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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1358490.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
17.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:33

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Inhalt der Datei

Neufassung Nr. VI-A-03666-NF-01 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: 100 Jahre Frauenwahlrecht Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung 31.01.2018 Zuständigkeit Beschlussvorschlag: Im Rahmen des Schwerpunktjahres „Demokratie leben – Demokratie lebt“ in 2018 werden 40.000 € für die Ausgestaltung des Jubiläums „100 Jahre Frauenwahlrecht“ verwendet. Im Rahmen des Jubiläums werden Veranstaltungen und kulturelle Projekte gefördert, die Diskussionen anstoßen und zu einem öffentlichen Diskurs beitragen. Die Ausrichtung obliegt dem Referat für Gleichstellung. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Der Frauenanteil lag 2016 im Deutschen Bundestag bei 37,1 Prozent und somit weit entfernt von der Hälfte der Abgeordneten. Der Anteil der Frauen im Stadtrat zu Leipzig liegt sogar noch darunter bei nur 34,3 Prozent. Grund genug, um über die Teilhabe von Frauen am politischen und gesellschaftlichen Leben öffentlich zu diskutieren, denn trotz der formalen Gleichberechtigung sind Frauen, selbst 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts, in gesellschaftlichen Führungspositionen in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert, werden schlechter bezahlt, verrichten selbstverständlich unbezahlte Reproduktionsarbeit, beziehen oft weniger Rente und sind als alleinerziehende Mütter häufiger von Armut betroffen. Das Frauenwahlrecht, das uns heute selbstverständlich erscheint, musste erst gegen viele Vorurteile durchgesetzt werden. In Deutschland kämpften engagierte Frauen um 1900 vehement für das Frauenwahlrecht, da sie – unabhängig von Alter, Einkommen oder Tätigkeit – von dem Recht zu wählen und zu kandidieren, ausgeschlossen waren. Die gemäßigte bürgerliche Frauenbewegung strebte ein eingeschränktes Wahlrecht an. Die radikaleren sozialistischen Frauen um Clara Zetkin forderten dagegen auf dem ersten internationalen sozialistischen Frauenkongress 1907 in Stuttgart das allgemeine Frauenwahlrecht. Erst mit dem Aufruf des Rates der Volksbeauftragten am 12. November 1918 "Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen" wurde Frauen in Deutschland erstmals das Recht zu wählen und somit zur Teilhabe am politischen Leben eingeräumt. Am 30. November 1918 trat dann in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Damit konnten Frauen am 19. Januar 1919 zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden. Am 19. Januar 1919 fanden allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung statt. 300 Frauen kandidierten. 37 Frauen, insgesamt gibt es 423 Abgeordnete, wurden schließlich gewählt. 3/3