 = S
Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung
Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, beidseitig abschließbar
InnenwandbekleiBeschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z.B. Silikatfarbe bestehend aus
dungen
Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus
Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300:
Deckvermögen: Klasse 1, deckend,
Glanz: mittlerer Glanz,
Sockelbeschichtung: mittlerer Glanz, Höhe 120 cm,
Nassabriebbeständigkeit: alle Wandflächen - Klasse 1
Deckenbekleidungen Anstrich
Sonstiges
Technische Anlagen
Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
Gasanlagen
Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
anlagen
Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
gen
Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 51/61
Standards Sporthallen
Fernmelde- und informtationst. Anlagen
Förderanlagen
Nutzungsspezifische
Anlagen
Gebäudeautomation
Ausstattung
Allgemeine Ausstattung - Beschilderung
Allgemeine Ausstattung
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix,
Raumbenennung etc. selbständig austauschbar
mind. 8 lfm. einseitige Umkleidebänke Tiefe = 40 cm, mit Rückenlehnen und
Sicherheitsgarderobenleisten, ohne Schuhrost?; Sitzfläche, Rückenlehne und
Garderobenleiste aus astfreiem Massivholz, Gestell aus Stahlrohr 30 x 30 mm
pulverbeschichtet, Füße mit Kunststoffabschlüssen
Besondere Ausstattung = Einbaugeräte
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 52/61
Standards Sporthallen
Raumnummer
Raumverwendung
Bereich
gemäß CAD-Pflich- Sanitärraum Sportler
Sporthalle
tenheft Anlage 8.10
Allgemeine Anforderungen
Fläche
19 m²
Lage/Zuordnung
als gefangener Raum, vom Umkleideraum abgehend
Baukonstruktionen
Bodenbeläge
Material: Feinsteinzeugfliesen, R 10
Sockel: Sockelfliese als Hohlkehlfliese (kurze Seite an der Wand)
Farben: kein Schwarz, kein Weiß
Musterung: vorzugsweise mit leichter Musterung (z.B. gesprenkelt)
Verlegung: gemäß DIN, schwellenlos
Außenfenster
Außenfenster sind nicht gefordert. Nachstehendes gilt für den Fall, dass die Räume
vorzugsweise an einer Außenwand liegen. Die Außenfenster sind bezüglich Ihrer
Öffnungsflügel so zu planen, dass eine natürliche Belüftung sicher gestellt wird, unabhängig vom zu planenden energetischen Standard.
Reinigung: von innen putzbar; Art: Oberlichter. Sollte ein Hineinschauen von außen
möglich sein, ist eine opake Verglasung vorzusehen, vorzugsweise als Folienbeklebung im Scheibenzwischenraum oder Strukturglas
Sonnenschutz
keinen
Innentüren = Tür
Türdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm, Leibungstiefe
vom Umkleideraum max. 26 cm (Barrierefreiheit)
Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfunier, keine Lackierung, Umleimer nachhobelbar
Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge
Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse III - Nassraumtür, mechanische Belastung Klasse 3 = S
Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung
Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, nicht abschließbar
InnenwandbekleiFeinsteinzeugfliesen, großformatig - geringer Fugenanteil, Höhe: raumhoch, Spiedungen
gel über den Waschbecken eingefliest oder VSG, Silikonfugen für Sanitärgegenstände
Deckenbekleidungen Anstrich, Eigenschaften gemäß DIN entsprechend der Nutzung (Feuchtraum)
Sonstiges
Die Umfassungswände des WC als aufgeständerte Wände.
- Innenwände
Technische Anlagen
Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 sowie
Gasanlagen
5 Waschtische
4 Duschen
1 WC
Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
anlagen
Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
gen
Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
formtationst. Anlagen
Förderanlagen
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 53/61
Standards Sporthallen
Nutzungsspezifische
Anlagen
Gebäudeautomation
Sonstiges
Ausstattung
Allgemeine Ausstattung - Beschilderung
Allgemeine Ausstattung
Besondere Ausstattung = Einbaugeräte
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix,
Raumbenennung etc. selbständig austauschbar
Garderobenhaken
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 54/61
Standards Sporthallen
Raumnummer
Raumverwendung
Bereich
gemäß CAD-Pflich- Umkleideraum Lehrer/ Trainer
Sporthalle
tenheft Anlage 8.10
Allgemeine Anforderungen
Fläche
10 m²
Lage/Zuordnung
Baukonstruktionen
Bodenbeläge
Material: kein PVC, vorzugsweise Linoleum, Eignung Klasse 33, Stärke 3,2 mm
Farben: kein Schwarz, kein Weiß
Musterung: kein uni, sondern in sich gemustert, z. B. marmoriert oder gesprenkelt
Fußbodenleisten: vorzugsweise Holzverbundwerkstoff (MDF) mit unterer Silikonverfuge und oberer Acrylfuge, kein Kunststoff
Reinigung: mit herstellerneutralen Reinigungsmitteln
Außenfenster
Außenfenster sind nicht gefordert. Nachstehendes gilt für den Fall, dass die Räume
vorzugsweise an einer Außenwand liegen. Die Außenfenster sind bezüglich Ihrer
Öffnungsflügel so zu planen, dass eine natürliche Belüftung sicher gestellt wird, unabhängig vom zu planenden energetischen Standard.
Reinigung: von innen putzbar; Art: Oberlichter. Sollte ein Hineinschauen von außen
möglich sein, ist eine opake Verglasung vorzusehen, vorzugsweise als Folienbeklebung im Scheibenzwischenraum oder Strukturglas
Sonnenschutz
keiner
Innentüren, ZuTürdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm, Leibungstiefe max. 26
gangstür vom Flur
cm (Barrierefreiheit)
aus
Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfunier, Umleimer
nachhobelbar
Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge
Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse II, mechanische Belastung Klasse 3 = S
Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung
Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, beidseitig abschließbar
InnenwandbekleiBeschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z.B. Silikatfarbe bestehend aus
dungen
Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus
Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300:
Deckvermögen: Klasse 1, deckend,
Glanz: mittlerer Glanz,
Sockelbeschichtung: mittlerer Glanz, Höhe 120 cm,
Nassabriebbeständigkeit: alle Wandflächen - Klasse 1
Deckenbekleidungen Anstrich
Sonstiges
Technische Anlagen
Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
Gasanlagen
Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
anlagen
Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
gen
Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 55/61
Standards Sporthallen
Fernmelde- und informtationst. Anlagen
Förderanlagen
Nutzungsspezifische
Anlagen
Gebäudeautomation
Ausstattung
Allgemeine Ausstattung - Beschilderung
Allgemeine Ausstattung
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix,
Raumbenennung etc. selbständig austauschbar
1 x Garderobenschrank
1 x Aktenschrank
1 x Schreibtisch
1 x Drehstuhl
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 56/61
Standards Sporthallen
Raumnummer
Raumverwendung
Bereich
gemäß CAD-Pflich- Sanitärraum Lehrer/Trainer
Sporthalle
tenheft Anlage 8.10
Allgemeine Anforderungen
Fläche
5 m²
Lage/Zuordnung
Als gefangener Raum, vom Umkleideraum abgehend
Baukonstruktionen
Bodenbeläge
Material: Feinsteinzeugfliesen, R 10
Sockel: Sockelfliese als Hohlkehlfliese (kurze Seite an der Wand)
Farben: kein Schwarz, kein Weiß
Musterung: vorzugsweise mit leichter Musterung (z. B. gesprenkelt)
Verlegung: gemäß DIN, schwellenlos
Außenfenster
Außenfenster sind nicht gefordert. Nachstehendes gilt für den Fall, dass die Räume
vorzugsweise an einer Außenwand liegen. Die Außenfenster sind bezüglich Ihrer
Öffnungsflügel so zu planen, dass eine natürliche Belüftung sicher gestellt wird, unabhängig vom zu planenden energetischen Standard.
