Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1242500.pdf
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458 kB
Erstellt
17.01.17, 12:00
Aktualisiert
22.01.18, 11:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03680
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Entwidmung Grundstück und Gebäude Potschkaustraße 50 als Teil des
Sondervermögens der Stadt Leipzig für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St.
Georg" Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
28.02.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Das Gebäude und Grundstück des Objektes Potschkaustraße 50, Flurstück 1507,
Gemarkung Schönau, wird mit Wirkung zum 31.12.2017 aus dem Sondervermögen der
Stadt Leipzig für das Städtische Klinikum `St. Georg` Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
in den Kernhaushalt der Stadt Leipzig rückübertragen.
Zum Zeitpunkt der Übertragung gehen das Gebäude und das Grundstück in das
Bestandsverzeichnis der Stadt Leipzig, hier in die Fachzuständigkeit des Amtes für Jugend,
Familie und Bildung über.
Folgendes Grundstück und Gebäude mit einem Buchwert per 31.12.2017 von 863.352 € wird
entwidmet:
Potschkaustraße 50
Grund und Boden
Gebäude
Summe
Flst. 1507 Gemarkung Schönefeld
Buchwert zum 31.12.2017 in €
64.056
799.296
863.352
2. Die bilanziellen und finanziellen Auswirkungen sowie die
Gemeinnützigkeitsunschädlichkeit der Rückübertragung (siehe Begründung) nimmt der
Stadtrat zur Kenntnis.
1/6
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Einzahlungen
30.09.
2018
30.09.
2036
17.099,61pa (=
42.900,39 p.a.
weniger)
1.100.11.1.3.05
Auszahlungen
30.08.
2018
30.08.
2036
17.099,61pa (=
42.900,39 p.a.
weniger)
1.100.41.4.0.03.03
Im Haushalt wirksam
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Finanzhaushalt
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/6
3/6
Sachverhalt
1
Hintergrund zur Widmung
Gegenstand der Vorlage ist die Rückübertragung des in der „Widmungssatzung zur
Feststellung des Sondervermögens der Stadt Leipzig für das Städtische Klinikum `St. Georg`
Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig“ vom 14.12.2011 (RBV-1051/11) enthaltenen
Grundstückes und Gebäudes Potschkaustraße 50 (Flurstück 1507, Gemarkung Schönau) in
die Bilanz der Stadt Leipzig als Fachliegenschaft des Amtes für Jugend, Familie und Bildung.
Das Grundstück und das darauf befindliche Gebäude wurden dem Städtischen Klinikum „St.
Georg“ Leipzig mit Besitzüberlassungsvertrag vom 08.03.2000 zur Erfüllung der
satzungsgemäßen Eigenbetriebszwecke zunächst zur Nutzung überlassen. Dieser Vertrag
wurde durch die Widmung des Gebäudes und bilanzielle Übertragung an das Städtische
Klinikum „St. Georg“ Leipzig (RBV-1051/11 vom 14.12.2011) gegenstandslos.
Die Bilanzierung erfolgte entsprechend des Ratsbeschlusses vom 14.12.2011 im Rahmen
der Erstellung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. Grundstück und Gebäude
einschließlich Anlagen wurden seither als Sachanlagevermögen des Städtischen Klinikums
„St. Georg“ Leipzig (Sondervermögen der Stadt Leipzig) bilanziert und ausgewiesen.
2
Gründe für die Entwidmung
Entsprechend § 12 Abs. 2 S. 2 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz sollen dem Eigenbetrieb
Wirtschaftsgüter der Stadt wirtschaftlich zugeordnet sein, wenn diese eine wesentliche
Grundlage für die Arbeit des Eigenbetriebes bilden. Da das Städtische Klinikum „St. Georg“
Leipzig keinen Eigenbedarf an der Nutzung des Gebäudes mehr hat, ist die
Rückübertragung an die Stadt Leipzig geboten. Es ist eine Nachnutzung des Objektes als
Kita-Standort durch das Amt für Jugend, Familie, Bildung vorgesehen.
2.1
Bisherige Nutzung durch den Eigenbetrieb
Die bisherige Nutzung erfolgte durch das Zentrum für Drogenhilfe (17% der Gebäudefläche)
und den Verbund Gemeindenahe Psychiatrie (40% der Gebäudefläche) als Einrichtungen
der St. Georg Unternehmensgruppe sowie durch den Mütterzentrum e.V. (13% der
Gebäudefläche). Die verbleibenden 30% sind Leerstand.
Das Gebäude entpricht durch zunehmenden Verschleiß bautechnisch nicht mehr den
Anforderungen an eine moderne medizinische Einrichtung. Erhöhte brandschutztechnische,
baurechtliche und hygienische Anforderungen waren aufgrund der räumlichen
Gegebenheiten und der finanziellen Rahmenbedingungen ohne grundlegende Sanierung nur
eingeschränkt umsetzbar.
