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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1348234.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
13.12.17, 12:00
Aktualisiert
19.02.18, 14:32

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05045-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Nutzung freier Kapazitäten von Flüchtlingsunterkünften für Obdachlose in den Wintermonaten 2017/2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Ratsversammlung 18.01.2018 22.01.2018 31.01.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Begründung: Die Unterbringung akut wohnungsloser Menschen erfolgt nach dem Sächsischen Polizeigesetz (SächsPolG) und der städtischen Satzung über die Benutzung und die Gebühren in Unterkünften für Wohnungsnotfälle und Asylbewerber sowie andere ausländische Flüchtlinge in Leipzig (Benutzungs- und Gebührensatzung) vom 23.06.2016 und dem Strategiepapier – Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig - Überblick und strategische Ausrichtung 2014 – (DS00077/14). Ziel der Stadt Leipzig ist die Verhinderung und die umgehende Beendigung eingetretener Wohnungslosigkeit. Die Unterbringung wohnungsloser Personen erfolgt unmittelbar. Die Stadt Leipzig ist verpflichtet, alle unfreiwillig wohnungslosen Personen unterzubringen. Akute Wohnungslosigkeit steht häufig im Zusammenhang mit sozialen, gesundheitlichen und finanziellen Schwierigkeiten. Wohnungslose und Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten können in Leipzig verschiedene soziale Hilfe- und Wohnangebote nutzen. Ziel ist eine rasche bedarfsgerechte Hilfe. Das Sozialamt arbeitet sehr eng mit den jeweiligen freien Trägern dieser Angebote und den jeweiligen Einrichtungen/Diensten zusammen. Es existieren mehrere Facharbeitskreise zum Thema Wohnungslosigkeit. Auf neue und anhaltende Bedarfslagen kann damit rasch und konzeptionell untersetzt eingegangen werden. Ein Beispiel ist das Wohnprojekt Leipziger Obdach Plus. Es wurde als bedarfsorientiertes Unterkunftsmodell für psychisch kranke Wohnungslose ohne medizinische Behandlungsbereitschaft entwickelt und erweitert seit dem 01.05.2016 das Leipziger Hilfesystem für Wohnungsnotfälle. Durch die enge Zusammenarbeit aller Dienste, Stellen und Einrichtungen für wohnungslose Männer und Frauen ist es möglich die Aufenthaltsdauer in den Übernachtungseinrichtungen gering zu halten. Eine problemadäquate Unterkunftsform kann zügig vermittelt werden. Richtig ist, dass die Anzahl der Nutzer der Notschlafstellen in den Übernachtungshäusern im Jahresverlauf 2017 angestiegen ist. Im Jahr 2016 waren insgesamt 516 Personen zeitweise notuntergebracht. Im Jahr 2017 wurde diese Zahl mit insgesamt 531 Personen bereits im Oktober 2017 überschritten. Im Rahmen des Winterprogramms 2017/2018 wurden die verfügbaren Kapazitäten überprüft und punktuell erweitert. Es stehen insgesamt 105 Betten zur Notübernachtung zur Verfügung. Diese wurden am Stichtag 31.10.2017 von 17 Frauen und 56 Männern in den drei Gemeinschaftsunterkünften der Notunterbringung genutzt. Die Platzkapazitäten in den Unterkünften für Wohnungsnotfälle der Stadt Leipzig sind derzeit ausreichend. Sie unterliegen einem kalendertäglichen Monitoring des Sozialamtes. Sofern sich der Bedarf an problemadäquaten Unterkünften für wohnungslose Personen erhöht, ist die Nutzung freier Kapazitäten in den Flüchtlingsunterkünften der Stadt Leipzig eine Alternative zur Notunterbringung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das weder notwendig noch geplant. 3/3