Reinigung: von innen putzbar ; Art: Oberlichter. Sollte ein Hineinschauen von außen
möglich sein, ist eine opake Verglasung vorzusehen, vorzugsweise als Folienbeklebung im Scheibenzwischenraum oder Strukturglas
Sonnenschutz
keiner
Innentüren = Tür
Türdurchgangsmaße im Lichten B x H: mind. 90 x 205 cm
vom Umkleideraum Türblatt: geschlossen, Oberfläche endbeschichtet, kein Echtholzfunier, Umleimer
nachhobelbar
Zarge: nur Metallzargen, Umfassungszarge
Klassifizierungen (Türblatt, Zarge, Beschläge): Klimaklasse III - Nassraumtür, mechanische Belastung Klasse 3 = S
Beschläge: 3-D-Türbänder, Durchmesser und Anzahl nach Beanspruchung
Türdrücker: beidseitig Klinke (Metall) gemäß GUV, nicht abschließbar
InnenwandbekleiFeinsteinzeugfliesen, großformatig - geringer Fugenanteil, Höhe: raumhoch, Spiedungen
gel über den Waschbecken eingefliest oder VSG, Silikonfugen für Sanitärgegenstände
Deckenbekleidungen Anstrich, Eigenschaften gemäß DIN entsprechend der Nutzung (Feuchtraum)
Sonstiges
Technische Anlagen
Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017 sowie
Gasanlagen
1 Waschtisch,
1 WC,
1 Dusche
Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
anlagen
Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
gen
Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
formtationst. Anlagen
Förderanlagen
Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Anlagen
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Standards Sporthallen
Gebäudeautomation
Sonstiges
Ausstattung
Allgemeine Ausstattung - Beschilderung
Allgemeine Ausstattung
Besondere Ausstattung = Einbaugeräte
Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix,
Raumbenennung etc. selbständig austauschbar
Garderobenhaken
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Seite 58/61
Standards Sporthallen
Raumnummer
Raumverwendung
Bereich
gemäß CAD-Pflich- Verkehrsflächen (Windfang, Flur)
Sporthalle
tenheft Anlage 8.10
Allgemeine Anforderungen
Fläche
entwurfsabhängig
Lage/Zuordnung
Baukonstruktionen
Bodenbeläge
vorzugsweise Betonwerkstein- oder Steinzeugbelag, aber auch Linoleumbelag
(Eignung Klasse 34, Stärke 4,0 mm)
Farben: kein Schwarz, kein Weiß
Musterung: vorzugsweise gemustert, z. B. marmoriert oder gesprenkelt
Außenfenster
i. d. R. keine
Sonnenschutz
keiner
Innentüren
entwurfsabhängig, siehe Raumbuch Eingang/Foyer
InnenwandbekleiBeschichtungssystem abhängig vom Untergrund, z.B. Silikatfarbe bestehend aus
dungen
Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung oder Dispersionsfarbe bestehend aus
Grund- und Schlussbeschichtung nach DIN EN 13300: Deckvermögen: Klasse 1,
deckend; Glanz: mittlerer Glanz; Sockelbeschichtung: mittlerer Glanz, Höhe 120
cm; Nassabriebbeständigkeit: alle Wandflächen - Klasse 1
Deckenbekleidungen Anstrich
Sonstiges - Sauber- im Windfang: Maße Tiefe mind. 2 m, die Breite bestimmt sich nach der Breite der
laufzone
Eingangszone, mind. 2 m
Produkt: nicht rostende Metallkonstruktion mit im Boden eingesetztem Metallrahmen (vorzugsweise Aluminium), aufrollbarer Rost, Matte mit Ripseinlage. Hat die
herausnehmbare Matte ein Gewicht von mehr als 30 kg, ist die Matte zu teilen, so
dass anfallende Reinigungsarbeiten und dgl. nur durch eine Person erledigt werden
können.
Technische Anlagen
Abwasser-, Wasser-, Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
Gasanlagen
Wärmeversorgungs- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
anlagen
Lufttechnische Anla- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk HLS 2017
gen
Starkstromanlagen Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Fernmelde- und in- Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
formtationst. Anlagen
Förderanlagen
Nutzungsspezifische Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Anlagen
Gebäudeautomation Planungsempfehlung "Sporthallen" Gewerk Elektro und MSR Technik 2009
Sonstiges
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Standards Sporthallen
Ausstattung
Allgemeine Ausstat- Raumbeschilderung: Raumnummer gemäß CAD-Pflichtenheft Anlage 8.10 fix,
tung - Beschilderung Raumbenennung etc. selbständig austauschbar
Allgemeine Ausstattung
Besondere Ausstattung = Einbaugeräte
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Standards Sporthallen
Anlagen
•
•
Anlage 1: Vorgaben zu den baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig
Teil F: Sporthallen - Technische Gebäudeausrüstung - HLS, Stand 06.2017
Anlage 2: Vorgaben zu den baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig
Teil F: Sporthallen - Technische Gebäudeausrüstung - Elektro und
MSR Technik, Stand 07.2009
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Impressum
Herausgeber:
Stadt Leipzig, Dezernat VI/65/31
Redaktionsschluss: 05.12.2017
Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig
Teil A:
Kindertageseinrichtungen
Teil B-D: Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien
Teil E:
Berufsschulen
Teil F: Sporthallen
Teil G:
Verwaltungsgebäude
Stand 05.12.2017
Standards Sporthallen
1.2
Allgemeine Planungsgrundsätze
Ökologie
Die Grundsätze der Ökologie sind einzuhalten, wie
•
•
•
Baukonstruktionen und -materialien zu wählen, die einen hohen Anteil an erneuerbaren Rohstoffen beinhalten
Vermeidung von schwer trennbaren Verbundbaustoffen
Ausschluss des Einsatzes folgender Materialien: Tropenholz, FCKW- und
HFCKW-haltige Baustoffe, PCB-haltige Baustoffe, PVC (jedoch mit
Ausnahmen).
Zur Einhaltung der Immissionsschutzes sind die emittierenden Quellen und Anlagen (z.
B. Lüftungstechnik, Parkplätze, etc.) frühzeitig planerisch zu berücksichtigen.
Nachhaltigkeit
Die Grundsätze der Nachhaltigkeit sind einzuhalten, wie
•
•
•
•
1.3
Planung von robusten, langlebigen, recyclingfähigen Bauteilen, Baustoffen, Baukonstruktionen,
Planung von Baukonstruktionen, bei deren erforderlicher Erneuerung möglichst
keine Schädigung oder Zerstörung benachbarter Bauteile/-konstruktionen erfolgt,
Planung technischer Anlagen, bei deren erforderlicher Erneuerung oder Erweiterung möglichst keine Schädigung oder Zerstörung benachbarter Anlagen oder
Anlagenteile erfolgt (Installationskanäle mit Nachbelegungsreserve, etc.).
Beachtung der standortspezifischen Möglichkeiten der passiven und aktiven solaren Nutzung
Grundlagen
Die nachfolgenden Standards sind als Vorgaben/Festlegungen der Stadt Leipzig zu verstehen.
Unabhängig davon sind die geltenden Rechtsnormen und allgemein anerkannten Regel
der Technik einzuhalten: Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Verwaltungsvorschriften, Richtlinie, Normen (insbesondere die DIN 18032-1), in den jeweils gültigen Fassungen einzuhalten.
Die Inhalte der jeweils aktuellen Druckvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind baulich umzusetzen: DGUV-Vorschriften, DGUV-Regeln,
DGUV-Informationen sowie deren Planungshinweise und hauseigenen Druckvorschriften der Unfallkasse Sachsen.
Da dies eine allgemeine Planungspflicht ist, erfolgen in der Unterlage auch nahezu kei-
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
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Standards Sporthallen
zern (Schule und externe Nutzer).
Die Bauweise/das Tragwerk sollte effizient sein, u. a. durch Planung von Fertigteilen
oder vorgefertige Teile oder z. B. von Bauteilen, die mehrere Funktionen in sich vereinen, wie ein Dach mit raumakustischen Eigenschaften, etc.
Im Gebäudeinneren ist nur ein Flur zu planen, eine Trennung in "Stiefel- und Sportschuhgang" ist nicht gewünscht.
3.2
Außenbauteile
Da in den Raumbüchern hauptsächlich Aussagen zu Ausbauqualitäten im Gebäudeinneren gemacht werden, behandelt dieser Abschnitt speziell den Standard zu Außenbauteilen.
•
Dachbelag - Flachdach
Das Flachdach ist als Gründach herzustellen, wenn es sich im Gesamtvorhaben wirtschaftlich und technisch darstellen lässt. Sollte dies nicht erreicht werden, ist das Flachdach vorzugsweise mit mehrlagigem Bitumenbelag auszuführen. Es ist zu prüfen, ob die
Dachfläche für die Aufstellung von Photovoltaik- oder Solartechnik geeignet ist. Sollten
Photovoltaikanlagen zum Einsatz kommen, ist abzusichern, dass die Feuerwehr im
Brandfall löscht. Eine Dachbegrünung und solartechnische Anlagen schließen sich gegenseitig nicht aus.