Im Jahr 2013 erfolgte eine technische Gebäudebewertung, die zudem einen erheblichen
Sanierungsbedarf an Dach und Fassade sowie der technischen Gebäudeausrüstung für die
nächsten 10 bis 15 Jahre aufzeigte. Aus diesen Gründen wurden im Umfeld geeignete
andere Objekte für die Einrichtungen des Zentrums für Drogenhilfe und den Verbund
Gemeindenahe Psychiatrie gesucht. Die Einrichtungen der St. Georg Unternehmensgruppe
haben das Gebäude zum 31.05.2017 verlassen.
Der Mütterzentrum e.V. Leipzig hat einen Mietvertrag, der vorerst am 31.12.2017 endet. Bei
Rückübertragung des Gebäudes an die Stadt Leipzig soll der Mietvertrag zwischen dem Amt
für Jugend, Familie und Bildung und dem Mütterzentrum e.V. fortgeführt werden.
4/6
2.2
Neunutzung als Kita-Standort
Beim Gebäude Potschkaustraße 50 handelt es sich um eine ehemalige Kinderkombination.
Auf Grund des weiterhin steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen besteht der Bedarf, das
Objekt wieder als Kita in Betrieb zu nehmen. Es besteht seitens des Mütterzentrum e.V. die
Bereitschaft, die in der Potschkaustraße 50 geplante neue Kita in eigener Trägerschaft zu
betreiben und damit das bewährte Konzept von Familienzentrum und Kita auch in GrünauMitte umzusetzen. Aus Sicht des Amtes für Jugend, Familie und Bildung ist die Nutzung des
Objektes in dieser Ausrichtung sinnvoll. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses zwischen
dem Mütterzentrum e.V. und der Stadt Leipzig bis zum Beginn der baulichen Sanierung der
Kinderkombination wird derzeit vom Amt für Jugend, Familie und Bildung vorbereitet. Der
Planungsbeschluss zur Umnutzung als Kindertageseinrichtung wird derzeit erarbeitet.
3
Finanzielle Auswirkungen
Im Hinblick auf den Bedarf der Stadt Leipzig an Kindertageseinrichtungen und auf Grund des
in den nächsten Jahren für das Objekt zu erwartenden Sanierungsaufwandes erscheint die
Rückübertragung wirtschaftlich sinnvoll für den Eigenbetrieb, auch wenn für die
Einrichtungen des Zentrums für Drogenhilfe und des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie
für deren Fortführung in einem anderen Objekt Mietaufwendungen entstehen. Diese
Mietaufwendungen werden durch anstehende und auf Grund der Rückübertragung im
Eigenbetrieb nicht zu tätigende Sanierungs- und Instandhaltungskosten in den Jahren 2017
und 2018 ausgeglichen. Insofern hat die Vorlage für diese Jahre keine finanziellen
Auswirkungen.
Die Leistungsvereinbarungen des Zentrums für Drogenhilfe und der Versorgungsvertrag des
Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie sind für die Jahre 2019 ff. neu zu verhandeln, auch
hinsichtlich zusätzlicher Mietaufwendungen. Diese Mehraufwendungen für Miete betragen
für das Zentrum für Drogenhilfe 22.287,48 EUR pro Jahr, für den Verbund Gemeindenahe
Psychiatrie 45.180,00 EUR pro Jahr, davon ca. ein Drittel (15.060,00 EUR) für den
Sozialpsychiatrischen Dienst.
Die Rückzahlung der Verbindlichkeit gegenüber der Stadt Leipzig aus der entgeltlichen
Widmung des Grundvermögens gem. RBV-1051/11 ist über eine Vereinbarung zwischen
Liegenschaftsamt und Eigenbetrieb geregelt. Die Tilgungsrate vermindert sich bei
Beschlussfassung bei unveränderter Laufzeit bis 31.12.2036 von jährlich 60.000 EUR auf
jährlich 17.099,61 EUR ab dem Jahr 2018. Die Tilgungsrate wird dem Eigenbetrieb jährlich
über das Gesundheitsamt refinanziert. Die vertraglichen Vereinbarungen sind entsprechend
anzupassen.
Die Sanierung des Gebäudes zur Kita-Nutzung soll über Eigenmittel der Stadt Leipzig
erfolgen, die Sanierungskosten werden ca. 2,55 Mio. EUR betragen. Die ab dem
Haushaltjahr 2017/2018 anfallenden Bewirtschaftungskosten sind über das Budget 51_BW
gedeckt. Es wird von etwa 10.000 EUR jährlich bei Leerstand ausgegangen.
