Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1352801.pdf
Größe
149 kB
Erstellt
20.12.17, 12:00
Aktualisiert
01.03.18, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04595-NF-01-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Filmkunsthaus unterstützen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Kultur
FA Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
19.01.2018
30.01.2018
28.02.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadt Leipzig begleitet den Cinémathèque e. V. bei der Standortsuche und
der Erarbeitung und Umsetzung eines tragfähigen Konzeptes für ein
Filmkunsthaus in Leipzig. Die Fachausschüsse Kultur und Wirtschaft und Arbeit
werden regelmäßig über die Fortschritte informiert.
2.
Die Stadt Leipzig prüft die finanzielle Unterstützung insbesondere in Kooperation
mit nichtstädtischen Fördermittelgebern. Voraussetzung für die Unterstützung ist
das Vorliegen eines tragfähigen Konzeptes, das eine Marktanalyse einschließt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Zu 1.
Der Cinémathèque Leipzig e. V. gestaltet mit seinem Filmprogramm ca. 50 Prozent des
Abendprogramms des soziokulturellen Zentrums naTo. In Gesprächen mit dem Kulturamt
wurde von beiden Vereinen am Standort naTo immer wieder die gemeinsame Nutzung des
Veranstaltungsraumes diskutiert, meist vor dem Hintergrund der effektiven und
wirtschaftlicheren Gestaltung der Arbeit.
Im Rahmen einer standortbezogenen Neuorientierung entwickelte sich der konzeptionelle
Ansatz des Filmkunsthauses und wird seitdem verfolgt.
Der Verein Cinémathèque hatte im Rahmen der Ausschreibung der Stadt Leipzig zur
Gottschedstraße 16, ehemals Spielstätte SKALA, auf die räumlichen Gegebenheiten
zugeschnittene Ideen für ein Filmkunsthaus entwickelt. Die Umsetzung des Vorhabens sollte
mit der Gründung einer Genossenschaft einhergehen. Die SKALA konnte im Bieterverfahren
nicht an den Verein veräußert werden.
Der Cinémathèque e.V. sucht nach einem Objekt, welches Raum für drei Kinosäle,
Ausstellungsflächen und Gastronomie bietet. Die Kapazität des Objektes soll auf insgesamt
300 Personen ausgelegt werden können. Nähere bzw. verbindliche Angaben zu baulichen
Voraussetzungen oder weiteren tangierenden Rahmenbedingungen sind nicht genannt.
Der Verein hat sich das Ziel gesetzt, ein Zentrum für Filmkunst mit kollaborativen Strukturen,
als regional und überregional wirkenden Brennpunkt filmischen Schaffens, aufzubauen. Das
Filmkunsthaus will mit seinen Programmangeboten ausgewählte historische und aktuelle
internationale Filme in thematisch-künstlerischen Kontexten zeigen und
kunstformübergreifend arbeiten. Kooperierend sollen Filmreihen, Festivals, Projekte und
Diskussionsveranstaltungen mit unterschiedlichen lokalen und internationalen Partnern
entwickelt werden.
Über das Filmkunsthaus will sich der Verein zu einem aktiven Protagonisten im Kontext der
lokalen und regionalen Kulturentwicklung entwickeln.
Für eine vorhabenbezogene zielführende Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Stadt
Leipzig bei der Standortsuche bedarf es jedoch konkreterer Angaben durch den
Cinémathèque e.V. Dazu müsste zunächst grundsätzlich geklärt werden, ob es Vorgaben
zur stadträumlichen Lokalisierung gibt, ob nur eine Anmietung von Räumlichkeiten in
Betracht kommt oder ob der Verein auch selbst ein Gebäude sanieren oder gar neu bauen
will. Schließlich müssten vorab konkretere Projektdaten zum Flächenbedarf etc. abgestimmt
werden.
