Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1348234.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
13.12.17, 12:00
Aktualisiert
19.02.18, 14:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05045-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Nutzung freier Kapazitäten von Flüchtlingsunterkünften für Obdachlose in den
Wintermonaten 2017/2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Ratsversammlung
18.01.2018
22.01.2018
31.01.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung:
Die Unterbringung akut wohnungsloser Menschen erfolgt nach dem Sächsischen
Polizeigesetz (SächsPolG) und der städtischen Satzung über die Benutzung und die
Gebühren in Unterkünften für Wohnungsnotfälle und Asylbewerber sowie andere
ausländische Flüchtlinge in Leipzig (Benutzungs- und Gebührensatzung) vom 23.06.2016
und dem Strategiepapier – Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig - Überblick und strategische
Ausrichtung 2014 – (DS00077/14).
Ziel der Stadt Leipzig ist die Verhinderung und die umgehende Beendigung eingetretener
Wohnungslosigkeit. Die Unterbringung wohnungsloser Personen erfolgt unmittelbar. Die
Stadt Leipzig ist verpflichtet, alle unfreiwillig wohnungslosen Personen unterzubringen.
Akute Wohnungslosigkeit steht häufig im Zusammenhang mit sozialen, gesundheitlichen und
finanziellen Schwierigkeiten. Wohnungslose und Personen mit besonderen sozialen
Schwierigkeiten können in Leipzig verschiedene soziale Hilfe- und Wohnangebote nutzen.
Ziel ist eine rasche bedarfsgerechte Hilfe. Das Sozialamt arbeitet sehr eng mit den jeweiligen
freien Trägern dieser Angebote und den jeweiligen Einrichtungen/Diensten zusammen. Es
existieren mehrere Facharbeitskreise zum Thema Wohnungslosigkeit. Auf neue und
anhaltende Bedarfslagen kann damit rasch und konzeptionell untersetzt eingegangen
werden. Ein Beispiel ist das Wohnprojekt Leipziger Obdach Plus. Es wurde als bedarfsorientiertes Unterkunftsmodell für psychisch kranke Wohnungslose ohne medizinische
Behandlungsbereitschaft entwickelt und erweitert seit dem 01.05.2016 das Leipziger
Hilfesystem für Wohnungsnotfälle.
Durch die enge Zusammenarbeit aller Dienste, Stellen und Einrichtungen für wohnungslose
Männer und Frauen ist es möglich die Aufenthaltsdauer in den Übernachtungseinrichtungen
gering zu halten. Eine problemadäquate Unterkunftsform kann zügig vermittelt werden.
Richtig ist, dass die Anzahl der Nutzer der Notschlafstellen in den Übernachtungshäusern im
Jahresverlauf 2017 angestiegen ist. Im Jahr 2016 waren insgesamt 516 Personen zeitweise
notuntergebracht. Im Jahr 2017 wurde diese Zahl mit insgesamt 531 Personen bereits im
Oktober 2017 überschritten.
Im Rahmen des Winterprogramms 2017/2018 wurden die verfügbaren Kapazitäten überprüft
und punktuell erweitert. Es stehen insgesamt 105 Betten zur Notübernachtung zur
Verfügung. Diese wurden am Stichtag 31.10.2017 von 17 Frauen und 56 Männern in den
drei Gemeinschaftsunterkünften der Notunterbringung genutzt.
Die Platzkapazitäten in den Unterkünften für Wohnungsnotfälle der Stadt Leipzig sind derzeit
ausreichend. Sie unterliegen einem kalendertäglichen Monitoring des Sozialamtes. Sofern
sich der Bedarf an problemadäquaten Unterkünften für wohnungslose Personen erhöht, ist
die Nutzung freier Kapazitäten in den Flüchtlingsunterkünften der Stadt Leipzig eine
Alternative zur Notunterbringung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das weder notwendig
noch geplant.
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