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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1257360.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
03.03.17, 12:00
Aktualisiert
23.03.18, 10:47

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-03914 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Beirat für Gleichstellung Zuständigkeit Vorberatung Ratsversammlung 08.03.2017 Verweisung in die Gremien Verwaltungsausschuss 29.03.2017 1. Lesung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Frauenförderung in städtischen Unternehmen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Die Beteiligungsunternehmen der L-Gruppe, die LWB GmbH und die Sankt Georg gGMBH werden aufgefordert, zukünftig Frauenförderpläne aufzulegen und eine Frauenbeauftragte, angesiedelt bei den Geschäftsführungen, im Unternehmen zu etablieren. 2. Der Oberbürgermeister wird in seiner Rolle als Gesellschafter beauftragt, eine entsprechende zeitnahe Umsetzung zu begleiten. 3. Die Unternehmen werden aufgefordert, über die Umsetzung jährlich im Berichtswesen des Unternehmens Bericht zu erstatten. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: In Leipzig gibt es rund 100 städtische Unternehmen mit etwa 15 000 Beschäftigten. Während für den öffentlichen Dienst mit seinen rund 6000 Beschäftigten die gesetzliche Pflicht zur Benennung von Frauenbeauftragten und Erstellung von Frauenförderplänen besteht, gelten diese nicht für die großen Teile der Verwaltung, die in Eigenbetrieben und Unternehmen ausgegliedert sind. Denn für diese bestehen in Sachsen aktuell keine Vorgaben. Gleichwohl werden mit der Novellierung des Gleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen solche Vorgaben für Beteiligungsunternehmen erwartet. Mit der Einrichtung einer Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände ist gezielte Personalentwicklung nur folgerichtig. Städtische Unternehmen haben eine gesellschaftspolitische Vorbildwirkung. Aufgabe von Frauenbeauftragten ist die Begleitung und Beratung der Entscheidungsebene, hier also der Geschäftsführungen, in Fragen der Situation der weiblichen Beschäftigten. Ziel soll die Schaffung von guten Arbeitsbedingungen und guter Arbeitsorganisation für Frauen und gute Personalentwicklung von Frauen sein. Mit dem Frauenförderplan sollen gezielt Maßnahmen beschrieben und durchgesetzt werden, die zur Gleichstellung von Männern und Frauen nötig sind. Dabei kommt dem Berichtswesen hohe Bedeutung zu: erst mit der Erfassung geschlechtsspezifischer Daten kann die Situation der Frauen und abgeleitet daraus der Grad der Gleichstellung von Frauen in den Unternehmen sichtbar gemacht werden. Die Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Europa, nach dem Ratsbeschluss am 2.Juli 2012 vom Oberbürgermeister unterzeichnet, sieht im Artikel 11 „Rolle als Arbeitgeber“ und im Artikel 27 „wirtschaftliche Entwicklung“ entsprechende Selbstverpflichtungen. Abschließend sei darauf verwiesen, dass kommunale Unternehmen in der Gleichstellung von Frauen und Männern eine wesentliche Rolle spielen*. In kommunalen Unternehmen werden 54% der öffentlichen Investitionen geleistet und 59% der öffentlichen Verschuldung geschultert. (Daten kommunaler Finanzreport). *aus: Papenfuß, Frauen in öffentlichen Unternehmen in Leipzig, Vortrag im Gleichstellungsbeirat 10.2.14 Anlagen: Seite 2/3