Für Wartungs-, Reparatur- und Pflegearbeiten (Gründach) sind geeignete Dachausstiege und Absturzsicherungen zu planen, die den DGUV-Unterlagen entsprechen. Vorzugsweise sind ortsfeste Einrichtungen (Leitern, Sekuranten, etc.) zu planen. Sollte dies
nicht möglich sein, sind für bewegliche Einrichtungen auch die verschließbaren Lagerflächen zu planen.
•
Fassade
Für Fassaden sind ökologische und nachhaltige Materialien zu verwenden.
Bei Einsatz von Wärmedämmverbundsystemen sind vorzugsweise mineralische Systeme zu verwenden.
•
Außentüren - Zugangstüren
Das Gebäude ist vollständig mit einem digitalen Schließsystem auszurüsten, davon ausgenommen sind: die Geräteraumtüren, die Türen zwischen den Umkleide-/ Sanitärräumen (keine Schließung) und Türen in Rettungswegen die keine Schließung haben dürfen.
Prinzipiell sind Außentüren von der Anzahl zu minimieren, damit werden die „äußeren“
Angriffspunkte für die Einbruchskriminalität reduziert, auch in der Betreibung reduziert
sich der Aufwand (z. B. in Bezug auf Überwachungs-/Meldetechnik).
Die Zugangstüren sind vorzugsweise als einflügelige Türen mit einer lichten Türdurch-
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Standards Sporthallen
gangsbreite von mind. 105 cm auszubilden. Sollten aus Brandschutzgründen Durchgangsbreiten von mehr als 105 cm erforderlich sein, bietet sich vorzugsweise eine einflügelige Tür mit einem Standflügel an, der in der Fluchtsituation zu öffnen ist. Auch zwei
einflügelige Türen wäre eine Variante, bei dieser Gestaltung könnte auch idealerweise
eine dieser einflügeligen Türen weitere Aus-/Anbauten für die Barrierefreiheit erhalten
(z. B. elektrische Türöffnung).
Bei zweiflügeligen Türen wird i. d. Regel nur der Gangflügel betätigt, ist dieser sehr
breit, erhöht sich der Kraftaufwand und es werden zusätzliche An-/Ausbauten erforderlich. Sind bei zweiflügeligen Türen beide Türflügel Gangflügel, bedarf es einer Schließfolgeregelung, die wiederum bei Fehlbedienung und Ausfall erhöhte Nutzungskosten
nach sich zieht.
•
Außentüren der Halle
Das Brandschutzkonzept ist u. a. dafür maßgebend, wie viele Außentüren in welchen
Durchgangsbreiten als zweiter baulicher Rettungsweg aus der Halle bzw. den Hallenteilen führen. Bei Zweifach- und Dreifachhallen ist dies u. a. auch abhängig von Schlupftüren in den Trennvorhängen und den maximal zulässigen Rettungsweglängen. Sollten
mehrere Außentüren erforderlich sein, ist nur eine Tür maßlich für den Großgerätetransport (Sport, Reinigung, Reparatur) auszubilden (gemäß aktueller DIN im Lichten mind.
1,5 m Breite und 2,2 m Höhe). Für die anderen Türen gilt der Mindeststandard.
•
Sauberlaufzone
Es ist vorzugsweise sowohl eine innere und auch eine äußere Sauberlaufzone zu planen. Maße der äußeren: Tiefe mindestens 2 m, die Breite soll der Breite der Eingangszone entsprechen und mindestens 2 m betragen, Produkt: nicht rostende Metallkonstruktion mit im Boden eingesetztem Metallrahmen (vorzugsweise Aluminium), aufrollbarer Rost, Matte mit Bürsteneinlage. Hat die herausnehmbare Matte ein Gewicht von
mehr als 30 kg, ist die Matte zu teilen, so dass anfallende Reinigungsarbeiten und dgl.
nur durch eine Person erledigt werden können.
3.3
Barrierefreiheit
Sporthallen sind als öffentliche Gebäude grundsätzlich barrierefrei gemäß der im Freistaat Sachsen bauaufsichtlich eingeführten DIN 18040-1 zu planen und zu realisieren.
In Bezug auf den Punkt 5.1.4 Türen, Tore der DIN 18032-1, welche nicht bauaufsichtich
eingeführt ist, verfährt die Stadt wie folgt:
Gemäß DIN 18032-1, Punkt 5.1.4 Türen, Tore steht, dass als lichte Türbreiten, einschließlich Konstruktionsteile mindestens 117 cm erforderlich sind, wenn die Sporthalle
von Personen mit Sportrollstühlen für Ballsportarten genutzt wird. Das betrifft hauptsächlich die Vereinsnutzung, in der Schulnutzung und somit in diesem Standard wird
von einer solchen Sportgruppe mit Spezialrollstühlen nicht ausgegangen.
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
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Standards Sporthallen
Entsorgung
Die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig unterscheidet nach
•
dem Standplatz = liegt auf dem nichtöffentlichen Grundstück, auf ihm werden
die erforderlichen Abfallbehälter aufgestellt. Die Abfallbehälter sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen (einzäunen, od. dgl.),
•
dem Bereitstellungsplatz = liegt im öffentlichen Verkehrsraum, an der nächsten
befahrbaren Straße gemäß § 2 (19) Abfallwirtschaftssatzung, dieser dient der
Bereitstellung der Abfallbehälter am Leerungstag.
Der Standplatz soll zur Sporthalle einen Abstand von mindestens 5 m haben (Thema
Vandalismus - Vermeidung eines etwaigen Brandüberschlags) und er ist in unmittelbarer Nähe zum Bereitstellungsplatz zu planen. Die Bereitstellung erfolgt in der Regel
durch die Hausmeister, die Wege zwischen Standplatz und Bereitstellungsplatz sollen
möglichst kurz sein. Können die Abfallbehälter nicht auf einem Bereitstellungsplatz in
unmittelbarer Straßennähe bereit gestellt werden, kann es zu erhöhten Entsorgungskosten für längere Transportwege vom Entsorgungsunternehmen kommen.
Versorgung bzw. sonstige Andienungen
Eine Sporthalle erhält zur Inbetriebnahme eine Erstausstattung an Sportgeräten, die
Großgeräte werden über eine Außentür direkt in der Halle transportiert. Diese Tür dient
auch dem Transport von Spezialgeräten (z. B. Hubbühnen, Reinigungsautomaten, etc.),
die für Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten erforderlich sind.
Die Fläche, vorzugsweise bis zu dieser Tür, sollte für eine Anlieferung mit LKW`s mit
der Belastungsklasse Bk1,0 ausgelegt sein.
Für die Ausbildung erforderlicher Verkehrsflächen auf dem Grundstück ist eine Unterlage zu Wendeanlagen für 3-achsige Müllfahrzeuge und Feuerwehr 10/2002 vom Verkehrs- und Tiefbauamt zu berücksichtigen.
5.5
Stellplatzermittlung
Für die Ermittlung der Stellplätze gilt bis zum Inkrafttreten der Leipziger Stellplatzsatzung die SächsBO in Verbindung mit der VwVSächsBO.
Besteht das Bauvorhaben aus dem Neubau eines Schulgebäudes und einer Sporthalle
ist die Stellplatzberechnung zunächst für jedes Gebäude separat durchzuführen
Bei Sporthallen ohne Besucherplätze beruht die Stellplatzermittlung auf einem jeweiligen Sportflächenschlüssel (Stellplatz je x m² Sportfläche).
Bei den allgemeinen Schulgebäuden beruht die Stellplatzermittlung auf einem jeweiligen
Schülerschlüssel (Stellplatz je y Schüler).
Die Nutzer, die Schule und die Vereine, halten sich in der Sporthalle jeweils zeitversetzt
auf. Aus diesem Grund bildet aus den Berechnungen immer der jeweilige höhere Wert
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
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Standards Sporthallen
Anlagen
•
•
Anlage 1: Vorgaben zu den baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig
Teil F: Sporthallen - Technische Gebäudeausrüstung - HLS, Stand 06.2017
Anlage 2: Vorgaben zu den baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig
Teil F: Sporthallen - Technische Gebäudeausrüstung - Elektro und
MSR Technik, Stand 07.2009
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
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Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig
Teil
Teil
A:
B-D:
Teil
Teil
E:
F:
Teil
G:
Kindertageseinrichtungen
Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien
Berufsschulen
Sporthallen
- Anlage 1: Techn. Gebäudeausrüstung - HLS
Stand 15.09.2017
Verwaltungsgebäude
Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung - HLS
Inhaltsverzeichnis
1
Arbeits- und Planungsgrundlagen
..........................................................................2
2
Technische Vorgaben
..........................................................................3
3
Hinweise zur Auswahl des Energieträgers
..........................................................................3
4
Anforderungen zur Hausinstallation
..........................................................................4
4.1 Heizungstechnik
Wärmeerzeugung..............................................4
Wärmeverteilung...............................................4
Warmwasserbereitung......................................5
Ausstattung Komponenten................................5
Heizflächen........................................................5
4.2 Sanitärtechnik
Hausanschluss..................................................5
Trinkwassersystem............................................6
Abwassersystem...............................................6
Warmwasserversorgung...................................6
Sanitärausstattung............................................7
4.3 Lüftungstechnik
Hinweise zur Auslegung....................................8
Lüftungsgerät....................................................8
Nachsatz
..........................................................................9
5
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 1/9
Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung - HLS
1
Arbeits- und Planungsgrundlagen
Die haustechnischen Anlagen sind gemäß aktuellsten Stand der Technik, Richtlinien und
Normen auszulegen.
