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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1352801.pdf
Größe
149 kB
Erstellt
20.12.17, 12:00
Aktualisiert
01.03.18, 21:17

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04595-NF-01-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff: Filmkunsthaus unterstützen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Kultur FA Wirtschaft und Arbeit Ratsversammlung 19.01.2018 30.01.2018 28.02.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig begleitet den Cinémathèque e. V. bei der Standortsuche und der Erarbeitung und Umsetzung eines tragfähigen Konzeptes für ein Filmkunsthaus in Leipzig. Die Fachausschüsse Kultur und Wirtschaft und Arbeit werden regelmäßig über die Fortschritte informiert. 2. Die Stadt Leipzig prüft die finanzielle Unterstützung insbesondere in Kooperation mit nichtstädtischen Fördermittelgebern. Voraussetzung für die Unterstützung ist das Vorliegen eines tragfähigen Konzeptes, das eine Marktanalyse einschließt. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Zu 1. Der Cinémathèque Leipzig e. V. gestaltet mit seinem Filmprogramm ca. 50 Prozent des Abendprogramms des soziokulturellen Zentrums naTo. In Gesprächen mit dem Kulturamt wurde von beiden Vereinen am Standort naTo immer wieder die gemeinsame Nutzung des Veranstaltungsraumes diskutiert, meist vor dem Hintergrund der effektiven und wirtschaftlicheren Gestaltung der Arbeit. Im Rahmen einer standortbezogenen Neuorientierung entwickelte sich der konzeptionelle Ansatz des Filmkunsthauses und wird seitdem verfolgt. Der Verein Cinémathèque hatte im Rahmen der Ausschreibung der Stadt Leipzig zur Gottschedstraße 16, ehemals Spielstätte SKALA, auf die räumlichen Gegebenheiten zugeschnittene Ideen für ein Filmkunsthaus entwickelt. Die Umsetzung des Vorhabens sollte mit der Gründung einer Genossenschaft einhergehen. Die SKALA konnte im Bieterverfahren nicht an den Verein veräußert werden. Der Cinémathèque e.V. sucht nach einem Objekt, welches Raum für drei Kinosäle, Ausstellungsflächen und Gastronomie bietet. Die Kapazität des Objektes soll auf insgesamt 300 Personen ausgelegt werden können. Nähere bzw. verbindliche Angaben zu baulichen Voraussetzungen oder weiteren tangierenden Rahmenbedingungen sind nicht genannt. Der Verein hat sich das Ziel gesetzt, ein Zentrum für Filmkunst mit kollaborativen Strukturen, als regional und überregional wirkenden Brennpunkt filmischen Schaffens, aufzubauen. Das Filmkunsthaus will mit seinen Programmangeboten ausgewählte historische und aktuelle internationale Filme in thematisch-künstlerischen Kontexten zeigen und kunstformübergreifend arbeiten. Kooperierend sollen Filmreihen, Festivals, Projekte und Diskussionsveranstaltungen mit unterschiedlichen lokalen und internationalen Partnern entwickelt werden. Über das Filmkunsthaus will sich der Verein zu einem aktiven Protagonisten im Kontext der lokalen und regionalen Kulturentwicklung entwickeln. Für eine vorhabenbezogene zielführende Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig bei der Standortsuche bedarf es jedoch konkreterer Angaben durch den Cinémathèque e.V. Dazu müsste zunächst grundsätzlich geklärt werden, ob es Vorgaben zur stadträumlichen Lokalisierung gibt, ob nur eine Anmietung von Räumlichkeiten in Betracht kommt oder ob der Verein auch selbst ein Gebäude sanieren oder gar neu bauen will. Schließlich müssten vorab konkretere Projektdaten zum Flächenbedarf etc. abgestimmt werden. Das Amt für Wirtschaftsförderung und die Kulturverwaltung können den Verein entsprechend ihrer Fachlichkeit und Möglichkeiten bei der Konzepterstellung begleiten. Unterstützung kann z.B. bei der Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Konzeptes und bei der Marktanalyse erfolgen. Die Unterstützungsmöglichkeiten des Dezernates Stadtentwicklung und Bau könnten darüber hinaus, bei Vorliegen konkreter Projektdaten, geprüft werden. Zu 2. Für das Projekt Filmkunsthaus wird von Seiten der Stadt bereits erste Unterstützung geleistet. Aktuell befördert das Kulturamt den Antrag des Vereins auf Struktur - und Investitionsmittel nach SächsKRG beim SMWK zur Entwicklung des Konzeptes für ein Filmkunsthaus durch die Kofinanzierung von Eigenmitteln. 3/4 Darüber hinaus fördert das Kulturamt den Verein seit vielen Jahren institutionell. Diese Unterstützung wird sich weiterhin zunächst auf die inhaltliche Arbeit des Vereins im Bereich Kulturelle Bildung konzentrieren. Bislang sind wirtschaftlich, unternehmerisch ausgerichtete Aktivitäten der Cinémathèque ausgeschlossen (siehe Satzung). Folglich schließt das auch die Unterstützung durch wirtschaftsfördernde Maßnahmen aus. Auszug aus der Satzung Cinémathèque Leipzig e.V., gemäß der Gründungsversammlung vom 17.04.1991 und der Änderung vom 18.09.1991, 10.02.1993, 29.02.1996, 25.03.1996 und 13.04.2005 und 29.01.2007 § 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen „Cinémathèque Leipzig e.V.“ Er ist in das Vereinsregister eingetragen. (2) Sitz des Vereins ist Leipzig. § 2 Vereinszweck Zweck des Vereins ist ausschließlich die Vermittlung von Informationen und Kenntnissen mit dem Ziel, die Vorführung und Vermittlung künstlerisch wertvoller Filme zur Förderung der Volksbildung in einem möglichst breiten Bereich zu erreichen. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch ein sich inhaltlich, konzeptionell und formal von etwa vorhandenen gewerblichen Kinos der Stadt Leipzig unterscheidendes Programm: Meisterwerke der Filmgeschichte, aktuelle und filmhistorische Programme, Retrospektiven bedeutender Regisseure und thematisch gebündelte Zyklen werden durch Filmeinführungen in ihrer filmhistorischen Bedeutung einem breiten Publikum näher gebracht. In seminaristischer Form soll die Möglichkeit gegeben werden, filmbegleitend sich mit ästhetischen und gesellschaftlichen Bedingungen auseinanderzusetzen. § 3 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Das Amt für Wirtschaftsförderung hat auf Bitte des Cinémathèque e.V. und des Kulturamtes vorhabenrelevante Fördermöglichkeiten für die Errichtung eines Filmkunsthauses eruiert. Die Angebote der Sächsischen Aufbaubank sind jedoch ausschließlich für Wirtschaftsunternehmen bestimmt. Zudem sind Betriebsstätten ausgeschlossen, welche als Ausstellungen, Museen und ähnliche Einrichtungen, kulturelle Einrichtungen (z. B. Kino, Theater) bzw. Bars, Diskotheken dienen (siehe Förderrichtlinie RIGA, in der Fassung vom 17.08.2016, Anlage 1: Einschränkungen und Ausschluss der Förderung). Für die erforderlichen ersten Schritte zur Entwicklung des Filmkunsthauskonzeptes (Erstellung erforderlicher neuer tragfähiger Konzepte) wird im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, wie unter Punkt 1 bereits genannt, Unterstützung von Seiten des Kulturamtes und der Wirtschaftsförderung geleistet. Anlagen: keine 4/4