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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1358517.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
17.01.18, 12:00
Aktualisiert
16.02.18, 14:06

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-05331 Status: öffentlich Eingereicht von SR J. Nagel Betreff: Nutzung des Gebäudekomplexes Kamenzer Straße 10/12 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 31.01.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Zum verhinderten Festival mit mehreren rechtsextremen Bands am 13. Januar 2018 hieß es in der Presse unter anderem, dass der Objekteigentümer nicht über die Nutzungsabsicht (Konzert) unterrichtet war und die Hallenzugänge in der Nacht mit einem Siegel verschlossen wurden. Im Objekt in der Kamenzer Straße kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Konzerten der neonazistischen Szene. Im Juni 2009 hieß es in der Antwort auf eine Einwohneranfrage in der Ratsversammlung, … „dass bei Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungszwecke ein Verstoß gegen § 80 der Sächsischen Bauordnung vorliege. Für den Fall der Fortführung der Aktivitäten ohne vorheriges Bauantragsverfahren sei die Anordnung einer Nutzungsuntersagung angedroht worden.“ Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist die Nutzung der Kamenzer Str. 10/12 als Veranstaltungsort nach wie vor untersagt? 2. Wenn nein, seit wann und infolge welcher Schritte des Eigentümers ist diese Nutzung wieder freigegeben? 3. Ist der Stadt bekannt, ob es außer dem nun bekannten Fall vom 13.1.2018 weitere Versuche von durchgeführten oder nicht durchgeführten Konzerten oder Musikveranstaltungen gab? 4. Ist der Stadt bekannt, wie die Gebäude Kamenzer Straße 10 und 12 genutzt werden? 1/1