Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1358517.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
17.01.18, 12:00
Aktualisiert
16.02.18, 14:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05331
Status: öffentlich
Eingereicht von
SR J. Nagel
Betreff:
Nutzung des Gebäudekomplexes Kamenzer Straße 10/12
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
31.01.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Zum verhinderten Festival mit mehreren rechtsextremen Bands am 13. Januar 2018 hieß es
in der Presse unter anderem, dass der Objekteigentümer nicht über die Nutzungsabsicht
(Konzert) unterrichtet war und die Hallenzugänge in der Nacht mit einem Siegel
verschlossen wurden.
Im Objekt in der Kamenzer Straße kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu
Konzerten der neonazistischen Szene. Im Juni 2009 hieß es in der Antwort auf eine
Einwohneranfrage in der Ratsversammlung, … „dass bei Nutzung der Räumlichkeiten für
Veranstaltungszwecke ein Verstoß gegen § 80 der Sächsischen Bauordnung vorliege. Für
den Fall der Fortführung der Aktivitäten ohne vorheriges Bauantragsverfahren sei die
Anordnung einer Nutzungsuntersagung angedroht worden.“
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist die Nutzung der Kamenzer Str. 10/12 als Veranstaltungsort nach wie vor
untersagt?
2. Wenn nein, seit wann und infolge welcher Schritte des Eigentümers ist diese
Nutzung wieder freigegeben?
3. Ist der Stadt bekannt, ob es außer dem nun bekannten Fall vom 13.1.2018
weitere Versuche von durchgeführten oder nicht durchgeführten Konzerten oder
Musikveranstaltungen gab?
4. Ist der Stadt bekannt, wie die Gebäude Kamenzer Straße 10 und 12 genutzt
werden?
1/1