Allgemein sind die Nutzungskonzepte des Amtes für Sport oder des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung ( Leistungs -, Schul - und Vereinssport) umzusetzen.
Unter Beachtung ökonomischer Ansätze in Investition und späterer Betreibung sind die
TGA - Anlagen zu planen. Bei der neuen, wirtschaftlichen Installation ist auf
Energieeinsparung sowie auf wartungs- und betreiberfreundliche Betriebsweise zu achten.
Wichtige Arbeitsgrundlagen sind in der jeweils aktuell gültigen Form anzuwenden:
•
•
•
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•
DIN 18032-1 Sporthallen
DIN 58125
Schulbaurichtlinie – Bau und Ausrüstung GUV-V S1
DIN 4102
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109
Schallschutz im Hochbau
DIN 1986
Entwässerungsanlagen (bzw. DIN EN 12056)
DIN 1988
Trinkwasserinstallationen / Feuerlöschanlagen (bzw. DIN EN 806)
DIN 2000
Zentrale Trinkwasserversorgung
DIN EN 12828 Heizungssysteme in Gebäuden
DIN EN 12831 Heizungsanlagen in Gebäuden
DIN EN 215-1 Thermostatische Heizkörperventile
DIN EN 1264 Fußbodenheizung
DIN EN 13779 Lüftung in Nichtwohngebäuden
DIN EN ISO 13790 Heizenergiebedarf
DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers
DIN V 4701
Energetische Bewertung
DIN EN 12976 Solaranlagen
DIN 276
Kosten im Hochbau
DIN 18040
Barrierefreies Bauen
DIN 1960/61 Vergabe- u. Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A, Teil B)
DIN 18299
Vergabe- u. Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil C)
AMEV
Richtlinien
ENEV 2009 Energieeinsparverordnung
EEG
Neues Energiengesetz
VDI 3810
Instandhaltung
VDI 3815
Grundsätze für die Bemessung der Leistung von Wärmeerzeugern
TRGI
Technische Regeln der Gasinstallation
DVGW – Arbeitsblatt W 551 / 553
AMEV - Richtlinien
Energieleitlinie der Stadt Leipzig
Sächsische Bauordnung in der aktuell gültigen Fassung
Schulbaurichtlinie Freistaat Sachsen
Verwaltungsvorschrift zur Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO)
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Seite 2/9
Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung - HLS
2
3
Technische Vorgaben
Raum
Halle
Halle
Temperatur
17°C
(20°C)
Toiletten u. Vorräume
Flure / Treppenhäuser
Wasch – und Duschräume
Umkleideräume
Behinderten - WC
Putzraum
Nebenräume
Ergoraum
Büro / Sekretariat / Garderobe
Trainerraum
Erste-Hilfe-Raum
Hallentechnik / Hallenwart
15°C
15°C
24°C
22°C
21°C
15°C
10°C
20°C
20°C
20°C
21°C
20°C
Bemerkung
Ballspielhalle
nur bei Nutzung mit
Gymnastik
z.B. Geräteraum
falls vorhanden
falls vorhanden
Hinweise zur Auswahl des Energieträgers
Für das Objekt ist die bau - und haustechnische Planung unter dem Gesichtspunkt eines minimalen und wirtschaftlichen Material- und Medienverbrauches durchzuführen und nachzuweisen. Unter Beachtung der Energieleitlinie der Stadt Leipzig ist die Planung mit konkreten Maßnahmen für
eine effiziente Gesamtinvestition mit nachfolgenden Zielen zu erarbeiten:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
niedriger Heizwärmebedarf
niedriger Energie- und Wasserverbrauch
günstiger Primärenenergiefaktor
hohe Funktionalität
niedrige Investitions- und Betriebskosten
wirtschaftliche Betriebsführung
niedrige Schadstoffemission
Nutzung regenerativer Energiequellen
Nutzung am Standort vorhandener Energieträger
Die Ergebnisse der Optimierung entsprechend der Energieeinsparverordnung sind in einem
Energiekonzept zusammenfassend darzustellen. Dazu sind in Absprache mit dem AGM Wirtschaftlichkeitsnachweise ( z.B. zum Thema Solartechnik, erneuerbare Energien, Heiz- bzw. Lüftungssysteme, Passivhaus, ...) zu erstellen. Die Entscheidung zum Energieträger trifft das AGM
SG Energie.
Die HLS-Anlage ist optimal zu steuern und zu regeln. Hierbei ist ein Minimum an
steuerungstechnischen Aufwand zu finden, was jedoch einen vollautomatischen Betrieb
weitgehend ohne Bedienpersonal möglich macht.
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
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Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung - HLS
4
Anforderungen zur Hausinstallation
4.1 Heizungstechnik
Wärmeerzeugung
Für die Wärmeerzeugung sind Varianten gemäß EEG zum Einsatz erneuerbarer Energien zu untersuchen. Der Einsatz regenerativer Energien erfolgt bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit.
Bei Verwendung von Erdgas bzw. Fernwärme als Energieträger ist der Hausanschluss gemäß
den Anschlussbedingungen der Kommunalen Versorger (SWL) auszuführen.
Die vertragliche Wärmeleistung ist mit dem AGM unter Beachtung von Gleichzeitigkeiten und
späterer Betriebskosten für die Anlage festzulegen.
Vorzugsweise sind Niedertemperaturheizsysteme einzusetzen. Bei Einsatz von Erdgas als Energieträger sind Brennwertheizgeräte zu verwenden. Bei Einsatz von Fernwärme, wenn vorhanden,
ist darauf zu achten, dass die Primärrücklauftemperatur auf <= 50°C durch entsprechende Regeltechnik begrenzt wird.
Die Wärmeerzeuger erhalten eine normgerechte Auslegung der sicherheitstechnischen Einrichtungen.
Zur Regelung / Steuerung / Kommunikation der Heizungsanlage ist die Planungsempfehlung Gebäudeautomation zu beachten.
Wärmeverteilung
Nur Materialien und Geräte mit zugelassenen Prüfzeichen (DIN-,GS- Zeichen) verwenden.
Als Rohrmaterial der Hausinstallation kommt vorrangig Stahlrohr nach Verlegungsrichtlinie unter
Berücksichtigung des Brandschutzes nach MLAR zum Einsatz. Bei Fuß- / Sportbodenheizsystemen ist sauerstoffdiffusionsdichtes Kunststoffrohr (PE – Xa) einzusetzen.
Die Verrohrung sollte aus ästhetischen und reinigungstechnischen Gründen möglichst nicht sichtbar (Vorwandinstallation bzw. Schächte) erfolgen. Geflanschte Verbindungen sind zu bevorzugen.
Jeder Heizkreis muss gut zu entleeren bzw. zu entlüften sein. Automatische Be- und Entlüfter
sollten nicht eingesetzt werden.
Im Gebäude erfolgt eine sinnvolle Aufteilung der Heizkreise (statische/ dynamische Heizung,
Fußbodenheizung, sowie ggf. Warmwasserbereitung mit der Möglichkeit der thermischer Desinfektion). Eine Heizkreisaufteilung nach unterschiedlichen Nutzergruppen / - zeiten ist empfehlenswert.
Alle Rohrleitungen sind nach ENEV zu dämmen. Stark stoßgefährdete Bereiche werden mit einem verzinkten Blechmantel versehen (z.B. bis 2m Höhe). Blei – und PVC – haltige Materialien
sind unzulässig.
Die Installation ist so zu gestalten, dass regelmäßige Wartungen ohne Einschränkung des Betriebes erfolgen können.