4
Bilanzielle Auswirkungen
Bilanzielle Eckdaten des Objektes:
Bilanzierung auf Basis Gebäudebewertung zum
31.12.2011
Grund und Boden
Gebäude
Summe
Buchwert Anlagevermögen
EUR
64.056
1.002.601
1.066.657
Herauslösung 2017 auf Basis des fortgeschriebenen
Buchwertes zum 31.12.2017
Grund und Boden
Buchwert Anlagevermögen
EUR
64.056
5/6
Gebäude
Summe
799.296
863.352
Das Herauslösen des Objektes aus der Widmungssatzung zum 31.12.2017 erfolgt für den
Eigenbetrieb ergebnisneutral. Die Rückübertragung des Objektes an die Stadt Leipzig führt
beim Eigenbetrieb zur Verminderung des Anlagevermögens auf der Aktivseite der Bilanz in
Höhe des Restbuchwertes von 863.352 EUR. Gleichzeitig verringert sich die
Rückzahlungsverbindlichkeit in Höhe von 809.740 EUR und die Kapitalrücklage in Höhe von
53.612 EUR auf der Passivseite der Bilanz.
Buchwert Grundstücke und Gebäude entgeltliche Widmung EUR
Buchwert Grundstücke und Gebäude Potschkaustraße EUR
Anteil Potschkaustraße am Gesamtbuchwert %
1.494.632,57
1.066.657,00
71,37
Verbindlichkeit aus der entgeltlichen Entwidmung 31.12.2017
Verbindlichkeit anteilig 71,37 % Potschkaustraße
Restbuchwert Potschkaustraße 31.12.2017
Delta Minderung Kapitalrücklage
1.134.632,57
809.740,00
863.352,00
53.612,00
Die Laufzeitdifferenz zwischen der Gebäudenutzungsdauer (30 Jahre) und der Laufzeit des
Darlehens (25 Jahre) führt dazu, dass die anteilige Rückzahlungsverbindlichkeit zum
31.12.2017 in Höhe von 809.740 EUR den Restbuchwert Potschkaustraße von 863.352,00
EUR unterschreitet. Der Stadt Leipzig würde somit, gemessen an der bestehenden
Restschuld, ein zu hoher Buchwert übertragen (809 TEUR > 863 TEUR). Die Differenz ist
über eine Minderung der Kapitalrücklage auszugleichen (53.612 EUR).
5
Unschädlichkeit für die Gemeinnützigkeit des Eigenbetriebes
Zur Sicherstellung der Gemeinnützigkeit des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum „St.
Georg“ Leipzig wurde der Wert des übertragenen Vermögens zum 01.01.2017 durch ein
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ermittelt. Der Verkehrswert wurde mit 590.000
EUR festgestellt und liegt somit unter dem Buchwert. Laut Gutachter ist weiterhin davon
auszugehen, dass sich der Gebäudewert, wenn nicht umfangreiche Sanierungsmaßnahmen
bis Jahresende am Gebäude erfolgen, nicht erhöhen sondern vermindern wird. Eine
Gemeinnützigkeitsschädlichkeit ist somit nicht gegeben.
6
Folgen bei Nichtbeschluss
Das Objekt wäre bei Verbleib im Eigenbetrieb mangels Ertragsaussichten handelsrechtlich
auf den Gebäudeteilwert 0 EUR abzuschreiben. Die Abschreibung beliefe sich auf ca.
800.000 EUR mit entsprechender Wirkung auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital des
Eigenbetriebes. Weiterhin entstünden dem Eigenbetrieb zusätzliche Kosten aus der
laufenden Gebäudebewirtschaftung mit entsprechender Wirkung auf das Jahresergebnis und
das Eigenkapital des Eigenbetriebes sowie infolgedessen auf den Ergebnishaushalt der
Stadt.
Anlagen:
Etagenplan
Grundriss
6/6
210
209
211
212
17,92m²
17,92m²
47,56m²
47,56m²
201
Treppenhaus
220
219
47,56m²
47,56m²
14,08m²
DACH
DACH
202
11,88m²
205
206
20,88m²
20,88m²
215
203
214
12,78m²
20,88m²
20,88m²
2. Obergeschoß
108
Ruheraum
26,09m²
139a
142
Psychotherapie
Gruppenraum
38,16m²
143
18,91m²
Sportraum
46,95m²
139b
138a
Psychotherapie
18,91m²
138b
Therapiezimmer
18,91m²
131
130a
Gruppenraum
36,16m²
Therapiezimmer
18,91m²
140
Treppenhaus
124
Treppenhaus
14,08m²
14,08m²
Sozialarb.-Raum
18,69m²
109
4,09m²
4,09m²
17,68m²
Therapieraum
47,55m²
111
101
Treppenhaus
14,08m²
Vorraum
113
110
130b
Sozialarb.-Raum
18,69m²
112
120
119
47,55m²
46,95m²
8,53m²
125e
Gang
20,62m²
125a
141a
141
8,70m²
???
