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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1242500.pdf
Größe
458 kB
Erstellt
17.01.17, 12:00
Aktualisiert
22.01.18, 11:17

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03680 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Entwidmung Grundstück und Gebäude Potschkaustraße 50 als Teil des Sondervermögens der Stadt Leipzig für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen BA Jugend, Soziales, Gesundheit Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 28.02.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Das Gebäude und Grundstück des Objektes Potschkaustraße 50, Flurstück 1507, Gemarkung Schönau, wird mit Wirkung zum 31.12.2017 aus dem Sondervermögen der Stadt Leipzig für das Städtische Klinikum `St. Georg` Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig in den Kernhaushalt der Stadt Leipzig rückübertragen. Zum Zeitpunkt der Übertragung gehen das Gebäude und das Grundstück in das Bestandsverzeichnis der Stadt Leipzig, hier in die Fachzuständigkeit des Amtes für Jugend, Familie und Bildung über. Folgendes Grundstück und Gebäude mit einem Buchwert per 31.12.2017 von 863.352 € wird entwidmet: Potschkaustraße 50 Grund und Boden Gebäude Summe Flst. 1507 Gemarkung Schönefeld Buchwert zum 31.12.2017 in € 64.056 799.296 863.352 2. Die bilanziellen und finanziellen Auswirkungen sowie die Gemeinnützigkeitsunschädlichkeit der Rückübertragung (siehe Begründung) nimmt der Stadtrat zur Kenntnis. 1/6 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Einzahlungen 30.09. 2018 30.09. 2036 17.099,61pa (= 42.900,39 p.a. weniger) 1.100.11.1.3.05 Auszahlungen 30.08. 2018 30.08. 2036 17.099,61pa (= 42.900,39 p.a. weniger) 1.100.41.4.0.03.03 Im Haushalt wirksam Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen Finanzhaushalt x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/6 3/6 Sachverhalt 1 Hintergrund zur Widmung Gegenstand der Vorlage ist die Rückübertragung des in der „Widmungssatzung zur Feststellung des Sondervermögens der Stadt Leipzig für das Städtische Klinikum `St. Georg` Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig“ vom 14.12.2011 (RBV-1051/11) enthaltenen Grundstückes und Gebäudes Potschkaustraße 50 (Flurstück 1507, Gemarkung Schönau) in die Bilanz der Stadt Leipzig als Fachliegenschaft des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. Das Grundstück und das darauf befindliche Gebäude wurden dem Städtischen Klinikum „St. Georg“ Leipzig mit Besitzüberlassungsvertrag vom 08.03.2000 zur Erfüllung der satzungsgemäßen Eigenbetriebszwecke zunächst zur Nutzung überlassen. Dieser Vertrag wurde durch die Widmung des Gebäudes und bilanzielle Übertragung an das Städtische Klinikum „St. Georg“ Leipzig (RBV-1051/11 vom 14.12.2011) gegenstandslos. Die Bilanzierung erfolgte entsprechend des Ratsbeschlusses vom 14.12.2011 im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. Grundstück und Gebäude einschließlich Anlagen wurden seither als Sachanlagevermögen des Städtischen Klinikums „St. Georg“ Leipzig (Sondervermögen der Stadt Leipzig) bilanziert und ausgewiesen. 2 Gründe für die Entwidmung Entsprechend § 12 Abs. 2 S. 2 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz sollen dem Eigenbetrieb Wirtschaftsgüter der Stadt wirtschaftlich zugeordnet sein, wenn diese eine wesentliche Grundlage für die Arbeit des Eigenbetriebes bilden. Da das Städtische Klinikum „St. Georg“ Leipzig keinen Eigenbedarf an der Nutzung des Gebäudes mehr hat, ist die Rückübertragung an die Stadt Leipzig geboten. Es ist eine Nachnutzung des Objektes als Kita-Standort durch das Amt für Jugend, Familie, Bildung vorgesehen. 