Es ist in Heizräumen ein Kaltwasseranschluss vorzuhalten. Eine Befülleinrichtung der Heizanlagen (z.B. bei FW – Stationen über Nachspeiseeinrichtungen nach TAB SWL) ist unter der Beachtung der VDI 2035 vorzusehen. In der Zentrale sind Fußbodenentwässerungen mit Gefälle zu berücksichtigen, sowie bei größeren Verteilern Entleerungsrinnen einzusetzen. Die Verwendung von
wartungsfreien Armaturen wird bevorzugt. Einsatz von Strangregulierventilen zum hydraulischem
Abgleich. Eine langlebige, aussagefähige Beschilderung der Anlagenkomponenten ist vorzusehen.
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
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Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung - HLS
Warmwasserbereitung
Bei Einsatz vom Warmwasserspeichern bestehen diese aus Edelstahl bzw. glasemaillierten
Stahlbehältern mit Opferanode und Revisionsöffnung. Die Speicher werden gemäß DVGW – Arbeitsblatt 551/553 mit 60°C betrieben (Zuschaltung / Eintritt Zirkulation >=55°C).
Die Möglichkeit der thermischen Desinfektion muss gegeben sein, s. auch dazu AMEV Punkt 5.
Ausstattung Komponenten
Die Ballwurfsicherheit im Hallenbereich ist zu gewährleisten. Als Variantenlösung im Hallenbereich ist gemeinsam mit dem Architekten eine Paneeldeckenlösung, in welche z.B. Strahlplatten,
Leuchtkörper und ggf. Lüftungs-Komponenten integriert werden, zu untersuchen.
Die Komponenten sind nach Art, Anschluss und Farbe in der Lph 3 zu bemustern.
Leicht zu reinigende Bauteile (z.B. Heizkörper/Armaturen) sind einzusetzen, die Ecken und Kanten sollen abgerundet (r >= 2mm) oder entsprechend stark angefast sein.
Material und Oberflächen der Ausstattung müssen reinigungsmittelresistent und UV-beständig
sein.Alle Anlagenbauteile sind schallschutztechnisch entkoppelt auszuführen.
Heizflächen
Es können in Abstimmung mit den Planungsverantwortlichen in den Hallen-bereichen Deckenstahlplatten oder Fußbodenheizsysteme möglichst auf Niedertemperaturbasis zum Einsatz kommen. Die wirtschaftlichste Variante unter Berücksichtigung der Nutzung der Halle ist zu wählen. In
den restlichen Bereichen können Plattenheizkörper, FBH, Radiatoren (z.B. im Windfang) und/
oder RLT– Systeme nach Wirtschaftlichkeit zum Einsatz kommen.
Die Heizflächen sollten robust und hygienisch sein sowie möglichst gute Reinigungsmöglichkeiten besitzen (z.B. stabile Konsolenmontage).
Standorte sind außerhalb von Spritzwasser (z.B. Duschbereich) zu wählen. Sollte es erforderlich
sein, sind verzinkte, lackierte Flächen notwendig.
Heizflächen mit Sitz– und Ablagefunktion sind zu vermeiden.
Jeder Heizkörper erhält ein Thermostatventil mit absperrbarer Rücklaufverschraubung bzw.
Hahnblock (vernickelt). Als Thermostatkopf kommen flüssigkeitsgefüllte Thermostate mit Diebstahl– und Blockiereinrichtungen zum Einsatz.
4.2 Sanitärtechnik
Hausanschluss
Vom Versorger ist eine TW – Analyse mit Druckaussage und der Löschwassernachweis einzuholen.
Der Hausanschluss ist nach DIN 1988 und Anschlussbedingungen der Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) auszuführen. Die Filterqualität sollte 80 – 120 Mikrometer betragen. Es kommen manuell bedienbare Rückspülfilter zum Einsatz.
Der Wasserzähler ist unter ökonomischer Beachtung späterer Betriebskosten mit den KWL auszulegen. Die Erfordernis eines Druckminderer im Hausanschluss ist zu prüfen, jedoch sind diese
im Versorgungsgebiet Leipzig zumeist nicht erforderlich.
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
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Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung - HLS
Trinkwassersystem
Im Trinkwassersystem ist stagnierendes Wasser zu vermeiden. Alle Systeme sind gut durchzuschleifen und Verbraucher auf kürzesten Weg anzubinden
Es sind nur Materialien und Geräte mit zugelassenen Prüfzeichen (DIN-, DVGW-,GS- Zeichen)
zu verwenden. Die Rohrmaterialien der TW– Installation werden gemäß örtlicher Wasseranalyse
eingesetzt. Es sind möglichst nur metallische Werkstoffe oder Mehrschichtverbundrohrsysteme
PE-AL-PE einzusetzen. In den Verteilungen sind aber auch flexible Werkstoffe wie PE-Rohre
bzw. Metallverbundrohre mit PE–Innenrohr in Press- oder Klemmverbindung unter Berücksichtigung des Brandschutzes möglich.
Jeder Strang erhält ein Absperrventil mit Entleerung aus Rotguss ggf. Edelstahl. Es sind ca. 4
Prüfanschlüsse zur Probeentnahme (Hygieneprüfung) gemäß TrinkwV2001 in der jeweils aktuellen Fassung vorzuhalten.
Alle Rohrleitungen und Armaturen sind nach ENEV (warm gehende Leitungen) bzw. gegen unzulässige Erwärmung (Kaltwasserleitungen) zu dämmen. Stark stoßgefährdete Bereiche werden
mit einem verzinkten Blechmantel versehen (z.B. in Zentralen bis 2m Höhe).
Revisionierbare Bauteile erhalten abnehmbare Armaturenkappen.
Abwassersystem
Die Schmutz- und Regenwasserleitungen sind im Objekt getrennt zu führen. Das Hauptentwässerungssystem besteht aus PE- ggf. Gußrohr. Es sind an erforderlichen Stellen (lt. DIN) Revisionsöffnungen vorzusehen. Die Objektanbindungen können unter Beachtung des Schall- und
Brandschutzes aus heißwasserbeständigen PP–Rohr bestehen. Innen liegende Regenwassersysteme können auch in anderen systemgeprüften Rohrmaterialien/ - systemen z.B. als HDE –
System ausgeführt werden.
Abwässer, die über Rückstauebene anfallen, sind im Freispiegelentwässerungssystem zu entsorgen. Abwässer, die unter Rückstauebene anfallen, sind mittels Hebeanlagen zu entsorgen. Bei
ständig anfallenden Abwässern unter der Rückstauebene sind Doppelhebeanlagen mit Alarmmeldung aus Gründen der Betriebssicherheit einzusetzen.
Installationen sollten aus ästhetischen und reinigungstechnischen Gründen unter Putz (Vorwandinstallation und Schächte) erfolgen. Die Anordnung der Sanitärobjekte nach Fliesenspiegel
(Kreuzfuge) ist empfehlenswert (s. Architektenvorgaben).
Eine langlebige, aussagefähige Beschilderung der Anlagenkomponenten ist vorzusehen.
Feuerlöschsysteme sind mit der Brandschutzbehörde abzustimmen und entsprechend der Vorgaben einzusetzen.
Warmwasserversorgung
Folgende Standorte werden zentral oder dezentral mit Warmwasser versorgt :
Duschen, Waschtische Duschbereich, Behinderten–WC, Putzraum, 1.Hilfe–Raum.
Das Gäste–WC erhält nur eine Kaltwasserversorgung.
Nach den Maßstäben einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erfolgt die Auswahl des Warmwasserversorgungssystems z.B. als Speicherladesystem oder/ und Solarsystem.
Im Trinkwasserzirkulationssystem müssen zum hydraulischen Abgleich thermostatische Regulierventile vorhanden sein. Die Auslegung des Systems am Speichereintritt soll bei 55°C sein.
Die Möglichkeit der thermischen Desinfektion muss gegeben sein, s. auch dazu AMEV Punkt 5.
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
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Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung - HLS
Sanitärausstattung
Die Art und Anzahl der Sanitärobjekte ist nach Raumbuch zu planen bzw. zu überprüfen.
