Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1257360.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
03.03.17, 12:00
Aktualisiert
23.03.18, 10:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-03914
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Beirat für Gleichstellung
Zuständigkeit
Vorberatung
Ratsversammlung
08.03.2017
Verweisung in die Gremien
Verwaltungsausschuss
29.03.2017
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Frauenförderung in städtischen Unternehmen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Die Beteiligungsunternehmen der L-Gruppe, die LWB GmbH und die Sankt Georg gGMBH
werden aufgefordert, zukünftig Frauenförderpläne aufzulegen und eine Frauenbeauftragte,
angesiedelt bei den Geschäftsführungen, im Unternehmen zu etablieren.
2. Der Oberbürgermeister wird in seiner Rolle als Gesellschafter beauftragt, eine
entsprechende zeitnahe Umsetzung zu begleiten.
3. Die Unternehmen werden aufgefordert, über die Umsetzung jährlich im Berichtswesen des
Unternehmens Bericht zu erstatten.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
In Leipzig gibt es rund 100 städtische Unternehmen mit etwa 15 000 Beschäftigten. Während für
den öffentlichen Dienst mit seinen rund 6000 Beschäftigten die gesetzliche Pflicht zur Benennung
von Frauenbeauftragten und Erstellung von Frauenförderplänen besteht, gelten diese nicht für die
großen Teile der Verwaltung, die in Eigenbetrieben und Unternehmen ausgegliedert sind. Denn für
diese bestehen in Sachsen aktuell keine Vorgaben. Gleichwohl werden mit der Novellierung des
Gleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen solche Vorgaben für Beteiligungsunternehmen
erwartet. Mit der Einrichtung einer Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände ist gezielte
Personalentwicklung nur folgerichtig.
Städtische Unternehmen haben eine gesellschaftspolitische Vorbildwirkung.
Aufgabe von Frauenbeauftragten ist die Begleitung und Beratung der Entscheidungsebene, hier also
der Geschäftsführungen, in Fragen der Situation der weiblichen Beschäftigten. Ziel soll die
Schaffung von guten Arbeitsbedingungen und guter Arbeitsorganisation für Frauen und gute
Personalentwicklung von Frauen sein. Mit dem Frauenförderplan sollen gezielt Maßnahmen
beschrieben und durchgesetzt werden, die zur Gleichstellung von Männern und Frauen nötig sind.
Dabei kommt dem Berichtswesen hohe Bedeutung zu: erst mit der Erfassung
geschlechtsspezifischer Daten kann die Situation der Frauen und abgeleitet daraus der Grad der
Gleichstellung von Frauen in den Unternehmen sichtbar gemacht werden.
Die Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Europa, nach dem Ratsbeschluss am
2.Juli 2012 vom Oberbürgermeister unterzeichnet, sieht im Artikel 11 „Rolle als Arbeitgeber“ und im
Artikel 27 „wirtschaftliche Entwicklung“ entsprechende Selbstverpflichtungen.
Abschließend sei darauf verwiesen, dass kommunale Unternehmen in der Gleichstellung von
Frauen und Männern eine wesentliche Rolle spielen*. In kommunalen Unternehmen werden 54%
der öffentlichen Investitionen geleistet und 59% der öffentlichen Verschuldung geschultert. (Daten
kommunaler Finanzreport).
*aus: Papenfuß, Frauen in öffentlichen Unternehmen in Leipzig, Vortrag im Gleichstellungsbeirat
10.2.14
Anlagen:
Seite 2/3