2.1 Bisherige Nutzung durch den Eigenbetrieb Die bisherige Nutzung erfolgte durch das Zentrum für Drogenhilfe (17% der Gebäudefläche) und den Verbund Gemeindenahe Psychiatrie (40% der Gebäudefläche) als Einrichtungen der St. Georg Unternehmensgruppe sowie durch den Mütterzentrum e.V. (13% der Gebäudefläche). Die verbleibenden 30% sind Leerstand. Das Gebäude entpricht durch zunehmenden Verschleiß bautechnisch nicht mehr den Anforderungen an eine moderne medizinische Einrichtung. Erhöhte brandschutztechnische, baurechtliche und hygienische Anforderungen waren aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und der finanziellen Rahmenbedingungen ohne grundlegende Sanierung nur eingeschränkt umsetzbar. Im Jahr 2013 erfolgte eine technische Gebäudebewertung, die zudem einen erheblichen Sanierungsbedarf an Dach und Fassade sowie der technischen Gebäudeausrüstung für die nächsten 10 bis 15 Jahre aufzeigte. Aus diesen Gründen wurden im Umfeld geeignete andere Objekte für die Einrichtungen des Zentrums für Drogenhilfe und den Verbund Gemeindenahe Psychiatrie gesucht. Die Einrichtungen der St. Georg Unternehmensgruppe haben das Gebäude zum 31.05.2017 verlassen. Der Mütterzentrum e.V. Leipzig hat einen Mietvertrag, der vorerst am 31.12.2017 endet. Bei Rückübertragung des Gebäudes an die Stadt Leipzig soll der Mietvertrag zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem Mütterzentrum e.V. fortgeführt werden. 4/6 2.2 Neunutzung als Kita-Standort Beim Gebäude Potschkaustraße 50 handelt es sich um eine ehemalige Kinderkombination. Auf Grund des weiterhin steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen besteht der Bedarf, das Objekt wieder als Kita in Betrieb zu nehmen. Es besteht seitens des Mütterzentrum e.V. die Bereitschaft, die in der Potschkaustraße 50 geplante neue Kita in eigener Trägerschaft zu betreiben und damit das bewährte Konzept von Familienzentrum und Kita auch in GrünauMitte umzusetzen. Aus Sicht des Amtes für Jugend, Familie und Bildung ist die Nutzung des Objektes in dieser Ausrichtung sinnvoll. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses zwischen dem Mütterzentrum e.V. und der Stadt Leipzig bis zum Beginn der baulichen Sanierung der Kinderkombination wird derzeit vom Amt für Jugend, Familie und Bildung vorbereitet. Der Planungsbeschluss zur Umnutzung als Kindertageseinrichtung wird derzeit erarbeitet. 3 Finanzielle Auswirkungen Im Hinblick auf den Bedarf der Stadt Leipzig an Kindertageseinrichtungen und auf Grund des in den nächsten Jahren für das Objekt zu erwartenden Sanierungsaufwandes erscheint die Rückübertragung wirtschaftlich sinnvoll für den Eigenbetrieb, auch wenn für die Einrichtungen des Zentrums für Drogenhilfe und des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie für deren Fortführung in einem anderen Objekt Mietaufwendungen entstehen. Diese Mietaufwendungen werden durch anstehende und auf Grund der Rückübertragung im Eigenbetrieb nicht zu tätigende Sanierungs- und Instandhaltungskosten in den Jahren 2017 und 2018 ausgeglichen. Insofern hat die Vorlage für diese Jahre keine finanziellen Auswirkungen. Die Leistungsvereinbarungen des Zentrums für Drogenhilfe und der Versorgungsvertrag des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie sind für die Jahre 2019 ff. neu zu verhandeln, auch hinsichtlich zusätzlicher Mietaufwendungen. Diese Mehraufwendungen für Miete betragen für das Zentrum für Drogenhilfe 22.287,48 EUR