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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1341102.pdf
Größe
130 kB
Erstellt
21.11.17, 12:00
Aktualisiert
17.03.18, 20:12

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04956-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Mitteleinstellung für den dringenden Sanierungsbedarf an den beiderseitigen Fußwegen entlang der Riesaer Str. beginnend unterhalb der Hans-Weigel-Brücke mit Einbau von 3 Parkbuchten Riesaer Str. 125/127 und weiterführend bis zur Riesaer Brücke-Gartenfachbetrieb Oppermann Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters OR Engelsdorf FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen Ratsversammlung 05.02.2018 13.02.2018 19.02.2018 28.02.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt den Beschlussantrag abzulehnen, da einerseits eine Sanierung der Gehwege abschnittsweise nicht möglich ist und dort für eine wesentliche und dauerhafte Zustandsverbesserung ein grundhafter Ausbau der Gehwegabschnitte erforderlich ist. Andererseits werden auftretende Gefahrstellen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Rahmen der Straßenunterhaltung beseitigt. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Die beidseitigen Gehwege in der Riesaer Straße beginnend unterhalb der Hans-WeigelBrücke bis zur Riesaer Brücke (Brücke über die A 14) besitzen unterschiedliche Oberflächenbefestigungen und befinden sich in unterschiedlichsten Zuständen. Die Gesamtlänge des benannten Bereiches beträgt über 1.500 m. Die beidseitigen Gehwege weisen auf dieser Länge unterschiedlichste Bauweisen und Zustände auf. Einige Gehwegabschnitte wurden in bituminöser Bauweise hergestellt. Andere Abschnitte besitzen einen Platten-, Betonstein bzw. Pflasterbelag. Zudem besitzen einige Gehwegabschnitte eine Oberflächenbefestigung in ungebundener Bauweise. So unterschiedlich wie die Gehwegbefestigungen sind auch die Zustände der verschiedenen Gehwegabschnitte. Einige Abschnitte, insbesondere die Abschnitte mit Betonpflaster, befinden sich in einem guten Zustand. Einige Gehwegabschnitte, insbesondere mit Pflaster- oder Plattenbelägen, bzw. mit älterer bituminöser Befestigung, weisen teilweise deutliche Verschleißerscheinungen auf. Auch die Gehwegabschnitte in ungebundener Bauweise befinden sich teilweise in keinem wünschenswerten Zustand. Insbesondere während und nach Regenereignissen sind diese Abschnitte nicht mit dem gewünschten Komfort nutzbar. Mehrere Gehwegabschnitte besitzen auch Unebenheiten, welche hauptsächlich auf Wurzelauftriebe der umliegenden Bäume zurückzuführen sind. Trotz der teilweise vorhandenen Mängel sind die Gehwege bei der gebotenen Aufmerksamkeit gefahrlos nutzbar. Auftretende Gefahrstellen werden im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung punktuell beseitigt. Zudem werden besonders verschlissene Gehwegbereiche auch großflächiger instand gesetzt. Dies erfolgt gegenwärtig im Bereich der Hausnummer 173 und im Bereich der Gaststätte Albertpark in der Riesaer Straße 125. Die Möglichkeiten der Einordnung dreier Parkbuchten im Bereich der Riesaer Straße 125/127 wurde bereits durch die Verwaltung geprüft. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass die Errichtung von Parkbuchten leider nicht möglich ist. Dazu fehlen die entsprechenden Voraussetzungen. Die vorhandene Gehwegbreite von ca. 2,80 m lässt die Errichtung von Parkbuchten nicht zu. Die durch das unzulässige Befahren des unbefestigten Gehwegrandstreifens im vorgenannten Bereich entstandenen Unebenheiten wurden im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung beseitigt. Der Randstreifen wurde bituminös befestigt, um künftig die Entstehung von Schadstellen wirkungsvoll zu vermeiden. Für eine wesentlich und dauerhafte Zustandsverbesserung sowie eine einheitliche Gehweggestaltung wäre für viele Gehwegabschnitte der grundhafte Ausbau erforderlich. In diesem Zusammenhang könnte dann auch die Querschnittsgestaltung der Gehwege und somit gegebenenfalls auch die Errichtung von Parkbuchten planerisch untersucht werden. Der grundhafte Ausbau der Gehwege ist jedoch, vor dem Hintergrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel, gegenwärtig nicht vorgesehen. Die durch den Freistaat zur Verfügung gestellten Fördermittel werden bereits durch die Verwaltung voll ausgenutzt. Die bereitgestellten Fördermittel werden nach folgenden Programmen gegliedert. 3/4 1. Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB); Teil A Investive Straßenbauplanung – Die Mittel reichen im Freistaat nur für Projekte, die bis April 2017 beantragt waren und für Fortsetzungsmaßnahmen, die bereits bewilligt waren. Neubeginne seit Mai 2017 sind nicht abgedeckt. Das Programm ist überzeichnet. 2. Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB); Teil B Nichtinvestive Straßenbauförderung sowie investive Ersatzneubauten (Erneuerung ohne Änderung von Querschnitte etc.). Die Mittel werden nach Straßenlängenschlüssel in Sachsen verteilt. Die Beantrgung ist nicht erforderlich und auch nicht möglich. Es handelt sich somit um eine pauschale Maximalförderung. Eine Überzeichnung ist daher nicht möglich. Die Stadt Leipzig hat dieses Jahr rund 2,7 Mio Euro erhalten. 3. Investitionsoffensive „Brücken in die Zukunft“, VwV Investkraft -Bund sowie -Sachsen Straßenbau ist dabei nur ein kleiner, möglicher Teilaspekt des Paketes. Die Förderquote ist geringer als in der Fachförderung (RL-KStB). Leipzig nutzt alle verfügbaren Fördermittel aus diesem Programm in den Hochbau. Die Quoten sind vorgegeben, daher ist eine Überzeichnung nicht möglich. 4/4