Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1358490.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
17.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-03666-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
100 Jahre Frauenwahlrecht
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
31.01.2018
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen des Schwerpunktjahres „Demokratie leben – Demokratie lebt“ in 2018 werden
40.000 € für die Ausgestaltung des Jubiläums „100 Jahre Frauenwahlrecht“ verwendet.
Im Rahmen des Jubiläums werden Veranstaltungen und kulturelle Projekte gefördert, die
Diskussionen anstoßen und zu einem öffentlichen Diskurs beitragen. Die Ausrichtung obliegt
dem Referat für Gleichstellung.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Der Frauenanteil lag 2016 im Deutschen Bundestag bei 37,1 Prozent und somit weit entfernt
von der Hälfte der Abgeordneten. Der Anteil der Frauen im Stadtrat zu Leipzig liegt sogar
noch darunter bei nur 34,3 Prozent. Grund genug, um über die Teilhabe von Frauen am
politischen und gesellschaftlichen Leben öffentlich zu diskutieren, denn trotz der formalen
Gleichberechtigung sind Frauen, selbst 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts, in
gesellschaftlichen Führungspositionen in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft nach wie vor
unterrepräsentiert, werden schlechter bezahlt, verrichten selbstverständlich unbezahlte
Reproduktionsarbeit, beziehen oft weniger Rente und sind als alleinerziehende Mütter
häufiger von Armut betroffen.
Das Frauenwahlrecht, das uns heute selbstverständlich erscheint, musste erst gegen viele
Vorurteile durchgesetzt werden. In Deutschland kämpften engagierte Frauen um 1900
vehement für das Frauenwahlrecht, da sie – unabhängig von Alter, Einkommen oder
Tätigkeit – von dem Recht zu wählen und zu kandidieren, ausgeschlossen waren. Die
gemäßigte bürgerliche Frauenbewegung strebte ein eingeschränktes Wahlrecht an. Die
radikaleren sozialistischen Frauen um Clara Zetkin forderten dagegen auf dem ersten
internationalen sozialistischen Frauenkongress 1907 in Stuttgart das allgemeine
Frauenwahlrecht.
Erst mit dem Aufruf des Rates der Volksbeauftragten am 12. November 1918 "Alle Wahlen
zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten,
allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20
Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen" wurde Frauen in
Deutschland erstmals das Recht zu wählen und somit zur Teilhabe am politischen Leben
eingeräumt. Am 30. November 1918 trat dann in Deutschland das Reichswahlgesetz mit
dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Damit konnten Frauen
am 19. Januar 1919 zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden.
Am 19. Januar 1919 fanden allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur
verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung statt. 300 Frauen kandidierten. 37
Frauen, insgesamt gibt es 423 Abgeordnete, wurden schließlich gewählt.
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