pro Jahr, für den Verbund Gemeindenahe Psychiatrie 45.180,00 EUR pro Jahr, davon ca. ein Drittel (15.060,00 EUR) für den Sozialpsychiatrischen Dienst. Die Rückzahlung der Verbindlichkeit gegenüber der Stadt Leipzig aus der entgeltlichen Widmung des Grundvermögens gem. RBV-1051/11 ist über eine Vereinbarung zwischen Liegenschaftsamt und Eigenbetrieb geregelt. Die Tilgungsrate vermindert sich bei Beschlussfassung bei unveränderter Laufzeit bis 31.12.2036 von jährlich 60.000 EUR auf jährlich 17.099,61 EUR ab dem Jahr 2018. Die Tilgungsrate wird dem Eigenbetrieb jährlich über das Gesundheitsamt refinanziert. Die vertraglichen Vereinbarungen sind entsprechend anzupassen. Die Sanierung des Gebäudes zur Kita-Nutzung soll über Eigenmittel der Stadt Leipzig erfolgen, die Sanierungskosten werden ca. 2,55 Mio. EUR betragen. Die ab dem Haushaltjahr 2017/2018 anfallenden Bewirtschaftungskosten sind über das Budget 51_BW gedeckt. Es wird von etwa 10.000 EUR jährlich bei Leerstand ausgegangen. 4 Bilanzielle Auswirkungen Bilanzielle Eckdaten des Objektes: Bilanzierung auf Basis Gebäudebewertung zum 31.12.2011 Grund und Boden Gebäude Summe Buchwert Anlagevermögen EUR 64.056 1.002.601 1.066.657 Herauslösung 2017 auf Basis des fortgeschriebenen Buchwertes zum 31.12.2017 Grund und Boden Buchwert Anlagevermögen EUR 64.056 5/6 Gebäude Summe 799.296 863.352 Das Herauslösen des Objektes aus der Widmungssatzung zum 31.12.2017 erfolgt für den Eigenbetrieb ergebnisneutral. Die Rückübertragung des Objektes an die Stadt Leipzig führt beim Eigenbetrieb zur Verminderung des Anlagevermögens auf der Aktivseite der Bilanz in Höhe des Restbuchwertes von 863.352 EUR. Gleichzeitig verringert sich die Rückzahlungsverbindlichkeit in Höhe von 809.740 EUR und die Kapitalrücklage in Höhe von 53.612 EUR auf der Passivseite der Bilanz. Buchwert Grundstücke und Gebäude entgeltliche Widmung EUR Buchwert Grundstücke und Gebäude Potschkaustraße EUR Anteil Potschkaustraße am Gesamtbuchwert % 1.494.632,57 1.066.657,00 71,37 Verbindlichkeit aus der entgeltlichen Entwidmung 31.12.2017 Verbindlichkeit anteilig 71,37 % Potschkaustraße Restbuchwert Potschkaustraße 31.12.2017 Delta Minderung Kapitalrücklage 1.134.632,57 809.740,00 863.352,00 53.612,00 Die Laufzeitdifferenz zwischen der Gebäudenutzungsdauer (30 Jahre) und der Laufzeit des Darlehens (25 Jahre) führt dazu, dass die anteilige Rückzahlungsverbindlichkeit zum 31.12.2017 in Höhe von 809.740 EUR den Restbuchwert Potschkaustraße von 863.352,00 EUR unterschreitet. Der Stadt Leipzig würde somit, gemessen an der bestehenden Restschuld, ein zu hoher Buchwert übertragen (809 TEUR > 863 TEUR). Die Differenz ist über eine Minderung der Kapitalrücklage auszugleichen (53.612 EUR). 5 Unschädlichkeit für die Gemeinnützigkeit des Eigenbetriebes Zur Sicherstellung der Gemeinnützigkeit des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig wurde der Wert des übertragenen Vermögens zum 01.01.2017 durch ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ermittelt. Der Verkehrswert wurde mit 590.000 EUR festgestellt und liegt somit unter dem Buchwert. Laut Gutachter ist weiterhin davon auszugehen, dass sich der Gebäudewert, wenn nicht umfangreiche Sanierungsmaßnahmen bis Jahresende am Gebäude erfolgen, nicht erhöhen sondern vermindern wird. Eine Gemeinnützigkeitsschädlichkeit ist somit nicht gegeben. 