Raumart
Hallen-WC Damen
Hallen-WC Herren
Hallen-WC Behinderte
Sanitärraum Sportler - B
(behindertengerecht)
Sanitärraum Sportler
Sanitärraum Lehrer / Trainer
Erste-Hilfe-Raum/ Regieraum
Putzgeräteraum
Ausstattung Sanitärgegenstände (1-2-3 fach SH)
1 WC, 1 WT (kalt)
1 WC, 1 WT (kalt), 1 Urinal
1 B-WC, 1 B-WT (kalt, warm)
1 WC, 4 WT (kalt, warm), 1 B-WT (kalt, warm),
3 Duschen (kalt, warm), 1 B-Dusche (kalt, warm)
1 WC, 5 WT (kalt, warm), 4 Duschen (kalt, warm)
1 WC, 1 WT (kalt, warm), 1 Dusche (kalt, warm)
1 WT (kalt, warm)
1 Ausgussbecken (kalt), ggf. (kalt, warm) Amt f.Sport
Die Objekte sind in der Lph 3 qualitativ zu bemustern.
Einsatz leicht zu reinigender Sanitäreinheiten (wandhängende Objekte in Vorwandinstallation sind
zu bevorzugen), die Ecken und Kanten sollen abgerundet (r >= 2mm) sein.
Die Ausstattung soll robust und möglichst diebstahlsicher sein. Material und Oberflächen der Ausstattung müssen reinigungsmittelresistent und UV-beständig sein. Die Sanitärkeramik soll in Farbe weiß und voll glasiert sein.
Alle Sanitärobjekte sind schallschutztechnisch entkoppelt zu befestigen.
Einrichtungsgegenstände sind in Sporthallen für Grundschulen auf altersgerechte Höhen zu planen (VDI 6000).
Es sind wassersparende Selbstschlussarmaturen zu bevorzugen(Laufzeit WT–Armatur ca. 7
sec / Duscharmatur ca. 20- 30 sec.).
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Waschtische aus Sanitärporzellan b=60 cm und Behindertenwaschtische nach Norm
Klosettbecken als Tiefspülklosetts, Spülmenge 4,5 Liter, Drückerplatte Metall weiss
WC Sitze aus bruchfesten Thermoplast mit Edelstahlscharnieren
Zur Sicherstellung des Spülvorganges sind bei Urinalen selbsttätige
Wandeinbauspüleinrichtungen zu bevorzugen (1– 3 Liter Spülung).
Duscheinheiten in Sporthallen werden ebenerdig mit Bodeneinläufen oder Rinnensystemen ausgeführt. Es kommen thermostatgesteuerte Selbstschlussarmaturen mit festen Duschköpfen
(9 l/min) zum Einsatz. Die Möglichkeit der thermischen Desinfektion (z.B. über Schlüsselschaltung) muss gegeben sein. Die Duscheinrichtung für Behinderte wird mit normgerechen Haltestangen, Brause und Brauseschlausch sowie Klappsitz nach DIN 18040 geplant.
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Armaturen verchromt,
Wasser sparend mit Verbrühungsschutz od. Thermostat
(<= 38°C bei Warmwasseranschluss),
einfache Bedienung,
glatte Flächen,
abgestimmt zur Sanitärkeramik,
Geräuschklasse I.
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Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung - HLS
Papierhandtuchspender sind je nach Entsorgungskonzept des Bauherrn vorzusehen (Papier/
Stoff). Großrollenhalter bzw. Mehrfachrollenhalter aus Metall, Farbe weiss sind einzusetzen.
Ausgussbecken in Putzräumen sind aus Keramik oder beständigen, bruchfesten Kunststoff (z.B.
PP) mit Klapprost und ausreichender Platzfreiheit für einen 10 l-Eimer zu planen.
Bodeneinläufe kommen am Urinalstand (> 2 Stk.) bzw. bei Beh.-WC´s zum Einsatz. Diese sind
zur Erneuerung des Sperrwassers an den Ablauf eines Waschtisches anzuschließen. Ein ausreichendes Gefälle zum Bodeneinlauf ist zu gewährleisten.
Auslaufventile (z.B. für Reinigungszwecke) mit Schlauchverschraubung, Rückschlagventil und
Rohrbelüfter, verchromt, mit Betätigung durch Steckschlüssel einsetzen.
Spiegel sollten in Rücksprache mit dem Architekten möglichst eingefliest werden.
Der Einsatz behindertengerechter Ausstattungen ist mit dem Gesundheitsamt SG Behindertenhilfe abzustimmen. Bei Ausführung ist die DIN 18040 einzuhalten (Ausstattung und Bewegungsflächen).
4.3 Lüftungstechnik
Hinweise zur Auslegung
Lt. Normung für Sporthallen soll im Regelfall eine natürliche Be- und Entlüftung angestrebt werden. Auf Grund energetischer Vorgaben, innen liegender Räume, Abführung von Feuchtelasten
sind jedoch zumeist RLT – Anlagen erforderlich. Der Einsatz mechanischer Systeme ist generell
zu begründen.
Bei Einsatz von RLT – Anlagen sollten folgende Außenluftvolumenströme angesetzt werden :
Raum
Halle
Umkleideräume
Duschräume
Ergoraum je Gerät / Sportler
weitere Räume / innen liegende Räume
Außenluftvolumenstrom
60 m³/h je Sportler
6-faches Raumvolumen
8 bis 10 - faches Raumvolumen
ca. 100m³/h
lt. DIN
Die Luftverteilung sollte in Zwei-/Dreifeldhallen je Nutzungsbereich verteilt und regelbar sein, dies
ist bei Luftverbund jedoch nicht erforderlich (offene Trennvorhänge). Die raumakustischen Anforderungen für Sporthallen sind einzuhalten.
Der mögliche Aufheizbetrieb ist über Umluft reglungstechnisch zu realisieren.
Der Hallenbereich ist je nach Nutzungszeit möglichst über eine CO 2– gesteuerte V min. / V max.
Regelung zu versorgen.
Umkleidebereiche und Duschbereiche werden je nach Nutzungszeit V min. / V max.
versorgt einschl. einer feuchtegesteuerten Nachlaufzeit in den Duschbereichen. Für die Sporthallen empfiehlt sich ein Bedientableau im Hallenwartraum mit einfachen Funktionen ( z.B. Bereich
Halle und Nassräume : EIN / AUTO / AUS ). Eine Nachtauskühlfunktion ist zu programmieren.
Lüftungsgerät
Aus energetischen Aspekten sind Lüftungsgeräte mit einem hohen WRG – Grad (> 75%) einzusetzen. Aus hygienischen Gründen sollte keine regenerative WRG eingesetzt werden.
Die Aufstellung in einer mit dem Architekten zu planenden Lüftungszentrale als Innengerät ist zu
favorisieren (Energieverluste/ Wartung/ Betrieb im Winter). Dezentrale Anlagen können nach
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auch geplant werden (z.B. bei Einzelräumen oder Bestandssanie-
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rungen).
Die Ventilatoren im RLT-Gerät sind nach höchster Effizienzklasse min. FU- gesteuert bzw. mit
ECM – Technik zu planen. Die aktuelle ErP – Richtlinie ist zu beachten. Mindestanforderung Zuluftfilter Energieeffizienzklasse A nach Eurovent, Klasse F 7. Eine Steuerung des RLT - Gerätes
erfolgt über die MSR/ GLT ( Vermeidung von Schnittstellen). Die Weiterleitung an eine DDC / GLT
des AGM muss vorhanden sein.
In Abstimmung mit dem Architekten und Brandschutzgutachter sind optimale Trassen und Verteilungen zu planen, sodass ein schlankes Kanalnetz entsteht. Die Anzahl evtl. erforderlicher BSK
ist unter Berücksichtigung des Brandschutzes und der MLAR Sachsen zu minimieren.
Die Anlage ist nach Hygienevorschrift VDI 6022 mit ausreichend und optimal positionierten Revisionsöffnungen zu planen.
Der Druckverlust des Kanalnetzes ist in Norm-Klasse „normal bis niedrig“ zu planen (WRG möglich). Die Mindestabstände zwischen Außen- und Fortluftausblasung nach VDI sind einzuhalten.
Zugerscheinungen sind zu vermeiden (z.B. Lage der Auslässe flurseitig anordnen).
Die Zu- u. Abluftführung soll lt. DIN 18032-1 in der Halle erfolgen.
Die Anzahl der variablen Volumenstromregler ist auf eine geringe Mindestanzahl zu beschränken.
Das Lüftungsnetz besteht aus verzinkten Kanälen oder/ und Wickelfalzrohren.
Dachaufbauten sind korrossions- und standsicher unter Berücksichtigung der MLüAR zu planen.
Die Kanäle werden mit möglichst nicht brennbaren Materialien (z.B. Mineralwolle alukaschiert
WLG 040) wärmegedämmt. Die Dämmdicken sind je Einsatzfall und Umgebungstemperatur auszulegen.
Alle sichtbaren Teile (z.B. Luftauslässe) sind in der LP 3 qualitativ und farblich zu bemustern.