???
144
147
Dusche
148
146
Küche
5,00m²
WC
4,04m²
15,46m²
145
125b
125c
Gang
8,23m²
Gang
8,23m²
125d
Gang
8,70m²
Gang
11,88m²
102
Gang
8,70m²
9,28m²
125
WC
2,65m²
134
135
Ergotherapie
Personalraum
18,71m²
Aufenthaltsraum
17,71m²
102
Gang
11,88m²
126
Wartezimmer
18,71m²
15,89m²
WC
127
WC
WC
103
104
Küche
15,29m²
Küche
18,71m²
10,08m²
137
WC
4,09m²
Gang
11,88m²
121
123
2,93m²
10,00m²
129
107
122
102
4,09m²
9,90m²
2,32m²
4,32m²
114
115
20,88m²
10,08m²
118
WC
4,09m²
5,81m²
1. Obergeschoß
Suchtberatung
Mütterzentrum
Psychiatrie
9
52b
Therapiezimmer
17,95m²
52a
Therapiezimmer
18,48m²
51b
Leiterin
18,48m²
38
51a
Sekretariat
17,92m²
Sekretariat
18,48m²
37
Schwesternzimmer
17,92m²
35
33
4,72m²
4,72m²
1,40m²
6
36
Arztzimmer
11
8
Abstellraum
8,60m²
10
14,37m²
45
17,92m²
47
12,54m²
Aufnahme
47,55m²
26
32
Treppenhaus
7,84m²
Treppenhaus
12,54m²
5
44
Sportraum
47,55m²
Schlafraum
12,00m²
19
17,80m²
Mehrzweckraum
68,63m²
3
7
12
Treppenhaus
12,45m²
18
Gruppenraum
47,55m²
Gruppenraum
46,95m²
Vorraum
5,50m²
11,45m²
52c
51c
53
54
Aufenthaltsraum
15,46m²
WC
4,04m²
50
49
Sekret.
4,95m²
25
25a
Gang
8,87m²
Gang
8,75m²
Gang
9,48m²
48
30
29
Arztzimmer
18,71m²
Wartezimmer
10,17m²
Beh.-WC
10,08m²
46
4,86m²
2
39
2,80m²
27
2,73m²
Gang
13,42m²
40
Wartezimmer
28
2,01m²
Gang
12,10m²
Gang
9,48m²
25
P.-WC
31
2
2
Gang
9,28m²
Gang
18,88m²
18,71m²
41
Küche
10,08m²
42
5,81m²
43
23
4
5
Büro
12,51m²
SecundHand
18,71m²
4,09m²
1
WC
2,25m²
22
WC
2,25m²
3,48m²
3,48m²
13
Aufenthaltsraum
20,88m²
15
14
5,81m²
Küche
10,08m²
17
4,09m²
21
2,60m²
Erdgeschoß
027
037
037
Abstellraum
46,93m²
ARCHIV
47,30m²
038
039
17,80m²
17,80m²
032
Lager
17,80m²
033
Lager
17,80m²
034
023
024
16,67m²
16,67m²
16,67m²
16,67m²
025
23,00m²
35,09m²
000
004
005
006
007
17,80m²
17,80m²
17,80m²
17,80m²
57,14m²
001
Treppenhaus
13,98m²
026
Treppenhaus
11,60m²
Treppenhaus
13,98m²
028
035
Flur
8,59m²
022
028
Treppenhaus
13,98m²
Garderobe
022
4,48m²
4,48m²
7,84m²
Flur
11,60m²
29,63m²
002
4,48m²
9,2m²
Flur
12,15m²
8,59m²
7,47m²
036
9,80m²
036
9,87m²
036
9,87m²
040
036
9,87m²
9,95m²
029
3,87m²
040
031
Lager
9,95m²
030
Lager
9,95m²
021
029
Lager
7,45m²
Hebeanlage
7,80m²
020
019
018
017
9,95m²
9,95m²
9,95m²
9,95m²
016
Elt-Raum
9,95m²
015
9,95m²
2,23m²
014
012
011
010
009
13,83m²
9,95m²
9,95m²
9,95m²
Heizung
008
Wasser
9,79m²
5,33m²
Potschkaustraße
Grundrisse
M 1:100
Kellergeschoß
St.Georg Facility Management
Gesellschaft mbH
Delitzscher Straße 141
04129 Leipzig
FON : 0341 / 909 - 3801
FAX : 0341 / 909 - 3805