Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1341102.pdf
Größe
130 kB
Erstellt
21.11.17, 12:00
Aktualisiert
17.03.18, 20:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04956-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Mitteleinstellung für den dringenden Sanierungsbedarf an den beiderseitigen
Fußwegen entlang der Riesaer Str. beginnend unterhalb der Hans-Weigel-Brücke mit
Einbau von 3 Parkbuchten Riesaer Str. 125/127 und weiterführend bis zur Riesaer
Brücke-Gartenfachbetrieb Oppermann
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
OR Engelsdorf
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
Ratsversammlung
05.02.2018
13.02.2018
19.02.2018
28.02.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt den Beschlussantrag abzulehnen, da einerseits eine Sanierung der
Gehwege abschnittsweise nicht möglich ist und dort für eine wesentliche und dauerhafte
Zustandsverbesserung ein grundhafter Ausbau der Gehwegabschnitte erforderlich ist.
Andererseits werden auftretende Gefahrstellen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit
im Rahmen der Straßenunterhaltung beseitigt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Die beidseitigen Gehwege in der Riesaer Straße beginnend unterhalb der Hans-WeigelBrücke bis zur Riesaer Brücke (Brücke über die A 14) besitzen unterschiedliche
Oberflächenbefestigungen und befinden sich in unterschiedlichsten Zuständen.
Die Gesamtlänge des benannten Bereiches beträgt über 1.500 m. Die beidseitigen
Gehwege weisen auf dieser Länge unterschiedlichste Bauweisen und Zustände auf.
Einige Gehwegabschnitte wurden in bituminöser Bauweise hergestellt. Andere Abschnitte
besitzen einen Platten-, Betonstein bzw. Pflasterbelag. Zudem besitzen einige
Gehwegabschnitte eine Oberflächenbefestigung in ungebundener Bauweise.
So unterschiedlich wie die Gehwegbefestigungen sind auch die Zustände der
verschiedenen Gehwegabschnitte. Einige Abschnitte, insbesondere die Abschnitte mit
Betonpflaster, befinden sich in einem guten Zustand.
Einige Gehwegabschnitte, insbesondere mit Pflaster- oder Plattenbelägen, bzw. mit älterer
bituminöser Befestigung, weisen teilweise deutliche Verschleißerscheinungen auf. Auch die
Gehwegabschnitte in ungebundener Bauweise befinden sich teilweise in keinem
wünschenswerten Zustand. Insbesondere während und nach Regenereignissen sind diese
Abschnitte nicht mit dem gewünschten Komfort nutzbar.
Mehrere Gehwegabschnitte besitzen auch Unebenheiten, welche hauptsächlich auf
Wurzelauftriebe der umliegenden Bäume zurückzuführen sind.
Trotz der teilweise vorhandenen Mängel sind die Gehwege bei der gebotenen
Aufmerksamkeit gefahrlos nutzbar.
Auftretende Gefahrstellen werden im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung punktuell
beseitigt. Zudem werden besonders verschlissene Gehwegbereiche auch großflächiger
instand gesetzt. Dies erfolgt gegenwärtig im Bereich der Hausnummer 173 und im Bereich
der Gaststätte Albertpark in der Riesaer Straße 125.
Die Möglichkeiten der Einordnung dreier Parkbuchten im Bereich der Riesaer Straße
125/127 wurde bereits durch die Verwaltung geprüft. Im Ergebnis der Prüfung wurde
festgestellt, dass die Errichtung von Parkbuchten leider nicht möglich ist. Dazu fehlen die
entsprechenden Voraussetzungen. Die vorhandene Gehwegbreite von ca. 2,80 m lässt die
Errichtung von Parkbuchten nicht zu.
Die durch das unzulässige Befahren des unbefestigten Gehwegrandstreifens im
vorgenannten Bereich entstandenen Unebenheiten wurden im Rahmen der laufenden
Straßenunterhaltung beseitigt. Der Randstreifen wurde bituminös befestigt, um künftig die
Entstehung von Schadstellen wirkungsvoll zu vermeiden.
Für eine wesentlich und dauerhafte Zustandsverbesserung sowie eine einheitliche
Gehweggestaltung wäre für viele Gehwegabschnitte der grundhafte Ausbau erforderlich. In
diesem Zusammenhang könnte dann auch die Querschnittsgestaltung der Gehwege und
somit gegebenenfalls auch die Errichtung von Parkbuchten planerisch untersucht werden.
Der grundhafte Ausbau der Gehwege ist jedoch, vor dem Hintergrund der nur begrenzt zur
Verfügung stehenden Mittel, gegenwärtig nicht vorgesehen. Die durch den Freistaat zur
Verfügung gestellten Fördermittel werden bereits durch die Verwaltung voll ausgenutzt. Die
bereitgestellten Fördermittel werden nach folgenden Programmen gegliedert.
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1. Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler
Baulastträger (RL-KStB); Teil A
Investive Straßenbauplanung – Die Mittel reichen im Freistaat nur für Projekte, die bis April
2017 beantragt waren und für Fortsetzungsmaßnahmen, die bereits bewilligt waren.
Neubeginne seit Mai 2017 sind nicht abgedeckt. Das Programm ist überzeichnet.
2. Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler
Baulastträger (RL-KStB); Teil B
Nichtinvestive Straßenbauförderung sowie investive Ersatzneubauten (Erneuerung ohne
Änderung von Querschnitte etc.). Die Mittel werden nach Straßenlängenschlüssel in
Sachsen verteilt. Die Beantrgung ist nicht erforderlich und auch nicht möglich. Es handelt
sich somit um eine pauschale Maximalförderung. Eine Überzeichnung ist daher nicht
möglich. Die Stadt Leipzig hat dieses Jahr rund 2,7 Mio Euro erhalten.
3. Investitionsoffensive „Brücken in die Zukunft“, VwV Investkraft -Bund sowie -Sachsen
Straßenbau ist dabei nur ein kleiner, möglicher Teilaspekt des Paketes. Die Förderquote ist
geringer als in der Fachförderung (RL-KStB). Leipzig nutzt alle verfügbaren Fördermittel aus
diesem Programm in den Hochbau. Die Quoten sind vorgegeben, daher ist eine
Überzeichnung nicht möglich.
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