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Nachsatz
Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten.
Das Konzept Planung / Ausstattung ist vor dem Start in die Planungen und Berechnungen mit
dem Bauherrenamt und dem Amt für Gebäudemanagement (Abt. Betriebstechnik) abzustimmen
(z.B. auch DIN EN 12828 Pkt. 4.1 und Formblätter DIN EN 12831 zur Berechnung). Mit Anschluss der Lph 3 ist die Planung zu verteidigen und die Ausstattung zu bemustern.
Bei der Planung ist im engen Kontakt mit Architekten ein Optimum an Wirtschaftlichkeit, räumlichen Nutzen und Ästhetik unter Beachtung der Kosten zu schaffen.
Generell sind technische Änderungen dieser Planungsempfehlung nach Stand der Technik vorbehalten.
Änderungen der Planungsempfehlungen sind auf Grund baulicher Gegebenheiten (z.B. Sanierung Altbestand) in Rücksprache möglich, jedoch nicht wenn DIN Normen, Richtlinien, o.ä. verletzt werden.
Eine Folgekostenberechnung ist mit Lph 3 zu erstellen.
Die Dokumentation und Wartung ist anlagenkongret nach Vorgabe AGM mit auszuschreiben.
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Impressum
Herausgeber:
Stadt Leipzig, Dezernat VI/65.35
Redaktionsschluss: 15.09.2017
Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig
Teil
Teil
A:
B-D:
Teil
Teil
E:
F:
Kindertageseinrichtungen
Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien
Berufsschulen
Sporthallen
Anlage 2: Techn. Gebäudeausrüstung – Elektro und
MSR Technik
Teil
G:
Stand 15.09.2017
Verwaltungsgebäude
Sporthallen - Anlage Technische Gebäudeausrüstung – Elektro und MSR Technik
Inhaltsverzeichnis
1
Arbeits- und Planungsgrundlagen
..........................................................................2
2
Hinweise zur Auswahl des Energieträgers
..........................................................................3
3
Anforderungen zur Hausinstallation
..........................................................................3
3.1 Starkstromanlagen (440)
Elektroenergieversorgung/ .................................
Einspeisung .....................................................3
Niederspannungsinstallationssysteme .........................................3
Allgemeinbeleuchtung ......................................3
Sicherheitsbeleuchtung ....................................4
Blitzschutz- und ..................................................
Erdungsanlage .................................................4
3.2 Fernmelde- und
informationstechn. Anlage (450)
4
Telefon/ Telefonanlage/ ......................................
Datenverkabelung ............................................4
Brandmeldeanlagen .........................................5
Hausalarmanlage .............................................5
RWA-Anlagen ...................................................5
Einbruchmeldeanlage .......................................5
Uhrenanlage ....................................................5
3.3 Gebäudeautomation (480)
Regelungstechnik .............................................6
Nachsatz
..........................................................................6
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Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien - Anlage Technische Gebäudeausrüstung – Elektro und MSR Technik
1
Arbeits- und Planungsgrundlagen
Die haustechnischen Anlagen sind gemäß aktuellsten Stand der Technik, Richtlinien und
Normen auszulegen.
Allgemein sind die Nutzungskonzepte des Amtes für Sport oder des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung ( Leistungs -, Schul - und Vereinssport) umzusetzen.
Unter Beachtung ökonomischer Ansätze in Investition und späterer Betreibung sind die
TGA - Anlagen zu planen. Bei der neuen, wirtschaftlichen Installation ist auf
Energieeinsparung sowie auf wartungs- und betreiberfreundliche Betriebsweise zu achten.
Wichtige Arbeitsgrundlagen sind in der jeweils aktuell gültigen Form anzuwenden:
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DIN 18032 Sporthallen
DIN 58125 Schulbaurichtlinie – Bau und Ausrüstung GUV-V S1
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
Richtlinien für Schulen – Bau und Ausrüstung einschl. Arbeitshilfen
DIN 276 Kosten im Hochbau
DIN 1960/61 Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A, Teil B)
DIN 18299 Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil C)
VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall
DIN 14675 Brandmeldeanlagen
DIN 18015 Elektrische Anlagen
DIN EN 62305 Blitzschutz
DIN 5035 Beleuchtung
EN 12464 Beleuchtung von Arbeitsstätten und Innenräumen
EN 12193 Sportstättenbeleuchtung
VdS 2025 Kabel und Leitungen
VdS 2095 Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen
VdS 2311 Einbruchmeldeanlagen
DIN 18025 Barrierefreies Bauen
AMEV Richtlinien
DIN 18024 Barrierefreies Bauen Teil 1 + 2
ENEV 2009 Energieeinsparverordnung
DIN V 4701 Energetische Bewertung
EEG Neues Energiengesetz
VDI 3814 Gebäudeautomation
Sächsische Bauordnung in der aktuell gültigen Fassung
Verwaltungsvorschrift zur sächs. Bauordnung (VwVSächsBO)
Richtlinien Brandschutzamt Leipzig
Technische Anschlussbedingungen der Stadtwerke Leipzig
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig
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2
Hinweise zur Auswahl des Energieträgers
Für das Objekt ist die bau- und haustechnische Planung unter dem Gesichtspunkt eines minimalen und wirtschaftlichen Material- und Medienverbrauches durchzuführen und nachzuweisen. Unter Beachtung der Umweltqualitätsziele der Stadt Leipzig ist die Planung mit konkreten Maßnahmen für eine effiziente Gesamtinvestition mit nachfolgenden Zielen zu erarbeiten:
• niedriger Heizwärmebedarf
• niedriger Energie- und Wasserverbrauch
• geringe Versiegelung der Flächen
• hohe Funktionalität
• niedrige Investitions- und Betriebskosten
• wirtschaftliche Betriebsführung
• niedrige Schadstoffemission
• Nutzung regenerativer Energiequellen
Die Ergebnisse der Optimierung entsprechend der Energieeinsparverordnung sind in einem
Energiekonzept zusammenfassend darzustellen.
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Anforderungen zur Hausinstallation
3.1 Starkstromanlagen (440)
Elektroenergieversorgung/ Einspeisung
Einspeisungen sind entsprechend den geltenden technischen und brandschutztechnischen Vorschriften zu errichten bzw. zu ertüchtigen.
In einem abgeschlossenen Betriebsraum ist die Hauptverteilung (PTSK) vorzusehen. Die Einspeisung der Halle ist medientechnisch zu zählen.
Im Zusammenhang mit dem eventuellen Abriss von Gebäuden ist die Versorgung der verbleibenden Gebäudeteile zu sichern. Kabel sind gegebenenfalls umzuschwenken. Dabei ist zu prüfen,
inwieweit hier technische Veränderungen notwendig sind.
Niederspannungsinstallationssysteme
Der Einsatz von halogenfreien Kabeln und Leitungen richtet sich nach der verwendeten Installationsmethode. Bei Verlegung in Kanälen, Rohren oder auf Kabelbahnen ist eine halogenfreie Verkabelung anzuwenden. Bei Verlegung unter Putz kann PVC-Kabel eingesetzt werden.
Eine Verlegung der Starkstrom- und Schwachstromtrasse sollte auf getrennten Wegen erfolgen.
In Kanälen und auf Kabelbahnen ist mit Trennsteg zu arbeiten.
Bei Querungen von notwendigen Fluren ist die Installation mit I 30-Kanal/ I 30-Verkleidungen bzw.
von notwendigen Treppenräumen mit I 90-Kanal bzw. I 90-Verkleidungen gemäß Leitungsanlagenrichtlinie vorzusehen. Die Anzahl der Querungen soll so gering wie möglich gehalten werden.
Sämtliche Steckdosenstromkreise sind mit FI-Schutzschaltern auszurüsten. Die Steckdosen werden mit Kindersicherung versehen.
Allgemeinbeleuchtung
Die Beleuchtung der Hallen ist für die geplanten Spiel- und Wettkampfarten auszulegen. Unabhängig davon ist für den Schulsport eine Beleuchtungsstärke von 300 lx vorzusehen.
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Die Schaltgruppen sind der geplanten Hallenteilung und den Sportarten anzupassen. Im Raum
Hallenwart ist ein zentrales Lichttableau vorzusehen. In der Halle muss ebenfalls die Schaltung
der Grundbeleuchtung je Hallenteil gewährleistet werden.
Aufgrund der sehr hohen Raumhöhen ist für die Betreibung, hier Auswechselung der Leuchtmittel
und Leuchten, ein Vorschlag zu unterbreiten, welche Arbeitsmittel zum Einsatz kommen könnten.
