Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1357224.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
16.01.18, 12:00
Aktualisiert
17.01.18, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-Ifo-04527-NF-02-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Vorgaben zu den baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig
Teil B-D: Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen für eine zügige
Fortschreibung und Aktualisierung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“
sowie den „Raumempfehlungen für Schulen“ des Freistaates Sachsen nach den
aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen, dem sächsischen Schulgesetz und
Verwaltungsvorschriften ein.
Folgende Ausstattungsmerkmale werden besonders berücksichtigt:
Räume für Inklusion (Gruppenräume)
die Aufnahme und damit Fördermöglichkeit von Räumen für
Schulsozialarbeiter beziehungsweise zusätzliches pädagogisches
Personal
Fachunterrichtsräume für Kunst und Musik an Grundschulen
Richtlinien für digitale Medien
Gleichbehandlung von Oberschulen und Gymnasien bei der
Förderfähigkeit der Größe von Speiseräumen und Schulbibliotheken
2. Die Stadt Leipzig führt an jedem Schulneubau beziehungsweise an jeder
vollsanierten Schule eine Evaluation des Schulbaus durch. Schulleitung, Lehrer-,
Schüler- und Elternvertreter werden in die Befragung einbezogen.
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Sachverhalt:
Mit der vorliegenden Vorlage Musterraumprogramm Schulen sollen der Stadt Leipzig als
Instrument zur Qualitäts- und Kostensicherung bei Eigenbau/Sanierung und Anmietung von
Schulgebäuden dienen. Der Freistaat Sachsen empfiehlt für den Schulbau die Anwendung
der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie die „Raumprogrammempfehlung für
Schulen“. Diese Empfehlungen wurden im Jahr 1993 letztmalig aktualisiert. Mittlerweile sind
diese zwar formal außer Kraft getreten, werden aber von der Sächsischen Aufbaubank,
welche die Fördermittelanträge bearbeitet und genehmigt, weiter angewendet. Aus unserer
Sicht müsste der Freistaat Sachsen diese Empfehlungen dringend aktualisieren um auf
Themen wie Inklusion und Ganztagsschule eingehen zu können. Die nun vorliegende
Vorlage ist aus unserer Sicht, aus dem oben genannten Grund, nicht so innovativ und
zukunftsorientiert wie es aus unserer Sicht nötig und wünschenswert wäre.
Weiterhin fordern wir eine Evaluation von allen Neubauten beziehungsweise sanierten
Schulbauten. Hier sollen vor allem die Nutzer der Gebäude über ihre Erfahrungen im neuen
Schulbau befragt werden um für eventuelle „Kinderkrankheiten“ Lösungen zu finden und um
für zukünftige Schulbauten zu lernen.
Anlagen:
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