6 Folgen bei Nichtbeschluss Das Objekt wäre bei Verbleib im Eigenbetrieb mangels Ertragsaussichten handelsrechtlich auf den Gebäudeteilwert 0 EUR abzuschreiben. Die Abschreibung beliefe sich auf ca. 800.000 EUR mit entsprechender Wirkung auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital des Eigenbetriebes. Weiterhin entstünden dem Eigenbetrieb zusätzliche Kosten aus der laufenden Gebäudebewirtschaftung mit entsprechender Wirkung auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital des Eigenbetriebes sowie infolgedessen auf den Ergebnishaushalt der Stadt. Anlagen: Etagenplan Grundriss 6/6 210 209 211 212 17,92m² 17,92m² 47,56m² 47,56m² 201 Treppenhaus 220 219 47,56m² 47,56m² 14,08m² DACH DACH 202 11,88m² 205 206 20,88m² 20,88m² 215 203 214 12,78m² 20,88m² 20,88m² 2. Obergeschoß 108 Ruheraum 26,09m² 139a 142 Psychotherapie Gruppenraum 38,16m² 143 18,91m² Sportraum 46,95m² 139b 138a Psychotherapie 18,91m² 138b Therapiezimmer 18,91m² 131 130a Gruppenraum 36,16m² Therapiezimmer 18,91m² 140 Treppenhaus 124 Treppenhaus 14,08m² 14,08m² Sozialarb.-Raum 18,69m² 109 4,09m² 4,09m² 17,68m² Therapieraum 47,55m² 111 101 Treppenhaus 14,08m² Vorraum 113 110 130b Sozialarb.-Raum 18,69m² 112 120 119 47,55m² 46,95m² 8,53m² 125e Gang 20,62m² 125a 141a 141 8,70m² ??? ??? 144 147 Dusche 148 146 Küche 5,00m² WC 4,04m² 15,46m² 145 125b 125c Gang 8,23m² Gang 8,23m² 125d Gang 8,70m² Gang 11,88m² 102 Gang 8,70m² 9,28m² 125 WC 2,65m² 134 135 Ergotherapie Personalraum 18,71m² Aufenthaltsraum 17,71m² 102 Gang 11,88m² 126 Wartezimmer 18,71m² 15,89m² WC 127 WC WC 103 104 Küche 15,29m² Küche 18,71m² 10,08m² 137 WC 4,09m² Gang 11,88m² 121 123 2,93m² 10,00m² 129 107 122 102 4,09m² 9,90m² 2,32m² 4,32m² 114 115 20,88m² 10,08m² 118 WC 4,09m² 5,81m² 1. Obergeschoß Suchtberatung Mütterzentrum Psychiatrie 9 52b Therapiezimmer 17,95m² 52a Therapiezimmer 18,48m² 51b Leiterin 18,48m² 38 51a Sekretariat 17,92m² Sekretariat 18,48m² 37 Schwesternzimmer 17,92m² 35 33 4,72m² 4,72m² 1,40m² 6 36 Arztzimmer 11 8 Abstellraum 8,60m² 10 14,37m² 45 17,92m² 47 12,54m² Aufnahme 47,55m² 26 32 Treppenhaus 7,84m² Treppenhaus 12,54m² 5 44 Sportraum 47,55m² Schlafraum 12,00m² 19 17,80m² Mehrzweckraum 68,63m² 3 7 12 Treppenhaus 12,45m² 18 Gruppenraum 47,55m² Gruppenraum 46,95m² Vorraum 5,50m² 11,45m² 52c 51c 53 54 Aufenthaltsraum 15,46m² WC 4,04m² 50 49 Sekret. 4,95m² 25 25a Gang 8,87m² Gang 8,75m² Gang 9,48m² 48 30 29 Arztzimmer 18,71m² Wartezimmer 10,17m² Beh.-WC 10,08m² 46 4,86m² 2 39 2,80m² 27 2,73m² Gang 13,42m² 40 Wartezimmer 28 2,01m² Gang 12,10m² Gang 9,48m² 25 P.-WC 31 2 2 Gang 9,28m² Gang 18,88m² 18,71m² 41 Küche 10,08m² 42 5,81m² 43 23 4 5 Büro 12,51m² SecundHand 18,71m² 4,09m² 1 WC 2,25m² 22 WC 2,25m² 3,48m² 3,48m² 13 Aufenthaltsraum 20,88m² 15 14 5,81m² Küche 10,08m² 17 4,09m² 21 2,60m² Erdgeschoß 027 037 037 Abstellraum 46,93m² ARCHIV 47,30m² 038 039 17,80m² 17,80m² 032 Lager 17,80m² 033 Lager 17,80m² 034 023 024 16,67m² 16,67m² 16,67m² 16,67m² 025 23,00m² 35,09m² 000 004 005 006 007 17,80m² 17,80m² 17,80m² 17,80m² 57,14m² 001 Treppenhaus 13,98m² 026 Treppenhaus 11,60m² Treppenhaus 13,98m² 028 035 Flur 8,59m² 022 028 Treppenhaus 13,98m² Garderobe 022 4,48m² 4,48m² 7,84m² Flur 11,60m² 29,63m² 002 4,48m² 9,2m² Flur 12,15m² 8,59m² 7,47m² 036 9,80m² 036 9,87m² 036 9,87m² 040 036 9,87m² 9,95m² 029 3,87m² 040 031 Lager 9,95m² 030 Lager 9,95m² 021 029 Lager 7,45m² Hebeanlage 7,80m² 020 019 018 017 9,95m² 9,95m² 9,95m² 9,95m² 016 Elt-Raum 9,95m² 015 9,95m² 2,23m² 014 012 011 010 009 13,83m² 9,95m² 9,95m² 9,95m² Heizung 008 Wasser 9,79m² 5,33m² Potschkaustraße Grundrisse M 1:100 Kellergeschoß St.Georg Facility Management Gesellschaft mbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig FON : 0341 / 909 - 3801 FAX : 0341 / 909 - 3805