Das Amt für Wirtschaftsförderung und die Kulturverwaltung können den Verein entsprechend
ihrer Fachlichkeit und Möglichkeiten bei der Konzepterstellung begleiten. Unterstützung kann
z.B. bei der Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Konzeptes und bei der
Marktanalyse erfolgen.
Die Unterstützungsmöglichkeiten des Dezernates Stadtentwicklung und Bau könnten
darüber hinaus, bei Vorliegen konkreter Projektdaten, geprüft werden.
Zu 2.
Für das Projekt Filmkunsthaus wird von Seiten der Stadt bereits erste Unterstützung
geleistet. Aktuell befördert das Kulturamt den Antrag des Vereins auf Struktur - und
Investitionsmittel nach SächsKRG beim SMWK zur Entwicklung des Konzeptes für ein
Filmkunsthaus durch die Kofinanzierung von Eigenmitteln.
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Darüber hinaus fördert das Kulturamt den Verein seit vielen Jahren institutionell. Diese
Unterstützung wird sich weiterhin zunächst auf die inhaltliche Arbeit des Vereins im Bereich
Kulturelle Bildung konzentrieren.
Bislang sind wirtschaftlich, unternehmerisch ausgerichtete Aktivitäten der Cinémathèque
ausgeschlossen (siehe Satzung). Folglich schließt das auch die Unterstützung durch
wirtschaftsfördernde Maßnahmen aus.
Auszug aus der Satzung
Cinémathèque Leipzig e.V., gemäß der Gründungsversammlung vom 17.04.1991 und der
Änderung
vom 18.09.1991, 10.02.1993, 29.02.1996, 25.03.1996 und 13.04.2005 und 29.01.2007
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen „Cinémathèque Leipzig e.V.“ Er ist in das Vereinsregister
eingetragen.
(2) Sitz des Vereins ist Leipzig.
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist ausschließlich die Vermittlung von Informationen und Kenntnissen mit
dem Ziel, die Vorführung und Vermittlung künstlerisch wertvoller Filme zur Förderung der
Volksbildung in einem möglichst breiten Bereich zu erreichen. Der Satzungszweck wird
verwirklicht durch ein sich inhaltlich, konzeptionell und formal von etwa vorhandenen
gewerblichen Kinos der Stadt Leipzig unterscheidendes Programm: Meisterwerke der
Filmgeschichte, aktuelle und filmhistorische Programme, Retrospektiven bedeutender
Regisseure und thematisch gebündelte Zyklen werden durch Filmeinführungen in ihrer
filmhistorischen Bedeutung einem breiten Publikum näher gebracht. In seminaristischer
Form soll die Möglichkeit gegeben werden, filmbegleitend sich mit ästhetischen und
gesellschaftlichen Bedingungen auseinanderzusetzen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig,
er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Das Amt für Wirtschaftsförderung hat auf Bitte des Cinémathèque e.V. und des Kulturamtes
vorhabenrelevante Fördermöglichkeiten für die Errichtung eines Filmkunsthauses eruiert. Die
Angebote der Sächsischen Aufbaubank sind jedoch ausschließlich für
Wirtschaftsunternehmen bestimmt. Zudem sind Betriebsstätten ausgeschlossen, welche als
Ausstellungen, Museen und ähnliche Einrichtungen, kulturelle Einrichtungen (z. B. Kino,
Theater) bzw. Bars, Diskotheken dienen (siehe Förderrichtlinie RIGA, in der Fassung vom
17.08.2016, Anlage 1: Einschränkungen und Ausschluss der Förderung).
Für die erforderlichen ersten Schritte zur Entwicklung des Filmkunsthauskonzeptes
(Erstellung erforderlicher neuer tragfähiger Konzepte) wird im Rahmen der gegebenen
Möglichkeiten, wie unter Punkt 1 bereits genannt, Unterstützung von Seiten des Kulturamtes
und der Wirtschaftsförderung geleistet.
Anlagen:
keine
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