Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1357101.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
15.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.05.18, 22:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-A-04831-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Sicherung des umweltpädagogischen Schullandheimes OEKOLA
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Sollte die Stadt Leipzig legitime Interessen am Fortbestand des Schullandheimes OEKOLA
haben, analysiert die Stadt Leipzig gemeinsam mit dem Schullandheim und dessen Träger
die betriebswirtschaftliche Situation des Schullandheimes und prüft, inwieweit eine
Unterstützung der Stadt Leipzig zur Wahrung ihrer Interessenslage erforderlich ist.
Sachverhalt:
Das Schullandheim OEKOLA liegt außerhalb der Stadt Leipzig. Allein die häufige Nutzung
von Leipziger Bürgerinnen und Bürgern rechtfertigt aus unserer Sicht nicht eine Ausnahme in
den sonst geltenden Förderbedingungen, nur Einrichtungen innerhalb der Stadt Leipzig zu
fördern, hier anzuwenden. Diese Ausnahme wäre aus unserer Sicht nur gerechtfertigt, wenn
es in der Stadt Leipzig nicht ausreichende Projekte im Bereich der Umweltbildung von
Schülerinnen und Schülern aller Schulformen und Altersklassen gemäß § 37 des
Schulgesetzes des Freistaat Sachsen gäbe.
Anlagen:
1/1