Die dafür notwendigen Kosten sind in den Folgekosten mit zu berücksichtigen. Der Einsatz von
LED-Leuchten ist hier vorzugsweise vorzusehen.
Es sind grundsätzlich ballwurfsichere Leuchten mit elektronischen Vorschaltgeräten zu planen.
Die elektronischen Anlagen müssen hohen energetischen Ansprüchen genügen und minimale Betriebskosten verursachen. Bei der für den Hallenbereich geplanten Deckenstrahlheizung
ist zu prüfen, ob hier die Beleuchtung wirtschaftlich in das Gesamtsystem integriert werden kann.
Die nach AMEV empfohlene Lichtsteuerung / Lichtregelung ist zu untersuchen und die Wirtschaftlichkeit ist nachzuweisen.
Sanitärräume erhalten eine zeit- und anwesenheitsabhängige Schaltung über Bewegungsmelder.
Zumindest die Flur- und Treppenraumbeleuchtung sollte zentral schaltbar sein.
Im unmittelbaren Gelände ist eine ausreichende Außenbeleuchtung vorzusehen. Diese ist mittels
Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr zu schalten.
Die Berechnung der Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung ist der Entwurfsplanung beizulegen.
Sicherheitsbeleuchtung
Entsprechend Schulbaurichtlinie ist für die Flucht- und Rettungswege, sowie für die Hallenbereiche eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage nach DIN VDE 0108 Teil 100 und EN 12193 vorzusehen. Aufgrund der Raumhöhen und der durchzuführenden Funktionskontrollen ist eine Zentralbatterieanlage mit automatischem Funktionstest und Protokollierung zu planen.
Die Sicherheitsbeleuchtung ist in den Leuchten der Allgemeinbeleuchtung unter Beachtung der
DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22) „Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“
in Verbindung mit DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1) „Allgemeine Anforderungen und Prüfungen“ zu
integrieren. Es sind fabrikfertige Leuchten zu verwenden.
Die Sicherheitsbeleuchtung erhält eine Kopplung zur Einbruchmeldeanlage. Mit dem Scharfschalten der EMA ist die Sicherheitsbeleuchtungsanlage zu blockieren.
Blitzschutz- und Erdungsanlage
Das Gebäude erhält eine äußere und innere Blitzschutz- und Erdungsanlage nach VDE 0185-305
und DIN 18014. Für alle elektrischen Anlagen ist ein übergreifendes Schutzkonzept gegen innere
und äußere Überspannungen zu erarbeiten und umzusetzen. Insbesondere bei Einsatz von elektronischen Bauelementen (z.B. EMA, BMA, Hausalarmanlagen, Gebäudeautomation usw.) sind
die erforderlichen Maßnahmen (Potentialausgleich, Schirmung, Überspannungsschutz) festzulegen.
3.2 Fernmelde- und Informationstechnische Anlage (450)
Telefon/ Telefonanlage/ Datenverkabelung
Die Sporthalle erhält eine telefontechnische Ausrüstung nach Anforderung des Auftraggebers und
der LECOS GmbH. Die Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der
Stadtverwaltung Leipzig ist in der aktuellen Fassung zu berücksichtigen. Die Anzahl und Lage der
EDV-Dosen ist mit dem Nutzer und dem Medienpädagogischen Zentrum (MPZ) abzustimmen.
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Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen nach DIN VDE 0833/ DIN 14675 sind nur vorzusehen, wenn diese im Brandschutzkonzept oder in der Baugenehmigung ausdrücklich gefordert werden.
Hausalarmanlage
Für die Sporthalle ist eine Hausalarmanlage gemäß Schulbaurichtlinie erforderlich. Besonders
gefährdete Bereiche z.B. die Räume der Hausalarmzentrale und des Sicherheitslichtgerätes sind
mit automatischen Rauchmeldern zu überwachen. Eine Aufschaltung auf die Feuerwehr, wenn im
Brandschutzkonzept bzw. Baugenehmigung nicht anders festgelegt, erfolgt nicht. Die Art der Alarmierung ist im Rahmen der Planung abzustimmen.
Eine Alarm-Weiterleitung kann bei Bedarf über ein Wählgerät zu einem Wachunternehmen erfolgen.
Die Hausalarmzentrale ist in Ringbus-Technik zu planen. Die Notstromüberbrückungszeit ist auf
72 Stunden auszulegen.
RWA-Anlagen
In der Sporthalle sind nach Erfordernis des Brandschutzkonzeptes autarke Rauch- und Wärmeab
zugsanlagen entsprechend den gültigen Richtlinien vorzusehen. Eine Störung und/ oder Auslösung der RWA ist an der „ständig besetzten Stelle“ zu signalisieren.
Einbruchmeldeanlage
Aus Gründen der Sicherheit gegen Einbruch und Vandalismus wird der Einbau einer Einbruchmeldeanlage (gem. Richtlinie 2311 des VdS Klasse B) mit Fernalarmierung zur Leitzentrale eines
Wachschutzunternehmens (eventuell mittels Wählgerät der BMA) empfohlen. Die Entscheidung
ist über den Nutzer herbeizuführen.
Für die EMA ist ein Schutzkonzept zu erstellen. Die Hausalarmzentrale ist in Ringbus-Technik zu
planen.
Sämtliche Außentüren sind auf Verschluss und Öffnung zu überwachen. Besonders gefährdete
Einstiegsmöglichkeiten ( z.B. nicht einsehbare Zugänge und Fenster, Dachluken usw.) sind ebenfalls auf Verschluss und Öffnung zu überwachen.
In den Innenräumen ist eine Fallenüberwachung vornehmlich mit Bewegungsmeldern vorzusehen. Zu Überwachen sind Bereiche, welche die Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betreten.
Die Scharf / Unscharfschaltung ist über berührungslose, sabotagesichere Transpondertechnik zu
realisieren. Die Zwangsläufigkeit der Verriegelung ist insbesondere unter Berücksichtigung der
Richtlinie „Verriegelungen in Rettungswegen“ zu gewährleisten. Die externe Alarmierung erfolgt
mit einer Kombination Sirene/ Blitzleuchte.
Die EMA erhält eine Kopplung zur Sicherheitsbeleuchtungsanlage. Mit dem Scharfschalten der
EMA ist die Sicherheitsbeleuchtungsanlage zu blockieren.
Uhrenanlage
Für den Hallenbereich sowie für die Nebenbereiche ist eine Uhrenanlage vorzusehen.
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Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien - Anlage Technische Gebäudeausrüstung – Elektro und MSR Technik
3.3 Gebäudeautomation (480)
Regelungstechnik
Zur Steuerung und Regelung der technischen Anlagen wie Heizung und Lüftung ist ein modulares DDC- System vorzusehen. Die Notwendigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit des DDC-Systems ist
gemäß „AMEV Gebäudeautomation 2005“ Punkt 3.3 und 3.4 nachzuweisen. Bei der Systemauswahl ist zu beachten, dass eine Fernaufschaltung auf die Leitzentralen des Hochbauamtes erfolgen soll. Aus diesem Grund sind nur Systeme vorzusehen, welche zu den im Amt vorhandenen
Leitzentralen kompatibel sind. Vorzugsweise sollen die DDC- Stationen BAC-Net oder LON-busfähig sein. Auch eine Aufschaltung über Web-Browser ist zu untersuchen.
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Nachsatz
Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten.
Das Konzept Planung / Ausstattung ist vor dem Start in die Planung/ Berechnungen mit dem Amt
für Sport und dem Hochbauamt (SG BTA) abzustimmen (z.B. auch DIN EN 12828 Pkt. 4.1 und
Formblätter DIN EN 12831 zur Berechnung). Mit Abschluss der Lph 3 ist die Planung zu verteidigen und die Ausstattung zu bemustern.
Bei der Planung ist im engen Kontakt mit Architekten ein Optimum an Wirtschaftlichkeit, räumlichen Nutzen und Ästhetik unter Beachtung der Kosten zu schaffen. Generell sind technische Änderungen dieser Planungsempfehlung nach neuestem Stand der Technik vorbehalten.
Änderungen der Planungsempfehlungen sind auf Grund baulicher Gegebenheiten (z.B. Sanierung Altbestand) in Rücksprache möglich, jedoch nicht wenn DIN Normen, Richtlinien, o.ä. verletzt werden.
Eine Folgekostenberechnung ist zu erstellen.
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Herausgeber:
Stadt Leipzig, Dezernat VI/65.35
Redaktionsschluss: 15.09.2017