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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1348590.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
13.12.17, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 17:14

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05039-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Anpassung der Kosten der Unterkunft an die aktuelle Mietpreisentwicklung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 18.01.2018 30.01.2018 31.01.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Begründung: Einer grundlegenden Überarbeitung der schon jetzt getroffenen Festlegungen im sog. Schlüssigen Konzept (DS-00687/14 vom 18.12.2014) bedarf es nicht. Im Schlüssigen Konzept ist festgelegt, dass eine Anpassung der Richtwerte für die angemessene Brutto-Kaltmiete anhand der jeweils aktuellen Daten des jeweiligen Mietspiegels der Stadt Leipzig erfolgen wird. Damit ist gewährleistet, dass der avisierte Zwei-Jahresturnus und die hohe statistische Qualität (Repräsentativität) eingehalten werden. Der Mietspiegel wird nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 558c f. BGB im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst. Grundlage der Mietspiegelwerte sind die tatsächlichen Mietvertragsdaten (abgeschlossene Mietverträge) und nicht die vom Wohnungsmarkt avisierten Angebotsmieten. Auf der Grundlage der durch das Amt für Statistik und Wahlen ausgewerteten Erhebungsdaten für den Mietspiegel werden die Richtwerte der Kosten der Unterkunft zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter Verwendung der Originaldatensätze des Mietspiegels ermittelt. Gemäß § 22c Abs. 1 SGB II sollen die Kreise und kreisfreien Städte zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung insbesondere Mietspiegel, qualifizierte Mietspiegel und Mietdatenbanken einzeln oder kombiniert berücksichtigen. Damit ist die Bekanntgabe der veränderten Richtwerte immer erst nach Veröffentlichung des Mietspiegels möglich. Eine Berechnung der Werte ohne Bezug auf einen tatsächlich veröffentlichten Mietspiegel würde von den sozialgerichtlichen Instanzen nicht anerkannt. Für die Datenerhebung und -auswertung sowie die sich daran anschließende Erarbeitung des Mietspiegels und das Verwaltungs- und Beschlussverfahren wird i.d.R. ein Zeitraum von bis zu zwölf Monaten benötigt. Die Datengrundlage für die Berechnung der Richtwerte der Kosten der Unterkunft ist daher regelmäßig älter als sechs Monate. Das Ergebnis jeder Überprüfung der Höhe der Angemessenheitsgrenzen wird dem Stadtrat bereits als Informationsvorlage zur Kenntnis gegeben. 3/3