Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1348590.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
13.12.17, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 17:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05039-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Anpassung der Kosten der Unterkunft an die aktuelle Mietpreisentwicklung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
18.01.2018
30.01.2018
31.01.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Begründung:
Einer grundlegenden Überarbeitung der schon jetzt getroffenen Festlegungen im sog.
Schlüssigen Konzept (DS-00687/14 vom 18.12.2014) bedarf es nicht.
Im Schlüssigen Konzept ist festgelegt, dass eine Anpassung der Richtwerte für die
angemessene Brutto-Kaltmiete anhand der jeweils aktuellen Daten des jeweiligen
Mietspiegels der Stadt Leipzig erfolgen wird. Damit ist gewährleistet, dass der avisierte
Zwei-Jahresturnus und die hohe statistische Qualität (Repräsentativität) eingehalten werden.
Der Mietspiegel wird nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 558c f. BGB im Abstand
von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst. Grundlage der Mietspiegelwerte sind die
tatsächlichen Mietvertragsdaten (abgeschlossene Mietverträge) und nicht die vom
Wohnungsmarkt avisierten Angebotsmieten.
Auf der Grundlage der durch das Amt für Statistik und Wahlen ausgewerteten
Erhebungsdaten für den Mietspiegel werden die Richtwerte der Kosten der Unterkunft zum
frühestmöglichen Zeitpunkt unter Verwendung der Originaldatensätze des Mietspiegels
ermittelt. Gemäß § 22c Abs. 1 SGB II sollen die Kreise und kreisfreien Städte zur
Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung insbesondere
Mietspiegel, qualifizierte Mietspiegel und Mietdatenbanken einzeln oder kombiniert
berücksichtigen.
Damit ist die Bekanntgabe der veränderten Richtwerte immer erst nach Veröffentlichung des
Mietspiegels möglich. Eine Berechnung der Werte ohne Bezug auf einen tatsächlich
veröffentlichten Mietspiegel würde von den sozialgerichtlichen Instanzen nicht anerkannt.
Für die Datenerhebung und -auswertung sowie die sich daran anschließende Erarbeitung
des Mietspiegels und das Verwaltungs- und Beschlussverfahren wird i.d.R. ein Zeitraum von
bis zu zwölf Monaten benötigt. Die Datengrundlage für die Berechnung der Richtwerte der
Kosten der Unterkunft ist daher regelmäßig älter als sechs Monate.
Das Ergebnis jeder Überprüfung der Höhe der Angemessenheitsgrenzen wird dem Stadtrat
bereits als Informationsvorlage zur Kenntnis gegeben.
3/3